v1X“ 1“ 8 ö. 28 1 8 1846 aus Kopenhagen: Dienstag 3 Uhr Nachmittags, 12 44½ in Stettin: Mittwoch Vormittags, wcberechnet auf den Anschluß an den des Mittags nach Beerlin abgehenden Eisenbahnzug. 1 Die auf eine wöchentlich einmalige Fahrt beschränkte Verbin⸗ dung beginnt von Kopenhagen am Dienstag den 30. September und von Stettin am Freitag, den 3. Oktober d. J
“ “ . 1847 märkischer Rittergutsbesitzer adlichen und bürgerlichen Standes 88 “ 8 Die Anstalt besteht aus 4 Klassen, Quarta bis Prima, und außerdem in einer Vorbereitungsklasse, nöthigenfalls in zwei Abtheilungen, für solche Knaben, deren Aufnahme in die Ritter⸗Akademie gewünscht wird, die aber noch nicht die Reife
Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗ und Finanz⸗Minister von Bodelschwingh, nach Hamm.
Se. Excellenz der General der Kavallerie und kommandirende General des 7ten Armee⸗Corps, Freiherr Roth von Schrecken stein, nach Aschersleben. “
Der General⸗-Major und Commandeur der Zten Kavallerie⸗ Brigade, von Bonin, nach Stettin.
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Berlin, den 20. September 18550. 1 General⸗ Post⸗Amt.
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Bekanntmachung vom 22. September 1856 — be⸗ treffend die Eröffnung einer Telegraphenlinie von Breslau über Schweidnitz nach Waldenburg.
Von Breslau über Schweidnitz nach Waldenburg ist eine Telegraphenlinie hergestellt worden, welche mit den neu errichteten Stationen zu Schweidnitz und Waldenburg hierdurch vom 1. Okto⸗ ber cr. ab dem öffentlichen Verkehr übergeben wird.
In Bezug auf die Annahme und Beförderung von Depeschen nach resp. von Schweidnitz und Waldenburg finden die Bestimmungen des Reglements vom 1. November 1855 überall Anwendung.
Berlin, den 22. September 1856. Königliche Telegraphen⸗Direction. CEE1IIETELTLELVhhm
Dem Oberlehrer am Französischen Gymnasium zu Berlin Dr. Carl Immanuel Gerhardt ist das Prädikat „Professor“ beigelegt; und 8
Der seither bei dem Gymnasium zu Koblenz kommissarisch be⸗ schäftigte Schulamts⸗Kandidat Theodor Stumpf als ordentlicher Lehrer bei der genannten Anstalt angestellt worden.
Verfügung vom 18. September 1856 — nach welcher die Gebühr für Paß⸗Visa von der nach Buenos⸗Aires bestimmten Auswanderern sei⸗ tens der Konsuln dieses Staates in Europa nich
mehr erhoben werden darf.
Die Königliche Regierung wird hierdurch benachrichtigt, daß nach einem unter dem 26. Juli d. J. von der Regierung von Buenos⸗Aires erlassenen Gesetze, die Konsuln dieses Staates in Europa die ihnen instructionsmäßig zukommende Gebühr von einem spanischen Dollar für jedes Paßvisa von den nach Buenos⸗Aires bestimmten Auswanderern nicht mehr erheben dürfen, wogegen ihnen vere Fh lür nunmehr aus der dortigen Staatskasse vergütet wer⸗
en soll.
Berlin, den 18. September 1856.
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Der Minister des Innern. Im Auftrage:
Sulzer.
Abschrift vorstehenden Erlasses empfängt das Königlich lizei⸗Präsidium hierselbst zur Nachricht.
Beerllin, den 18. September 1856.
Der Minister des J Im Auftrage: 8 8
Sulze
am Königlich schwedischen
Der General-Major und Commandeur der 5ten Kavallerie⸗ Brigade, Graf von Clairon d'Haussonville, nach Frank⸗
Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Hofe, Kammerherr Graf von West⸗ phalen, nach Dresden.
Allergnädigst geruht:
Berlin, 24. September. Se. Majestät der König haben dem Ober⸗Büchsenmacher Gronauw hei der Gewehr⸗Revistons⸗Kommission in Suhl und dem Unterofftzier Berger im 6. Artillerie⸗Regiment, die Erlaubniß zur Anlegung
der ihnen verliehenen, dem Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Haus⸗
Orden affiliirten silbernen Verdienst⸗Medaille zu ertheilen.
6 — be⸗ treffend die Ernennung des Marschalls und dessen Stellvertreters, so wie des Kommissarius für den Landtag der Provinz Sachsen. Bekanntmachung vom 11. September 1856. .“ (18 Mit Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 11ten d. M. bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß des Königs Majestät mittelst Allerhöchster Ordre vom 11ten d. M. den Kammer⸗ herrn Grafen von Zech⸗Burkersrode zum Marschall, den Grafen Botho zu Stolberg⸗Wernigerode zu dessen Stell⸗ vertreter und mich zum Kommissarius für den auf den 5. Oktober d. J. nach Merseburg einberufenen Landtag zu ernennen geruht haben.
8
“ Magdeburg, den 20. September 1856.
Prästdent der Provinz Sachsen.
von Witzleben.
Bekanntmachung, die Wiederh
ter⸗Akademie zu Brandenburg betreffend.
Nachdem auf Grund Allerhöchster Ordre Sr. Majestät des Königs die Wiederherstellung der Ritter⸗Akademie zu Brandenburg beschlossen worden ist, sind die Vorbereitungen zur Eröflnung de Anstalt so weit vorgeschritten, daß dieselbe mit dem Monat? Ntober d. J. erfolgen wird. “
Indem wir dies hierdurch zur allgemeinen Kenntniß shüae veröffentlichen wir zugleich für diejenigen Eltern, welche ihre Söhnt dem Institut als Zöglinge oder Schüler anvertrauen wollen, 638 gende Bestimmungen des Allerhöchsten Orts genehmigten Reg ments der Anstalt: 8 8
1) Die Ritter⸗Akademie ist eine evangelische Erziehungs⸗ naandetz richts⸗Anstalt für Söhne des Adels und höheren Bürgerst
42 6
2) Der in die Ritter-Akademie Aufzunehmende mu vos 10h
Jahr zurückgelegt, die natürlichen oder Schutz⸗Pocken 8 fat
haben und von besonderen Krankheits⸗Anlagen ffer se g wenigstens die zum Eintritt in die Quarta nöthigen
nisse besitzen.
3) Die auf Königlicher Stiftung beruhenden halben Freistellen bleiben ausschließlich für
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Schüler, welche blos am Unterrichte Theil weit nicht ausgeschlossen, daß unter den allgemeinen Bedin⸗
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wohnender adlicher Familien oder bürgerlicher Ritterguts⸗ besitzer, so wie Söhne und Pflegesöhne der in Brandenburg
garnisonirenden bürgerlichen Offiziere, der Le
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werden.
Die Pension beträgt bis auf etwanige einen Nichtbenefiziaten 250 Rthlr.
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Der Besitz einer
vollen Freistelle entbindet von dieser Pensionszahlung ganz, der einer halben Freistelle setzt dieselbe auf 125 Rthlr. her⸗
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Nichtbenefiziaten kein Unterschied. 20 Rthlr. Gold und beim Abgan Anstalts⸗Kasse gezahlt. von 36 Rthlrn. jährlich,
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Der designirte Direktor
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In den übrigen Ausgaben ist für Benefiziaten und Bei der Aufnahme werden ge 5 Rthlr. Gold an die Die Hospiten entrichten ein Lehrgeld be ihnen von
der Anstalt, Professor Dr. E. Köpke
wird zur Annahme von Anmeldungen neuer Zöglinge und Schüler im Laufe des Monats September allwöchentlich jeden Montag und
Dienstag im Gebäude der Anstalt zu Brandenburg,
an den übrigen
Wochentagen in seiner hiesigen Wohnung, Linienstraße 130, zu
sprechen sein.
Berlin, den 30. August 1856.
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eußen. Danzig, 22. September. Die Königl. Korvette
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„Amazone“ ging gestern Nachmittags durch den Haf Werfte. Das Schiff wird jetzt außer Dienst gestellt. (Danz.
Cöln, 23. September. Die September ist ausgebliebben.
e 9n Niederlande. Amsterdam, 22. September. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer wird der Königliche Kom⸗ missar den Gesetz⸗Entwurf bezüglich des Budgeto für 1857 nebst den dazu gehörigen Denkschriften ꝛc. vorlegen. — Der König hat entschieden, daß Ausländer gegen jährliche Bezahlung von 800 Fl. als überzählige Zöglinge in die Königliche Militkair⸗Akademie zu Breda aufgenommen werden können. — Der Gouverneur von Surinam, Oberst Schimpf, dem der Kolonial⸗Minister den Bericht der Staatskommission über die Emancipation der Sklaven zur Be⸗ gutachtung zugeschickt hatte, hat nach sorgfältiger Prüfung den in dem Berichte vorgeschlagenen Emancipationsplan entschieden miß⸗
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England vom 22.
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billigt und für nicht ausführbar erklärt. ö“ 1
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