1“ eines Anderen versichere, an dem er sonst durchaus kein Interesse zum Pensionair des Staatsschatzes herabfinke. Lord Palmerston bemerkt, “ und er wisse 889 82 Erfahrung, daß häufig Mordthaten in das Durchgehen der Bill sei wünschenswerth, indem man das Oberhaus dieser Weise begangen worden feien. Bis vor Kurzem habe dem Einkauf als richterlichen Körper wegen des Mangels an juristischen Kräften nicht
11“ ““ . 1350 8 * 1“ 1gs ixarameabak.
8* 3) aus der 22sten, am 16. Oktober 1854 een 2 1 8 Nicht amtlich es. Sen ee 8* “ r i lloosung folgende, am 15. Januar 1855 zahlbar g Preußen. Königsberg, 11. Juli. Der Chef des Ministe⸗
. 8* 2 — Prämien à 105 Rthlr.: riums für landwirthschaftliche Angelegenheiten, Freiherr von Man⸗ 1 1 8 ) G . b 1 kein Hinderniß im Wege gestanden, und habe man länger in seinem gegenwärtigen Zustande lassen koönne. Es handle 8 Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. — teuffel, ist heute hier eingetroffen. Dem Vernehmen nach wird von Geften dnecan efenik wie 29b oder Hutber erhalten können. Die nicht darum, ob die Bill die beste denkbare Maßregel sei, ss. ben ob 8 1. 23,652 87,970 127,745 163,974 7221,575 218,075 sich derselbe morgen von hier nach Gumbinnen weiter begeben. Folge davon sei gewesen, daß in schreckenerregender Weise die Arsenik⸗ dazu dienen werde, einem allgemein anerkannten Uebel abzuhelfen. Bei 46,807 89,701 128,107 77 80 (Königsb. Hart. Z.) 3 82 Vergiftungen zugenommen hätten, namentlich in den Grafschaften Essex der Abstimmung geht das Amendement Currie's (Ueberweisung 4 7272 40 16 165,518 219,103 Sachsen. Gotha, 11. Juli. Gestern ist durch die Gesetz⸗ und Norfolk. Durch eine von dem gegenwärtigen Lord⸗ Statthalter an einen Sonder⸗Ausschuß) mit 155 gegen 133 Stimmen durch. Die 41 25 “ 65 sammlung das Gesetz über die rechtlichen Verhältnisse der Lehne Irlands eingebrachte Bill sei dem Arsenik⸗Verkaufe Einhalt ge⸗ Regierung bleibt folglich mit 22 Stimmen in der Minorität. 4 2 42 8 41 69 zur Publication gelangt. Durch dieses Gesetz wird bestimmt, daß than worden. Dieses Gift sei deshalb jetzt aus der Mode, und — 12. Juli. Die amtliche „London Gazette“ enthält folgende 97 88 352 9 196 84 die hisherigen Erblehne, so wie das Institut der Lehnträger auf⸗ lein anderes Gift, die 888 “ 8 li g Z Anzeige: 1 . — 9731 97 - 91 gehoben, Verträge, nach welchen Allodialstücke als Lehen angesehen Bei jedem Apotheker in England könne man mi 9 9 In Erwägung, daß verschiedene englische Unterthanen, die Kontrakte 32 91,111 69 274 230,717
Nux vomica erhalten, wenn man nur sage, daß man es als Rattengift
. daß eingegangen waren, um im Auslande bei Eisenbahnbauten oder auf Auch das eigentliche Strychnin sei leicht zu bekommen. Es
Dampfern beschäftigt zu werden, sich an die Konsuln Ihrer Majestät im
werden sollen, so wie Subinfeudationen unstatthaft sind, und daß
bei unserer Haupt⸗Kasse bis heute nicht erhoben worden sind.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Herzog von Ratibor und Fürst von Corvey, von Ratibor.
11e1.““
Minnisterium, Horn, nach Kissingen. 8
52,811 12 98 168,922
13 13 128,908 2 24 73 10 72I 79 Z*b 69 85 8 34 97 33 71 91,200 132,540 36 204,620 155 57,501 94,811 43 52 231,141
34 1.94 3 51 137,486 67 52 137,635 75 596 170,228 61,664 93 81 205, 75 100,325 140,196 175,733 210,102 237,907 64,306 26 146,626 36 34 9 27 34 178,606
12 61 76 412
45 107,411 148,103 210,911
50 42 59 12 64,504 113,330 60 68 55
78 37
1 6
73 153,827 65 18
75 113,572 29 25 214,709 72 96 78 30 8
50 69,313 113,9233 35 38,309 38 35 36 185,4 —4: 84 41 34 77,27656
28 10 245,621 988 öö 80 163,407 52 ,32
33 7923, , 39,583 239 114,555 13 6“ 42,246 84,236 83S
47 42 77 163,915
92 B11“ “ 16 2 42,847
WWW 86 114,911 36 8 531 50 85,835 665 190,652 68 57 75 80 66 56 1 59 85 82 68 192,740 42,955 88 1“ CC111 91 99 38 71 194,510 74 40 43,601 87,927 1ö11 11 218,029 42 14 46 8 23 73
84
Die Inhaber der bezeichneten Prämienscheine werden daher,
e 2 8
g
unter Verweisung auf den weiteren Inhalt des §. 6 der gedachten
Bekanntmachung vom 30. Juli 1832 daran erinnert, daß die im
Laufe von 4 Jahren, vom Tage ihrer Zahlbarkeit an gerechnet,
nicht abgehobenen Prämien verwirkt sind und, der Allerhöchsten Bestimmung gemäß, zu milden Zwecken verwendet werden. Berrlin, den 15. Juli 1856. 58 00¼ General⸗Direction der Seehandlungs⸗Sozietät. Camphausen. Günther.
2
Der General⸗Major und Inspecteur der 1sten Ingenieur⸗ Inspection, von Prittwitz, von Thorn.
1
9r
Abgereist: Der Wirkliche Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath und Direktor der Abtheilung für das Kassen⸗ und Etatswesen im Finanz⸗
LEEI1I1öa
„Berlin, 14. Juli. Se. Majestät der König haben Allergnä⸗ digst geruht: dem Polizei⸗Praͤsidenten Freiherrn von Zedlitz⸗ Neukirch zu Berlin die Erlaubniß zur Anlegung des von des
Kaisers von Rußland Majestät ihm verliehenen St. Annen⸗Ordens zweiter Klasse zu ertheilen. 8
v11
daß Jemand blos in
nicht wieder erlangen kann. (L. Z.)
Baden, 11. Juli. Mit dem letzten Personenzuge ist gestern Abend Ihre Kaiserliche Hoheit die Frau Großherzogin Stephanie von Baden aus Paris hier eingetroffen. Gleichzeitig ist der Prä⸗ sident des französischen gesetzgebenden Körpers, Graf Morny, hier angekommen. Letzterer wird sich einige Zeit im Wildbade ver⸗ weilen, und dann seine Reise nach St. Petersburg und Moskau antreten.
— 12. Juli. Zum Besuche Höchstseiner erlauchten Schwester, Ihrer Majestät der verwittweten Kaiserin von Rußland, ist heute Vormittag Se. Königliche Hoheit der Prinz Karl von Preußen, nach Wildbad abgereist. Bald darauf reiste auch Graf Morny von hier ab, um sich ebenfalls nach Wildbad zu begeben. (Karlsr. Z.)
Württemberg. Stuttgart, 11. Juli. Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen ist, von Dresden
nach Wildbad reisend, hier angekommen. (St. A. f. W.)
Oesterreich. Wien, 12. Juli. Heute früh 8 Uhr ver⸗ kündeten 21 Kanonenschüsse das freudige Ereigniß, daß Ihre Majestät die Kaiserin früh 5 ½ Uhr von einer Erzherzogin glücklich entbunden worden. Gleich nachdem der Kanonendonner verhallt,
rief feierliches Glockengeläute die Bevölkerung zum Dankgottesdienste
in die Kirchen. Um 11 Uhr wurde in allen Pfarr⸗ und Kloster⸗ kirchen Wiens ein feierliches Tedeum abgehalten. Dem Gottes⸗ dienste in der Hofburgpfarrkirche wohnte der gesammte Hofstaat bei. Die feierliche Taufe der neugebornen Erzherzogin findet (s. Tel. Dep.) morgen Nachmittags in Laxenburg statt. — Seine Majestät der Kaiser hat durch Handschreiben an
die Minister von Krauß und von Bruck zahlreiche Begnadi⸗ gungen ertheilt. 9 249,412
Die „Wien. Ztg.“ veröffentlicht heute den zwischen Deßergeich
und den Niederlanden abgeschlossenen Handelsvertrag vom 5. Mai
v. J.
Schweiz. Bern, 11. Juli. Die vereinigte Bundes⸗Ver⸗ sammlung nahm heute die auf diese Session fallenden Wahlen vor. Zum Bundes⸗Präsidenten für 1856 wurde Herr Fornexrod aus der Waadt, neben Stämpfli das jüngste Mitglied des Bundesrathes,
ewählt, nicht güanz ohne Oppofition, denn 23 Stimmen vereinigten ich auf Dr. Furrer aus Zürich, welcher denn auch sofort wieder zu der von ihm schon so oft bekleideten Stelle eines Vice⸗Präsi⸗ denten des Bundesrathes berufen wurde. Zum Präsidenten des Bundes⸗Gerichtes wurde der dermalige Präsident der züricher Re⸗ gierung, Herr Dubs, zum Vice⸗Präsidenten Herr Blumer aus Glarus ernannt. (K. Z.)
Großbritannien und Irland. London, 11. Juli. Die Ankunft Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen von Preußen, der Prinzessin von Preußen und der Prinzessin Louise von Preußenin Buckingham Palace erfolgte gestern Nach⸗ mittags gegen 1 Uhr. Im Gefolge Ihrer Königlichen Hoheiten befinden sich die Gräfin von Hacke, die Gräfin Oriolla, Frau von Sternberg, Graf Boos, Graf Pückler, Oberst von Alvensleben und Oberst⸗Lieutenant von Boyen. Die Herzogin von Kent stattete den hohen Gästen Ihrer Majestät einen Besuch in Buckingham Palace ab, und der Prinz und die Prinzessin von Preußen, so wie die Prinzessin Louise besuchten im Laufe des Nachmittags die Her⸗ zoginnen von Glocester und Cambridge. Dem am Abend bei Hofe stattfindenden Diner wohnten unter Anderen der Earl und die Gräfin von Clarendon bei.
Es sind von der englischen Küste wiederum drei Kriegsschiffe nach den englisch⸗amerikanischen Flotten⸗Stationen abgegangen.
In der gestrigen wee ehhs drückte Lord Campbell die Hoffnung aus, daß der Lord⸗Kanzler in der nächsten Session eine Bill einbringen werde, welche den Verkauf von Giften erschwere. Seit meh⸗ reren Jahren, bemerkt er, sei in England das Verbrechen der Vergiftung in schreckenerregender Weise häufig geworden, und seiner Ansicht nach sei durchaus ein neues Gesetz nöthig, um den Verkauf von Giften zu reguli⸗ ren. Viele Giftmorde seien in Folge des Bestehens der Begräbniß⸗ Vereine verübt worden, und häufig häͤtten Leute, um die für die Beer⸗ b ungs ehen ausgesetzte Summe zu erhalten, ihre eigenen Kinder ver⸗ giftet. Eine andere Art von Giftmorden habe ihren Ursprung in dem gegenwärtigen Systeme der Lebensversicherungen. Es komme vor, der Absicht, einen Mord zu begehen, das
9
Weiteres das Recht, im Hause der Lords zu fitzen.
das Haus der Lords sei, als welches es doch bezeichnet werde. son unterstützt das Amendement Currie's. rnf liche Hoffnung aus, daß das Haus die Bill, welche ein großes Prinzip enthalte, nämlich das der Ernennung zweier hohen besoldeten Beamten im Hause der Lords, im Comité berathen werde. W. der Bill vorkomme, könne recht gut im Comité erledigt werden, da die Frage der Ernennung von Peers auf Lebenszeit mit dem Prinzip des Gesetzentwurfs nichts zu thun habe. nie ei gemäßigteres und verständigeres Ansinnen gehört, als das, die Bill
31 veräußertes Lehn durch Wiedereinlösung die Eigenschaft eines Lehns v; wo man einem Menschen nicht erlaube, sich anders zu baden,
gls mit einer Leine um den Leib. Das sei vielleicht der Vorsicht etwas zu viel; allein ein wenig mehr Vorsicht hinsichtlich des Giftverkaufs könnte in England wahrlich nichts schaden. Der Lord Kanzler ent⸗ egnete, es sei die Ansicht eines der hervorragendsten Mediziner in Eng⸗ kand, daß viel Unheil dadurch angerichtet werden könnte, wenn es allge⸗ nein bekannt würde, daß es 17—18 Gifte gebe, welche eben so tödtlich seien, wie Arsenik. Durch neulich verübte Verbrechen seien jedoch einige dieser Gifte so bekannt geworden, daß er nicht einsehe, weshalb man nicht Strychnin und etwa noch das eine oder andere Gift in dieselbe Kategorie mit Arsenik setzen sollte. Wie er höre, habe der Minister des Innern versprochen, dem Gegenstande während der parlamentarischen Ferien seine sorgfältigste Aufmerksamkeit angedeihen zu lassen. — In der Unterhaus⸗Sitzung richtete Oberst Dunne an den Premier die Frage, ob Kraft der die Erschließung der Donau⸗Schifffahrt betreffenden Bestimmungen des pariser Vertrages auch andere Personen als österreichische Unterthanen das Recht hätten, Dampfer auf der Donau zu besitzen und den Strom oberhalb der österreichischen Grenze unter denselben Bedingungen, wie österreichische Unterthanen, zu befahren. Lord Palmerston antwortet, durch den pariser Vertrag seien auf die Donau⸗Schifffahrt die Grundsätze des Vertrages von 1815 an⸗ gewandt worden. Demgemäß seien alle durch das Gebiet ver⸗ schiedener Staaten strömenden Flüsse für Fahrzeuge aller Nationen der freien Schifffahrt erschlossen, und diese Schiffe blos den von den Uferstaaten festgesetzten Polizei⸗Neglements unterworfen. Es scheine ihm demnach, daß es kraft dieser beiden Verträge den Schiffen jedes Landes freistehe, vom Schwarzen Meere aus in die Donau einzulaufen und den Fluß unter den im Jahre 1815 festgesetzten Bestimmungen so weit aufwärts zu befahren, wie er überhaupt schiffbar sei. Vermuthlich begehe sich die Frage des Fragestellers auf ein durch frühere Arrange⸗ ments mit Oesterreich einer österreichischen Gesellschaft verliehenes Monopol. Der pariser Kongreß sei seines Erachtens der Ansicht gewe⸗ sen, daß jene Uebereinkunft den Bestimmungen des Vertrages weichen müsse. Die österreichische Regierung könne den Schiffen ihrer Staats⸗ Angehörigen nach Belieben Immunitäten verleihen, keineswegs jedoch aus eigener Machtvollkommenheit den Bestimmungen des pariser Vertrages entgegen treten. — Als der die richterliche Stellung des Oberhauses betreffende Gesetzentwurf (Appellate Jurisdiction Bill) im Comité zur Sprache kommen soll, beantragt Currie die Ueberweisung
desselben an einen Sonder⸗Ausschuß. Er stimme, bemerkt er, darin mit
Lord Palmerston überein, daß Kompromisse nothwendig seien. Allein ein jedes einzelnes Kompromiß müsse, nach seinem inneren Werthe und da⸗ nach beurtheilt werden, inwiefern es mit Ehre und Gewissen verträglich Lord Palmerston sei durch ein Kompromiß mit der liberalen i zu seiner gegenwaͤrtigen hohen Stellung gelangt; allein
bald finden, daß es nicht gut angehe, zweien Herren⸗
zu dienen. Er (Currie) mache sich anheischig, vor einem⸗ Sonder⸗ Ausschusse den Beweis zu liefern, daß die Bill möglichst viel Unheil anrichten und möglichst wenig Gutes stiften werde. Sie taste geradezu die Prärogative der Krone an und nehme einem Peer ohne Der wahre Zweck der Bill sei der, die Frage hinsichtlich der Peerswürden auf Lebenszeit zu erledigen und die königliche Prärogative auf immer zu beschränken. Gleichviel, ob Ernennungen von Peers auf Lebenszeit gut oder ver⸗ werflich seien, es sei nicht in der Ordnung, eine solche Frage auf einem Umwege zu entscheiden. Ein Appellationsgericht, das aus Richtern be⸗
stehe, die nur in Faͤllen letzter Instanz zu entscheiden hätten, scheine
ihm überhaupt unstatthaft. Die ganze Bill sei nichts weiter, als ein elendes Gaukelspiel; denn Jedermann werde einsehen, daß ein so zusammengesetztes Appellationsgericht in e nicht eni⸗ Wigram drückt die ernst⸗
Was sonst noch in
Gladstone sagt, er babe nie ein
einem Sonder⸗Ausschusse zu überweisen. Das Haus babe gar keine Zeit, in der gegenwärtigen Session alle die in der Bill inbegriffenen Fragen zu erledigen. Seiner Ansicht nach spreche der Gesetzentwurf ohne Weiteres der Krone jedes Recht auf Ausübung der Prärogative ab, Peers auf Lebenszeit zu ernennen, und gerade die Art, wie man eine so wichtige Frage behandelt habe, lasse es als sehr wünschens⸗ werth erscheinen, den Gegenstand einer weiteren Prüfung zu unterwerfen, um ein Gesetz zu Stande zu bringen, welches dem Volke genüge und den Stempel an sich trage, daß es aus reiflicher und gewissenhafter Ueber⸗ legung hervorgegangen sei. Auch sehe er nicht gern, daß das Oberhaus durch die Ernennung hoher besoldeter Beamten, welche die Functionen auszuüben hätten, die es eigentlich als sein Recht in Anspruch nehme,
öb“]
“
Auslande gewandt haben, um Unterstützung zu erlangen oder die Mittel, auf Kosten der englischen Regierung in ihre Heimath zurückzukehren, und in Erwägung, daß keine Verfügung sie ermächtigt, sich auf solche Weise mit großen Kosten unterstützen oder nach England zurückschaffen zu lassen, wird hiermit allen im Auslande, gleichviel, in welcher Eigenschaft beschäͤftigten englischen Unterthanen angezeigt, daß sie durchaus keinen Anspruch darauf haben, von den Konsuln Ihrer Majestaͤt unterstützt oder auf Kosten des Staatsschatzes in ihre Heimath zuruück befördert zu wer⸗
den, und daß folglich die Konsuln Ihrer Maäjestät im Auslande den Be⸗ fehl “ haben, keinem an sie gerichteten derartigen Gesuche Folge zu geben. — †
Die „Times“ veröffentlicht den Wortlaut der Reclamation des Staates Honduras, in welcher von England die Rückerstattung der Insel Ruatan gegen Garantirung der freien Passage über den Isthmus verlangt wird. 1ö
Viscount Hardinge hat seinen Posten als Ober⸗Befehlshaber des englischen Heeres niedergelegt.
Frankreich. Paris, 11. Juli. Ein Dekret verfügt, daß das Leichenbegängniß des Unterrichts⸗ und Kultus⸗Ministers For- toul in Anbetracht seiner ausgezeichneten Dienstleistungen auf Staatskosten stattfinden soll. — Der Senat hat heute das Gesetz bezüglich der Pensionen der hohen Staatsbeamten und die Gesetze in Betreff der Eisenbahn von Grenoble nach Lyon und Valence, so wie der Bahnen des Pyrenäen⸗Netzes genehmigt. — Die Be⸗ zirksräthe sind für den ersten, fünf Tage dauernden Abschnitt ihrer Session auf den 30. Juli zusammenberufen worden. — Der Mar⸗ schall Pelissier wollte Anfangs auf dem Admiralschiffe „Bretagne“ nach Frankreich zurückkehren und zu Toulon landen; in Folge der von ihm angenommenen Einladung zu dem Feste in Marseille abe wird er sich direkt nach letzterem Hafen begeben und, da Hochbord⸗ Schiffe dort nicht einlaufen können, die Fahrt auf der Dampf⸗ Korvette „Roland“ machen.
— 12. Juli. Das Leichenbegängniß des Ministers Fortoul fand heute mit großem Pomp statt. Der Hof, die Verwaltung, die großen Staatskörper und das Heer waren dabei vertreten. — Der Senat hat gestern den Gesetzen bezüglich der Trockenlegung, so wie bezüglich der Umwandlung der seit dem Februar in Zollsachen er-⸗ lassenen Dekrete und Gesetze, bezüglich einer Anleihe des Seine⸗ Departements von 50 Millionen und bezüglich der Preisermäßigung der telegraphischen Privat⸗Depeschen seine Zustimmung ertheilt. Wie verlautet, wird die erwähnte Anleihe erst im Oktober oder November zum Abschlusse gelangen. 9
Spanien. Aus Madrid schreibt man unterm 7. Juli: „Der Jahrestag der Ereignisse des Juli 1854 wurde heute mit großer Feierlichkeit begangen.
Nach Berichten vom 8. Juli hat die Königin für die Na⸗ tional⸗Miliz von Cenicero, die 1834 diese Stadt so helden⸗ müthig gegen Zumalacarreguy vertheidigte, einen besonderen Orden gestiftet. — Es bestätigt sich, daß die Regierung von einem Komplotte Kenntniß erhielt, den Gasometer anzuzünden und dadurch die Hauptstadt in allgemeine Finsterniß zu versetzen. Es wurde daher eine Abtheilung Truppen in der Nähe aufgestellt; die Direktoren mußten die ganze Nacht das Gas brennen lassen, und die Gouverneure von Madrid verweilten die ganze Nacht in der Anstalt. Es wurde jedoch kein Versuch zur Ausführung des Komplottes gemacht. — Die amtliche Zeitung erklärt, daß zu Sa⸗ ragossa nicht der mindeste Aufwiegelungs⸗Versuch vorgekommen sei, vielmehr die größte Ruhe und der beste Geist dort herrsche.
Eine Depesche aus Madrid vom 10. Juli lautet: „Der Minister Escosura ist diesen Abend zurückgekehrt. An verschie⸗ denen Punkten der Provinz Toledo fanden Brandstiftungen statt; das Feuer wurde jedoch bewältigt. Die Behörden untersuchen.“
Eine Depesche aus Madrid vom 11. Juli meldet: „Die Regierung billigt die Vorsichtsmaßregeln, welche General Zapa⸗ tero in Catalonien zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe ge⸗ troffen hat. Die Nachricht vom Erscheinen carlistischer Banden in den baskischen Provinzen wird für unbegründet erklärt.“
Italien. Neapel, 4. Juli. Eine Erneuerung der am 15. d. M. ablaufenden Getreideausfuhr-Bewilligung wird nicht erwartet, weshalb die Getreidepreise einen Rückgang angetreten haben.
— 7. Juli. Der Koöniglich schwedische Geschäftsträger Graf Wachmeister, ratifizirte vor dem Antritte seiner dreimonatlichen Ur⸗ laubsreise einen Handelsvertrag zwischen Neapel und Schweden.