1856 / 239 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3) der 25füßigen Brücke über das Landsberger Mühlenfließ in Bau⸗Abtheilung II. Section Xl. Station 33.

soll im Ganzen oder auch für jede Brücke be⸗

sonders im Wege der öffentlichen Submission

vergeben werden.

Die Submissions⸗Bedingungen, Zeichnungen und Berechnungen liegen in unserem Central⸗ Büreau zu Frankfurt a d. O. zur Einsicht aus. Erstere werden auf Verlangen gegen Erstattung der Kosten abschriftlich mitgetheilt.

Die Submissions⸗Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: b

„Submission über Ausführung des eisernen Oberbaues zu den Gitterbrücken“ bis zu dem auf den 20. Oktober cr., Vor⸗ mittags 12 Uhr, anberaumten Termine an uns einzusenden. 1

Zur gedachten Stunde wird die Eröffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten in unserem Central⸗Büreau hierselbst stattfinden.

Auf später eingehende oder solche Offerten, welche den Bedingungen nicht entsprechen, kann keine Rücksicht genommen werden.

Frankfurt a. d. O., den 2. Oktober 1856.

b Königliche Kommission für den Bau der Kreuz⸗Cüstrin⸗Frankfurter Eisenbahn.

8

[1975 Bekanntmachung.

Die Lieferung von 32,400,000 preuß. Pfun⸗

den Coaks für die Königliche Ostbahn, wovon

10,200,000 Pfund auf das Ufer des Bahn⸗ hofes zu Danzig,

13,800,000 Pfund auf das Ufer der Brahe am Coaksschuppen des Bahn⸗ hofes zu Bromberg,

3,000,000 Pfund auf das Ufer am Hafen⸗ strange des Bahnhofes zu Elbing und

5,400,000 Pfund auf das Ufer des Bahn⸗ hofes zu Königsberg,

in der Zeit vom 1. Mai bis ult. Oktober 1857

franco abzuliefern sind, soll in 6 Loosen im

Wege der öffentlichen Submission verdungen

werden. Hierzu ist ein Termin auf

Freitag, den 7. November d. J.,

8 Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäfts⸗Lokale (auf dem Bahnhofe hierselbst) anberaumt. Lieferungslustige werden aufgefordert, ihre Offerten versiegelt und mit der Aufschrift: „Submission auf die Lieferung von Coaks für die Ostbahn pro 1857] versehen, bis zur angesetzten Termins⸗Stunde an die unterzeichnete Direction portofrei einzu⸗ senden. Die Eröffnung der eingegangenen Of⸗ ferten wird im Termine in Gegenwart der etwa persönlich erscheinenden Submittenten erfolgen. Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen in unse⸗ rem Central⸗Büreau zur Einsicht offen und werden auf portofreie Anträge mitgetheilt. Bromberg, den 6. Oktober 1856. 8 Königliche Direction der Ostbahn.

Aachen⸗Mastrichter Eisenbahn.

Der Eigenthümer der Actien der Aachen⸗

8

1946 deren Stelle andere Dokumente ausfertigen u dem Eigenthümer übergeben werden. Aachen, den 29. September 1856. Die Direction. 8 Sommer, Spezialdirektor.

en 15. Oktober d. J., Vormittags 1 bhbbhbei uns anstehenden Termine franco, he und mit der Aufschrift: gel Offerte auf Pachtung der Va 7* 1 8 7 2 1 i Restauration zu Halle“ inhofs an das unterzeichnete Direktorium einzusenden Es wird bemerkt, daß eine besondere Wohnung für den Pächter der Restauration nicht über⸗ wiesen werden kann. Die Verpachtungsbedingungen liegen beit uns zur Einsicht bereit und werden auch gegen Ve⸗ zahlung der Kopialien auf Verlangen mitgetheilt Die Lokale können in den gewöhnlichen Dienst⸗ stunden in Augenschein genommen werden, wo u die Meldung bei dem Herrn Baumeister Dulon zu Halle erfolgen muß. Magdeburg, den 30. September 1856. Direktorium der Magdeburg⸗Cöthen⸗halle⸗ Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

ntmachung.

Die Restauration in dem neuen Empfangs⸗ hause zu Halle soll im Wege der öffentlichen Submission verpachtet werden.

Pachtlustige werden aufgefordert, ihre hier⸗ auf bezüglichen Offerten bis zu dem auf den

[1840]

Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn.

Nachdem nunmehr die Allerhöchste Genehmigung zum Bau der Eisenbahn von Reichenbach nach Frankenstein ertheilt worden ist, laden wir die Herren Actionaire der Bahn zur Betheiligung an den neu zu emittirenden 1,700,000 Thaler Stamm⸗Actien im Sinne des Beschlusses der Gene⸗ ral⸗Versammlung vom 9. Juni 1856 und des Allerhöchst bestätigten Statuten⸗Nachtrags hier⸗ mit ein

Nach dem General⸗Versammlungs⸗Beschlusse vom 9. Juni 1856 ad 4 sind die Besitzer aller bisher ausgegebenen Stamm⸗Actien, die Nr. 1 bis 17,000 incl. umfassend, berechtigt, auf je zwei dieser älteren eine neue Stamm⸗Actie à 200 Thlr. zu übernehmen.

Die Herren Actionaire, welche sich in dieser Weise an der neuen Aectien⸗Emission betheiligen wollen, werden deshalb hiermit aufgefordert: 1“ dies unter gleichzeitiger Einzahlung der ersten Rate von

„zwanzig Prozent“ (also 40 Thaler pr. Actie) in der Zeit vom 1 ö“ mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage täglich von 9 bis 12 Uhr Vornitt. 1 1) bei unserer Hauptkasse hierselbst,

2) bei den Herren M. Oppenheim's Söhne zu Berlin, Burgstraße Nr. 27, zu erklä⸗ ren, und zu diesem Zweck gleichzeitig ihre Actien mit einem, dieselben genau in fortlaufender Nummerfolge aufführenden, von den Präsentanten unterschriebenen doppelten Verzeichnise vorzulegen.

Die Actien werden demnächst abgestempelt und mit einem Exemplar des gedachten Ver⸗ zeichnisses, auf welchem über die geleistete erste Einzahlung quittirt wird, den Praͤsentanten zu⸗ rückgegeben.

Gegen Wiedereinreichung des quittirten Verzeichnisses werden den Praͤsentanten sodann 14 Tage später die auf ihren Namen gestellten Actien⸗Interimsscheine ausgehändigt.

Die geleistete Einzahlung wird vom 1. Oktober d. J. ab mit 4 Prozent verzinst.

Eine weitere Einzahlung außer dieser ersten Rate von 20 Prozent soll im Laufe des Jahres 1856 nicht eingefordert werden.

Vollzahlungen werden, wenn sie offerirt werden sollten, ebenfalls angenommen und auf den Actien⸗Interimsscheinen vermerkt. Für diese Vollzahlungen können die vom 1. Oktober d. J. ab zu berechnenden Zinsen am 2. Januar 1857 an den vorgedachten Orten er⸗ hoben, auch gleichzeitig gegen Rückgabe der Interimsscheine die Aectien selbst nebst den Coupons zur Erhebung der weiteren Zinsen nach Maßgabe der Bestimmungen im §. 3 des siebenten Sta⸗ tuten⸗Nachtrags in Empfang genommen werden. 1

Diejenigen Herren Actionaire, welche bis zum Schlusse des oben angeführten ersten Einzah⸗ lungs-Termins ihre Actien nicht präsentirt und die erste Einzahlung nicht geleistet haben sollten, werden als präkludirt erachtet und über die nicht gezeichneten neuen Actien wird anderweitig zum Besten der Gesellschaft disponirt werden. 8

Breslau, den 18. September 1856.

Hey Woervaltungsvath der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Rhein-Nahe-Fisenbahn.

Nachdem durch die Allerhöchste Konzessions⸗ und Bestätigungs⸗ Urkunde vom 4ten dieses Monats die Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn⸗Gesel⸗ schaft die landesherrliche Genehmigung erhalten hat, wird hierdurch

General⸗Versammlung der Actionaire berufen, welche auf 8 Donnerstag, den 6. November d. J, Vormittags 10 Uhr,

im hiesigen Casino⸗Gebäude anberaumt ist.

9

1) das bisherige geschäftsführende Comite Bericht über seine Geschaͤftsführung erstatten und

8b 3 ““ auf dem Büreau

n” ““ 8 Actien⸗Gesellschaft Helios-

auf Grund der Bestimmung im §. 55 des Gesellschafts⸗Statutes die

1947

yJ ] 111X1X.X“ ““ bai dem geschaͤftsführenden Comité darüber ausweisen, daß der Besitz noch immer so besteht, wie er in den Büchern der Gesellschaft eingetragen ist. Dieser Ausweis geschieht bei dem Comité entweder durch Vorzeigung der Interims⸗Scheine (Actien), oder durch eine genügende Bescheini⸗ ung, im Falle der Bevollmächtigung außerdem durch Einreichung oder Vorzeigung der zu be⸗ glaubig enden Vollmacht. 8 9* zur Ertheilung einer Bescheinigung über den Befitz der Interims⸗Scheine (Actien) sind für wartige Actionaire

in Frankfurta. M. die Bankhäuser der Gebrüder von Bethmann, Johann Goll & Söhne and Grunelius & Comp.,

in K 5 Ün der Ab rah am Schaaffhausen'sce Bankverein und das Bankhaus G8. D Gerieen

aus

in Berlin das Bankhaus der Gebrüder Schickler

trmwächtigt worden.

Stimmberechtigt sind in der General⸗Versammlung nach §. 30 des Statutes nur die Besitzer bon fünf und mehr Interimsscheinen (Actien) und kann für diejenigen Interimsscheine, welche gemand über die Zahl von fünfhundert hinaus besitzt oder vertritt, oder besitzt und vertritt, ein Stimmrecht nicht ausgeübt werden. Eine Vertretung kann nur durch stimmberechtigte Aectionaire sattfinden, jedoch können sich Handlungshäuser durch ihre Proeuraträger, Gemeinden und öffent⸗ lche Institute durch ihre Vertreter, Minderjährige durch ihre Vormünder, Ehefrauen durch ihre Ehemaͤnner vertreten lassen, wenn diese Vertreter auch nicht Actionaire sind. Jeder Bevollmäch⸗ ligte muß sich durch Vorlegung einer schriftlichen und beglaubigten Vollmacht seines Machtgebers segitimiren. b

ür die Theilnahme an der General⸗Versammlung werden besondere Eintrittskarten ausge⸗ geben, auf welchen die Zahl der staturtenmäßig zustehenden Stimmen vermerkt ist. Diese Eintritts⸗

Karten können in den Tagen vom

TC“ 2 Ror-

3, bis 5. November d. J., Vormittags von 10—12 und

X8 5 2₰ 2 8

Nachmittags von 3—5 Uhr,

u des geschäftsführenden Comité's gegen Vorzeigung de Ausweises über den

Besiz der Interimsscheine (Actien) entweder von den Besitzern selbst oder durch schriftlich legiti

mirte Bebollmächtigte in Empfang genommen werden.

Kreuznach, den 29. September 1856.

Der Vorsitzende des geschäftsführenden Comité's der Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn⸗Gesells

Jagow.

82

923 den obern und theilweise mittlern Klassen, wo⸗

mit ein jährliches Gehalt von 400 Thlrn. ver⸗

bunden ist soll sofort, und spätestens zum 1. Januar k. J. besetzt werden. Kandida⸗ ten des höhern Schulamtes, welche sich durch ihre Zeugnisse zur Uebernahme des Unterrichts in den gedachten Lehrfächern qualifiziren, mögen

zur Gewinnung von Mineral⸗ Oel, Paraffin 2c.

die Herren Aectionaire werden bhiermit auf⸗ gefordert, die erste Rate pro Actie bis zum 1. November c. bei H. u. Sohn in Rotterdam oder § u. Steinmetz in Dortmund beziehen wir uns auf §. 31 un Dortmund, 1. Oktober 1856. Der Verwaltungsrath.

---drr.

6 Wochen bei uns melden. Wehlau, den 29. September 1856.

b---h Gc. 13 8 Der Magistrat.

erren Brewer inzu zahlen und e Statutes.

e 5

e [1976]

Die verloosten Polnischen Schatz⸗Obligationen Nr. 9843 und 147,269 à 500 Ro. und die unverlooste Obligation Nr. 95,407 ³ 150 No. sind verloren worden. selben wird gewarnt.

[19600 Bekanntmachung. Sienstag, den 14. d. Mt., Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem biesigen Marktplatze

nehrere zum Kavalleriedienst nicht mehr geeignete gegen gleich baare Be⸗ den Meistbietenden ver⸗die

1bilch GCIIbkaböbööbp

Stipendienstiftung betr.

Der am 5. Februar 1718 ohne leibliche Nachkommen verstorbene Appellations⸗Rath Georg Andreas Conradi auf Niederauer⸗ bach bei Zwickau hat mittelst letztwilliger Be⸗ 8 stimmung vom 18. Juni 1. publizirt am

17. März 1718, die jährlichen Zinsen eines Kapitals von 3000 Gülden a 21 gGr. zu Stipendien gestiftet. Diese Zinsen sollen fol⸗ gendergestalt vertheilt werden:

a) 8/18 sollen zwei Studiosi, wenn sie auf

eeiner Universität studiren, fünf Jahre lang

genießen.

Berufen hierzu sind zunächst des Stif⸗ ters Verwandte, bei deren Ermangelung Verwandte der Ehefrau desselben, Anna Elisabeth Conradi geborne Horn, und,

oͤnigliche Dienstpferde

ahlung oͤffentlich an kauft werden, was hiermit bekannt gemacht wird. Pasewalk, den 5. Oktober 1856 88 d. EGtoebell., Major und Commandeur des tegiments (Königin)

2ten Kürrssier⸗

e“”“ Mit Bezug auf unser Publikandum vom 18ten August e. machen wir hiermit bekannt, daß von den gemäß Privilegiums vom 14. März 1845 (Geset⸗Sammlung pro 1845 pasg. 209 seq) aus⸗ gegebenen Memler Stadt⸗Obligationen folgende Nummern: Nr. 15. 36. 84. 136. 138. 144. 149. 240. 266 und 272 durch

die Stadt⸗

sich mit ihren Bewerbungen innerhalb spätestens

Vor dem Ankauf der⸗

er Conradi'schen

in einer der drei ersten Fakultäten den Doctorgrad, oder in der philosophischen akultät den Magistergrad erlangen.

c) 1/18 soll dem Collator der bei a und b gedachten Stipendien

und

d) 1/18 einer milden Stiftung zu Dresden für dasige Arme,

zukommen.

Die Collatur soll nach der Vorschrift des Stifters dem Aeltesten seines Namens unter seinen Verwandten zustehen.

Nachdem sich längere Zeit hindurch kein be⸗ rufenes Familienglied zur Collatur gemeldet hatte, ist dieselbe durch Reskript vom 4ü. Februar 1784 von dem vormaligen Kirchenrathe zu Dres⸗ den interimistisch dem Stadtrathe zu Zwickau und eine Aufsicht darüber dem Superintendenten und dem Justizamtmann allda übertragen wor⸗ den. Dieses Verhältniß hat bis jetzt fortbe⸗ standen, weil auch seitdem kein berechtigtes F milienglied sich um die Collatur beworben hat.

Nach einer im Jahre 1781 amtlich angefer⸗ tigten Stammtafel sind damals aus des Stif⸗ ters Verwandtschaft männliche Nachkommen sei⸗ nes Namens nur noch von dessen Halb⸗Bru⸗ der vorhanden gewesen; nämlich vier Söhne des im Jahre 1758 gestorbenen Johann Fried⸗ rich Conradi, vormaligen Pfarrers zu Für⸗ stenwalde bei Altenberg, als:

1) der preußische Regiments⸗Feldscheerer Karl Heinrich Conradi zu Neuß, geboren 1737, verehelicht 1764, der Kaufmann Friedrich Wilhelm Conradi zu Dresden, geboren 1739, verehelicht 1766, der Kaufmann Johann August Conradi zu Radeberg, geboren 1740, verehelicht 1777,

und der Bauergutsbesitzer Traugott Sigismund Conradi zu Fürstenwalde, geboren 1744, verehelicht 1782, welcher im Jahre 1813 mit Hinterlassung eines Sohnes gestor⸗ ben ist.

Wenn nun gegenwärtig daran gelegen ist, zu erfahren, ob zur Collatur dieser Stiftung be⸗ rechtigte männliche Familienglieder des Con⸗ radischen Namens noch vorbanden sind, so werden in Folge hoher Auftrags-Verordnung von uns bierdurch alle diejenigen, welche auf die Collatur der hier beschriebenen Conradischen Stiftung ein Recht zu haben vermeinen, auf⸗ gefordert, sich bei Verlust dieses Rechtes binnen 3 Monaten und spätestens bis zu

dem 18. Dezember 1856 bei uns, dem Stadtrathe zu Zwickau, mit Ueber⸗ reichung der zu ihrer Legitimation erforderlichen

Zeugnisse schriftlich anzumelden, auch zugleich

darüber zu erklären, ob sie zur Uebernahme der

Collatur geneigt sind, dafern ihnen dieselb

stiftungsmäßig zufallen sollte.

Die Verwandtschaft mit dem Stifter kann, wie zur Erleichterung für die Betheiligten hier⸗ mit bemerkt wird, durch die Bescheinigung der Abstammung von dem oben genannten Johann Friedrich Conradi, vormaligen Pfarrer zu Fürstenwalde, oder von einem seiner genannten vier Söhne nachgewiesen werden.

Zwickau, am 1. September 1856 Der Stadtrath daselbst.

E

11858]) Kundmachung.

Die Ausführung der Unterbau⸗Arbeiten für die Bahn von Außig nach Teplitz pr. 2 ½ Meilen wird im Wege schriftlicher Offerte an Unter⸗ nehmer entweder im Ganzen oder in zwei Sec⸗ tionen gegen Einbeitspreise überlassen.

Das Bauprosekt und die Baubedingnisse! gen im Büreau der unterzeichneten Geschäfts⸗

behufs der fati

hu- eren Amor i0 3 I“ JZEI111“*“

11“ wenn auch von diesen Niemand studirt, leitung in Teplitz, Muhlstraße Nr. 330 e 6r CM1 s de Kaiser von Rußland) bis 15. Oktober d. J.

zwei „arme studirende Kinde““ aus des b

ö ; -Einsicht bereit.

Stifters Geburtsstadt Zwickau. zur Einsich 8 1161“”

8/18 sind zu 8 Feiraths⸗Stipen⸗ Die Offerten können in dem b8Fgelen Buͤ⸗

2₰ 8 8 902 8 88 * 8 N 3 8 Vr N ds

dium, welches jedoch nur einmal ausge⸗ reau bis 15. Oktober d. J, 6 Uhr Abends,

Mastrichter Eisenbahn⸗Gesellschaft Nr. 21,782 bis einschließlich 21,807 hat uns angezeigt, daß ihm diese Actien, jedoch ohne die Dividenden⸗ scheine, abhanden gekommen seien. Wir er⸗ lassen daher hiermit die öffentliche Aufforde⸗ rung, jene Dokumente an uns einzuliefern, oder die etwaigen Rechte daran geltend zu machen, widrigenfalls wir auf den Antrag des Eigenthümers und nach Vorschrift des Art. 13 der Statuten die Amortisation der Dokumente beim Königlichen Landgerichte nach⸗ suchen und, nachdem solche ausgesprochen, an

seine Functionen niederlegen; 2) der künftige aus sieben Mitgliedern bestehende Gesellschafts⸗Ausschuß gewählt werden. Nach §. 25 des Statutes können nur diejenigen Besitzer von Actien an der General⸗Versamm⸗ Füs am 25. September 1856 lung Theil nehmen, welche ihren Besitz in den Büchern der Gesellschaft haben eintragen lassen geloost worden.

2„ Memo 0— 2 8 .: 21 . 8 8 f was spätestens acht Tage vor der General⸗Versammlung J„ Henn den 27. September 1856. zahlt wird, für maͤnnliche oder weibliche überreicht werden; woheh bemenkt erisch ale stattgefunden haben muß. Die Einschreibung erfolgt auf schriftliche Anmeldung bei dem geschäfts⸗ 8 s Verwandte des Stifters bestimmt, derge⸗ h. 8 ö 9 mr. en 1es 4 be⸗ führenden Comité, entweder gegen Vorzeigung der ausgegebenen Interims⸗Scheine (Actien) oder stealt, daß unter mehreren Bewerbern die he InBneceib. liacoti de.en eines als genügend erscheinenden Scheines über den Besitz derselben. ktgog- 8 1 Nähe der Verwandtschaft entscheidet. Den⸗ Nachweis über ihre Qua ification beizubringe 110. Aufforderung.

8 2„1 . 8 D haben. Spätestens einen Tag vor der General⸗Versammlung die bei der hiesigen höhern Büͤrgerschule

selben Zinsenantheil sollen auch diejenigen öʒ“

ü je Besi icht 6,26 des Statute b der unter a bezeichneten Stivendiaten aus Teplitz, den 21. September 1856. müssen die Besitzer von Interimsscheinen oder deren Bevollmächtigte sich nach §. 26 be 9 gewordene 4te Oberlehrerstelle für den ö“ ö“ shematischen und physikalischen Unterricht auf

sclden⸗Tilgungs⸗Kommission unter dem Vor⸗ site des Magistrats

des Stifters Verwandtschaft als Promo⸗ Die Geschäͤftsleitung der Außig⸗Teplitzer Eisen⸗ tions⸗Stipendium genießen können, welche bahn⸗ und Bergbau⸗Gesellsch