1856 / 171 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Miinisterium für

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Dem Leistenschneider Carl Bleschke zu Berlin ist un 19. Juli 1856 ein Patent kaauf eine durch Modell und Beschreibung nachgewiesene Maschine, Holz zu bearbeiten, namentlich Holzleisten für Schuhmacher anzufertigen, so weit dieselbe als neu und keeeigenthümlich befunden worden und ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu behindern, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.

. Gewerbe und e Arbeiten.

vl11111X*X“*“ Das 39ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, ausgegeben wird, enthält unter 4478. das Gesetz, betreffend die Zertheilung von Grund⸗ stücken und die Gründung neuer Ansiedelungen in Neu⸗Vorpommern und Rügen. Vom 26. Mai 1856;

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welches heute

. das Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Memeler Stadt⸗-Obligationen im Betrage von 300,000 Rthlr. Vom 16. Juni 1856; unter

4480. die Genehmigungs⸗ und Bestätigungs⸗Urkunde, betref⸗

fend den Nachtrag zu dem Statut der Berlin-⸗Anhalti⸗

schen Eisenbahn⸗Gesellschaft wegen Anlage von Zweig⸗ Eisenbahnen von Wittenberg und Dessau über Bitter⸗ feld nach Halle und Leipzig. Vom 25. Juni 1856; und unter 4481. das Privilegium wegen Emission von Prioritäts⸗Obli⸗ gationen der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn⸗Gesellschaft im Betrage von 4,500,000 Thalern zum Bau von Zweigbahnen von Wittenberg und Dessau über Bitter⸗ feeld nach Halle und Leipzig. Vom 25. Juni 1856 Berlin, den 23. Juli 1856. Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

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Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Medizinal⸗Angelegenheiten.

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Am Gymnasium zu Essen ist die Anstellung des wissenschaft— lichen Hülfslehrers Johann Ferdinand Seck als ordentlicher Lehrer genehmigt worden. 8

Angekommen: Der Erb⸗Truchseß in der Kurmark Branden⸗ urg, von Graevenitz, von Queetz.

Abgereist: Der eneral⸗Major und Inspecteur der 2ten Artillerie⸗Inspection, Encke, nach Mühlberg. 8 üii

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Berlin, Juli. Se. Majestät der König haben Allergnä⸗ digst geruht: Dem Banquier Paul Mendelssohn⸗Bartholdy zu Berlin die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Sachsen⸗Weimar Königliche Hoheit ihm verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Haus⸗Ordens vom weißen Falken zu ertheilen.

MNlichtamtliches. Mecklenburg. Schwerin, 21. Jult. Seine Königliche Hoheit der Großherzog ist vorgestern Abends 6 Uhr aus dem Bade Ischl und Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin Mutter gestern Mittag aus Marienbad hier eingetroffen. Meckl. Ztg.)

b Sachsen. Dresden, 21. Juli. Das hiesige Journal theilt mit, daß sich die Prinzessin Margarethe, Tochter des Königs von Sachsen, mit dem Erzherzog Carl Ludwig, Statt⸗ halter von Tyrol und Vorarlberg, zweiten Bruder des Kaisers von

Sah xgna. der gegenwärtig in Dresden anwesend, gestern ver⸗

Weimar, 21. Juli. Laut telegraphischer Depesche aus St. Petersburg sind Ihre Kaiserliche Hoheit bie Gng. erzogin⸗Großfürstin von Sachsen⸗Weimar am 19. d. M. Mittag nach glücklicher Seefahrt in erwünschtem Wohlsein dort ngekommen. (Weim. Ztg.)

Kabinets Espartero

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Niederlande. Haag, 19. Juli. Die Kronprinzessin von Schweden, Tochter des Prinzen Friedrich, ist nach Ems ab ereist. Die Regierung hat eine Kommission ernannt, die den Auftrag hat die Bedürfnisse des landwirthschaftlichen Unterrichts ihrer Prüfung zu unterziehen und geeignete Vorschläge in Bezug auf Errichtun von Schulen ꝛc. zu machen. 8

Belgien. Brüssel, 20. Juli. Heute um 11 Uhr ver⸗ sammelte sich die Repräsentanten⸗Kammer im Palais de la Nation um die Lesung der von Herrn Dechamps verfaßten Adresse zu ver⸗ nehmen, welche am morgenden Tage dem Könige überreicht wer⸗ den wird. n

Großbritannien und Irland. London, 21. Juli Um weiteren Unruhen vorzubeugen, sind gestern 2000 Mann von den deutschen Legionairen von Aldershott nach Colchester verlegt worden. Die heutige „Times“ sagt, daß Lord Wensleydale statt der lebenslänglichen, die erbliche Pairswürde erhalten werde.

1 Frankreich. Paris, 20. Juli. Der „Moniteur“ veröf⸗ fentlicht heute das vom Kaiser genehmigte Senats-Konsultum in

Betreff der Regentschaft des Kaiserreichs, dessen Text seiner Zeit bereits mitgetheilt wurde.

21. Juli. Nach dem heutigen „Moniteur“ lauten die Nach⸗ richten aus Spanien beruhigend. Die Bewegung in Saragossa hemmt die telegraphische Mittheilung. In Madrid ist die Ruhe gesichert. (Tel. Dep.)

Spanien. Das Supplement der „Madrider Zeitung“ vom 14. Juli, welches die Ordonnanzen, bezüglich der Entlassung des 1 und der Ernennung des neuen Ministeriums enthält, bringt zugleich eine andere Ordonnanz, wodurch Rios Rosas und O'Donnell beauftragt werden, interimistisch statt der abwesen⸗ den Minister Luzuriaga und Baäyarri die Portefeuilles der Justiz und der Marine zu üͤbernehmen. Man wußte übrigens in Madrid noch keineswegs, ob die zwei Minister die ihnen zugetheilten Ministerien anzunehmen geneigt seien.

1 Eine am 16. Juli um 12 ½ Uhr Mittags ausgegebene Extra⸗ hnsg s der „Madrider Zeitung“ enthält folgenden amtlichen

„Der Aufruhr ist besiegt und die Herrschaft des Gesetzes hergestellt. Die Deputation und die E“ hech eegea tair⸗Behörden aufgelöst worden, eben so wurde die Bürgerwehr dieser Stadt aufgelöst und der Reorganisation unterzogen. Von dieser letzten Verfügung sind ausgenommen geblieben die zwei Compagnieen der Bürger⸗ wehr, welche treu geblieben ihren Schwüren, der Königin unb dem Vater⸗ lande. In diesem Augenblicke, um 7 Uhr Morgens naͤmlich, wird zur Entwaffnung der Bürgerwehr von Madrid geschritten. Die partei⸗ gängerische Minderzahl der Deputirten, welche vorgestern widergesetzlich im Cortes⸗Palaste getagt und die sich noch heute Morgens zur Sitzung versammelt, willigt ein, sich aufzulösen, nachdem sie die von der Regie⸗ rung gegebene Erklärung über ihre Anmaßung und Gewaltsamkeit em⸗ pfangen. Der freie Verkehr im Innern der Hauptstadt ist hergestellt.

Aus Madrid hat man in Paris Korrespondenz⸗Nachrichten bis zum 18. Juli. Denselben zufolge war die Entwaffnung der Nationalgarde beendet. Der Kampf in den Straßen von Madrid war ein äußerst hartnäckiger. Die ganze Nationalgarde von Ma⸗ drid, mit Ausnahme von zwei Compagnieen, hatte an demselben Antheil genommen. Eine Unzahl von den Nationalgarden und dem Volke vertheidigter Barrikaden war überall errichtet worden. Die erste Barrikade, welche die Truppen angriffen, war die der Straße Mayor. Der General Concha befehligte dort und die Nationalgarde verlor viele Leute. Die Zahl der Truppen war zu groß, und die Insurgenten wurden genöthigt, nach einem hart⸗ näckigen, aber nutzlosen Kampfe alle ihre Positionen aufzugeben. Letztere verlangten darauf eine Suspension der Feindseligkeiten, die ihnen auch auf zwei Stunden bewilligt wurde. Nicht ohne Interesse ist der Brief, den der Minister-Präsident O'Donnell an den Prästdenten der Cortes gerichtet hat. Derselbe lautet:

Prasidentschaft des Ministerrathes. An den Praͤsidenten der Cortes. Mein Herr! Es ist mir nicht möglich, dem Wunsche meine Zustimmung zu geben, den Sie in Ihrem heutigen Schreiben ausdrücken. Es ist notorisch bekannt, und die Regierung weiß es durch ihre offiziellen Berichte, daß in Madrid keine hinreichende Anzahl von Deputirten an⸗ wesend ist, um die Cortes zu konstituiren; die Regierung Ihrer Majestät kann deshalb in der Versammlung, die heute stattfand, den gesetzlichen Charakter nicht erkennen, welchen Ew. Excellenz ihr beilegt; denn sie bestand aus einer Minorität der konstitusrenden Cortes, die nicht die zur Berathung nothwendige Freiheit hatte in Folge des Druckes, den die Insurrection auf sie ausuͤben konnte. Dieses ist gerade der Grund, warum die Ernennung des neuen Ministeriums der Kammer nicht mit⸗ getheilt wurde. Durch eine im Ministerrathe beschlossene Koͤnigliche Ordonnanz ermächtigt, theile ich Ihnen diese Antwort mit, und ich be⸗ nachrichtige Sie zugleich, daß in Zukunft kein anderer Brief, den Sie oder andere Deputirte im Namen der Cortes an mich richten, bis zur legitimen Konstituirung derselben beantwortet werden wird. Gott erhalte Ew. Excellenz viele Jahre! 1

Madrid, 14. Juli.

Nachdem der Herzog de la Vittoria seine Entlassung münd⸗

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Leopold O'Donnell.

lich in Gegenwart der Köͤnigin

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eiftli achstehender Weise: 89 sriftlich enn k. E Fras Gesundheit gestattet es mir nicht,

Kunctionen eines Präsidenten Ihres Minister⸗Raths weiter nach⸗ ncn en. Wenn Ew. Majestäͤt daher geruhen wollten mich dieser bee zu entheben, so würde ich dafuͤr wie für die groͤßte Gunst, Funcgw Majestät mir erzeigen könnte, dankbar sein. Gott erhalte das verthvolle Leben Ew. Majestät noch lange Jahre, Madrid, 14. Juli 1856.

Espartero.“ ie Königi Baldomero Esp Ministeriums an die Königin.

(gez. rag des neuen 1 be Innern. Madame! Da das Ministerium, welchem

1 sktoria präsidirte, in Folge ausgebrochener Mißhellig⸗ 9 Fehege se würde⸗ 1 üg hee der öffentlichen Angelegenheiten Fhcs 8 Majestät den verantwortlichen Ministern anvertraut worden durch elche die Ehre haben, Ew. Majestät Gegenwärtiges vorzutragen, so l 8 die erste Pflicht des Kabinets, die Lage, in welcher die Nation ug urch ein unglückliches Zusammentreffen unzaͤhliger älterer und neue⸗ sch Ursachen befindet und die sie in die vielleicht ernsteste und gefaͤhrlichste Siuation drängten, in welcher sie in diesem Jahrhunderte noch ewesen, genau und unpartheiisch zu prüfen. Der Aufreizung bür Leidenschaften, dem Zusammenstoße sich widersprechender In⸗ teressen, dem hitzigen Parteien⸗Kampfe, die jeder politischen Revolution vorangehen und folgen, gesellten sich seit dem Triumphe der

von 1854, noch die Abwefenheit jeder systematischen politischen

Bewecaansnistrativen Gesetzgebung, die Erneuerung und der Wechsel aller

ne.eStaatsdiener, die Anhäufung immenser Fragen sozialen und religiö⸗ vidinrichs, der Wiederausbruch des dynastischen Kriegs in Aragonien, Epidemie, Mißernte und die fortdauernde geringere oder stärkere Störung der öffentlichen Ordnung in allen Theilen der Monarchie. Um dieses nur zu traurige Bild zu vollenden, Madame, führen wir die süpgsien offenbar sozialistischen Insurrectionen an, die im großen Maßsta e 1 ie riedlichen Central⸗Provinzen der Halbinsel heimsuchten und sich in gerer Ausdehnung, aber nicht weniger schrecklich und unerhöͤrt, über die Provinzen des Littorals und des Innern geißelartig ausbreiteten. Es ist schmerzlich es sagen zu müssen, Madame, aber vergebens bemühten sich die konstituirenden Cortes in ihrer Weisheit und Voraussicht, und das abgetretene Kabinet mit Eifer und Patriotismus, das Eindringen, das Wachsen, die Verbreitung dieser Uebel und Unheile zu verhindern. Weder die Anwesenheit, die Autorität und Mitwirkung des Parlaments, noch die Anwendung der Vollmachten, mit welchen das vorige Minste⸗ rium bis zum letzten Augenblicke ausgestattet war, weder der auf großen Gebietsstrecken aufrechterhaltene oder hergestellte Kriegs⸗ zustand, noch das summarische und exemplarische Strafverfahren der Militair⸗Justiz welches man anzuwenden genöthigt war, konnten bisher die soziale und politische Ordnung herstellen, den öffentlichen Frieden erhalten und die materielle Ordnung für einige Zeit befestigen. Diese Krise, Madame, erfordert offenbar eine Aenderung im Staats⸗Regierungs⸗System; sie fordert eine Politik der Einigkeit und der Versöhnung zwischen allen Määͤnnern und gegenüber allen Parteien der konstitutionellen Monarchie; sie erfordert eine gerechte und genügende

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Unterdrückung aller auflösenden Elemente, welche in der Tiefe agitiren, wo der Abschaum der Gesellschaft arbeitet; sie erfordert endlich, NMadame,

ein momentanes Concentriren und die unumstößliche Vereinigung der öffent⸗ lichen Gewalt, welche gleichzeitig mit Klugheit und Mäßigung, aber mit Kraft handeln muß, damit sie durch Unterbrechungen nicht gelaͤhmt, durch getheilte fruchtlose Bemühungen sich nicht aufzehre, damit ein großer gewaltigerStoß den Prinzipien die Autorität, den Gesetzen Achtung wieder verschaffe, daß den heiligen Rechten der Bürger die Sicherheit, die moralische Ordnung der Bevöͤlkerung und der innere Friede der Monarchie wieder gegeben werde. Nur auf diese Weise, Madame, konnte man sowohl in Spanien⸗ als im Auslande, unter weit weniger gebieterischen Verhältnissen, die Gesellschaft vor Auflösung, die Nation vor Verfall retten.

vorschlägt, elche gen de Eile, mit welcher sie Gegenwärtiges der hohen Einsicht Ew. Majestät unterstellt, nur flüchtig andeutete, die Negierung hofft,

es ihr gelingen wird, das vorgesteckte hohe Ziel

reichen, in welchem sich die natürlichsten, heiligsten, sten und lebensfähigsten Pflichten der konstitutionellen Macht resümiren. Wenn sie mit der unbesiegbaren Stütze der laut zu ihren Gunsten sprechenden öffentlichen Meinung, dieses Ziel erreicht haben wird, wird sie sich beeilen, eine nicht minder heilige und gebieterische Pflicht zu erfüllen: nämlich die normale Ordnung herzustel⸗ len und ihr Betragen dem Urtheil der Cortes zu unterwerfen und so in der Verwaltung des Staates und in den Beziehungen zum Parlament stets die Achtung für das Gesetz, die Liebe für die

welchen Ihre gegenwärtigen Raäthe durch das ganze Leben huldigten. Von diesen Gefühlen belebt, auf diese Gründe gestützt, haben wir die Ehre, der Genehmigung Ew. Mäajestät nachfolgenden Dekrets⸗Entwurf gehorsamst zu unterbreiten. (gez.) Leopold O'Donnell, Nicomedes Pastor Diaz, Ma⸗ nuel Cantero, Antonio de Los Rios y Nosas, Jose Manuel de Collado.”“ (Man wird bemerken, daß diese Darlegung von den Herren Luzuriaga und Pedro Bayarri nicht mitunterzeichnet ist. Dieselben scheinen demnach auf die Portefeuilles der Justiz und der Marine, zu welchen sie durch Dekret vom 14ten berufen waren, verzichtet oder selbe gar nicht ange⸗ nommen zu haben.)

„— Königliches Dekret: „In Anbetracht der außerordent⸗ lichen Verhältnisse in welchen die Monarchie sich befindet und im Einklange mit den Anträgen meines Ministerrathes dekretire ich wie folgt: Art. 1. Alle Provinzen der Halbinsel und die dazu gehörigen 1

Inseln, sind in Belagerungszustand erklärt. Art. 2. Die General⸗ Capitaine der Provinzen werden während der Dauer dieses Kriegs⸗ zustandes die außerordentliche Gewalt annehmen und ausüben, die ihnen für solche Fälle kraft der General⸗Reglements der Armee und der beste⸗ henden Gesetze zusteht. Art. 3. Die Regierung wird den Cortes von

bald zu

Die Regierung, Madame, hegt die feste Hoffnung, daß, Dank dem Hauptmittel, welches sie Ew. Majestät V und durch die anderen Maßnahmen, welche sie, wegen der

sagen wir, daß

er⸗ nothwendig⸗

Freiheit bethätigen,

der Anwendung und Ausübung dieser außerordentlichen Vollmachten Rechen⸗ schaft abstatten. Gegeben im⸗Palaste, den 14. Juli 1856. (gez.) Die (Gegengez.) Der Minister des Innern. Antonio de Los Rios y Rosas.“ 31

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London, Montag, 21. Jult, Nachts. (Wolff'’s Tel. Bur.) In so eben stattgehabter Sitzung des Unterhauses lobte Pal⸗ merston das bisherige Betragen der deutschen Legion außerordent⸗ lich und sagte, ihre Entlassung sei sehr nahe bevorstehend, nur müsse sich die Regierung über den Modus derselben erst entschließen.

Statistische Mittheilungen.

Ueber den Geschäftsbetrieb der ständischen Darlehns⸗Kasse für Schlesien waäͤhrend des verflossenen 1855 theilen wir nach⸗ stehende Details mit: Nach dem Beschlusse der ständischen Kommission vom 21. Dezember 1854 sollten die zu emittirenden 2 Millionen dergestalt verwendet werden, daß 1,000,000 Rthlr. zu Darlehnen an Private zum Retablissement des beschädigten Grundbesitzes, 600,000 Rthlr. zu Nor⸗ malisirung der Deichverbände, 200,000 Rthlr. zu Darlehnen an Kreis⸗ und andere Corporationen disponibel gemacht würden, und demnach 200,000 Thlr. in Reserve verblieben. Da sich indeß später her⸗ ausstellte, daß die für Privaten ausgeworfene Million voraussichtlich nicht absorbirt werden würde, so wurde neuerdings (unterm 5. Juni und 22. November) beschlossen, die in jener Kategorie nicht absorbirten Fonds den Kreis⸗ und Gemeinde⸗Corporationen und diejenigen Fonds, welche auch von den letzteren nicht absorbirt werden sollten, so wie den Reserve⸗ Fonds von 200,000 Rthlr. den Deichverbänden zu überweisen, schon jetzt aber die für letztere ursprünglich ausgeworfene Summe von 600,000 Rthlrn. vorläufig um 100,000 Rthlr. zu erhöhen. Im Uebrigen wurde sowohl an der ursprünglich befolgten Regel, Darlehne an Privaten nicht über den Betrag der Hälfte des Schadensnachweises zu bewilligen, als auch an dem ursprünglich auf den 1. Juli 1855 angesetzten Prä⸗ klusivtermin für die Darlehnsanmeldungen festgehalten. Nur für solche Kreis⸗ und Gemeinde⸗Corporationen, bei welchen sich die eintretenden Nothstände als eine Kontinuität der ungünstigen Naturereignisse des Jahres 1854 erwiesen, wurde der gebdachte Präklusiv⸗Termin auf ein Jahr verlängert. Innerhalb der auf solche Weise festgestellten Grenzen ist seitens des Direktoriums bei Bewilligung der eingegangenen Gesuche verfahren und nur in einigen seltenen Fällen bei ausreichender Sicherheit kleineren Grundbesitzern ein Betrag über die Halfte des Scha⸗ densnachweises gewährt worden, wenn dadurch die Erreichung des regle⸗ mentsmäßigen Minimums des Darlehns von 20 Rthlrn. erreicht werden konnte Gezahlt wurden auf solchergestalt bewilligte Darlehne: an Pri⸗ vate 668,477 Rthlr., an Corporationen 33,100 Rthlr., an Deichverbäͤnde 269,000 Rthlr., zusammen 970,577 Rthlr., von denen durch Private noch im Laufe des Jahres 440 Rthlr. zurückerstattet wurden, so daß ultimo Dezember der Gesammtbetrag der ausstehenden Darlehne 970,137 Rthlr. war. Von den Darlehnen an Private fallen 329,840 Rthlr. auf Ritter⸗ gutsbesitzer, 88,750 auf dergleichen Pächter, 45,431 auf büͤrger⸗ liche Grundbesitzer, 204,456 auf bänuerliche dergleichen. Nach Regierungs⸗Bezirken vertheilen sich dieselben Kategorieen der Zahl und der Summe nach folgendermaßen: Breslau 1395 Dar⸗ lehne von zusammen 500,308 Rthlr., Liegnitz 136 Darlehne von zusammen 78,513 Rthlr., Oppeln 312 Darlehne von zusammen 89,656 Rthlr., zusammen 1843 Darlehne im Gesammtbetrage von 668,477 Rthlr. Von eben diesen Darlehnen sind sichergestellt: durch hypotheka⸗ rische Eintragung 407,576 Rthlr., durch Verpfändung von Hypotheken 94,736 Rthlr., durch Verpfändung von Papieren 53,575 Rthlr., durch Bürgschaft unter gleichzeitiger hypothekarischer Eintragung 3500 Rthlr., unter Verpfändung von Hypotheken 14,000 Rthlr., desgleichen von Papieren 10,570 Rthlr., durch einfache Bürgschaft ohne besondere Sicherheitsbestellung 65,020 Rthlr., endlich durch Verpfändung des Inventars seitens Königlicher Domainen⸗Pächter 19,500 Rthlr., zu⸗ sammen obige 668,477 Rthlr. Die verpfändeten Hypotheken betrugen 146,498 Rthlr., die verpfändeten Papiere 76,040 Rthlr. Die statuten⸗ mäßig bewilligten 500,000 Rthlr. Darlehnskassenscheine sind im Verlaufe des Jahres vollständig, an Obligationen dagegen 1,030,000 Rthlr. aus⸗ gefertigt und von letzteren 423,050 Rthlr. versilbert worden. Die Emit⸗ tirung beträgt demnach im Ganzen 923,050 Rthlr., die gezahlten Dar⸗ lehne 970,577 Nthlr.; es hätten also statutenmäßig noch für den Betrag des Ueberschusses der letzteren von 47,527 Rthlr. mehr Obligationen ver⸗ silbert werden können. Der Aktivbestand des Vermögens belief sich am Jahresschluß auf 485,510 Rthlr. Da der überwiesene unter den Aktivis degriffene Betriebsfond 500,000 Rthlr. betrug, so sind von demselben im Jahre 1855 absorbirt worden 14,490 Rthlr., und zwar durch Kursver⸗ lust 5039 Rthlr, durch Zinsenzuschuß 597 Rthlr durch Verwaltung kosten 8852 Rthlr. 8 EEE1“ .

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Gewerbe⸗ und Handels⸗ 8 1

Nach Berichten aus Warschau vom 19. Juli sollte am näͤchsten Tage die Personen⸗Dampfschifffahrt auf der oberen Weichsel, namentlich zwischen Warschau und Zawichost, wieder eröffnet werden dob 8 Dampf⸗ schiff „Wisla“ lag bereit, um sich am 20sten fruͤh von Warschau rns nach Neu⸗Alexandrien (Pulawy) und von da nach zu e Vom 21sten an sollte dann die Fahrt zwischen Warschau und Neu⸗ Alexandrien, stromaufwärts des Montags, Mittwochs und Freitags, stromab des Dienstags, Donnerstags und Sonnabends, von dem Dampf⸗ schiff „Pilica“, die Fahrt zwischen Neu⸗Alexandrien und Zawichost, an jene erstere sich anschließend, stromaufwärts jedesmal an dem darauf folgenden, stromabwärts respektive an dem vorhergehenden Tage, von

dem Dampfschiff „Wisla“ gemacht werden.