1856 / 88 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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es verabsäumt hatten, die Vorschriften des Staats⸗Ministerial⸗ Personal-Veränder ungen in der Armee.

Beschlusses vom 30. April 1838 zu befolgen, wonach dem Invaliden 8887Bn

das Pensions⸗Quittungsbuch abgenommen und dieses der zahlen⸗ Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. .

den Kasse zugefertigt, . auch der betreffenden Regierung Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

von der erfolgten Anstellung oder der Beschäftigung des Invaliden, 1b 1 Den 1. April.

so wie von dem ihm bewilligten Civil⸗Diensteinkommen, behufs v. Brause, Major à la suite des 3. Artill. Regts. und Comman⸗

Sistirung der Pensionszahlung Nachricht ertheilt werden soll. des Trains vom III. Armee⸗Corps, ins 2. Artill. Regt. versetzt. Der Justiz⸗Minister nimmt hieraus Veranlassung, den Gerichts⸗ Colomier, Major und Artill.⸗Offizier vom Platz in Danzig, unter

Endlich wird die Personenpost zwischen Drossen und Meseritz zur zuletzt dahin gerichtet naiaiii den am 15. Juli 1861 zu Gotha Erzielung eines genauen Anschlusses an die Posten wegen Uebernahme Auszuweisender abgeschlossenen Vertrag 88 ö in der Art regulirt, daß dieselbe 1“ Grund des Artikels 64 der wiener Schluß⸗Akte zu einer Verein⸗-⸗

s Dr 2 ½ Uhr früh abgeht, Hn 4 8 vg denle n 40 veE. früh eintrifft, barung unter sammtlichen Bundesgliedern zu erheben; diesem

1 32 8 Vertrage war auch, in Folge der ergangenen Einladung, nach aus Meseriß um 6 ½ Uhr Abends zurückgeht, auch, g g g, g oas 2 Beüfen⸗ 1 ½ Uhr h8s0 wieder ginere 2 und nach der größte Theil der zuerst vußzerhalb desselben gestan⸗ 8 8 Frankfurt a. d. O., den 10. April 1835656.. denen Bundesregierungen beigetreten, und nur wenige hatten Der Ober⸗Post⸗Direktor. sich noch Entschließung vorbehalten. Nach Antrag wurde Schroeder. demnach beschlossen: „die betreffenden Regierungen zu ersuchen, sich darüber zu äußern, ob sie, nachdem inzwischen der Vertrag vom

. r. 2 * 2 2 9 98 1“ 3 . era⸗ 3 „Fübrung à la suite des 3. Artillerie⸗Regiments, zum Commandeur b 8 Behörden die sorgfältige Befolgung der Vorschriften des Staats des Trains vom III. Armee⸗Corps. Witt, Hauptm. vom 3. Artlllerie⸗

Regiment und Adjutant der 4. Artillerie⸗Inspection, unter Beförde⸗ rung zum überzähligen Major, zum Artillerie⸗Offizier vom Platz in Danzig, v. Loebell, Hauptm. à la suite des 6. Artill. Regts. unter Belassung in diesem Verhältniß, von seiner Stellung als erster Lehrer in der Artillerie bei der vereinigten Artillerie⸗ und Ingenieur⸗ Schule entbunden und zum etatsmäßigen Mitgliede der Artillerie⸗Prü⸗ fungs⸗Kommission, Michaelis, Hauptm. vom 1. Artill. Regt., unter Führung à la suite desselben, zum ersten Lehrer in der Artillerie bei der vereinigten Artillerie⸗ und Ingenieur⸗Schule ernannt, v. Holleufer, Hauptm. vom 2. Artill. Regt., unter Belassung in seinem Kommando als Adjutant der Inspection der Artillerie⸗Werkstätten, ins 1. Artill. Regt. versetzt, Kähne, Pr. Lt. vom 2. Artill. Regt., zum Hauptm., v. Gayl, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Grieß, Pr. Lt. vom 3. Artill. Regt., zum Hauptm., Moeves, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Gr. v. Pfeil, Pr. Lt. vom 6. Artill. Regt., zum Hauptmann, Bloch v. Blottnitz, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. Lenz, Sec. Litut. vom 35., ins 18. Inf. Regt. versetzt. n

Ministerial⸗Beschlusses vom 30. April 1838 und der damit in Ver⸗ bindung stehenden Bestimmungen des Staats⸗Ministerial⸗Beschlusse vom 30. Mai 1844 in Erinnerung zu bringen. Berlin, den 3. April 1856. Der Justiz⸗Minister. Simons.

örden.

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Ministerium der geistlichen, Unterrichts Medizinal⸗Angelegenheiten.

8 Bekanntmachung.

Die Räume des neuen Königlichen Museums werden vom 13ten d. M. ab an vier hintereinander folgenden Sonntagen von 11 bis 2 Uhr gegen ein Eintrittsgeld von 5 Sgr. zum wohlthätigen Zweck dem Besuche des Publikums geöffnet sein. Der Eintritt er⸗ folgt durch den Eingang unter dem Verbindungsbau zwischen bei⸗

Berlin, den 4. April 1856.

Kommission für den Bau des neuen Königlichen Museums.

Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 11. d. M. wird deas durch die Verfügungen vom 20. März, 10. Juni 1854 und 10. März 1855 angeordnete Verbot der Durchfuhr, beziehungs⸗ weise Ausfuhr von Waffen und Kriegs⸗Munition hierdurch auf⸗ gehoben. Berlin, den 12. April 1856. Der Finanz⸗Minister. von Bodelschwingh.

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Kriegs⸗Ministerium.

81 erfügung vom 3. April 1856 betreffend einen Auszug aus dem Leitfaden zum Unterricht in der Kenntniß, Behandlung und dem Gebrauche des

2 Im 8 4 gezogenen Infanterie⸗Gewehrs39 zur Instruction

für Unteroffiziere und Soldaten.

Um dem mehrseitig angeregten Bedürfniß zu entsprechen, ist ein Auszug aus dem Leitfaden zum Unterricht in der Kenntniß, Behandlung und dem Gebrauche des gezogenen Infanterie⸗ Gewehrs 59 zur Instruction für Unteroffiziere und Soldaten an⸗ geordnet und der hiesigen Deckerschen Geheimen Oberhof⸗ buchdruckerei in Verlag gegeben worden, welche das Exemplar mit Umschlag für 2 ½ Sgr., je 15 Exemplare aber zu 1 Rthlr., geheftet direkt zu liefern sich verpflichtet hat.

Den Ankauf der für den dienstlichen Gebrauch benöthigten Exemplare haben die betreffenden Truppentheile aus den bereitesten Mitteln (inclusive der des Waffen⸗Reparaturgelder⸗Fonds) zu be⸗ wirken und ihren Bedarf der genannten Verlagshandlung baldigst zu bezeichnen, damit diese die Auflage darnach bemessen kann.

Bei derselben Verlagshandlung sind auch noch eine Anzahl Exemplare des vollständigen Leitfadens zum Unterricht in der Kenntniß ꝛc. des gezogenen Infanterie⸗Gewehrs mn vorräthig.

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Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs⸗Departement. Wasserschleben. Blume.

„Berlin, 12. April. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Konsul Theremin in Jassy, dem Konsulats⸗ Secretair Blücher in Galacz und dem Vice⸗Kanzler bei der Gesandtschaft in Konstantinopel, Dr. Blau, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Sultans Majestät ihnen verliehenen Med⸗ schidse⸗Ordens vierter Klasse zu ertheilen.

beI I

b. Kloschinsky, Sec. Lt. von der Artill. 1. Aufgeb. des 1. Bats.

Regts., zum Pr. Lieut., Mohrhagen, Vice⸗Feldwebel vom 2. Bat.

Regts., Rehberg, Oberfeuerwerker vom 3. Bat. 29. Regts., zu Sec. Lts. bei der Artill. 1. Aufgeb., Bräuer, Artillerie⸗Wacht⸗ meister a. D., Fiebig, Unteroff. von der Artill. des 1. Bats. 10. Regts., zu Sec. Lts. beim Train 1. Aufgeb. dieses Bataillons befördert. Frhr. v, Romberg, Pr. Lt. a. D., zuletzt in der Kavallerie des 2. Bats. 24. Regts., früher im 11. Hus. Regt., die Erlaubniß zum Tragen der Uniform dieses Regiments, anstatt der Uniform des 3. Landw. Hus. Regts., ertheilt. Abschiedsbewilligungen ꝛc. 11“ Den 1. April. Gebauer, Feldjäger mit dem Char. als Sec. Lt. vom reitenden Feldjäger⸗Corps, mit Pension der Abschied bewilligt. Militair⸗Beamte. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums

Kunze, überzähl. Intend.⸗Secretair bei der Militair⸗Intend. des II. Armee⸗Corps, die nachgesuchte Entlassung aus dem Milit.⸗Intendan⸗ turdienst ertheilt. Goldacker, Sekretariats⸗Assistent bei der Militair⸗ Intend. des IV. Armee⸗Corps, zum überzähligen Intendantur⸗Secretair ernannt. Höler, Sekretariats⸗Assistent von der Milit.⸗Intendantur des I., zu der des II. Armee⸗Corps, Borsutzky, Sekretariats⸗Assistent von der Militair⸗Intendant. des VI., zu der des I. Armee⸗Corps versetzt.

güu Vom 15. April d. J Frankfurt a. O. nachstehende Cours⸗Veränderungen eiin. Die Personenposten zwischen Frankfurt und Posen, die Personenpost zwischen Cüstrin und Kriescht und die Botenpost zwischen Sonnenburg und Drossen. Dagegen werden neu eingerichtet:

1) eine täͤglich zweimalige Personenpost zwischen Frankfurt a. O. und

Schwerin, welche aus Frankfurt a. O. über Drossen, Kriescht und Waldow⸗ strenk abgeht um 1 Uhr Mittags und 10 Uhr Abend; in Schwerin eintrifft 9 Uhr 35 Minuten Abends und 6 Uhr 45 Minuten früh⸗ (Anschluß nach Posen), 8 aus abgeht, nach dem Eintreffen der Posten SSsei, . um 10 Uhr 30 Minuten Vormittags und 8 Uhr 25 Minuten Abends; in Frankfurt eintrifft 8 7 Uhr 5 Min. Abends und 5 Uhr früh; . ) eine tägliche Personenpost zwischen Drossen und Zielenzig, welche aus Drossen abgeht um 4 Uhr 30 Min. Nachm., in Zielenzig eintrifft um 7 Uhr 15 Min. Abends, von Zielenzig abgeht um 1 Uhr 30 Min. Nachm., Iiin Dreossen eintrifft um 3 Uhr 45 Min. Nachm. und in letzterem Orte im engen Anschlusse an die zwischen Frank⸗ furt und Schwerin coursirenden Posten steht, 3) eine täglich zweimalige Personenpost zwischen Küstrin und Kriescht mit folgendem Gange: aus Küstrin 10 Uhr Vormittags und 11 Uhr Abends, Iin Kriescht 1 Uhr 20 Minuten Nachmittags und 2 Uhr 20 Mi⸗ nuten früh, zum Anschluß an die Personenposten nach Schwerin resp. Frankfurt a. O.; aus Kriescht 4 Uhr früh und 2 Uhr 35 Minuten Nachmittags, nach Ankunft der Posten aus Schwerin resp. Frankfurt a. O. in Küstrin 7 Uhr 20. Minuten früh und 5 Uhr 55 Minuten MNachmittags.

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J. treten im Bezirke der Ober⸗Post⸗Direction zu

Nichtamtliches. Preußen. Potsdam, 12. April. Se. Majestät der König trafen gestern früh im Königlichen Schlosse hier ein und

arbeiteten Vormittag mit dem Minister des Königlichen Hauses und verschiedenen anderen Personen.

Allerhöchstdieselben werden Sich heute mit der 2 Uhr Eisenbahnfahrt nach Berlin resp. Charlotten⸗

burg zurückbegeben.

Berlin. 12. April. In der gestrigen (54sten) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die Berathung der rheini⸗ schen Gemeinde⸗Ordnung fort. Die Regierungsvorlage wurde überall mit Ausnahme eines unwesentlichen vom Abg. von Auerswald eingebrachten Amendements angenommen. Die Berathung gedieh bis zum §. 92. der Gemeinde⸗Verfassung.

Hamburg, 10. April. In der gestrigen Sitzung des Sechs⸗ ziger⸗Kollegiums kam der Bericht der Budget⸗Kommission zur Ab⸗ rechnung über den Staatshaushalt von 1854 zur Vorlage. Das Resultat des Jahres ist, abgesehen von den transitirenden Einnahmen, eine Einnahme von 7,079,900 Mk. und eine Ausgabe von 6,933,063 Mk. Beide haben sowohl den Budget⸗Anschlag, als das Resultat des Jahres 1853 bedeutend überschritten. Aus dem Vergleich der Einnahmen und der Ausgaben von 1854 ergiebt sich

ein Ueberschuß der ersteren über die letztere von 146,000 Mk. und

wurde dieser Ueberschuß zur Bestreitung der in 1855 zufolge der

angeordneten Kriegsbereitschaft des hamburgischen Bundeskontin⸗

gents erforderlichen Mehrverwendung überwiesen. (H. N.)

Neuß. Gera, 9. April. Auf Anordnung Sr. Durchlaucht des regierenden Fürsten soll von Michaelis d. J. ab, an Sonntagen in Fabriken und Werkstätten ohne alle Ausnahme nicht mehr gear⸗ beitet werden, weil sich herausgestellt habe, daß die christliche Sonn⸗ tagsfeier neben Arbeiten an Sonntagen der Nichtachtung verfallen sei. (Ger. Ztg.)

Hessen. Mainz, 10. April. Heute Morgen und zur Auf⸗ wartung bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen von Preußen, Gouverneur der Bundesfestung Mainz, der neue Vice⸗Gouverneur, General⸗Lieutenant von Bonin, und der Major Neuland nach Koblenz gereist. Nächsten Sonntag wird die Gesammtbesatzung unserer Stadt in großer Parade dem nunmehrigen Vice ⸗Gouver⸗ neur von dem K. K. österreichischen FML. von Paumgartten, Festungs⸗Kommandanten von Mainz, vorgeführt werden. (Fr. Bl.)

Frankfurt, 9. April. In der Bundestags⸗Sitzung vom 3. d. M. wurden von den Gesandten von Württemberg und Mecklenburg in Gemäßheit früherer Bundesbeschlüsse Notizen in Betreff ihrer Eisenbahnen und deren Benutzung zu militairischen Zwecken überreicht, von dem Gesandten der freien Städte eine Mittheilung über den Stand der hambur⸗ gischen Verfassungsfrage, von dem Militair⸗Ausschusse An⸗ zeige über den Verkauf eines zum Festungseigenthum in Mainz gehörigen, zu militairischen Zwecken entbehrlich gewordenen Bau⸗ platzes gemacht. Sofort wurde von den betreffenden Ausschüssen Bericht über zwei der von Baiern in der 8ten diesjährigen Sitzung

eingebrachten Vorschläge wegen verschiedener gemeinnütziger An⸗

ordnungen erstattet. Was zunächst die Organisation der Auswanderung anlangt, so wurde, in Anerkennung der Zweckmäßigkeit und Ausführbarkeit dieses Vorschlags, hervor⸗ gehoben, wie hierdurch in gleichem Maße das Interesse des Mutterlandes, als das der Auswanderer gewahrt und gefördert werden solle; ersteres durch Erhaltung der Nationalität und ihrer Verbindung mit Deutschland, letzteres, indem die Aus⸗ wanderung in günstige Gegenden geleitet und auch dort den Aus— wanderern noch Fürsorge zugewendet werde, zunächst aber bean⸗ tragt und von der Bundesversammlung beschlossen: „Die Regierungen um Mittheilung der in den einzelnen Bundesstaaten geltenden Gesetze und Verordnungen über Auswanderung zu er⸗ suchen, und diese Mittheilungen dem Ausschusse mit dem Auftrage zu überweisen, eine Zusammenstellung ihres Inhalts unter gutacht⸗ licher Aeußerung über die etwa zu ergreifenden gemeinschaftlichen Maßregeln vorzulegen.“ Was sodann den weiteren Vorschlag auf Ausgleichung der in den Gesetzgebungen der einzelnen Bundes⸗ staaten in Beziehung auf Ansässigmachung und Heimaths⸗ verhältnisse bestehenden Verschiedenheiten betrifft, so wurden beide Gegenstände, ungeachtet ihres inneren Zusammenhangs, in der Verhandlung getrennt gehalten, da zur Feststellung allgemeiner Bestimmungen über die Heimathsangehörigkeit bereits früher Ver⸗ handlungen in der Bundesversammlung stattgefunden, und diese

15. Juli 1851, die Uebernahme Auszuweisender oder Heimathloser

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betreffend, im Juli 1854 einer Revision unterworfen ist, und sämmt⸗

liche übrigen Bundesstaaten beigetreten sind

demselben Lu üscglesen geneigt 1 EEEEe inwieweit über Ansässigmachung bereits gemeinsame Grundsätze be-⸗ stehen, wurde beschlossen: „das Ersuchen an die Regierungen zu richten, über die in ihren Ländern geltenden gesetzlichen und ver⸗

ordnungsmäßigen Bestimmungen über Ansässigmachung, beziehungs⸗

weise ständige Niederlassung in einer Gemeinde, deren Vorbedin⸗ gungen und Wirkungen möglichst übersichtlich geordnete Mittheilung zu machen.“ (Fr. Bl.)

„Beaiern. München, 9. April. Die Kammer der Reichs⸗ räthe hat der Abgeordnetenkammer bezüglich der vorgestern mitge⸗ theilten zwischen beiden Kammern noch bestandenen Differenzen über den Entwurf, „die Einkommensteuer betreffend,“ in ihrer heu⸗ tigen Sitzung nachgegeben und ist somit über das ganze Gesetz Ge⸗ sammtbeschluß erzielt. 8

Württemberg. Stuttgart, 10. April. Unsere Minister⸗ krisis ist nun wieder definitiv gelöst. Der Herr Kultminister Frei⸗ herr von Wächter⸗Spittler ist zum Justiz⸗Minister, und der Abgeordnete der Stadt Ludwigsburg und Vice⸗Präsident der

Zweiten Kammer, Ober⸗Studienrath Rümelin, unter Beförde⸗

rung zum Staatsrath, zum Chef des Departements für das Kirchen⸗ und Schulwesen ernannt worden.

. Schweiz. Bern, 8. April. Vorgestern wurde die Ver⸗ lesung der Akten im Prozeß Degiorgi beendigt. Gestern haben 9 Vorträge begonnen. Die Verhandlungen werden etwa 12 Tage auern.

Großbritannien und Irland. London, 10. April. Die „London Gazette“ veröffentlicht folgende zwei Decrete:“

Buckingham Palace, 9. April 1856

Da ein Friedens⸗ und Freundschafts⸗Vertrag zwischen Ihrer Majestät und ihren Verbündeten einerseits und dem Kaiser von Rußland andererseits abgeschlossen worden ist, so befiehlt Ihre Majestät heute, auf den Vorschlag ihres geheimen Nathes, daß der Geheimeraths⸗Befehl vom 29. März 1854, durch welchen verfügt wird, „daß bis auf Weiteres keine einem Unterthan Ihrer Majestät gehörigen Schiffe nach russischen Häfen auslaufen dürfen, und daß alle russischen Schiffe, die sich in irgend einem Hafen oder auf

irgend einer Rhede innerhalb des Gebietes Ihrer Majestät befinden oder

in Zukunft daselbst betroffen werden, mit Embargo zu belegen und nebst Mannschaften und Effekten festzuhalten sind“, so wie alle den Handel mit Rußland verbietenden Theile anderer Geheimeraths⸗Befehle hiermit für aufgehoben und außer Kraft gesetzt gelten sollen.

Die sehr ehrenwerthen Lord-Kommissare des Königlichen Schatz⸗ amtes ꝛc. ꝛc. werden den betreffenden Personen die nöthigen Weisungen ertheilen.

8 Buckingham Palace, 9. April.

hre Majestaͤt verfügt, daß die laut der königlichen Proclamation, vom 18. Februar 1854, so wie laut verschiedener später erlassener Geheimeraths⸗Befehle gegenwärtig bestehenden Verbote in Bezug auf die Ausfuhr (aus dem Vereinigten Königreiche) oder Beförderung längs der Küste, von Waffen, Munition, Pulbver, Salpeter, Schwefel, Dampfmaschi⸗ nen und Kesseln oder den einzelnen Bestandtheilen derselben, Blei, Soda⸗ Nitrum, schwefelsaurer Pottasche, gewissen Arten Eisen und anderen in der erwähnten Proclamation und den erwähnten Geheimeraths⸗Befehlen erwähnten Gegenstände mit diesem Augenblicke außer Kraft treten sollen.

Die sehr ehrenwerthen Lord⸗Kommissare des königlichen Schatzes ꝛc. werden den betreffenden Personen die nöthigen Weisungen ertheilken.

In einer Sitzung des geheimen Rathes leistete gestern der Earl von Ellesmere den Eid als Statthalter der Grafschaft Lan⸗ caster. Dem „Morning Advertiser“ zufolge beabsichtigt die Regierung, zur Feier des Friedens⸗Abschlusses ein großes Fest im Hyde⸗Park zu veranstalten. Es soll bei dieser Gelegenheit ein glänzendes Feuer⸗ werk abgebrannt werden.

Die Lord⸗Kommissare des Schatzes zeigen an, daß, da sich im verflossenen Finanzjahre kein Ueberschuß der Staats⸗Einnahmen über die Ausgaben herausgestellt hat, in diesem Jahre keine Geld⸗ summe zur Tilgung der Staatsschuld verwandt werden wird.

Mikner Gibson beantragte in der gestrigen Unterhaus⸗Sitzung die zweite Lesung der Bill, welche die Aufhebung des Abjurations⸗ Eides bezweckt. Durch die veränderten Zeitumstände, bemerkt er, sei dieser Eid überflüssig geworden; ein jeder Eid aber müsse den Anforde⸗ rungen des Augenblicks, denen er seinen Ursprung verdanke, angemessen sein, und ein unnützer Eid sei ein Frebel gegen die Religion. Seine Bill habe viele Aehnlichkeit mit der von Lord Lyndhurst im Oberhause ein⸗ gebrachten. Die Umstaͤnde, durch welche der Abjurations⸗Eid nothwendig

oder wünschenswerth geworden, seien nicht mehr vorhanden, und er “““ 11“

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eien.“ Um dagegen zu ermessen,