1856 / 204 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ärter zu unterzeichnen ist. Verweigern diese oder einer von ihnen die Unterschrift, so wird dies unter Angabe der Weigerungsgründe in der Verhandlung bemerkt. Abschrift der letzteren wird dem Kesselbesitzer auf Verlangen kostenfrei ausgehändigt. G Außerdem wird der Befund der Untersuchung in ein von dem Kessel⸗ besitzer für jeden Kessel zu haltendes Revisionsbuch eingetragen. Diesem Buche ist das nach der Aufstellung des Kessels ertheilte amtliche Abnahme⸗ Attest anzuhängen.

n. §. 7

Der Sachverständige übersendet die über die Untersuchung auf⸗ genommene Verhandlung der Polizei⸗Obrigkeit des Ortes, an welchem sich der Dampfkessel befindet, oder, sofern der Kesselbefitzer selbst die Polizei⸗Obrigkeit ist, oder die Bets librias zu bverwalten hat, dem Landrath.

Bis auf weitere Bestimmung findet die Untersuchung von Kesseln, deren Dämpfe mechanisch wirken, alljährlich, von anderen Kesseln alle zwei Jahre statt. h 8 Die Untersuchung von Dampfschiffskesseln wird vor dem Beginne der Fahrten jedes neuen Jahres vorgenommen. Zu diesem Zwecke hat der Führer des Dampfschiffs dem Sachverständigen desjenigen Bezirks, in welchem sich das Schiff befindet, mindestens acht Tage vor dem Beginn der Fahrten die Anzeige zu machen, daß das Schiff zur Untersuchung bereit gestellt sei. Hat die Untersuchung einen Mangel nicht ergeben, so ertheilt der Sachverständige dem Schiffsführer hierüber ein Zeugniß, welches bis zur nächsten Untersuchung in der Haupt⸗Kajüte des Schiffs auszuhängen isisit. v11A1AX“X“ Der Sachverständige uͤberreicht der Regierung am Jahressch. Nachweisung der von ihm im Laufe des Jahres untersuchten Dampfkessel, welche den Namen des Orts, an welchem sich der Kessel befindet, und des Kesselbesitzers, die Bestimmung des Kessels, den Tag der Revision, und in kurzen Worten den Befund derselben ersehen läßt.

Ieeeeeeeküüehksschungen.

Hat die ordentliche Untersuchung eines Dampfkessels ergeben, daß

ne oder mehrere der, im §. 3 bezeichneten Vorrichtungen sich in einem Zustande befinden, welcher eine Gefahr zur Folge haben kann, und hat diesem Zustande nicht etwa sofort abgeholfen werden können, so nimmt der Sachverständige, nach Ablauf der zur Herstellung des vorschriftsmäßigen Zustandes für erforderlich zu achtenden Frist, eine außerordentliche Un⸗ tersuchtmg vov.. nu. 11u6³] §. 11. 8 9 8

Der Sachverständige hat eine außerordentliche Untersuchung auch dann anzustellen, wenn er von der Polizei⸗Obrigkeit des Orts, an welchem sich der Dampfkessel befindet, beziehungsweise dem Landrath, dazu auf⸗ gefordert wird. 1288

Die in den §§. 2 bis 7 für die ordentlichen Untersuchungen ertheil ten Vorschriften find bei den außerordentlichen Untersuchungen Anwendung. 1 8

III. Kosten.

Der Kesselbesitzer hat für jede ordentliche Untersuchung, sfie mag am Wohnort des Sachverständigen oder außerhalb dieses Wohnorts vorge⸗ nommen werden, bis auf weitere Bestimmung eine Gebühr von drei Thalern zu entrichten.

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4

14, Der Kesselbesitzer hat für jede außerordentliche Untersuchung die

2

beziehungsweise der Regierung tritt. V. Ausnahmen.

Auf die Untersuchung von Dampfkesseln an Lokomotiven un

Rhein⸗ und Mosel⸗Dampfschiffen findet dieses Regulativ keine

wendung.

Berlin, den 23. August 1856.

Das 45ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, ausgegeben wird, enthält unter

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85 .

Bezirks Arnsberg; unter

AKRithlr. Vom 11. Juli 1856; unter

gierungs-Bezirk Köln; und unter

8

Berlin, den 30. August 1856. xg Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗S

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Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗

Medizinal⸗Angelegenheiten.

Akademie der Künste

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nämliche Gebühr und, wenn die Untersuchung außerhalb des Wohn⸗ orts des Sachverstäͤndigen stattfindet, die dem letzteren reglementsmäßig zukommenden Reisekosten zu entrichten. Ist jedoch die außerordentliche Untersuchung auf Grund der Bestimmung im §. 11 vorgenommen, und hat sich bei derselben ein Mangel nicht ergeben, so ist der Kesselbesitzer

zur Zahlung der Gebühr und der Reisekosten nicht verpflichtet. 1

Der Kesselbesitzer hat für jede, auf Grund der Bestimmungen unter Nr. 4 des Allerhöchsten Erlasses vom 1. Januar 1831 (Gesetzsammlung Seite 243), des Allerhöchsten Erlasses vom 27. September 1837 (Gesetz⸗ sammlung Seite 146) und im §. 15 des Negulativs vom 6. September 1848 (Gesetzsammlung Seite 321) stattfindende erste Untersuchung eines Dampfkessels eine Gebüͤhr von drei Thalern und, wenn die Untersuchung außerhalb des Wohnortes des Sachverständigen stattfindet, die den letz⸗ tern reglementsmäßig zustehenden Reisekosten zu entrichten.

Ist der Sachverständige kein angestellter Beamter, so bestimmt die Re⸗ gierung, welcher Klasse von Beamten er bei Bemessung der Reisekosten beizuzählen ist. F

Der Sachvberständige liquidirt die Gebühren und die Reisekosten bei

8

der Polizei⸗Obrigkeit des Orts, in welchem die Untersuchung vorgenom⸗ men ist, oder, wenn der Kesselbesitzer selbst die Polizei⸗Obrigkeit ist, oder die Ortspolizei zu verwalten hat, bei dem Landrath. Die Polizei⸗Obrig⸗ keit, beziehungsweise der Landrath, setzt die Liquidation fest und zieht, sofern nicht der im §. 14. vorgesehene Fall vorhanden ist, den Betrag vom Kesselbesitzer ein. IV. Naagemen⸗ Bestimmungen. Namen und Wobnort der, mit der Untersuchung der Dampfkessel be⸗ uftragten Sachverständigen werden, unter Bezeichnung des Bezirks, auf welchen sich ihr Auftrag erstreckt, 4 das Amtsblatt bekannt gemacht. Die vorstehenden Gegertaunen

““ nungen (§§. 1 bis 18) finden auf die unersiehwpgga f Dampfkessel von Bergwerken, Huͤtten und Salinen, über welche die Bergbehörden die polizeiliche Aufficht führen, mit der Maßgabe Anwendung, daß in Betreff der, in den §§. 7, 9, 11 und 17

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1“

Gebäudes, Unter den Linden, wird von Sonntag, der 3 1. August bis zum 31. Oktober d. J., an den Wochentagen von 10 Uhr Vor⸗ bis 5 Uhr Nachmittags, an Sonntagen von 11 Uhr Vormittags den Besuchen des kunstliebenden Publikum geöffnet sein. 8 Berlin, den 25. August 1856.

Königliche Akademie der Künste.

Professor Herbig, DJ I Seerxrretair der Akademie.

Generalmajor Graf von Waldersee, und

Se. Excellenz der General der Kavallerie und Chef des General⸗ nach den Provinzen Pommern

stabes der Armee, von Reyher,

und Preußen. 88

Nichtamtliches.

Preußen. Potsdam, 28. August. Seine Majestät

der König nahmen heute Vormittag die gewöhnlichen Vorträge

entgegen. Um 1 Uhr fand eine Spazierfahrt Ihrer Königlichen Majestäten in Begleitung Ihrer Königlichen Hoheit der S prinzessin von Schweden statt, Höchstwelche Abends 88½ Uh

die Abreise nach Berlin antrat.

Nach Mittheilungen, welche der „Pr. C.“ aus Cng vom 12. August zugegangen sind, war das Befinden Sr. Königli⸗ 2 Hoheit des Prinzen Adalbert fortwährend ein so gutes, als *

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getroffenen Vorschriften das Bergamt an die Stelle der Polizei⸗Behörze TeErI aas I z

d in

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 8

welches heute

Nr. 4503. die Bekanntmachung der Erklärung vom 7. Juli 1856 betreffend die Ausdehnung der im Handels⸗ und Schif⸗ fahrts⸗Vertrage zwischen den Staaten des Zoll⸗Vereins und dem Königreich beider Sicilien, vom 27. Januar 1847, für die direkte Fahrt verabredeten Begünstigun⸗ gen hinsichtlich der Zoll⸗ und Schifffahrts⸗Abgaben auf die indirekte Fahrt. Vom 20. August 1856; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 11. Juli 1856, betreffend die Bewilligung der fiskalischen Vorrechte für den Bau verschiedener Chausseen im Kreise Brilon, Regierungs⸗

» 4505. das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber laautender Kreis⸗Obligationen des Kreises Brilon, Re⸗ gierungs⸗Bezirks Arnsberg, zum Betrage von 100,000

4506. den Allerhöchsten Erlaß vom 9. August 1856, betref⸗

fend die Verleihung der Städte⸗Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 an die Gemeinden Mühlheim und Gladbach im Kreise Mühlheim, Re⸗

4507. die Verordnung, betreffend die Aufhebung der Verord—

nung vom 26. November 1855 wegen zeitweiser Auf⸗ hebung der Steuervergütung für ausgehenden Brannt⸗

Die Kunst-Ausstellung in den Sälen des Königlichen Akademi-⸗-

Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗ und Kriegs⸗Minister,

v11.“”“; 8 1““ 1.“ 84 8 8 9*

1681

ter den obwaltenden Umständen nur möglich ist. Die Heilung un ett ohne alles Wundsieber vorwärts. Der Fähnrich Pietsch und hranderen Verwundeten, welche nach ihrer Landung zu Gibraltar b intlich in das dortige Militair⸗Lazareth gebracht worden waren, bekan äter auf den Antrag des Stabsarztes Dr. Bercht in das dnd Hospital aufgenommen worden, welches eine bessere Einrich⸗ b2 und Krankenpflege hat.

Oldenburg, 27. August.

ausgeg tage ve

Das unter dem gestrigen Tage

reinbarten, auf die Schifffahrt bezüglichen Gesetzen und

dazu gehörigen Ausführungsverordnungen, wodurch eine wesentliche

4840 unserer Gesetzgebung ausgefüllt wird. Sie betreffen die Acfang 88 Schfft⸗ 1gb das Recht zur Führung der oldenbur⸗ ischen Flagge und die zum Beweise desselben erforderlichen Schiffs⸗ dapiere, so wie die Erfordernisse für die Zulassung als Steuermann der Führer eines oldenburgischen Seeschiffes. Im Allgemeinen schließen die Bestimmungen denen der bremischen Gesetzgebung sich Wes. Z.) ch e, und Irland. London, 27. August die Abreise der Königin von hier nach Schottland ist auf morgen früh festgesetzt. Die „Great Northern“ Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft trifft diesmal besondere Vorkehrungen, um Verzögerungen, wie sie bei der vorjährigen Reise des Hofes vorgekommen sind, zu vermeiden (man wird sich vielleicht erinnern, daß der Salonwagen der Königin durch allzugroße Erhitzung der Achsen beinahe in Brand

atbhen war). b die Ex⸗Königsfamilie von Audh wird schon in den nächsten

zagen von Southampton nach London übersiedeln, wo mehrere

Häuser im Regents⸗Park für sie gemiethet worden sind.

Die „Gazette“ enthält die Ankündigung, daß die Einfuhr von hetreide und Mehl nach den canarischen Inseln gestattet, dagegen die Korn⸗ und Kartoffel⸗Ausfuhr von daselbst während der nächsten

(Monate (vom 11ten ult. an gerechnet) verboten worden sei.

Die Versendung der bisher in Malta gestandenen britisch- stalienischen Legion nach ihren verschiedenen Bestimmungs⸗

okten geht jetzt rasch von Statten. Die „City of London“, welche 388 Unteroffiziere und Gemeine nach Genua geführt hatte, war

um 13ten wieder in Malta eingetroffen.

Leiverpool abgegangen. tige iona ren, die entweder von der Kaiserlichen Armee zur Legion desertir⸗

ten, oder ohne Genehmigung ihrer Regierung in britische Dienste getreten waren, wäre am Ende auch nichts übrig geblieben, als fürs Erste in England eine Zuflucht zu suchen. Doch hat mittler⸗ weile der österreichische Konsul in Malta im dortigen Lager bekannt

machen lassen, daß österreichische Unterthanen von gutem Charakter in ihre Heimath zurückkehren dürfen. Gegen 400. Oesterreicher

so wird aus Malta berichtet haben das Anerbieten angenommen

und erhielten Pässe nach Venedig, oder werden sie erst erhalten. die Uebrigen werden baldmöglichst nach England gehen. Die deutsche Legion, steht über ihr Schicksal noch immer

im Dunkeln, in Colchester, Browndown und Aldershott, und wurde bei Wywenhoe⸗Park (in der Nähe von Colchester) gestern vom Es waren ihrer bei die⸗ ser Revue 5200 Mann unter den Befehlen des General⸗Majors V Ihre Haltung bei der Parade, ihre Ma⸗

Herzog von Cambridge inspizirt.

Stutterheim beisammen. b növrirfähigkeit und auch ihre Reputation bei den Einwohnern der Umgegend läßt jetzt, nachdem einige schlechte Subjekte entlassen worden sind, nichts mehr zu wünschen übrig.

bilden ließ, drückte seine volle Zufriedenheit mit Allem, was er ge⸗

funden hatte, in sehr anerkennender Weise aus, äußerte auch sein

Bedauern, daß die Legion durch die letzten Schlägereien in Alder— shott wie er glaube unverdienterweise in üblen Ruf ge⸗ sei. Nach Allem, was wir hören, dürfte der Befehl zur Auflösung der Legion nicht lange mehr auf sich warten lassen und den Legionairen der Antrag, nach dem Cap zu gehen, gestellt werden.

Frankreich. Paris, 27. August. Der elektrische Tele⸗

graph zwischen Paris und Biarritz ist ohne Aufhören in Thätigkeit. V 8. Man erwartet zu Biarritz nächstens den Prinzen Adalbert von aypern, der auf der Heimreise aus Spanien seine junge Gemahlin Die Infantin Amelia, die fünfte und jüngste Tochter von Don Francisco de Paula, ist die

dem Kaiserlichen Hofe vorstellen wird.

erste Prinzessin dieses jüngeren Zweiges der Königlichen Familie von Spanien, die eine ebenbürtige Heirath geschlossen hat. Die en mit Japan abgeschickte franzö⸗ e Fregatte war, nach hier eingegangenen Berichten, am 27. Mai

s6 Anknüpfung von Beziehungen

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auf der Rhede von Nangasaki eingetroffen. Nach Berichten aus Marseille vom heutigen Datum hat in Algerien ein Erdbeben statt⸗ gefunden. Die erste Erschütterung wurde am 24sten Abends em⸗ mheden; zu Algier war sie schwach, zu Constantine und Bona stär⸗ 668 schrecklich aber zu Philippeville, wo sie sich am folgende Tage 11 nerte. Die Glockenthürme stürzten zum Theil ein, viele Häuser

rden beschädigt, ohne daß jedoch Menschenleben verloren gingen.

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ebene Gesetzblatt verkündet eine Reihe von mit dem Land⸗

Von dort sind am 20sten dieses ferner 750 Offiziere, Unteroffiziere und Gemeine, die wahr⸗ scheinlich in Sardinien kein Unterkommen erwarten können, nach

Den aus Oestreich gebürtigen Legionai⸗

Der Herzog von Lambridge, der beim Abschied die Mannschaft ein großes Carré

Die Spitäler und Kasernen mußten geräumt werden. Die Bevöl⸗ kerung lagerte außerhalb der Stadt oder wanderte aus. Mehrere Dörfer der Umgegend sollen zerstört worden sein. Im eben zu Ende gehenden Betriebsjahre hat die inländische Rübenzucker⸗Fabri⸗ cation 92 Millionen Kilogramme betragen, während sie im Vorjahre sich nur auf 44 Millionen belief. Die vorhandenen Vorräthe wer⸗ den auf 15 Mill. Kilogramme angegeben.

28. August. In dem Prozesse, betreffend die Pescatori⸗ sche Erbschaft, hat das Tribunal die Ehe der Madame Pesca⸗ tori für ungültig erklärt und dieselbe aus diesem Grunde von der Theilnahme an der Erbschaft ausgeschlossen.

Spanien. Aus Madrid, 22. August, wird gemeldet: Nach der „Espana“ sind die Hochzeits⸗Geschenke der Infantin Amelia mehr als 4 Millionen Realen werth. Die Aussteuer soll ein Muster der Vollendung sein. General Zapatero hat alle Fabrikanten- oder Arbeiter⸗Vereine Cataloniens aufgelöst. In Barcelona hat man 187 vom Kriegsgericht wegen Betheiligung am letzten Aufstande zum Colonial-Dienste verurtheilte Individuen nach der Havannah eingeschifft.

Eine Depesche aus Madrid vom 26. August lautet: „Der spanische Gesandte in Mexico ist seines Amtes enthoben worden. General Bassolo wurde zum Großkreuze des Karls⸗Ordens ernannt.

Madrid, 27. August. Die Königin hat das Entlassungs-⸗ gesuch des Marschalls San Miguel von seinem Posten als Ober⸗ befehlshaber der Hellebardiere angenommen.

Italien. Turin, 25. August. Der russische Gesandte beim hiesigen Hofe, General Graf Stackelberg ist heute hier ein- getroffen. 3

Türkei. Die polnische Legion so schreibt der „Times“⸗ Korrespondent aus Konstantinopel vom 14ten dieses die in der Türkei steht, wird allmälig aufgelöst. Viele davon Offiziere sowohl wie Gemeine sind in türkische Dienste getreten. Ursprüng- lich beabsichtigte man bei der Auflösung dieser Legion jedem Mann den Sold eines Jahres, als Vergütung, auszuzahlen; der hätte jedoch, da sie denselben Sold wie die türkischen Soldaten erhielten, nicht mehr als 2 Pfd. 10 Sh. für den gemeinen Mann betragen, und so hat ihnen die britische Regierung lieber eine Vergütung von 10 Pfd. per Mann bewilligt. Graf Zamoisky ist mit der Vertheilung der Gelder, und mit der Auflösung im Allgemeinen betraut. Die Legion hat kürzlich eine Deputation zu Lord Strat⸗ fort geschickt, damit er in ihrem Namen der Königin für ihre Frei⸗ gebigkeit danke. 8

Amerika. New⸗York, 13. August. Wenn wir einer Depesche aus Chicago Glauben schenken wollen, so steht Kansas wieder am Vorabend blutiger Kämpfe. 400 Anhänger der freien Arbeit haben die Stadt Nebraska verlassen, um die Abolitionisten von Topeka zu verstärken. Die Missourier ihrerseits sind mit 200 8 Mann ins Feld gerückt, um den neuen Ankömmlingen den Weg abzuschneiden. Die Bewohner von Topeka haben 100 Mann ent⸗ sandt, um ihren Freunden aus Nebraska Beistand zu leisten. Es kann also nächstens zu einer förmlichen Schlacht kommen. Laut Nachrichten aus der Havannah vom 4. August war die spanische Flotille von Vera⸗Cruz aus dort wieder eingetroffen; 17 mexi- kanische Priester sind verbannt worden und haben sich nach der Ha⸗ vannah begeben, weil sie gegen das zu Puebla erlassene, die Kirchen-⸗ güter betreffende Gesetz aufgetreten waren. Im Norden Mexiko's hat Vidaurri sich offen gegen Comonfort erklärt und sich ge⸗ weigert, die Regierung jener Gegenden dem Senor Rodriguez zu übergeben. Man betrachtete daher einen Zusammenstoß zwischen den Bundestruppen und den Anhängern Vidaurri's als wahr⸗ scheinlich.

Statistische Mittheilungen.

Ueber die Betheiligung der hollaändischen Flagge an de Schifffahrt der fünf dem Verkehr geöoffneten Häfen China. uns Notizen vor, nach denen sich jenes Verhältniß für die Niederlande sehr günstig gestaltet. Es liefen im vorigen Jahre in Canton 27 hollän dische Schiffe von zusammen 11,716 Tonnen ein, in Shang⸗Hai 14 vo 6472 Tonnen, in Amoy 42 von 16,001 Tonnen, in Ning⸗Po 6 von 1279 Tonnen, in Fu⸗Tschu 6 von 3243 Tonnen, endlich in Song gong (Victoria) 64 von 26,944 Tonnen, zusammen 159 Schiffe ““ Tonnen, eine Zahl, welche die entsprechende der 11“ uͤbertrifft. Hierbei ist zu bemerken, daß der direkte Hande dnns n89, 8 wie auch seiner ostindischen Besitzungen, mit E1A““ und mit obigen Zahlen in keinem Verhältniß siehe mmeegie dsnehn 8 soliden Bauart und sorgfältigen Ausrüftung konkurriren die ho än ischen Fahrzeuge, was den Transport von Passagieren und die Cabotage betrifft, Fahrzeuge, was den Tran bb ei heht be erfolgreich mit den chinesischen Oschunken, we he eb ere 8 Angriffen der einheimischen Piraten ausgesetzt sind. (Pr. C.)

Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.

““ G bau im Regierun sbezirk Muünster lie 2₰ uUeber den Wegebe 8 g IIeöe.