8 1 E1a“ h “ 1a1n 8 — Bei Beurtheilung der Sache ist zunächst zu bemerken, daß ein Mi⸗ werbesteuer in der vorstehend erwähr Krie 8⸗Ministerium. nisterial⸗Restript vom 25. August 1827, wonach ein Schulzwang in dem Berücksichtigung nicht geeignet. her
. x 1 1 see. 1“ Sinne, daß die Kinder einer gewissen Schule eingehören, nicht stattfinden Berrlin, den 28. Juni 18505. . 8 8 b 8 foll, in keiner Sammlung aufzufinden ist. Ein Reskript vom 28. Juli Der Minister des Innern. Finanz⸗Minister. b Bekanntmachung vom 23. Septemb er 185⁶ — betreffend die Preissätze für die nicht in natura erhobenen 1827 ve. jenen 8 vteteaas gal pon Westphalen. Im Auftrage: Rationen, für den Zeitraum vom 1. Oktober bis Ende Dezember 1856 in Folge desselben das Refkript vom 25. August 1827 von der Pro zialal P E 3 Verwaltungsbehörde erlassen worden. Es kommt aber darauf nicht weiter 11 sche. ie in dem Zeitraum vom 1. Oktob ilen 2 icht j 8. 8 8. ghc daß ein Schulzwang in dem oben gedachten An Die in 8 Oktober bis Ende Dezember 1856 von immobilen Truppen nicht in natura empfangenen, aus dem
Sinne nicht stattfinde, wird auch jetzt von der Verwaltungsbehörde für die Königliche Regierung zu N. v 1Rltitair⸗Etat zuständigen Rationen werden, in bekannter Weise, nach folgenden Preissätzen vergütigt.
ichti kannt, und nur behauptet, daß ihr zunächst die Prüfung der “ aa1ö“ * nüchaicgen Beobachtung 11,02 Kontrol⸗Maßregeln zustehe, wenn ei’mn— “ B8 “ L““ 8 Die monatliche Ration u Einzelne d Kind in eine andere als die ordentliche Ortsschule v 8 ZZ1MX“ v““ “““ G““ 2 1“ “ 4 G . u. 6 Dienstpferde. wartigen Kontrol⸗Maßregeln ist zwar hier nicht die Rede, in⸗ 3 N 48 . 5 3 8 8 8 dem de eseHe ae Löö des Lehrers P. abge: “ . 11“1“ is⸗ an den Reg ierungs⸗Bezirken: 9 Mehen Hafer, 2 ⅞Metzen Hafer,] 2 ½ Metzen Hafer, sehen ist. Da indeß der §. 1 der Kabinets⸗Ordre vom 19. Juni 1836 — Verkehr nach Frankreich. “ “] 1 Pfunde gen⸗ “ Heu, 5 Pfund Heu, (Gesetz⸗Samml. S. 198) die exekutivische Einziehung des Schulgeldes imm M ““ mit roh Pfun “ 8 Pfund Stroh Verwaltungswege gestattet, und ein Fall, wo nach §. 3 der gedachten Die hiesige Kaiserlich Französische Gesandtschaft hat durchd 8 Mt mit Ordre der Rechtsweg zulgässig wäre, nicht ee. so IR “ Königliche Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten 8 bbeeehne ble—nehs her Eünseeemp wrbht olts be⸗ Kaseützechag dafde in Anspruch genvanmen, da ie hed,, gnwe b 8 g Berlin, den 7. Juni 1856. Reisenden bei Gelegenheit der Ertheilung ihrer zur Reise nach bumbinnen; v1“ e“ — Kompetenz⸗Konflikte. Frankreich gültigen Pässe besonders darauf aufmerksam gemacht sönigsberg in Pr. 18
Fourage⸗Beträge für
[Rthlr. Sgr. Pf. Rthlr. Sgr. Pf. I Rthlr.
[Sgr. Pf. Rthlr. Sgr. Pf. hlr. Sgr. Pf.
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V Koönigli Gerichtshof zur Entscheidung der 8 1 I 2 . 8 V Kbniglicher Gerichtshof z sch würden, daß sie zum Eintritt über die französische Gränze vagch 0ecber 1 8 V
8 8 8 nicht anders zugelassen würden, als wenn sie das Vise Narien 6“ “ “ v 8 einer französischen Gesandtschaft eingeholt hätten, und daß se V s” V 6 V
isterium der geistlichen „Unterrichts⸗ 29 bei dessen Mangel sich der Unbequemlichkeit und den Kosten aus. Etralsund leetzten, an der Gränze umkehren zu müssen. Sie wünscht zugleich, ¼ Verlin daß zu diesem Behufe eine von ihr zur Belehrung der Reisenden Potsdam 161A4“ 88 erlassene Bekanntmachung in denjenigen polizeilichen Lokalien, vwo hfefir q. d. O. “ die Aushändigung ertheilter Pässe stattfindet, ausgehä 1Posen... Der Taxpreis eines Blutegels ist für die Zeit vom 1. Oktober nischen “ Iö o Bromberg dieses Jahres sis utt. März k. J. ng 2 Sgr. 6 Pf. festgesetzt. Indem ich die Königliche Regierung zur weiteren Veranlassung nrst m Berlin, den 25. September 1856. hiervon in Kenntniß setze, lasse ich Ihr... Exemplare der gedach⸗ Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ ten Bekanntmachung anliegend (a.) zugehen. Angelegenheiten. Berrlin, den 13. August 1856. Im Auftrage: “ Der Minister des Innern. 1 “ 1 1 Im Auftrage: NMinden
Arnsberg Düsseldorf.
Medizinal⸗Angelegenbeiten. b
Diejenigen jungen Leute, welche gar keine Maturitätsprüfung „ öI v 6”] bestanden, beim Besuche einer inländischen Universität auch nur die die Königlichen Regierungen “ 12152* V
Absicht haben, sich eine allgemeine Bildung für die höheren Lebens⸗ östlichen Provinzen.
kreise, oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufsfach zu 8 b b 8 .“ .
geben, ohne daß sie sich für den eigentlichen gelehrten Staats⸗ oder “ 8
Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des §. 36 des Reglements ö de France en Prussc. 23. September 1850. 1“ 8
vom 4. Juni 1834 auf hiesiger Universität immatrikulirt werden. 8 J ö“ ö b Kriegs⸗Ministerium. Militair⸗Oekonomie⸗Departement
8 717 . 4 4 Q○ 7 1 2 2* 5 8 9 8 8 “ 8 Fu“ 1 „ 8* — g
Gesuche solcher jungen Leute um Immatriculation hierselbst müssen Afn d'vile? à M. M. les voya- Die französische Gesandtschaft in .“ v., Falckhenstein. Messerschmidt
schriftlich an das unterzeichnete Kuratorium gerichtet werden, und geurs ui se rendent en France des Berlin giebt sich die Ehre, Reisende 1 — 8 ie Bittsteller ihrem Gesuche ein Zeugniß über ihre sittliche “ 1116“ 1 8 1ö 8
haben die Bittste 8 gniß hre pertes de tecnps et des désagrémenis welche sich nach Frankreich begeben ½ v
Führung, und ein solches über die erworbene wissenschaftliche Aus⸗ à la frontière, la Légation de France wollen, darauf aufmerksam zu machen, 18”8
bildung beizulegen. Die Immatriculation erfolgt übrigens immer à Berlin a l'honneur, de leur laire daß es für sie, um Zeitverlust und 8 Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗ und Finanz⸗
nur auf die nächsten drei Semester, und wird diese Beschränkung savoir qu'il est indispensable que Unannehmlichkeiten an der “ 4 88 Minister von Bodelsch wingh, von Aachen.
bei der Immatriculation sowohl auf der Matrikel, als auch auf leurs passeports soient visés pour zu vermeiden, durchaus nothwendig 1 ““
der Erkennungskarte und dem Anmeldebogen vermerkt werden. la France ist, 6 Pässe nach Frankreich vis Bescheid vom 25. Juni 1856 — betreffend die Ver
Eine Verlängerung dieser Frist in einzelnen Fällen kann nur von ren zu lassen. flichtung der Adjacenten von Privatflü
dem Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal 1 wvG
CCCCCCC7 nterrich 1“ 6 . Gräben zur Räumung derselben.
Angelegenheiten ertheilt werden. 1 g
Abgereist: Se. Durchlaucht der Prinz Heinrich XIII F nach Hamburg. 8 Berlin, den 27. September 1856. e. Excellenz der General⸗Lieutenant, General⸗Inspecteur der
“ “ Finanz⸗Ministerium. FEw. ꝛc. wird auf die Beschwerde vom ꝛc., wegen der erfolgten Festungen und Chef der Ingenieure Pi 8 “ 8 “ en Antrages auf Vertiefung und k1“ der Rheinprovinz. 1 üice WMöntes4e 82 t218, 98 8 ((ESr S “ es sogenannten N.⸗Grabens, eröffnet, daß die in der zurückweisenden Se. Excellenz der General-Lieute 8 v““ 6 8- b — 8 hccgr 8 18 1G verfügung der Regierung zu N. vom ꝛc. enthaltene G“ vdes 5. Pih en. ht ’“ 11.“ “ stellung 8 erech igunge der wn f Jahre “ b Giesetzes vom 28. Februar 1843 §. 7 vom Ministerium nur als 8 Individuen des Fußjäger⸗Corps. 1 ichtig anerkannt werden kann. — An einer gesetzlich en Bestimmung, 1 V 6 der Adjacent eines Privatflusses denselben räumen muß, ö“ DDer Königlichen Regierung eröffnen wir auf den Bericht vom nhöne früher gefehlt. Die desfallsige Vorschrift des Allg. Berlin, 27. September. Se. Majestät der König haben W“ . ö““ 4. Februar d. J., wie es keinem Bedenken unterliegt, daß den fhn . Th. 4. Itt, 8 §. 400 fur Graähen und Kanäle ist Allergnädigst geruht: Der Gräfin Anng von Galen, gebornen Bescheid vom 28. Juni 1856 — betreffend die zwölf Jahre, einschließlich neun Jahre als Oberjäger resp. Feld⸗ 9 8. 7 des Gesetzes vom 28. Februar 1843 auf die Gräfin von Bocholtz⸗Asseburg, in Madrid, die Erlaubniß zur stattung des Verkaufs von gekochtem Kaffee auf webel, gedienten Individuen des Fußjäger⸗Corps dieselbe Anstel⸗ † vulvatflüsse ausgedehnt, mit dem Zusatz: „insoweit als es zur Anlegung des von der Königin von Spanien Majestät derselben ⸗ lungs⸗Berechtigung wie den Unteroffizieren der anderen Waffen bschaffung der Vorfluth nothwendig ist.“ Daß dieser Zusatz eine verliehenen Marie⸗Luisen⸗Ordens zu ertheien. Jahr⸗ und Wochenmärkten. 88 igung 3 (rweiter 1 g satz 1 9 1 1a Ablauf dieser Dienstjahre zusteht. Es kann daher 1 degestelt.9 “ für Privatflüsse enthalten soll, “ “ — völfiähri , Adjacent auch Vertiefungen, Verbreiterungen Der Königlichen Reg 8 ellung des in Folge abgeleisteter zwölfjähriger Dienstzeit bei 1 n aß der Adj gen, rbreiterungen, auf Jahr⸗ und Wochenmärkten keinem Bedenken Se. 6 sorgungsliste übernommenen Feldwebels N. N. in eine Subalterne pheige en gewesenen Dimensionen des Fluß-Profils hinaus vor⸗
Was aber die Besteuerung eines solchen Becerbesesejebs P stelle bei der Königlichen Regierung zweifelsfrei erfolgen, und 1b den muß, wenn das zur vollständigen Entwässerung des Fluß⸗ trifft, so ist zu unterscheiden, ob der K ei r der alsdann erlöschende Forstversorgungsschein desselben gege⸗ 11 md nothwendig erscheint, ist nuch den Materialien des Gesetzes M““ “ 1
z en, ob der Kaffee auf den Märkten in Ausweis über die all 3 tigung bee der konstanten Praxis der V. Z ⸗ b g1 In der Armee. Buden oder an Tischen oder auf einer sonstigen festen Stelle zum der Insu L1114“ Anstellungs⸗Berechtig ng la ms-Des örbe ücht anzu. 8 sofortigen Genuß verkauft wird, oder ob ein Umhertragen desselben der Pipferton der Sgger vhd Hüzen umzutauschen. Rigmungspflichen .“ 866 hacss de hee tan⸗ daß die Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.
2 85 — erlin, den 10. Augu 86 q11q116565* der acenten sich au estell der ur⸗ .““ * und Anbieten zum Verkauf stattfindet. Im ersteren Falle liegt der Der 1““ I Der Kriegs⸗Minister. b wünglichen Fimenftönen eines hne CC““ Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Betrieb des Schankgewerbes, im zweiten der Betrieb des Handelns von Bodelschwingh Walde rtreckt ETE Den 3. September.
EEE1—ö11.“. Ne den Natir Der Minister des Innern. 1 den 25. Juni 1855.. 8 18 1 irs. 3. Drag. Regt., zum Major, mit Beibehalt 1 ohne kaufmännische Recht ürde. “ 18 MNiinisteriu wirt “ v 4“ 1₰ 19 S “ I gieznazn Bllger, C1“ . 2 s m für Eö b Angelegenheiten. 8 v. 8 ul 8 gt. bon 66 haih. Kg. vag Rittm., v. Oetin⸗ welche den Verkauf von gekochtem Kaffee nur auf den Märkten v M 112 seer, Sec. Lt. von dems. Negt., zum Pr. Lt. befördert. Frhr. Gans “ — “ . 8 ““ u d b b Edler zu Puttlitz, Major vom 8. ins 24. 8 „ b. Stück⸗ ihres Wohnorts EEöT nicht besonders zur Ge⸗ die Königliche Regie 1 en Rittergutsbesitzer N. 8 8 radt, masbr 590 Juf Regt., unter vlin cde ie Fench verhäleniß