1856 / 112 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Berliner

heEeeeehngam 20 WSeI shansne wes is h758 E1“]

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Lmntljeher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours.

Eisenbahn-Actien.

250 Fl. †¶ Kurz 143 ½¼ sKur- und Neumäarx. it. eggs 880 Fl. 2 M. 142 ¾ 142 ½ Ostpreussische 300 M. Kurz 153 ½ Pommnersche..... 3 dito 300 M. 2 M. 151 151 41 Posensche.

London... 2. 59. 8. M. 6 22 ¾⅞ 6 22 ½ do. 800 Fr. 2 M. 80512 80 Schlesische . . . Wien im 20 Fl. F. 150 Fl. 2 M. 100 993 Vom 5 gapahtinte Augsburg 150 Fl. 2 M. 102 102 ½² Lit. B. 1, Leipzig in Cour. im 14 Thl. 6 T. 99 ⁄⁄ 99 8⅜. Westpreuss..

Fuss 190 Thlr 52 A. 99 ¼ 99 ‧4. Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl.] .56 28 56 24 Petersburg 100 S. R. . 5

3 105 ¼

V

HReutenbriefe.

Kur- und Neumaäark. 4 V Pommersche. V Posensche

Preussisehe. . . . . . .. 4 KRhein- u. Westph.. „[Sächsische

Schlesische

Fonds-Courrse.

Preuss. Freiw. Anleihe. . . . ... Staatsanleihe von 1850. .. . . .. dito von 1852 dito von 1851 dito von 1855 dito von 1853.. Staats-Schuldscheine .. .. . . .. Prämiensch. d. Sechdl. à 50 Th.

Präm. Anl. v. 1855 à 100 Thlr.«

Kur- und Neum. Schuldverschr.

Oder-Deichbau-Obligationen Berl. Stadt-Obligat. . .

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2 Friedrichsd'or Andere Goldmünzen

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- V 2 1 . 1 2 g 12.. 8 91 „Pr. Bk. Anth. Scheine 136 135 Cölu-Crefelder. ... 13 13 ¾

114 10 ½ Ado. do. II. Em.

Zf. Bref. Geld.

Anchen-Düsseld. 3 ½ 91 ½ 90 ½ Münster-Hammer ..

do. 6 .ö- exums üeee

do. Emission 4 89] 89 ¼ do. brioritäts- Aachen-Mastricht. 65 ½ —“ do. Conv. Prioritäts-

0. Prioritäts-4½ 94 ¼ 94 ¼ do. do. III. Ser.

Berg.-Märkische 93 ½ 92 ½ do. IV. Serie

do. Prioritäts-5 102 ½ 102 Niedersechl. Zweigb.

11b. 189. S. 198 197 g.eees Lit. A. 5do. (Dortm.-Soest) 0 ½⅔ do. Lit. B. 3 ½˖ Berl. Aah LitA . . - 1748% 173 do. Prior. Lit. A, 4 93 ½ 93 0. rioritäts-4 93 ¼ do. Prior. Lit. B. 3 ½ 82 ⁄¾. (Berlin-Hamburger. 110 ¹do. Prior. Lit. D.4 90 ½ do. Prioritäts- 4 ½ 101 101 ¾ do. Prior. Lit. E. 3 8 78 40. do. II. Em. Berols 101 i Prmz Wilh. (St.-V.) 70 Berlin-Potsd.-Magd. do. Prioritäts-5 100 95 do. Prior. Oblig. -4 —- 92 ½ ßdo. II. Serie. 5 100 ¼ 99 923 do.é do. Lit. C. 100¼ 99 Rheinische 95 b 88. Rwer. D. 42 1004 ae,Nsig8, 7480 ) Berhn-Stettiner 160 15 o. (Stamm-) Prior. 2 do. Prior. Oblig. 44 sdo. Prioritäts-Oblig. 937 Bresl. Schw. Frb. alte [171 ¾ 170 ⅜4 do. vom Staat gar.?

0316 mꝗϑo. do. neue Ruhrort-Cref.-Kreis Gladbacher .... do. Prioritäts- 4. do. Prioritäts- 99

Cöln-Mindener...... do. II. Serie. 4 89 ½

do. Prior. Oblig. Stargard-Posen 3 ½ 28

do. Prioritäts-4 91 ⁄3

do. II. Emission 4 ½ 99¾ I 125 124

do. Prior.-Oblig. 4 l 101 ¼ 100 ¼

do. III. Serie 4 ½ 100 ¼ 100 ½

I1111““ do. III. Emission4 do. IV. Emission Düsseldorf-Elberf. so. Prioritäts-4 do. Priesritäts- 5 Magdeb.-Halberst. V do. Magdeb.-Wittenb. do. Prioritäts- 4 ½

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Wülh. (Cos.-Odbg.) alte 8— do. neue V Sn Prioritäts-4 91 90 ½

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In- und ausländ.

7f. Brief. Geld.

Tf. Szief. Geld. Tf. Ssief, —oz.

Ausländ. Fonds. V Poln. neue Pfandbr. . do. neueste III. Emiss. 92

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Das Abonnement beträgt: 25 Sgr. für das Vierteljahr 1 in allen Theitlen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung.

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Alle Post-Anstalten des In- und

““ Preußischen Staats-Anzeigers: 1““ 8e1“ Mauer⸗Straße Nr. 54.

E uU Auslandes nehmen Sestelung an, für Berlin die Expedition des Königl.

Berlin, Donnerstag den 15. Mai

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachgenannten Königlich sächsischen Beamten und Offi zieren Orden zu verleihen, und zwar: den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse: dem Ober⸗Hofmarschall von Gersdorff; den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse: dem Direktor des Museums Schnorr von Carolsfeld zu Dresden; den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse: dem Major und Flügel⸗Adjutanten von Falkenstein und dem

Polizei⸗Prästdenten von Pflugk zu Dresden.

Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, dem Regie⸗

rungs⸗ und Baurath Krause zu Liegnitz die nachgesuchte Ent⸗ lassung aus dem Staatsdienste vom 1. Oktober d. J. ab unter Beilegung des Charakters als Geheimer Regierungs⸗

dieselben Rechte ausüben „wie die Chefs der Handlung. Die innerhalb des Statuts gefaßten Beschlüsse der General⸗Versammlung sind bindend für die nicht erscheinenden oder nicht vertretenen Actionaire, so wie für den Verwaltungsrath. 8 Paragraph Ein und Dreißig.

In der General-Versammlung hat, mit Ausschluß des im Paragraph Vierzig vorgesehenen Falles, der Inhaber von fünf Actien eine Stimme, zehn Actien zwei Stimmen, fünfzehn Actien drei Stimmen, zwanzig Actien vier Stimmen und jede weiteren fünf Actien eine Stimme mehr, so daß der Inhaber von fuͤnfzig Actien zehn Stimmen hat, Kein Actio⸗ nair ist berechtigt, mehr als zehn Stimmen für eigene Actien und mehr als zehn Stimmen für die von ihm in Vollmacht vertretenen Actien ab⸗ zugeben, so daß zwanzig Stimmen das Maximum der in einer Hand be⸗ findlichen Stimmen bilden.

Paragraph Zwei und Dreißig.

Die General⸗Versammlung, regelmäßig konstituirt, stellt die Gesammt⸗ beit der Actionaire dar. Der zeitige Vorsitzende des Verwaltungsrathes führt auch den Vorsitz in der General⸗Versammlung und ernennt den Protokollführer und die Skrutatoren. Zu Skrutatoren können weder Verwaltungsräthe noch Beamte der Gesellschaft ernannt werden.

In den regelmäßigen General⸗Versammlungen werden die Geschäfte in nachfolgender Ordnung verhandelt:

Erstens. Bericht des Verwaltungsrathes über die Lage des Ge⸗ schäfts im Allgemeinen und über die Resultate des verflossenen Jahres insbesondere;

für V die unter dem Namen „Kölnische Maschinenbau-⸗

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do. Part. 500 Fl... 1 V 87 ¼ Schwed. Oerebro Pfdbr. 4 Ostgothische do. 4

Zweitens. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrathes; Drittens. Berathung und Beschlußnahme über die Anträge des Verwaltungsrathes, so wie über die Anträge einzelner Actionaire; letz⸗

Braunschw. Bank

Weimar. Bank. . . . ..

hisenb. -Stamm- V Oesterreich. Metall.. 8

1

Actien und Quit- Ausl.

Prioritäts- Actien.

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Neustadt-Weissenburg’

tungsbogen. Amsterdam-Rôotterdam 4 ¼ Amsterdam-Rotterdam4 80 ½ Cracau-Oberschlesische ! Cöthen-Bernburg 2 Nordb. (Friedr. Wilh.) 5 Cracau-0berschles.. . 8 Kiel-Altona. 1“ Livorno-Florenz Ludwigshafen-Bexbach Mainz-Ludwigshafen...

1 1 I I b [zarskoje-Selo pro St. fe. 8

Meecklenburger Nerdb. (Friedr. Wilh.) 4

Russ. Hamb. Cert. . ..

Sardin, Engl. Anleihe 5 Sardin. bei Rothschild. 53 Hamb. Feuer-Kasse. .. 3 ¼ do. Staats-Präm.-Anl. Lübecker Staats-Anl. 4 ½ Kurhess. Pr. 0 bl. N. 35 Fl.... 5 ½ Schaumburg-Lippe do. 1ö1 Span. 32 % inl. Sechnld. 3 8 1 à 3 % steigende I

11“

do. Bank-Actien... do. National-Anleihe do. 1854r Pr.-Anl.

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do. Stiegl. 2. 4. Anl. 5. Anl. do. v. Rothschild Lst. do. Engl. Anleihe.. do. Poln. Schatz-Obl. d0. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl.

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1

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Berlin-Potsdam-Magdeburger 123 ½ a 121 gem. Breslau-Schw.-Freib. neue 161 ¾ a ¼ gem. Wilhelmsbahn (Cosel-Oderberg) alte 216 a 218 gem.

118 ½ a 118 gem.

Cöln-Mindener 165 ½ a ½ gem Rheinische P

Weimarsche Bank 128 ½¼ a 133 gem.

do. neue 181 a 182 gem.

8

BerHln 13. Mai. sich bei ziemlich belebtem Geschäft sehr fest.

Die Course der meisten Actien behaupteten

Berliner Getreidebörse

8 vom 13. Mai. ““ Weizen loco 80 112 Rthlr. RHRozgen loco 82pfd. 71 ½ Rthlr.

pr. 82pfd. bez, do. 85pfd. 74 Rthlr.

pr. 82 fd. bez., Früähjahr 68 70 69 ¾ 70 Rihlr. bez. u. G., 70 ½ Br., Mai-Juni 67 ½ 68 ½ 69 Rthlr. bez. u. G., 69 ¼ Br., Juni-Juli 64 65 bis 64 ½ 65 Rthlr bez. u. Br., 64 ¾ G., Juli-August 59 61 Rthlr. bez.

u. Br., 60 ¾ G., September-Oktober 55 ½ Bthlr. bezahlt. Gerste, grosse 50 55 Rthlr. Hafer loco 31 35 Rthlr., Mai-Juni 50 pfd. 8 Erbsen 65— 74 Bthlr. 8 1

Rübö! loco 15 Rthlr. bez., Mai 15 Rthlr. Br., 14 ½ G. September-

Oktober 14 ¼⁄2 RKthlr. bez., 14 ¼ Br., 14 6.

Leinöl loco 13 ½ Rthlr. Br., Lief. 12 ½ Bthlr.

Mobnöl 19 21 Rthlr.

Palmöl 15 ½ Rthlr. Br. vWIA6ZIZ6Z161“

Spiritus l10 c0 ohne Fass 79 ½ Rthlr. bez., Mai 29 ½˖ 29 Athlr.

bez. N. G, 29 ¼ Br., Flai-Juni 29 ½ RKthle. bez., 29 ½ Br., 29 G., Juni-

Juli 29 ½ ½ ¼ Rihlr. bez. u G., 29 ½ Br., Juli-August 29 ½ Rthlr.

bez. u. G., 29 ¾ Br., August-September 29 ½ Rthlr. bez. u. G., 29 ½ Br. Weizen höher bezahlt. Roggen loco wie Termine zu höheren

Preisen gefragt, schliesst sehr fest.

tus in fester Haltung, höher bezahlt.

8

Redaction und Rendantur: Schwieger. und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuch druckerei. (Rudolph Decker.) 1

8

Actien⸗Gesellschaft“ errichtete Actien⸗Gesellschaft.

(Schluß. S.

Rüböl schwach behauptet. Spiri-

on den General⸗Versammlung 8 Paragraph Acht und Zwanzig.

Im zweiten Quartale jeden Jahres findet regelmäßig in Köͤln eine Versammlung derjenigen Actionaire statt, auf deren Namen in den Ac⸗ tien⸗Registern der Gesellschaft fünf oder mehrere Actien am Tage der Versammlung seit mindestens sechs Wochen eingeschrieben stehen. Die Einschreibung der Actien erfolgt bei dem Verwaltungsrathe entweder gegen Vorzeigung der Actien oder eines dem Verwaltungsrathe als ge⸗ nügend erscheinenden Zeugnisses über den Besitz derselben und auf schrift⸗ liches Ersuchen. ÜUeber die erfolgte Einschreibung ertheilt der Verwaltungsrath auf Verlangen eine Bescheinigung. Die in dieser Weise berechtigten Actionaire, welche sich persönlich oder durch Bevollmächtigte, nach Paragraph Dreißig, an der General⸗Versammlung betheiligen wol⸗ len, haben wenigstens acht Tage vor der General⸗Versammlung ihre Actien entweder bei der Gesellschaft oder bei den vom Verwaltungsrathe zu bezeichnenden Bankhäusern bis zum Tage nach der General⸗Versamm⸗ lung zu deponiren. Die ihnen hierüber zu ertheilenden Depositenscheine dienen als Legitimation zur Erlangung der Eintrittskarten, welche vom Verwaltungsrathe mindestens einen Tag vor der General⸗Versammlung auszugeben sind. 1

Dasselbe Verfahren findet auch bei den außerordentlichen General⸗ Versammlungen Statt.

Paragraph Neun und Zwanzig.

Der Verwaltungsrath beruft mittelst öffentlicher Bekanntmachungen durch die im Paragraph Zwölf erwähnten Zeitungen, sowohl die regel⸗ mäßigen, als die außergewöhnlichen Versammlungen, letztere, wenn er es für dienlich erachtet, oder wenn wenigstens zehn Actionaire, welche In⸗ haber von mindestens tausend Actien sind, schriftlich darauf antragen. Die Bekanntmachung soll mindestens vierzehn Tage vor der Versammlung stattfinden. Der Zweck der außergewöhnlichen Versammlungen soll im Ein⸗ berufungsschreiben angegeben werden. 1eekc89 Kädassh gea,4

Paragraph Dreißig.

In der General⸗Versammlung können abwesende Actionaire durch Vollmacht, jedoch nur durch stimmberechtigte Actionaire vertreten werden. Die Vollmachten sind dem Verwaltungsrathe am Tage vor der General⸗ Versammlung vorzulegen. Prokuraträger einer Handlungsfirma können

tere müssen vor der Berufung der General⸗Versammlung schriftlich ein⸗ gereicht sein;

Viertens. Wahl von drei Kommissarien, welche den Auftrag er⸗ halten, die Bilanz mit den Büchern und Skripturen der Gesellschaft zu vergleichen und, rechtfindend, dem Verwaltungsrathe die Decharge zu ertheilen. Die General⸗Versammlung kann auf den schriftlichen Antrag von mindestens zehn Actionairen, welche zusammen Inhaber von minde⸗ stens fünfhundert Actien sind, einzelne Mitglieder des Verwaltungsrathes, mit Einschluß der im Paragraph Vierzehn, so wie der auf Grund des Schlußsatzes von Paragraph Siebenzehn ernannten, aus bewegenden Gründen ihrer Stelle entheben. 1

Paragraph Drei und Dreißig.

Die außerordentlichen General⸗Versammlungen beschäftigen sich nur

mit Gegenständen, die bei der Berufung bezeichnet sind. Paragraph Vier und Dreißig. k“

Mit Ausnahme der in den Paragraphen Drei, Fünf, Vierzig und Drei und Vierzig bezeichneten Fälle vollbringen sich die Beschlüsse und Wahlen der General⸗Versammlung mit absoluter Stimmenmehrheit. Bei Gleichheit der Stimmen giebt diejenige des Vorsitzenden den Ausschlag.

Die Wahlen werden vermittels geheimen Skrutiniums vorgenommen. Auf den Antrag des Vorsitzenden, so wie auf den Antrag von wenig⸗

7,

stens fünf Actionairen, muß auch uͤber andere Gegenstände durch gehei⸗ mes Skrutinium abgestimmt werden. Die Protokolle der General⸗Ver⸗ sammlung werden von einem Notar aufgenommen und von dem Büreau und von denjenigen anwesenden Actionairen, welche es wünschen unter⸗

Bilanz, Dividende und Reserve⸗Fonds.

8 2

I“ Paragraph Fünf und Dreißig. 11“ Anm ein und dreißigsten Dezember jeden Jahres wird vom General⸗

8

Direktor ein vollständiges Inventar über die Besitzungen, Vorräthe und

Ausstände der Gesellschaft errichtet, in ein dazu bestimmtes Register ein⸗

getragen und mit den Belägen dem Verwaltungsrathe zur Prüfung und Feststellung vorgelegt. Bei Aufstellung des Inventars werden die Roh⸗ stoffe und Materialien⸗Vorräthe nach dem laufenden Werthe, die Halb⸗

fabrikate und Fabrikate aber nach dem auf den laufenden Werth der Rohstoffe basirten Fabricationspreise berechnet. Dieses Inbventar bildet die Grundlage der ebenfalls durch den General⸗Direktor aufzustellenden und durch den Verwaltungsrath zu prüfenden und festzustellenden Bilanz des Gesellschaftsvermoͤgens. Der Verwaltungsrath bestimmt alljährlich, wieviel zu dem Activum in der Bilanz zugeschrieben werden soll, weil fuͤr