1856 / 113 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1A“ h bevsasse mein Zins⸗Coupon 1. rreis, Obligation des Lublinitzer Kreises 8 8 lber Thaler zu fünf Prozent 8g . Zinsen über Thaler öäö Rückgabe 8 b ieses Zins⸗Coupons empfängt gegen dessen Der Inhaber be Zin * resp. vom . ten .... 1b .. und späaͤterhin die Zinsen 22 vorbenannten b Obligation für das Halbjahr von bis . mit (in Zocgaszen)fü 5 xrhaler Silbergroschen bei der Kreis⸗Kommunal⸗ Kasse zu Luͤblinitz. 1 Die ständische Kreis⸗Kommission für den Chausseebau im

Lublinitzer ewest Dieser Zins⸗Coupon ist ungültig, wenn dessen Beibbecdag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden

Halbjahres an gerechnet, erhoben wird.

Aur Kreis⸗Obligation des. .

I““ Iuhaber dieses Falons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der

Obligation des Lublinitzer Kreises Littr. No über u T.

Zinsen, die te Serie Zins⸗Coupons für die 5 Jahre 18.

bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Lubliniz. 8

Lublinitz, den EOE111“ ... 1856. Die ständische Kreis⸗Kommission für den Chausseebau im Lublinitzer Kreise.

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bis 18. 1

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Expropriation auf das Unternehmen der Oppeln⸗ pwi erEisenbahn. .1“

Auf den Bericht vom 17. April d. J. bestimme Ich hierdurch, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn ⸗Unternehmungen vom 3. November 1838 enthaltenen Vorschriften über die Expropriation auf das von Mir genehmigte Unternehmen der Oppeln⸗Tarnowitzer Eisenbahn Anwendung finden sollen. Dieser Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zu veröffentlichen.

Charlottenburg, den 30. April 1850. 1

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Friedrich Wilhelm

öffentliche A

Gesetz betreffend den Bau einer Eisenbahn von Kreuz über Landsberg a. /W. und Küstrin nach Frankfurt a./O. und einer Eisenbahn von Saar⸗ brücken einerseits nach Trier und andererseits bis zur Großherzoglich luxemburgischen Grenze bei Wasserbillig in der Richtung auf die Stadt

Luxemburg. Vom 7. Mai 1856.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Preußen ꝛc. zc. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer 8 1“ .““ I . ü8 Monarchie, was folgt: Gs. b1116““

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1“ Gnaden, König von

Unser Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ist ermächtigt: 1) eine Eisenbahn von dem Kreuzungspunkte der Ost⸗Bahn mit dder Stargard ⸗Posener Eisenbahn (Station Kreuz) über g Landsberg a. W. und Cüstrin nach Frankfurt a. O., 2) eine Eisenbahn von Saarbrücken, die Saar abwaͤrts bis zu dderen Mühndung und, unter Ueberbrückung der Mosel, einer⸗ seits auf dem linken Mosel⸗Ufer nach Trier und andererseits bbdis zur Großherzoglich luxemburgischen Gränze bei Wasser⸗

billig in der Richtung auf die Stadt Luxemburg, für Rechnung des Staates auszuführen.

Zur Deckung der zu den gedachten Bau⸗ usführungen für die Kreuz⸗Cüstrin⸗Frankfurter Eisenbahn, mit Einschluß der Her⸗ stellung eines zweiten Geleises auf der Strecke der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn von Frankfurt bis Berlin mit 8,400,000 Thalern und für die Saarbrücken⸗Trier⸗Luxemburger Eisenbahn mit 5,600,000 Thalern erforderlichen Summe von überhaupt 14 Millionen Thalern sind zunächst diejenigen Bestände zu verwen⸗

den, welche sich von den, zufolge Unserer Erlasse vom 17. Juni und.

Thaler à fünf Prozent

8 . n 8 F 24. November 1854 (Gesetz⸗Sammlung Seite 316 und

585) auf⸗

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genommenen 30 Millionen Thaler, nach Bestreitung der in Gemäß⸗ heit der Gesetze vom 20. Mai 1854 (Gesetz⸗Sammlung Seite 313) und 7. Mai 1855 (Gesetz⸗Sammlung Seite 269) darauf bereits

angewiesenen,

oder durch andere Gesetze etwa noch darauf anzu⸗

weisenden Ausgaben als disponibel ergeben werden. Insofern diese Bestände die Bedarfssumme von 14 Millionen Thalern nicht

erreichen, ist der Mehrbetrag durch eine, die einzelnen Baujahre erforderlichen Geldmittel, 1856, 1857 und 1858 allmaͤlig zu realistrende Anleihe zu beschaffen.

sich als disponibel ergebenden Beständen des Fonds von 30 Millionen Thalern entnommen

nach Maßgabe der für in den Jahren verzinsliche Staats⸗ Insoweit die nach §. 2 erforderliche Bau⸗Summe aus den daselbst bezeichneten wird, sind die zur

Verzinsung und Amortisation eines entsprechenden Betrages der in

Gemäßheit Unseres Erlasses vom 17. Juni

1854 (Gesetz⸗Samm⸗

lung Seite 316) aufgenommenen Anleihe von 15 Millionen Tha⸗ lern erforderlichen Zahlungen aus den Betriebs⸗Ueberschüssen der

zu bauenden Eisenbahnen und, soweit diese

dazu nicht ausreichen,

aus dem Eisenbahn⸗Fonds zu leisten.

eine neue Anleihe aufgenommen,

§. 4. Wird zur Beschaffung der nach §. 2 erforderlichen Bau⸗Summe

so gelten für dieselbe folgende Be⸗

stimmungen:

wendung;

Die Ausführung

9

a) die Verwaltung der Anleihe wird Staatsschulden übertragen;

b) die Anleihe ist, von dem auf die vollständige Eröffnnng des Betriebes der beiden genannten Eisenbahnen folgenden Jahre an, jährlich mindestens mit einem Prozent zu amortisiren;

*) die zur Verzinsung und Amortisation der Anleihe erforderlichen Beträge sind, soweit sie nicht durch die Betriebs⸗Ueberschüsse der zu bauenden Eisenbahnen gedeckt werden, aus dem Eisen⸗

bahn⸗Fonds zu entnehmen;

d) wegen Verwendung der durch allmälige Abtragung des Schuld⸗ Kapitals ersparten Zinsen, wegen Verjährung der Zinsen,

der zur Verzinsung und Tilgung erforder⸗

der Haupt⸗Verwaltung der

wegen Abführung lichen Beträge an die Hauptverwaltung der Staatsschulden, so wie wegen des Verfahrens behufs der Tilgung, finden die Bestimmungen der §§. 3, 4 und 5 des Gesetzes vom 23. März 1852, betreffend die Ueberweisung der in Gemäßheit des Ge⸗ setzes vom 7. Dezember 1849 aufzunehmenden Anleihe an die Hauptverwaltung der Staatsschulden, so wie die Tilgung dieser Anleihe (Gesetz⸗Sammlung pro 1852, Seite 75) An⸗

e) dem Staate bleibt das Recht vorbehalten, den nach vorstehen⸗ den Bestimmungen zu berechnenden Tilgungs⸗Fonds, nach Maßgabe der dazu disponiblen Mittel aus dem Eisenbahn⸗ Fonds zu verstärken, wogegen derselbe niemals verringert werden darf.

8., 16.

dieses Gesetzes wird dem Minister für

Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und dem Finanz⸗Minister

übertragen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Charlottenburg, den 7. Mai 1856.

Friedrich Wilhelm. von Manteuffel. n der Heydt. Simons.

von Raumer. von Westphalen. Graf Waldersee.

8 “”“ 5 8g.

Für den Minister für die landwirth⸗

von Manteuffel. 8

Ewhen.

öffentliche Arbeiten.

Bekanntmachung betreffend die Errichtung

einer Actien⸗Gesellschaft unter dem Namen:

„Berliner Brodfabrik⸗Actien⸗Gesellschaft“ mit dem Domizil zu Berlin. Vom 14. Mai 18565.

Des Königs Majestät haben mittelst vom 7. Mai c. die Errichtung

zu bestätigen geruht. Solches wird nach Vorschrift des

bekannt gemacht,

vaß der gedachte Allerhöchste Erlaß nebst dem

von Bodelschwin gh. schaftlichen Angelegenheiten. e“

Ministerium für Handel, Gewerbe und

Allerhöchsten Erlasses einer Actien⸗Gesellschaft unter dem Namen: „Berliner Brodfabrik⸗Actien⸗Gesellschaft“ mit dem Domizil zu Berlin zu genehmigen und das Gesellschafts-Statut

Gesetzes über die Actien⸗ Gesellschaften vom 9. November 1843 mit dem Bemerken hierdurch

Statute durch das „Amtsblatt“ der Königlichen Regierung zu Paskewitsch Allerhöchstihrem Flügel⸗Adjutanten,

In

27

Potsdam und der Stadt Berlin veröffentlicht werden wird. Berlin, den 14. Mai 1850.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

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talhuntian ,a EE1“

Das 20ste und 21ste Stück der Gesetzsammlung, welche heute

ausgegeben werden, enthalten unter

Nr. 4400. die Städte⸗Ordnung für die Provinz Westfalen. Vom

b 19. März 1856; unter

»— 4401. die Landgemeinde⸗Ordnung für die Provinz Westfalen.

Vom 19. März 1856; unter .

» 4402,. das Gesetz, betreffend die Erhaltung der Einheit der

G Rechtsgrundsätze in den richterlichen Entscheidungen des

Ober⸗Tribunals. Vom 7. Mai 1856; und unter

4403. das Gesetz, den Betrieb der Dampfkessel betreffend. Vom 7. Mai 1856.

Berlin, den 16. Mai 1856.

Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlun

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

8 Der Landes⸗Oekonomie⸗Rath Weyhe ist beauftragt, sich als

Kommissar des Ministeriums für landwirthschaftliche Angelegenheiten V

u der vom 23. Mai bis 7. Juni zu Paris stattfindenden Aus⸗ seldung landwirthschaftlicher Gegenstände zu begeben und die In⸗

teressen der preußischen Landwirthe wahrzunehmen. Es wird diesen,

so wie anderen diesseitigen Unterthanen, welche die Ausstellung be⸗

schicken oder besuchen, überlassen, sich an den gedachten Kommissarius

zu wenden. 8 Seine Wohnung in Paris wird im Büreau der Königlich

preußischen Gesandtschaft in Paris zu erfragen sein.

9

113ter

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 113: Königl. Klassen⸗Lotterie fielen 2 Gewinne Nr. 39,593 und 59,321. 4 Gewinne zu 2000 Rthlr. auf Nr. 10,153. 29,133. 43,200 und 46,309. 35 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 182. 1406. 1933. 4790. 6084. 14,784. 14,569. 14,983.

17,402. 21,261. 23,019. 27,540. 29,581. 31,880. 32,684. 33,208.

33,264. 37,562. 39,497. 40,007. 41,781. 48,006. 51,891. 59,677.

21,037. 23,901. 24,426.

61,858. 63,687. 65,400. 66,656. 70,324. 70,869. 74,393. 77,336.

83,660. 87,616 und 89,767.

45 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 2876. 3526. 4638. 7314. 821. 8495Q. 9828. 10,547. 13,267. 13,477. 16,505. 18,120. 24,855. 25,428. 27,161. 32,379. 39,233. 39,511. 39,997. 40,308. 41,058. 53,105. 53,341. 59,600. 59,723.

60,813. 60,861. 64,926. 65,543. 73,245. 73,284. 73,494. 76,061.

76,879. 76,979. 77,161. und 88,726.

61 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 811. 1413. 2374. 3646. 5191. 5636. 6229. 10,711. 12,053. 13,269. 14,050. 15,336. 16,350. 17,399. 17,416. 18,536. 20,919. 20,926. 26,819. 28,100. 29,927. 31,082. 31,794. 33,470. 33,971. 35,134. 36,258. 41,342. 42,809. 44,232. 49,263. 50,443. 52,161. 52,590. 52,728. 54,793. 55,019. 55,284. 57,124. 57,882. 59,324. 60,210. 61,857. 62,221. 67,588. 68,974. 72,513. 73,366. 73,489. 74,830. 79,368. 80,475. 81,061. 81,320. 82,126. 85,656. 85,986. 86,211. 87,938. 89,495 und 89,499. 1“

Königliche General⸗Lotter

81,271. 85,678. 86,204. 87,605. 85,702

Angekommen: Der Präsident des Landes⸗Oekonomie⸗Kolle⸗

giums, Dr. von Beckedorff, von Grünhoff.

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Richtamtliches.

Preußen. Berlin, 14. Mai. Se. Majestät der öͤnig haben nach der traurigen Meldung von dem hier in

Berlin erfolgten Ableben der Wittwe des Feldmarschalls Fürsten

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zu 5000 Rthlr. auf

8

Oberst⸗Lieute⸗ nant von Schlegell, den Befehl ertheilt, den inzwischen einge⸗ troffenen Familiengliedern das große Beileid Sr. Majestät über diesen neuen Verlust auszudrücken und sich über die Wünsche zu unterrichten, welche wegen Ueberführung der irdischen Reste der verewigten Fürstin etwa gehegt werden könnten.

Sachsen. Weimar, 13. Mai. J. K. H. die Frau Her⸗ zogin von Orleans, der Graf von Paris und der Herzog von Chartres kamen heute Nachmittag zu einem Besuche am Großherzogl. Hofe hier an, kehrten gegen Abend aber nach Eisenach zurück.

15. Mai. Die heute erschienene Nummer des Regierungs⸗ blattes enthält die auf Grund des Bundesbeschlusses vom 13. Juli 1854 ertheilte Verordnung über das Vereinswesen, so wie das Ge⸗ setz über die zum Zwecke der Versorgung der Gemeinden mit Wasser erforderlichen zwangsweisen Eigenthums⸗Abtretungen. (Weim. Z.)

Beaden. Karlsruhe, 13. Mai. Se. Königliche Hoheit der Regent ist heute Abend nach Koblenz abgereist. Se. Kaiserliche Hoheit der Erzherzog Ferdinand Maximi⸗ lian von Oesterreich ist heute Vormittag zum Besuch der Großherzoglichen Familie dahier eingetroffen und hat Nachmittags die Reise nach Baden fortgesetzt. (Karlsr. Z.) 8

Großbritannien und Irland. Die Journale der Insel Malta vom 8. Mai melden, daß zwischen einem Theile der italtenischen Legion einerseits und der Polizei, den englischen Trup⸗ pen und den Einwohnern der Insel andererseits ein Zusammenstoß ausgebrochen ist, der seit drei Tagen dauerte. Ein Polizei⸗Inspek tor war getödtet und ein Marine⸗Offizier verwundet worden. Der General Pennefather hatte mehrere Italiener und Maltheser ver haften lassen. Am Sten hatte sich die empörte Legion in eine Fort verschanzt. Der General hatte Truppen gegen das Fort mar⸗ schiren und Schiffe auffahren lassen. Man rechnete auf eine bal⸗ dige Unterwerfung der Empörer.

Frankreich. Paris, 13. Mai. teur“ wird der Artikel 1 des am 28. März dem gesetzgebenden Körper vorgelegten Gesetzentwurfs, der 140,000 Mann der Klasse von 1856 für 1857 unter die Fahnen rufen sollte, durch folgenden Artikel ersetzt: „Es wird im Jahre 1857 ein Aufruf von 100,000 Mann der Klasse von 1856 zur Rekrutirung der Land⸗ und See⸗ heere stattfinden.’“ Der „Moniteur“ druckt heute eine auf die bekannte Erklärung des belgischen Ministers des Auswärtigen i der Repräsentanten⸗Kammer bezügliche Note des belgischen „Mo⸗ niteur“ ab, worin es zur Berichtigung einer den Sinn jener Er⸗- vesse durchaus entstellenden Depesche der meisten pariser Blätter eißt:

Der Minister des Auswärtigen hat gesagt, daß das Kabinet, dessen Mitglied er ist, nie eine Veränderung der Verfassung vorschlagen werde. Ueber die Absichten des Ministeriums in Bezug auf die Gesetze, welche die Presse regeln, ist er nicht befragt worden und hatte sich also auch darüber nicht zu erklären. Wäre diese Befragung geschehen, so haͤtte die Regierung nur eine Antwort zu geben gehabt, die nämlich, daß sie sich innerhalb des verfassungsmäͤßigen Kreises ihre volle Freiheit des Handelns vorzubehalten Willens sei, um den Kammern, wenn sie es für angemessen erachten werde, die nach ihrer Ansicht etwa nöthigen Abän⸗ derungen der Gesetzgebung über die Presse zu unterbreiten. 8

Der „Moniteur“ begleitet die Note des belgischen Blattes mit folgender Bemerkung:

Man muß der belgischen Regierung Glück dazu wünschen, daß sie Sorge dafür getragen hat, ihre Sprache weder entstellen, noch ihre Ab- sichten voreilig beurtheilen zu lassen. Was die französische Regierung betrifft, so hat sie sich beschränken müssen, auf das Uebel und auf seine Folgen hinzuweisen; dem brüsseler Kabinet allein stand es zu, das Heil⸗ mittel zu suchen, zu finden und anzuwenden; der Regierung des Kaisers ist an der Wirksamkeit des Heilmittels gelegen und nicht an seiner Be⸗ schaffenheit.

„Der Divistons⸗General de Failly ist, statt des zum Marschall beförderten Canrobert, zum Adjutanten des Kaisers ernannt wor⸗ den. Die landwirthschaftliche Ausstellung, die am 23. Mai be⸗ ginnt, wird dem „Moniteur“ zufolge wohl die vollständigste werden, die je den Studien der Landwirthe dargeboten wurde. Dem be⸗ treffenden Ministerium sind noch nicht alle Anmeldungen aus dem Auslande zugegangen, und doch sind bereits vom In⸗ und Aus⸗ lande 2756 größere Thiere (1314 Ochsen, Stiere und Kühe, 1268 Widder und Schaafe, 174 Schweine) und 503 Partieen Geflügel, so wie etwa 2000 Ackerbaugeräthe und über 4000 landwirth⸗ schaftliche Erzeugnisse angemeldet. Mehrere der an den In⸗ dustrie-Palast angebauten hölzernen Galerieen sind schon fertig. Nach dem, amtlichen Programm werden am 23. Mai die Ackerbau⸗Geräthe in Empfang genommen, am 24sten und 25sten klassifizirt und am 27sten, 28sten und 29sten probirt. Die Boden⸗ Erzeugnisse werden am 25sten in Empfang genommen und am 26sten in Klassen getheilt. Am Lgosten und 30sten wird die Ausstellungs⸗ Jury versammelt sein. Die auszustellenden Thiere werden am 27sten übernommen, am Lssten klassisizirt und am 29sten und 30sten von der Jury geprüft. Am 31. Mai beginnt der Besuch des Publi⸗ kums (mit 2 Fr. Eintritt), wird am 1., 2. und 3. Zuni (mit 1 Fr.

8

Durch Dekret im „Moni⸗

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