1856 / 116 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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tationen und Kommissionen, welche übrigens in allen

Beziehungen dem Magistrate untergeordnet sind, werden die Stadtver⸗

ordneten und stimmfähigen Bürger von der Stabtverordneten⸗Versammlung

gewählt, die Magistrats⸗Mitglieder dagegen von dem Bürgermeister er⸗

nannt, welcher auch unter letzteren den Vorsitzenden zu bezeichnen hat.

Durch statutarische Anordnungen koͤnnen nach den eigenthümlichen

örtlichen Verhältnissen besondere Festsetzungen über die Zusammensetzung der bleibenden Verwaltungs⸗Deputationen getroffen werden. ͤaaö11“ r

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sterium für Handel, Gew öffentliche .

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Der Gewerbeschule in Stettin ist das Recht z von Entlassungs⸗Prüfungen nach dem Reglement vom 5. Juni

verliehen worden.

Bei der heute beendigten Ziehung der 4ten Klasse 113ter Königl. Klassen⸗Lotterie fiel 1 Hauptgewinn von 20,000 Rthlr. auf Nr. 74,311. 1 Hauptgewinn von 10,000 Rthlr. auf Nr. 29,251. 2 Gewinne zu 5000 Rthlr. fielen auf Nr. 19,853 und 7,625. 4 Gewinne zu 2000 Rthlr. auf Nr. 12,378. 22,901. 32,277 und 32,713. 11 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 10,025. 11,794. 27,409. 34,696. 68,015. 69,162. 74,289. 85,149. 85,819. 89,742 und 89,978. 8

19 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 1124. 1342. 6477.16,177. 20,470. 23,473. 24,657. 28,404. 34,947. 45,542. 49,128. 57,159. 60,513. 62,714. 70,041. 76,821. 84,422. 85,690 und 87,771.

31 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 7581. 10,926. 18,281. 18,586. 20,884. 26,490. 28,409. 30,875. 31,801. 41,983. 56,321. 57,293. 60,633. 63,425. 63,527. 64,076. 64,143. 64,550. 65,077. 67,253. 67,861. 69,446. 70,278. 71,388. 72,214. 73,876. 76,581. 79,419. 79,759. 82,481 und 82,6699.

Berlin, den 19. Mai 1856. EEoEI1““

Kdoönigliche General⸗Lotterie⸗Direction.

Abgereist: Se. Excellenz der General der Infanterie und kommandirende General des 2ten Armee⸗Corps, von Grabow, nach Stettin.

Der General⸗Major und Dirigent der trigonometrischen Ab⸗ theilung des Großen Generalstabes, Baeyer, nach der Altmark.

Der Ober⸗Präsident der Provinz Pommern, Freiherr Senfft von Pilsach, nach Stettin.

Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Costenoble, nach Karlsbad.

Der Präsident der nach Grünberg.

Seehandlung, Camphausen,

Berlin, 19. Mai. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Seconde⸗Lieutenant à la Suite des Regiments der Gardes du Corps, Fürsten von Pleß, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Commandeur⸗Kreuzes erster Klasse vom Herzoglich Anhaltischen Gesammt⸗Haus⸗Orden Albrechts des Bären; so wie dem Regierungs⸗Rath Seestern⸗Pauly zu Mag⸗ deburg, zur Anlegung des ihm verliehenen Ritter⸗Kreuzes zweiter Klasse desselben Ordens zu ertheilen.

E .“ Preußen. Koblenz, 17. Mai. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin von Preußen, welche in diesen Tagen durch den Besuch Sr. K. Hoheit des Prinz⸗Regenten von Baden erfreut worden ist, erwar⸗ tet am 18. d. Mts. Se. K. Hoheit den Prinzen Friedrich Wilhelm auf seiner Durchreise nach London. Höchstdieselbe begleitet Höchstihren Sohn am 19. bis Aachen, wo Prinzessin Louise Königl. Hoheit einige Wochen verweilen wird, während die Prinzessin von Preußen eine Kur in Baden gebrauchen soll. (Kobl. Z.)

Baiern. München, 17. Mai. Heute ist der Königliche Staatsrath im außerordentlichen Dienste, Reichsrath Graf von Waldkirch, begleitet von dem diplomatischen Eleven, Freiherrn von Malzen, von hier in einer außerordentlichen Mission nach Madrid abgereist. (N. M. Ztg.)

Frankfurt a. M., 17. Mai.

In der Bundestags⸗

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Sitzung vom 15. d. M. zeigte zunächst der Gesandte von Baiern an, daß seine höchste Regierung bereit sei, zu der Kommission, welche in Gemäßheit Beschlusses vom 17. April d. J. mit Ausarbeitung des Entwurfs eines allgemeinen Handelsgesetzes für die deutschen Bundesstaaten, beauftragt werden soll, einen Sachverstän⸗ digen auf ihre Kosten abzuordnen. Die vereinigten Ausschüsse für die orientalischen und für die Militairangelegenheiten erstatten so⸗ dann über die in der Sitzung vom 8. d. M. erfolgte Mittheilung des am 30. März zu Paris abgeschlossenen Friedensvertrages nach⸗ stehenden Vortrag:

„Der hohen Bundesversammlung sind durch die von den Gesandten von Oesterreich und Preußen in der Sitzung vom 8ten laufenden Monats gemachte Mittheilung die am 30. März l. J. zwischen den Bevollmäch⸗ tigten Ihrer Majestäten des Kaisers von Oesterreich, des Kaisers der Franzosen, der Königin des vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland, des Königs von Preußen, des Kaisers von Rußland, des Königs von Sardinien und des Kaisers der Osmanen zu Paris ab⸗ geschlossenen, seither allseits ratifizirten Verträge zur Kenntniß gekommen, durch welche der allgemeine Friede wieder gewonnen, und die Gefahren beseitigt worden sind, mit denen die politischen Verwicklungen der letz⸗ ten Jahre auch das gemeinsame deutsche Vaterland bedroht hatten. Die hohe Versammlung kann diese Mittheilung wohl nur mit Befriedigung und Dank entgegennehmen. Das thatsächlich vollendete Friedenswerk trägt das Gepräge des Geistes der Mäßigung und der Eintracht, unter dessen Einfluß es zu Stande gekommen ist, unverkennhar an sich, und es muß dasselbe der hohen Versammlung um so mehr zu lebhafter Genug⸗ thuung gereichen, als hierbei jene Grundlagen zur vollen Geltung und Entwicklung gelangt sind, welche der deutsche Bund in seinen Beschlüssen vom 9. Dezember 1854 und 21. Februar l. J. als eine zur Anbahnung eines gesicherten Rechts⸗ und Friedensstandes in Europa geeignete Basis erkannt hat. Das allseits und gemeinsam angestrebte Ziel ist hiernach glüͤcklich erreicht, und es geben die Weisheit und Uneigennützigkeit, welche die Loͤsung der schwierigen Aufgabe ermöglichten, die sicherste Bürgschaft dafür, daß auch die Aus⸗ und Durchfuͤhrung des Werkes in gleichem Geiste gelingen werde. Die Segnungen des Friedens werden dann dem Welttheile dauernd gesichert bleiben, und die der Schifffahrt und dem Handel in Aussicht gestellten Erleichterungen hoffentlich dazu bei⸗ tragen, die materielle Wohlfahrt deutscher Staaten zu fördern. Die vertrauensvolle Zuversicht, welcher durch den Bundesbeschluß vom 21. Februar laufenden Jahres Ausdruck gegeben worden ist, findet sich nach allen Seiten hin bewährt, und es wird sich die hohe Versamm⸗ lung deshalb nicht versagen wollen, den Allerhöchsten Höfen von Wien und Berlin für die Fürsorge zu danken, welche Allerhöchstdieselben den Interessen des Gesammtvaterlandes bei diesem Anlasse zugewendet haben. Wenn nun auch in der Wesenheit aus der Vorlage kein Anlaß zu wei⸗ teren Anträgen zu schöpfen sein dürfte, so scheint es doch erforderlich zu sein, auf den Beschluß vom 8. Februar v. J., durch welchen an die höchsten und hohen Regierungen das Ansuchen gestellt worden ist, ihre Hauptkontingente zum Bundesheere in der Art bereit zu stellen, daß dieselben auf ergehende Anforderung hierzu in vierzehn Tagen voll⸗ ständig marsch⸗ und schlagfertig aufgestellt werden könnten, mit wenigen Worten zurückzukommen. Dieser Beschluß war eine Folge der damaligen bedrohlichen Lage der europäischen Angelegenheiten, und es moͤchte sich wobl von selbst verstehen, daß bei nunmehr eingetretenem Frieden, mit dem Hinwegfalle der Veranlassung, auch die Maßnahme selbst ihr Ende erreicht habe. Um jedoch desfalls jeden Zweifel zu heben, wird es sich empfehlen, den gedachten, formell immerhin noch in Kraft be⸗ stehenden Beschluß nun auch ausdrücklich außer Wirksamkeit zu setzen. In Anbetracht der vorgetragenen Erwägungen erlauben sich die berichtenden Ausschüsse schließlich zu beantragen, hohe Bundes⸗Versammlung wolle beschließen: 1) die von den Gesandten von Oesterreich und Preußen in der Sitzung vom 8ten d. M. mitgetheil⸗ ten Verträge, in welchen sie mit vollster Anerkennung und Befriedigung erfreuliche Bürgschaften eines dauernden Friedens wahrnehmen zu dürfen glaubt, zur Kenniniß zu nehmen; 2) dabei den Allerhöchsten Höfen von Wien und Berlin für diese Mittheilung, so wie für die von Denselben bei dem glücklich gelungenen Friedenswerke, nach Maßgabe der in Mitte liegenden Beschlüsse, den Interessen des Gesammtvaterlandes gewidmete Fürsorge ihren Dank darzubringen; 3) den Beschluß vom 8. Februar v. J., die orientalische Angelegenheit, insbesondere die zu ergreifenden militairischen Maßregeln betreffend, außer Wirksamkeit zu setzen, und 4) der Militair⸗Kommission von dem bevorstebenden Beschlusse Ziffer 3 Kenntniß zu geben. 8

Bei der sofort vorgenommenen Abstimmung erhob die Ver⸗ sammlung die Ausschußanträge einstimmig zum Beschlusse. Auf einen vom Militairausschusse erstatteten Vortrag wurde ferner die Bescheidung der revidirten Rechnungen über den Bau der Bundes⸗ festuung Rastatt für die Jahre 1850 und 1851, so wie jener über die Geniedotation der genannten Festung pro 1851 genehmigt, und endlich in Folge weiteren Vortrags des nämlichen Ausschusses einem früheren Bediensteten der vormaligen deutschen Flotte der Fortge⸗ nuß des ihm bisher angewiesenen Bezuges aus der Bundeskasse noch für ein Jahr gewährt, da derselbe anderweitig Erwerb oder Unterkommen seither nicht gefunden hat.

Gestern Nachmittag ist Ihre Königliche Hoheit die Herzogin von Orleans mit ihren beiden Söhnen, dem Grafen von Paris und dem Herzog von Chartres, von Eisenach hier eingetroffen, um sich zu einer Badekur nach dem nahe gelegenen Soden zu begeben. (Fr. Bl.)

Schweiz. Bern, 15. Mai. Oberst Bourgeois ist in

der Nacht vom 11. zum 12. d. M. in Bellinzona angekommen und

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hatte am ‚folgenden Morgen eine 8 Unterredung mit dem Staatsraths⸗Präsidenten Pioda. Die rüder Franzoni sind in Turin. Im Allgemeinen lauten die Berichte aus dem Kanton Tessin jetzt beruhigender. 1b

1 Niederlande. Haag, 17. Mai. Seit längerer Zeit hatte sich das Bedürfniß einer Revision der Gesetze bezüglich der Natio⸗ nal⸗Miliz und der Schuttereyen fühlbar gemacht. Ein der zweiten Kammer kurz vor ihrem Rezeß vorgelegter Gesetzentwurf, welcher die Angelegenheit der National⸗Miliz regelt, ist jetzt im Druck er⸗ schienen. Derselbe beruht im Ganzen auf denselben Prinzipien, wie das bisherige Gesetz. Die Stärke der Miliz für Frie⸗ denszeit ist auf 55,000 Mann bestimmt. In Kriegszeiten kann der König neben der gewöhnlichen jährlichen eine außerordent⸗ liche Rekrutirung befehlen. Das dienstpflichtige Alter ist das zwan⸗ zigste Jahr, statt wie bis jetzt das neunzehnte. Die Dienstzeit bleibt auf fünf Jahre festgesetzt. Neu ist die Bestimmung, daß ein Theil der jährlich eintretenden Milizpflichtigen der Marine einver⸗ leibt werden kann, und zwar außer den Freiwilligen diejenigen, welche zu den Klassen der Schiffer, Fischer und Schiffs⸗Zimmer⸗ leute gehören, und, wenn die Zahl dieser nicht hinreichend ist, die— jenigen, welche die meiste Tüchtigkeit für den Seedienst besitzen. Für die See⸗Miliz währt die Dienstzeit im Frieden nur 18 Monate, und diejenigen, welche den Dienst bei derselben persönlich geleistet haben, genießen den Vorzug, daß sie später in Friedenszeit von dem Dienste bei der Schutterey befreit sind. Der Gesetzentwurf bezüg⸗ lich dieser letzteren, welcher tiefer eingreifende Reformen erheischt, wird erst später vorgelegt werden. Nach dem heute veröffent⸗ lichten monatlichen Tableau haben die Staats⸗Einkünfte während der vier ersten Monate dieses Jahres einen Ertrag von 18,701,768 Fl. geliefert, gegen 17,654,853 Fl. während desselben Zeitraumes in 1855. (Köln. Ztg.)

Belgien. Brüssel, 17. Mai. Der Prinz Oskar von Schweden traf heute Nachmittags mit Gefolge hier ein. Der schwe⸗ dische Gesandte und ein Adjutant des Königs Leopold hatten ihn an der preußischen Grenze empfangen und hierher begleitet. Der Gesetz⸗Entwurf, bezüglich der neuen Eisenbahn⸗Konzessionen ist in der gestrigen Sitzung der Repräsentanten⸗Kammer, nachdem für die Bahnen von Brüssel nach Löwen und von Löwen nach Bourg⸗ Leopold auf den Antrag des Bauten⸗Ministers die Vertagung bis

zur nächsten Session genehmigt worden war, in Betreff der fünf

Bahnen von Saint⸗Ghislain nach Gent, von Braine⸗le⸗Comte nach Courtray, von Bilsen nach Tongern, von Marienburg nach Chimay und von Brügge nach Blankenberge einmüthig angenommen worden. M

Großbritannien und Irland. London, 17. Mai. So eben erscheint eine Anzeige Sir B. Halls, welcher zufolge im Hyde Park trotz des erfolgten allgemeinen Verbotes doch Sonntags eine Musikbande spielen wird, da der Herzog von Cam⸗ bridge, unter dessen Obhut der besagte Park steht, die Ermächtigung dazu ertheilt hat. 1

Hiesige Blätter veröffentlichen einen Briefwechsel zwischen dem Herzog von Cambridge, Herrn Kaulbach und dem Maler Sir Charles Eastlake, Direktor der Royal Academy. Kaulbach hatte ein von ihm gemaltes Portrait des Herzogs auf die Ausstellung der Royal Academy gesandt und dasselbe war zurückgewiesen worden, „wahrscheinlich, weil es an Raum fehlte,“ wie Sir C. Eastlake sagt. Der deutsche Maler hingegen sagt in einem an den Herzog gerichteten Briefe geradezu: „Mein Bild ward einfach deshalb nicht aufgehängt, weil ich kein Mitglied der Royal Academy bin.

Künstlerschaft sein und würde in hohem Grade dazu beitragen, einem solchen empörenden Treiben ein Ende zu machen und die

Macht jener tyrannischen Körperschaft zu brechen, welche einen

solchen unheilvollen und ungezügelten Einfluß auf das Schicksal Anderer ausübt.“

Frankreich. Paris, 16. Mai.

lich 20,000 Fr. beisteuert. Dem gesammten artistischen, musikali⸗ schen und Beamten⸗Personal der großen Oper werden, in so weit es unter 40,000 Fr. jährlich bezieht, fünf Prozent seiner Gage oder seines Gehaltes zurückbehalten und in die Pensionskasse eingezahlt, aus welcher dagegen nach 20 bis 30 Dienstjahren die durch Kaiser⸗ liche Dekrete zuzuerkennenden Pensionen von 100 bis 6000 Fr. bestritten werden. Zum Besten der Kasse finden jährlich zwei Extra ⸗Opern⸗ Vorstellungen oder eine Opern Vorstellung und ein Ball statt, deren Ertrag auf mindestens 30,000 Fr. veranschlagt ist; außerdem sind der Kasse noch mehrere andere Ein⸗ nahmen zugewiesen. Der Gerant der allgemeinen europäischen Auswanderungs⸗ und Kolonistrungs⸗Gesellschaft hat an den „Mo⸗ niteur“ ein Schreiben gerichtet, worin er, als Antwort auf den gegen eine Ankündigung dieser Gesellschaft gerichteten Artikel des amtlichen Blattes, erklärt, daß die hohen Beschützer, wovon jene

Das Einschreiten Ew. Königlichen Hoheit in diesem besonderen Falle würde eine Wohlthat für die ganze

Durch ein auf den An— trag des Staats⸗Ministers erlassenes Dekret wird verfügt, daß vom 1. Juli 1856 ab eine besondere Pensionskasse für das Kaiser⸗ liche Opern⸗Theater errichtet werden soll, wozu die Civilliste jähr⸗

Ankündigung spricht, sich eben so wie die auf der Liste der Actio⸗ naire sigurirenden Prinzen in fremden Ländern befinden. Der „Moniteur“ druckt das Schreiben ab, ohne es mit irgend einer Bemerkung zu begleiten. Nach dem „Moniteur“ ist gestern die Transport⸗Fregatie „Armida“ mit Sträflingen an Bord von Brest nach Cayenne abgesegelt.

7. Mai. Von Toulon sind vorgestern, wie der „Moniteur“ meldet, vier Linienschiffe und ein gemischtes Transportschiff nach der Krim abgegangen. Am nämlichen Tage traf daselbst eine Dampf⸗Bombarde ein, die eine Abtheilung Marine⸗Infanterie am Bord hatte. Auf Befehl des Kaisers ist dem Großvezir Ali Pascha eie werthvolle Sammlung ausgezeichneter Werke über die schönen Künste zugestellt worden.

18. Mai. Wie der heutige „Moniteur“ meldet, dinirten der Kaiser und der Erzherzog Ferdinand Maximilian gestern im Pavillon Marsan und besuchten am Abend die komische Oper. Am Dienstag wird in St. Cloud eine theatralische Aufführung und ein Konzert stattfinden. Der Aufenthalt des Erzherzogs in Paris wird zehn bis zwölf Tage dauern.

Das offizielle Blatt enthält zahlreiche Details in Betreff der Ueberschwemmungen, von welchen mehrere Departements heimge⸗ sucht sind. Der Allier, die Loire, die Yonne und die Saone sind mit ihren Nebenflüssen allenthalben weit über ihre Ufer ausge⸗ treten. In Lyon und anderwärts ist man dieserhalb in großer

Besorgniß. Eine Depesche aus Madrid vom 16. Mai

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Spanien. lautet: Die Erträgnisse des Güterverkaufs betragen (bis jetzt) 342 Millionen Realen. Es sind 79 Güter zurückgekauft worden. General Zabala ist hier. Das Gerücht, Olozaga solle in Paris ersetzt werden, ist falsch.“

Alus Madrid vom 17ten wird gemeldet: Espartero sei am Tage vorher in der Hauptstadt eingetroffen und alsbald von der Koͤnigin in besonderer Audienz empfangen worden.

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Italien. Turin, 16. Mai. Der „Diritto“ berichtet aus Genua vom 12. d. M. Abends, es sei in der Nähe der Post ein drohender Anschlag gegen den österreichischen Konsul angeheftet worden. Später ließen einige Tumultuanten böswillige Rufe geben den Konsul ertönen, zertrümmerten einige Fensterscheiben des Konsulatsgebäudes u. dgl. Der Berichterstatter des „Diritto“ selbst bezeichnet diese Auftritte als skandalös und bedauerlich.

Türkei. Der Sultan hat die in den konstantinopeler Blät⸗ tern vom 5. Mai erfolgte Veröffentlichung des Friedensvertrages mit folgendem Manifeste begleitet:

Es hat der göttlichen Fürsehung gefallen, die Anstrengungen des Thrones und der Nation mit Erfolg zu krönen und den Krieg durch einen glücklichen, den Rechten und den Interessen Unserer Krone entsprechenden Frieden zu beendigen; und da der bei dieser Veranlassung abgeschlossene allgemeine Friedensvertrag von Uns ratifizirt wurde, so haben Wir dessen Veröffentlichung befohlen.

Die Soldaten Unserer Heere, von allen Waffengattungen, welche zur Vertheidigung des Vaterlandes einberufen worden, haben während des so ruhmreich beendeten Krieges die Pflichten einer heldenmüthigen Tapferkeit, einer edlen Ergebenheit in die vom Kriege unzertrennlichen Uebel, einer exemplarischen Mannszucht und eines eben so musterhaften Gehorsams geübt und den Ruhm der ottomanischen Waffen im hellsten Glanze leuchten lassen; sie haben ihre Namen unsterblich gemacht, indem sie die schönsten Seiten der Geschichte unseres Jabrhunderts mit so vielen Großthaten ihres Heroismus beschrieben. Mögen sie den Beweis Unse⸗ v Kaiserlichen Zufriedenheit empfangen! Wir werden stets für sie beten.

Alle Unsere Unterthanen, ohne Unterschied und ohne Ausnahme, haben, indem sie bei dieser Gelegenheit glänzende Dienste erwiesen, die⸗ selben Gefühle der Treue und Liebe zu Thron und Vaterland bewährt. Die Beamten aller Klassen, wie im Allgemeinen die Notabeln der Ge⸗ meinden, haben Beweise des edelsten Wetteifers abgelegt und ihre Pflich gethan, indem sie die Befehle der Regierung vollführten. Auch sie haben Unsere hohe Belobung verdient. 88

Um diesen glücklichen Frieden, welcher erreicht ward, zu Unseres Landes Bestem zu benutzen, sollen sich alle Klassen Unserer Unterthanen verbinden durch die Bande der Liebe zum Vaterlande, so wie sie eine so herzliche Einmuͤthigkeit waͤhrend des Krieges gezeigt haben, der durch glücklichen Erfolg gekrönt ward; und Wir hoffen, daß alle Beamten den größten Eifer entwickeln werden, um auf wirksame Weise, gemäß Unserer unwandelbaren Absicht, die Organisation und Verbesserung zu bewerk⸗ stelligen, deren Grundsteine Wir unter dem Beistande der ötilächen Für⸗ sehung gelegt haben. Wir hoffen, unter dem Beistande des de und mit Hülfe Unseres Volkes, daß auf diese Weise Unser Land und 8 Unsere Nation in der Welt und ha. u die Fort⸗

itte ihres Wohlstandes un ohlergehens erlange rden. ö Freundschaft und Wohlwollen, welche Uns bei dieser Gelegenheit Unsere erhabenen Verbündeten gaben, werden nie ver⸗ gessen werden; die Dankbarkeit wird immerdar bewahrt werden in den Herzen der Ottomanen; und die Namen ihrer heldenmüthigen Krieger, die für Unsere Sache ihr Blut vergossen und sich auf den Schlachtfeldern mit unsterblichem Ruhme bedeckt haben, werden denselben Rang auf den Bkäͤttern unserer Geschichtsbücher haben, wie auf denen der ihrigen.

Indem Wir die Veröffentlichung des allgemeinen Friedens⸗Vertrages beschließen, befehlen Wir, daß das Zeugniß Unserer Kaiserlichen Zufrie⸗ denheit Allen mitgetheilt werde. 11““

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