1856 / 194 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

anberaumt, bis zu welchem die Offerten fran⸗ kirt und versiegelt mit der Aufschrift: „Submission zur Uebernahme der

Kieslieferung für die erste Bau⸗ eingereicht sein müssen. .

Die Lieferungsbedingungen liegen an den Wochentagen Vormittags bei uns zur Einsicht aus und werden gegen Erstattung der Kopia⸗ 2 auch Abschriften dieser Bedingungen mit⸗ getheilt.

Berlin, den 16. Au gust 1856.

8 Königliche Directio

der Niederschlesisch⸗Maͤrkischen Eisenbahn.

8 8 E1I1n1nmnmq“ Wilhelms⸗Bahn.

Da das Direktorium der Oberschlesischen Bahn vom 20. August d. . an die Beförde⸗ rung der III. Wagenklasse in den Schnellzügen aufgehoben hat, so sieht das unterzeichnete Direktorium sich in die Nothwendigkeit versetzt, vom 20. August d. J. an bis auf Weiteres gleichfalls nur Personen in I. und II. Klasse

von Kosel bis Oderberg und zurück mit den

Schnellzügen zu befördern..8— Natibor, den 17. August 1856. Das Direktorium

11598] Aachen⸗Mastrichter Eisenbahn.

Im Monat Juli 1856 wurden eingenommen: Für 12,622 Personen 3566 Thlr. 26 Sgr. 8 Pf. Für 123,089 Centner

Güter. 3729 Thlr. 7 Sgr. Pf.

Steinkohlen wur⸗ den verkauft: 1““ 8 50,412 Centner für 7964 Thlr. 18 Sgr. 4 Pf. G 8 15,260 Thir. 2 Sgr. Pf.

Jvei lssien.

Preußische Handelsgesellschaft.

In Folge unserer Einladung vom 1. d. M. sind am 8. d. M. auf die von uns überlassenen 1,000,000 Thaler Antheilsscheine unserer Ge⸗ sellschaft im Ganzen 41,107,400 Thaler Anmel⸗ dungen eingegangen. Wir haben demnach die Repartition derartig bewirkt, daß eine jede ein⸗ zelne Betheiligung bis 8200 Thlr. inklusive mit einem Antheilsscheine von 200 Thlr. berücksich⸗ tigt wurde, und von dieser Summe an das Ver⸗ haͤltniß von 24½ pCt. der angemeldeten Summe eintritt, wober Bruchtheile ausfallen.

Indem wir vorstehendes Resultat der Bethei⸗ ligung hierdurch bekannt machen, bemerken wir gleichzeitig, daß die erste Einzahlung resp. frei⸗ willige Vollzahlung zwischen dem 5. und 15. September d. J. zu leisten sein wird, worüber wir uns eine besondere Aufforderung vorbe⸗ halten.

Zur Erleichterung des betheiligten Publikums haben wir jedoch die Veranstaltung getroffen, daß die niedergelegten Cautionen schon von heute ab gegen Zahlung von 10 pCt. auf die ent⸗ fallene Summe und gegen eine Quittung der Zahlstelle zurückgenommen werden koͤnnen. Diese Quittung wird alsdann in dem Zeitraume der ersten Einzahlung an der betreffenden Zahlstelle gegen unsere Interimsscheine umgetauscht.

Königsberg i. Pr., den 11. August 1856.

1 Preußische Handelsgesellschaft. 8 Albert Andersch. Moritz Simon.

[16033

Commandit⸗Gesellschaft

für Bergbau, Mineralöl⸗ und Parafsinkerzen⸗Fabrication

Paul Wagenmann u. Co.

Nach Art. 9 der Statuten fordern wir die Herren Actionaire auf, die vierte Einzahlung von 20 pCt. oder Thlr. 20 per Actie

bis zum 15. September d. J. an die Gesellschaftskasse Comtoir der Her 8

Aug. Weerth u. Co. dahier oder an die

Herren W“ Cahn dahier, ““ assel Kirchberg u. Co. in Cöln, Endris Breidenbach u. Co. in Düssel⸗ Poppe und Schmölder in Wesel, unter Beifügung des Quittungsbogens zu leisten. Weitere Einzeichnungen werden an gedachten Stellen entgegengenommen.

. 8

Sras Massener Gesellschaft für Kohlen⸗Bergbau.

Die Herren Actionaire der Massener Gesell⸗ schaft für Kohlenbergbau werden nach §. 9 der am 5. Dezember 1853 Allerhöͤchst genehmigten Statuten hierdurch aufgefordert, als siebente Einzahlung, dem Beschlusse des Verwaltungs⸗ raths vom 21. Dezember v. J. gemäß, zehn

Prozent der gezeichneten Actien⸗Beträge oder zwanzig Thaler fr jede Actie,

am 15. September d. J. einzuzahlen und zwar nach ihrer Wahl, bei dem Herrn Hofbanquier N. S. Natha⸗ lion in Braunschweig, oder dem Herrn C. W. Aue in Magdeburg, oder den Herren J. C. Freund u. Comp. in Berlin, oder dem Hrrn Banquier W. von Born hierselbst. Dortmund, den 14. August 1856. Der Verwaltungsrath

[1533138 Betanntmachung.. Der neue Kursus auf der Königl. Provin⸗ zial⸗Gewerbeschule zu Halberstadt, welche vor⸗

zugsweise für Bauhandwerker, Ma⸗ schinenbauer, Chemiker und auch für Landwirthe bestimmt ist, beginnt

am 2. Oktober d. J., Tags vorher findet die Aufnahme⸗Prüfung statt.

Nach der neuen Verordnung vom 24. Juni 1856 den Betrieb der Bauhandwerke be⸗ treffend (Staats⸗Anzeiger Nr. 186) sind diejenigen Schüler, welche beim Abgange von der Anstalt das Zeugniß der Reife erhalten haben, von der muͤndlichen Mei⸗ ster⸗Prüfung der Zimmerleute, Maurer, Steinmetze, Schiefer⸗ und Ziegeldecker, Mühlen⸗ bauer und Brunnenbauer entbunden; und be⸗ schränkt sich die Prüfung derselben in den ge⸗ nannten Handwerken auf die Anfertigung von Zeichnungen nebst Kostenanschlag und Ausfüh⸗ rung eines Meisterbaues. 1

Halberstadt, am 11. August 1856. Der Gewerbeschul⸗Direktor

Crampe.

11602 Bekanntmachung.

Gemäß höchster Entschließung des königlichen Staats⸗Ministeriums der Finanzen vom 12ten d. Mts. werden die durch Kauf an das könig⸗ liche baiersche Staats⸗Aerar übergegangenen vormals herzoglich Leuchtenberg'schen im Alt⸗ mühlthale gelegenen Hüttenwerke Obereichstädt und Hagenacker, dem gemeinschaftlichen Wieder⸗ verkaufe unterstellt.

I. Das Eisenhüttenwerk Ober⸗

eichstädt.

Dieses zum Hohofen⸗ und Gießerei⸗ Betrieb eingerichtete, mit hinlanglicher Wasserkraft ver⸗ sehene Hüttenwerk, enthäͤlt außer den erforder⸗ lichen Wohngebäuden für Beamte und Arbeiter, nebst Eisen⸗ und Kohlen⸗Magazinen und circa 10 Tgwk. Areal (Feld⸗, Wiesen und Oebgründe).

an Betriebsgebäuden: 1) ein großes Hohofen⸗ und Gießerei⸗Gebäude —mit einem Hohofen von 33 Fuß Höhe, 1 Cylinder⸗Gebläse mit hölzernem Wasserrad,

V V V

Modellboden und allen erforderli nischen Einrichtungen *— schrlichen tech 87 82. Gießerei. ghaften

In dessen unmittelbarer Nähe die neu eingebaute volkfandi0 veßnbet trieb mit 2 Cupolöfen eingerichtete enBe⸗ öfengießerei nebst einer nach den neanh S Fasen9 Emaillir⸗Ansralt nn 2 großen Muffelöfen und sonsti . behör. sönstigem zu⸗ 8 Sepacber diesem Gebäude ist?

as Werkstättengebäude gelegen, eine sehr gat eingerichtete Modelischvelces

Werksschlosserei und Dreherei mit verih vollen Arbeits⸗Maschinen enthält, die nebs einer Sandmühle von einer neu eingeba st ten Tourbine in Betrieb gesetzt werden 8

Endlich dient die vorhandene Waferkraft

nooch zu dem Betriebe eines Pochhammerz

mit Schlackenwäsche, einer Emaillir⸗Muͤhl und Cirkular⸗Säge zum Holzschneiden welche Maschinerieen

4) in dem Pochhammergebäude aufgestellt find Die beschriebenen Gebäulichkeiten find mit

Ausnahme des letzteren durchgängig massiv, in

dem besten Bauzustande und erst in den letzten

20 Jahren errichtet.

II.

8 8

Hagenacker. 8

Dieses 2 ½ Stunden weiter aufwärts im Alt⸗ mühlthal gelegene Hammerwerk enthält außer den erforderlichen Wohn⸗ und Wirthschafts⸗ Gebäuden für Beamte und Arbeiter, Eisen⸗ und Kohlen⸗Magazinen, Werksstallung und cirte 20 Tagwk. Grundbesitz,

eine große Hammerhütte mit einem aus

Eisen konstruirten Dachstuhle, schönen mas⸗

siven Wöhr⸗ und Wasserbauten, 2 Frisch⸗ 1 Streck⸗ und 2 Modell⸗ und Zahe nebst Zäng⸗, Streck⸗ und Zeug⸗Häͤmmern und 1 Cylinder⸗Gebläse. Als Betriebs⸗ kraft dient der mittelst eines Hammer⸗ kanals abgeleitete Altmühlfluß.

Beide bisher zusammen betriebene Hütten⸗ werke mit einer jährlichen Erzeugung von cirte 18 20,000 Ctr. Gußwaaren, Stabeisen und Roheisen haben eine günstige Verkehrslage in⸗ mitten des Königreichs und einen vor fremder Konkurrenz ganz geschützten Erzversorgungs⸗Be⸗ zirk, aus welchem Thoneisenstein und Bohnetze gewonnen werden.

Das benöthigte Kohlholz ist in genügender Menge aus der benachbarten, waldreichen Un⸗ gegend zu beziehen und wird dem Käufer ins⸗ besondere die Abgabe eines sehr bedeutenden jährlichen Holzquantums aus den umliegenden Staats⸗Waldungen gegen annehmbare Preife vertragsmäßig zugesichert.

Das in Obereichstädt produzirte Roheisen, dessen Qualitäaͤt als eine der vorzüglichsten Süd⸗ Deutschlands anerkannt ist, eignet sich seiner speziellen Beschaffenheit nach, namentlich auch für Walzwerksbetrieb und zur Drahtfabritation, so wie überhaupt die Hüttenwerke an sich noch einer weitern Ausdehnung fähig find.

Der Verkauf erfolgt vorbehaltlich der Allerhöchsten Genehmigung —, im Wege öffenl— licher Versteigerung, welche unter Leitung eines Königlichen Regierungs⸗Kommissärs

am 20. Oktober 1856

in der Stadt Eichstädt im Kavalierhof Nr. 3, Vormittags 10 Uhr, vorgenommen wird, Inzwischen koͤnnen die Kaufsbedingungen so⸗ wohl bei der Königlichen Regierung, Kammer der Finanzen von Mittelfranken zu Ansbach, als auch bei dem K. Advokaten und Consulen⸗ ten Dr. Kolb zu Eichstädt und dem f. Berg⸗ und Hüͤttenamte Obereichstädt eingesehen wer⸗ den, welch letzteres zugleich ermäaͤchtigt ist, etwa sich meldenden Kaufsliebhabern über die Lokal⸗ und Betriebs⸗Verhäͤltnisse der Werke zu seder Zeit die gewünschten, näheren Aufschlüsse zu⸗ ertheilen. Ansbach, den 15. August 1856. Königliche Regierung von Mittelfranken, Kammer der Finanzen. 6

Pr o bhiaaimna— Von dem Waisengerichte der Kajserliche Stadt Riga werden Alle und Jede, welche e. den Nachlaß der weiland verwittweten .g Jacobine Poppe, geborenen Vincent, und dere

[1572]

Das Hammerwerk

h nes e ss ait e b 3 rhenen Ehemannes, des weilan gaber versnis⸗ Johann Carl Poppe, irgend Desche Anforderungen oder Erbansprüche zu 88 n vermeinen, hiermit aufgefordert, sich inner⸗ halb sechs Monaten a dato dieses affigirten bo lamatis und spätestens den 20. Januar proe- sub poena praeclusi bei dem Waisen⸗ f oder dessen Kanzellei entweder persönlich g8 durch gesetzlich legitimirte Bevollmächtigte oder lden und daselbst ihre sundamenta crediti 8 erhibiren, so wie ihre etwanigen Erbansprüche

dociren, widrigenfalls selbige, nach Exspiri⸗ ung sothanen Termini praefixi, mit ihren An⸗ woben und Erbansprüchen nicht weiter gehört noch admittirt, sondern ipso facto präkludirt

in sollen. ““ sin⸗ Rathhaus, den 20. Juli 1856. A. E. Kröger, 1

8 56. . Nr. Civ. Big. Jud. pupill. Secr.

11573] Ediktal⸗Citation. 2

Bei dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga befinden sich für nachbenannte Personen seit einer Reihe von Jahren deposita, zu deren Empfangnahme die Eigener sich in dem ganzen Zeitverlauf nicht gemeldet und über deren Leben dad Aufenthalt bis hinzu keine Auskünfte haben erlangt werden können, nämlich zum Besten:

1) des Johann Alexander Schildhauer, seit vielen Jah⸗ ren von hier abwesend, circa. (Sohn des Maurergesellen Christian Schildhauer und der Johanna Rehberg), des Johann Gustav Ber⸗ nodt, angeblich vor 16 Jahren in den Militairdienst getreten eirca . (Sohn des Fuhrmanns Johann

Bernodt und der Grete Dump), 3) des KarlGeorg Wolframm, seit etwa 20 Jahren abwesend, erea Sohn des Hutmachers Karl estar Wolframm und der Regina Witt), das Friedrich Wilhelm Rosenberg, angeblich 1835 als Matrose verunglückt, cireca (Sohn des Salz- und Korn⸗ messers Johann santherg und der Elisabeth Koslowsky), des Georg David Paesch, 1813 zur See verun⸗ (Sohn des Uebersetzers Hein⸗ rich Paesch und der Margaretha Ohsoling), des Michael Krasting, an⸗ geblich im Militairdienst seit dielen Jahren abwesend..... Sohn des Liggers Jacob Krasting und der Anna.)

Es werden demnach von diesem Waisengericht die genannten Personen, im Falle ihres Able⸗ bens aber deren etwanige Descendenten oder anderweitige nächsten Blutsverwandten, hiermit und Kraft dieses von Gerichtswegen aufgefor⸗ dert und angewiesen, in dazu anberaumter peremtorischer Frist von Achtzehn Monaten a dato, mithin spätestens den 20. Januar 1858 entweder in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte resp. zur Empfang⸗ nahme besagter deposita oder Geltendmachung hrer Rechtsansprüche an selbige, bei diesem Waisengerichte mit den rechtserforderlichen Nachweisen und Dokumenten sich zu mel⸗ den und sodann den Austrag Rechtens abzuwarten unter der ausdrücklichen Verwar⸗ fang, daß, widrigenfalls obbenannte Personen für todt erklärt, deren etwanige Verwandte aber für präkludirt erachtet und nicht weiter gehört werden sollen, worauf sodann über die sich als vakant ergebenden Vermögensbestände kiger ergehen wird, was Rechtens. Rathhaus, den 20. Juli 1856.

Nr. 405. A. C. Kvoger, 8 lImp. Civ. Rig. Jud. pupill. Secr.

11 S.⸗R.

500

11574] Sdittol⸗Citation.

Vei dem Waisengerichte der Kaiserlichen Fadt Riga befinden sich für nachbenannte g seit einer Reihe von Jahren Deposita, zu deren Empfangnahme die Eigner sich in dem

seit länger denn 15 Jahren von

E

ganzen Zeitverlauf nicht gemeldet und über deren Leben und Aufenthalt bis hierzu keine Auskünfte haben erlangt werden können, näm⸗ lich zum Besten: 1) des Johann Christoph Aschmann, hier ab⸗ weesend circa. (Sohn des Arbeiters Heinrich— Pelne und der Charlotte Dorothea Berkholtz.) 2) des John James Howardt Nolt; seit länger denn 20 Jah⸗ ren von hier abwesend ...circa (Sohn des Küsters James Rolt und der Friederike Fischer.) 3) des Jacob Martin Frehy- mann; seit länger denn 20 Jahren von hier abwesend, circa (Sohn des Arbeitsmannes Carl Freymann und der Anna Perkow.) 4) der Margaretha Elisabeth Voß; seit vielen Jahren von hier abwesend, irca“

5) der Anna Elisabeth Ama⸗

lie Voß; gleichfalls seit vielen Jeahren von hier abwesend, circa (E(Beide Töchter des Brandwein⸗ Destillateurs Johann Heinrich

Voß und zwar erste aus

dessen erster Ehe mit Anna Gertrud Prilup; letztere aus

dessen zweiter Ehe mit Mar⸗

c6s retha Elisabeth Lembke)),

6) des Jacob Adenauz; seit län⸗

ger denn 25 Jahren von hier ab⸗ wesend circa (Sohn des Böttchermeisters Johann Herrmann Adenau jun. und der Dorothea Bul—

111

7) der Kinder des vor länger als 60 Jahren zu Surinam verstorbenen Samuel Fell⸗ manm. .

8) bes Fatbb Mathias Michael Gebrü⸗ der Walter; seit länger denn 30 Jahren von hier abwesend 8 circa

(Söhne des Liggers Jacob Walter und der Katharina.)

9) des Johann Rengit; seit länger denn 25 Jahren von hier abwesend, . circa

(Sohn Liggers Mickel Rengit und der Marie Bru⸗ wel.)

Es werden demnach von diesem Waisengerichte die genannten Personen, im Falle ihres Ablebens aber deren etwaige Descendenten oder ander⸗ weitige nächste Blutsverwandte, hiemit und Kraft dieses von gerichtswegen aufgefordert und angewiesen, in dazu anberaumter peremtori⸗ scher Frist von Achtzehn Monaten a dato, mit⸗ hin spätestens den 18. Januar 1858 entweder in Person oder durch gehörig legitimirte Be⸗ vollmächtigte resp. zur Empfangnahme besagter Deposita oder Geltendmachung ihrer Rechts⸗ ansprüche an selbige, bei diesem Waisengerichte mit den rechtserforderlichen Nachweisen und Dokumenten sich zu melden und sodann den Austrag Rechtens abzuwarten, unter der aus⸗ drücklichen Verwarnung, daß widrigenfalls ob⸗ benannte Personen für todt erklärt, deren etwa⸗ nige Verwandten aber für präkludirt erachtet und nicht weiter gehört werden sollen; worauf sodann über die sich als vakant ergebenden Vermögensbestaäͤnde weiter ergehen wird, was Rechtens.

Riga Rathhaus, den 18. Juli 1856.

No. 446. A. EC. Krsget,

Imp. Civ. Rig. Jud. pun 1l

des

.“ 8

11605]

Norddeutsche in Hamburg.

In Gemässhcit des §. 32 des Gesellschafts- Statuts hat löbl. Commerz - Deputation auf Grund an sie gerichteten Ansuchens:

die Herren Aug. Sanders u Co.,

Burmester u. Stavenhagen, ElImenhorst, Gebrüder, den Herrn Max Th. Hayn

Certifikats,

b zu Mitgliedern des Verwaltungsrathes der Nord-

deutschen Bank in Hamburg ernannt Zund hat sich derselbe nunmehr für das erste Geschäftsjahr wie folgt konstituirt:

Herren J. C. Godeffroy u. Sohn, Vor- sgitzende, vertreten durch Herrn Se- nator Godeffroy, Herr Robert Kayser, Vorsitzender, Herren Surmester und Stavenhagen, vertreten durch Herrn C. F. Sta- venhagen, Elmenhorst Gebrüder, vertre- ten durch Herrn Friedr. holtz. 8- Herr Max Theodor Hayn, Salomon Heine, vertreten Herrn Carl Heine, 5 Ferdinand Jacobson, v Paul Mendelssohn-Bartholdy, H. J. Mercku. Co, vertreten durch Herrn Justus Ruperti, Ross Vidal u. Co erkrsotlen durch Herrn Adolph Ed Vidal, August Sanders u. Co., vertre- ten durch Herrn August Sanders F. J. Tesdorpf u. Sohn, vertre- ten durch Herrn Otto Berkefeld. Direktorium: Herr Joseph Be- schütz, Direktor. Provisorisches Büreau: im Gebäude der Patriotischen Gesellschaft.

Banco -Conto: Norddeutsche Bank.

Der Verwaltungsrath der Norddeutschen Bank macht bekannt, dass die Gesammtsumme 89 . . 7 8 .

der Zeichnungen sich auf 3,183,492 Actien

stellvertretender

durch

2 Herren

1,591,746,000 Mk. Bco. beläuft.

Bei pro rata Repartition der 16,000 Actien = 8,000,000 Mk. Bco, welche zur Subscrip- tion aufgelegt waren, können demnach Zeich- nungen unter 99 % Actien, aut welche wenige als eine halbe Actie fallen würde, nicht be rücksichtigt werden. 8

Die Vertheilung also ist, wie folgt: Wer 99 % bis 198 Actien gezeichnet hat, erhält eine Actie. Bei grösseren Zeichnungen sällt auf je 198 gezeichnete Actien eine Actie, wobei Zwischensummen unter 99 7120 wegtallen, über 99 % für voll gerechnet werden.

Die Einzahlungen auf die nach dieser Norm den Herren Subscribenten zufallenden Actien sind von heute an mit 50 Mk. Bco für jede Actie an die Conto »Norddeutsche Bank“ pr. Banco zu leisten

Um Irrungen zu vermeiden, ist es wünschens- werth, dass die Zahl der auf jede Zeichnung entfallenden Actien auf dem Büreau am rei- tag und Sonnabend dieser Woche accordirt werde.

Auch wird ersucht, am Tage der Einzahlung die Nummer und Actienzahl des Anmeldungs- so wie die Banco-Conte, dure welche die Zahlung erfolgt, schriftlich aufzu geben.

Nach Eingang der Zahlung per Banco wer- den die Depositen gegen Einlieferung des Hin- terlegungsscheins uad nach Recognition der Siegel zurückzgegeben, respektive die Erlaub- niss zur Entsiegelung ertheilt und die Interims- scheine ausgeliefert.

Das Büreau ist zu dem Ende Vormittags von 10 12 Uhr und Nachmittags von 2 ½ 4½⅔ Uhr geöfnet. Diejenigen Hercen Deponenten, denen keine Actie zufällt, können ihr Deposi- tum gegen Rücklielerung der Hinterlegungs- scheine, und zwar schon heute zurück er- halten.

Der Inhaber des Hinterlegungsscheines gilt als zur Empfangnahme des entsprechenden Unterpfandes legitimirt. 1

Die erste Einzahlung von zehn Prozen. spätestens bis zum 27. August zu leisten anter dem im §. 7 der Statuten festgestellten Präjudiz.

Hamburg, 15. August 9686

Für den Verwaltungsrath der Norddeutschen

J. C. Godeffroy u. Sohn, Vorsitzende. 8 Rob. Kayser,

VYVporsitzender.