1856 / 145 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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422 Zellen und der Nachtkübel,

9

ddiejenige Verrichtungen zu rechnen, welche, wie das Reinigen

nach §. 21 der Instruction vom 24. Oktober 1837 von den Gefangenen selbst, mit Aus⸗ schluß der vermögenden Untersuchungs⸗Gefangenen, unter Aufsicht des Gefangenwärters besorgt werden müssen, sondern nur diejenigen Arbeiten, welche von den Gefangenen zur Aushülfe für den Gefangenwärter nach der Anordnung des Gerichts⸗Dirigenten geleistet werden, z. B. die Reinigung der Eß⸗ und Trinkgeschirre, der Kerridors, der Abtritte und des Hofes, das Heizen der Oefen, das Wassertragen, die Hülfeleistung in der Küche u. s. w. Die Arbeiten der ersteren Art sind der Regel nach von mehreren, in derselben Zelle befindlichen Gefangenen abwech⸗ selnd zu verrichten, und werden nicht besonders vergütet. Zu

den letztgedachten Beschäftigungen dagegen sind die Gefange⸗

Gerichtsvorstandes nur in

der Bestimmung des der Umfang der Arbeit es

nen nach es als

solcher Zahl heranzuziehen, erfordert. 8 Die Höhe des für die Hausarbeit zu bewilligenden Lohnes ist nach der regelmäßigen Dauer derselben abzumessen. Nehmen jedoch die mit der Hausarbeit beschäftigten Gefangenen wäh⸗ rend der Zeit, in welcher sie damit nicht zu thun haben, an der Beschäftigung der übrigen Gefangenen Theil, so ist für sie eine volle Rate des Arbeitsverdienstes zu berechnen. Wird es in einzelnen Fällen von dem Gerichts⸗Dirigenten für angemessen besunden, anstatt einer baaren Vergütung für die Hausarbeit die Naturalverpflegungszulage beizubehalten, so ist da, wo eine Selbstadministration nicht stattfindet, mithin der Werth der Zulage zu vergüten ist, ein entsprechender Be⸗ trag, saee für eine volle Portion 5) Daß in solchen Gefängnissen, in welchen ein Arbeitsbetrieb hlübberhaupt nicht stattfindet, eine besondere Vergütung für die Hausarbeit nicht gewährt werden darf, versteht sich von selbst. Berlin, den 5. Juni 1856. .“ 161“ eSDerr Justiz⸗Minister

Simons.

nicht übersteigen darf, zu ge⸗

ämmtliche Gerichtsbehörden, mit Ausschluß

derer im Bezirk des Avppellationsgerichts⸗

In und des Justiz⸗Senats zu Ehrenbreitstein.

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11““ v“ ͤi 82b29 8 8 ˖ki isterium der geistlichen, Unterrichts⸗

in MNedizinal⸗Angelegenheiten. a . msgnu 3 üae 1

Bekanntmachung vom 18. Juni 1856 betreffend

die Aufnahme von evangelischen Jungfrauen in

das Lehrerinnen⸗Seminar zu Droyßig.

8 Bekanntmachung vom 6. Juli 1855 (Staats⸗Anzeiger Nr. 158. S. 1229.)

Regulativ vom 2. Oktober 1854 (Staats⸗Anzeiger Nr. 266 S. 2017).

In das evangelische Lehrerinnen-Seminar zu Droyßig, im önnen Anfangs Oktober d. J. wiederum zwanzig evangelische Jungfrauen aus sämmtlichen Provinzen der Monarchie

Aufnahme zu ihrer Ausbildung in dem Lehrerinnenberufe finden,

lichungen (Staats⸗Anzeiger Nr.

8

8 geschrieben sind, außerdem Fertigkeit

1*

9

Die Einrichtung des Seminars, als einer in Bekenntniß und Leben ernst evangelisch⸗christlichen Anstalt, welche für den Dienst an Ele⸗

8 mentar⸗ und Bürgerschulen erfahrene und geübte Lehrerinnen vor⸗

segensreich bewährt, und ist durch

bilden will, hat sich bisher als erlassenen Veroͤffent⸗

die früher, zuletzt unter dem 6. Juli v. 8 158) bekannt. Die in monatlichen Raten vorauszuzahlende Pension beträgt jährlich nur 60 Rthlr. Zur Unterstützung dürftiger und würdiger Zöglinge, in der Regel jedoch erst vom 2ten Jahre des Aufent⸗ halts im Seminar an, sind außerdem noch Fonds vorhanden.

Zur Aufnahme in das Seminar sind mit Ausnahme der Aus⸗ bildung in der Musik im Wesentlichen diejenigen Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich, wie sie in dem Regulativ vom 2. Oktober 1854 für die Vorbildung evangelischer Seminar⸗Präparanden vor⸗ in weiblichen Handarbeiten. Ein Anfang im Verständniß der französischen Sprache, so wie im Klavierspielen, Gesang und Zeichnen sind erwünscht.

Im Uebrigen gelten alle in der Bekanntmachung vom 6. Juli v. J. enthaltenen Bestimmungen auch für die diesjährige Aufnahme.

Die Zulassung zu der letzteren ist bis längstens zum 25. Juli d. J.

bei derjenigen Königlichen Regierung, in deren Verwaltungsbezirk

die Bewerberin wohnt, unter Einreichung der in den Amtsblättern

welcher die Hälfte des vertragsmäßigen Verpflegungs-

8

deehees näher zu bezeichnenden Zeugnisse und Schriftstücke nach⸗ usuchen. Die zur Aufnahme fähig Befundenen haben ihre Einberufung in das Seminar seiner Zeit von hier aus zu gewärtigen.

Berlin, den 18. Juni 1856.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten. .

Im Auftrage: Schulze.

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8

Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 5. Juni 1856 betreffend die Jurisdictions⸗Verhältnisse der in Gouvernements⸗ und Festungsstädtenstationir

ten Landgendarmen.

Die nachstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre: 1 Auf Ihren Vortrag über den beifolgenden Bericht des General⸗Auditoriats vom 2. Mai d. J. bestimme Ich zur Be⸗ seitigung der rege gewordenen Zweifel über die Jurisdictions⸗ Verhältnisse der in Gonvernements⸗ und Festungsstädten statio⸗ nirten Landgendarmen, daß dieselben 1) in Betreff aller in §. 31 Theil II. des Militair⸗ Straf⸗ gesetzbuches erwähnten Vergehungen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Garnison⸗Gerichte, in Betreff aller übrigen Vergehungen aber der ihren eige⸗ nen Militair⸗Vorgesetzten verliehenen Gerichtsbarkeit unter⸗ worfen sind, und daß daher V 8) die Garnison⸗Gerichte in den Fällen zu 2, Untersuchun⸗ 6 gen gegen Landgendarmen nur auf Requtsition der er⸗ wähnten Militair⸗Vorgesetzten derselben zu führen haben, wodurch jedoch die Befugniß dieser Gerichte, nöthigenfalls nach Maßgabe des §. 39 Theil II. C. c. die, keinen Auf⸗ schub erleidenden Anordnungen zu treffen, nicht ausge⸗ schlossen wird. Ich beauftrage Sie, die zur Ausführung dieser Bestimmung erforderliche Verfügung zu treffen. 11

Sanssouci, den 5. Juni 6661

8 gez.) Friedrich Wilhelm.

Graf Waldersee.

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den Kriegs⸗Miniheretasgr eiu 35

wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

Berlin, den 12. Juni 1856.

18 Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs⸗Departement. Wasserschleben. v. Dewall.

(gegengez.)

I

Angekommen: Se. Durchlaucht Sulkowski, von Reisen.

ZAbbgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant, General⸗

Inspecteur des Ingenieur⸗Corps und der Festungen, Brese,

Kach ber Gevonmtz Schlesiccac..

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Fürst

Berlin, 21. Juni. Seine Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Geheimen Kabinets⸗Rath Illaire die Er⸗ laubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Rußland Majestät ihm verliehenen St. Annen⸗Ordens erster Klasse; so wie dem Ge⸗ neral⸗Konsul der Königreiche Sardinien und beider Sicilien, Lemonius zu Stettin, zur Anlegung des von des Köͤnigs von Sardinien Maäjestät ihm verliehenen Ritter⸗Kreuzes des St. Mau⸗ ritius⸗ und Lazarus⸗Ordens zu ertheilen.

————;

W“ BBqö1 Hersonat-Deränder ungen in der

Armee.

1

8 Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Den 5. Juni.

Wittcke, Major zur Dispos., zuletzt Hauptm. im 15. Inf. Negt.,

die Genehmigung ertheilt, anstatt der Armee⸗Unif, die Uniform des 15. Inf. Negts. zu tragen. v“ 1u“X“

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v. Stern⸗Gwiazdowski, Gen.⸗Major a. D., zuletzt Oberst und Commandeur des 5. Artill. Regts, mit seiner bisherigen Pension zur Oisposition gestellt. 8

3 8 8 8 Den 8. Juni. v““ .“ v1111414XA“* 1““

v. Wilucki I., P. Fähnr. vom 8. Inf. Regt., v. d. Marwitz, P. Fähnr. vom 2. Drag. Regt., zu Sec. Lts., v. Leipziger, Unteroff. vom 8 Ulan. Regt., zum P. Fähnr. befördert.

v. Schüz, Oberst⸗Lieut., Remonte⸗Inspecteur und Chef der Ab⸗ theilung für das Nemonte⸗Wesen im Kriegs⸗Ministerium, die Genehmi⸗ gung ertheilt, die Uniform des 4. Hus. Regts., unter Führung à la suite desselben, zu tragen. Stawitzki, Pr. Lt. vom 25. Inf. Regt., zum Hauptm., Krieß, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Nolte, P. Fähnr. von dems. Regt., zum Sec. Lt., Neuhaus I., Pr. Lt. vom 28. Inf. Regt., zum Hauptm., Frhr. v. Quadt u. Hüchtenbruck, Sec. Tt. von dems. Negt, zum Pr. Lt., Wigand, P. Fähnr. von dems. Regt., v. Reitzenstein, v. Kistowsky, P. Fähnrs. vom 35. Inf. Negt., zu Sec. Lts., v. Hofmann⸗Chappuis, Hauptm. vom 40. Inf. Regt., zum Major, v. Prittwitz, Sec. Lt. vom 7. Hus. Regt., z. Pr. Lt. be⸗ fördert. Des Barres, Hauptm. à la suite des 40. Inf. Regts., unter Entbindung von dem Kommando als Abtheilungs⸗Vorsteher beim Ka⸗ dettenhause zu Kulm, in das Regiment einrangirt. Frhr. v. Fircks, P. Fähnr., vom 28. ins 11. Inf. Regt. versetzt. Frhr. v. Schorlemer, Pr. Lt. vom 7. Ulan. Regt., von dem Kommando als Adjutant der 16. Kavall.⸗Brigade entbunden. v. Woedtke, Sec. Lt. vom 9. Hus. Negt., als Adjutant zur 16. Kavall.⸗Brigade kommandirt. v. Othegraven, Oberst und Commandeur des 25. Inf. Regts., zum Commandeur der 6. Inf.⸗ Brigade, Frhr. v. Forstner, Oberst und Kommand. von Wesel, unter Belassung à la suite des 39. Inf. Regts., zum Command. der 14. Inf. Brigade, v. Bosse, Oberst und Commandeur des 1. Inf. Regts., zum Command. der 28. Inf. Brigade, v. Schlichten, Oberst u. Command. des 11. Hus. Regts., zum Command. der 8. Kavall.⸗Brigade, v. Seyde⸗ witz, Oberst⸗Lieut. vom 25. Inf. Regt., zum Command. des 1. Infant.⸗ Regts., v. Othegraven, Oberst⸗Lieut. vom 20. Inf. Regt., zum Com⸗ mandeur des 25. Inf. Regts., Bronsart v. Schellendorff, Oberst⸗ Lieut. vom 3. Inf. Negt., zum Kommandanten von Wesel, v. Salisch, Major vom 1. Drag. Regt., zum Command. des 11. Hus. Regts. ernannt.

8 Den 12. Juni.

v. Hahnke, Oberst⸗Lieut. und Direktor des Kadetten⸗Hauses in Kulm, unter Versetzung in das Kriegs⸗Ministerium, zum Vorfteher der Geheimen Kriegs⸗Kanzlei ernannt. 8 5

S Den 8. Iun.

Schucht, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 2. Bats. 4., ins 1. Bat. 20. Regts., Mybs, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 18. Regts., Horn, Sec. Lt. bom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 9., ins 3. Bat. 20 Regts., Flottwelll, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 8. Regts., v. Keu⸗ dell, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgeb. des 3. Bats. 20, ins 1. Bat.

24. Regts. einrangirt. ö“ vd11““

Wüͤrst, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 28. Regts., zum

Pr. Lt. befördert. v. Treskow, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 2. Bats.

7. Regts., Kecker, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 5., ins 1. Bat. ts einrangirt.

v. Schrabisch, Oberst⸗Lieutenant vom 24. Inf.⸗Regt., mit Penfion zur Disposition gestellt. v. Bockum gen. v. Dolffs, Hauptm von dems. Regt,, mit Pension der Abschied bewilligt.

b Den 10. Juni. 8

Spillner, Pr. Lt. vom 28. Inf. Regt., al Regts.⸗Unif., Aussicht auf Civilversorgung und Pension, ner, Sec. Lt. von dems. Regt., der Abschied bewilligt. Lt. vom 34. Inf. Regt., ausgeschieden. Keiser, P. Fähnr. vom 28. Inf. Regt, zur Landwehr entlassen. v. Rosenberg, Gen. Major und Fommandeur der 14. Infant. Brigade, mit Pension in den Ruhestand

versetzt..

Den 8. Juni.

ö11111111A4A“ Hauptmann mit der Schmitthen⸗ Neuland, Sec.

v. Alvensleben, Oberst⸗Lieut. vom Kaiser Alexander Gren. Regt., Kayser, Oberst⸗Lieut. vom 15. Inf. Regt., v. Borck, Oberst⸗Lieut. vom 21. Inf. Regt., Frbr. v. d. S agstz Oecsens n. vom 30. Inf. Regt., v. Zalesky, Oberst⸗Lieut. vom 35. In f. Negt., sämmtlich als Obersten mit der Regts. Uniform und Pension in den Nubestand versetzt. C16“

Bei der Landwehr:

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Koppe, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. d N Eets. Fe Me .

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Hauptm. mit seiner bisher. Unif., Krickau I., Sec. Lt. vom 1. Au geb.

des 1. Bats. 24. Regts., Karbe II., Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. 29¼ 2.

Bats. 24. Regts., allen dreien der Abschied bewilligt.

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as auil e ran puttimgtt eh v. Manteuffel, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 25 Regts.,

als Pr. Lt. mit seiner bisher. Unif., der Abschiet bewilligt. 1

ien Den 12. Juni.

8 8

v. Stentzsch, Oberst⸗Lieut. und Commandeur des 2. Bats. 8. Regts., v. Nimptsch, Oberst⸗Lieut. und Commandeur des 1. Bats. 16. Recgts. beide als Obersten mit der Regts.⸗Unif. u. Pension, in den Ruhestanb

8 8 . 4 Durch Verfuͤgung de E“ C111“

* ([Den 6. Juni. 8

Leske, bisheriger überzähl. Intend.⸗Secretair bei der Militair⸗

Intendant. V. Armee⸗Corps, zum etatsm. Intendant.⸗Secretair ernannt.

Frohwann, Intendant.⸗Secretariats⸗Assistent a. D., bei der Militair⸗ Intendant. des VI. Armee⸗Corps wieder angestellt. Nagel, Intendant.⸗ Secretariats⸗Applikant bei der Militair⸗Intendant. des VIII. Armee⸗- Corps, zum Intend.⸗Secretariats⸗Assistenten ernannt.

Galka, Zahlmeister⸗Aspirant vom 4. Inf. Regt., 2. Kl. beim 1. Bat. (Osterode) 4. Ldw. Regts. ernannt. v“

98 1 Den 9. Juni.

Henze, Zahlmeister⸗Aspirant von der 7. Pionier⸗Abt Zahlmeister 2. Kl. beim 11. Ldw. Hus. Regt. ernannt.

v“ ““ Summarische Uebersicht der immatrikulirten Stu⸗

direnden auf der Albertus⸗Universität zu Königs⸗ berg i. Pr. von Ostern bis Michaelis 48655ß.

Von Michaelis 1855 bis Ostern 1856 waren Studirende vorhanden, einschließlich von einem nachträglich Immatrikulirten... .. .. Davon sind a) gestorben A11XAX1“] 3 b) in der Matrikel gestricenP 7 c) laut Erkenntniß von der Univerfität

1 entfernt

d) abgegangen.. Es sind demnach geblieben In diesem Semester sind immatrikulirt m8 65 Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beteg daher... 3

Di z1 Inländer Die theologische Fakultät zaäͤblt Auslaͤnder

Die juristische Fakultät zählt. S

8 Inländer Die Iltät zaͤhlt Ausländer

a) Inlaͤnder mit d. Zeugniß d. Reife b) Inlaäͤnder ohne ZeIugniß d. Reife

aufGrund d. §. 36

d. Reglem. v. Aten Juni 34 immatr oe) Ausländer

Fakultäͤt zählt

Außerdem besuchen die Vorlesungen: 8

a) bei der pharmaceutischen Studien⸗Kommisfion inseribirte Pharmaceuten

b) mit bes. Genehmigung des zeitigen Prorektors

Es nehmen also im Ganzen an den Vorlesungen Tdeil