1856 / 184 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Ministerium der geistlichen, Medizinal⸗Angelegenbeiten.

Der Kreis⸗Thierarzt Melzbach ist aus dem kreisthierärztlichen Bezirk Bomst⸗Meseritz in den Bezirk Samter⸗Obornik versetzt und die Kreis⸗Thierarzt⸗Stelle für die Kreise Bomst⸗Meseritz dem Thier⸗

arzt erster Klasse Glominski verliehen worde

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Cirkular⸗Verfügung vom 26. Juli 1856 treffend die Erhebung des Ueberschreitung der Amts⸗Befugnisse eines

1““ Beamten. X““

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Konflikts wegen

16A“ L111“” 1 maßregeln, welche bei deren Aufbewahrung anzuwenden speziell aufmerksam zu machen, und das etwa sonst noch N zu verfügen.

Berlin, den 24. Juli 1856.

sind

Der Minister des Innern. von Westphalen.

die Königliche Regierung zu N.

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Königliche Regierung zur Kenntnißnahme und ebenmäßigen Veran⸗ lassung.

Auf den Bericht vom 14ten d. M. erkläre ich mich zwar da⸗ mit einverstanden, daß in der auf angeblicher Ueberschreitung des Züchtigungsrechts gegründeten Injuriensache des Johann Georg den Lehrer N. daselbst der Konflikt nach Maß⸗ gabe des Gesetzes vom 13. Februar 1854 (G. S. S. 86 ff.) erho⸗ die Königliche Regierung darauf nicht als Kompetenz⸗Konflikt im Sinne des Gesetzes vom 8. April 1847 (G. S. S. 170) zu Nur das für Kompetenz⸗Konflikte vorgeschriebene nach Maßgabe des Gesetzes vom 13. Februar 1854 zu erhebenden Konflikte Anwendung. Letztere wesentlich von den daß bei diesen lediglich die Frage, niemals aber eine die Sache selbst angehende Entscheidung getroffen wird, wogegen nach dem Gesetz vom 13. Februar 1854 der zur Entscheidung des Kon⸗ darüber ein maßgebendes Urtheil zu eine zur gerichtlichen Verfolgung Amtsbefugniß oder eine solche

N. zu N. gegen

ben worden ist. Ich mache aber aufmerksam, daß dieser Konflikt

bezeichnen ist. Verfahren findet auf die unterscheiden sich aber der Sache nach sehr Kompetenz⸗Konflikten dadurch, ob der Rechtsweg zulässig sei, entschieden,

flikts berufene Gerichtshof sprechen hat, ob dem Beamten geeignete Ueberschreitung seiner Unterlassung ihm obliegender Amtshandlungen zur Last fällt.

ch verweise in dieser Beziehung auf das im Justiz⸗Ministerial⸗ Blatt von 1855, S. 407 ff. abgedruckte Erkenntniß des Gerichts⸗ hofes 18 Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte vom 6. Oktober 1855.

erlin, den 26. Juli 1856.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗

Angelegenheiten. Im Auftrage: Schulze.

Abschrift hiervon nachrichtlich. Berlin, den 26. Juli 1856. M“ Unterrichts⸗

Der Minister der geistlichen, ts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten. E““

Im Auftrage:

sämmtliche Königliche Regierungen und Provinzial⸗Schul⸗Kollegien.

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Cirkular⸗Verfügung vom 24. Juli 1856 betref⸗

fend die Selbstentzündung von mit Firniß ge⸗

tränktem Baumwollengarn.

Der Bericht der Königlichen Regierung vom 17. Mai d. I, se Selbstentzündung eines Bündels Baumwollengarn (sogenannter zu Halle betreffend, hat mir Ver⸗ anlassung gegeben, solchen nebst Anlagen der technischen Deputation öniglichen Handels⸗Ministerium zur Prüfung das Gutachten dieser Deputation jetzt zugegangen ist, übersende ich der Königlichen Regierung eine Abschrift desselben (a) mit der Anweisung, darnach die Directionen der Straf⸗ und Corrections⸗Anstalten Ihres Bezirks auf die Stoffe, welche selbstentzündlich sind, und auf die Vorsichts⸗

Hälften) in der Strafanstalt

für Gewerbe im

und Begutachtung zu uͤberweisen. Nachdem mir

Geesetz vom 13. Februar 1854 (Staats⸗Anzeiger Nr. 53 S. 389.)

Der Minister des Innern.

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sämmtliche übrige Königliche Regie⸗ rungen (in deren Bezirken sich Straf⸗, Corrections⸗ oder Gefangen⸗Anstalten befinden).

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Gutachten vom 29. Juni 1856 betreffend die ündung von mit Firniß getränktem Baumwollengarn.

vG6G Königliche Ministerium des Innern theilt mit, daß in der Straf⸗ anstalt zu Halle am 25. Februar d. J. ein Bündel zusammengedrehtes und gefirnißtes Baumwollengarn sogenannte Hälften welche zum Ausbessern der Geschirre bei der Barchentweberei angewendet werden, sich so stark erhitzt habe, daß eine Selbstentzündung und Verbrennen erfolgt sein würde, wenn man nicht durch den brandigen Geruch zeitig genug

auf die Gefahr aufmerksam geworden wäre.

Aus den Protokollen, welche an Ort und Stelle über diese Thar⸗ sache aufgenommen worden sind, ergiebt sich, daß die frisch gefirnißten und nicht abgetrockneten Hälften in ein Bund zusammengeschnürt, an einen Kleiderriegel so aufgehängt worden find, daß sie mit Kleidern be⸗ deckt waren. Als man das Bund wegnahm, war es sehr heiß, so wie auch die Kleider und die Stelle der Wand, wo dasselbe mit der letzteren in Berührung gewesen, heiß befunden wurden. Das Bund verbreitete einen beißenden scharfen Geruch nach Firniß.

Der hier vorgetragene Fall einer beginnenden, und zum Glück noch vor dem Ausbruch entdeckten Selbstentzündung steht nicht vereinzelt da— Eine nicht geringe Zahl solcher Entzündungen sind bekannt und aufge— zeichnet worden, und mahnen zur größten Vorsicht.

Man hat durch angestellte Versuche außer Zweifel gestellt, daß fette Oele, vorzüglich die von selbst an der Luft eintrocknenden Oele, wie Leinöl, Hanföl u. a., Wolle nnd Wollengarn, Leinwand (Hadern), Werg, Bastmatten, Moos, Hobelspähne, Stroh, Saͤgemehl und dergleichen Stoffe, wenn sie mit solchen getränkt worden sind, sodann auf irgend eine Weise erwärmt, fest zusammengepackt, mit schlechten Waͤrme⸗ leitern bedeckt, vor Abkühlung geschützt wurden, zur Selbstentzündung in Folge einer raschen Oxydation und dadurch stattfindenden Wärme⸗SEnt⸗ wickelung gebracht haben.

Der Prediger Sommer in Königsberg i. Pr. stellte 1818 Versuche mit Flanell an, den er mit Leinöl tränkte, zusammenpackte, nachdem er eine Stunde lang der Wirkung der Sonne ausgesetzt gewesen, und mit schlechten Wärmeleitern umgab. Schon nach 3 Stunden war ein bran⸗ diger Geruch wahrzunehmen, später nach Entfernung der Umhüllung,

schlug die Flamme aus dem Paket heraus. (Gilbert's Annalen der Phyfit

Band 63 S. 426.)

Es ist in Königsberg 1811 am 2. Juli in dem Stroh und Mooꝛt⸗ worauf Oelfässer gelegen hatten, Feuer ausgekommen. (Am angeführten Orte) 1814 brach Feuer in Bastmatten aus, die beim Oelgeschäft ge— braucht worden waren, und in der Sonne gelegen hatten. Dasselbe fand statt mit den Oel triefenden Kleidern der Oelmesser, die zusammengewickel gelegen hatten. (A. a. O.) 4 1

Selbstentzündung von gefetteten Kerzendocht⸗Abgängen führt Kastner an (Archiv Bd. 5 S. 208), Houzeau eine Selbstentzuͤndung mit Oe getränkter Baumwolle [Dingler's polytechnisches Journal Bd. 35 S. 23) Hobelspähne mit Leinöl getränkt, eben so Wachsleinwand haben sich ent— zündet (Dingler's polytechn. Journal Bd. 38 S. 246.) Selbstentzün⸗ dung von Baumwollen⸗Abgängen (Deutsche Gewerbezeitung 1846 S. 115

Der Referent beobachtete vor 30 Jahren eine Selbstentzündung eines frisch geblten Planwagentuches, welches, der Sonne ausgesetzt, zusammen⸗ gepackt in einem Wagenschuppen über Nacht in Brand gerieth. Endlich hat Chevallier eine Abhandlung über die verschiedenen Ursachen statt⸗ findender Selbstentzündung verfaßt, in welcher eine reiche Sammlung von dergleichen Unglücksfäͤllen sich findet. (Dingler's polytechn. Journa Bd. 82 S. 198.) G

Aus den angestellten Versuchen und Beobachtungen ergeben sich fol⸗ gende Bedingungen, unter welchen Selbstentzündungen organischer, mit Pen Stoffe eintraten. Soll dieselbe stattfinden, so ist er⸗ forderlich: äe . k“

1) eine nicht zu kleine Menge des Matericls; Ha

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öthigt

Abschrift des vorstehenden Erlasses und der Anlage erhäͤlt 8

das Koͤnigliche Ministerium für Ha b. Gewer

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hinlängliche Menge Oel, b gewendet werden; vorhergehende Erwärmung (durch Sonnenstrahlen), darauf folgen⸗ des festes Zusammenpacken; Bedeckung mittelst schlechter Wärmeleiter,

nern zusammenzuhalten. . Hieraus folgen die nothwendig zu beobachtenden Vorsichtsmaßregeln,

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namentlich trocknendes Oel (diese

um die Wärme im In⸗

8 Gelbstentzundung zu verhüten. .

Man bringe niemals geölte (gefirnißte) lockere Gegenstände Mafse zusammen, sondern breite dieselben dünn aus, damit nicht die in Oxydationsprozeß entwickelte Wärme, da die Masse die Inten⸗

n . . dürg n⸗ chemischen Prozesses fördert eine allgemein bewahrheitete

sich steigern könne. Pzcdt da nongates aber die trocknenden fetten Oele, verschlucken fees vc bebtfse s verharzen, verdicken.

24 3. Man vermeide jede starke Erwärmung sowohl durch Aus⸗ shen de Gegenstände an die Sonne, oder vermittelst Ofenwärme, ver⸗ maide das Zusommenpacen, Aufeinanderhäufen, Zusammenschnüren; man rais dagegen der Gegenstände möglichst aus, wodurch die Ausstrahlung nwwicelier Mürec befördert und dadurch der Zunahme der Wärme, einer Femperatur⸗Erhöͤhung kräftig vorgebeugt wird. Endlich

34 4. vermeide man jede Anwendung von schlechten Wärmeleitern, nan verpacke solche Gegenstände nicht, bedecke sie nicht, sondern setze die⸗ selben unbedeckt der Luft aus.

Diesen Vorschriften fügen wir noch hinzu, . siche Anstalten, wie z. B. in Wollspinnereien, Tuchfabriken, größere Nengen von geölten Wollabfällen sich aufsammeln, es durchaus noͤthig wird, dieselben in einen feuerfesten Raum zu bringen und daselbst aus⸗ gebrtitet aufzubewahren, was auch die Feuerversicherungs⸗Gesellschaften, d viel uns bekannt, den Wollspinnereien zur Bedingung machen. die uns mitgetheilten Anlagen reichen wir beigeschlossen gehorsamst

rück. . 1 Berlin, den 29. Juni 1856

Die Koͤnigliche technische Deputa

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daß, wenn in gewerb⸗

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und öffentliche Arbeiten.

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Verfügung vom 27. März 1856 betreffend die Verzollung von b“”

Nach einer Anzeige des Vereins⸗Bevollmächtigten in Dresden

st eine Nähmaschine, welche mittelst Begleitscheins I. von dem

Haupt⸗Steueramte in Dresden nach Breslau abgefertigt war, dort

in Gemäßheit der Bestimmung des amtlichen Waarenverzeichnisses unter „Maschinen und Maschinentheile“ nach Maßgabe ihrer einzelnen Bestandtheile an zur Verzollung gezogen.

Im Sinne des antlichen „Maschinen“ nur schwer ins zeuge von bedeutendem Umfange im Auge hat, sind Nähmaschinen, deren Gewicht und Umfang nicht bedeutend ist, zu den Maschinen

nicht zu rechnen; es erscheint vielmehr angemessen, auf Nähmaschi⸗ nen den Satz für Instrumente nach Position 14 Abtheilung II. des

Tarifs mit 6 Thlr. für den Centner in Anwendung zu bringen. Ew. zꝛc. wollen die Hauptämter

hiernach mit Anweisung versehen.

Berrlin, den 27. März 1855.

Der General⸗Di

den Königlichen Wirklichen Geheimen Ober⸗Finanzrath N. zu N.

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Steuern. 6“

Verfügung vom 9. Mai 1856 betreffend die Verzollung von Guttapercha in der Gestalt von

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Verfügung vom 18. April 1853 (Staats⸗Anzeiger Nr. 114 S. 755.)

Durch die Verfügung vom 18. April 1853 ist allerdings, wie V

ich auf den Bericht vom 18ten v. M. bemerke, die Verzollung von Guttapercha in der Gestalt von dünnem Leder nach Position 21 b. Abtheilung II. des Tarifs angeordnet. Da indeß Waarenverzeichnisse zu dem vom 1. Januar 1854 an gültigen Vereins⸗ Zolltarif Guttaperchaplatten den Gummiplatten gleichgestellt sind, und

hehr schwierig sein würde, eine Grenze dafür zu bestimmen, welche uttaperchaplatten nach Maßgabe ihrer Stärke oder sonstigen Be⸗

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Guß⸗ und an geschmiedetem Eisen

Waarenverzeichnisses, welches bei Gewicht fallende mechanische Werk⸗

Ihres Verwaltungsbereichs V

in dem amtlichen

lung zu ziehen seien, so ist später diesseits für die Anwendung des Satzes von 6 Thlr. Pos. 21. a. Abtheilung II. des Tarifs

auf Guttapercha der bezeichneten Art entschieden worden. Hiernach wird auch in anderen Vereinsstaaten verfahren. Berlin, den 9. Mai 1856. EI1X“ General⸗Direkt den Königl. Preuß. Geheimen Regierungs⸗ Rath und Vereins⸗Bevollmächtigten N.

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Angekommen: Se. Excellenz der Fürstlich schwarzburg⸗ 1“ Staatsminister von Elsner, von Sonders⸗ 8 ausen. 8

Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Ministe am Kurfürstlich hessischen Hofe, Kammerherr von der Schulen burg⸗Priemern, von Breslau.

Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lientenant und Vice

Gouverneur der Bundesfestung Mainz, von Bonin, nach Mainz. Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der

13ten Division, von Schack, nach Cöln. 1

MNlichtamtliches.

Prenßen. Sanssouci, 5. August. Se. Majestät der König nahmen die gewoͤhnlichen Vorträge und mehrere Meldun⸗ gen entgegen und machten um 22 Uhr einen längeren Spaziergang. Um 24 Uhr fand Familientafel in Sanssouci statt, worauf Se. Mazestät den Minister⸗Präsidenten zum Vortrag empfingen. Um 7 Uhr fuhren Ihre Majestäten der König und die Königin mit Ihrer Majestät der Kaiserin und Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Alexandrine spazieren und nahmen dann den Thee.

Berlin, 6. August. Das Post⸗Dampfschiff „Preußischer Adler“, aus Kronstadt am 2. d. M. abgegangen, ist in Stettin am 5ten, 12 ¾ Uhr Mittags, mit 60 Passagieren, darunter der Vice⸗Admiral Charles Napier, eingetroffen.

Oldenburg, 4. August. Ihre Königlichen Hoheiten der Groß⸗ herzog und die Großherzogin sind nach bwöchentlicher Abwesenheit heute im besten Wohlsein auf dem Schlosse zu Rastede, ihrem ge⸗ wöhnlichen Sommeraufenthalte, wieder eingetroffen. (Wes. Z.)

Frankfurt a. M., 5. August. Da sowohl der österreichische Präsidial⸗Gesandte, Graf Rechberg⸗Rothenlöwen, als der preußische Bundestagsgesandte, Herr von Bismar ck⸗Schönhausen, Frank⸗ furt während der Bundesferien verlassen, so wird, wie das „Fr. Journal“ vernimmt, der baierische Bundestagsgesandte, Freiherr von Schrenk, dem am Sitze der Bundesversammlung verbleiben⸗ den permanenten Ausschusse präsidiren.

Baden, Karlsruhe, 3. August. Seine Königliche Hoheit der Regent, Seine Kaiserliche Hoheit der Großfürst Micha el, so wie sämmtliche hier anwesende Mitglieder der durchlautigsten Groß⸗ herzoglichen Familie wohnten heute Vormittag dem Gottesdienst in der Schloßkirche an, und zwar zur Feier des Namenstages Ihrer Majestät der regierenden Kaiserin von Rußland in Gala. (Karlsr. Z.)

Großbritannien und Irland. London, 4. August. Von den Ministern befinden sich noch immer Lord Palmerston, Sir Cornewall Lewis, der Schatzkanzler, und Mr. Vernon Smith, Prä⸗ sident des indischen Amtes, in der Stadt. Der Minister des In⸗ nern, Sir George Grey, begleitet den Marine⸗Minister auf seiner Inspectionstour; Lord Clarendon, Mr. Labouchere, der Lord⸗Kanzler und der Marquis of Lansdowne befinden sich auf Landsitzen von Freunden in der Nähe der Stadt.

Frankreich. Paris, 4. August. Der „Moniteur“ ver⸗ öffentlicht einen acht Spalten langen Bericht des Justiz⸗Ministers an den Kaiser über die allgemeinen Ergebnisse der Verwaltung der bürgerlichen und Handels⸗Justiz im Jahre 1854. Im Eingange desselben wird hervorgehoben, daß die Zahl der vor den Appellhöfen, den Civilgerichten und den Friedensgerichten anhän⸗ gigen und abgeurtheilten Prozesse im Jahre 1854 fast die näm⸗ liche war, wie 1853. Dagegen hat die Zahl der kom⸗ merziellen Prozesse, in Folge des Aufschwunges, den die Handels⸗ und industriellen Geschäfte genommen haben, im Jahre 1854, mit dem Vorjahre verglichen, merklich zugenommen und jene der Fallimente stieg von 2906 auf 3691. That