1856 / 118 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

im Königlichen Regierungsgebäude hierselbst, vor dem Regierungs⸗Rath Braumann, anbe⸗ raumt.

Die dem Ausgebote zu Grunde zu legenden Pachtgelder⸗Minima betragen für das Etablisse⸗ ment ad I. 1000 Thlr. und für das Etablisse⸗ ment ad II. 150 . inkl. 8 in g” Aur

bvernahme der Pachtung ist ein disponible von 8 10,000 Thlr. und 1000 Thlr. erforderlich, über dessen Besitz sich die Pacht⸗ lustigen im Licitationstermine ausweisen müssen. Die Verpachtungsbedingungen können in unserer Domainen⸗Registratur hierselbst eingesehen wer⸗ den und Abschriften davon werden gegen Er⸗ stattung der Kopialien ertheilt.

Frankfurt a. d. O., den 30. April 1856.

Königliche Regierung.

Abtheilung für die Verwaltung der direkten

Steuern, Domainen und Forsten.

[713] Oeffentliche Ladung. In Sachen der Ehefrau des Matrosen Eickert, Sophia geb. Eickhorst zu Bodstedt, wider ihren gedachten, der Anzeige nach seit etwa 5 Jahren abwesenden Ehemann wegen böslicher Verlas⸗ sung ist ein Termin zur Klagebeantwortung und mündlichen Verhandlung auf den 23. Oktoberc., Vormittags 12 Uhr, im Königl. Kreisgerichte hierselbst anberaumt, wozu der Beklagte hierdurch unter der Ver⸗ warnung geladen wird, daß im Falle seines Ausbleibens der Inhalt der Klage für zuge⸗ standen und seine Ehe mit der Klägerin auf den weitern Antrag derselben geschieden werden

Stralsund, den 7. April 1856. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[715] Oeffentliche Bekanntmachung. Aufgebot eines Dokuments.

Auf dem Vol. IJ. pag. 385 des Hypotheken⸗ buchs verzeichneten, dem Gutsbesitzer Carl Wolff Stielow gehörigen Rittergute Cartzau oder Kartzow stehen Rubrica III. No. 17

10,000 Thlr. nebst Zinsen vom 1. Julj

1842 aus der Notariats⸗Urkunde vom

22. Juni 1842 für die verwittwete Frau

Rittmeister von Winterfeldt, Elisabeth Frie⸗

derike Charlotte geborne von Kalben, ex

decreto vom 23. September 1844 eingetragen.

Das über diese Forderung ausgefertigte Hy⸗ potheken⸗Dokument ist angeblich verloren gegan⸗ gen und das öffentliche Aufgebot, so wie die Amortisation desselben in Antrag gebracht. Es werden daher alle diejenigen, welche an dieses Dokument als Eigenthümer oder deren Erben, als Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Brief⸗ Inhaber Ansprüche zu haben vermeinen, auf⸗ besordegt. dieselben sofort, spätestens aber in em auf den 15. September d. J., Vormittags

11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Herrn Kreis⸗ richter von Mühler anberaumten Termine an⸗ zumelden und nachzuweisen, widrigenfalls sie mit ihren etwaigen Ansprüchen präͤkludirt und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen aufer⸗

legt, das Dokument aber für amortisirt erklärt

werden wird. 1 Spandau, den 7. April 1856. Koönigliches Kreisgericht. I. A

6

[939) Bekanntmachung.

Nachstehende Verschollene, als:

1) der Schmiedegeselle Johann Gottlieb Bitt⸗ ner aus Kuchendorf, geboren am 20. Sep⸗ tember 1812 zu Költschen und verschollen seit 1843, wo er in Lutterbach bei Mühl⸗ hausen gearbeitet, mit Zurüͤcklassung eines Vermögens von circa 18 Thlr.;

raumten Termine bei uns zu melden, widrigen⸗

falls fie für todt werden erklärt werden.

Zugleich werden ihre unbekannten Erben und Erbnehmer, so wie die folgenden verstorbenen Personen, als:

4) der unverehelichten Ernestine Louise Barsch⸗

döorf, gestorben zu Habendorf am 23. Juli

1852, mit Hinterlassung von circa 17 Thlr.,

5) der unverehel. Theresia Blasig, genannt

Naps, gestorben am 4. Juni 1853 zu Mit⸗

rtelpeterswaldau mit Hinterlassung von circa

) des Webergesellen Ernst Kunze, gestorben aam 4. Mai 1853 zu Ernsdorf Königl. mit Hinterlassung von etwa 11 Thlr.,

die Wittwe Susanne Helene Steiner, ge⸗ borne Bock, gestorben am 16. September 1853 zu Weigelsdorf mit Hinterlassung von etwa 5 Thlr.,

der unverehelichten Susanne Helene Geburtig, gestorben am 29. Juni 1854 zu Kaschbach mit Hinterlassung von etwa 100 Thlr.

der unverehelichten Johanne Christiane

Ebert, genannt Tänzer, gestorben zu Reichen⸗

bach am 13. Februar 1855 mit Hinter⸗

lassung von etwa 1200 Thlr.

10) der Wittwe Dorothea Gube, geborne Breuer, gestorben zu Reichenbach am 13ten Juli 1854 mit Hinterlassung von etwa 4 Thlr.,

hierdurch aufgefordert, sich vor oder in dem—

selben Termine bei uns zu melden und zu legi⸗

timiren, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen an die betreffenden Nachlaßmassen werden aus⸗ geschlossen und diese als herrenloses Gut dem

Koͤniglichen Fiskus werden zugesprochen werden.

Reichenbach in Schlesien, den 5. Mai 1856.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[470] Edictal⸗Citatio

Die Ehefrau des Handlungs⸗Kommis Franz Seidel, Wilhelmine geb. Hasse aus Seeben, hat gegen ihren Ehemann die Ehescheidungsklage wegen böslicher Verlassung erhoben. Da der dermalige Aufenthalt des Verklagten unbekannt ist, so wird demselben hierdurch eröffnet, daß zur Beantwortung der Klage⸗Termin auf den 24. Junius d J., Mittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Instructionszimmer Nr. 6 vor Herrn Kreisgerichtsrath Balcke an⸗ gesetzt ist, wozu der Verklagte unter der Ver⸗ warnung vorgeladen wird, daß im Falle er weder vor noch in dem Termine sich meldet und die Klage beantwortet, die in derselben vorge⸗ tragenen Thatsachen für zugestanden angenom⸗ men werden und demnächst was Rechtens, er⸗ kannt werden wird. b 8

Halle a. S., am 29. Februar 185656.

Königliches Kreisgericht. IJ. Abtheilung.

11“

[893] 8

In dem Konkurse über das Vermögen des Ziegeleibesitzers August Fischer zu Böllberg ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkurs⸗Gläu⸗ biger noch eine zweite Frist bis zum 1. Juni d. J. einschließlich festgesezt worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht an— gemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem ge⸗ dachten Tage bei uns schriftlich oder zu Proto⸗ koll anzumelden.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 1. Februar d. J. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf den 9. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar Herrn Kreis⸗Gerichts⸗Rath Bosse im Terminszimmer Nr. 5 anberaumt, und werden zum Erscheinen in demselben die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen

geschlagen.

1*“

In Gemäßheit des durch die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 21. August 1852 dem wit⸗ tenberger Deichverbande verliehenen Pribvile⸗

Bieren, Gödecke, Riemer, zu Sachwaltern vor Halle a. d. Saale, den 25. April 18565. Königliches Kreisgericht, I. Abthe ilung.

giums (Gesetz⸗Sammlung pro 1852 S. 557)

zur Ausgabe von Deich⸗Obligationen im Be⸗

trage von 100,000 Thlr. hat durch die dazu ge⸗ wählte Kommission des Deichamtes die Ausloo⸗ sung der zu kündigenden und zu amortifirenden Deich-Obligationen im Betrage von 1025 Thlr. stattgefunden.

Nachstehende Nummern der Deich⸗Obligationen find bei dieser Ausloosung gezogen worden:

1) Littera A. Nr. 20 über 500 Thlr.

11

100 Thlr. 3) Littera C. Nr. 25. 107. 128. 169. 171 über . 8

Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe und gleichzeitig die gedachten Obliga⸗ tionen auf Grund des §. 2 des Allerhöchst ver⸗ liehenen Privilegiums hiermit kündige, fordere ich die Inhaber derselben auf, die ausgeloosten Deich-Obligationen am 1. Juli c. der Kasse des wittenberger Deichverbandes zu Pretzsch nebst Coupons zu präsentiren, worauf deren Einlösung erfolgen wird.

In Bezug auf die Präklusiv⸗Bestimmungen, wonach ausgelooste oder gekündigte Deich⸗Obli⸗ gationen, deren Betrag in dem festgesetzten Ter⸗ mine nicht erhoben wird, innerhalb der nächsten 10 Jahre auch in späͤteren Terminen zur Ein⸗ lösung präsentirt werden können, dann aber keine Zinsen mehr tragen und nach Verfluß von 10 Jahren nach ihrer Fälligkeit ihren Werth ganz verlieren, beziehe ich mich auf §. 5 des Allerhöchsten Privilegiums, welches jeder Obli⸗ gation beigedruckt ist.

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Der Deichhauptmann, Landrath 1 von Jagow.

““

a a ch u g. n⸗Stettiner Eisenbahn.

Zur Beschlußnahme:

1) ob und gegen welche Bewilligungen Seitens der dabei betheiligten Kreise, Städte ꝛc. eine Eisenbahn von Greifswald über Anclam, Pasewalk und Prenzlau nach Berlin, desgleichen eine Eisenbahn von Pasewalk nach Stettin, beide im Anschlusse an die Berlin-Stettiner Eisenbahn, als Zweigbahn in Gemäßheit des §. 6 unserer Statuten durch unsere Gesellschaft zu er⸗ bauen, wie die zu dem Baue zu 1 erforderlichen Geldmittel zu beschaffen, über die durch die Beschlüsse zu 1 und 2 erforderlich werdenden Aenderungen der Statuten, ebent. über die Bevollmächtigung der Gesellschafts⸗Vorstände zur Verein⸗ barung der betreffenden Aenderungen der Statuten mit der Staats⸗Regierung,

haben wir eine außerordentliche General⸗Ver⸗

sammlung auf

Donnerstag, den 26. Juni c., Vormit⸗

tags 10 Uhr, und event. die folgenden Tage hier im Börsenhause

anberaumt.

Wir laden zu derselben hierdurch ergebenst

unter Bezugnahme auf §. 11. der Nachtrags⸗

n Berlin am 21. Juni c. Vormittags

von 9 12 Uhr und Nachmittags von

3 6 Uhr in unserem dortigen Empfangs⸗

Gebäude b außerdem an den beiden, dem Versammlungs⸗ Termine voraufgehenden Tagen in dem Büreau des Direktoriums unserer Gesellschaft in dem Empfangs ⸗Gebäude hierselbst. Es werden dabei die Actien, auf welche Eintritts⸗ und Stimm⸗Karten ertheilt sind, mit einem die Jahreszahl „1856“ enthaltenen Stempel verse⸗ hen, und kann auf so gestempelte Aectien bei ihrer etwaigen abermaligen Production für diese General⸗Versammlung ein ferneres Stimm⸗ recht nicht ertheilt werden.

Für spät Zureisende wird die Prüfung der Legitimation und die Ertheilung der Eintritts⸗ und Stimm⸗Karten ausnahmsweise noch am Versammlungs⸗Tage in der Zeit von 7—9 Uhr Morgens so weit dieselbe dazu ausreicht in unserem hiesigen Direktorial⸗Bürcau erfolgen. Später und am Versammlungsorte ist dies durchaus unthunlich.

Die Tages-Ordnung und der Bericht für diese außerordentliche General⸗Versammlung können in den letzten 8 Tagen vor der General⸗ Versammlung in dem Büreau des Direktoriums unserer Gesellschaft hierselbst entgegengenommen werden.

Stettin, den 19. Mai 1856.

8 Der Verwaltungsrath der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft. Schillow. Wegener. Meyer.

[884]

1““

Bergbau⸗Gesellschaft Bo

in Dortmund.

Die Betheiligten dieser Gesellschaft werden hiermit auf Grund es Prospekts zu einer Ver⸗ sammlung in der Behausung des Herrn Wenker⸗ Paxmann (Hôtel zum Römischen Kaiser) hier⸗ selbst auf Mittwoch, den 4. Juni c., Vormit⸗

tags 10 Uhr zusammen berufen.

DDie Gegenstände der Berathung find in vee besonderen Einberufungsschreiben angegeben. Der probisorische Verwaltungs⸗Vorstand.

Friedrich von Rappard. Friedrich Kle⸗ witz. Louis Klewitz. Gustav von Rap⸗

vard CarTrIl 2 pard. Catk Arnoldi.

ur Annahme von Zeichnungen für die Bo⸗

russia autorisirt, erlauben wir uns darauf auf⸗ merksam zu machen, daß Prospekt und Betheili⸗ gungsscheine bei uns gratis entgegengenommen werden können. Piehcker u. Vehrendt Spandauerstr. Nr. 72.

[941]

7

Tarnowitzer Actien⸗Gesell⸗ sschaft fuͤr Bergbau und

geg . A b2 Eisenhütten⸗Betrieb.

Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom

3zten d. M. wegen Einzahlung von 10 pCt. pro

Actie der oben genannten Gesellschaft machen

wir die Herren Actionaire darauf aufmerksam,

daß der 4te wöchentliche Termin zur Einzahlung

des ausgeschriebenen Beitrags am 10. Junia. c.

„8

abläuft und nach dessen Ablauf die im Artikel 8

bezeichneten Folgen, bei nicht erfolgter Zahlung, eintreten.

Tarnowitz, den 19. Mai 1856.

8 v Verwaltungs⸗Rath.

85 Klauen, Vorsitzender.

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947

[894] Abertissement.

Gas⸗ Beleuchtungs⸗ Angele⸗

genheit.

Die Lieferung von gußeisernen Leitungsröhren und Zubehör für die hiesige Gas⸗Anstalt und zwar von: 100 Stück geraden Nöhren, 9 Fuß in der Strecke lang, 10 Zoll im Lichten weit, *6 Zoll stark, circa 551 Ctr. Gewicht incl. der dazu gehörigen Heber, 120 Stück geraden Röhren, 9 Fuß in der Strecke lang, 4 Zoll im Lichten weit, Zoll stark, eirca 222 Ctr. Gewicht nncl. der dazu gehörigen Auslaßröhren und Heber, 819 Stück geraden Röhren, Fuß in der Strrecke lang, 3 Zoll im Lichten weit, 2*2 n Zoll stark, circa 951 Ctr. Gewicht enncl. der dazu gehörigen Knie⸗Auslaßröh⸗ ren und Heber, Stück geraden Röhren, 6 Fuß in der Strecke lang, 2 ½ Zoll im Lichten weit, Zoll stark, circa 2326 Ctr. Gewicht incl. der dazu gehörigen Knie⸗Auslaßröh⸗ ren und Heber, Stück geraden Röhren, 6 Fuß in der Strecke lang, 2 Zoll im Lichten weit, ½ Zoll stark, circa 125 Ctr. Gewicht incl. der dazu gehörigen Auslaßröhren und Heber, Stück geraden Röhren à 6 Fuß in der Strecke lang, 1 ½ Zoll im Lichten breit, s Zoll stark, eirca 167 Ctr. Gewicht incl. der dazu gehörigen Auslaßröhren. Diverse Ueberschübe, Ueberwürfe, Eindichtun⸗ gen, Pfeifen, Knien⸗, Flanchett⸗, Heber⸗ flanchett⸗Röhren und Heberklotz⸗Buchsen, 1 . eirca 37 Ctr. Gewicht, soll im Ganzen oder in einzelnen Loosen im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. Lieferungs⸗Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf die Lieferung von gußeisernen Leitungsröhren“ dem unterzeichneten Magistrat bis zu dem am 14. Juni c., Vormittags um 11 Uhr, auf dem Rathhause anstehenden Termine einzureichen, in welchem dieselben in Gegenwart der persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden sollen. Die Lieferungs-Bedingungen sind in unserm Secretariate einzusehen, und sollen auf porto⸗ freie Gesuche auch abschriftlich mitgetheilt werden. Königsberg i. Pr., den 9. Mai 18565. Magistrat Königlicher Haupt⸗ und Residenzsta

Zuͤm 1. Oktober d. J. wird die Stelle eines

besoldeten Rathsherrn bei dem hiesigen Magi⸗ strats-Kollegium erledigt, mit welcher neben einigen anderen Geschäften die Verwaltung des städtischen Polizeiwesens verbunden ist. Das jährliche Einkommen dieser Stelle besteht in einem pensionsberechtigten Gehalte von 500 Thlr. und einer nicht pensionsberechtigten Miethsent⸗ schädigung von 100 Thlr. Wir fordern quali⸗ fizirte, mit dem städtischen Polizeiwesen voll⸗ kommen vertraute Bewerber auf, sich bis zum 15. Juni cr. bei unserm Vorsteher, dem Herrn Apotheker Nickse hierselbst, zu melden und ihrer Meldung sogleich einen kurzen Lebenslauf, so wie eine Bescheinigung ihrer Vorgesetzten über ihre bisherige Beschäftigung im Polizeifach bei⸗ zufügen. Cottbus, den 2. Mai 1856.

Die Stadtverordneten.

19300 Weianntma1 g. Der diesjährige Wollmarkt findet kalender⸗ mäßig vom 18. bis zum 20,. Juni statt; die

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Verwiegung und Lagerung der Wollen auf dem Marktplatze darf indeß schon vom Montag den 16. Juni, Morgens 4 Uhr, statthaben.

Zur raschen Förderung des Verwiegens der Wolle und der Erhebung des Lagergeldes wer⸗ den wie sonst an den Thoren noch besondere Wollwagen, am Parnitzthore aber 3 Notir⸗ und Abfertigungsstellen errichtet werden.

Das Waggegeld beträgt pro Centner 1 Sgr., während das Lagergeld 1 ½ Sgr. pro Centner kostet.

Zur Unterbringung feiner Wollen im Trock⸗ nen, dient wie sonst der große Exerzierschuppen am Berliner Thore und müssen die Anmeldun⸗ gen zur Lagerung bis zum 13. Juni Abends bei uns gemacht werden.

Das Lagergeld im Exerzierschuppen beträgt 4 Sgr. pro Centner; sollte indeß das gewöhnliche Lagergeld an den Thoren schon entrichtet sein, so wird dasselbe angerechnet oder erstattet.

Stettin, den 18. Mai 1856. 8 Die Wollmarkts⸗Kommission.

[744] Ediktal⸗Ladung.

Das Obergericht der freien Hansestadt Bre⸗ men macht hierdurch bekannt:

daß auf den Bericht der Pupillen⸗Kommission

der Antrag des hiesigen Bürgers Johann

Christian Friedrich Wichmann

1) seinen Bruder Conrad Wichmann,

welcher hierselbst am 14. Juli 1799 ge⸗ boren, im Jahre 1820 mit dem Schiffe „Jupiter“, Capt. Visser, nach New⸗ Orleans gegangen sei und von dessen Leben oder Aufenthaltsort, aller ange⸗ wandten Mühe unerachtet, seitdem keine Kunde habe erlangt werden können, seinen Bruder Otto Wichmann, wel⸗ cher hierselbst am 27. Januar 1805 ge⸗ boren, im Jahre 1824 als Korbmacher⸗ gesell nach Ploen gegangen, im Jahre 1827 nach Bremen zurückgekommen, sein geringes Vermögen sich hier habe aus⸗ kehren lassen und beabsichtigt habe, damit nach Ploen zurückzukehren und sich dort häuslich niederzulassen, von dem aber seitdem keine Kunde eingegangen sei und nur so viel sich aus den angestellten AMNachforschungen ergeben habe, daß er sich iin Ploen nicht verheirathet habe und ddort nicht ansässig geworden sei, für todt zu erklären,

fuͤr zulässig und demgemäß eine Ediktal⸗Ladung

der Verschollenen erkannt worden ist.

Es werden daher die gedachten Conrad Wichmann und Otto Wichmann hierdurch geladen, spätestens am

Nöhntahe de 2. Vormittags 10 Uhr, vor dem Obergericht, in dessen Audienzzimmer auf hiesigem Rathhause, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten zu erscheinen, oder bis dahin Kunde von ihrem Leben und Aufenthalt zu geben, widrigenfalls der dieser Ediktal⸗Ladung nicht Folge Leistende für todt erklärt und sein Vermögen den in Folge seines Todes dazu Be⸗ rechtigten verabfolgt werden soll.

Auch werden Alle, welche von dem Leben oder dem Tode des Einen oder des Anderen der Verschollenen Nachrichten besitzen, aufgefor dert, solche dem Obergerichte mitzutheilen.

Zugleich werden die unbekannten Erben und Gläubiger der obgenannten Conrad Wich⸗ mann und Otto Wichmann hiermit geladen, ihre etwaigen Erbansprüche und Forderungen bei Strafe des Verlustes derselben in dem ob⸗ gedachten Termine anzugeben.

Bremen, aus der Kanzlei des Obergerich den 12. April 1856. 8

1 Secretar.

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der Brauergeselle Friedrich Hellvogt aus Peterswaldau, geboren am 11. Mai 1820, verschollen seit 1843, wo er sich in Reitzer⸗ Bad aufhielt, mit Zurücklassung von circa 52 Thlr., der Gendarm Gottlieb Ritter von Nieder⸗ langseiffersdorf, verschollen seit 1799 mit Zurücklassung von circa 39 Tblr., werden hierdurch aufgefordert, sich vor oder spätestens in dem auf

den 6. März 1857, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kreisgerichts⸗Direktor Polenz anbe⸗

Statuten und die betreffenden §§. der Statuten vom 12. Oktober 1840, namentlich die §§. 58 und 59 ein und bemerken dabei noch ausdrück⸗ lich, daß obige Beschlüsse zu ihrer Gültigkeit einer Majorität von ½ der Stimmen der in der General⸗Versammlung anwesenden und durch 8 VTWE8sHen 21. Mai 18 snd auk fie vertretenen Actionaire bedürfen. 2 ¼ Bogen d 36. und. Schlußsizung des Herrenhauses Die Präsentation der Actien Behufs der 1 Anlagen, bestehend aus Aktenstücken

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angemeldet haben. ESTE““ 1 v A1XAA“ 8ö“ 88 “] 8 8 8 8 2 L F a n k t m8 a ch u mn 8 16“ 1 89 1“ A 811 S0

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seine Wohnung hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten be⸗ stellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft feplt. werden die Rechts⸗Anwälte Fritsch, Fiebiger, von

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nber das Erscheinen der stenographischen Berichte des Herrenhauses und des Hauses der Abgeordneten.

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2 2 4 2 8 38 3 „9;, 8 8 8„ 8 3 8 Legitimation der zur Versammlung Erscheinen⸗ : der 1. 69. und Schlußsitzung des Hauses! neten n

den und der Feststellung ihres Stimmrechts, 8 Anlagen, besteh. aus Aktenstücken zur Entgegennahme der Eintritts⸗ und Stimm⸗ M 1 Karten geschieht; 8 8”