1“
Das 13te Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗
gegeben wird, enthält unter
Di lätigungs-Urkunde, betreffend die Statuten I1 Fürma „Bergischer Gruben⸗ und Hütten⸗ Verein“ mit dem Domizil zu Düsseldorf errichteten Actien⸗Gesellschaft. Vom 10. März 1856. 1b
Berlin, den 31. März 1856. Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.
Der bisherige Kreisrichter von Gostkowsky in Rummels⸗ burg ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgerichte in Bütow, mit Anweisung des Wohnsitzes daselbst, und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Cöslin ernannt; und
Dem Advokat⸗Anwalt Paul Joseph Eller die nachgesuchte Entlassung von dem Amte als Anwalt bei dem Landgerichte zu Bonn ertheilt worden.
Preußische Bank. Verfügung vom 27. März 1856 — betreffend die Grundsätze in Beziehung auf die Benutzung der sGsGanfamnsraltee.. Wir haben bemerkt, daß die meisten Provinzial⸗Bankanstalten von den Grundbesitzern nur sehr selten benutzt werden. Der Grund hiervon kann nicht darin liegen, daß die Grundbesitzer anderswo
billiger als zu dem Bankzinsfuße Kredit finden, da allgemein gerade—
darüber geklagt wird, daß sie, namentlich in den östlichen Provinzen, 5 schwer und nur unter den lästigsten Bedingungen Kredite erhalten önnten. die Bankvorstände den Grundbesitzern die Benutzung der Bank irgendwie erschweren, da Klagen der Art noch von keiner Seite laut geworden sind. Um die Benutzung der Bank thunlichst zu er⸗ leichtern, stellen wir nachstehend die Grundsätze zusammen, nach welchen bei derartigen Anträgen zu verfahren ist:
1) Was den Wechselverkehr anlangt, so unterliegt es zu⸗ nächst keinem Bedenken, daß Wechsel, welche aus dem Betriebe ländlicher Gewerbe, wie aus dem Ankauf von Getreide und Kartoffeln zur Brennerei, von Oelsaaten für Oelmühlen, aus dem Verkauf von Holz, Getreide, Spiritus u. s. w. hervor⸗ gegangen sind, auch ohne Zutritt eines kaufmän⸗
nischen Verbundenen auf den Namen von Gutsbesitzern
allein diskontirt werden dürfen, wenn die Sicherheit unzweifelhaft ist, die Wechsel an einem Bankorte zahlbar gemacht sind und nicht über drei Monate zu laufen haben. Um den Grundbesitzern aber die Benutzung der Bank noch mehr zu erleichtern, wollen wir hierdurch ferner genehmigen, daß in den Zeiten des ge⸗ wöhnlichen Geldbedarfs der Grundbesitzer, insbesondere also um die Zeit der Wollmärkte und der Ernte auch solche
Wechsel, welche aus dem landwirthschaftlichen Gewerbe nicht hervorgegangen, sondern nur zu dem Behufe ausgestellt sind, um sich über die vorübergehenden Geldbedürfnisse hinwegzu⸗ helfen, von den Bankanstalten diskontirt werden dürfen.
Wir wissen sehr wohl, daß die Diskontirung dieser Wechsel mit ganz besonderer Schwierigkeit verknüpft ist, weil ihnen die Grundlage fehlt, welche den richtigen Eingang der aus dem Geschäft selbst entsprungenen Wechsel verbürgt. Die Diskontirung solcher Wechsel wird daher auch stets die Aus⸗
nahme bilden müssen. Wenn die Bankvorstände aber darauf sehen, daß die so gewährte Hülfe nicht über die gedachten Zeiten ausgedehnt und auf einen den Verhältnissen der Betheiligten entsprechenden Betrag beschränkt wird und stets dessen eingedenk bleiben, daß die ganze Maßregel nur den Zweck hat und haben kann, den Grundbesitzern über einst⸗ weilige Bedürfnisse hinwegzuhelfen, nicht aber ihnen das feh⸗ lende Betriebskapital zu verschaffen, so besorgen wir nicht, daß aus der Diskontirung dieser Wechsel irgend erhebliche Gefahren und Verluste für die Bank entstehen werden.
8
Noch weniger haben wir Veranlassung anzunehmen, daß
Rücksichtlich der übrigen Modalitäten bleiben die allgemeinen Bestimmungen in Kraft. Es wird daher in der Regel auf drei gute Unterschriften zu halten sein, wenn die vorhandenen zwei nicht unbedenklich sicher sind und eine Erneuerung des Wechsels nur ausnahmsweise und niemals für länger als für weitere drei Monate zu genehmigen sein. Sind die Wechsel bei der Bankanstalt selbst zahlbar gemacht, so ist von der Be⸗ zahlung einer Provision für die hiermit verbundene Mühwal⸗ tung Abstand zu nehmen.
Rücksichtlich des Lombardverkehrs behält es bei den be⸗ stehenden Bestimmungen sein Bewenden. Da uns aber Mit⸗ theilung gemacht worden ist, daß sich namhafte Beträge der in verschiedenen Provinzen ausgegebenen Kreis⸗, Deichbau⸗ und ähnlicher Obligationen in den Händen von Grund⸗ besitzern befinden, so wird hierdurch genehmigt, daß auch diese Obligationen bis zu des Courswerthes, oder wenn sich dieser nicht sofort ermitteln läßt, bis zu des Courswerthes derjenigen inländischen Papiere beliehen werden dürfen, welche bei gleichem Zinsfuße ungefähr dieselbe Sicher⸗ heit gewähren. Die letzte Vergünstigung kann übrigens auch anderen Personen, welche auf Papiere dieser Art Darlehne aufnehmen wollen, gewährt werden. “
Berlin, den 27. März 1856.
H
1
sämmtliche Provinzial⸗Bank⸗Anstalten.
Angekommen: 1“] 8 11124*“ Der Minister⸗Resident bei der Republik Mexiko, Freih⸗ Richthofen, von Mexiko.
Se. Excellenz der Herzoglich anhalt⸗bernburgische St 4 . 88 X 111.“ minister von Schaetzell, von Bernburg.
Der Fürst Adam Czartoryski, v
8.
A bge rei st: Se. Excellenz der Wirk von Renard, nach Groß⸗Strehlitz.
Berlin, 31. März. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Berghauptmann von Dechen zu Bonn und dem Geheimen Ober⸗Finanzrath Dr. von Viebahn zu Ber⸗ lin die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers der Franzosen Majestät ihnen verliehenen Offizierkreuzes des Ordens der Ehren⸗ Legion, so wie dem Hofmaler Professor Hensel zu Berlin zur An⸗ legung des von des Prinzen und Regenten von Baden Königliche Hoheit ihm verliehenen Ritterkreuzes des Ordens vom Zähringer Löwen zu ertheilen.
Preußen. Charlottenburg, 30. März. Ihre König⸗ lichen Majestäten wohnten heute Vormittag dem vom Ober⸗ Hofprediger Dr. Strauß gehaltenen Gottesdienste in der Schloß⸗ kapelle hierselbst bei. Mittags war bei Allerhöchstdenenselben Familien⸗ tafel, während welcher die Nachricht von dem zu Paris heut stattgefundenen Abschluß des Friedens eintraf. Aus dieser Veran⸗
11“
lassung fand Abends 8 Uhr in der festlich erleuchteten Schloßkapelle
eine Dankfeier, unter Absingung des ambrosianischen Lobgesanges statt, an welcher Ihre Majestäten der König und di Königin, die anwesenden Mitglieder der Königlichen Familie⸗ viele Personen des Königlichen Hofstaats und andere hochgestellt Personen, so wie die hiesigen Königlichen und Stadt⸗Behörden, di Geistlichkeit, ein Theil der Garnison und mehrere durch das Ein läuten der Feier herbeigerufenen Bewohner Charlottenburgs Thei nahmen. b
Der Oberhofprediger Dr. Strauß hielt das Dankgebet, ein Abtheilung des Domchors wirkte bei Ausführung des Gesanges mit *).
*) Im Jahre 1763 am 30. März hielt König Friedrich II. Majestät gleichfalls in der Schloßkapelle zu Charlottenburg nach stattgefundenem Friedensschluß des siebenjaͤhrigen Krieges eine Dankfeier.
„Die Königin hat,
Berlin, 31. März. Dem Herrenhause erstattete in seiner Sitzung am 29. März Graf von Arnim⸗Boitzen⸗ burg Bericht des Gesammt⸗Ausschusses des Hauses über die Ange⸗ legenheit der Herren von Rochow und von der Marwitz. Der Gesammt⸗Ausschuß beantragte: das Haus wolle auf das an das Präsidium des Herrenhauses gerichtete Schreiben des General⸗Kom⸗ mandos des 3. Armee⸗Corps folgenden Beschluß fassen: 1) Da das Mitglied des Hauses Herr von Rochow sich unmittelbar nach dem Duell mit dem Herrn von Hinckeldey der Militairbehörde zur Untersuchung gestellt hat, so bedarf es der Genehmigung des Hauses zur Einleitung des weiteren Verfahrens nicht; 2) zur Einleitung der Untersuchung wider das Mitglied des Herrenhauses Hrn. v. d. Marwitz ertheilt das Haus die beantragte Genehmigung. Ohne Diskussion wurden diese Anträge angenommen.
Breslau, 29. März. Heute Morgen starb der Professor der hiesigen Universität, Dr. Ambrosch, in einem Alter von 51 Jahren.
Hldenburg, 28. März. Gestern Vormittag ward unser ndtag durch den Minister⸗Präsidenten v. Rössing eröffnet. Die von den Ständen zu berathenden Vorlagen betreffen die Erlassung eines neuen Steuergesetzes, den Vortrag des Zollvereins mit Bremen und die Bewilligung von Geldmitteln zur Deckung ver⸗ chiedener dringlicher Staats⸗-Ausgaben. Nach der Wahl des Zureaus — Präsident Zedelius, Vice⸗Präsident Pankratz ꝛc. — ward die Zuziehung eines Stenographen zur Aufzeich⸗ nung der Verhandlungen genehmigt, ferner ein Ausschuß von neun Mitgliedern behufs Einbringung von Vorschlägen, wie ie Geschäfte des Landtags erledigt, d. h. welche Ausschüsse ge⸗ wählt und welche Personen dafür bestimmt werden sollen, ernannt — welcher Ausschuß morgen Bericht erstatten wird — und endlich as Präsidium ermächtigt, eine Deputation von neun Mitgliedern ur Erwiderung des Grußes Sr. k. Hoheit des Großherzogs zu ernennen. (D. J.)
Hessen. Darmstadt, 28. März. Se. Königl. Hoheit der Großherzog hat den Ministerresidenten zu Paris, Kammerherrn und Oberst⸗Lieutenant Frhrn. von Grancy, zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Kaiserl. französischen Hofe ernannt. (D. Z.)
Mainz, 28. März. Von den verschiedenen hier garnisoniren⸗
en Königl. preußischen Truppentheilen sind heute Morgen mehrere tabsoffiziere als Deputationen nach Koblenz gereist, wo morgen
je Nachfeier des Geburtsfestes Sr. Königl. Hoheit des Prinzen
28
.
von Preußen begangen wird.
Nassau. Wiesbaden, 28. März. Heute Nachmittag hielt
ie Zweite Kammer Sitzung. Sie wählte das Büreau. Zum Präsidenten ward der Abgeordnete Wirth ernannt. Derselbe be⸗ leidet dies Ehrenamt schon 9 Jahre. (Mittelrh. Ztg.)
Großbritannien und Irland. London, 29. März. Der Hof siedelt am Montag von Windsor nach Buckingham⸗Palace
iber, wo er vermuthlich 8 — 10 Tage bleiben wird, um sich dann
nach der Insel Wight zu begeben.
Dem „Morning Herald“ zufolge ist Grund zu der Annahme vorhanden, daß der englisch⸗persische Zwist bald geschlichtet sein Nurray auf seinen Posten nach Teheran zurück⸗
d daß Herr N
⸗
Frankreich. Paris, 29. März. In der vorgestrigen
Senatssitzung verlas der Präsident ein ihm vom Staatsminister übermachtes Duplikat des Geburtsaktes des Kaiserlichen Prinzen.
In der gestrigen Sitzung des gesetzgebenden Körpers wurde ein
Gesetzentwurf vorgelegt, wonach im Jahre 1857 ein Kontingent
von 140,000 Mann der Klasse von 1856 zum Dienst einberufen
werden soll.
Spanien. Aus Madrid schreibt man unterm 24. März: altem Brauche gemäß, am Charfreitage acht zum Tode verurtheilten Verbrechern das Leben geschenkt.“
Eine De pesche vom 27. März lautet: „Die Cortes haben die allgemeine Berathung der Grundlage des organischen Gesetzes über die Gerichte beendigt.“
Eine Depesche aus Madrid vom 28. März lautet: „Die ersten Grundlagen des organischen Gesetzes über die Gerichts⸗
höfe sind von den Cortes genehmigt worden. Die Berathung
des von Santa Cruz vorgelegten Finanzplanes wird unmittelbar
nachher beginnen.“
Italien. Turin, 25. März. Der Verkauf der den Be⸗ darf des Armee⸗Trains übersteigenden Pferde und Manulthiere ist
in mehreren Städten von dem Kriegsministerium angeordnet worden.
Türkei. Aus Marseille vom 29. März wird telegraphirt: Der „Sinai“ ist mit Nachrichten aus Konstantinopel vom 20sten in unsern Hafen eingelaufen. Das schlechte Wetter im
Schwarzen Meere dauert fort. Die Zahl der während der neu⸗ lichen Stürme gescheiterten Schiffe wird auf 24, ja, laut andern Be⸗ richten, auf 40 angegeben. Nachrichten aus der Krim zufolge besserte sich der Gesundheitszustand der französischen Truppen. Wie aus Eupa⸗ toria, 12. März, gemeldet wird, waren zwischen dem feindlichen
Heere Vorbesprechungen im Hinblick auf den Abschluß eines Waffen-
stillstandes gehalten worden. 9 1*8
Marschall Pelissier hat folgenden Tagesbefehl erlassen:
„Soldaten! Die Königin von England hat zum Andenken an den Krieg auf der Krim eine Denkmünze schlagen lassen. Es war der Wille der erhabenen Bundesgenossin unseres Kaisers, daß dieselbe als Beweis dafür diene, wie boch sie so viele mit ihren eigenen Soldaten getheilte Mühen und Gefahren zu schätzen weiß. Ihr werdet dieses edle Zeichen empfangen, welches auf eurer Brust Zeugniß von den glorreichen und brüderlichen Thaten ablegen wird, die in zwanzig Schlachten und wäh⸗ rend einer ewig denkwürdigen Belagerung vollbracht worden sind. Wenn ihr zu euren Familien zurüͤckgekehrt seid, so wird diese Denkmünze auch in den entlegensten Dörfern an das Bündniß zweier großen Völker C 111“ 5
— Man schreibt der „Pr. C.“ aus Galatz unter dem 19ten d. M.: „Seit dem 1. Januar d. J. bis 13. März sind in unsere Häfen 113 Schiffe eingelaufen. Davon gingen beladen fort, nach neu⸗ tralen Häfen: 17 Schiffe mit 5088 Quarter Weizen, 6447 Quarter Roggen, 3600 Qnarter Mais und 600 Quarter Gerste. Die Geschäfte sind noch immer sehr flau. Bei Sulina werden nun von Seiten Oesterreichs Versuche zur Beseitigung der Barre ge⸗ troffen. Ein damit beauftragter Stabsoffizier will dies durch Ver⸗ senkung von mit Pulver gefüllten Flaschen bewirken, durch deren Sprengung er den festen Sandboden der Barre zu lockern gedenkt. Nach hier eingelaufenen Nachrichten soll der Bojar Theodorize Balsch, früherer Hettmann der moldauischen Miliz, die meisten Hoffnungen zur Kaimakamie für die Moldau und der Bojar Krezzulesco in Bukarest für die Wallachei haben. b
Dänemark. Kopenhagen, 28. März. An des verstor⸗ benen Geheimen Raths Stemann Stelle ist der frühere Minister Graf A. W. Moltke auf Bregentved zum Ordenskanzler und Oberkammerherrn ernannt worden.
Amerika. New⸗York, 10. März. Der Präsident der Vereinigten Staaten hat in einer an den Senat zu Washington gerichteten Botschaft die Bewilligung von 300,000 Doll. verlangt, die zur Unterdrückung der Feindseligkeiten gegen die Indianer in Oregon verwandt werden sollen. — Einer Depesche aus Washington vom heutigen Tage zufolge ist es dem Obersten Wheeler, dem Gesandten der Vereinigten Staaten in Nicaragua, trotz beharrlicher Bemühungen noch nicht gelungen, den Staatssekretair Marey davon zu überzeugen, daß er ein Recht gehabt habe, die neue Regierung jener Republik anzuer⸗ kennen. Er ist in seinen Instructionen angewiesen worden, seine Thätigkeit in Central⸗Amerika auf den Schutz der amerikanischen
9
Interessen zu beschränken. 8
8
Dirschau, 30. März. Erneuerte Kälte von 7 Grad hat das Treibeis in der Weichsel sehr vermehrt und den Eisstand in der Nogat bis oberhalb von Marienburg fortgesetzt, so daß dort 1 jetzt der Uebergang verhindert ist. 8
Die Post aus England von heute ist aus⸗ “ “
11“
“ 9
I111“ 1.1.“
— Der Eisenbahnzug aus Frankfurt a. M. hat am 29. März c.
in Kassel den Anschluß an den II. Zug nach Berlin nicht erreicht.
88
4“ 2 Triest, d, 29. März, Abends. (Wolff's Tel. Bur.)
Die Ueberlandspost ist eingetroffen und bestätigt durch Nachrichten
aus Singapore vom 21. Februar, daß Jeddo, die Hauptstadt Japans, durch ein Erdbeben zerstört worden ist, viele Menschen da⸗
8 8
bei ums Leben gekommen sind und daß das Elend außerordentlich
groß sei. Der Kaiser von Japan und dessen Familie sind unver⸗ letzt geblieben.
Aus Victoria in Australten wird gleichfalls mitgetheilt, daß der dortige Gonverneur Charl es gestorben ist.
8 2 8 I11I11I
h
1