1856 / 105 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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wärtigen Aufenthalte nach unbekannte Besitzer des sub hasta gestellten Gutes, Amtmann Leopold Schmolke, hierdurch vorge⸗ aden.

Auch haben die Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗ lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, sich mit ihrem Anspruch bei dem unterzeichneten Subhastations⸗Gericht

elden. i erae- den 23. November 1855. Koͤnigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[819) v11“;

In dem über das Vermögen des Gastwirths

Heinrich Gottfried Eduard Klinghammer zu

Schleusingen eingeleiteten Konkurs⸗ Verfahren

ist der bisherige einstweilige Verwalter der

Masse, Justizrath Schmiedt in Schleufingen, zum definitiven Verwalter bestellt worden Suhl, den 29. April 1856. Kdönigliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

f6 Preo ell amaog.

Das dem Gutsbesitzer Ludwig von Ostan⸗Osta⸗ szewski gehörige, im Berenter Kreise belegene adliche Gut Lubieszyn, wozu gehören die Pustkower Lubieszynnek, Parowo, Ober⸗ und Nieder⸗Hornkau und Burowo, abgeschätzt zufolge der nebst Hy⸗ pothekenschein im Prozeß⸗Büreau einzusehenden landschaftlichen Taxe auf 25,782 Thlr. 8 Sgr. 8 Pf. exkl. der fixirten Gefaͤlle von 591 Thlr. 28 Sgr. 11 Pf. soll in term.

den 14. November cr., Vormittags

14 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Real⸗ forderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich spätestens im Termine mit ihren Ansprüchen bei dem unterzeichneten Ge⸗ richte zu melden.

Folgende, dem Aufenthalte nach unbekannte Real⸗Interessenten werden aufgefordert, sich im Termine zu melden: der Gutsbesitzer von Ostan⸗ Ostaßewski, der Simon Scharke, Mathias Swickowski, Georg Warmbier, Franz von Kentrzynski, Paul Rudomski, Johann Priva und Jacob v. Piechowski, Jacob Dargaszewski, Johann von Tucholka, Jacob Malkowski, Chri⸗ stian Stark, Andreas Jaszinski, Franz Bor⸗ kowski und Christian Porkert.

Pr. Stargard, den 25. April 1856.

Kreisgericht. I. Abtheilun

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Alle diejenigen, welche an das Vermoͤgen des Buchbindermeisters Th. Plötz hierselbst, über welches der förmliche Konkurs unter Sistirung der Partikular⸗Prozesse eröffnet worden, An⸗ sprüche und Fordexungen zu machen haben, werden hierdurch aufgefordert, dieselben in einem der auf den 14. Mai, 27. Mai und 10. Juni d. J., jedesmal Vormittags 12 Uhr, angesetzten Liqui⸗ dations⸗Termin in unserem Gerichtslokale vor dem Deputirten anzumelden und zu bescheinigen, bei Vermeidung der Präklusion.

Im ersten Liquidations⸗Termin soll gleich⸗ zeitig über die mit der Masse zu treffenden Maßregeln mit den Gläubigern verhandelt wer⸗ den, weshalb dieselben hierzu noch besonders unter der Warnung geladen werden, daß die Ausbleibenden an die Beschlüsse der Erscheinen⸗ den für gebunden werden erachtet werden.

Auswärtige Kreditoren haben Bevollmächtigte hierselbst, zu welchen ihnen die Rechts⸗Anwälte Justizräthe Dr. Sommer und Anderssen, Dr. Gutjahr und Lenz vorgeschlagen werden, zu be⸗

stellen, widrigenfalls sie zu den ferneren Ver⸗

handlungen nicht werden zugezogen werden. Greifswald, den 24. April 1856. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

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[82t) 88 P roklama. 9 *

Nachdem über das gemeinschaftliche Vermö⸗ gen des Kaufmanns Gustay Schott und dessen Ehefrau Bertha, geborne Livonius, hierselbst, der förmliche Konkurs eröffnet worden, werden alle diejenigen, welche an gedachtes Vermögen aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen und sonstige Ansprüche zu haben glauben,

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hierdurch aufgefordert, dieselben in einem der auf

den 14. Mai, 27. Mai und 10. Juni d. J., jedesmal Vormittags 11 Uhr, angesetzten Liqui⸗ dationstermine in unserm Gerichtslokale vor dem Deputirten anzumelden und zu bescheinigen, bei Vermeidung der Präklusion.

Zugleich soll im ersten Liquidationstermine über die weiter mit der Masse zu treffenden

Maßregeln verhandelt werden, und werden sämmtliche Gläubiger aufgefordert, sich in die⸗ sem Termine einzufinden, bei dem Nachtheile, daß die Ausbleibenden an die Erklärung und den Beschluß der Erschienenen werden gebun⸗ den werden.

Auswärtige Kreditoren haben Bevollmäch⸗ tigte hierselbst zu bestellen, wozu ihnen die Rechtsanwälte Justizrath Dr. Sommer und Anderssen, Assessor Lenz und Dr. Gutjahr allhier vorgeschlagen werden, widrigenfalls sie zu den ferneren Verhandlungen nicht werden zugezogen werden.

Greifswald, den 24. April 1856. . Königliches Kreis⸗Gericht.

I. Abtheilung.

Dem Gutsbesitzer Grafen Titus Ozialyüns ki auf Kurnik ist angeblich der Posener Rentenbrief Litt. B. Nr. 1878 über 500 Rthlr.

verloren gegangen.

Dieses wird hierdurch mit der Aufforderung bekannt gemacht, daß ein Jeder, der an diesen Rentenbrief ein Anrecht zu haben vermeint, sich bei dem unterzeichneten Gericht spätestens in dem auf den 18. November 1856, Morgens 8 Uhr, vor dem Herrn Landgerichtsrath Ribbentrop in unserm Instructionszimmer anstehenden Ter⸗ mine zu melden und sein Recht nachzuweisen hat, widrigenfalls der Rentenbrief für erloschen erklärt und dem Verlierer ein neuer in dessen Stelle ausgefertigt werden soll.

Posen, den 5. Oktober 1855.

Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung für Civilsachen.

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[824] Oeffentliche Vorladung von Kassen⸗ gläubigern.

Nachdem die Rechnungen der Haupt⸗Militair⸗ Waisenhaus⸗Kasse zu Berlin, so wie diejenigen der Administrations⸗Kasse des großen Militair⸗ Waisenhauses zu Potsdam und der Spezial⸗ Kasse des Militair⸗Mädchen⸗Waisenhauses zu Pretzsch für das Nechnungsjahr 1855 nunmehr definitiv abgeschlossen sind, werden alle diejeni⸗ gen unbekannten Gläubiger, welche an die drei obengenannten Kassen noch Forderungen aus irgend einem Rechtsgrunde zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, ihre desfallsigen An⸗ sprüche binnen zwei Monaten und spätestens bis zum

16. Juli d. J., Vormittags 12 Uhr, schriftlich oder in dem letztgedachten Termine mündlich zu Protokoll auf dem Konferenz⸗Zim⸗ mer des großen Militair⸗Waisenhauses zu Pots⸗ dam unter Beifügung der nöthigen Beweismit⸗ tel bei der unterzeichneten Direction anzumel⸗ den, widrigenfalls sie sich die aus der Nicht⸗ anmeldung entstehenden Nachtheile selbst beizu⸗ messen haben werden.

Potsdam, den 26. April 1856.

Königliche Direction des großen Militair⸗

Waisenhauses.

[829 Bekanntmachung.

Die im Auftrage der Königlichen Regierung, landwirthschaftlichen Abtheilung zu Frankfurt a. d. O. von mir bearbeitete Auseinander⸗ setzungssache, betreffend die Aufhebung der den Gemeinden Rückersdorff und Lindena in den zur Königlichen Forst Schönborn gehörigen Revieren Mittelbusch und Eisenbruch, nament⸗ lich in den Jagen 1—7, 11—13 zustehenden Berechtigungen zur Erholung von Raff⸗ und Leseholz, Stangen, Kiehnstöcken und Streu, so wie der Gemeinde Rückersdorff zur Hütung, wird behufs Ermittelung etwaiger unbekannter Interessenten hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Es werden deshalb alle diejenigen, welche auf jenen Reviertheilen ebenfalls Berechtigun⸗ gen, somit ein Interesse bei dieser Sache zu

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haben vermeinen, und bisher noch nicht zur Sache zugezogen sind, hiermit aufgefordert, binnen 6 Wochen, spätestens aber in dem auf

den 30. Juni d. J., Vormittags

10 Uhr,

in meinem Geschäfts⸗Lokale hierselbst anste⸗ henden Termine sich zu melden, widrigenfalls sie die Auseinandersetzung auch im Falle einer Verletzung gegen sich gekten lassen müssen und mit keinen Einwendungen gegen dieselbe weiter gehört werden können.

Luckau, den 5. März 1856.

Der Regierungs⸗Assessor gez. Stockmann.

[644] KNerannti a g. 8

Die im Auftrage der Königl. Regierung land⸗ wirthschaftlichen Abtheilung zu Frankfurt aO. mir obliegende Leitung der Reallasten⸗Ablösungs⸗ sache zu Stadt und Dorf Trebschen⸗Züllichau⸗ Schwiebusser Kreises wird hiermit, weil die Le⸗ gitimation der dabei betheiligten Hausbesitzerin, verehelichten Lange, Anna Dorothea gebornen Kliem, mangelt, zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht.

Alle diejenigen, welche bei dem Lange'schen Grundstück oder sonst bei den trebschener Aus⸗ einandersetzungen ein Interesse zu haben ver⸗ meinen und noch nicht zugezogen sind, werden nach §§. 25 und 26 der Verordnung vom 30. Juni 1834 und §. 109 des Gesetzes über Ablösung der Reallasten vom 2. März 1850 aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb 6 Wochen und spätestens in dem am 31. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, in meinem Geschäftslokale hierselbst anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls dieselben die Auseinandersetzung gegen sich gelten lassen müssen und mit keinen Einwendungen dagegen mehr gehört werden können. 11.“

Züllichau, den 9. April 1856.

Der Oekonomie-Kommissions⸗Rath

[645] Bekanntmachung. Wegen obwaltender Legitimations⸗Mängel werden nachstehende Auseinandersetzungen, be⸗

treffend

a) die Hütungs⸗Separation der Stadtfeld⸗ mark Lübben,

b) die Ablösung der, den Gemeinen Radens⸗ dorf, Briesen und Biebersdorf und den

Erbpächtern zu Steinkirchen in den Forst⸗ distrikten, welche die Stadt Lübben durch die Rezesse vom 7. Januar 1805 und 12. Mai 1840 erworben hat, zustehenden Berechtigungen hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Alle⸗ etwaigen unbekannten Interessenten werden auf⸗ gefordert, in dem V 111““ in dem Geschäftslokale des Unterzeichneten zu Lübben anberaumten Termine ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Nichterscheinenden müssen die vorgedachten Auseinandersetzungen, selbst im Falle der Verletzung, gegen sich gelten lassen. Lübben, den 8. April 1856. Der Regierungs⸗Rath. Ackermann.

.

[817] Bekanntmachung.

Die Beseitigung des Moders von den dies⸗ jährigen Stromräumungs⸗Arbeiten, soweit die⸗ selbe durch Schiffsgefäße erfolgen kann, soll im Wege der Submission bewirkt werden.

Zu diesem Behufe sind die Bedingungen in unserer Registratur zur Einsicht ausgelegt, und es wird der Einreichung der Submissionen bis zum 16ten k. Mts. entgegengesehen.

Berlin, den 29. April 1856.

Königliche Ministerial⸗Bau⸗Kommission

[799] B

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Die Anlieferung dvon Mauer⸗

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ziegeln zu den Brückenbauten der Kreuz⸗Küstrin⸗ Frankfurter Eisenbahn soll in 14 Loosen und

500,000 Stück zn den Brückenbau⸗

ten bei Küstrin, ““ 173,000 die Section Wepritz, 635,000 Landsberg, für die Section Zantoch, 273,000 Gurkow, 85,000 für die Section Reu⸗Mecklenburg, Altcarbe, 90,000 für die Section Vorbruch, Vordamm, 174,000 für die Section Beelitz, werden. Die desfallsigen Submissions⸗Bedingungen, so wie Formulare zu den Offerten können

88,000 für die Section für die Section 533,000 für die Section 131,000 füͤr die Seecetion 59,000 für die Section im Wege der Submission öffentlich verdungen sowohl in unserem Central⸗Büreau zu Frank⸗

furt a. O., als auch in den betreffenden Ab⸗

theilungs⸗Büreaus zu Küstrin und Landsberg a. W. eingesehen, auch gegen Erstattung der Kosten abschriftlich mitgetheilt werden. 1 Die versiegelten Offerten sind unter Bei⸗ fügung der sonstigen Nachweise und Probestücke ortofrei mit der Aufschrift: „Submissions⸗Offerte zur Anlieferung von Mauerziegeln für die Brückenbauten der Kreuz⸗Küstrin⸗Frankfurter Eisenbahn“ bis zu dem auf Donnerstag den 15. Mai

d. J., Vormittags 11 Uhr, anberaumten

Termine an die unterzeichnete Kommission zu Frankfurt a. O. einzusenden. Zur gedachten Stunde wird die Eröffnung

der eingegangenen Offerten in Gegenwart der

etwa erschienenen Submittenten stattfinden.

Auf später eingehende, oder solche Offerten,

welche den Bedingungen nicht entsprechen, kann

keine Nücksicht genommen werden. Frankfurt a. O., den 29. April 1856.

Königliche Kommission 8 für den Bau der Kreuz⸗Küstrin⸗Frankfurter Eisenbahn. .

Bekanntmachung.

Die Anlieferung von 2345 Schachtruthen ge⸗ sprengter Feldsteine und 1834 laufende Fuß Deckplatten für die 2te Bau⸗Abtheiluxg und zwar für die Sectionen Friedrichsberg, Wepritz, Landsberg, Zantoch, Gurkow, Neu⸗Mecklenburg, Alt⸗Carbe, Vorbruch, Vordamm und Beelitz, soll in 10 Loosen im Ganzen oder im Einzelnen im Wege der Submission öffentlich vergeben werden.

Die desfallsigen Submissions⸗Bedingungen, so wie Formulare zu den Offerten können im Abtheilungs⸗Büreau zu Landsberg a. d. W. und in unserem Central⸗Büreau zu Frankfurt a. O. eingesehen, auch gegen Erstattung der Kosten abschriftlich mitgetheilt werden.

Die versiegelten Offerten und sonstigen Nach⸗ weise sind portofrei mit der Aufschrift:

„Submission fuͤr die Lieferung von gespreng⸗

len Feldsteinen und Deckplatten für die 2te

Abtheilung der Kreuz⸗Cüstrin⸗Frankfurter

Eisenbahn“ bis zu dem auf Donnerstag, den 15. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, anberaumten

819 Termine a Kirchhoff zu Landsberg a. W. einzusenden. Zur gedachten Stunde wird die Eröffnung der ein⸗ gegangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten im Abtheilungs⸗Bü⸗ reau zu Landsberg a. W. stattfinden. Auf später eingehende oder solche Offerten, welche den Be⸗ dingungen nicht entsprechen, kann keine Rück⸗ sicht genommen werden.

Frankfurt a. O., den 29. April 1856. 1 Königliche Kommission für den Bau der Kreuz⸗Cüstrin⸗Frankfurter Eisenbahn.

Schlesische Bergwerks⸗ und Hütten⸗

Actien⸗Gesellschaft „Vulkan“.

Nachdem mittelst Allerhöchster Kabinets⸗Ordre vom 14. April d. J. die Statuten unserer Ge⸗ sellschaft landesherrlich bestätigt worden sind, werden die Herren Actionaire um die 1ste Ein⸗ zahlung von 10 pCt. i. c. Zehn Prozent er⸗ sucht.

Wegen genauer Kontrolle bei Ausgabe der Quittungsbogen ist diese erste Einzahlung direkt an unsere Hauptkasse zu Beuthen O/S. in dem Zeitraume vom 6. bis 21. Juni, unter Einreichung des betreffenden Bestätigungs⸗ scheins und der Ouittung über die bereits be⸗ zahlten 2 pCt., welche bei dieser Einzahlung mit 2 Thlr. 2 Sgr. zur Anrechnung kommen, zu leisten und werden dagegen die auf den Namen lautenden Quittungsbogen an die betreffen⸗ den Herren Aetionaire verabfolgt resp. gesandt werden.

Wir machen die Herren Actionaire auf den §. 6 der Statuten und auf die Nachtheile, welche dieselben im Falle verspäteter oder verabsäum⸗ ter Einzahlung treffen, besonders aufmerksam und werden wir denjenigen Herren Actionairen, welche die landesherrlich genehmigten Statuten

zu besitzen wünschen, solche zusenden.

Beuthen O.sS., den 28. April 1856. Deer Verwaltungsrath.

EPBN Reghely

Vorsitzender. Mrertor.

[828] 1 1 Aktien⸗Gesellschaft für Bergbau, Blei⸗

und Zinkfabrikation zu Stolberg und

in Westphalen. . Der unterzeichnete General-Direktor beehrt sich den Zeichnern der privilegirten Aktien an⸗ zuzeigen, daß gemäß Beschluß des Verwaltungs⸗ rathes die Einzahlung des letzten Zehntels in⸗ nerhalb des Zeitraums vom 27. Mai bis 5. Juni d. J. in Aachen auf dem Büreau der Gesellschaft, 59 Hochstraße,

in Paris auf dem Büreau der Gesellschaft, 47 rue neuve de Luxembourg, oder bei den Herren Bischoffsheim Goldschmidt u. Co. *6 rue dela chaussée d'Antin in Paris,

geleistet werden soll.

Indem ich daher die Aktionaire zu dieser Zahlung hiermit auffordere, bemerke ich, daß diejenigen, welche dem Art. 5 der modifizirten Statuten zufolge, die Zahlung in der vom Ver⸗ waltungsrath vorgeschriebenen Frist nicht ge⸗ leistet haben werden, verpflichtet sind, 5 Prozent Verzugszinsen pro Jahr zu zahlen.

Sollte die Verzugszeit sich über 2 Monate hinaus verlängern, so können die Aktionaire aller ihrer Rechte an die Gesellschaft für ver⸗ lustig erklärt werden.

Aachen, 2. Mai 1856.

Der General⸗Direktor Wilh. v. d. Keydt.

n den Königlichen Kreis⸗Baumeister

[827] 8 8

Bonner Bergwerks⸗ und

Hütten-⸗Verein.

Gemäß §. 14. des Statuts unserer Gesell⸗ schaft machen wir bekannt, daß in Folge der in der General⸗Versammlung vom 28. v. Mts. stattgehabten Wahlen der Verwaltungsrath nun⸗ mehr aus folgenden Mitgliedern besteht: Herr Alexander von Sybel, Regierungs⸗

Assessor a. D. in Düsseldorf, Praͤfident

des Verwaltungsrathes, H. Meyer, Landgerichtsrath dahier, Vice⸗Praͤfident desselben,

Gustav Bleibtreu, Hüttenbesitzer in Ober⸗Kassel bei Bonn,

Dr. Hermann Bleibtreu, Fabrik⸗ besitzer daselbst, August Elven, Kaufmann in Cöln, Leonhard Ludwig Sadse, Kauf⸗ mann daselbst,

Heinrich⸗Stahl, Rentner dahier, Ernst Vetter, Kaufmann in Neuwied, Johann Baptist Heimann, Kauf⸗ mann dahier, 8

letzterer auch als General⸗Direktor fungirend

Bonn, den 1. Mai 1856. Der Verwaltungsrath.

[830]

Tarnowitzer Actien⸗Gesellschaft für

Bergbau und Eisenhüttenbetrieb.

Unter Bezugnahme auf Artikel 8 des unterm 19. März d. J. Allerhöchst bestätigten Gesell⸗ schafts⸗Statuts, werden hiermit die resp. In⸗ baber von Bescheinigungen über erfolgte Actien⸗ Zeichnung aufgefordert, die erste Einzahlung von 10 pCt. pro Actie innerhalb 4 Wochen an die Gesellschaftskasse hierselbst, unter Nachweis und Anrechnung des bereits gezahlten 1 pCt., zu leisten und die Interims⸗Quittungsbogen in Empfang zu nehmen.

Die Nichtinnehaltung des vorstehend benann⸗ ten Termins zieht die im Artikel 8 bezeichneten Folgen nach sich.

Tarnowitz, den 3. Mai 1856.

Der Verwaltungsrath: Klausa.

[823] Bekanntmachung.

Von den in Gemäßheit des Allerhöchsten Pri⸗ vilegiums vom 10. Oktober 1853 behufs Ein⸗ richtung einer Gasbeleuchtung emittirten Posene Stadt⸗Obligationen sind bei der heute erfolgte Verloosung pro I. Semester 1856 folgende Num mern gezogen worden, welche den betreffenden Inhabern zur Erhebung der darauf verschriebe⸗ nen Kapital⸗Beträge bei unserer Kämmerei⸗Kass zum 1. Juli 1856 hierdurch gekündigt werden

Liut. B. à 100 Thlr.:

Rr. 14..

Liit. C. à 50 Thlr.: Nr. 9. 64. 260. 321. 534. 596. 656. 670. e66“ Nr. 74. 115. 157. 185. 197. 279 281 309. 391. 417. 493. 494. 540. 587

669. 756. 784. 938. 984. 1116. 1237.

Gleichzeitig wird d aufmerk

daß von den früher geloosten Ob

jetzt noch nicht eingelöst sind die Rummern: Litt. B. Nr. 168 über 100 Thlr., geloost ar

1. Mai 1855. Liu. B. Nr. 169 über 100 Thlr.) geloost am Liu. D. Nr. 969 über 25 Thlr. (ber 1855.

Posen, den 2. Mai 1856. Der Magistrat.

Bekauntmachung

chen Berichte des Herrenhauses und d.

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en.

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Bis heute den 5. Mai 1856 sind ausgegeben:

55 ½ Bogen der 1. 32. Sitzung 2 Anlagen, bestehend aus Aktenstuͤcken⸗

der 1. 64. Sitzung des Hauses der Abgeordn UAnlagen, besteh. aus Aktenstücken- 8 Petiti

des Herrenhauses

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