1856 / 175 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

dieser Beziehung gleichgültig ist, ob Jemand einen Strauch mit der Wurzel oder ohne dieselbe entwendet hat. In beiden Fällen trifft ihn die Strafe des Diebstahls, wenn eine gewinnsüchtige Absicht anzunehmen ist; in beiden Fällen die Strafe einer Uebertretung der wenn eine gewinn⸗ süchtige Absicht nicht 1“ z. W1ö1““ ““ Feldpolizeisachen betrifft, so kommen für die Fälle, in welchen es sich, wie bei den einfachen Hütungs⸗ freveln nur um die Festsetzung von Pfand geld, Kosten oder Ausmittelung des Schadens handelt, die Bestimmungen der Feldpolizei⸗Ordnung (§§. zur Anwendung.

ist für das Verfahren bei Untersuchung und Ent⸗ die mit Strafe bedrohten Uebertretungen eine der Feldpolizei⸗Ordnung

fortan in oder Baum

Was das Verfahren in

agegen scheidung über g wesentliche 1“ 8 Bestimmungen

—. 6 d 69) eingetreten. 6 8 ee; Aruite VIII. des Einführungsgesetzes zum Straf⸗ gesetzbuch vom 14. April 1851 steht in solchen Fällen die Unter⸗ suchung und Entscheidung den Einzelnrichtern zu, bei welchen der Polizeianwalt Anklage zu erheben hat. Diesem haben deshalb rie Lokal⸗Polizeibehörden von jeder Uebertretung einer feldpolizeilichen Strafvorschrift Anzeige zu machen, es sei denn, daß sie von der ihnen durch das Gesetz vom 14. Mai 1852 beigelegten Ermächti⸗ gung, solche Strafen vorläufig festzusetzen, Gebrauch machen wollen. In diesem letzteren Fall kommen indeß folgende Grund⸗ sätze zur Anwendung: 11““

1) der Polizeiverwalter darf sich dieser Befugniß nur bedienen, wenn wirklich eine Uebertretung, also eine Handlung vorliegt, welche die Gesetze im höchsten Maͤaße nur mit Ge⸗ fängnißstrafe bis zu sechs Wochen oder mit Geldbuße bis zu funfzig Thalern bedrohen; handelt es sich um ein Vergeh en oder Verbrechen, wie z. B. Diebstahl, oder böswillige Beschä⸗

digung (§. 8 a. a. O.), so ist darüber dem Staatsanwalt des Bezirks Anzeige zu erstatten;

er darf keine höhere Strafe als fünf Thaler Geldbuße oder dreitägiges Gefängniß aussprechen (§. 1 a. a. O.); erachtet er eine höhere Strafe für angemessen, so muß er die Ver— folgung dem Polizei⸗Anwalt überlassen (§. 1 g. a. ö.z gegen die Strafverfügung des Polizei⸗Verwalters findet kein Rekurs an dessen vorgesetzte Behörde statt, sondern dem An⸗ geschuldigten steht nur frei, innerhalb zehn Tagen, vom Tage der Insinuation der Verfügung an, bei dem Polizei⸗Verwal⸗ ter, dem Polizeirichter oder dem Polizei⸗ Anwalt auf gericht⸗ liche Entscheidung anzutragen (§. 5 a. a. O.)5 4) dem Antragenden muß eine Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung kostenfrei ertheilt werden (ebend.) Ant. 7. 11“

Nach dem Vorstehenden wird auch in den Fällen, wo es sich um eine mit Strafe bedrohte Uebertretung handelt, in der Regel dieselbe Polizei⸗Behörde vorläufig die Strafe festsetzen können, welcher die Entscheidung zusteht, sobald es sich nur um die Kosten, Pfändung oder Schadensermittelung handelt (Art. 5). Es wird sich dies Verfahren überall empfehlen, wo der Polizeiverwalter bei einer Uebertretung keine höhere Strafe als fünf Thaler Geldbuße oder dreitägiges Gefängniß für angemessen erachtet. Erst in den späteren Stadien unterscheidet sich das Verfahren.

Der Rekurs gegen die Entscheidung der Polizei⸗Behörde über Pfandgeld und Kosten geht nach §. 67 an die Regierung resp. an das Gericht, welches in den Formen des Civilprozesses entscheidet.

Der Einspruch gegen die Straffestsetzung des Polizeiverwal⸗ ters geht immer an das Gericht, und zwar an den die Strafsachen entscheidenden Einzelrichter, welcher unter Zuziehung des Polizei⸗ verwalters zu erkennen hat.

Mit Rücksicht auf diese Verschiedenheiten aber sind von vorn herein die auf die Straffestsetzung bezüglichen Schriftstücke von den⸗

jenigen getrennt zu halten, welche sich auf die Kosten, Pfändung oder den Schadensersatz beziehen, damit das weitere Verfahren in bbeiden Richtungen durch die Vereinigung der Akten nicht aufge⸗ halten werde. 1 en. 1

Berlin, den 1. Juli 185 1

Der Justiz⸗Minister Der Minister Simons.

2. von Westphalen. Für den Minister

der landwirthschaftlichen Angelegenheiten: von Manteuffel.

öi14X4*“*“ Bekanntmachung vom 19. Juli 1856, betref⸗ fend das Erscheinen einer amtlichen Ausgabe der Feldpolizet⸗Ordnung vom 1. November 1847.

Sämmtlich

1“

nachrichtigt, daß von der Feldpolizei⸗Ordnung vom 1. Novente 1847 und den dieselbe abändernden und ergänzenden Gesetzen 1 Verbindung mit der von dem Justiz⸗Minister, dem Minister des Innern und dem Ministerium für landwirthschaftliche Angelegen⸗ heiten erlassenen Instruction vom 1. Juli d. J. eine amtliche Aug. gabe veranstaltet und im Verlage der Deckerschen Geheimen Ober. Hofbuchdruckerei hierselbst erschienen ist. Der Preis eines Exem⸗

ars dieser amtkichen Ausgabe ist Berlin, den 19. Juli 1856.

Der Justiz⸗Minister Simons.

auf 3 Sgr. festgesetzt.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 14. Juli. des Barres, Pr. Lt. vom 35. Inf. Regt., unter Führung à zuite dieses Regiments, zur Dienstleistung als Abtheilungs-Vorsteher be dem Kadettenhause zu Kulm kommandirt. Frhr. v. Wrangel, Set. 9. vom 3. Kür. Negt., ins Garde⸗Hus. Regt. versetzt. v. Othegraben, Oberst u. Commandeur der 6. Inf. Brigade, die Erlaubniß zum Traga der Unif. des 25. Inf. Regts., unter Führung à la suite desselben, er⸗ theilt. v. Podewils, Port. Fähnr. dom 2. Inf. Regt., zum Seconde⸗ Lieutenant, Sannow, Seconde⸗Lieutenant vom 9. Infanterie⸗Regimem, zum Pr. Lt., Kroll, v. Lübtow, Unteroff. vom 14. Infanterie⸗Regt, b. Hellermann, Unteroff. vom 2. Kür. Regt., zu P. Fähnrs. befür⸗ dert. Bar. Schuler v. Senden, Hauptm. vom 34. Inf. Regt., unten Beförderung zum Major, zum Commandeur des 3. Bats. 2. Ldw. Regtz. ernannt. v. Wittich, Hauptm. vom 20. Inf. Regt., unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. beim Gen.⸗Kommando des V. Armes Corps, ins 34. Inf. Regt. versetzt. Frhr. v. Falkenhausen, Pr. A. vom 8. Inf. Regt., unter Beförderung zum Hauptm. im 2. Inf. Regt, als Adjut. zum Gen.⸗Kommando des V. Armee⸗Corps kommandirt. v. Roell, Pr. Lt. vom 9. Inf. Ngt., zum Hauptm. befördert und ins 17. Inf. Regt. versett Den 16. Juli.

v. Barner, Nittm. vom 8. Hus. Negt., einstweilen in seiner bich Stellung als Adjutant beim Gen.⸗Kommando des VII. Armee⸗Corps be lassen. Gr. zu Stolber g⸗Wernigerode, Pr. Lt. vom Regt. Gard du Corps, zur Dienstleistung beim Gen.⸗Kommando des VII. Arme Corr⸗

kommandirt.

8I“

Bronsart v. Schellendorff, Oberst⸗Lieut. u. Kommandant bon Wesel, die Genehmigung zum Tragen der Uniform des 3. Inf. Regtt, unter Führung à la suite desselben, ertheilt. v. Eichstedt, P. Fähnn⸗ vom 16. Inf. Regt., zum Sec. Lt., Schulze, Unteroff. von demselben Regiment, Hummel, Unteroffizier vom 17. Infanterie⸗Nexgiment Freiherr von Fürstenberg⸗Bor beck, Freiherr von und ü Egloffstein, Unteroffiziere vom vSnr Regt., zu P. Pestel, Pr. Lt. vom 11. Hus. Regt., unter Entbindung von dem Ker⸗ mando als Adjutant der 14. Kavall.⸗Brigade, zum Rittm., v. Hymmen Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Baron v. Min nigerode, N. Lt. vom 5. Ulan. Regt., zum Rittm., v. Vietsch, Sec. Lt. von deme⸗ Regt., zum Pr. Lt., Edler v. Hymmen, Sec. Lt. à la suite desselben Regts., zum Pr. Lt. à la suite befördert. v. Scharnhorst, Pr. b vom 3. Hus. Regt., als Adjutant zur 14. Kavball. Brigade kommandin. Prinz zu Bentheim⸗Steinfurt, Major, aggr. dem 13. Inf. Rezt. als Commandeur des 7. komb. Reserve⸗Bats. kommandirt. b“

ESWei der eeee

v. Großmann, Major u. Commandeur des ins 9. Inf. Regt. versetzt. Fließ, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des zmn Bats. 2. Regts., v. Wedell I., Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bal 9. Regts., de Niem, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. desselben Bats⸗, zu Lts., Frhr. v. Eickstedt, P. Fähnr. vom 2. Bat. 9. Regts., früher 3. Drag. Regt., zum Sec. Lt. beim Train 1. Aufgeb. Wegner,⸗ Vic Feldw. vom 2. Bat. 14 Regts., zum Sec. Lt. 1. Aufgeb., b Tu cholit P. Fähnr. von dems. Bat., zt. der Kavall. 1. Aufgeb. befördert. v. Hennigs, Pr. Lt. a. D., frühe Seconde⸗Lieutenant im 21sten Infanterie⸗Negiment, unter Beförderunt zum Pr. Lt., ins 2. Aufgebot des 2ten Bataillons 2ten Regimenlt Venzmer, Sec. Lt. vom Train 1. Aufgeb. des 1. Bats. 9., ins 2. Bür 2. Regts., Vanselow, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 2. Bats. 3. Bat. 9. Regts., Schmeißer, v. Stempel, Sec. Lts. vom 2. AUufs.

Bruno, Sec. Lt. von der Artill. 2. Aufgeb. des 1. Bats. 29., lls 1. Bat. 13. Regts., v. Doöring, Pr. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Baik 13., ins 1. Bat. 15. Regts., v. Morstein, Sec. Lt. von den Pion.] Aufgeb. des 3. Bats. 14., ins 2. Bat. 17. Regts., Winterst ein, 2 Lt. von den Pion. 2. Aufgeb. des 2. Bats. 2. Regts., ins Ldw. be 36. Inf. Regts., Buss, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 2. Bats. 16. Regle⸗ v. Viebahn, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgeb. des 1. Bats 22. Rehe ins Ldw. Bat. 37. Inf. Regts. einrangirt 8—

Abschiedsbewilligungen tc.

Den 14. Juli.

v. Lüderitz, Oberst⸗Lieut. vom d. Inf. Regt., als Oberst mit de Regts.⸗Unif., Aussicht auf Anstellung in der Gendarmerie und Pensict v. Düsterlbho, Hauptm. vom 14. Jnf. Regt., als Major mit der Regts⸗

3. Bats. 2. Regle⸗

Fähnrs., vorg

Kaiserkrönung nach Moskau. V Belgien. Brüssel, 24. Juli. Gestern empfing Se. Majestä früher im 3. Drag. Regt., zum Sec. Lt. 8

der Abschied bewilligt. ausgeschieden.

Aussicht auf Civilversorgung und Pension, unis, 82n; Seconde⸗Lieutenant vom 4. Ulan. Regt., 8 Bei der Landwehr: Den 14. Juli. Sec. Lt. von der Kavall. 1. Aufgeb. des 3. Bats. Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 9. Regts., Fasinski, Hauptm. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 14 Regts., diesem zuseiner bisher. Unif., allen dreien der Abschied bewilligt. Den 17. Juli. Bottlenberg, gen. Schirp, eb des 1. Bats. 16. Regts., mit seiner bisher. Uniform Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums: Den 11. Juli. 8 ,& Kolscher, Intendantur⸗Rath von der Militair⸗Intendantur des Armee⸗Corps, zu der des VII. Armee⸗Corps, und dagegen Kausch, Intendant.⸗Nath von der Militair⸗Intendant. des VII. Armee⸗Corps, zu der des I. Armee⸗Corps versetzt. Dzialoß, Br uno, bisherige über⸗ gäͤhlige Intendant.⸗Secretaire bei der Militair⸗Intendant. resp. des II. und des VII. Armee⸗Corps, zu etatsm. Intendant.⸗Secretairen ernannt.

2 Regts., Herwig,

Rittm. vom Train 1. Auf⸗ der Abschie

Frhr. v.

Breußen. Königsberg, Nachmittags endete sanft der Staatsminister a. D., Ritter des Schwarzen Adler⸗Ordens, Hein rich Theodor von Schoen auf Arnau. Bis vor wenigen Tagen erschien er noch vollkommen geistes⸗ frisch, zeigte für den Lauf der Zeitereignisse die regste Theilnahme; indeß forderte die Natur (v. Schoen ist 1773 geboren) ihren Tribut. Es trat seit einigen Monaten eine fühlbare Abnahme seiner Kräfte ein, welcher Zustand sich allmälich steigerte und dem er endlich er— lag. (Königsb. Hart. A 8* Hannover, 24. Juli. Die Zweite Kammer entschied sich gestern in zweiter Berathung des Gesetzes über Beschränkung der Zuständigkeit der Schwurgerichtshöfe, welche die §§. 1 bis 7 umfaßte, für den Antrag des Verfassungs⸗Ausschusses,

N

wonach leichtere politische und Preßvergehen den untern Instanzen,

schwere den großen Senaten der Obergerichte mit Berufung an den

Urtheilssenat des Ober⸗Appellationsgerichts, verwiesen werden sollen. Sie verwarf mit 70 gegen 15 Stimmen einen auf Beseitigung der doppelten Instanz gerichteten Antrag Danckerts und mit 44 gegen 41 Stimmen einen Antrag Oppermanns, nach welchem die allgemeinen Vorschriften der Strafprozeß⸗Ordnung in Kraft treten, mithin für schwere politische ꝛc. Vergehen die Zuständigkeit der Schwurgerichte begründet bleiben sollte.

Sachsen. Leipzig, 25. Juli. Heute früh ist Se. König⸗ liche Hoheit Prinz Albrecht von Preußen auf der thüringischen Eisenbahn hier angelangt und nach Dresden weiter gereist. (L. Z.)

Frankfurt, 24. Juli. Ihre Königliche Hoheit die Prinzes⸗ sin Karl von Preußen ist heute von ihrem Besuche in Baden⸗ Baden hier angekommen und hat sich nach Schlangenbad zurück⸗ begeben, um ihre Kur fortzusetzen. (Fr. J.)

Niederlande. Amsterdam, 24. Juli. Im ersten halben Jahre dieses Jahres haben die Staatseinkünfte 26,276,857 Gulden betragen und zwar 2,342,627 Gulden weniger als in derselben Zeit des vorigen Jahres. Es ist dabei nicht zu übersehen, daß die Steuer auf Tonnengeld und die Mahlsteuer in diesem Jahre nicht erhöht gewesen ist, dagegen der Wein, in⸗ und ausländische Spiri⸗ tusse Aufschlagsteuern erlitten haben. Die Veranschlagung der Einkünfte für dieses halbe Jahr war beinahe 600,000 Gulden höher, als wirklich eingekommen ist. Außerdem sind 10 Millionen Gulden abgelöst worden, so daß auch an Renten für die Staats⸗ schuld gespart wird. Prinz Friedrich reist am 15. August zur (Düss. Z.)

der König Leopold in feierlicher Audienz die Gesandten von Frankreich, Rußland, Preußen und Baiern, welche ihm Glückwunsch⸗ Schreiben ihrer Souveraine überreichten. der „Moniteur“ einen neuen Gnaden⸗Erlaß, vom 23. d. M. datirt, welcher sämmtlichen wegen Polizei-Vergehungen verurtheilten oder in Haft befindlichen Personen ihre Strafe schenkt. Am 27sten d. M. wird der König sich nach Brügge begeben, wo eine neue Reihe von Festlichkeiten seiner harrt, und alsdann mit nur kurzen Unterbrechungen das ganze Land durchziehen, da eine jede belgische Stadt es als einen Ehrenpunkt bei dieser Jubilarfeier in ihren Mauern zu begrüßen. (Köln. Z.) Großbritannien und Irland. London, 24. Juli. Die Königin beabsichtigt, wie es heißt, den bei den Ostsee⸗Feld⸗ zügen betheiligten Flotten⸗Mannschaften die ihnen entsprechenden Medaillen persönlich einzuhändigen.

„Die kriegsrechtliche Untersuchung über die letzte Meuterei der Miliz von Tipperary, ist, wie der „Times“ aus Dublin gemeldet wird, am vergangenen Montag geschlossen worden, und sollen vier der Rädelsführer zum Tode verurtheilt worden theil ““ ISe 8. Hn

Am 23. d. Mts.

Am heutigen Tage bringt

betrachtet, den geliebten Monarchen

wurde dem Commandeur en Chef eingeschickt, durch den es der

Königin zur Bestätigung vorgelegt werden soll. Zwei Andere von

den Meuterern wurden den Civil⸗Behörden zur Aburtheilung übergeben. 1b 21 . Es liegt jetzt der Finanz⸗Ausweis des verflossenen Jahres (bis 31. Juni gerechnet) gedruckt vor. Die Haupt⸗ momente daraus lassen sich in Kürze folgendermaßen zusammen⸗ stellen: Die Gesammt⸗Ausgaben betrugen 91,803,191 Pfd., gegen 70,233,778 Pfd. in der entsprechenden Epoche von 1854 bis 1855. Die Mehr⸗Ausgaben belaufen sich somit in runder SUmme auf 20,000,000 Pfd. Unter den Revenüen steht obenan, der

Ertrag der (seit dem Kriege erhöhten) Einkommensteuer:

15,187,953 Pfd. Die Ausgaben zerfallen in drei Haupt⸗ rubriken. Die Erste umfaßt die Verwaltung der Staats⸗ schuld und deren Interessen, im Betrage von 28,319,173 Pfd.; die zweite umfaßt 400,542 Pfd. für die Civilliste, 339,214 Pfd. für Pensionen und Jahrgehalte, 162,519 andere Gehalte und Diãä⸗ ten, 146,591 Pfd. die Kosten der Diplomatie; 491,339 Pfd. Ge⸗ richtshöfe und 187,507 Pfd. diverse Ausgaben; zusammen 1,727,715 Pfd. In die dritte Rubrik fallen 21,551,242 Pfd. für das Land⸗ heer, 17,113,995 Pfd. für die Flotte, 8,378,582 Pfd. für das Feld⸗ zeugamt, 3,000,000 Pfd. besonderer Kredit für Heer und Flotte notirt, 6,879,604 Pfd. für die verschiedenen Civilämter, 4,132,636 Pfd. für Gehalte in den verschiedenen Revenüen⸗Departements; zusammen 61,756,292 Pfd. Diesem Ausweise zufolge haben die Ausgaben für Heer und Flotte über 50 Millionen Pfd. betragen. 1 In der gestrigen Unterhaus⸗Sitzung überreichte Mr. Gib⸗ son eine Petition von Vrer Najundez Waider, gewesenem Rajah von Coory, mit der Beschwerde, daß die Ostindische Compagnie ihm den Auf— enthalt in England verbietet, und der Bitte, daß die Pension, welche er von der Ostindischen Compagnie zu beziehen hat, ihm ungeachtet seines Verweilens in England, ausbezahlt werde. Nach einigen Bemerkungen 2 über die Ventilation des Hauses, den Bericht der Chelsea⸗Krim⸗Kommission, welcher, wie Mr. Villiers bersichert, den Mitgliedern vor der Proro-⸗ gation eingehändigt werden soll, und einigen geschäftlichen Kleinigkeiten mehr, kommt die „Uishops of London and Durham Retirement Bill’“ zur De⸗ batte. Sir Will. Heatheote beantragt die Verwerfung, weil die Bill einen gefährlichen Präzedenzfall abgeben würde. Ohne der Regierung oder den Bischöfen selbst den Vorwurf absichtkicher Simonie machen zu wollen, kann er doch nicht anders, als das Arrangement bei diesem Namen zu nennen. Dem Bedürfniß der beiden Sprengel ab⸗- zuhelfen, hätte man Suffragan⸗ (Weihbischöfe) Bischöfe heranziehen kön⸗ nen. Lord Rob. Cecil sekundirt. In derselben Weise treten auch Mr. Roebuck und Sir J. Graham gegen die Maßregel auf; jener nennt sie einen Skandal fuͤr die Kirche; dieser macht bemerklich, daß Kontrakte, wie die vorgeschlagenen, untergeordneten Geistlichen als Simonie ange⸗ rechnet werden würden, und daß es einen garstigen Eindruck nache, blos die hochgestellten, reichen und wenig von ihrem Beruf geplagten Kirchen⸗ Lords, blos die Bischöfe, von den Fesseln des Gesetzes zu be⸗ freien. Das Haus versuche nur, die Bischöfe auf die Probe zu stellen, und setze die Pensionen auf 3000 und 3500 Pfd. Ster-⸗: ling herab, dann werde man sehen, ob es wirklich Altersschwäche sei, was die Entlassungsgefuche der Bischöfe motivirt hat. Er wage zu prophezeihen, daß man, im Fall das Haus die Pensionen reduzirt, von der Bill nichts mehr höͤren werde. Sir J. Graham geht außerdem so weit, der Re-⸗ gierung politische Absichten zuzuschreiben, und glaubt, daß sie ihr Stellen⸗ vergebungs⸗Recht in der Kirche zu erweitern denke. Ferner protestiren Mr. Gladstone, Mr. Henley und Mr. Thom. Duncombe, die Vertreter drei sehr verschiedener Richtungen, gegen die Maßregel, und namentlich gegen die Art, wie sie dem Parlament im letzten Augenblick abgenöthigt werde. Für die Bill sprechen, autzer Sir G. Grey Lord Palmerston, ebenfalls Mitglieder verschiedener Parteien, der Peelit Cardwell, der Whig Shelley und der Tory Walpole. Die zweite Lesung geht darauf mit 151 gegen 72 Stimmen durch. Frankreich. Paris, 24. Juli. Der „Moniteur“ meldet, daß in zwei kleinen Ortschaften des Bezirks von Thouars (Departement der Deux Sevres) unruhige Auftritte stattfanden, jedoch rasch unterdrückt wurden. In Folge einer vom Parket zu Bressuire geleiteten Untersuchung nämlich, waren gegen Ein⸗ wohner von Argenton und Brion, als der Mitgliedschaft einer geheimen Gesellschaft angeklagt, Haftbefehle erlassen wor⸗ den. Die mit Vollziehung verselben beauftragte Gendarmerie von Argenton stieß auf Widerstand. Eben so wurden in der Gemeinde Brion der Bürgermeister und die Gendarmen einen Augenblick umringt und zurückgehalten. Der Unter⸗Präfekt von Saumur begab sich an Ort und Stelle. Als er mit 12 Gen⸗ darmen zu Brion anlangte, zerstreuten sich die Meuterer und flohen nach allen Seiten. Mehrere Verhaftungen geschahen und die Ruhe ward hergestellt. Die auf die erste Kunde von den Unruhen nach Brion beorderten Truppen erhielten Gegenbefehl. Gestern Abend wurden 45 Verhaftungen im Faubourg St. Antoine vorgenommen. Spanien. Der pariser „Moniteur“ enthält an der Spitze seines nichtamtlichen Theiles folgende Note: „Die letzten Berichte aus Barcelona melden, daß der Kampf daselbst sehr lebhaft gewesen ist, daß jedoch der Erfolg der Königlichen Truppen als vollständig betrachtet werden kann. Das Feuer hat am 18ten von 5 Uhr Nachmittags bis Mitternacht gedauert; am 19ten Mor⸗ gens fortgesetzt, währte es bis 8 Uhr Abends, am 20sten ebenfalls den ganzen Tag hindurch und am 21sten vom 11111A“