1856 / 95 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

.öo, 8 L 12à & 1856 Auszug aus der Verfügung vom 3. Februar 7 11 betreffend die Bezeichnung der wegen Zoll- vefraude festgesezten Strafen.

ch den Befimmungen im 9. 6

s en, in denen nach den b . Zesh. der Thatbestand einer Zolldefraude vorliegt und nicht der Nachweis, daß keine Zolldefraudation habe verübt werden können oder sollen, für zulässig erklärt worden, ist, wie ich auf den Bericht vom 10. v. M. erwiedere, die von Ew. ac. fest⸗ zusetzende Strafe stets als Defraudationsstrafe zu bezeichnen, es mag die Entscheidung in erster oder in der Rekursinstanz er⸗ lgen. faI Hiernach ist auch die ermäßigte Strafe, deren Festsetzung Ew. ꝛc. unterm ꝛc. überlassen worden, als Defraudationsstrafe

zu charakterisiren. ꝛc. ꝛc. 8

Beerlin, den 3. Februar 18505.

Der General⸗Direktor der

den Königlichen Provinzial⸗Steuer⸗Direktor N

Verfügung vom 18. Februar 1856 das Halten gestempelter Brückenwaagen und dazu gehöriger ggestempelter Gewichte in den Brauereien 1 XAX“X“ V111q““ Gesetz vom 24. Mai 1853 (Staats⸗Anzeiger Nr. 180, S. 1279) Cirkular⸗Verfügung vom 14. Sne, 1855 (Staats⸗Anzeiger Nr. 224, . 10.

8 *

Ew. ꝛc. erhalten hierbei zur Verfügung ein Gesuch des Brauerei⸗ besitzers N. zu N. mit dem Eröffnen, daß in Folge des Gesetzes vom 24. Mai 1853, die Stempelung und Beaufsichtigung der Waagen im öffentlichen Verkehr betreffend, das Halten gestempelter

Die Erneuerung der Loose zur bevorstehenden 4ten Klasse 113ter Königlicher Klassen⸗Lotterie, welche bis zum 2. Mai d. J. bei Verlust des Anrechts dazu geschehen muß, wird hiermit in Erinnerung gebracht. *

Berlin, den 23. April 1856

Mittelst Allerhöchster Kabinets⸗Ordre vom 10. April sind: Gueinzius, General⸗Major a. D., Wirklicher Geheimer Kriegsrath und Direktor des Militair⸗Oekonomie⸗Departe⸗ ments im Kriegs⸗Ministerium, mit Pension und dem Cha⸗ rakter als General-Lieutenant, so wie unter Belassung als Mitglied des Staatsraths, vom 1. Juli d. J. ab in den nachgesuchten Ruhestand versetzt, Vogel von Falckenstein, General⸗Major und Commandeur der 3ten Garde-⸗Infanterie⸗Brigade, von diesem Verhältniß entbunden und dem Kriegs⸗Ministerium zur Disposition ggestellt, 1 Krienes, Intendantur⸗Rath von der Militair⸗Intendantur des 56ten Armee⸗Corps, zum Geheimen Kriegsrath und Rath ddritter Klasse im Kriegs⸗Ministerium ernannt, Köllner, Intendantur⸗Rath von der Militair⸗Intendantur des Sten Armee⸗Corps, zur Dienstleistung beim Kriegs⸗Ministe⸗ rium herangezogen, der Charakter als Geheimer Kriegsrath mit dem Range eines Raths dritter Klasse verliehen.

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Preußische Bank.

SZekanntim Gvhn8. Die Haupt⸗Bank wird auch in diesem Jahre auf Wolle, de Niederlegung in die Speicher der Bank geschehen kann, Darlehne gewähren. Die Versicherung der in die Bankspeicher abgelieferten Wolle gegen Feuersgefahr wird auf Verlangen der Verpfänder für deren Rechnung seitens der Bank besorgt, und können die Dar⸗

Brückenwaagen und dazu gehöriger gestempelter Gewichte auch in den Brauereien nachgelassen werden kann.

Wegen Erhaltung der fortdauernden Richtigkeit dieser Waagen und Gewichte, auf welche sorgfältig geachtet werden muß, nehme ich auf die Verfügung vom 14. Juli v. J. Bezug.

Berlin, den 18. Februar 1856. Der General⸗Direktor der Steuern.

den Königlichen Gehei⸗ zu N. G

1ö1n¹“ CE““ Verfüg ung vom 23. Februar 1856 en ddie Behandlung baulich veränderter undmit eine 8 gültigen Meßbriefe nicht versehener Schiffsge⸗ fäße bei der Anmeldung zum Durchschleusen.

Der im §. 15 der Anweisung zur Erhebung der Schifffahrts⸗ Abgaben auf den Wasserstraßen zwischen Elbe und Weichsel vom 23. Oktober 1837 gedachte Fall, daß Schiffsführer bei der Anmel⸗ dung eines Schiffsgefäßes zum Durchschleusen einen gültigen Meß⸗ brief nicht vorlegen können und daher die Tragfähigkeit desselben zu Protokoll anzugeben haben, tritt auch dann ein, wenn ein be⸗ reits vermessenes Schiff später überbaut oder einer sonstigen bau⸗ lichen Veränderung unterworfen worden ist. Es sind daher auch solche Schiffsgefäße in die nach §. 18. der Anweisung zu führende Nachweisung aufzunehmen und in Betreff derselben ebenso, wie hinsichtlich der noch gar nicht vermessenen Fahrzeuge, Auszüge aus der Nach⸗ weisung den Haupt amtern, an welche die Schiffer zur Ertheilung des neuen Meßbriefes gewiesen sind, wöchentlich zu übersenden. Es scheint dies jedoch nicht überall zu geschehen.

Ew. ꝛc. veranlasse ich daher, die betreffenden Hebestellen mit entsprechender Anweisung zu versehen und zugleich den Haupt⸗

Fämtern zur Pflicht zu machen, daß auf Einreschung der Auszüge

aus der gedachten Nachweisung nach §. 18 der Anweisung gehalten und dieselben mit den Heberegistern zur Revision vorgelegt werden Berlin, den 23. Februar 1856. Der General⸗Direktor der Steuern.

An die Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren in Posen, Z Bessa⸗ Magdeburg und u die Königlichen Regierungen i ts und Frankfurt. 1 114.“ 1 nb 11“

lehne, wenn die dafür verpfändete Wolle bis 3 Uhr Nachmittags

in den Bankspeichern aufgelagert sein wird, noch an demselben Tage

bei der Hauptbank⸗Kasse in Empfang genommen werden. An⸗ träge auf Bewilligung von Darlehnen sind an die Bank⸗Taxatoren Bauer, Bernard, Lietzmann, Natorff und Parrisius zu richten, von denen einer oder mehrere an den Wollmarktstagen im Bankgebäude anzutreffen sein werden. Berlin, den 19. April 1856. 8 Königlich preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst Adam Con⸗ stantin Czartoryski, von Wien.

Se. Erlaucht der Graf Heinrich von Schönburg⸗ Glauchau, von Gusow.

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath Dönhoff, von Königsberg in Pr.

Der Ober⸗Jägermeister Graf von der Asseburg⸗Falken⸗ stein, von Meisdorf.

Abgereist: Der Fürst von Pleß, nach Fürstenstein.

Se. Excellenz der Erb⸗Land⸗Marschall im Herzogthum Schle⸗ sien, Kammerherr Graf von Sandretzky⸗Sandraschütz, nach Langenbielau.

Graf von

Berlin, 22. April. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem ordentlichen Professor der Rechte, Ober⸗ Konsistorial⸗Rath Dr. Richter zu Berlin, die Erlaubniß zur An⸗ legung des von des Königs von Württemberg Majestät ihm ver⸗ liehenen Ritter⸗Kreuzes des Ordens der Krone zu ertheilen.

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v Nichtamtliches.

Preußen. Charlottenburg, 22. April. Se. Majestät der König nahmen gestern Vormittag in Charlottenburg die ge⸗ wöhnlichen Vorträge entgegen. Heute Abend beabsichtigen Se. Majestät Sich auf mehrere Tage nach Potsdam zu begeben. Berlin, 22. April. Das Herrenhaus beschäftigte sich in seiner gestrigen (28sten) Sitzung mit der Berathung über den Bericht der Eisenbahn⸗Kommission, betreffend den Gesetz⸗Entwurf wegen Uebernahme einer Zinsgarantie für das Anlage⸗Kapital einer Eisenbahn von Stargard über Belgard nach Köslin, mit einer Zweigbahn nach Kolberg. Die Kommission schlug die unveränderte Annahme der Regierungs⸗Vorlage vor,

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versammelt.

Kenntniß, tthalt eines für die Zwischenzeit bis zur Ratification des zu Paris

geschlossenen

wieder außer Kraft gesetzt seien. Es theilungen zur Kenntniß sämmtlicher Bundesregierungen zu bringen.

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vus schließlich mit großer Majorität geschah. Der folgende Gegen⸗

d der Tagesordnung war der Bericht derselben Kommission über 2. Gefet⸗Entwurf, Streffend die Uebernahme einer Zinsgarantie für das Anlage⸗Kapital einer Eisenbahn von Hagen nach Siegen.

Auch hier empfahl die Kommission unveraͤnderte Annahme. Das 1. mit großer Majorität den Gesetz⸗Entwurf.

Das Haus der Abgeordneten beschäftigte sich gestern, in

seiner 60sten Sitzung, zuerst mit dem Bericht der Budget⸗Kommis⸗ sion über den Etat für das Ministerium der auswärti⸗

en Angelegenheiten pro 1856. Die Einnahme wurde auf

8530 Rthlr. festgestellt. An fortdauernden Ausgaben wurden in Summe 809,705 Rthlr. festgestellt. Nach Erledigung dieses Etats

setzte das Haus die Berathung des Gesetz⸗Entwurfs, betreffend die

Abschätzung von Landgütern zum Behufe der Pflichttheils⸗Berech⸗ 898 6 5 Provinz Westfalen, fort. Das Gesetz wurde theils nach

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der Regierungs⸗Vorlage, theils nach einigen Kommissions⸗ und von Abgeordneten eingebrachten Abänderungs⸗Vorschlägen angenommen.

Hessen. Kassel, 19. April. Dem Vernehmen nach ist der

Ausschuß der zweiten Kammer des Landtags mit der Bera⸗

thung der Geschäfts⸗Ordnung zum Schlusse gelangt und über das

Wahlgesetz vom 11. April 1852 ein Bericht erstattet, welcher Ge⸗ genstand der nächsten Berathungen ist.

Von beiden Kammern sind zur Zeit bloß die Mitglieder der resp. Verfassungsausschüsse hier Gestern wurden die irdischen Ueberreste des am 15. d. M. mit Tod abgegangenen Ober⸗Steuer⸗Direktors Pfeiffer F e-. stattet. K . 9 8 8 EFrankfurt⸗ 8., In der Sitzung der Bundes⸗ rsammlung vom 17. April brachte Präsidium zwei Mitthei⸗ lungen des königlich großbritannischen Geschäftsträgers zur deren erstere die Anzeige enthält, daß in Folge

Friedensvertrages zwischen Großbritannien und seinen Verbündeten einerseits, und Rußland anderseits ver⸗ einbarten Waffenstillstandes, die Blokade russischer Häfen so⸗ fort aufgehoben worden sei; während in der zweiten Mit⸗ heilung angezeigt wird, daß verschiedene im Jahre 1854 erlassene Verbote bezüglich der Schifffahrt und des Handels nach Rußland 1 Es wurde beschlossen: diese Mit⸗

Der Gesandte von Baiern überreichte der Versammlung die Arbeitsrapporte der Genie⸗ und der Artillerie⸗Direction der Bun⸗ desfestung Landau für die jüngst verflossenen drei Monate, und es

wurden dieselben der Militair⸗Kommission überwiesen.

Auf einen über die Eingabe des Inspektors bei der Main⸗

Weser Eisenbahn, Förster dahier, in Betreff der Beförderung des

Militairs auf Eisenbahnen, von dem Ausschusse für Militair⸗Ange⸗ legenheiten erstatteten Bericht wurde, dem Ausschußantrage ent⸗ sprechend, beschlossen: Dem Inspektor Förster zu eröffnen, daß der

von ihm bethätigte Wille, durch Bekanntgabe seiner Erfahrungen nützlich zu sein, von der Bundesversammlung als lobenswerth an⸗

erkannt werde. 8 ““ Auf weiteren Vortrag des nämlichen Ausschusses wurde ge⸗ nehmigt, daß ein Bataillon der Besatzung der Bundesfestung Luxem⸗

burg, zum Behufe der Antheilnahme an größeren Waffenübungen,

für kurze Zeit aus der Festung gezogen werde. Der handelspolitische Ausschuß sprach sich in einem desfalls erstatteten Berichte zu Gunsten des von Baiern in der

Sitzung vom 21. Februar l. J. gestellten Antrages aus, für alle deutschen Bundesstaaten eine gemeinsame Handelsgesetzgebung in

das Leben zu rufen; er hob die hohe Bedeutung des angestrebten Zieles für Handel und Verkehr hervor, und begutachtete zu dessen Er⸗ reichung ein ähnliches Verfahren einzuleiten, als welches seiner Zeit in Bezug auf die allgemeine Wechselordnung mit günstigem Erfolge eingehalten worden ist. Dem Ausschußantrage entsprechend wurde be⸗ schlossen: eine Kommission zur Ausarbeitung und Vorlage des Entwurfes

eines allgemeinen Handelsgesetzbuches für die deutschen Bundes⸗ staaten niederzusetzen, zu diesem Ende aber vorerst an die höchsten

und hohen Regierungen, welche geneigt wären, zu dieser Kom⸗ mission auf ihre Kosten Rechtsgelehrte oder Sachverständige abzu⸗ ordnen, das Ansuchen zu stellen, hiervon in Zeit von sechs Wochen Mittheilung machen zu wollen. Schließlich wurden noch die durch den Austritt des bisherigen Königlich hannoverschen Gesandten,

Grafen von Kielmansegge unvollzählig gewordenen Ausschüsse wieder ergänzt und der in der letzten Sitzung in Bezug auf die Reclamationssache der Erben der Freifrau von Dungern, geborne Lesch von Mühlheim, und der Freiin von Röder zu Dierspurg, sowie des Freiherrn von Ritter zu Grünstein niedergesetzte Ver⸗ mittelungsausschuß gewählt.

21. April. Der gestern Nachmittag auf seiner Rückreise von Paris nach Berlin hier eingetroffene preußische Minister⸗

Präͤsivent, Herr von Manteuffel, hat in dem Hotel der preu⸗ hischen Bundestagsgesandtschaft Absteigequartier genommen. Herr von Mantenffel wird heute Nachmittag mit dem berliner Schnell⸗ zuge Frankfurt wieder verlassen. (Ist heute, am 22sten, Morgens in Berlin eingetroffen.)

Frankreich. Paris, 20. April. Die dem Kriegs⸗Mini⸗ sterium für die Hinterbliebenen der umgekommenen Militairs der Orient⸗Armee zugegangenen Spenden betragen nach der heute ver⸗ öffentlichten achtundzwanzigsten Liste 1,447,427 Fr. Im Arriege⸗ Departement sind die Gerichte gegen zahlreiche Banden von Land⸗ leuten eingeschritten, die sich eigenmächtig in den Besitz von Aeckern, Wiesen und Waldungen gesetzt haben, welche dem Staate gehören und deren Herausgabe oder Bezahlung sie verweigern. Schon kam es in einzelnen Fällen zum Widerstande gegen die Gendarmen, welche die häufigen Waldfrevel verhindern wollten.

21. April. Der heutige „Moniteur“ bringt den Telegra⸗ phen⸗Vertrag zwischen Spanien, Frankreich, der Schweiz, Sardi⸗ nien und Belgien.

Spanien. Eine Depesche aus Madrid vom 19. April lautet: „Ein Königliches Dekret ermächtigt zur Ausgebung von Straßen⸗Actien für einen Werth von 30 Millionen Realen. Die Entwaffnung der Nationalmiliz zu Valencia ist ruhig bewerkstelligt worden. Man hat 1500 Gewehre empfangen.“

Türkei. Die „London Gazette“ veröffentlicht folgende

Devpesche des Generals Codrington an den Kriegsminister:

Sebastopol, 1. April. Mylord. Es liegt nichts Besonderes zu berichten vor, außer dem dauernden Wohlbefinden der Truppen. Selbst in einem Monat, der so strenge wie der letzte gewesen ist in Bezug auf Witterungswechsel und Kälte, hat sich keine wesentliche Vermehrung des Kran⸗ kenbestandes ergeben. Die Zahl der Kranken ist allerdings größer, aber Ew. Herr⸗ lichkeit werden sich erinnern, daß Nachschübe zum Belaufe von 4000 Mann neuer⸗ dings von Malta hierhergeschickt worden sind. Der ganze Monat März ist sehr kalt und angreifend gewesen wegen nördlicher Winde und fast allnächtlichen Frostes und das Thermometer ist mitunter bis auf 13 und 18 Grade heruntergegangen; gestern Morgen war der Boden eine kurze Zeit weiß von Schnee. Nachdem die Unterschrift des Generals Lüders unter der mit den verbündeten Generalen vereinbarten Waffen⸗ stillstands-Uebereinkunft eingegangen ist, wurde der Waffenstillstand bis auf weiteren Befehl verlängert. Ein Boot von Ihrer Majestät Schiff „Leopard“ ist von der See gestern in den Hafen unter Parlamentair⸗Flagge eingelaufen, um die Verbindung quer über den Hafen von unserer Seite aus zu vermitteln. Wir besaßen zu dem Zweck nur ein altes und schweres russisches Boot. Die Bedingungen des Waffenstillstandes gestatteten keinem von beiden Theilen die Benutzung des Hafens, und die Einfahrt des Bootes von Ihrer Majestät Schiff „Leopard“ war das Ergebniß von Kommunicationen zwischen General Lüders und mir. Die Artillerie fährt fort, die russischen Kanonen von Sebastopol und unsere eigenen beschädigten Geschütze von den Angriffs⸗ Batterieen abzuführen; 718 sind schon nach England eingeschifft worden. Aus der Tiefe des Wassers vor dem Arsenal sind von Hrn. Deane, dem unterseeischen Ingenieur, 11 Feldgeschütze mit Laffetten und Protzwagen geborgen worden. Unterz. Codrington.“

Rußland und Polen. St. Petersburg, 14. April. Der Kaiser ist am 10. April um 4 Uhr Morgens in Moskau ein⸗ getroffen. Noch an demselben Tage, um 7 Uhr Abends, fand in Moskau in Gegenwart des Kaisers im Georgssaale des Kreml die Anheftung der neuen, dem Leib⸗Grenadier⸗Regiment auf Anlaß seines hundertjährigen Jubiläums verliehenen neuen Fahnen statt, so wie derjenigen Fahne, welche dem Alexander⸗Kadetten⸗Corps für Waisen, das bis dahin keine Fahne hatte, verliehen wurde.

Die „Königsberger Hartungsche Zeitung“ bringt eine Depesche aus Petersburg vom 21sten d. Mittags, nach welcher laut Tagesbefehl vom 17ten die Reichswehr (Opoltschenie) ent⸗ lassen werden soll. Der Graf Orloff ist an Stelle des Fürsten Tschernitscheff zum Präsidenten des Reichsraths und des Minister⸗Conseils ernannt worden.

Ferner wird aus Petersburg gemeldet, daß die Admiralität

die Anzündung sämmtlicher Leuchtthürme, so wie die Auslegung der

Seezeichen, Boyen und Baaken in der Ostsee, dem Finnischen und Bothnischen Meerbusen und im Weißen Meere befohlen hat. (Tel. Dep.) Nachrichten aus Warschau vom 18. d. Mts. zufolge, ist

der Fürst⸗Statthalter von Nowogeorgiewsk, wohin er auf einige

Tage verreist war, wieder zurückgekehrt. Gleichzeitig ist der Ge⸗ heime Rath und außerordentliche Gesandte Kaiserlich russische be⸗ vollmächtigte Minister am belgischen Hofe, Graf Chreptowicz, aus Brüssel und der Wirkliche Staatsrath Nowosilcow aus Petersburg angekommen.

Schweden und Norwegen. G Der König hat die ursprünglich bis Ende Mai d. J. gestattete

Stockholm, 16. April.

V zollfreie Einfuhr verschiedener Lebensbedürfnisse bis zum Schlusse dieses Jahres ausgedehnt.

Bei der heute in Lund stattgehabten Bischofswahl hat das dortige akademische Konsistorium mit Stimmenmehrheit den Dom⸗ probsten Thomander, den Professor Melin und den Bischof Agardh, als der Regierung zu präsentirende Kandidaten zu dem erledigten Bischofssitze, gewählt. 1 b

Dänemark. Kopenhagen, 20. April. Die Regierung hat die Geschäftsordnung in ursprünglicher Gestalt mit Entfernung der Aenderungen des Reichsraths zur dritten Behandlung einge⸗ bracht. (H. N.)

Amerika. Das Dampfschiff „Fulton“ ist mit der New⸗Yorker Post vom 5. April am 19. Mittags auf der Fahrt nach Havrt bet Southampton eingetroffen. 3 1 8