W“ tober.
glichen Hoheiten d lenburg⸗Schwerin und
Der Prinz Friedrich der Niederlande sind auf Schloß Sanssouci eingetroffen. 8 und die Erbprinzessin von in Potsdam eingetroffen und
. re Hoheiten der Erbprinz Antlt- Desfau sind von Dessau im Königlichen Schlosse abgestiegen.
um für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Regierungs⸗ und Baurath Hirschberg ist die erledigte Regierungs⸗ und Bauraths⸗Stelle in Liegnitz verliehen worden.
Der Kreis⸗Baumeister Hillenkamp zu Marienwerder ist zum
Königlichen Bau⸗Inspektor ernannt und demselben die Bau⸗ Inspektorstelle zu Schlochau verliehen worden.
Iustiz⸗ tinisterium. 1
Der Kreisrichter Ritter zu Goldapp ist zum Rechtsanwalt für den Bezirk des Kreisgerichts zu Heydekrug mit Anweisung seines Wohnsitzes in Heydekrug und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Insterburg ernannt, auch ist ihm wider⸗
ruflich die Rechtsanwalts⸗Praxis im Bezirk des Kreisgerichts zu
Kaukehmen eingeräumt; so wie
Den bisher zu Pyritz, im Bezirke des Kreisgerichts zu Star⸗ gard in Pommern angestellten Rechtsanwalt und Notar Soenderop die Verlegung des hnsitzes nach Stargard estattet worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ Medizinal⸗Angelegenbeiten.
Am Gymnasium zu Paderborn sind der Oberlehrer Dr. Feaux, bisher an der Rheinischen Ritter⸗Akademie zu Bedburg, als Ober⸗ Lehrer und der Hülfslehrer Friedrich Wilhelm Grimme, seither am Gymnasium zu Münster, so wie der Hülfslehrer Dr. Franz Volpert, bisher am Progymnasium zu Warendorf,
als ordentliche Lehrer angestellt; 8
Die Berufung des Lehrers am Gymnasium zu Herford, Wil⸗
helm Bachmann zum ordentlichen Lehrer am Gymnasium zu Bielefeld genehmigt; ferner
Der Lehrer Dr. Weeg und der Schulamts⸗Kandidat Dr.
Plifke bei der Realschule zu Münster angestellt worden.
Bekanntmachung vom 15. Oktober 1856 — in Be-⸗ treff der an diesem Tage stattgefundenen Ziehung
Bei der in Gemäßheit unserer Bekanntmachung vom 22. August d. J. heute stattgefundenen Vier und zwanzigsten Ziehung sind von den Seehandlungs⸗Prämien⸗Scheinen die 108 Serien:
202. 370. 674.
79. 81. 118. 316. 324. 343. 631. 641. 653.
143. 352. 672.
211. 445. 714.
271. 302. 535. 548. 717. 719.
735. 746. 760. 897. 923. 931. 1061. 1075. 1105. 1291. 1292. 1338. 1426. 1493. 1499. 1650. 1657. 1663. 1747. 1777. 1817. 2031. 2032. 2052. 2366. 2374. 2382.
gezogen worden, welche die Nummern: 1
von bis einschließlich
2,701 — 2,800 7,801 — 7,900
8,001 — 8,100 11,701 — 11,800 14,201 — 14,300 20,101 — 20,200 21,001 — 21,100 27,001 — 27,100 30,101 — 30,200 30,801 — 30,900 31,501 — 31,600 32,301 — 32,400 34,201 — 34,300 35,101 — 35,200 36,901 — 37,000 44,401 — 44,500 53,401 — 53,500 54,701 — 54,800 58,901 — 59,000 63,001 — 63,100 64,001 — 64,100 65,201 — 65,300
7,101 — 67,200 67,301 — 67,400 71,301 — 71,400 71,601 — 71,700 71,801 — 71,900 71,901 — 72,000 72,901 — 73,000 73,401 — 73,500 74,501 — 74,600 75,901 — 76,000 78,401 — 78,500 78,501 — 78,600 81,901 — 82,000 84,701 — 84,800
enthalten.
Dem §. 6 der Bekanntmachung vom 30. Juli 1832 zufolge, wird die ausgelooste Prämie von 110 Rthlr. für jeden Schein, am 15. Januar 1857 und an den folgenden Tagen hier in Berlin durch die Haupt⸗Seehandlungs⸗Kasse (Jägerstraße Nr. 21) gegen Rückgabe des Original⸗Prämien⸗Scheins an jeden Inhaber, dessen
von bis einschließlich
87,401 — 87,500 89,101 — 89,200 89,601 — 89,700 92,201 — 92,300 93,001 — 93,100 93,801 — 93,900 96,301 — 96,400 98,701 — 98,800 99,201 — 99,300 101,001 — 101,100 101,801 — 101,900 106,001 — 106,100 107,401 — 107,500 110,401 — 110,500 117,501 — 117,600 118,601 — 118,700 122,301 — 122,400 122,601 — 122,700 123,101 — 123,200 124,901 — 125,000 129,001 — 129,100 129,101 — 129,200 133,701 — 133,800 135,901 — 136,000 138,601 — 138,700 208,801 — 208,900 138,801 — 138,900 215,201 — 215,300 140,301 — 140,400 223,601 — 223,700 141,401 — 141,500 231,701 — 231,800 142,301 — 142,400 236,401 — 236,500 142,501 — 142,600 236,501 — 236,600 149,201 — 149,300 237,301 — 237,400 149,801 — 149,900 238,101 — 238,200 152,501 — 152,600 243,601 — 243,700 153,901 — 154,000 244,901 — 245,000 156,101 — 156,200 245,501 — 245,000 156,201 — 156,300 250,101 — 250,200
von bis einschließlg
161,801 — 107,9 164,201 — 164,300 164,901 — 165,00, 165,601 — 165700 166,201 — 166,300 167,401 — 167,500 167,701 — 167,800 168,201 — 168,300 169,601 — 169,700 173,601 — 173,700 173,701 — 173,800 174,601 — 174,00 177,601 — 177,70] 181,601 — 181,700 187,101 — 187,200 187,501 — 187,000 188,701 — 188,800 188,901 — 189,000 192,501 — 192,000 202,701 — 202,800 203,001 — 203,100 203,101 — 203,200 205,101 — 205,200 207,901 — 208,000
7
Legitimation einer weiteren Prüfung nicht unterworfen wird, in Preußischem Courant gezahlt.
Wer aber seine Prämie im Laufe von vier Jahren nicht er⸗ hebt, hat sie nach den näheren Bestimmungen, welche die vorer⸗ wähnte, dem Prämien⸗Scheine beigedruckte Bekanntmachung enthalt verwirkt, und wird ihr Betrag zu milden Zwecken verwendet.
Mit der Absendung der Prämien⸗Beträge durch die Post und der damit verknüpften Korrespondenz wird sich die Haupt⸗Seehand⸗ lungs⸗Kasse nicht befassen. v“ v“
Berlin, den 15. Oktober 1856.
— f 2 General⸗Direction der Seehandlungs⸗Societät. Remmert.
Camphausen.
Aq
Die Erneuerung der Loose zur bevorstehenden; 114ter Königlichen Klassen⸗Lotterie, welche bis zum 24 ber c. bei Verlust des Anrechts dazu geschehen muß, in Erinnerung gebracbctht.
Berrlin, den 16. Okto er 1856.
“
Berlin, 15. Oktober.
ihm verliehenen Commandeur⸗Kreuzes erster Klasse mit Eichenlaub
scheHessen. Kassel, 14. Oktober. In der heutigen offent⸗
1983
m für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.
Verfügung vom 30. September 1856 — betreffend
die Bestimmung, daß formell qualifizirte Beamte
nicht gleichzeitig mit den kommissarischen und den
Vermessungs⸗Geschäften in der nämlichen Aus⸗ einandersetzungs⸗Sache zu beauftragen sind.
Alus dem in der Gemeinheitstheilungs⸗Sache von N. über den Ansatz der Diäten des Oekonomie⸗Kommissions⸗Gehülfen N. erstat⸗ teten Berichte vom 10. d. M. hat das Ministerium ersehen, daß die Königliche Regierung es für zulässig erachtet, einen für beide Gattungen von Arbeiten formell qualifizirten Beamten gleichzeitig mit den kommissarischen und den Vermessungs⸗Geschäften in der nämlichen Sache zu beauftragen.
Diese Ansicht kann jedoch vom Ministerium nicht gebilligt wer⸗ den und die Königliche Regierung wird deshalb veranlaßt, eine solche Vereinigung der erwähnten verschiedenartigen Geschäfte in Eine Hand künftig zu vermeiden.
Berlin, den 30. September 1856.
1“ für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. “ b
Ministerium
Igg.
In Gemäßheit des §. 112 der Bank⸗Ordnung vom 5. Oktober 1846 ist von mir die Errichtung einer Kommandite der preußischen Bank in Nordhausen beschlossen worden. — Ueber den Geschäfts⸗ umfang und die Eröffnung derselben wird das Haupt⸗Bank⸗Direk⸗ torium das Nähere bekannt machen.
Berlin, den 13. Oktober 185656.
1442“ ““ Angekom men: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und General⸗Inspecteur der Artillerie, von Hahn, vom Rhein. Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 5. Division, von Wussow, von Frankfurt a. O.
1G Se. Excellenz der Staatsminister und Ober⸗Präsident der Provinz Westfalen, Dr. von Duesberg, von Münster.
Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, außerordentliche besandte und bevollmächtigte Minister am Kaiserlich französischen Hofe, Graf von Hatzfeldt, von Paris.
Se. Excellenz der Erb⸗Landhofmeister im Herzogthum Schlesien V Kammerherr Graf von Schaffgotsch, von Breslau.
V
gnädi n. r. Se. Majestät der König haben Aller⸗ in gs geruht: Dem Wirklichen Geheimen Legationsrath Balan Nn inisterium der auswärtigen Angelegenheiten, die Erlaubniß zur fmegung des von des Großherzogs von Baden Königliche Hoheit
es Ordens vom Zähringer Löwen zu ertheilen.
8
n Sitzung der Zweiten Kammer der Landstände wurde die Ver⸗
hand 1 baeung über das Wahlgesetz fortgesetzt und (mit Ausnahme der Schla 3 und 9, worüber der Ausschuß noch zu berichten hat), zum
cesg geführt worauf die Sitzung in eine vertrauliche überging.
Frankfurt, 13. Oktober. Freiherr v. Brenner⸗Felsach, der zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Oesterreichs am griechischen Hofe ernannt ist, begiebt sich mit dem⸗ selben Schiffe auf seinen neuen Posten, welches den König O,‚tto nach Athen zurückführt. (Fr. Bl.)
Schweiz. Bern, 12. Oktober. Auf das Ansuchen der Großherzoglich badischen Gesandtschaft theilt der Bundesrath fol⸗ gende Erklärung derselben, betreffend Niederlassungs⸗Ver⸗ hältnisse, den Ständen durch Kreisschreiben vom 8. Oktober mit:
Daß künftig und in so lange von der Schweiz Gegenrecht geübt werde, die Bürger der Schweiz in Bezug auf die Gestattung des Auf⸗ enthalts in einer badischen Gemeinde und der Betreibung von Landbau, Handel und Gewerbe nach den gleichen Bestimmungen wie inländische
Nichtgemeindeglieder behandelt werden und keinen ausnahmsweisen Be⸗ schränkungen oder Lasten unterworfen werden sollen.
Der Bundesrath überläßt es den Ständen, die diesfalls ge⸗ eigneten Verfügungen von sich aus zu treffen, da ein Niederlassungs⸗ vertrag zwischen der Schweiz und dem Großherzogthum Baden be⸗ kanntlich nicht besteht, somit auch aus jener Erklärung für die Schweiz keine Verbindlichkeiten hergeleitet werden können. (Fr. P.)
Frankreich. Paris, 13. Oktober. Nach dem „Moniteur“ empfing der Kaiser gestern den General Kheredine, der ihm im Auftrage des Bey's von Tunis eine Wiege für den Kaiserlichen Prinzen überbrachte. — Der Minister des Innern hat durch Rund⸗ schreiben die Präfekten angewiesen, in den Provinzen den Eifer der Polizei⸗Kommissare zu mäßigen, die oft dadurch, daß sie gegen unbedeutende Uebertretungen oder Vergehen mit äußerster Strenge einschreiten, keine friedliche Stimmung gegen die Regierung erwecken. — Man hat bemerkt, daß bei den zahlreichen Streitigkeiten, zu denen der neuliche Ausziehtag zwischen den Haus⸗ Eigenthümern und ihren Miethsleuten Anlaß gab, die Polizei⸗ Kommissare den letzteren, namentlich wenn sie zur Arbeiterklasse gehörten, in allen Fällen Recht gaben, wo sich die streitige Frage nur irgend zu ihren Gunsten wenden ließ. — Der Marine⸗Minister hat den See⸗Präfekten und Stations⸗Kommandanten durch Rund⸗ schreiben angezeigt, daß an Bord sämmtlicher Kriegsschiffe der Kaiserlichen Marine eine Subscription für eine dem Schöpfer der französischen Marine, Colbert, zu errichtende Bildsäule eröffnet wer⸗ den soll. Ein zweites Rundschreiben untersagt aufs bestimmteste die Einschiffung von Frauen an Bord von Schiffen der Kaiserl. Ma⸗ rine. — Aus Marseille wird gemeldet, daß am 10ten die Zweig⸗ bahn von Aix eröffnet wurde. — Herr von Ronceray, der im Auf⸗ trage der Nordbahn⸗Direction den flüchtigen Dieben nach Amerika nachgereist war, ist wieder hier angelangt. Bei seiner Abreise von New⸗York saßen die Gebrüder Grellet und Perrault dort im Ge⸗- fängnisse; Carpentier und den anderen Mitschuldigen war man auf
der Spur, und wahrscheinlich sind sie in diesem Augenblicke bereits V verhaftet.
Der „Köln. Ztg.“ wird aus Paris, den 14. Oktober, Mor⸗ gens, telegraphisch gemeldet, daß die Gesandten Frankreichs und Englands von Neapel abberufen seien und beide Flotten sollten noch denselben Tag nach Neapel unter Segel gehen. Marquis Antonelli, der neapolitanische Gesandte in Paris, würde sich nach Brüssel begeben.
Spanien. Aus Madrid vom 12. Oktober wird telegra⸗ phirt: „Das Ministerium hat seine Entlassung eingereicht; sie ist von der Königin angenommen worden. Ihre Majestät hat den Marschall Narvaez mit Bildung eines neuen Kabinets beauf-⸗ tragt, in welchem er den Vorsitz führen wird.“ — Eine zweite Depesche aus Madrid, vom 13ten, lautet: „Die Zusammensetzung des neuen Kabinettes ist folgende: Auswärtiges, Pidalz Finanzen, Seivas; Inneres, Nocedal; Justiz, Arzuelas; Krieg, Ur⸗ bistondo; Marine, General Lersundi. General Dulce ist als General-Capitain von Madrid durch General Sanz ersetzt wor⸗ den. General Pezuela ist zum General⸗Direktor der Kavallerie ernannt.“ Die pariser „Vérité“ giebt eine Liste des neuen Mi⸗ nisteriums, in welcher Narvaez als Conseils⸗Präsident aufgeführt ist. — In einer uns zugegangenen telegraphischen Depesche wird auch Narvaez als Conseils⸗Präsident genannt.
8 Portugal. Lissabon, 9. Oktober. Die Portugiesen, welche kürzlich den Hafen Ambriz an der afrikanischen Westküste von Neuem okkupirten, haben denselben, so wie den gleichnamigen Fluß für die Grenze der Provinz Angola erklärt. Zu Ambriz ist ein Zollhaus errichtet worden. Ein gewisser Gattai hat der por⸗ tugiesischen Regierung den Vorschlag gemacht, einen elektrischen Telegraphen zwischen Portugal und Brasilien zu legen.
Italien. Genua, 11. Oktober. Dem „Corriere Mercan⸗ tile“ zufolge wären die Dampffregatten „Carlo Alberto“ und „Governolo“, die Segelfregatte „Eurydice“ und der Transport⸗ Dampfer „Tanaro“ zum Auslaufen nach Ajaccio bereit. Die „Constituzione“ würde der Kaiserin⸗Mutter von Rußland zur Ver⸗ fügung gestellt bleiben.