1856 / 188 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

fäͤssern, Faßboͤden und Stäben, so wie neuen schweren eisernen Rührstangen und Füll⸗

loffeln, und die in den Bleikam⸗ mern vorhandene

9 Apparate u. Utensilien, hölzerne Kasten, Bottiche, Fässer, Zober und Wannen, hölzerne mit Blei aus⸗ geschlagene Kasten, Bottiche und Butten, eiserne Aescher, Kessel, Kasten, Cylinder, Pfannen, Kapellen, Schaalen und Pum⸗ pen, kupferner Kessel und Schaalen, bleierne Kasten, ferner eine Feuerspritze, ein eiserner Geldkasten, zwei Prahme, Brücken⸗ und Balkenwaagen, Gewichte, Laternen, Wanduhren, Spaten, Schip⸗ pen, Harken, Aexpte, Beile, eiserne Stangen, Karren, Kiepen, zinnerne Lichtformen, große Blasebälge, ein Kutsch⸗, ein Kalesch⸗, ein Reise⸗ und mehrere Arbeitswagen, Pferdegeschirre, Stall⸗Utensilien, verschiedenes werkszeug für Böttcher, Zimmerleute, Schmiede, Löther, Töpfer und Korb⸗ macher, weiter Schreibpulte, Comtoir⸗ Utensilien, Möbel, Betten und viele andere hölzerne, eiserne, bleierne und kupferne Fabrik-Geräthschaften und Gegenstände.

Kauflustige werden mit dem Bemerken einge⸗ laden, daß am 21. Au gust c. mit den Fabri⸗ katen, am Montag, den 25sten d. Mts., mit den Materialien und am Donnerstag, den 28sten d. M., mit den Apparaten und Inventarienstücken begonnen werden soll.

Die Gegenstaͤnde können einige Tage vor der Auction besichtigt werden. Oranienburg, den 7. August 1856.

1 Magnié, Königlicher Auctions⸗Kommissarius.

[1355] Im Namen Sr. Hoheit des Herzogs

Ernst, Herzogs zu Sachsen⸗Coburg

Und Gorth a 2⸗. 1t.

Durch die am 3. d. M. bollzogene eilfte

Ausloosung der Schuldbriefe aus der geschlosse⸗ nen dritten, durch die höchste Verordnung vom 24. Oktober 1845 kreirten Anleihe der Landschaft des Herzogthums Gotha sind fol⸗ gende 21 Obligationen: e“ aus Serie A. Nr. 40. 1 aus Serie B. Nr. 264. 396. 448. aus Serie C. Nr. 1039. 1071. 1087. 1456. 1620. 1811. 2232. 2272. 2333. 2970. 3232. 3263. zur Abzahlung bestimmt worden und die In⸗ haber dieser Schuldbriefe werden daher aufge⸗ fordert, die Beträge derselben am 1. Januar 1857 gegen Zurückgabe der Obligationen nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und Coupons bei der hiefigen Staatskasse zu erheben. Zugleich wird zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß 1) am obengedachten Tage, der gesetzlichen Bestimmung entsprechend, die im Juli 1852 ausgeloosten und zurückbezahlten Schuldscheine derselben Anleihe nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und Coupons, nämlich: aus Serie A. Nr. 16. aus Serie B. Nr. 355. 410. aus Serie C. Nr. 717. 869. 933. 956. 2736. 2863. 2886. 2941. 2948. 2966. 3137. 3284. verbrannt worden sind, und daß ferner 2) der Schuldbrief aus derselben Anleihe, aus Serie C. Nr. 2438, da solcher durch Ausloosung vom 6. Juli 1852 mit zur Tilgung bestimmt, jedoch bis zum Ab⸗ laufe des vierten Jahres nach dieser Ausloo⸗ sung zur Zahlung nicht prasentirt worden ist, in Gemäßheit des Art. 8 des allegirten Gesetzes nugmehes erloschen ist.

Endlich werden

3,) nachstehende, bis jetzt bei der Staatskasse⸗

Fhatnans, 1 nicht zingegangenen Zins⸗ chnitte, .Ju 54 betagt

1. gen 1856 verfallen, a von der ersten landschaftlichen Anleihe

1360. 2151. 2872. 3336.

306

4 Schwe⸗ als:

Hand⸗

1558

aus Litt. D. Nr. 1924. 2184. 2910. 3321.

3634. 3638. 3841. aus Liu. E. Nr. 4211. 4420. 4537. von der zweiten landschaftlichen Anleihe aus Litt. C. Nr. 1449. 1467.1507. gleichfalls für erloschen erklärt. Schließlich machen wir aber 4) darauf aufmerksam, daß die in den Jah⸗ ren 1854 und 1855 ausgeloosten Schuldbriefe der dritten Landschafts⸗Anleihe “““ aus IoeI. 6 aus Litt. C. Nr. 597. 1314.1743. 1808. 1810. 1811. 2004. 2155. 3150. 3389. bis jetzt zur Zahlung nicht präsentirt worden sind. Gotha, am 7. Juli 1856. Heerrzoglich saͤchsische Landesregie Finanz⸗Abtheilung. Fr. Grüzmüller.

[1247] Ediktal⸗Ladung. Nachdem zu dem Nachlasse des verstorbenen Nadlermeisters Gottlieb Heinrich Samuel Starke in Wurzen der Konkursprozeß eröffnet worden ist, so werden alle bekannte und unbekannte Gläubiger Starke's peremtorisch bei Verlust der etwa zustehenden Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und unter der Verwarnung, daß sie außerdem ihrer Ansprüche verlustig und von dem Kreditwesen ausgeschlossen werden geachtet werden, hiermit geladen, J““ als zu dem anberaumten Liquidationstermine zu rechter Gerichtszeit an hiesiger Landgerichts⸗ stelle zu erscheinen, ihre Forderungen anzumel⸗

1“

den, darüber mit dem für den Konku ten Rechtsvertreter, so wie nach Befinden ü. die Priorität der angemeldeten Ferderzüher unter sich zu verfahren, zu beschließen und den 7. Februar 1857

hier zu erscheinen und der Bekanntmachung e Präklusivbescheides unter der Verwarnung 88 derselbe bezüglich der Außenbleibenden Mitaaß 12 Uhr für bekannt gemacht werde gea e werden, gewärtig zu sein, hiernächst aber z. 880 uns eet 1857 Vormittags Uhr zur Pflegung de - und wo möglich zu Uobsschließang. Fh --. gleichs unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche außenbleiben oder sich, ob sie den den seienden Vergleich annehmen wollen oder nicht deutlich nicht erklären, für zustimmend geachtet werden sollen, anderweit an hiesiger Landgerichts⸗

rs bestell⸗

stelle sich einzufinden, in Ermangelung Vergleichs

8 den 7. März 1857 des Aktenschlusses und sden 21. 6.5 der Eröffnung eines Locations⸗Erkenntnisses welches in Ansehung der Außenbleibenden Mit⸗ tags 12 Uhr für publizirt geachtet werden soll gewärtig zu sein. Auswärtige haben übrigens zu Annahme der an sie ergehenden Ladungen und Zufertigun⸗ gen Bevollmächtigte im hiesigen Orte zu er⸗ nennen. Wurzen, am 14. Juni 1856. Das Konigliche Landgericht. Nathusius.

11570]

Piutmachung.

die Lübecker Privatbank wird kraft der ihr im §. 28 der durch Oetret . Hohen Senats vom 24. November 1855 bestätigten Grundgesetze ertheilten Befugniß zur Ausgabe von Banknoten bvom 15. August d. J. an Banknoten in Appoints von 10. Thlr. pr. Ct. = Ct Mrk. 25 (Serie I.); von 20 Thlr. pr. Ct. = Ct. Mrk. 50 (Serie II.); und von 100 Thlr. pr. Ct. = Ct. Mrk. 250 (Serie III.) ausgeben, über deren Form Nachstehendes zur öffentlichen Kennt⸗

niß gebracht wird:

Jede Banknote ist auf einem für sich geschöpften aus Hanfstoff fabrizirten Blatte Papier mit rauhem oder Naturrande ausgeführt, dessen Format für jeden der drei Appoints von ber⸗ schiedener mit dem Werthe der Appoints aufwärts zunehmender Größe ist.

A. Die Schriftseite

1. der auf blänlich gefärbtem Papier aus deren Wasserzeichen zu beiden Seiten den Werth der Note au

und Buchstaben:

1

eführten 10 Thaler⸗Note,

angiebt, in dem oberen Theile der Note das Wort: Luebecker

und in dem unteren Theile die Worte:

Privat - Bank

auf dunklerem Grunde zeigt, enthält auf leicht guillochirtem Muster die Worte:

Lübecker Privat-Bank zahlt gegen Einlieferung dieser Banknote Zehn Thaler nach dem 14 Thaler Fufse leich 88 Fünf und Zwanzig Mark

in verf schriften der Directoren: J. S. Mann

Johs- Hasse

junior folgen.

W. Rothe J. M. L. Siemssen

Drrectoren.

8 Lübeck den 2. Januar 1856. ““ chiedenen theils einfachen theils verzierten Schriftzeichen, worauf die faesimilirten Unter⸗

8

Zu beiden Seiten der vier ersten Zeilen der Schriftseite ist der Werth der Note in der sehr

groß gedruckten Zahl

8—

angegeben. Am

Fuße der Note unter dem Worte „Directoren“ befinde

sich in Diamantschrift und in

dreifachen Reihen über einander gedruckt die Strafandrohung: Die Nachahmung oder Verfälschung dieser Banknote so wie die wissentliche Verbreitung 1

Die Nachahmung oder Verfälschung dieser Banknote so wie die wissentliche Verbreituns Nachahmung oder Verfälschung dieser Banknote so wie die wissentliche Verbreitung

nachgeahmter oder verfälschter Banknoten wird nach den Gesetzen bestraft. nnnachgeahmter oder verfälschter Banknoten wird nach den Gesetzen bestraft. nachgeahmter oder verfälschter Banknoten wird nach den Gesetzen bestzaft.

mit einer Perleneinfassung, in welcher sich die Angabe des Werthes der Note in kleinen Ziffern wiederholt. 1

Links von der Strafandrohung ist die Serie, so wie die laufende Nummer der Note gedruckt,

mit der Unschrift:

Luebecker Privat Bank

enthaltende Stempel der Bank eingepreßt ist.

während zur Rechten der Strafandrohung der die verschlungenen Buchstaben:

1““

II. der auf röthlich gefärbtem Papier ausgeführten 20 Thaler⸗Note

unterscheidet sich, abgesehen von der Farbe und dem s—ch. der 10 Thaler⸗Note, daß 2 sowohl im Wa e Zahl:

ETö“

rößeren Formate, nur dadurch von der serzeichen wie im Druck anstatt der Zahl 10

. Zu beiden Seiten der b ist der dem resp. Appoint entsprechende

guillochirtem Muster in den Zahlen

31XAX“

11“

statt der Werthangabe „Zehn Thaler nach dem 14 Thaler Fuße gleich Fünf und Zwanzig Courant“ die Worte:

Sen nan

Zwanzig Thaler

BII1 ig nach dem 14 Thaler Fusse

E a. Fünfzig Mark Courant J1.“ 1

1111“ 2 Papi gefüh 0 Thaler⸗Not

r auf grünlich gefärbtem Papier ausgeführten 100 Thaler⸗egkote ng sehen von 8g Farbe und dem größeren Formate, dadurch von den Schriftseiten der 10 e und 20 Thaler⸗Noten verschieden, daß sie sowohl im Wasserzeichen wie im Druck anstatt

der resp. Zahlen 10 und 20 die Zahl: 100

der vorgedachten Noten befindlichen Werthangaben die

und anstatt der auf den Schriftseiten e“ . 8 1“ ““ b1ö“ wer, Ls Ein Hundert Thaler * . nach dem 14 Thaler Fusse gleich

8 * 2

1u“

unbält aa be feltelt bie Werthzahl:

nicht, wie auf den 10 Thaler⸗ und 20 Thaler⸗Noten, zu beiden Seiten der vier ersten Zeilen der Schriftseite, sondern nur auf der linken Seite und zwar in einer Reihe mit den Worten Ein Hundert Thaler“ befindet, v8 8 „daß endlich die Strafandrohung anstatt mit einer Perleneinfassung mit einer aus kleinen Sechs⸗ ecken zusammengesetzten Einfassung umgeben ö11A4“

aller drei Appoints zeigt das gleichmäßig auf allen Noten in Kupferstichmanier ausgeführte Bild: eine auf steinernem Postamente sitzende mit der Mauerkrone geschmückte weibliche Figur, die Lubeca darstellend, den linken Fuß auf einen Schild stuützend, in der gesenkten rechten Hand den Merkurstab und einen Olivenzweig haltend, mit der erhobenen linken Hand die Spitzen eines Bündels Pfeile umfassend; zu ihrer Rechten lagert ein Löwe, dessen linke Pranke auf dem Gesetz⸗ buche ruht, zu ihrer Linken sind Attribute des Handels und der Schifffahrt angebracht; im Hinter⸗ grunde erblickt man den Hafen mit Dampf⸗ und Segelschiffen, eine Lokomotide, das Holstenthor, die Marienkirche und den Thurm der Jakobikirche. Unter dem Bilde finden sich noch in kleiner Schrift die Worte: G. Seidel sculps. G“ erth der Note noch⸗ mals mit großen blauen Ziffern in ellipsenförmigem, auf den verschiedenen Appoints in verschie⸗ denen Mustern guillochirten blauen Felde gedruckt. .““ Am Fuße der Bildseite befindet sich zur Linken das Kehrbild des auf der Schriftseite ein⸗ gepreßten Stempels, zur Rechten auf blauem guillochirten Grunde der mit Tinte geschriebene Rame des registrirenden Bankbeamten, so wie unter demselben in kleinen blauen Typen die Worte: Druck v. Th. Boesche Berlin. *

Lübeck, den 9. August 18

(Sohn des J heemns Fahans Ferlihen Bernodt und der Grete Dump), üfevlicen V 3) des Karl Georg Wolframm, seit etwa 20 Jahren abwesend, eirca (Sohn des Hutmachers Ka Gustav Wolframm und der Regina Witt), des Friedrich Wilhelm Nosenberg, angeblich 1835 als Matrose verunglückt, eirca (Sohn des Salz⸗ und Korn⸗ messers Johann Rosenberg und der Elisabeth Koslowsky), des Georg David Paesch, angeblich 1813 zur See verun⸗ glückt (Sohn des Uebersetzers Hein⸗ rich Paesch und der Margaretha Ohsoling), des Michael Krasting, an⸗ geblich im Militairdienst seit vielen Jahren abwesend (Sohn des Liggers Jacob Krasting und der Anna.) Es werden demnach von diesem Waisengericht die genannten Personen, im Falle ihres Able⸗ bens aber deren etwanige Descendenten oder anderweitige nächsten Blutsverwandten, hiermit und Kraft dieses von Gerichtswegen aufgefor⸗ dert und angewiesen, in dazu anberaumter peremtorischer Frist von Achtzehn Monaten a dato, mithin spätestens den 20. Januar 1858 entweder in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte resp. zur Empfang⸗ nahme besagter deposita oder Geltendmachung ihrer Rechtsansprüche an selbige, bei diesem Waisengerschte mit den rechtserforderlichen Sohn des Maurergesellen Nachweisen und Dokumenten sich zu mel⸗ Christian Schildhauer und der den und sodann den Austrag Rechtens Johanna Rehberg), 1 abzuwarten unter der ausdrücklichen Verwar⸗ 2) des Johann Gustav N nung, daß, widrigenfalls obbenannte Personen nodt, angeblich vor 16 Jahren für todt erkläͤrt, deren etwanige Verwandte in den Militairdienst getreten, aber für präͤkludirt erachtet und nicht weiter eirca ““ gehört werden sollen,

1572] JE“; Von dem Waisengerichte der Stadt Riga werden Alle und Jede, welche an den Nachlaß der weiland verwittweten Laura Jacobine Poppe, geborenen Vincent, und deren rüher verstorbenen Ehemannes, des weiland Dr. Philosophiae Johann Carl Poppe, irgend welche Anforderungen oder Erbansprüche zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, sich inner⸗ halb sechs Monaten a dato dieses affigirten proclamatis und spätestens den 20. Januar 1857 sub poena praeclusi bei dem Waisen⸗ gerichte oder dessen Kanzellei entweder persönlich oder durch gesetzlich legitimirte Bevollmächtigte zu mwelden und daselbst ihre fundamenta crediti zu exhibiren, so wie ihre etwanigen Erbansprüche zu dociren, widrigenfalls selbige, nach Exspiri⸗ rung sothanen Termini praefixi, mit ihren An⸗ gaben und Erbansprüchen nicht weiter gehört noch admittirt, sondern ipso facto präkludirt ein sollen. 8 Riga Nathhaus, den 20. Juli 1856. „456. A. E. Kröger, Imp. Civ. Rig. Jud. pupill. Secr.

[1573] Ediktal⸗Citation Bei dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga befinden sich für nachbenannte Personen seit einer Reihe von Jahren deposita, zu deren Empfangnahme die Eigener sich in dem ganzen Zeitverlauf nicht gemeldet und über deren Leben und Aufenthalt bis hinzu keine Auskünfte haben erlangt werden können, nämlich zum Besten: 1) des Johann Alexander Schildhauer, seit vielen Jah⸗ ren von hier abwesend, circa.

worauf sodann über die

sich als vakant ergebenden Vermögensbestä

weiter ergehen wird, was Nechtens. 8 Niga Rathhaus, den 20. Juli 1856.

Nr. 455. A. E. Kröger,

Imp. Civ. Rig. Jud. pupill. Z“

““

Ediktal⸗Citation.

Bei dem Weaisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga befinden sich für nachbenannte Personen seit einer Reihe von Jahren Devposita, zu deren Empfangnahme die Eigner sich in dem ganzen Zeitverlauf nicht gemeldet und über deren Leben und Aufenthalt bis hierzu keine Auskünfte haben erlangt werden können, näm⸗ lich zum Besten:

1) des Johann Christoph Aschmann, seit läͤnger denn 15 Jahren von hier ab⸗ wesend circar 14 S.⸗R (sSohn des Arbeiters Heinrich 8. Pelne und der Charlotte Dorothea Berkholtz.)

des John James Howardt

Rolt; seit länger denn 20 Jah⸗

ren von hier abwesend ... circa

(Sohn des Küsters James Rolt und der Friederike Fischer.)

des Jacob Martin Frey⸗

mann; seit länger denn 20

Jahren von hier abwesend, circa

(Sohn des Arbeitsmannes Carl Freymann und der Anna Perkow.)

der Margaretha Elisabeth

Voß; seit vielen Jahren von

hier abwesend, circa

der Anna Elisabeth Ama⸗

lie Voß; gleichfalls seit vielen

Jahren von hier abwesend, circa

(Beide Töchter des Brandwein⸗ Destillateurs Johann Heinrich Voß und zwar erste aus essen erster Ehe mit Anna Hertrud Prilup; letztere aus dessen zweiter Ehe mit Mar⸗ garetha Elisabeth Lembke), des Jacob Adenaus seit län ger denn 25 Jahren von hier ab⸗ Ee“” (Sohn des Böttchermeisters Johann Herrmann Adenau jun. und der Dorothea Bul⸗ low), der Kinder des vor länger

als 60 Jahren zu Surinam

verstorbenen Samuel Fell—⸗

mann... .

des Jacob Heinrich

Mathias Michael Gebrü⸗

der Walter; seit länger denn

30 Jahren von hier abwesend

circa 650

(Söhne des Liggers Jacob Walter und der Katharina.)

des Johann Rengit; seit

länger denn 25 Jahren von

hier abwesend, circa 800

(Sohn des Liggers Mickel Rengit und der Marie Bru- 8

Es werden demnach von diesem Waisengerichte die genannten Personen, im Falle ihres Ablebens aber deren etwaige Descendenten oder ander⸗ weitige nächste Blutsverwandte, hiemit und Kraft dieses von gerichtswegen aufgefordert und angewiesen, in dazu anberaumter peremtori⸗ scher Frist von Achtzehn Monaten a dato, mit⸗ hin spatestens den 18. Januar 185 8 entweder in Person oder durch gehörig legitimirte Be⸗ vollmächtigte resp. zur Empfangnahme besagter Deposita oder Geltendmachung ihrer Rechts⸗ ansprüche an selbige, bei diesem Waisengerichte mit den rechtserforderlichen Nachweisen und Dokumenten sich zu melden und sodann den Austrag Rechtens abzuwarten, unter der aus⸗ drücklichen Verwarnung, daß widrigenfalls ob⸗ benannte Personen für todt erklärt, deren etwa⸗ nige Verwandten aber für präkludirt erachtet und nicht weiter gehört werden sollen; worauf sodann uüber die sich als vakant ergebenden Vermögensbestaände weiter ergehen wird, was Rechtens.

Riga Rathhaus, den 18. Juli 1856.

No. 446. A. E. Kröger, 1 pupill

[1574]

.„ 222522 22„ 1“ *

Imp. Ci