Orte wohnhaften oder zur Pragxis bei uns be⸗
rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ anwalte Justizrath Hannemann, Keller, Vogel, Christiant und Koffka zu Sachwaltern vorge⸗
schlagen. Frankfurt a. O., den 30.
Königl. Kreisgericht.
“
Erste Abtheilung.
“
1421] Wegen obwaltender Legitimationsmängel wer⸗ den nachstehende, im Auftrage der landwirth⸗ schaftlichen Abtheilung der Königlichen Regie⸗ rung zu Frankfurt a. O. bearbeitete Ausein⸗ andersetzungen, nämlich: „Die Gemeinheitsthei⸗ lungen der Feldmarken von Kleden, Boblitz, Zerkwitz, Raddusch, Kahnsdorf, Groß⸗Klesso, Stennewitz, Crimnitz und Rago, eines Theils des Lübbenauer Spreewaldes, der Spreewaldsfreihei⸗ ten der Grundbesitzer zu Stottof, Stennewitz, Zerk⸗ witz, Kleden, Groß⸗ und Klein⸗Beucho und Hinden⸗ berg die Aufhebung der Hutberechtigung der Grund⸗ besitzer zu Stennewitz auf einigen Lübbenauer und Stottofer Wiesen, die Aufhebung der zwischen der Standesherrschaft Lübbenau und den Grund⸗ besitzern zu Stadt Lübbenau bestehenden Gemein⸗ heiten, die Aufhebung der den Grundbesitzern zu Leipe und zu Lehde in bestimmten Theilen des Lübbenauer Spreewaldes zustehenden Be⸗ rechtigungen, die Abloösung der gutsherrlichen Reallasten der Grundbesitzer zu Stadt Lübbenau, Naddusch und Kahnsdorf“ hiermit zur öffent⸗ lichen Kenntniß gebracht. Alle etwaige unbe⸗ kannte Interessenten werden aufgefordert, in dem am 13. September c., Vormittags 9 Uhr, in dem Geschäftslokale des Unterzeichneten zu Lübben anberaumten Termine ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Nichterscheinenden müssen die vorgedachten Auseinandersetzungen, selbst im Falle der Verletzung, gegen sich gelten lassen. Lübben, den 10. Juli 1855. Der Regierungs⸗Rath Aeckermann.
Verkauf eines Mühlen⸗Etablissements. Das vom Königlichen Militairfiscus wegen des Festungsbaues am Oberteich im Jahre 1852 in nothwendiger Subhastation für 27,910 Thlr. erstandene vormalige Rennersche Mühlen⸗Eta⸗ blissement soll jetzt im Termin den 8. September c., Vormittags um 10 Uhr, im Bureau der Königlichen Festungs⸗Bau⸗Direction, Hinter⸗ Rossgarten Nr. 57., meistbietend wieder verkauft werden. Es besteht in einem neuen massiven Wohn⸗ hause (ein Saal, 9 heizbare Stuben, 2 Küchen und Kellern) einer massiven oberschlächtigen Wassermahlmühle, 2 Stock hoch, mit drei Mahl⸗ gängen, einer neuen Dampfmühle von 10 Pferde⸗ kraft und 3 Mahlgängen, einem neuen Zͤstöckigen Speicher und Wirthschaftsgebäude nebst Hof und Garten, im Ganzen 230 NRuthen pr. und einer Tragheimer Ackerparcelle von 85 ◻Ruthen pr. Die Verkaufs⸗Bedingungen sind im obigen Büreau und im Büreau des Kriegs⸗Ministerii Allg. Kriegs⸗Departements in Berlin einzusehen. Königsberg, den 12. Juli 1856. b Königliche Festungs⸗Bau⸗Com
8 8 8
11587) Avertissement.
Am 15ten d. Mts. von Morgens 8 Uhr ab sollen ca. 592 Centner russischer, im Klatt- schen Speicher, Holzwiese No. 3 in Pillau
8 lagernder F lachs in getheilten Posten durch unsern Kommissarius an Ort und Stelle in öffentlicher Auction und gegen gleich baare Bezahlung verkaust werden.
Kaufliebhaber haben sich behufs Besichti- gung des Flachses von jetzt ab an den Haupt- Zollamts-Rendanten Herrn Henning in Pillau zu wenden.
„Die näheren Bedingungen werden im Auk- ꝛions-Termine bekannt gemacht werden.
Königsberg, den 1. August 1856. 1
Königliches Banh- Gomtotr.
*
3
8
I1sss] Avertissement. Am 18. d. M. von Morgens 8 Uhr ab und
nöthigenfalls an den folgenden Tagen sollen
ca. 287 Ctr. Neustädter und ca. 6634 Ctr. Ober- länder Flachs
in dem Marienspeicher, dem Speicher Bader- berg No. 184 und dem Wiebe'’'schen Fabrik-
speicher No. 353 in Braunsberg
lagernd, in getheilten Posten durch unsern Kommissarius an Ort und Stelle in öffentlicher Auction und gegen gleich baare Bezahlung ver- kauft werden.
Kaufliebhaber haben sich behufs Besichti-
gung des Flachses von jetzt ab an das König- liche Haupt-Steuer-Amt zu Braunsberg zu wenden. Die näheren Bedingungen werden im Auctions- Termine bekannt gemacht werden. 1 Königsberg, den 1. A gust 1856. 8
Bank-Comtoi!
Königliches “ 88 Nun h 281
8
[1430]
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orfer Eise
0 8
Die Herren Actionaire werden in Gemäßheit § 12. des Staatsvertrages vom 29. September 1849 hiermit zu der diesjährigen ordentlichen General⸗Versammlung in Aachen auf
Sonnabend den 23. August d. J.,
Vormittags 11 Uhr,
in dem hiesigen Theatersaale ergebenst eingeladen.
Zufolge §. 6. Art. 29. des Gesellschafts⸗ Statuts können nur diejenigen Actionaire Zu⸗ tritt und Stimmrecht haben, welche ihre Actien bis zum 12. Juli d. J. in die Bücher der Ge⸗ sellschaft haben eintragen lassen, und den Nach⸗ weis über den fortdauernden Besitz der Direction in den beiden letzten Tagen vor der General⸗ Versammlung entweder durch Vorzeigung der Actien, oder durch ein nicht über 14 Tage altes Attest einer öffentlichen Behörde, resp. eines öffentlichen Beamten über deren Besitz unter Angabe der Actien⸗Nr. liefern, wogegen die Direction Eintritts⸗Karten verabfolgen wird.
Nur gegen Vorzeigung solcher Eintritts⸗Karten ist der Zutritt gestattet.
Aachen, den 16. Juli 1856.
Der Vorsitzende
der Aachen⸗Düsseldorfer Gesellschafts⸗Deputation.
4
Oberschlesische Eisenbahn.
„In Verfolg unserer Bekanntmachung vom 24sten b. Mts. setzen wir unsere Herren Actio⸗ naire hierdurch in Kenntniß, daß in der
am 25sten d. Mts., Nach⸗ mittags 3 Uhr, im Lokale der Börsen⸗Versammlun⸗ gen, Karlsstraße Nr. 37 hierselbst,
stattfindenden General⸗Versammlung außer den in jener Bekanntmachung sub Nr. 1 bis 7 auf⸗ geführten Gegenständen, namentlich aber außer den Berathungen und Beschlußnahmen über die ad 3 beantragten Geldbewilligungen für die Breslau⸗Posen⸗Glogauer Bahn und über einen hierauf bezüglichen Statuten⸗Nachtrag auch 8) die Feststellung der zur vollständigeren Aus⸗ rüstung der Oberschlesischen Hauptbahn und zur Vollendung der Zweigbahn im Ober⸗ schlesischen Bergwerks⸗Revier, insbesondere
5
zum Bau einer Zweigbahn von Zalensche aus nach Kattowitz und Hohenloh⸗Hütte, noch erforderlichen Geldsummen, so wie “ “ “
die Modalitäten
—
1— ibrer Aufbrin die Ermächtigung des Verwaltangr 8 zur Abfassung eines hierauf bezüglichen ache zu fassenden Beschlusse entsprechenden Stm tuten⸗Nachtrags und Nachsuchung des Aüte böchsten Privilegiums, insofern es derselber naach dem Ausfall der ad 4, 5 und 6 v. Bekanntmachung vom 24. Juli c. 8 19ℳ 2 zu fassen⸗ den Beschlüsse noch besonders bedürfen sollt der General⸗Versammlung zur Berathung na⸗ Beschlußnahme vorgelegt werden wird. 9 og
Breslau, den 5. August 1856. Der Verwaltungsrath der Oberschlesi ens Eifentahn⸗Gesellsch⸗str c⸗ ichen
“
11285]
Nachdem Se. Excellenz der Herr Minister fü Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten drch hohes Reskript vom 23sten v. M. die von uns nachgesuchte Genehmigung zu den Vorarbeiten einer Eisenbahn von Klopschen nach Liegnit er⸗ theilt und zugleich in Aussicht gestellt hat, daß
schluß an einen nahegelegenen Punkt der pro⸗ jektirten Berlin⸗Görlitzer Eisenbahn erreiche laden wir hierdurch die Herren Actionaire der Niederschlesischen Zweigbahn zur diesjaͤhrigen ordentlichen General⸗Versammlung auf b
Mittwoch den 3. September d. J Vpormittag 10 Uhr, hierher er⸗
gebenst ein. 1
Außer den in den gewöhnlichen General⸗ Versammlungen (§. 20 der Statuten) stattfin⸗ denden Berichterstattungen, Rechnungs⸗Vorlagen und Ergänzungswahlen von Directions⸗ und Verwaltungsraths⸗Mitgliedern, deren Mandate erloschen sind, werden zum Vortrage und zur Beschlußnahme gestellt werden:
1) Die Erweiterung verschiedener Bahnanlagen und Vermehrung der Betriebsmittel. 2) Die Herstellung einer Eisenbahn von Klop⸗ schen nach Liegnitz, zum Anschluß an die Koöhniglich Niederschlesisch⸗Märkische und an 88 Liegnitz⸗Königszelt⸗Freiburger Eisen⸗ 3) Die Beschaffung der ad 1 mit 450,000 Thlr. und ad 2 mit circa 1,550,000 Thlr. erforderlichen Geldmittel durch Emission neuer Stamm⸗Actien und Bevollmächtigung der Direction, diese Actien auf zweckmäßigste Weise unterzubringen. 4) Ermächtigung der Direction, die in Folge Genehmigung der sub 1, 2 und Z erstehen⸗ den Anträge erforderlich werdenden Al⸗ änderungen der Statuten mit der Staats⸗ “ regierung selbstständig zu vereinbaren und zu vollziehen.
5) Autorisirung der Direction, sich bei den Verhandlungen über Anlage einer direkten
Eisenbahn von Berlin über Görlit nach Waldenburg behufs eines von der RNieder⸗ schlesischen Zweigbahn auszubewirkenden Anschlusses zu betheiligen.
Unter Bezugnahme auf §. 25 der Statuten werden die Herren Actionaire ersucht, die Num⸗ mern derjenigen Stamm⸗Actien, für welche das Stimmrecht ausgeübt werden soll, spätestens acht Tage vor der General⸗Versammlung der Direction anzuzeigen. Auf Grund dieser An⸗ meldungen wird eine Einlaßkarte, in welcher das Versammlungs⸗Lokal angegeben sein wird, ertheilt werden, vor dem Eintritt in die Gene⸗ ral⸗Versammlung sind jedoch die Aectien selbst zu deponiren.
Gegen Vorzeigung der Einlaßkarte wird auf unserer Bahn freie Fahrt gewährt. 8
Glogau, den 8. August 1856.
““ der Niederschlesischen Zweigbahn⸗Gesellschaft.
Thüringische Eisenbahn. Die im Bereiche der Thüringischen Eisenbahn während des Jahres 1855 gefundenen, mi reclamirten Gegenstände sollen Dienstag, den 2. September d. J⸗
und an den darauf folgenden Tagen von Nach⸗ mittags 2 Uhr ab auf unserem Vahnhofe hier
öffentlich gegen gleich baare Bezahlung versteigert
Nitderschlesiche Zweigbahn.
die Niederschlesische Zweigbahn später einen An⸗
werden. bis zum
„Erfurt, den 14.
Verkaufs⸗Ter
Etwaige Eigenthums⸗Ansprüche sind mine geltend zu machen. Juli 1856. Die Direction 8 Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
—
v2A,“ — ——
Unter Bezugnahme in vom 7. Juni a
der Dividenden und
telt wird, nur bei
shaͤfts⸗Lokal hierselbst stattfindet. K August 1856.. Die Direction.
köln, den 1.
Zin
—
KRieinische Eisen auf unsere Bekanntmachun⸗ c. beimgen ee. deedns
ntlichen Kenntniß, daß die Einlösung ur bffentlich 8 von unseren Actien und Obligationen, welche in den Monaten Ja⸗ nuar und Juli auch durch Bankhäuser vermit⸗ von jetzt ab bis ult. dieses Jahres unserer Hauptkasse in unserem Ge⸗
Rheinisch Acectien⸗Ratenzahlung.
Die ersten Zeichner resp. gegenwärtigen In⸗— aber der von uns zum Zweck der Erweiterung des Rheinischen Eisenbahn⸗Unternehmens, — Allerhöchste Kabinets⸗Ordre — emittirten 28,000 Stamm⸗Actien Nr. 22,001 — 50,000, von Sieben
konzessionirt durch bom 5. März c. Rheinischer
im Gesammt⸗Betrage
rhalern, werden hierdurch aufgefordert: 8
die zweite Nate mit 10 Prozent oder 25 Thlr. pro Actie, soweit solche noch rück⸗ tändig ist, bis längstens den 15. Sep⸗
Jahres entweder bei den
nachgenannten Bankhäusern:
18 Schaaffhausen ’'schen Bank⸗Verein,
tember dieses
— p. 2
Herrn S. Opp enheim
H. Stein, J. D. Herstatt hier, Bleichröder Oeder u. Co. in Aachen,
der bei unserer Haupt⸗Kasse hierselbst einzu⸗ zahlen, wobei wir auf den im §. 16 der Sta⸗ futen ausgedrückten Nachtheil wegen unterlasse⸗ ner Zahlung, so wie darauf aufmerksam machen, daß die über die erste Einzahlung ausgestellten Interimsquittungen den betreffenden Bankhaͤu⸗ sern und unserer Haupt⸗Kasse, wo die Einzah⸗ lung geschieht, einzureichen sind.
Die den Actionairen zugestandene Befugniß, sogleich bis zu 40 pCt. per 3. Februar c. ein⸗ zuzahlen, bleibt nach wie vor bestehen. hiervon Gebrauch macht, hat wie bisher so auch ferner 5 pCt. Ausgleichungs⸗ Zinsen ab 3. Februar c. — mit welchem Tage die künftige
G.
in
Verzinsung beginnt — von der
Race zu vergüten. Köln, am
sgea
4. August 1856. Die Dimetion.
[1514]
schaft von
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Berliner Handels⸗Gesellschaft.
In Folge unserer Einladung zur Subscription auf Antheilsscheine der Berliner Handels⸗Gesell⸗ 5. Juli cr. sind 578,657 Stück
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i enbahn.
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jun. u. Co.,
Berlin und
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theilsscheine à 200 Thlr. im Gesammtbelaufe von 115,731,400 Thlr. Cour. subskribirt worden. Wir haben daher die ad 4 der Subferiptions⸗ Bedingungen vorbehaltene Repartition bewirkt und das Resultat derselben unter Ausgleichung der Bruchtheile dahin festgestellt, daß auf je 23 subskribirte Antheilsscheine ein Antheils⸗ schein gewährt wird. Es soll jedoch auch den⸗ jenigen Subskribenten, die weniger als 23 An⸗ theilsscheine subskribirt haben, ein Antheils⸗ schein uͤberlassen werden. 1“ Hiernach fallen also: “ auf subskribirte 1 — 45 inkl. ein, auf 46 — 68 inkl. zwei, „ 69 — 91 inkl. drei, ö882 — 114 Nill. Ner. Antheilsscheine und so fort.
Wir fordern nunmehr, unter Hinweisung auf die Subscriptions⸗Bedingungen, die Sub⸗ skribenten hierdurch auf, fuͤr die nach obi⸗ ger Repartition ihnen käuflich zu überlassen⸗ den Antheilsscheine die darauf eingezahlte erste Nate von zehn Prozent so wie das bedungene Agio von zehn Prozent, zusammen also Vier⸗ zig Thaler Courant für einen jeden An⸗ theilsschein in den Tagen vom 18. bis inkl. 23. August c., Vormittags zwischen 9 und 1 Uhr, an die Bank des Berliner Kassen⸗ Vereins, Burgstraße 25, für die Berliner Han⸗ delsgesellschaft baar zu berichtigen und dagegen die entsprechende Zahl von Interimsscheinen, die auf jeden Inhaber lauten, so wie quittirte Verkaufsnoten in Empfang zu nehmen.
Die Herausgabe der von ihnen bestellten Cau⸗ tionen erfolgt gleichzeitig, sobald die vorgedach⸗ ten Zahlungen geleistet sind, durch die Bank des Kassenvereins gegen Nückgabe der quittirten Cautionsscheine.
Sollten die vorstehend eingeforderten Zahlun⸗ gen nicht bis zum 23. August c. einschließlich geleistet werden, so treten gegen die saͤumigen Subscribenten die sub Nr. 5 der Subscriptions⸗ Bedingungen festgesetzten Nachtheile ein.
Berlin, den 14. Juli 1856. —
Berliner Handels⸗Gesellschaft. H. C. Carl. Ed. Conrad. Fr. Gelpecke.
Berliner Handels⸗Gesells chaft.
.
Um einem von mehreren Seiten ausgesproche⸗ nen Wunsche entgegenzukommen, stellen wir hierdurch den Mitgliedern der Berliner Han⸗ dels⸗Gesellschaft frei, in dem durch unsere Be⸗ kanntmachung vom 12. Juli c. festgesetzten, vom 18. bis 23. August c. laufenden Zahlungs⸗ termine den Betrag ihrer Antheilsscheine mit 200 Thlr. pro Stück, worauf bisher nur 10 pCt. eingefordert find, nach ihrem Belieben auch
voll einzuzahlen, über welche Voll⸗Einzahlung
einstweilen auf den Interimsscheinen quittirt wird, bis der Austausch dieser Interimsscheine bewirkt werden kann. d 1
Diejenigen 90 pCt., welche hiernach über die bisher auf alle Antheilscheine eingeforderte, resp. eingezogene Rate von 10 pCt. hinaus eingehen, werden vom 20. August c. ab mit 4 pECt. per Anno verzinst. — Der zu verzinsende Be⸗ trag vermindert sich in jedem ferneren Zahlungs⸗ termine um die alsdann auf alle Antheilscheine einzufordernde Rate, so daß mit demjenigen Termin, in welchem auf sämmtliche Antheil⸗ scheine die volle Einzablung gefordert wird, die Verzinsung gänzlich aufhört.
Die Vertheilung der Dividenden erfolgt, dem Gesellschafts⸗Statute entsprechend, eb auf alle Antheilsscheine, ohne Rücksicht darauf, ob sie freiwillig früher voll eingezahlt find, als dies von allen Inhabern von Antheilsscheinen ge⸗ fordert ist. 8
Berlin, den 1. August 1856.
Berliner Handels⸗Gesellschaft. H. C. Carl. Ed. Conrad. Fr. Gelpcke.
6“ ö11“
11a] Neu 8 Schottland.
Die an dem Verg⸗ und Hütten⸗Verein Neu⸗ Schottland durch Actienzeichnung Betheiligten werden in Folge der dem unterzeichneten pro⸗ visorischen Verwaltungsrath in der General⸗ Versammlung vom 21sten v. M. ertheilten Er⸗ mäͤchtigung ergebenst ersucht, die erste Raten⸗ zahlung von 10 Prozent auf die gezeichneten Actien in dem Zeitraum vom 1. bis zum 28. August d. J.
a) in Dortmund bei Herrn Wilhelm von
Born, oder b) in Berlin bei den Herren Conrad u. Klemme * zu leisten und dagegen die Interimsscheine in Empfang zu nehmen. 9 8 Dortmund, den 17. Juli 1856.
Der provisorische Verwaltungsrath des Berg⸗ und Hüttenvereins Neu⸗Schottland. Wilhelm von Born. B. G. Weismüller. Ed. Conrad. Druckenmüller. Heintz⸗ mann. Gust. Lehrkind. P. C. Schulte.
Schultz. Franz Schulz.
[1513
. Beschlüssen der General⸗Versammlungen vom 26. Mai 1854 und 30. Mai 1855 gemäß, wird jetzt die Konvertirung der Kopenhagen⸗ Roskilder Aktien in die vom Staate garantirten, auf Sterling lautenden Actien der ganzen Bahn, (Kopenhagen⸗Korsör) stattfinden, zum Course von 8 Rthlr. 95 ¼ Sch. pr. Pf. oder Pfd. 22 4 Sh. 10 d. für jede einzelne Actie von 200 Thlr. R. M.
Die neuen Aectien bestehen in Certifikaten von 1 Actie = Pfd. 20, von 5 Actien = Pfd. 100 und von 10 Actien Pfd. 200, zinstragend vom 30. Juni d. J. mit 4 pCt. p. A. Für den Ueberschuß der jedem Actionair gehörenden ge⸗ sammten Kopenhagen⸗Roskilder Actien, welche nach dem genannten Course in Sterling gerech⸗ net, mit Pfd. 20 nicht theilbar ist, kann der Inhaber nach eigener Wahl erhalten: GVentweder Baarzahlung nach der der Ein⸗- lieferung zunaͤchst vorangehenden letzten hiesigen Notirung für „Käufer“, der Kopenhagen⸗Roskil⸗ der Actien und zu 8 Rthlr. 95 ¼ Sch. pr. Pfd.,
oder Interimsscheine in Sterling für den Betrag des besagten Ueberschusses. Diese In⸗ terimsscheine können durch Zusammenlegung in Actien und Baarzahlung des Ueberschusses nach dem bei Einreichung notirten Course für Käufer von Kopenhagen-Korsör Actien und 8 Rthlr. 95 ¼ Sch. bis weiter liquidirt, nicht aber durch baaren Zuschuß zu ganzen Actien supplirt werden.
Man hat sich bei Einlieferung der Aectien für das eine oder das andere der vorstehenden Al⸗ ternative zu erklären.
Die Kopenhagen⸗Roskilder Actien werden, in blanco quittirt, vom 2. August d. J. auf dem Hauptbüreau der Gesellschaft behufs vorbesagter Expedition angenommen.
Die Coupons für 1856 Besitz der Actionaire zur endlichen Aufmachung der Angelegenheiten der Kopenhagen⸗Noskildschen Gesellschaft; die nach den spaͤtesten Bekanntmachungen noch nicht er hobenen Zinsen werden künftig bei Auslieferung der neuen Actien bezahlt. Ses .
Notirung der Actien kann erst später, nach näherer Bekanntmachung, stattfinden.
Es wird bei dieser Gelegenheit nochmals be⸗ merkt, daß nur die Actien, auf welchen der Zu schuß von 56 Rthlr. R. M. entrichtet ist, kon⸗ vertirt werden können.
Die Direction der Seeländischen Eisenbahn⸗
Gesellschaft, den 30. Juli 1856.
dagegen bleiben im Legimation bei der