1856 / 204 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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wärter zu unterzeichnen ist. Verweigern diese oder einer von ihnen die Unterschrift, so wird dies unter Angabe der Weigerungsgründe in der Verhandlung bemerkt. Abschrift der letzteren wird dem Kesselbesitzer auf Verlangen kostenfrei ausgehändigt.

Außerdem wird der Befund der Untersuchung in ein von dem Kessel⸗ besitzer für jeden Kessel zu haltendes Revisionsbuch eingetragen. Diesem Buche ist das nach der Aufstellung des Kessels ertheilte amtliche Abnahme⸗

ttest anzuhängen. e an See v11“ Der Sachverständige übersendet die über die Untersuchung auf⸗ enommene Verhandlung der Polizei⸗Obrigkeit des Ortes, an welchem sich der Dampfkessel befindet, oder, sofern der Kesselbesitzer selbst die Polizei⸗Obrigkeit ist, oder die BessgFats nd z1 berwalten hat, dem Landrath.

Bis auf weitere Bestimmung findet die Untersuchung von Kesseln, deren Dämpfe mechanisch wirken, alljaͤhrlich, von anderen Kesseln alle zwei Jahre statt. 1 G 1 Die Untersuchung von Dampfschiffskesseln wird vor dem Beginne der jedes neuen Jahres vorgenommen. Zu diesem Zwecke hat der

Führer des Dampfschiffs dem Sachverständigen desjenigen Bezirks, in welchem sich das Schiff befindet, mindestens acht Tage vor dem Beginn der Fahrten die Anzeige zu machen, daß das Schiff zur Untersuchung bereit gestellt sei. Hat die Untersuchung einen Mangel nicht ergeben, so ertheilt der Sachverständige dem Schiffsführer hierüber ein Zeugniß, welches bis zur nächsten Untersuchung in der Haupt⸗Kajüte des Schiffs uszuhäaͤngen ist.

Fahrten

Der Sachverständige überreicht der Regierung am Jahresschluß eine Nachweisung der von ihm im Laufe des Jahres untersuchten Dampffkessel, velche den Namen des Orts, an welchem sich der Kessel befindet, und des

Kesselbesitzers, die Bestimmung des Kessels, den Tag der Revision, und in kurzen Worten den Befund derselben ersehen läßt. .“ 8 II. ““ Untersuchungen. Hat die ordentliche Untersuchung eines Dampfkessels ergeben, daß eine oder mehrere der, im §. 3 bezeichneten Vorrichtungen sich in einem Zustande befinden, welcher eine Gefahr zur Folge haben kann, und hat diesem Zustande nicht etwa sofort abgeholfen werden können, so nimmt der Sachverständige, nach Ablauf der zur Herstellung des vorschriftsmäßigen Zustandes für erforderlich zu achtenden Frist, eine außerordentliche Un⸗ ersuchung vor.

8 1. Der Sachverständige hat eine außerordentliche Untersuchung auch dann anzustellen, wenn er von der Polizei⸗Obrigkeit des Orts, an welchem sich der Dampfkessel befindet, beziehungsweise dem Landrath, dazu auf⸗ gefordert wird. 8 12

Die in den §§. 2 bis 7 für die ordentlichen Untersuchungen ertheil⸗ ten Vorschriften finden auch bei den außerordentlichen Untersuchungen Anwendung.

III. Kosten.

Der Kesselbesitzer hat für jede ordentliche Untersuchung, sie mag am Wohnort des Sachverständigen oder außerhalb dieses Wohnorts vorge⸗ nommen werden, bis auf weitere Bestimmung eine Gebühr von drei Thalern zu entrichten. vAA““ Der Kesselbesitzer hat für jede außerordentliche Untersuchung die nämliche Gebühr und, wenn die Untersuchung außerhalb des Wohn⸗ orts des Sachverständigen stattfindet, die dem letzteren reglementsmäßig zukommenden Reisekosten zu entrichten. Ist jedoch die außerordentliche Untersuchung auf Grund der Bestimmung im §. 11 vorgenommen, und at sich bei derselben ein Mangel nicht ergeben, so ist der Kesselbesitzer ur Zahlung der Gebühr und der nicht verpflichtet. b Der Kesselbesitzer hat für auf Grund der Bestimmungen unter Nr. 4 des Allerhöchsten Erlasses vom 1. Januar 1831 (Gesetzsammlung Seite 243), des Allerhöchsten Erlasses vom 27. September 1837 (Gesetz⸗ sammlung Seite 146) und im §. 15 des Regulativs vom 6. September 1848 (Gesetzsammlung Seite 321) stattfindende erste Untersuchung eines Dampfkessels eine Gebühr von drei Thalern und, wenn die Untersuchung ußerhalb des Wohnortes des Sachverständigen stattfindet, die den letz⸗ tern reglementsmäßig zustehenden Reisekosten zu entrichteen.

§. 16. 88

Ist der Sachverständige kein angestellter Beamter, so bestimmt die Ne⸗

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beziehungsweise der Regierung tritt. .. Ausnahmen. 8 I111““ §. 20. 8

Rhein⸗ und Mosel⸗Dampfschiffen finde wendung. 565

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ausgegeben wird, enthält unter

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auf die indirekte Fahrt.

Bezirks Arnsberg; unter

lautender Kreis⸗Obligationen des Kreises Brilon, Re⸗ gierungs⸗Bezirks Arnsberg, zum Betrage von 100,000 Rthlr. Vom 11. Juli 1856; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 9. August 1856, betref⸗ fend die Verleihung der Städte⸗-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 an die Gemeinden Mlühlheim und Gladbach im Kreise Mühlheim, Re⸗ . gierungs⸗-Bezirk Köln; und unter 4507. die Verordnung, betreffend die Aufhebung der Verord⸗ nung vom 26. November 1855 wegen zeitweiser Auf⸗ hebung der Steuervergütung für ausgehenden Brannt⸗ wein. Vomt 48. August 1856 Berlin, den 30. August 1856. Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

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isterium der geistlichen Medizinal⸗Angelegenheiten.

Akademie der Künste. 9.

Die Kunst⸗Ausstellung in den Sälen des Königlichen Akademie⸗ Gebäudes, Unter den Linden, wird von Sonntag, den 31. August bis zum 31. Oktober d. J., an den Wochentagen von 10 Uhr Vor⸗ bis 5 Uhr Nachmittags, an Sonntagen von 11 Uhr Vormittags den Besuchen des kunstlieb Publikums geöffnet sein. 8 8

EEEFqe iWIW.

Königliche Akademie der Künste.

Dr. E. H. Toelken,

Professor Vice⸗Direktor. Geheimer Regierungs⸗Rath ꝛc,

kis; Secretair der Akademie.

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gierung, welcher Klasse von Beamten er bei Bemessung der Reisekosten beizuzählen ist.

Sachverständige liquidirt die Gebühren und die Reisekosten bei der Polizei⸗Obrigkeit des Orts, in welchem die Untersuchung vorgenom⸗ nen ist, oder, wenn der Kesselbesitzer selbst die Polizei⸗Obrigkeit ist, oder die Ortspolizei zu verwalten hat, bei dem Landrath. Die Polizei⸗Obrig⸗ keit, beziehungsweise der Landrath, setzt die Liquidation fest und zieht, sofern nicht der im §. 14. vorgesehene Fall vorhanden ist, den Betrag vom Kesselbesitzer ein. ö“

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Allgemeine Bestimmungen. §. 18. Namen und Wobnort der, mit der Untersuchung der Dampfkessel be⸗ uftragten Sachverständigen werden, unter Bezeichnung des Bezirks, auf elchen sich ihr Auftrag erstreckt, durch das Amtsblatt bekannt gemacht. Die vorstehenden Best Fhe Die vorstehenden Bestimmungen (§§. 1 bis 18) finden auf die üntersuchungen der Dampfkessel von Bergwerken, Huͤtten und Salinen, ber welche die Bergbehörden die polizeiliche Aufficht führen, mit der Maßgabe Anwendung, daß in Betreff der, in den §§. 7, 9, 11 und 17

Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗ und Kriegs⸗Minister, Generalmajor Graf von Waldersee, und

Se. Excellenz der General der Kavallerie und Chef des General⸗ stabes der Armee, von Reyher, nach den Provinzen Pommern und Preußen 8 E

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Nichtamtliches.

Preußen. Potsdam, 28. August. Seine Majestät der König nahmen heute Vormittag die gewöhnlichen Vorträge entgegen. Um 1 Uhr fand eine Spazierfahrt Ihrer Königlichen Majestäten in Begleitung Ihrer Königlichen Hoheit der Kron⸗ prinzessin von Schweden statt, Hochstwelche Abends Uhr die Abreise nach Berlin antrat.

Nach Mittheilungen, welche der „Pr. C.“ aus Gibraltar vom 12. August zugegangen sind, war das Befinden Sr. Königlichen

Hoheit des Prinzen Adalbert fortwährend ein so gutes, als es

getroffenen Vorschriften das Bergamt an die Stelle der Polizei⸗Behörde

Auf die Untersuchung von Dampfkesseln an Lokomotiven und 8. t dieses Regulativ keine An⸗

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Das 45ͤste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute

Nr. 4503. die Bekanntmachung der Erklärung vom 7. Juli 1856

betreffend die Ausdehnung der im Handels⸗ und Schiff⸗ fahrts⸗Vertrage zwischen den Staaten des Zoll⸗Vereins und dem Königreich beider Sicilien, vom 27. Januar 1847, für die direkte Fahrt verabredeten Begünstigun⸗ gen hinsichtlich der Zoll⸗ und Schifffahrts⸗Abgaben Vom 20. August 1856; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 11. Juli 1856, betreffend die Bewilligung der fiskalischen Vorrechte für den Bau verschiedener Chausseen im Kreise Brilon, Regierungs⸗

das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber

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unter den obwaltenden Umständen nur möglich ist. chritt ohne alles Wundfieber vorwärts. Der 1 sch underen Verwundeten, welche nach ihrer Landung zu Gibraltar defanntlich in das dortige Militair⸗Lazareth gebracht worden waren, 8 später auf den Antrag des Stabsarztes Dr. Bercht in das ospital aufgenommen worden, welches eine bessere Einrich⸗ Krankenpflege hat. Oldenburg, 27. August. Das unter dem gestrigen Tage ausgegebene Gesetzblatt verkündet eine Reihe von mit dem Land⸗ tage vereinbarten, auf die Schifffahrt bezüglichen Gesetzen und dazu gehörigen Ausführungsverordnungen, wodurch eine wesentliche Lücke in unserer Gesetzgebung ausgefüllt wird. Sie betreffen die Messung der Schiffe, ferner das Recht zur Führung der oldenbur⸗ gischen Flagge und die zum Beweise desselben erforderlichen Schiffs⸗ vapiere, so wie 1e wafleten seer eines oldenburgischen Seeschiffes. schließen die Bestimmungen denen der bremischen an. (Wes. Z.) 8 Großbritannien und Irland. Die Abreise der Königin von hier nach morgen früh festgesetzt. ““ schaft trifft diesmal besondere Vorkehrungen, um erzögerungen, wie sie bei der vorjährigen Reise des Hofes vorgekommen sind, zu vermeiden (man wird sich vielleicht erinnern, daß der Salonwagen der Königin durch allzugroße Erhitzung der Achsen beinahe in Brand n war). 4 1 Se. Asnigsfamilie von Audh wird schon in den nächsten n von 8 vasfe im Regents⸗Park für sie gemiethet worden sind. *Die „Gazette“ enthält die Ankündigung, Getreide und Mehl nach den canarischen Inseln gestattet, dagegen

Im Allgemeinen Gesetzgebung sich

London, 27. August

die Korn⸗ und Kartoffel⸗Ausfuhr von daselbst während der nächsten

an gerechnet) verboten worden sei.

onate (vom 11ten ult. 1 Pr 6 M Malta gestandenen britisch⸗

Die Versendung der bisher in

talienischen Legion nach ihren verschiedenen Bestimmungs⸗ Die „City of London“, welche

orten geht jetzt rasch von Statten. 388 Unteroffiziere und Gemeine nach Genua geführt hatte, am 13ten wieder in Malta eingetroffen. Von dort sind am dieses ferner 750 Offiziere, Unteroffiziere und Gemeine, die wahr⸗ scheinlich in Sardinien kein Unterkommen erwarten können, nach Liverpool abgegangen. ren, die entweder von der Kaiserlichen Armee zur ten, oder ohne Genehmigung ihrer in getreten waren, wäre am Ende auch nichts übrig geblieben, als fürs Erste in England eine Zuflucht

war

machen lassen, daß österreichische Unterthanen von gutem Charakter in ihre Heimath zurückkehren dürfen. Gegen 400 Oesterreicher

so wird aus Malta berichtet haben das Anerbieten angenommen

und erhielten Pässe nach Venedig, oder werden sie erst erhalten. Die Uebrigen werden baldmöglichst nach England gehen.

Die deutsche Legion, Schi im Dunkeln, in Colchester, Browndown und Aldershott, und wurde bei Wywenhoe⸗Park (in der Nähe von Colchester) gestern vom Herzog von Cambridge inspizirt. Es waren ihrer ser Revue 5200 Mann unter Stutterheim beisammen. Ihre Haltung beid 8 növrirfähigkeit und auch ihre Reputation bei den Einwohnern der Umgegend läßt jetzt, nachdem einige schlech worden sind, nichts mehr zu wünschen übrig. Cambridge, der beim Abschied die Mannschaft funden hatte, in sehr anerkennender Weise aus, „äußerte auch sein Bedauern, daß die Legion durch die letzten Schlägereien in Alder⸗ shott wie er glaube unverdienterweise in üblen Ruf ge⸗ rathen sei. Nach Allem, was wir hören, dürfte der Befehl zur Auflösung der Legion nicht lange mehr auf sich warten lassen und den Legionairen der Antrag, nach dem Cap zu gehen, gestellt werden.

Frankreich. Paris, 27. August. graph zwischen Paris und Man erwartet zu Biarritz nächstens den

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dem Kaiserlichen Hofe vorstellen wird. Die Infantin Amelia, die fünfte und jüngste Tochter von Don erste Prinzessin dieses jüngeren Zweiges von Spanien, die eine ebenbürtige Heirath zur Anknüpfung von Beziehungen mit Japan f sische Fregatte war, nach hier eingegangenen Berichten, am 27.

auf der Rhede von Nangasaki eingetroffen.

der Königlichen Familie

abgeschickte franzö⸗

Fähnrich Pietsch und

die Erfordernisse für die Zulassung als Steuermann

Schottland ist auf Die „Great Northern“ Eisenbahn⸗Gesell⸗

Southampton nach London übersiedeln, wo mehrere

daß die Einfuhr von I

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Den aus Oestreich gebürtigen Legionai⸗ Legion desertir⸗ Regierung in britische Dienste

zu suchen. Doch hat mittler- weile der österreichische Konsul in Malta im dortigen Lager bekannt V

steht über ihr Schicksal noch immer

bei die⸗ den Befehlen des General⸗Majors I der Parade, ihre Ma⸗

schlechte Subjekte entlassen Der Herzog von ein großes Carré

bilden ließ, drückte seine volle Zufriedenheit mit Allem, was er ge⸗ scheinlich.

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Der elektrische Tele- Biarritz ist ohne Aufhören in Thätigkeit. Prinzen Adalbert von Bayern, der auf der Heimreise aus Spanien seine junge Gemahlin

Francisco de Paula, ist die geschlossen hat. Die

Mai Nach Berichten aus

Marseille vom heutigen Datum hat in Algerien ein Erdbeben statt⸗

gefunden. Die erste Erschütterung wurde am 24ͤsten Abends em⸗

pfunden; zu Algier war sie schwach, nstan ad Bon ker, schrecklich aber zu Philippeville, wo sie sich am folgende Tage erneuerte. Die Glockenthürme stürzten zum Theil ein, viele Häuser

wurden beschädigt, ohne daß jedoch Menschenleben verloren

zu Constantine und Bona stär⸗

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Die Spitäler und Kasernen mußten geräumt werden. Die Bevöl⸗ kerung lagerte außerhalb der Stadt oder wanderte aus. Mehrere Dörfer der Umgegend sollen zerstört worden sein. Im eben zu Ende gehenden Betriebsjahre hat die inländische Rübenzucker⸗Fabri⸗ cation 92 Millionen Kilogramme betragen, während sie im Vorjahre sich nur auf 44 Millionen belief. Die vorhandenen Vorräthe wer⸗ den auf 15 Mill. Kilogramme angegeben.

28. August. In dem Prozesse, betreffend die Pescatori⸗ sche Erbschaft, hat das Tribunal die Ehe der Madame Pesca⸗ tori für ungültig erklärt und dieselbe aus diesem Grunde von der Theilnahme an der Erbschaft ausgeschlossen.

Spanien. Aus Madrid, 22. August, wird gemeldet: Nach der „Espana“ sind die Hochzeits⸗Geschenke Amelia mehr als 4 Millionen Realen werth. Die Aussteuer soll ein Muster der Vollendung sein. General Zapatero hat alle

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Eiine Depesche aus Madrid vom 26. August lautet: General Bassolo wurde zum Großkreuze des ernannt.

Madrid, 27. August.

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der Infantin

Die Königin hat das Entlassungs⸗ 2

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Fabrikanten⸗ oder Arbeiter⸗Vereine Cataloniens aufgelöst. In Barcelona hat man 187 vom Kriegsgericht wegen Betheiligung am letzten Aufstande zum Colonial-Dienste verurtheilte Individuen nach der Havannah eingeschifft. 8 Der spanische Gesandte in Mexico ist seines Amtes enthoben worden. Karls⸗Ordens 8

gesuch des Marschalls San Miguel von seinem Posten als Ober⸗

befehlshaber der Hellebardiere angenommen. Italien. Turin, 25. August. hiesigen Hofe, getroffen. Türkei. Korrespondent aus Konstantinopel vom 14ten dieses die in der Türkei steht, wird allmälig aufgelöst.

Der russische Gesandte beim General Graf Stackelberg ist heute hier Die polnische Legion so schreibt der „Times“ Viele davon Offiziere sowohl wie Gemeine sind in türkische Dienste getreten. Ursprüng⸗-

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lich beabsichtigte man bei der Auflösung den Sold eines Jahres, als Vergütung, auszuzahlen; jedoch, da sie denselben nicht mehr als 2 Pfd.

von 10 Pfd. per Mann bewilligt. Graf Zamoisky ist mit der Vertheilung der Gelder, und mit der Auflösung im Allgemeinen betraut. Die Legion hat kürzlich eine Deputation zu Lord Strat⸗ fort geschickt, damit er in ihrem Namen der Königin für ihre Frei⸗ gebigkeit danke. ““

Amerika. New⸗York, 13. August. Wenn wir einer Depesche aus Chicago Glauben schenken wollen, so steht Kansas wieder am Vorabend blutiger Kämpfe. 400 Anhänger der freien Arbeit haben die Stadt Nebraska verlassen, um die Abolitionisten von Topeka zu verstärken. Die Missourier ihrerseits sind mit 200 Mann ins Feld gerückt, um den neuen Ankömmlingen den Weg abzuschneiden. Die Bewohner von Topeka haben 100 Mann ent⸗ sandt, um ihren Freunden aus Nebraska Beistand zu leisten. Es kann also nächstens zu einer förmlichen Schlacht kommen. Laut Nachrichten aus der Havannah vom 4. August war die spanische Flotille von Vera⸗Cruz aus dort wieder eingetroffen; 17 mexi⸗ kanische Priester sind verbannt worden und haben sich nach der Ha⸗ vannah begeben, weil sie gegen das zu Puebla erlassene, die Kirchen⸗ güter betreffende Gesetz aufgetreten waren. Im Norden Mexiko's hat Vidaurri sich offen gegen Comonfort erklärt und sich ge⸗ weigert, die Regierung jener Gegenden dem Senor Rodriguez zu übergeben. Man betrachtete daher einen Zusammenstoß zwischen den Bundestruppen und den Anhängern Vidaurri's als wahr⸗

Ueber die Betheiligung der holländischen Flagge an der Schifffahrt der fünf dem Verkehr geöffneten Häfen EE1A1“ uns Notizen vor, nach denen sich jenes Verhältniß die 8 2 sehr günstig gestaltet. Es liefen im vorigen Jahre in ö“ 8 dische Schiffe von zusammen 11,716 Tonnen ein, in Shang⸗Hai 8 btß 6472 Tonnen, in Amoy 42 von 16,001 Tonnen, in e , 8,98

1279 Tonnen, in Fu⸗Tschu 6 von 3243 Tonnen, endlich in Gen⸗ 908 (Victoria) 64 von 26,944 Tonnen, zusammen 159 Schiffe 18 8u Tonnen, eine Zahl, welche die 1X“ fechegeh Iülands 8 übertrifft. Hierbei ist zu bemerken, daß der direkte Hanesve aeiger

1g 1 fehaen LL Besißungen, ni ees e ge t 9 s brer und mit obigen Zahlen in keinem Verhaltn dcvisgbesehen soliden Bauart und sorgfältigen Ausruüͤstung konkurriren die che

Fahrzeuge, was den Transport dvon⸗ Pafsos eia und die Cabotage betrifft, erfolgreich mit den chinesischen Dschun en, xaigseas Angriffen der einheimischen Piraten ausgesetzt 1

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(Pr. C.)

Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Ueber den Wegebau im Regierungsbezirk Münster lie⸗

dieser Legion jedem Mann der hätte Sold wie die türkischen Soldaten erhielten, 10 Sh. für den gemeinen Mann betragen,

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und so hat ihnen die britische Regierung lieber eine Vergütung

welche letztere zudem mehr den