1856 / 229 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Steckbrief.

Der unten näher bezeichnete Dienstin Carl Friedrich Klemm aus Hochkirch, welcher sich seiner Verhaftung durch die Flucht entzogen hat, ist wegen Diebstahls zu verfolgen.

Jeder, welcher von dessen Aufenthalt Kennt⸗ niß hat, wird aufgefordert, davon unverzüglich der nächsten oder Polizei⸗Behoͤrde Anzeige zu machen.

Regnüg, den 22. September 1856.

Der Königliche Staats⸗Anwalt

8 Staegaalement.

1) Vor⸗ und Zunamen: Carl Friedrich Klemm, 2) Geburtsort: Hochkirch, 3) Alter: 29 Jahr 7 Monat, 4) Größe: 5 Fuß 1 bis 2 Zoll, 5) Religion: evangelisch, 6) Stand: Dienstknecht, 7) Haare: dunkelbraun, 8) Bart: rasirt, träͤgt einen Backenbart, 9) Augen, etwas schielenden Blick, 10) Gestalt, untersetzt. 11) Be⸗ sondere Kennzeichen; keine. kann nicht angegeben werden.

Dienstknecht

[18368e. Der unten näher bezeichnete Schuhmacher⸗ geselle Julius Hennig von hier, dessen ge⸗ genwärtiger Aufenthalt nicht zu ermitteln, ist des Diebstahls anzuklagen. Jeder, welcher von dessen Aufenthalt Kennt⸗ niß hat, wird aufgefordert, davon unverzüglich der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behoͤrde Anzeige zu machen. Liegnitz, den 25. September 1856. Der Königliche Staats⸗Anwalt.

Signalement.

1) Familien⸗Rame: Hennig. 2) Vorname Julius. 3) Geburts⸗ und 4) Aufenthaltsort: Liegnitz. 5) Religion: evangelisch. 6) Alter: 32 Jahr. 7) Größe: 5 Fuß 8 Zoll. 8) Haare: braun. 9) Stirn: frei. 10) Augenbrauen: braun. 11) Augen: blau. 12) Nase: breit. 13) Mund: gewöhnlich. 14) Bart: blond. 15) Zähne: gut. 16) Kinn und 17) Gesichtsbildung: länglich. 18) Gesichtsfarbe: gesund. 19) Gestalt: schlank. 20) Sprache: deutsch. 21) Besondere Kenn⸗ zeichen: keine. Bekleidung: kann nicht ange⸗ geben werden.

[1879] Gbeebhri f

Der Töpfergeselle Paul Eulitz aus Quaritz, Kreis Glogau, hat sich der Vollstreckung der gegen ihn wegen unbefugter Ausübung des Töpfergewerbes unterm 27. März 1855 rechts⸗ kräftig erkannten Geldstrafe von 1 Thlr., wel⸗ cher im Unvermögensfalle eine 24stündige Ge⸗ fängnißstrafe substituirt ist, durch die Flucht entzogen und ist uns sein jetziger Aufenthalt unbekannt. Sämmtliche Gerichtsbehörden wer⸗ den dienstergebenst ersüucht, auf den ꝛc. Eulitz zu vigiliren, im Betretungsfalle von ihm 1 Tha⸗ ler Geldstrafe einzuziehen und an unsere Sa⸗ larienkasse abzuführen, im Unvermögensfalle an ihn die substituirte 24stündige Gefängnißstrafe zu vollstrecken und vom Geschehenen uns zu be⸗ nachrichtigen.

Signalement des ꝛc. Eulitz kann nicht ange⸗ geben werden.

Naugard, den 17. August 1856. Königliches Kreisgericht. Kommission K.188 Uebertretungen.

Nothwendiger Verkauf.

[1670] Kreisgericht zu Bromberg.

Das hierselbst in der Wallstraße unter Nr. 67

belegene, dem Buͤrger Carl. Friedrich Wilke und den Erben seiner Ehefrau Anna Dorothea ge⸗ borne Rhodeck gehörige Grundstück nebst 3 Wie⸗ sen an der Netze, abgeschätzt auf 13,873 Thlr. 23 Sgr. 9 Pf., zufolge der nebst Hypotheken⸗ schein in der Registratur einzusehenden Taxe soll am 23. April 1857,*) Vormittags

*) Der auf den 12. Februar 1857 in Nr. 202. des Staats⸗Anzeigers S. 1666. bekannt machte Termin ist hiermit aufgehoben.

12) Bekleidung,

Heffentlicher Anze

ge⸗

2

11 Uhr, an eordentlicher Gerichtsstelle sub⸗ hastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy⸗ pothekenbuche nicht ersichtlichen Nealforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden.

Bromberg, den 12. Juli 1856. Königliches Kreisgericht. i‚Iu ..

1“ 188 [1772] Edictal⸗Citation.

Der Kandidat der Theologie Gustav Freden⸗ hagen zu Dambeck im Mecklenburgischen ist an⸗ geklagt, in einem Schreiben de dato Dambeck den 28. Mai 1856 die Zollbeamten zu Gr. War⸗ now beleidigt zu haben und es ist wider ihn durch den Beschluß des Königlichen Kammer⸗ Gerichtes vom 6. August d. J. die Untersuchung nach §§. 102 und 152 des Strafgesetzbuches wegen Beleidigung von Beamten in Bezug auf ihren Beruf, eröffnet worden. Es wird daher derselbe zum mündlichen Verfahren auf

den 21. November d. J.,

b Vormittags 11 Uhr,

in unserem Sitzungszimmer Nr. IJ. auf dem

Rathbause zu Perleberg mit der Auflage, zur festgesetzten Stunde zu er⸗ scheinen und die zu seiner Vertheidigung die⸗ nenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder uns solche so zeitig vor dem Termine an⸗ zuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeige— schafft werden können, unter der Verwarnung vorgeladen, daß im Falle seines Ausbleibens mit der Untersuchung und Entscheidung in con- tumaciam verfahren werden wird.

Perleberg, den 6. September 1856. 8

Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.

Bekanntmachung. 8 Der durch Verfügung vom 12. Mai 1854 über das Vermögen des Kaufmanns J. G. Bartikowski hierselbst eröffnete Konkurs ist wieder aufgehoben. Elbing, den 22. September 1856. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

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[1861]

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[1831] Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Memel. Erste Abtheilung.

den 18. September 1856, Vormittags 12 Uhr.

Ueber das Vermögen des Gasthofbesitzers Carl Lipper zu Memel ist der gemeine Konkurs er⸗ öffnet.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Justizrath Toobe bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf den 30. September 1856, Vor⸗

mittags 14 Uh. vor dem Kommissar Kreisrichter Fischer im Audienzzimmer anberaumten Termine ihre Er⸗ klärungen und Vorschläge über die Veibehal⸗ tung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzu⸗ geben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wire aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, viel⸗ mehr von dem Besitze der Gegenstände

bis zum 1. November 1856, schließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkurs⸗ masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit demselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Memel, den 18. September 1856.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

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iger.

[18622 Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Memel. Ers Abtheilung,

Memel, den 19. September 1856, Nachmittags 2 Uhr.

Ueber das Vermögen des Fräulein Ida Tarrey Inhaberin der Handlung Ida Tarrey u. Co. zu Memel, ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den

4, September 1955 festgesetzt worden.

Zum einstweiligen der hiesige Justizrath und Rechtsanwalt Bock bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 2. Oktober d. J., Mittags 12 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Rauscher im Kreisgerichtslokale anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehal⸗ tung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzu⸗ geben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, viel⸗ mehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 1. Oktober 1856 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfand⸗ inhaber und andere mit denselben gleichberech⸗ tigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben bvon den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vor⸗ recht bis zum 1. November 1856 ein⸗ schließlich, bei uns schriftlich oder zu Proto⸗ koll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befin⸗ den zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗ personals

gufeden 18. Noyennber d J. Ber

mt ttag 1l Uhr. b vor dem Kommissar, Kreisrichter Rauscher im Kreisgerichtslokale zu erscheinen. Nach Abhal⸗ tung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord berfahren werden.

Zugleich ist noch eine zweite Frist zur An⸗ meldung bis zum letzten Dezember 1856 einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin auf

dveeEq’

II 1 vor dem genannten Kommissar anberaumt; zum Erscheinen in diesem Termin werden die Gläu⸗ biger aufgefordert, welche ihre Forderungen in⸗ nerhalb einer der Fristen anmelden werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be⸗ rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es bier an Bekanntschaft fehlt, werden die Nechts⸗ Anwalte Justizräthe Toobe, Holtzendorff und Wohlgebohren zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Memel, den 19. September 1856.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung⸗

[1880] Bekanntmachung.

Nach denselben Grundsaͤtzen wie für den es Berliner Frachtverkehr haben wir auch für 5 Güter aus und nach Ungarn für die Strecke

Verwalter der Masse ist

5 821

zwischen Gänserndorf und Berlin folgende ge⸗ meinschaftliche Frachtsätze: 1 ²) für Normalfracht 115 Kr. oder 38 i Sgr., p) für ermäͤßigte Fracht 105 Kr. oder 35 Sgr. 9 8 vereinbart, welche vom 1. Ok⸗ in Kraft treten werden.

In Bezug auf die Klassification der Güter eiten dabei dieselben Bestimmungen, wie sie dꝗ ffichtlich des Wien⸗Berliner Verkehrs in un⸗

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12dI139,22. JIL öN2

8 serer Kundmachung vom 1. April c. enthal⸗

ten find.

Wien, Berlin, September 1856. Direction der a. p. Kaiser Ferdinands⸗ . Nordbahn.

Kgönigliche Direction der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn. Direktorium der Oberschlesischen Eisenbahn. Direktorium der Wilhelmsbahn.

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Breslau und Ratibor, im

1840]

8— nach

8 C. . 9 9 8 Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Nachdem nunmehr die Allerhöchste Genehmigung zum Bau der Eisenbahn von Reichenbach Frankenstein ertheilt worden ist, laden wir die Herren Actionaire der Bahn zur Betheiligung

““

an den neu zu emittirenden 1,700,000 Thaler Stamm⸗Actien im Sinne des Beschlusses der Gene⸗ ral⸗Versammlung vom 9. Juni 1856 und des Allerhöchst bestaͤtigten Statuten⸗Nachtrags hier⸗

ein.

mit

bisher ausgegebenen Stamm⸗Aectien,

Nach dem General⸗Versammlungs⸗Beschlusse vom 9. Juni 1856 ad 4 sind die Besitzer aller die Nr. 1 bis 17,000 incl. umfassend, berechtigt, auf je zwei dieser älteren eine neue Stamm⸗Actie à 200 Thlr. zu übernehmen.

Die Herren Aetionaire, welche sich in dieser Weise an der neuen Actien⸗Emission betheiligen

wollen, werden deshalb hiermit aufgefordert:

dies unter gleichzeitiger Einzahlung der ersten RNate vo

„zwanzig

Prozent“

(also 40 Thaler pr. Actie) in der Zeit vom

mit Ausnahme der Sonn⸗ 1) bei unserer Hauptkasse hierselbst,

t. bi 15 QDkthheb. B G und Festtage täglich von 9 bis 12.Uhr Vormitt.

2) bei den Herren M. Oppenheim's Söhne zu Berlin, Burgstraße Nr. 27, zu erklä⸗ ten, und zu diesem Zweck gleichzeitig ihre Actien mit einem, dieselben genau in fortlaufender

I ET. * Nummerfolge aufführenden, vorzulegen.

von den Präsentanten unterschriebenen doppelten Verzeichnisse

Die Actien werden demnäͤchst abgestempelt und mit einem Exemplar des gedachten Ver⸗ geichnises, auf welchem über die geleistete erste Einzahlung quittirt wird, den Präsentanten zu⸗

rüͤckgegeben.

Gegen Wiedereinreichung des quittirten Verzeichnisses werden den Präsentanten sodann 14 Jage später die auf ihren Namen gestellten Actien⸗Interimsscheine ausgehändigt. Die geleistete Einzahlung wird vom 1. Oktober d. J. ab mit 4 Prozent

verzinst.

Eine weitere Einzahlung außer dieser ersten Rate von 20 Prozent soll im Laufe des Jahres 1856 nicht eingefordert werden. Vollzahlungen werden, wenn sie offerirt werden sollten, ebenfalls angenommen und

auf den Actien Interimsscheinen vermerkt.

Für diese Vollzahlungen können die vom 1. Oktober

„J. ab zu berechnenden Zinsen am 2. Januar 1857 an den vorgedachten Orten er⸗ hoben, auch gleichzeitig gegen Rückgabe der Interimsscheine die Actien selbst nebst den Coupons ur Erhebung der weiteren Zinsen nach Maßgabe der Bestimmungen im §. 3 des siebenten Sta⸗

tuten⸗Rachtrags in Empfang genommen werden.

Diejenigen Herren Actionaire, welche bis zum Schlusse des oben angeführten ersten Einzah⸗ lungs⸗Termins ihre Actien nicht präsentirt und die erste Einzahlung nicht geleistet haben sollten,

verden als präͤkludirt erachtet und über die 1

zum Besten der Gesellschaft disponirt werden. Breslau, den 18. September 1856. W

nicht gezeichneten

Verwal

euen Actien derweitig

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der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

1881] Ediktal⸗Ladung. Nachdem in Folge der eingegangenen Insol⸗

venz⸗Anzeigen und sich ergebener Rachlaß⸗In⸗

lufficienz zu dem Vermögen

1) des hiesigen Nadlermeisters Karl Edu ard

Bertram,

2) des hiesigen Glasermeisters Friedrich Ru⸗

dolph Ferdinand Gößgen,

3) der hiesigen Kaufleute und Destillateure

August Theodor Petrenz und Theo⸗ b““

und

4) des verstorbenen biesigen Advokat Gustav

Adolph Ißrael,

deerr Konkursprozeß eröffnet worden, so werden

alle bekannten und unbekannten Gläubiger der

borgenannten Bertram, Gößgen und Ißrael auch

Petrenz und Kahle, so wie überhaupt alle die⸗

jenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an deren Vermögen und resp. Nach⸗ laß zu haben vermeinen, hiermit vorgeladen, und zwar die Gläubiger und Interessenten

Dacd 1. Karl Eduard Bertrams 1

deh 93. Februar 495 z54,ü .— Friedrich Rudolph Ferdinand Gößgens den 24. Februar 1857,

August Theodor Petrenz und Theodor Siegfried Kahles den 26. Februar 1857,

ad 2.

a2àd 4. weil. Gustab Adolph Ißraels

1 den 27. Februar 1857,

8 89 dem hierzu anberaumten Ediktal⸗Termine urcendgerichtsstelle hieselbst in Person, oder

ve 9 gesetzlich legitimirte Bevollmächtigte, bei rmeidung der Rechtsnachtheile, von diesem

Kreditwesen ausgeschlossen, auch der Rechtswohl⸗ that der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ür verlustig erachtet zu werden, zu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche anzumelden und zu bescheinigen, darüber mit den bestellten Kon⸗ kurs⸗Vertretern und nach Befinden unter sich, wegen etwaigen Verzugs ihrer Forderungen

rechtlich zu verfahren und binnen 6 Wochen

u beschließen, und den 26. März 1857 er Bekanntmachung eines Präklusions⸗Beschei⸗ des, welcher bezüglich der Ausbleibenden Mit⸗ tags 12 Uhr für publizirt erachtet und zu den Akten genommen werden wird, sich zu gewärti⸗ gen, hierauf He 127. April 1801 der Inrotulation der bis dahin in spruchreifen Stand zu setzenden Akten sich zu gewärtigen, weiter ad 1. zu Karl Eduard Bertrams Konkurse den 4. Mai 1857, zu Friedrich Rudolph Ferdinand Goͤß⸗ gens Konkurse den 5. Mai 1857, zu Petrenz und Kahles Konkurse FFe 71. Mo 185 1 zu Gustav Adolph Ißraels Konkurse den 8. Mai 1857, Nachmittags 3 Uhr zur Pflegung der Güte und Vermittelung eines Vergleichs anderweit an Landgerichtsstelle legal zu erscheinen, sich uͤber die etwa zu eröffnenden Vergleichs⸗Vorschläge zu erklären und zu verhandeln, unter der Ver⸗ warnung, daß diejenigen welche in diesem Ter⸗ mine nicht erscheinen, oder sich über die Ver⸗

gleichsvorschläge gar nicht oder nicht bestimmt erklären, für in den Beschluß der Mehrzahl ein⸗ willigend werden erachtet werden, dafern aber ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, bezüglich ad 1. Karl Eduard Bertrams Kreditwesen den 25. Mai 1857, Friedrich Rudolph Ferdinand Gößgens b den 9. Juni 1857, zu Petrenz und Kahles Kreditwesen Gustav Adolph Ißraels Kreditwesen den 22. Juni 1857 der Eröffnung und Publication eines Locations⸗ bescheides durch persönliches Erscheinen gewärtig zu sein, unter der Verwarnung, daß bezüglich der in diesem Termine Ausbleibenden der Be scheid Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet und zu den Akten genommen werden wird. Auswärtige Gläubiger und Interessenten haben nach Befinden mit gerichtlich rekognoszirter Voll⸗ macht legitimirte Bevollmächtigte an hiefigem Ort zu bestellen. H Budissin, am 24. September 1856. Königliches Landgericht. Abtheilung V.

[1853] Kundmachun

Die Ausführung der Unterbau-⸗Arbeiten für die Bahn von Außig nach Teplitz pr. 2 ½ Meilen wird im Wege schriftlicher Offerte an Unter⸗ nehmer entweder im Ganzen oder in zwei Sec— tionen gegen Einheitspreise überlassen.

Das Bauprojekt und die Baubedingnisse lie— gen im Büreau der unterzeichneten Geschäfts⸗ leitung in Teplitz, Mühlstraße Nr. 330 (zum Kaiser von Rußland) bis 15. Oktober d. J. zur Einsicht bereit.

Die Offerten können in dem bezeichneten Bü⸗ reau bis 15. Oktober d. J, 6 Uhr Abends, überreicht werden; wobei bemerkt wird, daß jene Offerenten, die nicht schon notorisch als Bau⸗Unternehmer bekannt sinod, den geeigneten Nachweis über ihre Qualification beizubringen haben.

Teplitz, den 21. September 1856.

Die Geschäftsleitung der Außig-Teplitzer Eisen⸗ bahn⸗ und Bergbau⸗Gesellschaft.

8 1

Ein WohlEdler Rath der Kaiserlichen Stadt Pernau fügt biermit zu wissen: Nachdem der hiesige Kaufmann 3. Gilde, gewesene Aeltermann A. L. Zieburtz, im Jahre 1853 mit Hinterlassung eines mit seiner Ehegattin, Caroline geborenen Berg, errichteten, mittelst Abscheides dieses Raths, vom 18. Dezember 1854 Nr. 3068, für rechtskräftig erkannten reciproquen Testa⸗ ments, mit Tode abgegangen, und nun⸗ mehr auch, zufolge Benachrichtigung der Verwaltung des Krankenhauses aller Lei⸗ denden in St. Petersburg, die letztgenannte Caroline Zieburtz geb. Berg, am 2. August d. J. daselbst verstorben ist; als werden von Einem WohlEdlen Rathe der Kaiser⸗ lichen Stadt Pernau hierdurch und Kraft dieses öffentlichen Proclams, mit Ausnahme derjenigen, welche ihre Anforderungen schon in dem am 21. August 1853 Nr. 2130 er⸗ lassenen Proclama bäͤtten exhibiren müssen, Alle und Jede, welche als Erben oder aus einem anderen Rechtsgrunde Ansprüche an den Nachlaß der benannten verstorbenen Zieburtz'schen Ehegatten zu haben vermei⸗ nen sollten, aufgefordert, sich mit solchen ihren Ansprüchen innerhalb der Frist von einem Jahre und sechs Wochen a dato dieses Proclams, allhier beim Rathe ge⸗ hörig anzugeben und selbige zu dokumenti⸗ ren und ausführig zu machen, bei der ausdrücklichen Verwarnung, daß nach Ab⸗ lauf dieser vorgeschriebenen Frist Ausblei⸗ bende nicht weiter gehört, sondern gänzlich und für immer praͤkludirt werden sollen. Wonach sich zu achten.

Pernau Rathhaus, den 20. August 1856.

Im Namen und von wegen des Raths der Stadt Pernau. Der Obervogt.

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