* 9
4) Zwischen Stettin und Kopenhagen wöchentlich zweimal durch das Post⸗Dampfschiff „Geiser“,
1 aus Stettin: Mittwoch und Sonnabend Mittags, aus Kopenhagen: Montag und Donnerstag 3 Uhr
1 mittags.
Die Passage⸗ und Frachtgeld⸗Tarife, so wie überhaupt alle in
Bezug auf die Benutzung der Schiffe geltenden Bestimmungen kön⸗
nen bei einer jeden preußischen Post⸗Anstalt eingesehen werden.
Berrlin, den 3. September 1856. ““ “
General⸗Post⸗Amt. Schmückert.
Form von Schuhen oder Flaschen, als auch Abfälle von Fabrikaten oder abgenutzte alte Stücke von dergleichen, nach sition 5 e. 3 Abtheilung II. des Tarifs eingangszollfrei zu nasen und beim Ausgange dem Satze von 5 Sgr. für den Centner en unterwerfen sind. I zu
Berlin, den 19. Juli 1856.
“ 1“
l⸗Direktor der Steuern.
*
das Haupt⸗Steuer⸗2 b ee hier eltzse
Bescheid vom 30. Juli 1856 — betreffend die T rifirung des sogenannten Calquirleinens.
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Verfügung vom 24. Mai 1856 — betreffend di Anrechnung der vor dem vollendeten 20sten Lebens jahre geleisteten bei Pensioni
1119“] “
Egyw. zc. eröffne ich auf den Bericht vom ;c., daß dem Antrage des N. auf Erhöhung der ihm reglementsmäßig bewilligten Pension nicht zu entsprechen ist, da die von ihm im Militairdienste vor dem
zurückgelegten 20sten Lebensjahre zugebrachte Zeit mit Ausnahme
derjenigen vom 5. Juli 1815 bis zum 28. November 1815, wo derselbe vor dem Feinde gestanden, der für die Berechnung seiner Pension zu Grunde gelegten Gesammtdienstzeit nicht hinzugerechnet
den kann. 8
Zgwoar gestattet die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 20. No⸗ vember 1828, von der Vorschrift des Pensions⸗Reglements vom 30. April 1825, §. 11, wonach den vorher im Militair gestan⸗ denen Civil⸗Beamten die Dienstzeit aus diesem Verhältnisse erst vom Anfange des 24sten Lebensjahres zu Gute gerechnet werden soll, in Bezug auf „Militairs aus früherer Zeit, welche im Civil pensionirt werden,“ eine Ausnahme zu machen. Unter dem Militair⸗Verhältnisse aus früherer Zeit istaber nur das⸗ jenige zu verstehen, welches vor Erlaß des Gesetzes über die Verpflichtung zum Kriegsdienste vom 3. September 1814 fällt. In einem solchen Verhältnisse hat der N. sich nicht befunden, da er erst den 5. Juli 1815 in den Militairdienst eingetreten ist.
Eben so wenig steht dem Anspruche des N. die Bestimmung der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 22. April 1829 zur Seite. Denn diese bezieht sich lediglich auf die Berechnung der Pensionen der aus dem Militairdienste ausscheidenden Offiziere und ist eine Declaration des §. 8 des Militair⸗Pensionsreglements vom 13. Juni 1825. Auf die Berechnung der Civilpension eines ehemaligen Mi⸗ litairs ist aber die gedachte Allerhöchste Kabinetsordre gänzlich ohne Einfluß. Die von einem ehemaligen in den Civildienst übergetre⸗ tenen Offizier nach dem Militair⸗Pensionsreglement und also event. nach der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 22. April 1829 verdiente Pension ist demselben als Minimum seiner Civilpension durch §. 10 des Militair⸗Pensions⸗Reglements, zu Lasten des Militair⸗Pensions⸗ fonds gesichert worden. Weiter geht die Berücksichtigung der nach den Vorschriften des Militair⸗Pensionsreglements berechneten Mili⸗ tair⸗Dienstzeit eines Civilbeamten nicht, und namentlich darf eine Civilpension niemals nach einer Dienstzeit festgesetzt werden, welche nach den Bestimmungen des Militair⸗Pensionsreglements und dessen Declarationen berechnet worden 1sisiit.
Berlin, den 24. Mai 1856. d Fan e Fn egb 8 v“
5 E. v Finanz⸗Minister.
den Königlichen Provinzial⸗Steuer⸗Direktor N. zu N.
*
81 vemaSU . nng 08 rnAx b 82 Verfügung vom 19. Juli 1856 — betreffend die Tarifirung der Abfälle von Gummi⸗ Elastikum und
Gummifabrikaten.
“ uszcts Pifinachöm
Auf den Bericht vom ꝛc. eröffne ich dem Hau Ber Haupt⸗Steueramte, daß sowohl Abfälle von Gummi⸗Elastikum in der ursprünglichen
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Durch die Verfügung vom 9. September 1854 ist, wie; Einer ꝛc. ꝛc. auf das gefällige Schreiben vom ꝛc. ergebenst erwie⸗ dere, diesseits für die Anwendung des Satzes von 5 Rthlrn. auf stark appretirte, durchsichtig gemachte baumwollene Gewebe, welcht statt des sonst gebräuchlichen Calquir⸗ oder Wachspapiers zum Durchzeichnen gebraucht werden, — s. g. Calquirleinen — deshalb entschieden worden, weil die Waare, wenn sie auch kein Malertuch ist, ihrer Beschaffenheit und Verwendung nach zur Subsum⸗ tion unter die Position 40. b. Abtheilung I. des Tarifs geeignet erschien. — In Folge einer wiederholten Erörterung des Gegenstandes ist jedoch das hiesige Haupt⸗Steueramt für ausländische Gegenstände namentlich mit Rücksicht darauf, daß aus jener Tarifirung Mißbräuche zu be⸗ sorgen sind, indem die Substanz, mit welcher die Waare getränkt ist, sich durch Auswaschen entfernen läßt, angewiesen worden, die Waare nach Abtheil. II. Position 2 c. des Tarifs zum Satze von 50 Rthlrn. für den Centner zur Verzollung zu ziehen.
Berlin, den 30. Juli 1856.
Der General⸗Direktor der Steuern.
An eine zc. Zoll⸗ und Steuer⸗Direction in N.
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Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Bekanntmachung vom 8. September 1856 — be⸗ treffend dir Verloosung von den Schuldverschrei⸗ bungen der Staats⸗Anleihen aus den Jahren
1848, 1850, 1852, 1854 und 1855 A. 1““
Ins der am heutigen Tage öffentlich stattgehabten Verloosung
sind von den Schuldverschreibungen der Staats⸗Anleihen aus den
Jahren 1848, 1850, 1852, 1854 und 1855 A. die in der Anlage
(a.) verzeichneten Nummern gezogen worden, welche den Besitzern
mit der Aufforderung gekündigt werden, den darin verschriebenen
Kapitalbetrag vom 1. April k. J. ab in den Vormittagsstunden
von 9 bis 1 Uhr entweder bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse
hierselbst, Oranienstraße Nr. 94 oder bei der nächsten Regierungs⸗
Haupt⸗Kasse gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibun⸗
gen mit den dazu gehörigen, erst nach dem 1. April k. J. fälligen
Zins⸗Coupons baar in Empfang zu nehmen.
Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mitabzu⸗ liefernden Zins⸗Coupons wird von dem zu zahlenden Kapital zu⸗ rückbehalten. va
Da die gezogenen Schuldverschreibungen nicht saͤmmtlich an Einem Tage geprüft und ausgezahlt werden können, so können die⸗ selben schon vom 1. März k. J. ab zur Prüfung bei den gedachten Kassen vorgelegt werden; auch werden dort Formulare zu den Quittungen unentgeltlich verabfolgt. 8 no
Auf der Anlage sind zugleich die Nummern der aus fraash Verloosungen noch rückständigen und nicht mehr verzinslichen Schuld⸗ verschreibungen der Anleihen aus den Jahren 1850, 1852 und 1857 mit abgedruckt, und es werden die Inhaber derselben, zur v dung weiteren Zinsenverlustes, an die Erhebung ihrer Kapitali erinnert.
Gummi.
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Die Nummern⸗Verzeichnisse der aus den sechs ersten Verlossungen der freiwilligen Anleihe vom Jahre 1848 noch rückständigen Schuld
ibungen können bei der Koͤntrole der Staatspapiere und bei
re 1 ; . neshaniglchen Regierungs⸗Hauptkassen eingesehen werden. Berlin, den 8. September 1855. Fing a. hera⸗
4 11 49. ztefatn 2 inn firgusb 5 2 „ . 8 868
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NVNIII1I1“ Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
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der am 8. September 1856 gezogenen und zur baaren Einlösung am 1. April 1857 gekündigten Schuldverschreibungen I. der freiwilligen Staats⸗Anleihe vom Jahre 1848
38
8 *
der Staats⸗Anleihe vom Jahre 18. w. der Staats⸗Anleihe vom Jahre 1854, ot e ztgicn der Staats⸗Anleihe vom Jahre 1855 ah .
9 Verzeichniß
der bis jetzt noch nicht zur Realisation präsentirten „ bereits früher gekündigten und nicht mehr verzinslichen Schuldverschreibungen IJ. der Staats⸗Anleihe vom Jahre 1850, 1 II. der Staats⸗Anleihe vom Jahre 1852, III. der Staats⸗Anleihe vom Jahre 1854, segt der heukigen Nummer des s in besonderer B
8 6
86 38 Angekommen: Se. Excellenz der General der Kavallerie, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Königs und Gouverneur der Bundesfestung Luxemburg, von Wedell, von Luxemburg. Se. Excellenz der General⸗Lieutenant, General⸗Inspecteur der gestungen und Chef der Ingenieure und Pioniere, Brese, ist von Foblenz hierselbst eingetroffen und nach Königsberg in Pr. weiter⸗
gereist.
des Ober⸗Tribunals, Uhden. Der General-Major und Inspecteur der Artillerie⸗Werk⸗ sätten, Kunowski, von Neisse. Der Erb⸗Truchseß in der Kurmark Brandenburg, Graevenitz, von Queetz. Der General⸗Bau “
von
Mellin von Dirschau
8*
Abgereist: Se. Excellenz der Königlich baierische Staats⸗ Minister, Freiherr von der Pfordten, nach Görlitz
Berlin, 10. September. Se. Majestät der König haben Alergnädigst. geruht: Dem Polizei⸗Lieutenant Meyer zu Berlin die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Rußland üsst ihm verliehenen St. Stanislaus⸗Ordens dritter Klasse zu theilen. 1“
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111“
Michtamgtliches.
Freußen. Berlin, 10. September. ladimir“, aus Kronstadt am 6. d. M., 6 Uhr Nachmittags, abge⸗ hußen, ist in Stettin am 9ten 5 ½ Uhr Nachmittags mit 72 lüscgieren eingetroffen. Unter den letzteren befindet sich der taf Kouschileff⸗Besborodko. ir Lübeck, 8. September. Zu dem achten evangelischen 8t zentag, dessen erste Hauptversammlung hier morgen in der q 1G atharinenkirche stattfindet, sind gestern und heute zahlreiche s 1 in unserer Stadt eingetroffen. Dem Vernehmen nach haben h ngefähr 400 Auswärtige und 284 Hiesige als Mitglieder des aenntags angemeldet. Heute waren bereits Konferenzen der dnktan neten der deutschen Bibelgesellschaften, und der vereinigten iiereen Gesellschaften, so wie Vorberathungen des engeren und 9 Ausschusses. (Lüb. Ztg.) tnBgiern. München, 7. September. Se, Mazestät der g Otto von Griechenland ist heute Morgen nach Berchtes⸗
8
.
gaden abgereist, nachdem er zuvor noch eine Unterredung mit seinem in Wien und München hüelauschre⸗ vrsgsltr nn Schinas, gehabt hatte. Dieser hatte dann im Laufe des Vor⸗ mittags mit mehreren hiesigen Diplomaten Konferenzen und wird sich, einer Einladung seines Monarchen folgend, morgen ebenfalls nach Berchtesgaden begeben. (N. C.)
Schweiz. Bern, 7. September. Das bundesräthliche Organ „der Bund“ enthält über die Ereignisse in Neuenburg noch folgende Angaben: Im Bürgerspital zu Neuenburg liegen sämmtliche verwundete Royalisten, 23 an der Zahl. Beim Sturm auf das Schloß sind 9 Royalisten gefallen, darunter die Brüder Houriet von Locle, Söhne des ehemaligen königlichen Lieutenants. Bei dem Rencontre bei Peseux, am 3. September, Abends 5 Uhr, sollen 5 Republikaner geblieben sein. Unter den verhafteten Geist⸗ lichen befinden sich Gagnebin von Eplatures, Lardy von Chaux⸗ de⸗milieu, Sauvin und Gulllebert von Neuenburg; ferner ein zweiter de Chambrier, ein Graf v. Montmollin, Chef eines der ältesten und berühmtesten Adelsgeschlechter von Neuenburg, de Per⸗ regaux u. m. A.
Nach einer Verfügung des Bundesraths werden diejenigen Theile des Kantons Neuenburg, welche sich an der royalistischen Erhebung betheiligten, durch 7 Bataillone besetzt, nämlich: 4 von Bern, 2 von Waadt, 1 von Solothurn; ferner 2 Artillerie⸗ und
1⁸ 8 8 — f 2„ 7„ 2 7 2 Scharfschützen⸗Compagnieen; überdies erhielt der Oberkomman⸗
dant Bourgeois⸗Doxat den Auftrag, sämmtliche für das Uebungs⸗ lager in Iverdon bestimmte Truppen sofort einzuberufen und nach Neuenburg zu instradiren. — Die Gesammtzahl der Gefangenen beträgt 520. Großbritannien und Irland. London, 10. Septem⸗ ber. Sir Benjamin Hall hat angezeigt, daß die Regierung dem Herzog von Wellington in der Paulskirche ein Denkmal setzen und eine Konkurrenz für Künstler aller Länder ausschreiben wolle. — Während der letzten 48 Stunden ist London von unge⸗ wöhnlich vielen Feuersbrünsten heimgesucht worden. An Euston Square brannte die große Fabrik des Wagenbauers Stoneham nieder, an der Themse der Speicher der Kornhändler Green an Sedgrick, und an der New Kent Road die Fabrik von amerikani⸗
schem Leder von Beatch.
Frankreich. Paris, 8. September. Der Marineminister hat die Absendung einer Flotille von Kanonenbooten erster und zweiter Klasse nach dem Senegal beschlossen, wo sie insbesondere für die Flußschifffahrt bestimmt sind. — Im Ministerium des
Se. Excellenz der Staatsminister a. D. und Erste Präsident Auswärtigen wird angeblich die Abschaffung der besoldeten Attachés
in unserer Diplomatie beabsichtigt; dieselben sollen durch Botschafts⸗ Secretaire dritter Klasse ersetzt werden. — Kurz nach der Rückkehr des Hofes wird dem Kaiser der Heirathsvertrag der jüngsten Tochter des Prinzen Louis Lucian Bonaparte und des als Auditeur beim Staats⸗ rathe angestellten Sohnes des Herzogs von Cambacérès zur Unter⸗ zeichnung vorgelegt werden. — Die „Patrie“ meldet in Bezug auf das beabsichtigte permanente Lager unterhalb Chalons, daß dasselbe vier Divisionen Infanterie und eine Division Kavallerie aufnehmen soll. Die Regierung beschäftigt sich schon jetzt, obgleich das Lager erst im Frühjahr errichtet werden soll, mit dem Ankaufe der nöthigen Grundstücke im Umfange von 32 bis 36 Kilometer. Das erste Jahr werden die Truppen unter Zelten lagern und nur während der guten Jahreszeit beisammen bleiben. Dann aber will man Baracken aus Backsteinen und mit Ziegeln gedeckt aufführen, wo in den folgenden Jahren alle Truppentheile abwechselnd auf je sechs Monate untergebracht und in Feld-Manövern eingeübt werden sollen. — Man berichtet aus Bayonne vom 6. September, daß der Kaiser und die Kaiserin Sonnabend Nachmittags auf ihrer Spazier⸗ fahrt nach Cambo im offenen Wagen von einem Gewitter über⸗ rascht wurden und erst 11 ½ Uhr Nachts unter furchtbarem Regen
in der Villa anlangten.
Spanien. Aus Madrid schreibt man unterm 4. September. „Ein Dekret hebt die in Catalonien bestehende außerordentliche
Wasserbausteuer auf. — Man erwartet demnächst das Erscheinen eines
Dekrets, das die Bestimmungen über die Preßfreiheit provisorisch feststellt. Nach wohlunterrichteten Personen wird die Jury beibe⸗ halten, die Unterschrift der Direktoren oder Geranten des Jour⸗ nals an die Stelle der. Verantwortlichkeit des Druckers treten und die Caution erhöht werden. — Nach der „Epoca“ wird dahier gegen den 20. September eine Versammlung von Notabi⸗ litäten der Progressisten-Partei statthaben. Man nennt Olo⸗ zaga, Gonzalez u. s. w., und als Zweck: Verständigung über die zu beobachtende politische Haltung. — Die Desamortisirung wird eifrig fortgesetzt und geht nun auch in den baskischen Provinzen regelmäßig vor sich. In einigen Versteigerungen wur⸗ den sehr hohe Preise bezahlt. So wurde in Catalonien ein auf 19,000 Realen veranschlagter Olivengarten um 100,000, eine an⸗ dere auf 21,000 gewerthete Besitzung um 100,650 Realen verkauft. — Die Brandstiftungen dauern fort. In der Provinz Valencia allein zählte man im August 18 Feuersbrünste.“ “
Eine Depesche aus Madrid vom 5. September lautet: „Die „amtliche Zeitung“ veröffentlicht ein Dekret, wodurch in mehreren
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