1.
nigen, bei Vermeidung der Praͤklusion von der Masse. . Im dritten Liquidations⸗Termine soll zugleich über die mit der Masse zu treffenden Maßregeln und die Anerkennung des Eigenthums der Ehe⸗ frau des Gemeinschuldners an den von ihr als Eigenthum beanspruchten Mobilien verhandelt werden. Sämmtliche Glaͤubiger haben sich in diesem Termine einzufinden, widrigenfalls die⸗ selben an die Beschlüsse und Erklärungen der erschienenen Kreditoren werden gebunden werden. Auswaͤrtige Gläubiger haben Bevollmächtigte hierselbst zu bestellen, widrigenfalls sie zu den ferneren Verhandlungen nicht werden zugezogen werden.
Greifswald, den 28. Februar 1856.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[560] b Aufforderung der Konkursgläubiger.
In dem Konkurse über den Nachlaß des hier⸗ selbst am 31. Dezember 1855 verstorbenen Kauf⸗ manns Christian Friedrich August Brandt wer⸗ den alle Diejenigen, welche an die Masse An⸗ sprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht
bis zum 3. Mai d. J. einschließlich,
bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumel⸗ den und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For⸗ derungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗Personals
auf den 19. Mai d. J., Vormittags. 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal vor dem Kommissar Herrn Kreisgerichtsrath von Piper zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen. JZeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be⸗ rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗Anwalte Cremer, Dörrstock und Schwieger zu Sachwaltern vorgeschlagen. Wriezen, den 28. März 1856. 1“ Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
7
[555] Bekanntmachung.
Seitens mehrerer Grundbesitzer zu Zeust, Leißnitz, Güͤnthersdorf und Reudnitz ist die Ab⸗ lösung der ihnen in der Königl. Dammendorfer Forst im Lübbener Kreise, Frankfurter Regie⸗ rungsbezirk, zustehenden unfixirten Brennholz⸗ und Kiehn⸗Berechtigungen beantragt und von der landwirthschaftlichen Abtheilung der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. d. O. der Unter⸗ zeichnete mit der Bearbeitung dieser Auseinan⸗ dersetzung beauftragt worden.
Da die Abfindung der Provocanten wegen
der von der Königl. Forstverwaltung behaupte⸗ ten Unzulänglichkeit der belasteten Forst nicht ohne Weiteres nach Maßgabe ihres wirthschaft⸗ lichen Bedarfs an Feuerung und Kiehn erfolgen darf, vielmehr zuvörderst durch Feststellung
sämmtlicher auf der belasteten Forst haftenden.
Brennholz⸗ und Kiehnberechtigungen, so wie Er⸗ mittelung des Ertrages der Forst an den den verschiedenen Berechtigungen unterliegenden Holz⸗ sortimenten die Frage über die behauptete Un⸗ zulänglichkeit der belasteten Forst zur Be⸗ friedigung des Bedarfs aller Berechtigten erörtert und, falls die Unzulänglichkeit sich her⸗ ausstellen sollte, eine verhältnißmäßige Kürzung der den Berechtigten andernfalls nach Maßgabe ihres wirthschaftlichen Bedarfs zu gewährenden Abfindungen eintreten müßte, so wird die vor⸗ liegende Auseinandersetzung zur Ermittelung etwaniger unbekannter Prätendenten von un⸗ fixirten Berechtigungen auf Brennholz und Kiehn aus der Königl. Dammendorfer Forst hierdurch allen denjenigen, welche dergleichen Berechti⸗ ungen beanspruchen oder sonst ein Interesse bei der Auseinandersetzung zu haben vermeinen, bisher aber zu dem Verfahren noch nicht zuge⸗ zogen worden sind, mit der Aufforderung be⸗ kannt gemacht, ihre Ansprüche binnen 6 Wochen und spätestens in dem zu diesem Behufe am 19. Mai c., Vormittags 10 Uhr,
hier in dem Geschaͤftsbüreau des Unterzeichne⸗ ten, Dresdener Siraße Nr. 87/88, anstehenden die Dienstags,
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Termine anzumelden, widrigenfalls sie die Aus⸗ einandersetzung so, wie dieselbe zwischen den be⸗ kannten Theilnehmern durchgeführt werden wird, selbst im Fall einer Verletzung gegen sich gel⸗ ten lassen müssen. Cottbus, den 21. März 1856. Karges, Regierungs⸗Rath.
Verzeichniß der Vorlesungen bei der
Königlichen medizinisch⸗chirurgischen
Akademie für das Militair im Som⸗
mer⸗Halbjahre von Mitte April bis Mitte August 1856.
I. Professores ordinarii. C. G. Mit⸗ scherlich, Dr. Decanus, wird 1) öffent⸗ lich über die aufregenden Arzneimittel Dienstags und Freitags von 6 bis 7 Uhr Abends lesen und 2) privatim die Arznei⸗ mittellehre sechsmal wöchentlich von 7 bis 8 Uhr Morgens vortragen. J. L. Casper, Dr., wird privatim 1) die gerichtliche Medizin Montags, Dienstags und Frei⸗ tags von 12 bis 1 Uhr, 2) die allgemeine und spezielle Rezeptirkunst Dienstags und Sonnabends von 10 bis 11 Uhr vor⸗ tragen und 3) den Kursus der gericht⸗ lich⸗medizinischen Obductionen im Königlichen Institute für den praktischen Unterricht in der Staats⸗Arzneikunde auf gewohnte Weise zu leiten fortfahren. J. gh bhee wird ) Ffen lich über die Verletzungen des mensch⸗ lichen Körpers Mittwochs und Sonn⸗ aben ds von 5 bis 6 Uhr, 2) privatim über generelle und spezielle Chirurgie Mon⸗ tags, Dienstags, Donnerstags und Frei⸗ tags von 5 bis 6 Uhr lesen und 3) die Kli⸗ nik für Chirurgie und Augenheilkunde im Charité⸗Krankenhause fünfmal wöchentlich von 9 bis 11 Uhr halten. EC. Wolff, Dr., wird privatim medizinisch⸗klinische Uebungen im Charité⸗Krankenhause täglich von 8 bis 9 Uhr halten. E. Mitscherlich, Dr., wird privatim sechsmal wöchentlich von 8 bis 9 Uhr Experimental⸗Chemie und Dienstags, Mittwochs und Don⸗ nerstags von 11 bis 12 Uhr Pharmaecie mit erklärenden Versuchen vortragen. F. Müller, Dr., wird öffentlich Sonn⸗ abends von 9 bis 10 Uhr über die Physio⸗ logie der Zeugung handeln. Privatim wird er Montags, Dienstags, Mittwochs, Donnerstags und Freitags von 9 bis 10 Uhr die spezielle Physiolovgie des Menschen mit Demonstrationen und Experi⸗ menten an Thieren vortragen, ferner Mon⸗ tags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 8 bis 9 Uhr die verglei⸗ chende Anatomie, und Montags, Don⸗ nerstags und Freitags von 6 bis 7 Uhr Abends die pathologische Anatomie leh⸗ ren. Privatissime wird er physiologische Uebungen leiten. J. C. Schönlein, Dr., wird privatim medizinisch⸗klini⸗ sche Uebungen im Charité⸗Krankenhause täglich von 11 Uhr an halten. A. Braun, De., wird 1) öffentlich über die Grund⸗ fähze des naturlichen Pflanzen⸗ systems Mittwochs von 4 bis 5 Uhr, 2) privatim die allgemeine Botanik (Morphologie, Anatomie, Physiologie und Shstemkunde der Pflanzen) täglich von 7 bis 8 Uhr Morgens vortragen, in Ver⸗ bindung mit botanischen Demonstrationen im königl. botanischen Garten Sonnabends von 4 bis 5 Uhr, so wie mit botanischen Exkursionen. II. Prosessores extraordinarii. L. Böhm, Dr., wird 1) öffentlich über die Sehnendurchschneidungen und die Zahn⸗ krankheiten Sonnabends von 7 bis 8 Uhr lesen, 2) privatim die Operationslehre Montags, Dienstags und Donnerstags von 7 bis 8 Uhr Morgens vortragen und die dazu gehörigen Operations⸗Uebungen viermal wöchentlich von 6 bis 8 Uhr Abends leiten, 3) privatim die Diagnostik der Augenkrankheiten unter Anwendung klini⸗ scher Fälle zweimal wöchentlich von 8 bis 9 Uhr üben lassen. G. A. Lauer, Dr., wird pri⸗ vatim 1) die medizinisch⸗chirurgische Semiotik Montags, Donnerstags und Frsinag⸗ von 2 bis 3 Uhr, 2) die medi⸗ zinisch⸗chirurgische allgemeine Thera⸗ Mittwochs und Sonn⸗
8 “ abends von bis 3 Uhr vortragen. J: V. Schöller, Dr., wird privatim 1) die theoretische und praktische Geburts⸗ lehre Montags, Mittwochs und Frei⸗ tags von 4 bis 5 Uhr vortragen,
bause in Verbindung mit einem geburtshülf⸗ lichen Operations⸗Kursus Dienstags, Donnerstags und Sonnabends von 4 bis 6 Uhr privatim leiten, 3) pribatissime einen geburtshülflichen Kursus mit Anleitung und Uebungen am Phantom halten. 3
[487]
6 Bergisch⸗Märkische Eisenbahn. Bekanntmachung. 1 Die Lieferung von 6,912,000 Pfund gewalz⸗ ten Eisenbahn⸗Schienen, zur Bildung des zwei⸗ ten Geleises auf der Bergisch⸗Märkischen Eisen⸗ bahn, soll in drei Loose, von je 2,304,000 Pfd. getheilt, im Wege der Submission verdungen werden. Die Lieferungs-Bedingungen und Zeichnun⸗
1
n 4 1 2) die ge⸗ burtshülfliche Klinik im Charité⸗Kranken⸗
8 4
Operations.⸗
8 8
gen sind in unserem hiesigen Central-Büreau zur
Einsicht ausgelegt, und können auf frankirte Gesuche gegen Erstattung der Kosten mitgetheilt werden.
Die Preis⸗Offerten sind portofrei und ver siegelt, und mit der Aufschrift:
„Offerte zur Lieferung von Schienen für
die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn“ bis zu dem auf Sonnabend, den 12. April c., Vor⸗
mittags 11 Uhr,
anstehenden Suhmissions⸗Termine an die unter⸗
zeichnete Direction einzusenden, welche die ein⸗ gegangenen Offerten zur angegebenen Stunde
in Gegenwart der etwa erschienenen Submit⸗ tenten eröffnen wird.
Später eingehende oder solche Offerten, welche den gestellten Bedingungen nicht entsprechen, können nicht berücksichtigt werden.
Elberfeld, den 19. März 1856. 1
Königliche Eisenbahn⸗Direction. [557]
Oberschlesische Eisenbahn. In Gemäßheit der betreffenden Bestimmungen unserer Statuten werden am 17. April c., Nachmittags 4 Uhr, in dem Konferenz⸗Zimmer auf unserm hiesigen
Bahnhofe von unseren Prioritäts⸗Actien und. 2
Obligationen ausgeloost werden:
26 Stück Prioritäts⸗Actien litt. A.,
66 Stück Prioritäts⸗Actien litt. B., 55 Stück Prioritäts⸗Obligationen litt. 135 Stück Prioritäts⸗Obligationen litt. D., und zwar von letzteren: E““ 100 Stück à 100 Thlr., 255 Stuͤck à 500 Thlr.,
10 Stück à 1000 Thlr.
Wir setzen die Inhaber unserer Prioritäts⸗ Actien resp. Obligationen mit dem Bemerken hiervon in Kenntniß, daß denselben der Zutritt zu der Ausloosung gegen Vorzeigung in ihrem Besitze befindlicher Actien gestattet ist.
Breslau, den 27. März 1856.
Das Direktorium.
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[563 “ “
82
Stargard⸗Pofener Eifenbahn.
8 24
Die diesjaͤhrige ordentliche ( lung der Stargard⸗Posener Eisenbahn⸗Gesellschaft wird Dienstag, den 6. Mai d. J., Vormittags
11 Uhr, im hiesigen Börsenhause stattfinden.
Diejenigen Herren Actionaire, welche derselben beiwohnen wollen, haben am 5. Mai cr. in den gewöhnlichen Geschäftsstunden und am Tage der Versammlung bis gegen 11 Uhr Vormittags in
*
Femen 19 Ir ch
„½2½ dem hiesigen Betriebs⸗Inspections⸗Büreau der Köͤniglichen Ostbahn (im Wallbrauerei⸗Gebäude) die Legitimation zur Ausübung ihres Stimm⸗ rechtes nach den Vorschriften des §. 56 des Statuts zu führen.
Eben daselbst werden innerhalb der letzten 8 Tage vor dem 6. Mai cr. der gedruckte Ver⸗ waltungsbericht und die Tagesordnung zur
Empfagnahme für die Herren Actionaire berei
gehalten werden. 1 Stettin, den 29. März 1856. Der Verwaltungsrath. Heegewaldt. Müller. Rahm.
— 1 — 8 . Disconto⸗Gesellschaft in Berlin.
Die von uns ertheilten Annahme⸗Scheine
Uber gezeichnete Commandit⸗Antheile enthalten vollständig die Zeichnungs⸗Bedingungen, ins⸗
besondere: 1“ „Art. 2. Die Theilzahlungen sind in fünf Naten, jede zu zwanzig Prozent, von Quartal zu Quartal zu leisten, und zwar 8 die erste am 31. März 1856.“ Wenn wider Erwarten der Fall eintreten sollte, daß Zeichner ihre Verpflichtung zur Entrichtung der ersten Theilzahlung nicht pünktlich erfüllten, so behalten wir uns das Recht vor, nach unserer Wahl ent⸗ weder die Zeichner im gesetzlichen Wege zur Zahlung der schuldigen 20 Prozent nebst sechs Prozent Ver⸗ zugszinsen anzuhalten, oder hiervon Abstand zu nehmen und den ertheil⸗ ten Annahme⸗Schein für werthlos zu erklären. 8 1 Außerdem haben wir in unserer Bekannt⸗ machung vom 12. Februar d. J. ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß die erste Theilzablung mit 40. Thalern für jeden Kommandit⸗Antheil spätestens am 31. März dieses Jahres geleistet werden muß.“ 8 Dieser so deutlich ausgesprochenen Bestim⸗ mungen ungeachtet sind die Einzahlungen für mehrere Annahme⸗Scheine versäumt worden. Wir erklären nun hiermit in Gemäßheit des Art. 5 der Zeichnungs⸗Bedingungen, daß wir Abstand davon nehmen, die, Zeichner zur Zahlung der ersten Theilzahlung
0
anzuhalten, wolien jedoch gestatten: daß bei uns bis zum funfzehn⸗ ten dieses Monats dieschul⸗
dige Zahlung geleistet werden kann, wenn zugleich der betreffende An⸗ nahmeschein eingeliefert, die Ver⸗ zugszinsen zu Sechs Prozent ratir⸗ lich bis zum Zahltage vergütet und zu Gunsten der fuͤr unsere Ange⸗ stelltenbestehenden Unterstützungs⸗ Kasse auf jedem Kommandit⸗An⸗ theil ein Betrag von nicht weniger als Sechs Thaler entrichtet wird. Jeden Annahmeschein, für welchen hiernach die schuldige Zahlung nicht spätestens am fünfzehnten April dieses Jahres ge⸗ leistet worden ist, erklären wir hiermit als werthlos. 1 Berlin, 2. April 1856. G Direction der Disconto⸗Gesellschaft.
“
554) Idun a, Fe Lebens⸗, Pensions⸗ und Leibrenten⸗ Versicherungs⸗hesetlschaft zu Halle Der Unterzeichnete beehrt sich hierdurch an⸗ zuzeigen, daß das Büreau der unter seiner Lei⸗ tung stehenden Sub sellschaft für Berlin, von heute ab
82 — 1
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Direction obiger Ge⸗
emer Straße Nr. 58,
G 4 Jerusal ger s belle Etage, “ befindlich ist, und daß daselbst Anträge auf die verschiedensten Versicherungs⸗Branchen, wie Lebens⸗Versicherungen auf den To⸗ desfall und zahlbar in einem bestimm⸗ ten Lebensalter, Ueberlebungs⸗Ver⸗ sicherungen, Aussteuer ⸗Versicherun⸗ gen, Renten und Wittwen⸗Pensionen, Kinder⸗Versorgungen durch Renten und Kapitale abgeschlossen werden. — Wie ich auf die letzteren Versicherungen, durch welche für die Zukunft der Kinder nicht nur am be⸗ quemsten, sondern auch am sichersten 85 wird, ganz besonders aufmerksam mache, so erbiete ich mich auch zu jeder sonst gewünschten Auskunft, wie auch zu unentgeltlicher Aus⸗ gabe von Prospekten, Erläuterungen zum Sta⸗ tut und Anmeldescheinen. Berlin, den 1. April 1856. Schreiber, 1“1““ Sub⸗Direkror der „Iduna..“..
Aufforderung zur Actien⸗
[566] zeichnung. Die Steinkohlen⸗ und Eisenstein⸗ Bergbau⸗Gesellschaft Louise zu Dortmund bezweckt, die schon größtentheils erworbenen fünf Zechen, als: 1) die Zeche Louise und Erbstolln nebst ihren vier Eisensteinfel⸗ dern, 2) die Zeche Buntebank, 3) die Zeche Claus⸗ thal, 4) die Zeche Haberbank, und 5) die Zeche Augenschein (sämmtlich haxt an der Bergisch⸗ Märtischen Eisenbahn, Meilen von Dort⸗ mund, und an der Hörde⸗Bochumer Chaussee gelegen) mit einem Kapital von 2 ½ Millionen, Thaler, in Actien à 200 Thaler, auszubeuten. Die Zeche Louise und Erbstolln, auch Louise Tiefbau genannt, fördert allein aus zwei ferti⸗ gen Tiefbauschächten schon jetzt täglich bis 10,000 Scheffel Kohlen und soll diese Förderung durch neue Tiefbauanlagen noch nächstens wesentlich bedeutend vergrößert werden. Die Zeche Louise ist eine Zeche ersten Ranges. (S. Zeitschrift für das Berg⸗, Hütten⸗ und Salinen⸗ wesen in dem Preußischen Staate, herausge⸗ geben von dem Geheimen Ober⸗Bergrath NR.o von Carnall, Band 1. 1. 10l. 72, Band II. 2. 101. 138. 158. 208); die Kohlen derselben sind ausgezeichner als Brand⸗, Coaks⸗, Gas⸗ und Schmiedekohlen (S. das.), auch steht ge⸗ nannte Zeche beun Publikum im verdienten besten Nufe. Die zahlreichen und bekannten edeln Flötze der genannten fünf Zechen sichern das Unternehmen, wie Jedermann aus dem vor circa 14 Tagen erlassenen Prospektus vom 2. März ersehen kann. Derselbe ist wahrhaft und in allen Stücken ohne die geringste Ueber⸗ treibung abgefaßt. Das Actien⸗Kapital wird bereits aus der gegenwaͤrtigen Ausbeute mit 5 pCt. und darüber ver⸗ zinst; bei einem zweiten Tiefbau, welcher noch in diesem Jahre befangen und in 3 bis 4 Jah⸗ ren vollendet werden soll, so daß aus 4 Schäch⸗ ten uͤber sieben Millionen Scheffel Kohlen jährlich gefördert werden können, wird sich eine Dividende von 19 ¾½ pCt. ergeben. Der Betrieb der vier Eisensteinfelder wird noch extra eine nicht unbedeutende Dividende liefern, welche jedoch augenblicklich nicht näher veranschlagt werden kann. Mehrere vereinigte wichtige Eisen⸗ steinzechen haben vorläufig schon die Erbauung von zwei Hochöfen in unmittelbarer Nähe der Zeche Louise beschlossen. Das ganze Un⸗ ternehmen kann durchaus nur als ein solides und gewinnbringendes bezeichnet werden, wie es das Urtheil der tuͤchtigsten Techniker bereits als solches bestätigt hat. Die Actien werden schon jetzt gesucht und dürfte das ganze Kapital binnen Kurzem gezeichnet sein, indem die früheren Besitzer der erwähn⸗ ten fünf Zechen allein eine Million gezeichnet haben. Prospekte werden gratis ausgegeben bei dem
11144*“*“
8 Herrn Dr. A. Boltz, Berlin, Werderstraße
Nr. 6, und den Banquiers Herren Julius
Bleichröder und Co, Berlin, franzöͤsische Straße Nr. 48, woselbst, eben so wie beim Verwaltungsrath der obenerwähnten Gesellschaft zu Dortmund, Zeichnungen entgegen genommen werden.]
[1668 Preußische National⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft.
Die Actionaire der Preußischen National⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft werden hierdurch in Gemäßheit des §. 29 des Statuts zur ordent⸗ lichen General-Versammlung auf den
18. April c., Vormittags 9 Uhr, im hiesigen Börsenhause eingeladen. b
Die Stimmkarten werden gegen Legitimation im Büreau unseres Instituts, große Oderstraße Nr. 11, am 16. und 17. April c. verabfolgt und nur ausnahmsweise an fremde zureisende Ac⸗ tionaire noch am Morgen vor der General⸗Ver⸗ sammlung im Börsenhause ausgefertigt werden.
Der gedruckte Rechnungs⸗Abschluß pro 1855 ist vom 4. April ab auf unserem Büreau ent⸗ gegen zu nehmen.
Stettin, den 18. März 1856.
Schlesische Huͤtten⸗, Forst⸗ und Berg⸗ bau⸗Gesellschaft „Minerba.“ Unter Bezugnahme an unsere Anzeige vom 4. Dezember v. J. werden hiermit die Inhaber von Interims⸗Actien⸗Bescheinigungen wiederholt in Kenntniß gesetzt, daß die vierte Einzahlung in der Zeit vom 5ten bis 15ten April c. mit 10 †Ct. oder 20 Thlr. pro Actie nebst 10 Sgr. an Zinsen festgesetzt ist. Die Zahlung ist bei nachbenannten Handels⸗ häusern: in Berlin bei Mendelssohn u. Co. und Robert Warschauer u. Co, in Breslau bei Ruffer u. Co. und C. T Löbbecke u. Co., in Hamburg bei Salomon Heine, in Cöln bei Salomon Oppenheim jun. u. Co. zu leisten. 1 Inhaber von Interims⸗Actien⸗Bescheinigun⸗ gen, welche die Innehaltung des vorstehend be⸗ zeichneten Termins versäumen, verfallen den Bestimmungen der §§. 6 und 7 des Gesellschafts⸗ Statuts. Breslau, den 3. April 1856. Der Verwaltungsrath der Gesellschaft Minerva.
8
Norddeutsche Fluß⸗Dampf⸗ schifffahrts⸗Gesellschaft.
Nachdem von hoher Königlich hannoverischer Regierung unserer Gesellschaft die Konzession er⸗ theilt und derselben Corporationsrechte verliehen worden sind, fordern wir, in Gemäßheit des 5, 5 der Statuten, die Actienzeichner hierdurch auf, die erste Rate von 10 pEt — oder Thlr. 20 — pro Actie einzuzahlen. 8 8
Die Einzahlung kann nach Inhalt der Ein⸗ ladung zur Actienzeichnung erfolgen:
a) bei einem Mitgliede des Verwaltungsraths,
b) bei den darin bezeichneten Handlungs⸗
häusern, (in Berlin bei den Herren
88 2H —+X Conrad & Klemme), c) bei unserer Kasse in Harburg, . gegen Empfangnahme der Interims⸗Quittungen, und muß dieselbe bis zum 15. April c. geleistet werden. B I1uGu“ Harburg, den 15. März 1856.58 ³*ꝙ Der Verwaltungsrath.
[452] 1 22
46 über das C
Bis heute den 2. April 1856 sind ausgegeben: —20. Sitzung des Herrenhauses — 43. Sitzung des Hauses der A 2.Anlagen, besteh. aus Aktenstücken⸗
31 ½ Bogen der 1
erscheinen der stenographischen Berichte des Herrenhauses
Bekanntmachung
Petitionen ⸗ ⸗
bgeordneten
E““ Mae
und des Hauses der Abgeordneteu.
1“
zusammen 163 Bogen. 2 8