Igereee.
1288
von Knoblauch im 3ten Ulanen⸗Regiment (Kaiser von
sux Rußland),
der Premier⸗Lieutenant von Rosenberg im Kaiser Franz⸗
Grenadier⸗Regiment, ie Hauptleute von Bosse, und 11“ — von Unwerth im 12teiereh), von Wedelstädt im 18teitrtr, von Wickede im 6ten Infanterie⸗Regiment, Helmer in der 2ten Ingenienr⸗Inspection, und Baron von Kottwitz im 11ten Infanterie⸗ der Rittmeister von Siegroth im 2ten Ulanen⸗Regiment, die Hauptleute Plodowski im 22sten, Baron von Boenigk Graf zu Dohna l. im 6ten Jäger⸗Bataillon, . 1* und Geheime expedirende Secretair und Kalkulator Koch im Kriegs⸗Ministerium; den St. Stanislaus⸗Orden erster Klasse: der Kommandant von Berlin, General⸗Major von Schlichting, der Commandeur der 2ten Garde⸗Infanterie⸗Brigade, General⸗ Major von Kleist, der Commandeur der 2ten Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, General⸗ Major von Schlemüller, der Commandeur der 5ten Kavallerie⸗Brigade, General⸗Major Graf Clairon d'Haussonville, und der Commandeur der 7ten Kavallerie⸗Brigade, General⸗Major 8 von Rudolphi; den St. Stanislaus⸗Orden zweiter Klasse mit Stern: der Flügel⸗Adjutant und Commandeur des 5ten Ulanen⸗Regiments, Oberst Freiherr von Manteuffel und der Flügel⸗Adjutant, Oberst Graf zu Münster⸗Meinhövel; den St. Stanislaus⸗Orden zweiter Klasse mit der Krone: der Neh. e von der Goltz, im 1sten Garde⸗Regiment zu Fuß; den St. Stanislaus⸗Orden zweiter Klasse ohne Krone: der Flügel⸗Adjutant, Major Graf von der Groeben,“ der Major von der Schulenburg, im Regiment der Gardes du Corps, der Commandeur des Garde⸗Schützen⸗Bataillons, Major von Kalckstein, der Commandeur der Garde⸗Pionier⸗Abtheilung, Major Keiser, der Major von Budritzki, im Kaiser Alexander⸗Grenadier⸗ Regiment, der Major von Hartmann im Garde⸗Kürassier⸗Regiment, der Major von Gentzkow im 2. Kürassier⸗Regiment (Königin), der Abtheilungs⸗Chef im Kriegsministerium, Major Beyer, der Platz⸗Major in Potsdam, Major Graf von Hacke und der Hauptmann von Neumann in der 3ten Gendarmerie⸗ Brigade; 8 den St. Stanislaus⸗Orden dritter Klasse: der Geheime expedirende Secretair und Kalkulator im Kriegs⸗ Miinisterium, Rechnungsrath Adam.
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im 19ten Infanterie⸗
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Preußen. Stettin, 3. Juli. Das Königlich schwedische Post⸗Dampfschiff „Nordstern“ kam heute Mittag 1 Uhr mit 43 Passagieren von Stockholm hier an. (Nd. Z.)
Düsseldorf, 3. Juli. Se. Excellenz der Herr Minister⸗
Präsident Freiherr von Manteuffel traf gestern Abends 9 ¼ Uhr mit Familie, von Berlin kommend, hier ein und setzte nach einer kurzen Erholung um Mitternacht seine Reise mit dem nach Rotter⸗ dam abgehenden Dampfschiffe fort. (Düss. Z.) „ Oldenburg, 2. Juli. Nach einer Mittheilung aus London sind der Großherzog und die Großherzogin in Dover eingetroffen und sofort nach der Insel Wight weitergereist. Dieselben werden dort das Seebad gebrauchen und in den ersten Tagen des Mo⸗ nats August hier wieder zurückerwartet.
Die Bewohner unserer Insel Wangerooge treffen in ihrer Mehrzahl nach und nach die Vorbereitungen zur Uebersiedelung nach dem Festlande, Gleichwohl wird die Insel im gegenwärtigen Sommer noch von vielen Badegästen aus dem Herzogthume be⸗ sucht werden. (Wes. Z.)
Frankfurt, 2. Juli. Die Angabe, daß die Bundes⸗ versammlung ihre Sitzungen schon mit dem Beginne dieses Monats vertagen werde, findet keine Bestätigung. Man vernimmt vielmehr, daß die Vertagung erst bei dem Beginne des nächsten Monats eintreten und dann wie gewöhnlich bis Mitte Oktober
dauern werde. (Fr. P. Z)
Baiern. München, 2. Juli. Nach so eben erschienener Bekanntmachung wird der feierliche Schluß des Landtages durch Se. Königliche Hoheit den Prinzen Adalbert morgen Vormit⸗ tags 10 Uhr im Saale des Ständehauses stattfinden.
— 3. Juli. Der heute ergangene Landtags⸗Abschied sanctionirt alle von der Kammer erledigten Gesetze, spricht aber über den am Militair⸗Etat vorgenommenen Abstrich das lan⸗ desherrliche Mißfallen aus und gibt den entschiedenen Willen zu erkennen, daß die Armee der Würde der Krone, der Stellung des Landes und den Bundespflichten entspreche. Es werden deshalb Anordnungen erlassen werden und bleibt Vorlage darüber beim nächsten Landtag vorbehalten. (Fr. P. Z.)
Oesterreich. Marienbad, 2. Juli. Seine Majestät der König von Preußen sind heute, 9 ⅞ Uhr Abends, glücklich hier eingetroffen und im Tepler Hause abgestiegen, wo auch Ihre König⸗ liche Hoheit die Frau Großherzogin Mutter von Mecklenburg wohnt.
Niederlande. Amsterdam, 2. Juli. Die drei neuen Minister haben gestern ihr Amt angetreten. Ein Journal will wissen, daß der Kriegs⸗Minister zum Rücktritte entschlossen sei. Die Ministerien der Marine und des katholischen Kultus sind noch unbesetzt, weil bisher alle Personen, denen sie angeboten wurden, eine ablehnende Antwort gaben. — Der Erzherzog Albrecht hat
seine Badekur zu Scheveningen begonnen.
Großbritannien und Irland. London, 2. Juli. Der König der Belgier, der Graf von Flandern und die Prinzessin Charlotte von Belgien trafen gestern Nachmittags um 3 Uhr an Bord des belgischen Postdampfers „Diamond“ in Dover ein, wo sie von dem belgischen Gesandten und dessen Gemahlin, Lerd Camoys und dem Obersten Seymour empfangen wurden. Um
5 Uhr traten sie die Reise nach London an und kamen am Abend in Buckingham⸗Palace an.
Die zu Spithead angekommenen aus der Krim zurückgekehrten Garde⸗Grenadiere, 1116 Mann an der Zahl, sind auf der Eisen⸗ bahn nach dem Lager von Aldershott befördert worden.
In der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung wurde auf. Antrag Lord Donoughmore’'s ein Sonderausschuß ernannt, um zu prüfen, ob nicht die Abschaffung der bedeutenden Ausgaben wünschenswerth sei, welchen gegenwärtig die irischen Peers bei Geltendmachung ihres Rechtes, die Vertreter ihres Standes im Parlamente zu wählen, ausgesetzt seien.
In der Unterhaus⸗Sitzung wurde die Debatte über den die Werbungen in den Vereinigten Staaten betreffenden Antrag Moore's wieder aufgenommen. M. Gibson bemerkt zuvoöͤrderst: als die auf die Werbungen bezüglichen Papiere dem Hause vorgelegt worden seien, habe kein Grund obgewaltet, einer parlamentarischen Diskussion aus dem Wege zu gehen. Er sei ein Gegner der die Werbungen im Auslande verfügenden Parlaments⸗Acte gewesen, weil er das Prinzip derselben für ein verkehrtes gehalten und eingesehen habe, daß es in An⸗ betracht der in den Ländern, wo die Werbungen voraussicht⸗ lich stattfinden würden, bestehenden Gesetze zu bedenklichen inter⸗ nationalen Zwistigkeiten führen werde. Die britischen Behörden hätten sich, indem sie in ausgedehntem Maße ein System der Ueberredung zur Anwendung brachten, um Mannschaften zum Eintritt in das englische Heer zu bewegen, uner Verletzung der amerikanischen Gesetze und des Völkerrechts schuldig gemacht, und durch ihre Auslegung der amerika⸗ nischen Gesetze würden dieselben rein illusorisch werden. Von den Schrift⸗ stellern, die als Autoritäten im Völkerrechte gelten, werde der Grundsatz aufgestellt, daß eine Regierung im Gebiete der an⸗ deren nicht ohne Wissen und Erlaubniß der letzteren handeln dürfe. Die englischen Behoͤrden aber seien nicht bei der bloßen Ueberredung stehen geblieben, sondern häͤtten sich durch Abschluß von Werbe⸗Kontrakten geradezu eines Bruches des amerikanischen Neutra⸗ litäts-Gesetzes schuldig gemacht. Auch räume Crampton ein, daß er Stro⸗
bel Geld gegeben habe, um Mannschaften für die Fremdenlegion zu wer⸗
ben. Dadurch aber sei sowohl der Geist wie der Buchstabe des ameri⸗ kanischen Gesetzes verletzt worden. Es sei nicht seine Sache, die Herren Cushing und Pierce zu vertheidigen. Aber er habe hier ein Urtheil über das Verhalten der englischen Minister abzugeben, und es sei seine Ueberzeugung, daß dieselben nicht im Interesse des Landes gehandelt haͤtten, als sie um der Werbungen willen sich in diesen elenden Streit mit den Vereinigten Staaten einließen. Baxter ist nach reif⸗ licher und leidenschaftsloser Prüfung der vorliegenden Dokumente zu der Ansicht gelangt, daß das Haus der Gemeinen keinen Grund habe, ein Tadelsvotum auszusprechen. Allerdings habe Crampton Dinge ge⸗ than, die er nicht zu rechtfertigen wage; allein die Regierung sei ohne Schuld und habe den Vereinigten Staaten gegenüber ein gerades, rück⸗ sichtsvolles und gemäßigtes Benehmen beobachtet. Peacocke behauptet, der Beweis der Schuld Crampton's stütze sich nicht auf die Aussagen von Hertz und Strobel, sondern auf seine eigenen Eingestaͤndnisse, aus welchen hervorgehe, daß er gegen den Geist, wenn nicht gegen den Buch⸗ staben, des amerikanischen Gesetzes verstoßen habe. Und zwar handle es sich dabei nicht um einzelne unüberlegte Schritte des Gesandten, son⸗
dern um einen wohlüberdachten Plan der Regierung, die Herrn Crampton, wenn er im Rechte war, haäͤtte halten und Herrn Dallas
entlassen oder ihn (Crampton), wenn er Unrecht hatte, von seinem Posten abberufen müssen. Spooner ist überzeugt, daß die Gefahr der Dis⸗
kussion um so größer werde, je mehr man den Gegenstand erörtere. Die
amerikanische Regierung habe die englische von Schuld freigesprochen und wenn letztere das die Entlassung Crampton's begleitende Anerbieten
zurückgewiesen hätte, so würde sie sich eines rasenden Verbrechens schuldig
gemacht, und das ganze Land würde von Verwünschungen widergehallt haben. Gladstone bemerkt, es handle sich einerseits darum, das gute
Graf Montalivet die
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Einvernehmen mit den Vereinigten Staaten wiederherzustellen, andererseits, die Ehre Englands zu wahren. Weder in der einen noch in der anderen Beziehung sei er mit dem gegenwärtigen Zustande der Dinge oder mit dem Benehmen der Regierung zufrieden. Der von Moore vorgeschlagenen Resolution könne er nicht geradezu entgegentreten; es sei ihm sehr schwer geworden, zu einem Entschlusse darüber zu gelangen, in welcher Weise er seine Stimme abgeben solle. Allein er sei der Meinung, daß man die Regierung nicht schwächen dürfe, wenn man nicht eine andere an die Stelle zu setzen habe. Jedes abstrakte Tadels⸗Votum sei verwerflich, wenn nicht diejenigen, von welchen es ausgehe, im Stande seien, das Prinzip desselben zur Geltung zu bringen. Was nun die Werbe⸗Angelegenheit selbst angehe, so seien zuvörderst englischerseits Schritte gethan worden, die man vor der amerikanischen Regierung zu verbergen gesucht habe; sodann habe man jene Regierung durch falsche Darstellungen irre geleitet, und drittens habe man das amerikanische Gesetz nicht nur gebrochen, sondern sogar dem Rathe eines amerikanischen Juristen zum Trotz, mithin wissentlich, ge⸗ brochen. Er behaupte nicht, daß das Alles auf Anlaß der englischen Regierung geschehen sei; darauf aber komme wenig an, wenn diese Re⸗ gierung sich durch ihre späteren Handlungen zur Mischuldigen der er⸗ wähnten Schritte gemacht habe. Die Unterscheidung zwischen der Re⸗ gierung und Herrn Crampton sei nicht haltbar, da die Regierung alle seine Handlungen gebilligt habe. Die Erklärung der Regierung, daß sie die Werbungen am 22. Juni 1855 aufgegeben habe, stehe mit der Thatsache in Widerspruch, daß dieselben noch bis zum August fortdauerten. Zwar habe die amerikanische Regierung die Ent⸗ schuldigungen der britischen angenommen, aber sie habe Crampton bestraft, der im eigentlichen Sinne des Wortes zum Sündenbock gemacht worden sei. Der Attorney⸗General behauptet, von einem eigent⸗ lichen Bruche des amerikanischen Neutralitätsgesetzes könne nicht die Rede sein und das Wort „Nekrutiren“, welches in diesem Gesetze nicht vor⸗ komme, sei von Herrn Marcy in einem sehr weiten und unbestimmten Sinne gebraucht worden. Was englischerseits gethan worden, sei nichts weiter gewesen, als die natürliche Folge der die Werbungen im Auslande betreffenden Parlamentsakte, die zu einer Zeit erlassen worden sei, wo Glad⸗ stone noch Mitglied der Negierung war. Sir J. Pakington meint, die Dis⸗ kusfion der vorliegenden Frage könne keine andere, als eine heilsame Wirkung aben, und wenn das Haus ihr aus dem Wege ginge, so würde es sich einer groben Pflichtvergessenheit schuldig machen. Jeder, welcher die einschla⸗ genden Dokumente leidenschaftslos lese, müsse zu der Ueberzeugung ge⸗ langen, daß durch das Benehmen des Ministeriums der gute Ruf der englischen Regierung gelitten habe und der Weltfriede gefährdet
worden sei, während das Ministerium sich genöthigt gesehen habe, in
demüthigender Weise bei den Vereinigten Staaten um Entschuldigung zu bitten und die Schmach über sich ergehen zu lassen, seinen Gesandten ausgewiesen zu sehen, wobei es im Bewußtsein seiner Schuld wohl gefühlt habe, daß es keine Repressalien ergreifen könne. Lord Palmerston erklärt, es sei ungehörig, wenn Moore den Staats⸗Secretair des Auswärtigen allein fuͤr das, was geschehen sei, verantwortlich mache. Auf alle Kollegen Lord Clarendon's falle
vielmehr die gleiche Verantwortlichkeit. Nachdem die Foreign Enlistment
Act Gesetzeskraft erlangt habe, sei es die Pflicht der Regierung gewesen, sie zur Ausführung zu bringen, und da sie gehört habe, daß es in den Vereinigten Staaten Personen gebe, zum Theil britische Unterthanen, zum Theil Deutsche, die den Wunsch begten, in das englische Heer zu treten, so habe sie beschlossen, von den Diensten dieser Leute Gebrauch zu machen. Gladstone selbst und dessen Anhänger seien bei den zur Errichtung von Werbe⸗Depots im britischen Nordamerika gethanen Schritten betheiligt gewesen. Die Regierung jedoch habe sich vorgenommen, nichts zu thun, was den Gesetzen der Vereinigten Staaten widerstreite. Auch sei er der Ansicht, daß eine Verletzung dieser Gesetze nicht vorliege. Keinesfalls sei eine solche auf Befehl oder mit Wissen der englischen Regierung erfolgt. Als die Regierung jedoch gesehen habe, daß die Schritte unautorisirter Agenten wahrschein⸗ lich zu Zwistigkeiten führen wuͤrden, habe sie die Werbungen eingestellt. Die amerikanische Regierung habe erklärt, daß die englische Regierung kein Tadel treffe; da sie jedoch in Bezug auf Crampton anderer Ansicht gewesen sei, so habe sie den Verkehr mit ihm abgebrochen. Das Mini⸗ sterium habe es nicht für seine Schuldigkeit gehalten, diesen Schritt durch die Entlassung Dallas' zu erwiedern, und es glaube noch jetzt, darin recht gehandelt zu haben. — Bei der Abstimmung m’d der Antrag Moore’ s (wie bereits gestern telegraphisch gemeldet wi de) mit 274 gegen 80 Stimmen verworfen. Peal. 1.. heute hinter Godwin Sands westwärts. “
Frankreich. Paris, 2. Juli.
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Das preußische Uebungs⸗Geschwader passirte
In der gestrigen Senats⸗ Sitzung leisteten die neu ernannten Senatoren Dubourdieu, de Salles, Mac Mahon und de Barral den vorgeschriebenen Eid. — Der gesetzgebende Körper genehmigte gestern die Gesetzentwürfe bezüglich der Zuerkennung von 600,000 Fr. jährlicher Renten an die drei Töchter Ludwig Philipps, resp. deren Erben, so wie bezüglich der Eröffnung eines außerordentlichen Kredits von 10 Millionen Fr. zu Gunsten der Ueberschwemmten. Außerdem wurden zwei Gesetzentwürfe angenommen, die sich auf die Konzessionirung von Eisenbahnen im Süden beziehen und wovon der eine die Bahnen des sogenannten Pyrenäen⸗Netzes zum Gegenstande hat. Derselbe veranlaßte ziemlich lange und verwirrte Erörterungen, wurde aber zuletzt mit 236 gegen 1 Stimme gutgeheißen. — Wie der „Moniteur“ anzeigt, hat der Koͤnig der Belgier 20,000 Frs. für die Opfer der Ueberschwemmungen gespendet. — Der Unter⸗ richts⸗Minister beabsichtigt die Gründung zweier jährlich zu ver⸗ theilenden Preise von je 3000 Frs. für die besten Werke in griechischer oder lateinischer Sprache. — Man behauptet, daß bekannte Protestation der Prinzen von
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nächstens zu Madrid ausbrechen sollte. zur Verleihung etwaiger Ruhestörungsversuche die geeigneten Maß⸗ regeln getroffen; in und um Madrid liegen etwa 13,000 Mann zu- verlässiger Truppen. — Eine der bedeutendsten hiesigen Kirchen wurde vorgestern Abends durch vier wohlgekleidete Individuen, die den Küster überfielen und zur Oeffnung der Thüren zwangen, aller werthvollen Gegenstände beraubt; auch der Küster ward ausge⸗ plündert. — Der Schaden, der zu Valladolid und Palencia durch die Niederbrennung der Fabriken angerichtet worden, wird auf
Durch die Verbrennur brodlos geworden.
trifft die Getreide⸗Einfuhr gegen einen blos nominellen Zoll.
scheinlich genehmigt werden.
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Orleans dem Grafen de Morny mit der Bitte zugesan
dieselbe im gesetzgebenden Körper zu verlesen, was jedoch nicht für 8
angemessen befunden worden sei.
Der hiesige Gemeinderath hat mit 8Seeürn⸗ der höheren
Behörde im Namen der Stadt Paris 100,000 Fr. für die Ueber⸗ schwemmten bewilligt. — Cardinal Patrizi, der vom Kaiser mit dem Großkreuze der Ehrenlegion in Brillanten dekorirt worden ist, frühstückte gestern zu Fontainebleau und setzte nach Besichtigung des Schlosses ꝛc. um Mittag die Reise nach Lyon fort. Ein vor⸗ gestern aus der Krim zu Marseille eingetroffenes Kriegsschiff hatte 1200 Mann Truppen, worunter drei Generale, am Bord. . — 3. Juli. Der Kaiser ist gestern zu Plombieères eingetroffen. —
V Der Präsident des Staatsraths Baroche wird interimistisch den Minister der auswärtigen Angelegenheiten vertreten.
Spanien. Aus Madrid schreibt man unterm 27. Juni: „Die Königin ist völlig hergestellt; sie machte gestern eine Spazier⸗
fahrt auf dem Prado in offenem Wagen. — Zwei dahier verhaf⸗
tete Italiener sind angeblich in eine Verschwörung verwickelt, die Die Militair⸗Behörde hat
mindestens fünf Millionen Franken berechnet. Die Brandstifter
V waren mit Flaschen versehen, die Vitriol, Spiritus ꝛc. enthielten. Die Zahl der bis vorgestern zu Valladolid verhafteten Meuterer
beträgt 130; die dienstthuenden Milizen empfangen täglich sechs Realen. — Zu Santander wurden in Folge einer entdeckten Car⸗ listen⸗-Verschwörung mehrere Personen verhaftet. Zu Guadalajara fanden Unordnungen statt, wurden jedoch sofort unterdrückt.“
Der „Agentur Havas“ wird unterm 28. Juni aus Madrid geschrieben: „Fast alle Provinz⸗Deputirten haben schon ihre Pässe
geholt, um Madrid zwischen dem 1. und 6. Juli zu verlassen. —
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Es beweist sich immer mehr, daß die Carlisten zu den Vorgängen in Castilien bedeutend mitgewirkt haben. Einer der Hauptanstifter der Excesse zu Valladolid ist ein ehemaliger Carlisten⸗Offizier. ig dreier dortigen Fabriken sind 600 Arbeiter Die zerstörten Getreidevorräthe belaufen sich
auf viele Tausend Säcke. — Zu Manzanares und an anderen
Punkten sind Exzesse vorgefallen, denen aber sofort Einhalt geschah.“
Eine Depesche vom 1. Juli lautet: „Das neue Desamorti⸗ sirungs⸗Gesetz ist genehmigt worden. — Castilien ist ruhig. — Die
Cortes werden heute prorogirt werden. — Der Minister des In⸗
nern, Escosura, ist noch immer zu Valladolid.“ Portugal. Lissabon, 24. Juni.
Der erste geht dahin, daß die Staatseinnahmen und Ausgaben in Uebereinstimmung mit dem vorjährigen Budget geregelt werden sollen; der zweite be⸗ Beide Bill's liegen den Pairs vor und werden auch von diesen wahr⸗
Dänemark. Kopenhagen, 2. Juli. Unterm 30. Juni ist der Professor der Jurisprudenz an der hiesigen Universität,
Konferenzrath J. E. Larsen, zum Justitiarius (Vorsitzenden) im Höchstengericht ernannt.
( Br H.)
Kunst und Wissenschaft.
u““ Decker'schen Geheimen Ober⸗Hof⸗Buchdruckerei erschienenen, mit Benutzung eines polnischen Vorbildes bearbeiteten Romans „der Fürst „Mein Liebchen“ und seine Parteigänger“, Herrn Kammergerichts⸗Assessor Jerzewski, mit dem Ausdruck der Allerhöchsten Anerkennung für seine literarischen Bestrebungen eine kostbare Busennadel zustellen lassen. Herr Jerzewski hat sich unter dem literarischen Namen: W. Bachmann schon durch mehrere bemerkenswerthe Arbeiten auf dramatischem Gebiete die Theil⸗ nahme der gebildeten Kreise erworben. (Pr. C.)
Marktpreise
u““ Berlin, 4n 3. Jall..“
zu Lande: Roggen 3 Rthlr. 16 Sgr. 11 Pf., auch 3 Sgr. 3 Pf. Grosse Gerste 2 Rthlr. 15 Sgr.
zu Wasser: Weizen 4 Rthlr. 23 Sgr. 9 Pf., auch 3 Rthlr.
10 Sgr. Roggen 3 Rthlr. 20 Sgr., auch 3 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. Grosse
Gerste 2 Rthlr. 15 Sgr., auch 2 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf. Hafer 1 Athlr.“
17 Str. 6 Pf., such 1 Rtblr. 413 SEr. 9 Pf. Erbzen 3 Rthlv. 12 Sgr.
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Die 2 von den neuen Ministern eingebrachten Gesetzvorschläge sind in der Deputirten⸗ kammer rasch erledigt worden.
— Des Koönigs Majestät haben dem Verfasser des in der hiefigen