1856 / 122 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

und Oetailzeichnungen vorzunehmen oder zu veranstalten, die selbst dann, wenn sie achnusg auf 8— genaue Aufnahme des ganzen Gebäudes er⸗ strecken, von großem Werthe sind. Auf die Leistungen nach dieser Rich⸗ tung hin, welche durch Einsendung der Zeichnungen an die Abtheilung für das Bauwesen nachzuweisen sind, werde ich ein besonderes Gewicht

. so wird es den mit der speziellen Leitung der Ausführung

meistern oder Baufuͤhrern zur Pflicht gemacht, vor und besunscsngtech eean 8” nicht allzu entfernt liegenden Gebäude des Mittel⸗ alters in gleicher Weise genau kennen zu lernen, Profilirungen, Orna⸗ mente und Steinverbände zu messen und aufzutragen, überhaupt behufs des ihnen übertragenen Baues Studien aller Art an ausgeführten Bau⸗ werken zu machen und darüber, daß sie es gethan, bei der vorgesetzten Behörde sich auszuweisen. Letztere wird auch diese Studien zu sammeln und der Abtheilung für das Bauwesen mitzutheilen haben. Berlin, den 31. März 1856. 86 1 Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 8 Abtheilung für Bauwesen. ö“ Mellin. I

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für die landwirthschaftlichen 18

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Angelegenheiten. 1““

sehttgekanztmachang. Regulatiy vom 7. März 1856 (Staats⸗Anzeiger Nr. 72 S. 546). Mit Bezug auf den die Central⸗Haspelanstalten der Monarchie betreffenden Erlaß des Königlichen Ministeriums für landwirth⸗

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chaftliche Angelegenheiten vom 7. März d. J. bringen wir hier⸗ b. zur öffentlichen Kenntniß, daß der Kirchhofsgärtner L. Schlicht zu Frankfurt a. O. seine Central⸗Haspelanstalt aufgelöst hat und deshalb fortan Cocons zur Abhaspelung an denselben nicht mehr einzuliefern sind. 6“ bai 186656. 8 E“ DOagas Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiu. E In Vertretung:

11 hbl .s Keette.

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2 Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant, Be⸗ vollmächtigter bei der Bundes⸗Militair⸗Kommission und Oberbefehls⸗

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v1“ 1“ 1“ 8 8 „Ein völkerrechtliches Aktenstück der Traktat vom 15. April

an das Parlament zur Oeffentlichkeit gelangte, giebt neuerdings

Es werden Voraussetzungen daran geknüpft, Folge rungen daraus gezogen, welche allzuhäufig Sinn und Tragweite dieses allerdings wichtigen Staatsvertrags verkennen lassen. Feststellung der Thatsachen und der Prinzipien versuchen wir es,

kurzen Zügen zu zeichnen.

Reiches war in die österreichisch⸗westmächtlichen Präliminarpunkte, deren Annahme von Seiten des Kaiserlich russischen Hofes den nunmehr glücklich abgeschlossenen Frieden herbeiführte, nicht auf⸗ genommen worden. Bei den wiener Konferenzen hatten die russi⸗

pariser Verhandlungen vor. Doch war das Prinzip bereits in dem Trak⸗ tate vom 2. Dezember 1854 mit aller Bestimmtheit ausgesprochen. Es mußte den zeitweiligen Kampf und Krieg überdauern, in bleibend Völkerrechtsverträge übergehen, eben weil dieser Krieg nicht um Eroberungen noch für selbstsüchtige Zwecke der einzelnen Staaten eführt worden war, wohl aber zur Herstellung eines internationalen Rechtszustandes auf einem Gebiete, auf welchem ohne solche Bürgschaft der Frieden und die Ruhe Europa's auch in Zu kunft gefährdet sein können. Vermittelnd die Einen mit dem Schwerdte, die Andern durch Militairaufstellungen und Verträge waren Frankreich, England und Oesterreich in den Kampf Ruß⸗ lands mit der Pforte eingetreten. Die Grundsätze, die sie geeinigt, sind stehen geblieben, sind in einem völkerrechtlichen Bündnisse i

besten konservativen Sinne konsolidirt, nachdem der Kampf, der ihre Formulirung hervorgerufen, beendet ist. 84 Unter den gegebenen Verhältnissen stand es weder Oesterreich noch den Westmäͤchten zu, das Kaiserlich russische Kabinet bei den Friedensverhandlungen aufzufordern, früheren entschiedenen Erklä⸗

rungen seiner Bevollmächtigten entgegen einer solchen aktiven Ver⸗ bürgung sich anzuschließen. Eben so mußten die kontrahirenden Mächte Bedenken tragen, die Königlich preußische Regierung zur Theilnahme an dem erwähnten Akte aufzufordern, da diese Macht

dieses Jahres zwischen Oesterreich, Frankreich und Großbritannien welches zuerst durch eine Vorlage des britischen Ministeriums

der Zeitungspresse aller Länder Stoff zu Konjekturen der verschie⸗ densten Art.

Zur die Ursache des Traktates vom 15. April und dessen Bedeutung in

Die gemeinschaftliche Garantie der Integrität des türkischen

schen Bevollmächtigten so entschieden die Theilnahme an einer der⸗ artigen Bürgschaft abgelehnt, daß die Einschaltung einer dahin zielenden Klausel in die Grundbedingungen die Herbeiführung des Friedens erschwert haben müßte. Dieselben Motive walteten bei den

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gründet, so steht ihm überdies der Rechtstitel der europätschen Traktate zur Seite, welchen alle Mächte anerkennen und achten, wie die Politik des Kaiserstaates selbst grundsätzlich auf Achtung aller erworbenen Rechte sich stützt.

Dieser grundsätzlichen Achtung der Unabhängigkeit aller Souverainetäten getreu, kann freilich die K. K. Regierung die von

dem Herrn Grafen Cavour dem sardinischen Hofe beigelegte

Mission, im Namen Italiens zu sprechen, niemals anerkennen. Von

so durchaus verschiedenen Standpunkten ausgehend, können wir nur darin der von diesem Minister ausgesprochenen Meinung beipflichten, daß auch in der Auffassung der internationalen Verhältnisse, Rechte und Pflichten ein unüberschreitbarer Zwischenraum die politischen Grundsätze Oesterreichs von denen scheidet, zu welchen sich das gegenwärtige sardinische Kabinet bekennt.

Wo Oesterreich in Italien intervenirte, geschah es mit durch⸗ aus uneigennützigen Absichten, geschah es nur auf Anrufen des

zuständigen Souverains, und sobald der betreffende Landesherr

erklärte, die öffentliche Ordnung ohne fremde Hülfe aufrecht erhal⸗ ten zu können, zogen sich die Kaiserlichen Truppen von seinem

Gebiete zurück. Wohl mögen auch besonnene und sachgemäße innere Reformen, von der freien Initiative der zuständigen Souveraine

ausgehend, das gewünschte Ergebniß der völlig wiederhergestellten

Ruhe solcher Lande fördern und die Kaiserlich Königliche Regierung heat jeder Zeit, mit aller der Würde und der Unabhängigkeit fremder Sctaaten gebührenden Rücksicht ihren guten Rath in solcher Richtung nicht fehlen lassen.

1n Ist sonach Oesterreich bereit, jeder nützlichen, aus dem freien,

erleuchteten Willen der italienischen Regierungen hervorgehenden

Verbesserung seinen Beifall zu schenken, wünscht es selbst nichts lebhafter als möglichst bald die Zeit herankommen zu sehen, wo die italienischen Monarchen denen es seine uneigennützige Un⸗ terstützung gegen die Revolution und deren Werkzeuge lieh die österreichischen Hülfstruppen entbehren können, so wird der Kaiser⸗ staat auch mit der gleichen Festigkeit jeden ungerechtfertigten An⸗

gsrriff auf seine oder die ihm befreundeten italienischen Staaten zu⸗ rückweisen und in dem ganzen Umfange seines Wirkens der Thä⸗ tigkeit der Unruhestifter und den anarchischen Umtrieben entgegen⸗

Die „Wiener Ztg.“ veröffentlicht im amtlichen Theile nach⸗ stehendes Handschreiben Seiner Majestät des Kaisers an den Gra⸗

fen Coronini:

n „Lieber Feldmarschall⸗-Lieutenant Graf Coronini.

unter denen der Friede mit Nußland abgeschlossen und die Angelege des eis n ben262 werden könnten, ohne eeeafs⸗ enehmigung und ohne Wissen des Parlamentes plötzli worden S.“s . 9 lasni gsstü en Der Antragsteller bemerkt: es sei die Frage, ob ein englischer Minister besugt sei, so ohne Weiteres durch 898 Feperstrich aen Fcer der Landesgesetze wegzustreichen, und es erscheine ihm als zweifelhaft, ob ein englischer Gerichtshof die erwähnte Neuerung, falls sie bestritten werden sollte, als rechtskräftig anerkennen könne. Der Earl von Cla⸗ rendon stellt in Abrede, daß die Ehre und Sicherheit Englands durch das Verzichten auf jenes Recht gefährdet werde. Es würde höchst un⸗ weise sein, während Alles ringsum sich verändere, an demselben festhal⸗ ten zu wollen. Auch häͤtten alle Staaten, deren laggen auf dem Meere wehen „stets gegen diesen Brauch protestirt, der aller⸗ dings von Juristen für legal erklärt worden sei. Uebrigens gäbe es auch manchen ausgezeichneten Juristen, der das Recht der Wegnahme von Feindesgut in neutralen Schiffen bestritten habe, Pardessus z. B., de Rayneval, Martens, Hübner und Wheaton. Im vorigen Jahrhundert seien 133 internationale Uebereinkünfte abgeschlossen worden, in welchen allen, mit Ausnahme von nur 11, dieses Recht prak⸗

tisch aufgegeben worden sei. Ueberhaupt sei die ristische, sondern eine politische. Frage gar keine ju

In einem großen Kriege sei England selten neutral. Amerika jedoch, Fgertbarbh . eeieged. 8 werde als die Beschützerin aller neutralen Staaten angesehen. Zur Zeit früherer Kriege sei die amerikanische Flotte verhältnißmäßig klein gewesen. Beim Beginn des eben verflossenem Krieges jedoch habe sie einen Tonnengebalt von mehr als 5,000,000 Tonnen gehabt, und Amerikaäa werde sich dem alten, exklusiven englischen Gesetze nicht unterwerfen. Der bei Eröffnung der Feindseligkeiten zwischen den Westmächten und Rußland erlassene Geheimraths⸗Befehl sei von allen neutralen Mächten sehr günstig aufgenommen worden und habe England das Wohlwollen derselben erhalten. Es sei durchaus nicht anzunehmen, daß man in zukünftigen Kriegen wieder zu den härteren Grundsätzen zurückkehren werde, was auch, nachdem die pariser Declaration einmal erfolgt sei, gefährlich sein würde. Er glaube, daß die Declaration durch das Völkerrecht gerechtfertigt werde, da sich dieses auf die Gebote der Vernunft und Billigkeit, und auf die gemeinsame Zustimmung der civilisirten Staaten der Welt stütze. Was die Art betreffe, in welcher die Convention zu Stande gekommen sei, so sei es ein anerkannter Grundsatz der Verfassung, daß der Krone die volle Befugniß zustehe, alle Verträge abzuschließen. Wenn zum Abschlusse eines Vertrages die vorherige Genehmigung des Par lamentes nöthig wäre, so, glaube er, würde überhaupt nie ein Vertrag abgeschlossen werden. Bei keinem der im vorigen Jahrhundert abgeschlos⸗ senen Verträge, durch welche England sich bereit erklärte, von dem in Rede stehenden Rechte keinen Gebrauch zu machen, sei das Parlament zu Rathe gezogen worden. Als Präcedenzfall für ihr Verhalten hätten

im Verlauf der orientalischen Verwicklung ihren festen Entschluß Ssie haben sich durch die als Kommandant des Serbisch⸗Banater kundgegeben und durchgeführt hatte, keinerlei Verpflichtung einzu-⸗ Armee⸗Corps während der Occupation der Donau⸗Fürstenthümer unter 8 gehen, welche die Freiheit ihrer Action in der Zukunft beengen „Feerzgen Fee elniche int Facfee saa und wahrer Aufopferung 8 I EEI1“ 3 3 geleisteten wichtigen Dienste neue Ansprüche auf Meine Anerkenn Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst August Sulkowski, V chen, ag8 beurkundet also der Traktat vom 15. April die 2 , „FFäblhng nach Reisen. 1 G G UFsa;. ; v 18 Der Chef des Ministeriums für die landwirthschaftlichen An⸗ For d 8 prinzipiellen g; Vhssssg⸗ See als bleibendes Zeichen Meiner vollen Zufriedenheit das Großkreuz gelegenheiten, Freiherr von Manteuffel, nach Halberstadt. Frankreich, Desterreich und England. Allein diese eruh auf 8 Meines Leopold⸗Ordens, mit Nachsicht der Taxen.

55 8 4 Rechtsgrundsätzen, zu denen die Souveraine der drei Reiche sich Wien, am 20. Mai 1856. Franz Joseph m. p. öffentlich bekennen, welche keinen andern Staat, keine andere Regie⸗ Daran schließt sich folgender Armee⸗Befehl: rung entfernt bedrohen oder verletzen, auf Grundsätzen, welche das Ddie Okkupation der Donaufürstenthümer hat den dazu befehligt ge⸗ Gleichgewicht in Europa, die Territorialbestände und die Autorität wesenen Truppen Gelegenheit gegeben, sich in jenen kurz vorher theil⸗ aller Landesregierungen stützen und schirmen. Es bietet der Traktat weise der rarasoednhnüshen schwer hacng fachtan Fen eegeeg Kie

15 11“*“ ine Gewehr rigen Verhältnissen und gegen mannigfache Hemmnisse in Ausdauer un vafür⸗ daß di⸗ 8 8 des s schderns ürh Entbebrungen zu erproben. Sie baben scc hierben vortheilhaft bewährt ständ isse die Ernnbl. Fes mterne liohalen Rechts nte und und sowohl den ihnen inwohnenden militairischen Geist, als ihren guten ne ege verrassen Wonen agen des international Phhs n Zustand auf das Befriedigendste erhalten. genmhs,P en m . ] 1 WI In dem Augenblicke, wo dieses Armeecorps die Fürstenthümer wie⸗ de. Eine 8 ie zwi en rrichte Koblenz, 24. Mai. Ihre Königliche Hoheit die Prin⸗ Eine solche Allianz bedarf keiner geheimen Bestimmungen, kei⸗ der zu verlassen beginnt, finde Ich Mich daher bee sem sa 2 oo Fash 129en⸗ * ist, 1eshlease hne 16 kehre zwar 88 Stabs⸗ und Oberoffizieren desselben, so wie der gesammten Mannschaft den. Earl Grey bemerkt, der Werth des Durchsuchungs⸗RNechtes werde auf dem Landwege reisend, von Aachen hierhin zurückgekehrt war, und vor e e dur e er ver 8 g

1 Meine Zufriedenheit auszusprechen. 1 sich am besten dadurch herausstellen, daß man sich frage, was seine Wir⸗ heute Morgens um 6 Uhr in Begleitung des Kammerherrn Grafen sind wir in der Lage, versichern zu können, daß dem Vertrage vom ien, am 20. Mai 1856. Franz Joseph m. Pb... kungen gewesen seien. Nun habe es sich aber als beinahe unmöglich ge⸗ von Fürstenberg⸗Stammheim mit dem Dampfboote nach Baden⸗ 15. April d. J. keinerlei geheime Artikel angefügt sind. Belgien. Brüssel, 24. Mai. Nachdem die Repräsen⸗ zeigt, ausfindig zu machen, welches Eigenthum in neutralen Schiffen Baden abgereist. (Köln. Ztg.) Auf diese Thatsachen gestützt, begründet sich die feste Ueber⸗ tanten⸗Kammer schon seit zwei Tagen keine Sitzung mehr gehalten Feindes⸗Eigenthum sei. Das Durchsuchungs⸗System würde bei dem Auf⸗

Oldenburg, 24 Mai. Se. Königliche Hoheit der Groß⸗ zeugung, daß der mehrerwähnte Traktat, indem er die Einigung hatte, beendigte heute auch der Senat seine Arbeiten durch Ge⸗ schwunge, welchen der Handel in letzter Zeit genommen habe, jetzt geradezu ; 8 1 8 8 5 b 93 s 85 C 8 Aq nehmigung der noch vorliegenden Gesetz⸗Entwü f f d unertraäͤglich sein. Bis jetzt habe es sich als Mittel, dem Feinde Schaden herzog wird sich heute Abend nach Münster begeben, um das Oesterreichs, Englands und Frankreichs auf rechtsschützenden Prin⸗ M. g 8 Aunech pp 88ns . 68 5 ürfe, worauf der zur thun, s werthlos errefen⸗ rbeeee dort stationirte, vom Köͤnige von Preußen ihm verliehene Kürassier⸗ zipien auf lange Dauer sichert, die engsten Bundesverhältnisse mit 7 82 Innern vmig schen. eschluß verlas, der die bringen wollte, so würde man sich genöthigt sehen, mit der ganzen Welt Regiment zu inspiziren. Von da wird Se. Königliche Hoheit noch Preußen und den übrigen deutschen Staaten vollkommen unange⸗ ordentliche Session von 1855 1856 für geschlossen erklärt. Der K einen Besuch am bückeburger Hofe abstatten und gegen Ende dieses tastet läßt, auch die völlige Wiederherstellung eines aufrichtigen und

die Bevollmächtigten den die Unterdrückung des Sklavenhandels bezwecken⸗ den Vertrag zu Grunde gelegt. Hätten sie sich auf dem Kongresse durchaus auf die den russischen Krieg betreffenden Fragen be⸗ schränkt, so würden sie eine schöne Gelegenheit zur Erledigung mancher wichtigen Fragen verabsaͤumt haben. England habe schon früher mit gläͤnzendem Erfolge manches exklusive Recht, das früher als eine wesentliche Bedingung seiner Größe gegolten habe, aufgegeben, z. B. das System der Schutzzölle und der Privilegien seiner Handels⸗ flotte. Durch Aufhebung des Kapersystems habe es den Geboten einer verständigen Politik gehorcht, und viel zur Milderung der Leiden und Gräuel des Krieges beigetragen. Der Earl von Carnarvon unter⸗ stützt die Resolutionen. Der Earl von Harrowby behauptet, England selbst habe sich größeren Schaden durch das Kapersystem zugefügt, als seinen Feinden. Er vertheidigt das von der Regierung beobachtete Verfahren. Nach dem der Earl von Albemarle und der Herzog von Argyll gegen die Reso⸗ lutionen gesprochen haben, greift der Earl von Derby die Regierung wegen dessen, was sie gethan habe, an und wegen der Art, wie sie es gethan

haber über die Truppen in Frankfurt a. M., Freiherr von Reitzenstein, von Frankfurt a. M. 1

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erworben.

88 —₰ 6 124 2 , 8 Ich spreche Ihnen dafuͤr Meinen Dank aus und verleihe Ihnen

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sramtlibhes.

* Preußen. Aachen, 23. Mai. Ihre Königliche Hoheit die

Prinzessin von Preußen ist heute Nachmittags über Köln nach Koblenz abgereist. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Louise hat heute ihre Badekur begonnen. (A. Z.)

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beeinflussen zu lassen, die Sache ruhig und mit staatsmännischem Blicke auf der bevorstehenden eisenacher Zollkonferenz ist der hiesige Re⸗ gierungs⸗Assessor Strackerjan ernannt, welcher auch im vori⸗ gen Jahre Oldenburg auf der Konferenz in Darmstadt vertrat.

Baden. Karlsruhe, 24. Mai. Se. Königliche Hoheit der Regent hat sich heute nach Mannheim begeben, um daselbst mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin von Preußen, Höchstwelche auf dem Weg nach Baden begriffen ist, vor der Ab⸗ reise nach England noch zusammenzutreffen. Am andern Tag ge⸗

Se. Königliche Hoheit die Reise über Köln nach Ostende fortzusezen und wird am 27sten d. M. in London eintreffen, wohin Höchstdieselben eine Einladung Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien führt.

Oesterreich. Wien, 24. Mai. Die „Wiener Ztg.“ theilt

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freundnachbarlichen Verhältnisses mit Rußland im Entferntesten nicht verhindert.“ 8 In der heutigen „Oester. Corresp.“ findet sich folgende Dar⸗ stellung: „Eine Z t wiederholt beharrlich, es liege in den Absichten des k. k. Hofes

eine Garantie der Territorialbestände der österreichischen Monarchi

namentlich in Italien, von Preußen zu erwirken“, und sie beute dieses selbsterfundene Thema nach allen Seiten aus. 1 Die bezeichneten Journale mögen sich und ihr Publikum be⸗ ruhigen. Oesterreich, das in schweren, gefahrdrohenden Zeiten äußerer und innerer Zerrüttung die italienischen Kronlande bei dem Reiche zu erhalten die Kraft und die Mittel fand, Oesterreich besitzt mehr als je das beruhigende Bewußtsein, das Gebiet des Reiches und die traktatliche Machtstellung der Monarchie gegen jeden etwaigen Versuch des Angriffes vollkommen genügend vertheidigen It Oesterreichs Herrschaft also auf innerer Kraft be⸗

ahl norddeutscher Blätter und Correspondenten

König!“

Großbritannien und Irland. London, 23. Mai. In der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung beantragte Lord Colchester folgende das Seerecht betreffende Resolutionen:

„1) Die ausgezeichnetsten Nechtskundigen aller Zeiten haben es als ein Prinzip des Völkerrechts anerkannt, daß alle kriegführenden Mächte befugt sind, feindliches Eigenthum an Bord neutraler Schiffe wegzuneh⸗ men. Die Aufrechterhaltung dieses Rechtes ist von wesentlicher Bedeu⸗ tung, und das Verzichten auf dasselbe benachtheiligt in hohem Grade eine Macht, die sich hauptsaͤchlich auf ihre Ueberlegenheit zur See stützt.

2) Großbritannien hat sich daher wenn es auch gelegentlich in Folge besonderer Verträge von diesem Rechte keinen Gebrauch machte doch stets geweigert, ein Prinzip aufzugeben, welches eine Regierung nach der anderen als unzertrennlich mit der National⸗Ehre Englands verknüpft betrachtete.

3) Das Haus bedauert tief, daß ein so lange und so eifrig behauptetes Prinzip auf den neulichen Konferenzen zu Paris von Bevollmäͤchtigten, die daselbst v um über die Bedingungen z

berathen,

ins Auge fassen. Bei der Abstimmung werden die Resolutionen mit 156 gegen 102 Stimmen, also mit einer Majoritaͤt von 54 Stimmen, verworfen.

24. Mai. Die Königin, Prinz Albert, die Prinzeß Royal, der Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen und der Prinz Löwenstein machten vorgestern von Osborne aus eine Spazierfahrt an Bord der Yacht „Victorig and Albert““

Die gestrige „London Gazette“ enthält die amtliche Anzeige, daß Lord Wodehouse zum außerordentlichen Gesandten und be⸗ vollmächtigten Minister, und der ehrenwerthe Julian Fane (Sohn des Earl von Westmoreland), bisher erster Attaché bei der eng⸗ lischen Gesandtschaft in Wien, zum Legations⸗Secretair in Peters⸗ burg ernannt worden ist. Ein in demselben Blatte veröffentlichter Erlaß des Handels⸗Ministeriums enthält pie Anzeige, daß Schiffe, die nach dem Asowschen Meere segeln, in Theodosia eine Quaran⸗ taine abhalten müssen.