1856 / 82 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Staatsanleihe von 1850

84

8

29

78

118 a 119 gem.

——Actien und Quit-

2 . 8 8 618

620

. Berliner Börse vom 4. April 1856.

—,

Imtlicher Wechsel-, Fonds- U

Eisenbahn-Actien. 82 Üf. Prief. Geid.

Brief. Geld.

5 5 8 wechsel-Course-

.1 Kurz 142 ½ Amsterdam 11.2 . 1412

dito

MKur- und Neumärk. 3 Ostpreussische.. 3 Pommersche Posensche. do. c wSchlesische. (Vom Staat garantirte Lit. B. Westpreuss.. -

Kurz b

Paris.. 300 Fr. Wien im 20 Fl. F. 150 Fl. Augsburg.. 150 Fl. V

Leipzig in Cour. im 14 Thl.

uss 100 Thlr.. Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl. Petersburg 100 S. K.

Rentenbriefe.

8 8 SKur- und Neumärk. Pommersche Posensche..

Fonds-Course. Preussische Rhein- u. Westph..

Preuss. Freiw. Anleihe.. 4 9 Sächsische 100 ¾ 100 ¾ Schlesische..

dito von 1854 101 ¾ 100 ¾ Pr. Bk. Anth. Scheine- von 1855 2 101¼¾ 100 priedrichsd'or..... dito von 1853 96 ¾ 96 Andere Goldmünzen Staats-Schuldscheine. 3 ½ 5 Thlr Prämiensch. d. Seechdl. à 50 Th. 1 Präm. Anl. v. 1855 à 100 Thlr. 3 ½ Kur- und Neum. Schuldverschr. Oder-Deichbau-Obligationen.. 1 Berl. Stadt-Obligat. db. Itn. do. E111“

dito von 1852..

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8 2 F

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7f. Brief. Geld. Aachen-Düsseld. 3 ½ 92 Münster-Hammer 4 do. Prioritäts-4 89 Niederschl.-Märk. 4 do. II. Emission 4 88 ¾ do. Prioritäts - 4 Aachen-Mastricht 64 63 ½ do. Conv. Prioritäts-4 do. Prioritäts-4 ½ 93 ½ do. do. III. Ser. 4 „Berg.-Märkische do. IV. Series 102 ¾ do. Prioritäts-5

do. do. II. Serie 5 101 101

88

101 ½ Niederschl. Zweigb. 990; Oberschles. Lit. A. 210 ½ 209 ½ do. (Dortm.-Soest) 4 88 do.

Lit. B. 3 ½

Berl. Anh. Lit. A. u. B. do. Prior. Lit. A. 4 do. Prioritäts-4 do. Prior. Lit. B. Berlin-Hamburger. do. Prior. Lit. D. 4 do. Prioritäts- do. Prior. Lit. E. 3 ½ do. do. II. Em. Prinz Wilh. (St.-V.) Berlin-Potsd.-Magd. do. Prioritäts- 5 do. Prior. Oblig. l do. II. Serie. 5 do. do. Lit. U. 3Rheinische do. do. Lit. D. „do. Quitgsb. (25 %E.) Berlin-Stettiner. do. (Stamm-) Prior. 4 do. Prior. Oblig. 101 ½ do. Prioritäts-Oblig. 4 Bresl. Schw. Frb. alte 167 166 do. vom Staat gar. 3 ½

do. do. neue 155 ½ 154 ½ Ruhrort-Cref.-Kreis Cöln-Crefelder.... V

Gladbacher. do. Prioritäts- 4 ½ 99 ¼ 98 3 do. Prioritäts- Cöln-Mindener 3 ⁄¾

ùꝗg

N

1.“

5 Prioritäts- 4 A. Gdoe 90 ¾ tein hg. Düsseldorf-Elberf.] 147 146 do. III. Serie4 7 Magdeb. -Halberst.. 88e do Prioritäts- 4 ö“

4 100 Stargard-Posen... 3 ½ do. do. II. Em.

90 ¾ do. II. Emission 4 ½ do. IV. Emission 4 do. Prior.-Oblig. 4 ½ do. Prieritäts-5 do. neue

o. Prioritäts-4 ½ 1

do. II. Serie.. do. Prior. Oblig. 103 ¾ 102 ¼ do. do. III. Emission 4 do. Prioritäts-4 Wülh. (Cos.-Odbg.) alte ““ 88 1.““

Nichtamtliche Notirungen.

7f. Brief. Geld.

If. Brief. Geld. Zarskoje-Selo pro St. fe.

In- und ausländ.

Eisenb.-Stamm- Prioritäts-

Actien.

Amsterdam-Roötterdam Cracau-Oberschlesische Nordb. (Friedr. Wilh.) Belg. Oblig. J. de l'Est do. Samb. et Meuse

Ausl.

tungsbogen.

Amsterdam-Rotterdam Cöthen-Bernburg Frankfurt-Hanau. Frankfurt-Homburg... Cracau-Oberschles....

Kiel-Altona 8 1““ Livorno-Florenz Ludwigshafen-Bexbach Kass.-Vereins-Bk.-Aet. Mainz-Ludwigshafen... Neustadt-Weissenburg4. Mecklenburger Nordb. (Friedr. Wilh.)

63 8 V

Russ. Hamb. Cert....

Ausländ. Fonds.

Braunschw. Bank. Weimar. Bank Oesterreich. Metall..

7t. Prjer. deld. Poln. neue Pfandbr...

do. neueste III. Emiss. 146 ½ 145 ½ do. Part. 500 WI. s. 125 8 Schwed. Oerebro Pfdbr. 87 Ostgothische do. Sardin. Engl. Anleihe. Sardin. bei Rothschild. Hamb. Feuer-Kasse... 3, do. Staats-Präm.-Anl. Lübeecker Staats-Anl.. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. N. Bad. do. 35 Fl... Schaumburg-Lippe do. 25 Thlr. Span. 3 % ml. Schuld. o. 1 à 3 % steigende

do. engl.

do. Bank-Actien... do. National-Anleihe do. 1854r Pr.-Anl.

SsSE I

& SS

do. Stiegl. 2. 4. An.. 668 5. Anl. .v. Rothschild Lst. .Engl. Anleihe.... do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl.

E &5E Mn* .

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Berlin-Anhalter Litt. A. u. B. 180 a 179 ½ gem. Stettiner 161 a 160 gem. Cöln-Crefelder 112 a 114 gem. schles. Märk. Prior. 93 ½¼ a ¼ gem. Thüringer 122 ½ a 122 gem.

Berlin-Hamburger 112 a 111 gem. Cöln-Mindener 173 ½ a 174 ½ gem. Oberschles. Litt. B. 179 ½ a 180 gem. Wilhelmsbahn (Cosel-Oderberg) neue 189 a 192 gem.

Berlin-Potsdam-Magdeburger 120 a 119 ¾ gem. Berlin- Magdeburg-Wittenberge 51 a 50 ½ gem. Nieder- Rheinische 118 ½ a 119 ¾ gem. Rheinische (Stamm-) Prioritäts Ludwigshafen-Bexbach 158 a 159 ¾ gem.

pfperlim, 4. April. Die Börse war in sehr angenehmer Stim-

2*

mung und schloss mit beträchtlich erhöhten Coursen. Berliner vetrebdecebhorse

.22

6 vom 4 April.

8 88 Waivon loco 78 110 Rthlr.

1A“ pr. 82pfd. bez., Frühjahr 65— 64 1 bis 65 ½ 65 Rthlr. bez. u. Br., 64 ¾ G., Mai-Juni 64 ½ 65 ½ 65 Rthlr. bez. u. Br., 64 ¾ G., Juni-Juli 63 64 63 8 Rthlr. bez., 64 Br., 63 ½ G., Juli-August 60 ½ 61 ½ 61 Rthlr. bez. u. Br., 60 ½ G. Gerste, grosse 54 56 Rthlr. Hafer l1o0co 31 33 Rihlr., Frähj. 50pfd. 31 ½ Rthlr. Br., 31 G. Erbsen, 74 80 Rihlr. Räböl loco u. April 17 ½¼ Rthlr. Br., 17 ¼ G., April- Mai 17 bis Rthlr. bez. u. Br., 17 ¾ G., September-Oktober 14 12 Rthlr. bez. u. G., 14 ⁄12 Br. 11““ Leinöi loco 14 ¾ Rthlr., Lief. 14 Rihlr. v

NMohnöl 22 23 Rthlr.

Hanfö6l loco 14 ½⅛ Rthlr. bez., Lief. 14 ¾ Rthlr. G.

FPalmöl 15 ¾ Rthlr.

Spiritus loco ohne Fass 25 ¾ 26 Rthlr. bez., April u. April-Mai 25— Rihlr. bez. u. Br, 25 ¼ G., Mai-Juni 25 ½ ½ Rthlr. bez., 25 ½ Br., 25 ½ G,, Juni-Juli 25 ¼ 26 ¼ Rthlr. bez. u. G., 26 ½ Br., Juli-August

6 27 Rthlr. bez., Er. u. G.

Weizen geschäftslos. Roggen nach einigen Schwankungen ferner weichend, schliesst angeboten. Rüböl billiger verkauft. Spieitus an- fangs billiger verkauft, schliesst etwas fester; gekündigt 110,000 Qrt.

Sreslan, 4 April, 1 Uhr 7 Mmuten Nachmitt. (Tel. Dep. d. Staats-Auzeigers.) Oesterreichische Banknoten 102 Br. Freiburger Actien 166 ½ G., neuer Emission 154 ¼ Br. Oberschlesische Actien Lit. A. 209 ¼ Br. Oberschlesische Actien Lit. B. 169 ¼ Br. Oberschlesi- sche Prioritäts-Obligationen D. 90 ¼⅞ Br. Oberschles. Prioritäts-Obliga- tionen K. 78 ¾ Br. Kosel-Oderberger 227 ¾ Br., neuer Emission 190 ½⅞ Br. Kosel-Oderberger Prioritäts-Obligationen 89 ¾ G. Neisse -Brieger Actien 73 ¼ Br.

Spiritus pr. Eimer zu 60 Q Weizen, weiss. 53 136 Sgr., gelb. 50 131 Sgr. Gerste 63 —- 75 Sgr. Haser 36 43 Sgr.

Die Börse war in fester Haltung und die Course ersuhren nur ge- ringe Veränderungen. Oberschlesische A. und B. blieben zu niedrigen

Coursen offerirt. Stettim, 4 April, 1 Uhr 38 Minuten Nachmittags. (T'el. Dep. d.

uart bei 80 pPCt. Tralles 12 ¼¾ Rthlr. Br.

Staats-Anzeigers.) Rogged 63, Frühjahr 65 63 bez., Mai-Juni 63 G. 8

u. Br., Juni-Juli 62 bez., Juli- August 61 bez. Sprritus, Frühjahr 13 ½%, Juni-Juli 13 ½. RKübs!] April-Mai 17 ¼ bez., September-Oktober 14 bez.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Koͤniglichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

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v11X“ (Rudolph Decker.) .

Roggen 87 100 Sgr.

.

4 188 ‚für das Viertelfahr 8 in allen Theilen der Monarchie v4A““ . ohne pPreis-Erhöhung. 82 ““ EE111“

.

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Königlich Preußis 8

änstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, küüir gerlin die Expedition des Königl. prreußischen Staats-Anzeigers: 11 Mauer⸗Straße Nr. 54. —,

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g.

e. jestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Bischof von Ermland, Dr. Geritz zu Frauenburg, den Adler der Groß-Komthure des Königlichen Haus-Ordens von

Erlaß vom 4. April 1856 betreffend die den Verkehr mit Effekten beschränkenden Bestimmun⸗

gen an der hiesigen Boöärse.

CWII

Die Staatsregierung muß mit Rücksicht auf die zur Zeit be⸗ stehenden Verhältnisse großen Werth darauf legen, daß die den Verkehr mit Effekten beschränkenden Bestimmungen an der hiesigen

Börse mit Nachdruck gehandhabt werden. Demgemäß habe ich den Herren Aeltesten der Kaufmannschaft bereits in dem Erlasse vom 19ten v. Mts. empfohlen, den Mäklern die gewissenhafte Einhaltung der bezüglichen, ihren Geschäftsbetrieb betreffenden gesetzlichen Bestimmungen einzuschärfen. Es sind dies 1) der §. 2 der Verordnung vom 13. Mai 1840 (Gesetz⸗Samml. S. 123), welcher den öffentlich bestellten und vereideten Mäklern und Agenten bei Strafe der Amtsentsetzung unter⸗ sagt, über ausländische, auf jeden Inhaber lautende Staats⸗ und Kommunal⸗Schuld⸗Papiere irgend einer Art oder über Actien, Obligationen oder sonstige Geldpapiere auswärtiger Gesellschaften oder Institute andere Ge⸗ schäfte zu unterhandeln, zu vermitteln, oder abzuschließen, als solche, welche sofort von beiden Theilen Zug um Zug erfüllt werden; der §. 3 der Verordnung vom 24. Mai 1844 (Gesetz⸗ Samml. S. 117), welcher dieses Verbot auf alle Geschäfte über Aktien, Promessen, Interimsscheine, Quittungsbogen, oder sonstige, die Betheiligung bei einer Eisenbahn⸗Unternehmung bekundende, aber vor Berichtigung des vollen, auf die Aktien oder Obligationen einzuzahlenden Betrages aus⸗ gegebene Papiere ausdehnt; der §. 4 derselben Verordnung, wonach den Mäklern und Agenten bei gleicher Strafe verboten ist, in Papieren, welche über die Betheiligung bei ausländischen Actien⸗Unter⸗ nehmungen oder Anleihen vor Berichtigung des vollen auf die Actien oder Obligationen einzuzahlenden Betrages ausgegeben worden sind, oder künftig ausgegeben werden, irgend ein Geschäft zu unterhandeln, zu ver⸗ mitteln oder abzuschließen, ohne Unterschied, ob das⸗ selbe sofort von beiden Theilen erfüllt wird, Hid vber u cht. 1 Ich erwarte, daß die Mäkler und Agenten sich gewissenhaft aller derjenigen Geschäfte enthalten, welche von den erwähnten 8 Verbotsbestimmungen betroffen werden und mache den Herren Ael— testen zur Pflicht, alle etwa zu Ihrer Kenntniß kommende Ueber⸗ tretungen derselben mit aller Strenge zu verfolgen. Nicht minder * auch die Herren Aeltesten darüber zu wachen, daß dem gesetzwidrigen Treiben derjenigen Personen ge⸗ steuert werde, welche ohne einen amtlichen Beruf sich mit der Vermittelung von Geschäften über Effekten aller Art befassen, und den bestehenden Verbots- und Strafbestimmungen (§. 7 der Ver⸗ ordnung vom 19. Januar 1836 (Gesetz⸗Samml. S. 9), §. 5 der Verordnung vom 24. Mai 1844, §8. 49, 51, 477 der Allgemeinen Gewerbe⸗Ordnung vom 17, Januar 1845) zuwiderhandeln

114““ ““ 8

Es kann indessen, um dem gesetzwidrigen Treiben dieser Per⸗ sonen mit Erfolg entgegenzutreten, nicht genügen, daß die zur Kennt⸗

niß der Herren Aeltesten gelangenden Contraventionen der Staats- Anwaltschaft behufs der Bestrafung angezeigt werden, sondern es

werden auch diejenigen präventiven Maßregeln zur Anwendung zu bringen sein, zu welchen die den Herren Aeltesten übertragene Börsen⸗Disziplin ermächtigt. Nach §. 4 der Börsen⸗Ordnung vom 7. Mai 1825 sind die Börsen⸗Kommissarien befugt, nach vorgän⸗ giger sorgsamer Berathung in der Versammlung der Aeltesten und nach eingeholtem statutenmäßigen Beschluß der letzteren solche Personen, welche nicht zur Corporation gehören, von dem Besuch der Börse auszuschließen, und über die Gründe, aus welchen sie von dieser Befugniß Gebrauch machen, nur der vorgesetzten Behörde Rechenschaft zu geben schuldig. Ich mache den Herren Aeltesten zur Pflicht, von diesem Rechte des Ausschlusses von den Börsen versammlungen gegen alle diejenigen Personen, welche notorisch sich mit der unerlaubten Vermittelung von Effekten⸗Geschäften befassen, Gebrauch zu machen, und sehe der Anzeige darüber, wie dies ge schehen, entgegen. Möchten die Herren Aeltesten der Ansicht sein, daß die Handhabung der Ihnen nach der Börsen⸗Ordnung zuste⸗ henden Befugnisse nicht ausreiche, um die unbefugten Geschäfts⸗ vermittler mit Erfolg von den Börsenversammlungen auszuschließen, so will ich Ihre bestimmt zu formulirenden Anträge wegen etwaiger Modification der Börsen⸗Ordnung gewärtigen.

„Endlich empfehle ich den Herren Aeltesten eine sorgfältige Er⸗ wägung der Frage, ob und event. in welcher Weise der Verbrei⸗ tung der sogenannten nichtamtlichen Coursberichte durch Maßregeln der Verwaltung oder der Gesetzgebung zu begegnen sein möchte. Diese Berichte, welche dem Verkehr mit ausländischen, nicht voll eingezahlten Papieren vorzugsweise zur Förderung gereichen, kön⸗ nen, so weit sie Notirungen derartiger Papiere enthalten, nicht wohl aus anderen Quellen, als aus Mittheilungen über solche Geschäfte stammen, welche durch eine gesetzlich verbotene Ver⸗ mittelung zu Stande gekommen sind. Denn da nicht anzunehmen ist, daß die eigentlichen Käufer und Verkäufer derartiger Papiere den Redactionen jener Berichte regelmäßige und tägliche Nachrichten über die von ihnen gemachten Geschäfte zugehen lassen, solche Nach⸗ richten vielmehr, der Natur der Sache nach, nur von Vermittlern herrühren können, so ist vorauszusetzen, nicht voll eingezahlter Papiere nur dann zu reguliren und zu no⸗ tiren sind, wenn darin durch Vermittler, also unter Uebertretung von Verbots⸗Bestimmungen, Geschäfte gemacht werden.

Unbeschadet eines, auf diesem Gesichtspunkte beruhenden Ein⸗ schreitens der Staats-Anwaltschaft, ist es erforderlich, der Frage näher zu treten, wie der Veroffentlichung solcher Notirungen über— haupt vorzubeugen sei. Im Allgemeinen wird aber zu erwägen sein, ob es nicht im Interesse des Börsenverkehrs läge, wenn der⸗ jenige Bericht über die Course, welcher allein des öffentlichen Glaubens genießt, zugleich auch der einzige wäre, welcher in die Hände des Publikums gelangte. Ich sehe über diesen Gegen⸗ stand der baldigen gutachtlichen Aeußerung der Herren Aeltesten 6““ 8 11¹“” 8

98 E“ 86 1““ v11111A1“X“ .

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Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeit

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L“ die Herren Aeltesten der Kaufmannschaft hierselbst.

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daß Course ausländischer,

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