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zwei, abgesetzt und an deren Stelle Personen angestellt, welche als eifrige Anti⸗Unionisten gelten. Zahlreiche Emissaire, welche ver⸗ sichern, mit Vollmacht von der Regierung versehen zu sein, durch⸗ reisen das Land nach allen Richtungen und sammeln Unterschriften für die Nichtunion. Der Erfolg dieser Bemühungen ist bis jetzt nur gering. — Eine blutige Schlägerei zwischen moldauischen und österreichischen Soldaten hat vorgestern hier auf öffentlicher Straße stattgehabt. Sie entspann sich zwischen zweien Militairs an einem Brunnen über den Vorrang beim Wasserschöpfen. Dazukommende Soldaten beider Nationen nahmen Parthei, der Streit ward immer lebhafter und endlich wurde von beiden Seiten Verstärkung aus den in der Nähe befindlichen Kasernen geholt. Nur mit Mühe ge⸗ lang es den herbeieilenden Offizieren, die Käͤmpfenden zu trennen. Auf beiden Seiten soll eine bedeutende Zahl von Verwundungen vorgekommen sein. — Aus Ismail schreibt man, daß Hoffnung vor⸗ handen ist, die Grenzregulirung bis Ende September a. St. beendet zu sehen. Die Kommission soll binnen Kurzem mit der Tra⸗ cirung der Grenze beginnen. Wie es heißt, wird Bolgrad den Russen verbleiben. Sämmtliche russische Wachthäuser auf der Grenz⸗ linie zwischen Kotu⸗Mori und Burna⸗Sola, 370 an der Zahl, sind bereits verkauft worden.
p. 8. So eben veröffentlicht das moldauische Finanz⸗ Ministerium das Visirial⸗Schreiben, durch welches seitens der Pforte ein von dem Fürsten Ghyka an eine französische Gesell⸗ schaft ertheiltes Privilegium für die Beschiffung des Pruth und des Sereth mit Dampfschiffen widerrufen wird. Ich gebe Ihnen nachstehend eine wortgetreue Uebersetzung des Visirial⸗Schreibens:
„Sehr würdiger und einsichtiger Fürst! Der vormalige Hospodar der Moldau, Fürst Ghyka, hat Herrn Magnan, einem Unterthanen des ehrenwerthen französischen Gouvernements, zur Errichtung eines Dampf⸗ schiffdienstes auf den Flüssen Pruth und Sereth ein Spezial⸗Privilegium verliehen. Da diese Konzession dem Wortlaut der Traktate zuwiderlief, so hat die österreichische Internuntiatur in dieser Beziehung eine offizielle Note eingereicht, welche Euch bereits übersandt worden ist. Obschon kraft der Freiheiten, welche die beiden Fürstenthümer genießen, alle ihre
innere Verwaltung betreffenden Angelegenheiten zum Ressort des Hospo⸗ daren gehören, ist doch jedes der beiden Fürstenthümer selbstverständlich den Traktaten, die zwischen dem ottomanischen Reich und den auswärti⸗ gen Mächten bestehen, unterworfen. Alles, was mit den Klauseln dieser Verträge in Widerspruch steht, ist daher ungesetzlich. Es versteht sich, daß die Beschiffung des Pruth und des Sereth den zwischen der Tuͤrkei und dem österreichischen Hofe in Betreff der freien Schifffahrt auf den beide Staaten durchstroömenden Flüssen bestehenden Verträgen unterworfen ist. In gleicher Weise ist in dem neuesten Pariser Vertrage die Norm festgestellt worden, welche die Schifffahrt auf der Donau und deren Zu⸗ flüssen regelt. Die in Bezug auf den Pruth und den Sereth beliebte Beschränkung ist daher als ein Verstoß gegen die Bestimmungen des vor⸗ ermwähnten Vertrages angesehen worden. Aber auch abgesehen von diesen Normen, ist in Fällen dieser Art die Lokal⸗Verwaltung durchaus nicht kompetent, eine solche Entscheidung zu treffen, ohne sie der Kaiserlichen Regierung vorber zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt zu haben. Unter allen diesen Rücksichten erscheint der vorgedachte Schritt der Ver⸗ waltung ungesetzlich und wird daher das in Betreff der beiden Flüͤsse ertheilte Privilegium von Seiten der bohen Pforte als nicht vorhanden angesehen. Die Lokal⸗Verwaltung wird jede hierbei vorkommende Con⸗ travention zu verantworten haben. Auch haben wir gegenwärtiges freund⸗ schaftliches Schreiben an Euch gerichtet, um Euch zu veranlassen, daß Ihr Alles thun wollt, was die Umstände zur Ausführung dieses Kaiserlichen Befehls fordern werden. (L. S.) (Unterz.): Mohammed Emin Aaly. Den 25. Zilhidge 1272 (August 1856.)
— Man schreibt der „Pr. C.“ aus Galatz unter dem 5. Septem⸗ ber: „Am 2. d. M. langte das französische Kanonenboot „Alerte“ hier an; dasselbe ist zur Stationirung bei Sulina bestimmt. — Der Kanzler des hiesigen österreichischen Konsulats Herr Dr. v. Walcher ist zum General⸗Konsulats⸗Kanzler in Alexandrien ernannt wor⸗ den. An seine Stelle tritt der bisherige Vice⸗Kanzler des öster⸗ reichischen Konsulats in Trapezunt, Herr Schnell. Wie es scheint, hat die österreichische Regierung die Absicht, ihrer konsularischen Vertretung in Braila eine größere Bedeutung zu verleihen, da dem dortigen österreichischen Vice⸗Konsulat von jetzt ab auch ein Vice⸗Kanzler beigegeben wird, was bisher nicht der Fall gewesen ist. Ueberhaupt scheinen die europäischen Regierungen die dem Hafen Braila gebührende Wichtigkeit mehr und mehr anzuerkennen. Außer dem unlängst dort eingesetzten belgischen Konsulat ist nun auch ein holländisches etablirt worden, welchem der Vice⸗Konsul Herr Latreille vorsteht. — In Braila sind vergangene Woche wie⸗ der österreichische Ulanen eingetroffen. Wie es heißt, sind für dieselben Lieferungen für längere Zeit ausgeschrieben worden.“
Rußland und Polen. St. Petersburg, 7. Sep⸗ tember. Der Kaiser hat an den bisherigen Statthalter am Kau⸗ kasus, General Murawieff, folgendes Handschreiben erlassen:
„Nikolai Nikolajewitsch! Mit dem größten Bedauern habe ich ein⸗ gewilligt, Ihrem bezeugten Wunsche zu entsprechen, Sie von der Verwal⸗ tung des Landes und dem Ober⸗Kommando der daselbst stationirten Truppen zu entbinden. Indem ich Ihren glänzenden militairischen Eigen⸗ schaften und dem unermüdlichen Eifer volle Anerkennung zolle, die Sie als Statthalter und Ober⸗Befehlshaber bewährt haben, habe ich in Ihnen stets einen aufgeklärten und eifrigen Vollstrecker meiner Absichten gesehen. Demnach halte ich es für meine angenehme Pflicht,
Chinesen getödtet worden.
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nen hiermit meine aufrichtige Dankbarkeit zu bezeugen für die Di Inee 12 im Militair⸗ las Cbvil⸗Ressort bethätigt, 8”” FNa gn Derngs Loyalität Ihrer Gesinnungen, hege ich die feste Hoffnung, daß Sie Ihre ruhmvollen Dienste mit gleichem Eifer und Thaͤtigkeit fortsetzen werden welche dieselben stets ausgezeichnet haben. Zu diesem Zweck ernenne ich Sie zum Mitglied des Reichsrathes unter Beibehaltung des Ranges meines General⸗Adjutanten. Ich bleibe für immer Ihr wohlgeneigter Alexander Peterhoff, den 15 August.“ .
Aus Moskau wird dem „Nord“ über den Inhalt des Kaiser⸗ lichen Manifestes nachträglich einiges Nähere telegraphirt, aus dem wir zur Vervollständigung der in Nr. 215 mitgetheilten telegraphi⸗ schen Depesche Folgendes ausheben: „Erlaß aller rückständigen Ab⸗ gaben bis zu einer Summe von 24 Millionen. Alle Isfraeliten des Reiches sind von den besonderen Leistungen, die auf ihnen lasteten befreit. Die auf Staatskosten erzogenen Soldatenkinder, welche als solche bisher dem Heere einverleibt waren und als Soldaten dienen mußten, werden sämmtlich ihren Eltern zurückgegeben.“ Schließlich meldet die Depesche des „Nord“: „Die wichtigsten Krönungsfeier⸗ lichkeiten sind zu Ende; das Wetter hat sich geändert und ist sehr schlecht geworden.“
— Nachrichten aus Warschau vom 11. September zufolge hat der Administrations⸗Rath des Königreichs Polen für den Bau der St. Petersburg⸗Warschauer Eisenbahn das Expropria⸗ tionsrecht in Hinsicht auf verschiedene Grundstücke in den Gou⸗ vernements Warschau und Augustowo, durch welche die tracirte Bahnlinie läuft, in Anwendung gebracht.
Asien. Laut Nachrichten aus Hongkong vom 25. Juli hatten die aufständischen Chinesen am 6. Juli von Tanyang Besittz ergriffen und waren dadurch Souchon, der Hauptstadt der Provinz, welche in lebhaftestem Handelsverkehr mit Schanghai steht, nahe gekommen. Die 40 Segel zählende kaiserliche Flotte lag in der Nähe von Nanking. Mr. Howard Cunningham war von den
Telegraphische Depeschen.
Der Eisenbahnzug aus Frankfurt a. M. hat am 15. Stp⸗ tember c. in Gerstungen den Anschluß an den Zug nach Berlin nicht
erreicht.
Königsberg, Sonntag, 14. September. (Wolff's Tel. Bur.)
Die heutige „Königsberger Hartungsche Zeitung“ enthält eine
Depesche aus Petersburg vom 13. d., nach welcher der Graf Orloff zum Fürsten, der General von Berg zum Gouverneur von Finnland, der Fürst Woronzoff zum General⸗Feldmarschall und der General-Lieutenant von Bariatynski zum Statthalter Der bisherige Chef der Gen- darmerie, General⸗Lieutenant Dubelt, hat seine Entlassung er⸗
im Kaukasus ernannt worden sind.
halten.
Paris, Sonnabend, 13. September. Der heutige „Moniteur“ theilt mit, von Sympathie aus St. Sebastian erhalten habe. 8
Paris, Sonntag, 14. September. (Wolff's Tel. Bur.) De
heutige „Moniteur“ meldet aus Stockholm vom 12. d., daß der
Prinz Napoleon an diesem Tage daselbst eingetroffen sei.
Die Bayonner Journale theilen mit, daß der Prinz Adalbert von Baiern mit seiner Gemahlin in Biarritz angelangt sind und daß das Kaiserpaar bis zum 6. Oktober in Biarritz bleiben werde. Zi tauer Litt. A. 66 ½ Br.; Litt. B. 89 % Br. Magdel urg Leipzige- 341 Br.
Leipzig, 13. September. Leipzig Vresdeuer 290 Br.
Berlin-Stettiner — Cöln - Nindener —. Friedzich- Wilhelms-Nordbahn —. Altona-
Rerlin -Amnhaltirche —. Thüringische 1.9 ½¼ Br. Kieler —. Anhalt Dessauer Landesbank-Actien Litt. G.; Litt. C. 128 G. Braunschweigische Bank-Actien do. von 1856 —. Weimarische Bank-Actien Litt. A. u. B. 139; Br. Wiener Banknoten 98 ½ 6v. Oesterreichische 5proz. Metalliques 83 ¾ Br.
1854er Loose —. 1854er National-Anleihe 84 ½ Br. mien-Anleihe —.
* Konstantinopel, 2. September. Wechsel-- Cours London 3 Monat 121—121½; Marseille 190 — 192; Wien 476. Geld- cours wie vorige Woche. ö“
Wien, 15. September, Nachmittags 12 Uhr 45 Minut. (Wollts Tel. Bur.) Feste Haltung, lebhaster Umsatz. 1 b
Silberanleihe 89. 5 proz. Metalliq. 83 ½. 4 ½proz. Metalliques 72½. Bank-Actien 1074. Nordbahn 277. 1864er L.00se 109 ½. Naticnal- Anlehen 85. 1¼⁄6. Bank-Int.- Scheine 316 London 10, 07. Augsburz — Hanburg 76 ¾. Paris 120 ½. Gold 8 ¼. Silber 4 ½. Z“
Amsterdann, 13. September, Nachmittags 4 Uhr. (W olff's Tel. Buar.) Wenig Geschäft. Oesterreichische Effekten angeboten.
Schluss-Course: 5proz österreichische National-Anleihe 78 2%. 5 pros Metalliques Litt. B. 85 ½. 5proz. Metalliques 77, 47. 22 39 ⁄2⁄. 1 proz. Spanier 25 %. 3 proz. Spanier 39 ⁄. 5 litz —. 5proz. Russen Stieglitz de 1855 96. Mexikaner 217. ländische Integrale 632⁄2.
Paris, 13. September, Nachmittags 3 Uhr. Das Geschäft war in Folge der londoner Baisse flau.
(Wolff's Tel. Bur. 1 Die 3proz. er-
(Wolff's Tel. Bur.) daß das Kaiferpaar Beweise
alte 156 Br.;
Preussische Prä-
öͤsinele zu 70, 80, hob sich
zur Notiz. 4 93 ½ eingetrossen.
Schluss- Course: 3 proz. Rente 70, 75.
2. Spanier 40 ½. 1 proz. Spanier —. 8 4. September. (Wolft's Tel Bus.) last gar kein Geschäft. Effekten angeboten. ast
sich ꝛu 70, 77 ½ gehandelt.
—
auf 70, 90 und schloss unbelebt und träge Consols von Mittags 12 Uhr und von Nittags 1 Uhr waren 4 ½proz. Rente 92, 50. Silberanleihe 87 ½.
An heutiger Passage war Die 3proz. wurde sechliess-
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Schleichhändler. Kleine Preise.
Mittwoch, stellung. Marie,
than der Weise.
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nin Neu einstudirt: Die Weiberkur
Mustk von Adam. Anfang 7 Uhr.
Im Schauspielhause.
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I““ 1 1 Der unten näher bezeichnete Handlungsdiener Siegmund Cohn, aus Schwerin in Mecklen⸗ burg, zuletzt Reisender für die Shawls⸗ und Lücherfabrik von Hirschfeld und Fränkel in Ber⸗ lin, ist der Unterschlagung verdächtig und hat sich entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des Cohn Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unverzüglich der näͤch⸗ sten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde An⸗ zeige zu Gleichzeitig werden alle Ci⸗ bile und Militairbehörden des In⸗ und Aus⸗ landes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen, und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß⸗Expedition abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der da⸗ durch entstandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfaͤhrigkeit versichert. 8 8 Berlin, den 13. September 1856. Königliches Stadtgericht. hAbtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II., für Voruntersuchungen.
Signalement des Cohn. 1 Derselbe ist 22 Jahre alt, jüdischer Religion, 5 Fuß 2—4 Zoll groß, hat schwarze Haare, schwarzbraune Augen, runde Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, gewöhnliche Nase, einen desgl. Mund, einen schwarz⸗braunen Backen⸗ bart, ist von mittelschlanker Gestalt, etwas kurz⸗ sichtig, spricht die deutsche Sprache mit mecklen⸗ burgischem Dialekt. Besondere Kennzeichen und die Bekleidung koͤnnen nicht angegeben werden.
LT((iec bisf. Der unten näher bezeichnete Hutmacher⸗Lehr⸗ ling Karl Theodor Lange aus Zeitz, welcher durch rechtskräftiges Erkenntniß vom 4. Dezem⸗ ber 1855 wegen schweren Diebstahls im Rückfalle zu 1 Jahr 3 Monat Gefängniß verurtheilt ist, und diese Strafe seit dem 6. Dezember pr. im hiesigen Gefängnisse verbüßt, hat sich gestern bend von der Arbeit entfernt und die Flucht exgriffen. Lin Jeder, welcher von dem Aufenthalte des Lange Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon undergüglich der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗ behorze Anzeige zu machen. Gleichzeitig wer⸗ vt alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ fal Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den⸗ gir zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle fest⸗ — 9 und mittelst Transports an die hie⸗ iige Gefängniß⸗Inspection abzuliefern. 1ügs wird die ungesäumte Erstattung der da⸗ vereh entstandenen baaren Auslagen und den 1 ichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.
Perleberg, den 14. September 1856.
Khbhnigl. Kreisgericht, I. Abtheilung.
Hüle nalement des ꝛc. Lange: Geburtsort: edan d S., Aufenthaltsort: Zeitz, Religion: 8 sch, Alter: 23 Jahr, Größe: 5 Fuß, diome dunkelblond, Stirn: flach, Augenbrauen: Ben Augen: grau, Nase und Mund klein,
im Entstehen, Zähne: gut, Kinn und
Königliche Schauspiele.
Dienstag, 16. September. Im Opernhause. (152ste Vorstel⸗ lung. rk. Pantomimisches Ballet in 4 Akten, von de Leuwen und Mazilier. Für die Königl. Bühne bearbeitet und in Scene gesetzt vom Königl. Balletmeister P. Taglioni. Mittel⸗Preise.
(165ste Abonnements⸗Vorstellung): Die
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effentlicher Anzeig
Gesicht: rund, Gesichtsfarbe: gesund, Gestalt: behende, Sprache: sächsischer Dialekt.
Besondere Kennzeichen: An der linken Hand, vom Daumen dem Gelenk zulaufend, eine Narbe.
Bekleidet war derselbe mit einer grauen Sommermütze mit Lederschirm und Sturmriemen, einem schwarzseidenen Halstuch, einer grün⸗ und weiß⸗karirt wollenen Weste, Rock und Beinkleider von grau⸗melirtem Sommerzeuge, einem Hemde von Nessel, einem Paar Halbstiefeln
1783] Bekanntmachung.
Am 29. August d. J. wurde am Wall hinter dem Kietz hierselbst, etwa 5 Schritt vom Ufer, in der Havel die unbekleidete Leiche eines neu⸗ gebornen, vollkommen normal gebildeten, reifen und lebensfähigen Kindes weiblichen Geschlechts, in einer grauen Drillich⸗Jacke, innerhalb ge⸗ zeichnet K. A., aus welcher die Aermel getrennt, mit einem rosa leinenen Bande umwickelt, ge⸗ funden, deren Tod in Folge schwerer, anschei— nend durch einen Dritten herbeigeführter Kopf⸗ verletzungen erfolgt ist.
Wer über die Familienverhältnisse und die Todesart des Kindes Auskunft zu geben im Stande ist, wolle sich zu seiner kostenfreien Vernehmung bei dem Untersuchungs⸗FRichter Herrn Kreisgerichtsrath Licht, im Gerichts⸗ Lokale, Lindenstraße Nr. 54 im Gefangenhause, spätestens in dem am
29. September c., Mittags 12 Uhr, anstehenden Termine einfinden. 8
Potsdam, den 9. September 1856.
Königliches Kreisgericht, Abtheilung J.
[1643] Bekanntmachung. I. Nr. 41415 7/6. 1856.
Das an dem schiffbaren Uecker⸗Flusse belegene Königliche Eisen⸗Hüttenwerk in Torgelow, Uecker⸗ münder Kreises, soll in öffentlicher Licitation
am 5. Dezember 1856, Vormittags
11l in Torgelow durch den zum Kommissarius be⸗ stellten Königlichen Landrath Balcke zu Uecker⸗ münde an den Meistbietenden verkauft werden.
Das genaunnte Eisen-Hüttenwerk besteht aus einem Hochofen nebst zwei Cupolöfen, mit dop⸗ pelt wirkendem Cylinder⸗Gebläse, einer Gießhütte und einer Lehmform-Hütte, Putzkammer, Kalk⸗ und Schlaken⸗Pochwerk, einer Drehwerks⸗Hütte mit Bohrgang, Hobelmaschine, drei eiserne und eine hölzerne Drehbank, Bobrtisch und 2 Büch— sen⸗Bohrgängen, zwei Stabhammer⸗Hütten mit einem einfach wirkenden Cylinder-Gebläse und einem Ventilator, einer Mahlmühle mit einem Mahlgange, einem Verkokungs⸗Ofen, einem Probir⸗Hause, zwei Magazin⸗Gebäude, 2 Kohlen⸗ schuppen, Ablage⸗Plätzen für die Materialien, einem Dienstlokale für die Verwaltungs⸗Beam⸗ ten, so wie Wohn-⸗ und Wirthschafts⸗Gebäude für diese und für die Hütten⸗Arbeiter.
Die zu diesem Hüttenwerke gehörigen Grund⸗ stücke betragen inkl. Hof⸗ und Baustellen ꝛc. circa 44 Morgen.
Ausgeschlossen von dem Verkaufe bleiben die Schifffahrts⸗Schleuse in der Uecker, das Schleu⸗ senmeister⸗Etablissement, das Grundstück des Hüttenschmidts Sauer, die Nutzung des Regals der Eisenstein⸗Gräberei, das Recht zum Raff⸗ und Leseholz⸗Sammeln und das Waldweiderecht.
Die zum Zwecke des Verkaufs über das ge⸗
“
17. September. oder: Die Tochter des Regiments.
Musik von Donizetti.
Im Schauspielhause. Dramatisches Gedicht in 5 Abtheilungen, von Lessing. Kleine Preise.
Die zahlreich eingehenden Meldungen um Billets zu der be⸗ vorstehenden Fest⸗Vorstellung im Königl. Opernhause zur Ver⸗ mählung Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Louise veranlassen den Unterzeichneten mitzutheilen, daß zu dieser Vorstellung kein Billetverkauf stattfindet, demnach die Gesuche auch nicht berück⸗- sichtigt werden können. General⸗Intendant der Königlichen Schauspiele.
111.“*“ — 11““
Possenspiel in 4 Abtheilungen, von E. Rau pach.
Im Opernhause. 153ste Vor⸗
Komische
Oper in 2 Abtheilungen, nach dem Franzöfischen des St. Georges. Mittel⸗Preise.
Na⸗ 18 8
Hierauf: Solotanz. 166ͤste Abonnements⸗Vorstellung.
von Hülsen,
er.
sammte Hüttenwerk nebst Zubehör aufgenom⸗ mene Taxe schließt mit 64,500 Thlr. ab, nach⸗ dem der Kapitalwerth der jetzt bestehenden auf
8
8
jährlich 530 Thlr. berechneten Abgaben und
Lasten in Abzug gekommen ist.
Kaufliebhaber sind verpflichtet, sich am Tage der öffentlichen Licitation über ihre Zahlungs⸗ Fähigkeit vor dem mit der Leitung des Ver⸗ kaufsgeschäfts beauftragten Herrn Landrath Balcke auszuweisen.
Auch muß jeder der drei Bestbietenden eine
Caution von 5000 Thlrn. in Staats⸗Papieren
im Licitations⸗Termine zu Händen des Kom⸗ missarius der unterzeichneten Regierung depo⸗ niren.
Drei der Bestbietenden bleiben drei Monate, vom Tage der Licitation angerechnet, an ihr Gebot gebunden, der Zuschlag wird der höheren und Allerhöchsten Genehmigung vorbehalten.
Die Uebergabe an den Käufer erfolgt inner⸗
—
8
halb 4 Wochen nachdem der Kauf⸗Kontrakt ab⸗ geschlossen, bestätigt und die erste Hälfte des
Kaufgeldes bezahlt ist.
Die speziellen Veräußerungs⸗Bedingungen, so wie die Werths⸗Taxe können in der Geheimen Registratur der V. Abtheilung des Handels⸗
Ministeriums (Lindenstraße Nr. 47 in Berlin), in der Registratur I. A. der unterzeichneten Regierung und bei dem Königlichen Hütten⸗ Amte in Torgelow, so wie auf dem Königlichen Landraths⸗Amte zu Ueckermünde werden. Stettin, den 14. August 1856.
Königliche Regierung; Abtheilung des Innern.
[1779] Nothwendiger Verkauf. Der dem Besitzer Franz Jordan gehörige Antheil an dem im Dorfe Stau sub Nr. 4 be⸗
eingesehen
legenen bäuerlichen Grundstücke, abgeschätzt auf
6181 Thlr. 7 Sgr. 1 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in unserem 3Zten Büreau einzusehenden Taxe, soll m 2 0. März 1857, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Alle unbekannten Nealprätendenten werden aufgeboten, sich bei Vermeidung der Präklusion, spätestens in diesem Termine zu melden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy⸗ pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht zumelden Thorn, am 10. September 1856. Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
[1778] 1 Nothwendiger Verkauf, Schulden halber. Königl. Kreisgericht zu Marienwerder. Die in der Marienwerderschen Niederung be⸗ legene Besitzung des Gutsbesitzers
8 “
8
Heinrich
Joseph Gustav Julius Pleschner, bestehend aus
Gute Neuhoefen Nr. 14 und dem bäuerlichen Grundstücke Klein⸗Grabau Nr. 10 der Hypothekenbezeichnung, zusammen nach einer im Jahre 1854 vorgenommenen Ver⸗
dem cölmischen
messung 518 Morgen 75 (¶Ruthen preuß. groß
und auf 14,769 Thlr. 10 Pf. abgeschaͤtzt zu⸗ folge der nebst Hypothekenscheinen in unserem Büreau IV. einzusehenden Taxe soll am
16. März 1857, Vormittags 11 und Nachmittags 4 Uhr an