1856 / 91 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1111616XX 1u6uf“ 2 88

N. 322. 570. 639. 653. 732. 845. 1051.

12,054.

19,130. 20,016.

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20,965. 21,540. 22,765.

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b e“] 19,923. 19,927. 20,272. 24,275. 21,365. 21,422. 22,474. 22,587. 22,628. 23,615. 24,413. 24,477. 25,235. 25,268. 25,647. 25,798. 25,817. 26,203. 26,328. 26,745. 26,877. 27,025. 27,185. 27,334. 27,533. 27,049. 27,699. 27,731. 27,976.

Serie II. 139 Stück à 62 ½ Rthlr.

1290. 1445. 2550. 2634. 2915. 2973. 2974. 2977. 3134. 3513. 3873. 3935. 4114. 4245. 4356. 4462. 4558. 4602. 4772. 4835. 5098. 5128. 5140. 5415. 5501. 5675. 5900. 6033. 6034. 6757. 6970. 7368. 7837. 7927. 8084. 8206. 8400. 8738. 9486. 9657. 9680. 9707. 9837.

19,528. 19,677. 19,882. 20,647. 21,128. 21,143. 21,840. 22,110. 22,199. 23,146. 23,148. 23,405. 24,946. 24,948. 24,962.

20,335. 21,619. 22,840. 24,896.

2451. 3633. 4742.

9881. 9893. 9997. 10,261. 10,546. 10,581. 10,674. 10,728. 10,767. 10,911. 11,027. 11,118. 11,140. 11,297. 11,332. 11,823. 12,034. 12,225. 12,258. 12,413. 12,628. 12,670. 12,914. 13,296. 13,377. 13,517. 13,521. 13,588. 13,875. 14,002. 14,003. 14,223. 14,421. 14,758. 14,883. 15,085. 15,693. 15,739. 15,820. 15,925. 16,634. 16,721. 17,172. 17,304. 17,305. 17,306. 17,484. 17,593. 17,594. 17,809. 17,831. 17,916. 18,126. 18,657. 18,723. 18,756. 18,825. 18,982. 19,047. 19,459. 19,619. 19,663. 19,736. 19,857. 19,884. 20,370. 20,581. 20,713. 20,815. 21,000. 21,251. 21,574. 21,666. 21,751. 21,815. 21,949.

Berlin, am 15. April 1856.

12,925. 13,878. 14,896. 16,720. 18,312.

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der nur aus der im Jahre 1855 stattgehabten 6ten Verloosung noch rückständigen Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Actien Serie . 1I181““ 2733. 5105. 5806. 5965. 6019. 8303. 10,451. 13,127. 13,637. 14,294. 14,764. 17,810. 18,018. 18,724. 19,940. 23,406. 27,348. 27,570. 86

Serie II. à 62 ½ Rthler. Ras.

351. 432. 1098. 2870. 3662. 4570. 4571. 8896. 9050. 9986. 10,295. 11,799. 18,167. 21,394u. * I1au TI.

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Serie I. à 100 Rthlr.

550. 1094. 10,587. 11,214. 12,736. 14,844. 14,942. 17,052.

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8 1111“ v11111“ 111““ .

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Abgereist: Der General⸗Major und Commandeur der 9te Infanterie⸗Brigade, von Bequignolles, nach Prenzlau.

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2

mtliches

Preußen. Charlottenburg, 16. Majestäten der Vormittag dem vom Hofprediger Dr. von Hengstenberg gehaltenen

König und die Königin wohnten heute

Gottesdienste in der hiesigen Schloß⸗Kapelle bei. Später arbeite⸗ ten Se. Majestät mit dem Minister von der Heydt. Berlin, 17. April. In der (26sten) Sitzung des Herrenhau⸗ ses am 15. April stand auf der Tagesordnung der Bericht über den Antrag des Grafen Itzenplitz, betreffend die Erhebung eines Einzugsgeldes in Landgemeinden. Die Kommis⸗ sion hatte sich dem Antrage angeschlossen und folgenden Gesetz⸗ entwurf zur Annahme empfohlen: „Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von

Peen en ꝛc. ꝛc., verordnen unter Zustimmung der beiden Häuser des.

andtages der Monarchie, was folgt: §. 1. Durch Gemeindebeschluß kann die Erhebung eines Einzugsgeldes in Landgemeinden angeordnet und von dessen Entrichtung die Niederlassung in der Gemeinde (§. 4 des Gesetzes vom 31. Dezember 1842, Nr. 2317) abhängig gemacht werden. §. 2. Alle derartigen Beschlüsse der Gemeinde⸗Versammlung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Ghenehmigung der Regierung, namentlich auch in Beziehung auf die Höhe des zu bewilligenden Einzugsgeldes. §. 3. Vor⸗ stehende Bestimmungen finden auch auf diejenigen Gutsbezirke Anwen⸗

dung, in denen sich außer dem Gutsbesitzer noch ündere Grundeigenthümer

befinden.“

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694

n i9asts. iHahseih sdkK a2

Bei der Debatte erklärte der Regierungs⸗Kommissarius, daß

die Regierung zwar noch mit den Erwägungen über das Prinzip be⸗ schüftigt sei, sich aber dem Antrage nicht widersetzen wolle. Das Haus genehmigte den Gesetz⸗Entwurf mit einigen Amendements, nach welchen das Gesetz nur auf die sechs östlichen Anwendung finden, Beamte und Geistliche, welche dienstlich versetzt werden, davon nicht betroffen werden und die Genehmigung der Re⸗ gierung auch hinsichtlich des Bedürfnisses erforderlich sein soll. Der folgende Gegenstand der Tagesordnung war der Bericht über die Anträge der Herren von Ploetz, von Below und Dr. Stahl, auf Vorlegung eines Gesetz⸗Entwurfes, wegen Stif⸗ tung von Familien⸗Fideikommissen aus Grundvermögen, im Interesse der Erhaltung und Befestigung des Grundbesitzes, und des Herrn Grafen von Itzenplitz, auf Vorlegung eines Gesetz⸗Entwurfes, wegen Feststellung ermäßigter Annahme⸗Taxen für die in Erbgang kommenden Bauergüter. Die Kommission war den Anträgen beigetreten. Bei der sich hierüber erhebenden Debatte

stellte Herr v. Waldow⸗Steinhöfel den Antrag, das gesammte

Material der Königlichen Staatsregierung mit der dringenden Em⸗ pfehlung zu überreichen, dasselbe bei Ausarbeitung der Gesetz⸗ Entwürfe geneigtest berücksichtigen zu wollen. Derselbe wurde angenommen.

Das Abgeordneten⸗Haus nahm in Sitzung am 15. April den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Gemeinde⸗Verfassung in der Rheinprovinz, schließlich mit 169 gegen 97 Stimmen an. Bevor das Haus zur Berathung eines Gesetzes, betreffend eine Eisenbahn von Kreuz über Lands⸗

seiner (57sten)

berg, Küstrin nach Frankfurt a. d. O., und von Saarbrück

nach Trier und Luxemburg, so wie des Gesetzes, betreffend

die Uebernahme einer Zinsgarantie für das Anlage⸗Kapital von Stargard nach Cöslin, und von

einer Eisenbahn Hagen nach Siegen, überging, stellte der Abgeordnete von Patow den Antrag, die Berathung über diese Gesetz⸗Entwürfe oder doch über das Gesetz, betreffend den Bau einer Eisenbahn von Kreuz bis Frankfurt und von Saarbrücken nach Trier und Luxemburg, so lange auszusetzen, bis über die Verwendung des aus der Anleihe von 30 Millionen noch übrigen Fonds Beschluß gefaßt worden sei. Der Kriegsminister erklärte, daß Se. Majestät der König am 14. d. M. die sofortige Sistirung aller auf eine erhöhte

Kriegsbereitschaft ergriffenen Maßregeln anzubefehlen geruht haben;

über die Verwendung des Restes der Anleihe schwebten die Ver⸗ handlungen noch beim Staats⸗Ministerium. Der prinzipielle An⸗ trag des Abgeordneten von Patow wurde abgelehnt, da⸗ gegen der eventuelle Antrag fast Die Versammlung schritt deshalb sofort zur Berathung des Ge⸗

setzes, die Zinsgarantie für die hinterpommersche Eisenbahn be⸗

treffend. Die Kommission empfahl 1) die Uebernahme einer

Zinsgarantie für das Anlage⸗Kapital einer Eisenbahn von Stargard

über Belgard nach Cöslin, mit einer Zweigbahn nach Colberg zur,

Annahme, indem sie vorschlug: 2) zugleich die Erwartung auszu⸗ sprechen, daß die Fortführung der hinterpommerschen Eisen⸗ bahn durch den Ausbau der Strecke von Cöslin und Stolp in 85 Richtung auf Danzig baldmöglichst in Angriff genommen werde. gegen abgelehnt. Es folgte der Bericht über das Gesetz, die Be⸗ willigung einer Zinsgarantie für das Anlage⸗Kapital einer Eisen⸗ bahn von Hagen nach Siegen betreffend. Das Gesetz wurde nach dem Vorschlage der Kommission von der Versammlung ange⸗ nommen.

Hechingen, 13. April. In diesen Tagen hat das groß⸗ artige Bauwesen auf der Burg Hohenzollern wieder seinen Anfang genommen.

Hannover, 15. April. Von des Königs Majestät ist Sr. 2 82

Königlichen Hoheit dem Prinzen August von Württemberg der St.

Georgs-Orden verliehen worden.

(Hann. Ztg.) Frankfurt, 13. April.

In der Bundestags⸗Sitzung

vom 10. l. M. kam zunächst die Anzeige, daß Se. Majestät der

König von Hannover allerhöchstdero bisherigen Gesandten, Staats⸗ minister Grafen von Kielmansegge, abzuberufen und an dessen Stelle den Legationsrath von Heimbruch zum Bundestags⸗

Gesandten zu ernennen geruht haben, welch letzterer, nachdem die

für ihn ausgefertigte Vollmacht vorgelegt worden war, sofort in der Versammlung seinen Sitz einnahm.

In Bezug auf den von den Erben der Freifrau von Röder, sowie der Freifrau von Lesch zu Dierspurg und des Freiherrn von Ritter zu Grünstein erhobenen Anspruch auf Zurückbezahlung von zwei an die vormalige unmittelbare freie Reichsritterschaft am

Oberrheinstrome gegebenen Darlehen ist zwischen den Regierungen

der Staaten, zu welchen die Bestandtheile des ehemaligen ober⸗ rheinischen Ritterkantons dermalen gehören, Einverständniß darüber nicht erzielt worden, welche von gedachten Regierungen, und zu welchem Antheile allenfalls jede derselben jenen Anspruch, gegenüber den Reklamanten, vor Gericht zu vertreten habe. Aus Anlaß der hierüber erstatteten Anzeige beschloß die zur weiteren Behandlung der Sache und eintretenden Falles zur Einleitung aus⸗

Provinzen

einstimmig angenommen.

Der erste Antrag wurde angenommen, der letztgenannte da⸗

trägalgerichtlichen Verfahrens einen besonderen Vermittlungsaus⸗ niederzusetzen. 8

sch 8 Aasesta oguchen und herzoglich sächsischen Gesandten

wurden in Gemäßheit der desfalls gefaßten Beschlüsse Notizen über

die Eisenbahnen und deren Benutzung zu militärischen Zwecken

übergeben. 2 b Lauf Vortrag des betreffenden Ausschusses wurde sodann dem

Hauptmann der vormaligen schleswig⸗holsteinschen Armee von Fischer⸗Treuenfeld bis auf Weiteres ein jährlicher Bezug von 560 Fl. gewährt. Diese Bewilligung erfolgt in Gemäßheit der durch den Bundesbeschluß vom 6. April 1854 festgesetzten Grundsätze, und der Betrag derselben wurde nach Höhe der Pension bemessen, welche diesem invaliden Offiziere im Jahre 1851 von der Civilbehörde in Holstein zugebilligt worden war. Hauptmann von Fischer befand sich seit 1853 bis zum vorigen Herbste nicht in Europa, und hatte daher nicht früher eine Fürsorge beansprucht.

Eine kleine außerordentliche Unterstützung wurde auf Antrag des Ausschusses für das Kassen⸗ und Rechnungswesen den hilfs⸗ bedürftigen Waisen des vor einigen Jahren verstorbenen Kanzlei⸗ dieners Dern zugebilligt.

Endlich wurde auf Antrag der Militair⸗Kommission und des⸗ falls von dem Ausschusse in Militair⸗Angelegenheiten erstatteten Vortrag beschlossen: in der Bundesfestung Luxemburg ein bom⸗ bensicheres Lazareth zu erbauen und die für diesen Zweck zunächst erforderlichen Geldmittel anzuweisen.

Baden. Karlsruhe, 15. April. Das Gesetz über die Todesstrafe ist publizirt worden. Sie wird durch Enthauptung (vermittelst des Fallbeils) in umschlossenem Raume vollzogen, in Gegenwart der Beamten des Amtes, der Gerichtsärzte und 12 Urkundspersonen. Einem Geistlichen der Konfession des Verurtheilten muß der Zutritt gestattet werden, außerdem dem Vertheidiger, den Verwandten und wer es sonst besonders verlangt, insoweit es der Raum gestattet.

Oesterreich. Wien, 15. April. Die heutige „Wien. Ztg.“ der bischöflichen Konferenz an den Kaiser, so wie der Antwort, die Se. Majestät darauf zu ertheilen geruht (bei Gelegenheit einer Audienz am 12ten d. Mts., in welcher der Kaiser die Mitglieder ver Konferenz empfing.) In der ersteren heißt es u. A.:

Diese unsterblicher Gedächtniß würdige Uebereinkunft (das Konkordat) hat zu beglücktem Ende geführt, was durch Ew. Majestät Verordnungen vom 18. und 23. April 1850 begonnen wurde. Der Zusammenhang zwischen dem heil. Stuhle und der Kirche des Kaiserthums ist vollkommen bergestellt. Ohne Hinderniß lenken die Bischöfe die ihnen anvertrauten Gemeinden durch ihre Anordnungen und erbauen sie durch Lehre und Ermabnung. Sie leiten den Unterricht der katholischen Jugend in Allem, was den Glauben und die Reinheit des christlichen Wandels betrifft. Frei bilden sie die Kanbi⸗ daten des geistlichen Standes zu würdigen Dienern Gottes und der Kirche heran. Ueber die kirchlichen Rechtsfragen entscheidet der kirchliche Richter Die Ehe ist im ganzen Umfange des Kaiserthums der Kirche unterordnet,

hoben wurde. Die geistlichen Orden erfreuen sich vollkommener Freiheit, Alles, was zur Vollkommenheit des Ordenslebens gehört, nach Vorschrift ihrer Regel in Ausführung zu bringen. Es ist ausgesprochen, daß das

Kirchengut unverletzlich und nach dem Kirchengesetze zu verwalten sei.

Wo dasselbe unzulänglich ist, kömmt die Großmuth Ew. Majestät ihm zu

Hülfe. Indem aber Ew. Majestät, verjährte Vorurtheile unter Sich er⸗

blickend, der Kirche zusprachen, was der Kirche gebührt, haben Allerhöchst⸗

dieselben von der Höhe des Thrones herab eine Wahrheit verkündet, Recht übertragen soll, die als National⸗Belohnung an Wittwen

hoher Beamten, Generale ꝛc., so wie die in Ausnahmefällen, wenn

welche die Weisheit dieser Welt der Welt zum Verderben verläugnet hat. Der Bund zwischen Staat und Kirche ist die mächtigste Schutzwehr für alle wahren Güter der Menschheit; nur in dem christlichen Staate kann das vielbewegte Europa die Hoffnungen der Ewigkeit und die Wohlthaten des irdischen Friedens vereinigt finden.

Die Kaiserliche Antwort lautet:

Durch die Vereinbarung, welche Ich mit dem heiligen Stuhle schloß, habe Ich eine Pflicht des Herrschers, wie des Christen erfüllt. Ich rechne es Mir zur Ehre an, Meinen Glauben und Meine Hoffnung auf Den, durch welchen die Könige herrschen, durch die That zu bekennen, und weiß sehr wohl, wie wirksam das Band der bürgerlichen Gesellschaft durch die Innigkeit der religiösen Ueberzeugung befestigt wird. Was Ich ver⸗ sprochen habe, werde Ich mit jener Treue erfüllen, welche dem Manne und dem Kaiser ziemt. Aber solch ein Werk kann nur mit vereinten Kräften zu allseitiger Vollendung gebracht werden. Es wird an Ihnen

sein, hochwürdigste Bischöfe, mit Mir und unter einander zusammenzu⸗

wirken, damit Glaube und sittliche Kraft in Unserer Mitte blühe und reiche Früchte des Heiles und Friedens bringe. Vertrauen Sie Mir, wie Ich Ihnen vertraue. Gott wird mit uns sein!

Belgien. Brüssel, 15. April. In der heutigen Sitzung

wurf, betreffend die allgemeine Zählung der Bevölkerung Belgiens, vor. Diese Vorlage wird indirekt die Diskussion der Motion des Herrn Rogier wegen Vermehrung der Zahl der Ab⸗ geordneten zur Folge haben, trotz der lebhaften Opposition, welche dieselbe von Seiten der klerikalen Presse findet.

„Gestern wurde der letzte Abschnitt der direkten Eisenbahn von Brüssel nach Namur eröffnet, so daß jetzt die ganze Bahn dem Verkehre übergeben ist. (Köln. Z.)

1XX““

b am 23sten d. M. stattfinden soll. Morgens von London aus in Gosport eintreffen.

und in Folge eines von der vor den Central⸗Gerichtshof zu London gestellt werden können. Demgemäß soll auch der Prozeß des mehrerer Vergiftungen ange⸗ klagten William Palmer in der Hauptstadt verhandelt werden, und Palmer ist bereits aus dem Gefängnisse von Stafford nach Newgate gebracht worden. 1

sobald die Umstände es gestatten. zugesagt, sondern nur die Auszahlung eines mehrmonatlichen Soldes als Entschädigung.

der guten Hoffnung,

Großbritannien und Der „Press“ zufolge wird Lord abend, 19.

rland. London, 14. April. larendon am naͤchsten Sonn⸗ April, von Paris nach London zurückkehren. Laut

„Daily News“ wird das ottomanische Gebiet binnen sechs Monaten von allen verbündeten Truppen geräumt sein.

Es steht jetzt fest, daß die Revue über die Flotte zu Spithead Die Königin wird um eilf Uhr

15. April. Das „Morning Chronicle“ schreibt: „Am

vorigen Sonnabend machte die Admiralität auf der Böͤrse bekannt,

daß sie Schiffe zum Transporte von 458 Tonnen Pulver und Ku⸗ geln nach Quebec und von 232 Tonnen Pulver,

Kugeln, Car⸗

touchen und Granaten nach Montreal brauche. Diese außer⸗

gewöhnliche Sendung von Kriegsmaterial nach unseren nordameri⸗ kanischen Kolonieen sieht gar nicht nach einer friedlichen Beilegung

unseres Zwistes mit den Vereinigten Staaten aus.“ Mit dem verflossenen Sonnabend ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, laut dessen Verbrecher ihrem gewöhnlichen Jurisdictions⸗Bezirke entzogen Queen's Bench erlassenen Befehles

Einem dieser Tage veröffentlichten Berichte über die Staats⸗

Einkünfte und Ausgaben während des am 31. März verflossenen Jahres zufolge betrugen erstere 65,704,490 Pfd., letztere 88,428,345 Pfd., so daß sich ein Defizit von 22,723,854 Pfd. herausstellt. Die Zölle lieferten einen Ertrag von 21,788,770 Pfd., die Accise von 16,636,669 Pfd., die Stempelgebühren von 6,894,307 Pfd.,

die Einkommensteuer von 14,814,756 Pfd., das Postamt von

1,171,696 Pfd. und die Kronländereien von 281,515 Pfd. Die Zinsen und die Verwaltung der Staatsschulden verschlangen

28,112,824 Pfd., das 8* 17 die Flotte 19,654,585 Pfd. und das Feldzeug⸗Amt 10,411,53 d. giebt den lateinischen Text nebst deutscher Uebersetzung der Adresse pf deh sen vf

Auf das Versprechen, welches Lord Palmerston gestern Abend im Unterhause gegeben hat, in nächster Woche die auf die Werbungsgeschichte bezüglichen Dokumente dem Parlamente vorzu⸗ legen, hat Herr Baillie seine desfallsige Motion zurückgezogen.

Abends. (pr. Telegr.) In der heutigen Sitzung des Unter⸗

hauses erkärte der Unter⸗Staatssecretair im Kriegs⸗Ministerium,

Herr F. Peel, daß die Fremden⸗Legionen werden aufgelöst werden, Denselben seien keine Pensionen

Die Mannschaften sollen nach dem Cap

nach Canada oder nach Hause beför⸗ dert werden, je nach ihrer Wahl. In Betreff der Vertheilung englischer Medaillen an die französischen Truppen theilte Herr Peel mit, daß von je 1000 Franzosen die zehn würdigsten englische Me⸗

9 9 V rhalte llen. von deren göttlichem Stifter sie zum Sakramente des neuen Bundes er⸗ daillen erhalten soll

Das Haus berieth alsdann den Antrag des Herrn Spooner,

dem katholischen Priester⸗Seminar zu Maynooth den jährlichen Zuschuß, den es bisher aus der Staats⸗Kasse erhalten hat, zu ent⸗

ziehen. Der Antrag wurde schließlich, obwohl von Lord Palmer⸗

ston bekämpft, mit 159 gegen 133 Stimmen angenommen. Frankreich. Paris, 14. April. Dem gesetzgebenden

Körper wird nächstens ein Gesetz zugehen, das dem Kaiser das

er außerordentliche Dienste belohnen zu müssen glaubt, an diese

Beamten, Generale ꝛc. selbst zu verleihenden Pensionen persönlich zuzuerkennen und den Betrag derselben festzustellen.

Der gesetz⸗ gebende Körper soll jedoch bei Votirung des Budgets diefe Bewilli⸗ gungen nachträglich zu genehmigen haben. Als bestimmt verlautet, daß Marschall Vaillant, um nach zwei Jahren angestrengter Arbeit auszuruhen, das Kriegs⸗Ministerium an Marschall Randon ab⸗ geben werde, als dessen Nachfolger in Algerien, falls er bis dahin völlig hergestellt ist, Marschall Bosquet bezeichnet wird, der auch

die Expedition nach Kabylien befehligen würde.

15. April. Im „Moniteur“ wird auf die gänzliche Be⸗

deutungslosigkeit der von Spekulanten in Umlauf gesetzten soge⸗

nannten Denk⸗Medaillen der allgemeinen Ausstellung, auf denen die Namen von Ausstellern gravirt sind, mit dem Bemerken hin⸗

gewiesen, daß dieselben sich von den durch die Jury den Ausstellern zuerkannten Denkmünzen wesentlich unterscheiden und von keinen

8 Diplomen begleitet sind. Der Senat ist der vom gesetzgebenden der Repräsentanten⸗Kammer legte die Reglerung einen Gesetz⸗Ent⸗

Körper bereits genehmigten städtischen Wagensteuer sehr abgeneigt, da er darin eine Luxussteuer erblickt, die gewisse Industriezweige hart bedrohe; eine Verwerfung des betreffenden Gesetzes ist jedoch von ihm nicht zu erwarten. Der neue Akademiker, Herzog von Broglie, wurde vorgestern durch den Vorstand der Akademie dem Kaiser vorgestellt.

Spanien. Nach einem Schreiben aus Madrid vom 10. April hatte die städtische Behörde, in Folge der ihr vom Minister

des Innern gegebenen befriedigenden Erläuterungen, sich zur Bei⸗

mImtsN we eeom.

19 An VHakogertch horch .9