1856 / 147 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

S. 1. Alle Behörden, Corporationen und Privatpersonen im Bereich der Provinz, welche ein Königliches Provinzial⸗Archiv zu geschäftlichen Zwecken benutzen wollen, haben sich mit ihren desfallsigen Anträgen an den Ober⸗Präsidenten zu wenden. Die Anträge von Unterbehörden, Corporationen und Privatpersonen kön⸗ nen auch der betreffenden Königlichen Regierung mit dem Ersuchen der Beförderung an den Ober⸗Präsidenten und zum Zweck der

dn. 86 t azeke ⸗e h 9k. EEI11“ 8* N 8. §. 14.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, beziehungsweise der Finanz⸗Minister, wird mit der Ausführung

dieses Gesetzes beauftragt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Charlottenburg, den 17. Mai 1856.

1828*

8

(L. S.) Friedrich Wilhelm.

von Manteuffel. von der Heydt. Simons. von Raumer. Graf Waldersee Für den Minister für

Staats⸗Ministerium.

8 Reglement für die Benutzung der Provinzial Archive. Vom 28. Mai 1856.

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8

eventuellen Beifügung einer Gutachtens übergeben werden.

§. 2. Anfragen um bloße Auskunft darüber, ob die Archive etwas in Betreff des den Fragenden interessirenden Gegenstandes enthalten, dürfen auch bei den Archiv⸗Vorständen unmittelbar an⸗

gebracht und von diesen beantwortet werden. 1 8 §. 3. Die Provinzial⸗Archivare sind ermächtigt, über ein⸗

zelne Standes⸗, Verwandtschafts⸗ und Besitz⸗Verhältnisse, so wie über Wappen und Siegel und einzelne Erlebnisse bestimmter Familien resp. Individuen auf Ersuchen eines Gliedes der betref⸗ fenden Familie aus archivalischen Quellen geschichtliche Auskunft zu ertheilen. Umfassendere Archiv⸗Benutzungen zu biographischen oder familiengeschichtlichen Ermittelungen und Forschungen sind an

die §. 5 gestellte Bedingung geknüpft. .

§. 4. Wo der Archivar unter obwaltenden besonderen Um⸗ ständen aus Auskunfts⸗Ertheilungen, wie sie §§. 2 und 3 demsel⸗ ben im Allgemeinen gestattet werden, Gefährdungen öffentlicher Interessen oder auch der Interessen dritter Privatpersonen besorgen muß, hat derselbe über das an ihn ergehende Ansuchen an den Ober⸗Präsidenten zu berichten oder den Ansuchenden an denselben zu verweisen.

§. 5. Die Erlaubniß zu nicht geschäftlicher Benutzung der

von Westphalen. von Bodelschwingh. die landwirth⸗ schaftlichen Angelegenheiten:

von Manteuffel.

8 S

11“¹“

8 * 1““ ““ 8 §. 9. Behörden und Corporationen, so wie Privatpersonen

außerhalb der Provinz können ihr Ansuchen um Archivbenutzun richten.

und Notizen liefern, oder auch Excerpte aus Archivalien anfertigen ist, abgesehen von größeren archivalischen Arbeiten, bei welchen bie Honorirung Sache des Uebereinkommens mit dem Extrahenten ist nach folgenden Sätzen zu bemessen: Kopialien für jeden Bogen, je nach der leichteren oder schwieri⸗ gen Lesbarkeit, 10 bis 20 Sgr.; für Abschrift einer Ahnentafel bis zu 16 Ahnen 1 Rthlr., für Abschrift eines Stammbaumes pro Bogen 1 Rthlr.; ür Vidimation einer von archivswegen besorgten Abschrift 15 Sgr.; Vidimation einer von einem Privatinteressenten selbst oder dessen Beauftragten genommenen Abschrift bis zu zwei Bogen 15 Sgr., für jeden weiteren Bogen 5 Sgr.; ür Mittheilung von Notizen aus dem Archiv, Zusammenstellung archivalischer Daten und Anfertigung von Excerpten inner⸗ halb der reglementsmäßigen Befugniß der Archivare, je nach der dabei gehabten Mühwaltung 15 Sgr. bis 5 Thlr.; Auslieferung oder Unterbringung, resp. Beförderung zur Post einer vom Archiv besorgten, resp. vidimirten Abschrift oder einer demselben Extrahenten gleichzeitig zugehenden Mehrzahl solcher Abschriften erhält der Archivdiener 5 Sgr. Der bei einem Schriftstück etwa erforderliche Stempel wird besonders berechnet. Ueber Beschwerden wegen vermeintlich zu hoher Liquidation hat der Ober⸗Präsident zu befinden. 8 Berlin, den I11“ 8 Der Minister⸗Präsident. von Manteuffel. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Bekanntmachung, betreffend die unterm 11. Junic. erfolgte Allerhöchste Bestätigung der Statuten einer Actien⸗Gesellschaft unter dem Namen: „Rheinische Bergbau⸗ und Hüttenwesen⸗Actien⸗ Gesellschaft“ mit dem Domicil zu Duisburg. . Vom 19. Juni 18956. 8

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8

Des Königs Majestät haben die Errichtung einer Actien⸗Gesell⸗ schaft unter dem Namen: „Rheinische Bergbau⸗ und Hüttenwesen⸗

Provinzial⸗Archive, sei es zu eigener Belehrung oder zum Behuf

literarischer Arbeiten, ist bei dem Ober-Präsidenten nachzusuchen und dabei die Ausdehnung der gewünschten Benutzung möglichst genau anzugeben. Benutzungen, welche sich auf Daten von Urkun⸗ den zur Feststellung von Chronologieen, auf Siegel und überhaupt auf ganz vereinzelte, kein praktisches Staats⸗ oder Privat⸗Interesse berührende Notizen beschränken, dürfen die Archivare ohne Anfrage gewähren.

§. 6. Alle zu Privatzwecken, auch zum Behuf literarischer Arbeiten entnommenen Abschriften von Archivalien, so wie aus Archi⸗ valien gemachte Auszüge werden erst dann freiverfügbares Eigen⸗ thum des Verfertigers oder seines Auftraggebers, wenn sie dem

zulässig erklärt worden ist. Vor dieser Vorlegung und Erklärung

dürfen sie aus dem Archivlokal nicht entfernt werden, widrigenfalls

der Benutzende nicht nur seine sofortige Ausschließung vom Besuch

des Archivs, sondern auch eine Reclamation seiner Abschriften und Excerpte zu gewärtigen hat.

§. 7. Bei den Anfragen und Ansuchen im Archiv und der daselbst gestatteten oder auch amtlich berechtigten Benutzung von

Archivalien dürfen die Besuchenden nur mit besonderer Erlaubniß

Innere des Archivs betreten.

des Archivars und unter steter Aufsicht eines Archivbeamten das Von Archivalien, ingleichen Archiv⸗ Repertorien, auch Dienstakten, so wie Handschriften, Büchern, Land⸗ karten, und allen sonstigen Subsidien der Archivverwaltung dürfen sie nicht eigenmächtig Kenntniß nehmen, sondern nur von dem, was

ihnen vorgelegt und in so weit die Kenntnißnahme davon ihnen verstattet wird.

§. 8. Die Verabfolgung von Archivalien außerhalb des Archiv⸗ lokals darf mit Ausnahme von Einforderungen seitens des Minister⸗ Präsidenten oder des Direktoriums der Staatsarchive, nur mit Ge⸗

nehmigung des Ober⸗Präsidenten stattfinden. ö1

Actien⸗Gesellschaft“ mit dem Domicil zu Duisburg zu genehmigen und deren, in dem notariellen Acte vom 12. März d. J. festge⸗ stellte Statuten mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 11. Juni c., welcher nebst den Statuten durch das Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden wird, zu bestätigen geruht.

Dies wird nach Vorschrift des §. 3 des Gesetzes über die Actien⸗Gesellschaften vom 9. November 1843 hierdurch bekannt ge⸗ macht.

Berlin, den 19. Juni 1856.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Archiv⸗Vorstande vorgelegt und ein weiterer Gebrauch derselben für 1

Professors beigelegt

11“

Miinisterium der gseistlichen, Unterrichts⸗ und Nedizinal⸗Angelegenbeiten.

1 182 dem Oberlehrer am Friedrichs⸗Gymnasium zu Berlin, Dr. Gustav Friedrich Adolph Runge ist das Prädikat eines worden.

Finanz⸗Ministerium.

Cirkular⸗Verfügung vom 1. Januar 1856 be⸗ treffend die Berechnung der Pachtsteigerungsbe⸗

chteten Kommunikationsabgaben⸗ erhebungen. 1“ 116 ““

i, wo bei verpachteten Chausseegeld⸗ oder sonsti⸗

an den Ober⸗Präsidenten oder auch an die oberste Archivbehörde §. 10. Die Vergütung für die Mühwaltung der Archivare,

wenn sie in wissenschaftlichem oder praktischem Interesse Abschrifte von Archivalien besorgen, Zusammenstellungen archivalischer Sühs

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G. h e s n6K8, sumhe za bah. (at a n Nlichtamtliches

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gen Kommunikationsabgaben⸗Erhebungen eine jährliche Steigerung der Pachtsummen nach Prozentsaͤtzen eintritt, ist bisher der jedes⸗ malige höhere Pachtbetrag in den verschiedenen Provinzen verschie⸗ den berechnet worden. Künftig ist überall die jedesmalige Steigerung von der Pachtsumme des vorangegangenen Jahres genau zu berechnen, jedoch auf volle Thaler, unter Abrundung der überschießenden Groschen und Pfennige auf ganze Thaler wenn dies nach Inhalt der mit den Pächtern bestehenden Verträge zulässig ist festzustellen. Ist die vorbezeichnete Art der Abrundung nach den Verträgen nicht zulässig, so ist dieselbe dadurch zu bewirken, daß die über die Thaler über⸗ schießenden Groschen und Pfennige ganz außer Ansatz bleiben.

In den von jetzt ab aufzunehmenden Licitationsprotokollen muß die Berechnung der Pachtsteigerungsbeträge mit der zuerst bezeich⸗ neten Art der Abrundung ausdrücklich ausbedungen werden.

Berlin, den 1. Januar 1856. L209 1““ Der General⸗Direkto er Steuern.

1 . 8 sämmtliche Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren, die Königlichen Regierungen in Potsdam

und in Frankfurt zc.

Angekommen: Der Prinz Alexander Czartoryski, von Wien.

Der Ober⸗Jägermeister und Kammerherr Graf von der Asseburg⸗Falckenstein, von Meisdorf.

Der Erb⸗Kämmerer

Abgereist: Se. Dessau, nach Dessau. Der Fürst von Pleß, nach Fürstenstein.

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E“ Uebersicht der immatrikulirten Stu⸗ virenden auf der Universität zu Greifswald 1““ 18656. 8

4

Von Michaelis 1855 bis Ostern 1856 waren

Davon sind abgegangen

Es sind demnach geblieben

In diesem Semester sind hinzugekommen .. 7- Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher. . 232

3 nländer 25 Die theologische Fakultät zählt Nneegacen

81 Inländer Die juristische Fakultät zählt Ausländer

G 8 Inländer Die medizinische Fakultät zählt.. Nusländer

Die philosophische Fakultät zählt Inländer. (Darunter sind auf Grund des §. 36 des Reglements vom 4. Juni 1834 immatr. 5.). 8 Ausländer

ag usgs iintv obzhe.. ..88.

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Baiern. München, 22. Juni. Das Gesetz über die Gerichtsverfassung erhält laut einer von den Ministern abgegebenen Erklärung die Sanktion des Königs, weshalb das Ansgabepostulat für dessen Durchführung bereits morgen von der Kammer der Ab⸗ geordneten in Berathung genommen wird.

Für den Ausbau der Eisenbahn von Rosenheim bis an die Landesgrenze bei Salzburg hat die Zweite Kammer eine Anleihe von 9,700,000 Fl. bewilligt. (Bair. Bl.)

Oesterreich. Wien, 23. Juni. Der Großvezier Aali Pascha ist heute abgereist. Nächsten Mittwoch wird die Ankunft des Königs Otto von Griechenland erwartet. Der russische Bevollmächtigte für Militair⸗Angelegenheiten, Graf Stakelberg, ist nach Marienbad abgegangen, wohin auch der preußische Gesandte Graf Arnim sich begeben wird. (Tel. Dep.) 1

Schweiz. Bern, 21. Juni. Seit 14 Tagen sind mehrere eidgenössische Kommissionen versammelt, um die Geschäfte für die am 7. Juli zusammentretende Bundesversammlung vor⸗ zuberathen. Das Tractanden⸗Verzechiniß ist reich und vor⸗

aussichtlich

I bezahlt.“

werden folgende Verhandlungen von allgemeinem Interesse vorkommen: Rechtsverhältnisse der Jsraeliten in der Schweiz, Vertagung der Einführung des eidgenössischen Maßes und Gewichts in mehreren westlichen Kantonen, Westbahnconflicte, Garantie der Verfassungen von Solothurn, Schwyz, Schaffhausen, Hochverraths⸗ Prozeß der Sonderbundshäupter. Die hiesige Regierung bean⸗ tragt beim großen Rathe in Sachen der schwimmenden Eisenbahnen und der Juragewässer⸗Correction in erster Linie: Selbstausführung durch die Kantone; in zweiter Linie: Konzessionsertheilung der schwimmenden Bahn an Hrn. v. Rappard. (Fr. P. Z.)

Großbritannien und Irland. London, 21. Juni. Außer den bereits auf dem Wege nach Canada und Halifax befind⸗ lichen Truppen haben noch vier Infanterie⸗Regimenter und sechs Feld⸗Batterieen den Befehl erhalten, ebendahin abzugehen. Lord Panmure hat den Befehl ertheilt, alle Regimenter in den nord⸗ amerikanischen Kolonieen auf die Stärke von 1200 Mann zu

Prinz Oskar von Schweden wird heute in Dover erwartet.

Frankreich. Paris, 22. Juni. Ueber die gestrige An⸗ kunft des Prinz-Regenten von Baden berichtet der „Moniteur“: „Der Prinz traf um Mittag hier ein und wurde am Bahnhofe vom Oberst⸗Kammerherrn empfangen. Die Kaiserliche Garde und die Linientruppen bildeten Doppel⸗Spalier bis zum äußeren Gitter. Hof⸗Equipagen nebst einer Kavallerie⸗Ehren⸗Eskorte der Garde er⸗ warteten den Prinzen, um ihn und sein Gefolge nach dem Palaste von St. Cloud zu bringen, wo eine Wohnung für ihn eingerichtet war. Bei seiner Ankunft daselbst wurde er unten an der Treppe vom Groß-Ceremonienmeister empfangen. Der Kaiser ging dem Prinzen oben an die Treppe entgegen und führte ihn in den Salon, wo sich die Kaiserin befand. Während seines hiesigen Aufenthalts versehen ein Adjutant und ein Kammerherr des Kaisers den Ehren⸗ dienst bei dem Prinzen.“ Die schon im Auszuge mitgetheilte Note im „Moniteur“ lautet wörtlich: „Einige Manufakturisten sind durch gewisse Bestimmungen des Gesetzentwurfs, der die Aufhebung der Verbote in Zollsachen ausspricht, in Besorgniß versetzt worden. Diese Befürchtungen sind ohne Grund. Die Regierung, indem sie beschloß, daß die Aufhebung der Verbote dem gesetzgebenden Körper vorgeschlagen werden solle, hat zugleich gewollt, daß sie durch Zölle ersetzt werden, welche die nationale Arbeit umfassend schützen. Die neuen Tarife sind alle aus diesem Gesichtspunkte entworfen wor⸗ den. Um dieses Ziel vollständiger zu erreichen, wird die Regierung selbst die Erhöhung gewisser Artikel dieser Tarife vorschlagen.“ Der Senat hat am 20sten die Kommission ernannt, welche den Entwurf des Senatus-⸗Consultums bezüglich der Regentschaft prü⸗ fen soll. Zu ihren Mitgliedern gehören Graf Portalis, Marschal. Canrobert, die Generale Flahault, d'Hautpoul und d'Ornano und der Marquis de Pastoret. Durch ministeriellen Beschluß ist fest⸗ gesetzt worden, daß die unter den Fahnen stehenden Soldaten sich vom Militairdienste frei machen können, wenn sie für jedes ihnen noch obliegende Dienstjahr 350 Fr. bezahlen. Der General Espinasse, zum Empfange des Prinz⸗Regenten von Baden nach Calais abgeschickt, überreichte demselben im Auftrage des Kaisers den Groß⸗Cordon der Ehrenlegion.

Spanien. Aus Madrid wird unterm 16. Juni berichtet: „Gestern Nachmittags vollzog Graf Waldkirch die feierliche Wer⸗ bung um die Hand der Infantin Amelia für den Prinzen Adalbert von Baiern. Die Königin, die auf dem Throne saß und vom ganzen Hofe, den Ministern ꝛc. umgeben war, erwiderte dem Bevoll⸗ mächtigten, daß sie mit Freuden ihre Zustimmung zu der Heirath ihrer Cousine ertheile. Die Halbjahrszinsen der Staatsschuld werden, wie die „Madrider Zeitung“ anzeigt, schon am 25. Juni

Eine Depesche aus Madrid vom 21. Juni lautet: „Die Re⸗ gierung hat aus der Frage der Puerta del Sol eine Kabinetsfrage gemacht. Der Minister des Innern, Escosura, hielt in den Cortes eine Rede, die großen Eindruck machte, zu seiner persönlichen Recht⸗ fertigung; er erregte wiederholt lebhaften und verdienten Beifall. Das Ministerium Espartero ist durch die Wirkung dieses parlamen⸗ tarischen Triumphes befestigt worden. Die Königin ist seit dem 19. Juni leidend gewesen; ein Aderlaß wurde vorgenommen, und gestern hat eine vorzeitige Niederkunft stattgehabt.“”“) 2

Italien. Rom, 16. Juni. Der heilige Vater eröffnete das heutige Konsistorium mit einer Allocution an das heilige Kollegium und verlieh darauf folgenden Prälaten die Kardinals⸗

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würde: Camillo di Pietro, Nuncius zu Lissabon, geboren 19. Ja⸗

nuar 1806 zu Rom, Michael Lewichy, Erzbischof von Lemberg,

geboren 1774; Georg Kaulik, Erzbischof von Zagrab, geb. 1787; Alessandro Barnabo, Secretair der Propaganda, geb. zu Foligno 2. März 1801 (diese vier Kardinal⸗Priester); Gasparo Grassellini, Kommissar zu Bologna, geb. 19. Januar 1796 zu Palermo, Francesco de' Medici d'Ottaiano, Maggiordomo Sr. Heiligkeit, geb. zu Neapel 8. November 1808 (Kardinal⸗Diakonen.) (Köln. Z.)

Griechenland. Aus Athen wird der „Pr. C.“ gemeldet, daß die Abreise des Königs von Griechenland nach Deutschland

wird die Session lange dauern. Namentlich

gegen Ende des Monats Juni erwartet wird. Der Fürst wird

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