1856 / 244 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

W“ tober.

glichen Hoheiten d lenburg⸗Schwerin und

Der Prinz Friedrich der Niederlande sind auf Schloß Sanssouci eingetroffen. 8 und die Erbprinzessin von in Potsdam eingetroffen und

. re Hoheiten der Erbprinz Antlt- Desfau sind von Dessau im Königlichen Schlosse abgestiegen.

um für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Regierungs⸗ und Baurath Hirschberg ist die erledigte Regierungs⸗ und Bauraths⸗Stelle in Liegnitz verliehen worden.

Der Kreis⸗Baumeister Hillenkamp zu Marienwerder ist zum

Königlichen Bau⸗Inspektor ernannt und demselben die Bau⸗ Inspektorstelle zu Schlochau verliehen worden.

Iustiz⸗ tinisterium. 1

Der Kreisrichter Ritter zu Goldapp ist zum Rechtsanwalt für den Bezirk des Kreisgerichts zu Heydekrug mit Anweisung seines Wohnsitzes in Heydekrug und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Insterburg ernannt, auch ist ihm wider⸗

ruflich die Rechtsanwalts⸗Praxis im Bezirk des Kreisgerichts zu

Kaukehmen eingeräumt; so wie

Den bisher zu Pyritz, im Bezirke des Kreisgerichts zu Star⸗ gard in Pommern angestellten Rechtsanwalt und Notar Soenderop die Verlegung des hnsitzes nach Stargard estattet worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ Medizinal⸗Angelegenbeiten.

Am Gymnasium zu Paderborn sind der Oberlehrer Dr. Feaux, bisher an der Rheinischen Ritter⸗Akademie zu Bedburg, als Ober⸗ Lehrer und der Hülfslehrer Friedrich Wilhelm Grimme, seither am Gymnasium zu Münster, so wie der Hülfslehrer Dr. Franz Volpert, bisher am Progymnasium zu Warendorf,

als ordentliche Lehrer angestellt; 8

Die Berufung des Lehrers am Gymnasium zu Herford, Wil⸗

helm Bachmann zum ordentlichen Lehrer am Gymnasium zu Bielefeld genehmigt; ferner

Der Lehrer Dr. Weeg und der Schulamts⸗Kandidat Dr.

Plifke bei der Realschule zu Münster angestellt worden.

Bekanntmachung vom 15. Oktober 1856 in Be-⸗ treff der an diesem Tage stattgefundenen Ziehung

Bei der in Gemäßheit unserer Bekanntmachung vom 22. August d. J. heute stattgefundenen Vier und zwanzigsten Ziehung sind von den Seehandlungs⸗Prämien⸗Scheinen die 108 Serien:

202. 370. 674.

79. 81. 118. 316. 324. 343. 631. 641. 653.

143. 352. 672.

211. 445. 714.

271. 302. 535. 548. 717. 719.

735. 746. 760. 897. 923. 931. 1061. 1075. 1105. 1291. 1292. 1338. 1426. 1493. 1499. 1650. 1657. 1663. 1747. 1777. 1817. 2031. 2032. 2052. 2366. 2374. 2382.

gezogen worden, welche die Nummern: 1

von bis einschließlich

2,701 2,800 7,801 7,900

8,001 8,100 11,701 11,800 14,201 14,300 20,101 20,200 21,001 21,100 27,001 27,100 30,101 30,200 30,801 30,900 31,501 31,600 32,301 32,400 34,201 34,300 35,101 35,200 36,901 37,000 44,401 44,500 53,401 53,500 54,701 54,800 58,901 59,000 63,001 63,100 64,001 64,100 65,201 65,300

7,101 67,200 67,301 67,400 71,301 71,400 71,601 71,700 71,801 71,900 71,901 72,000 72,901 73,000 73,401 73,500 74,501 74,600 75,901 76,000 78,401 78,500 78,501 78,600 81,901 82,000 84,701 84,800

enthalten.

Dem §. 6 der Bekanntmachung vom 30. Juli 1832 zufolge, wird die ausgelooste Prämie von 110 Rthlr. für jeden Schein, am 15. Januar 1857 und an den folgenden Tagen hier in Berlin durch die Haupt⸗Seehandlungs⸗Kasse (Jägerstraße Nr. 21) gegen Rückgabe des Original⸗Prämien⸗Scheins an jeden Inhaber, dessen

von bis einschließlich

87,401 87,500 89,101 89,200 89,601 89,700 92,201 92,300 93,001 93,100 93,801 93,900 96,301 96,400 98,701 98,800 99,201 99,300 101,001 101,100 101,801 101,900 106,001 106,100 107,401 107,500 110,401 110,500 117,501 117,600 118,601 118,700 122,301 122,400 122,601 122,700 123,101 123,200 124,901 125,000 129,001 129,100 129,101 129,200 133,701 133,800 135,901 136,000 138,601 138,700 208,801 208,900 138,801 138,900 215,201 215,300 140,301 140,400 223,601 223,700 141,401 141,500 231,701 231,800 142,301 142,400 236,401 236,500 142,501 142,600 236,501 236,600 149,201 149,300 237,301 237,400 149,801 149,900 238,101 238,200 152,501 152,600 243,601 243,700 153,901 154,000 244,901 245,000 156,101 156,200 245,501 245,000 156,201 156,300 250,101 250,200

von bis einschließlg

161,801 107,9 164,201 164,300 164,901 165,00, 165,601 165700 166,201 166,300 167,401 167,500 167,701 167,800 168,201 168,300 169,601 169,700 173,601 173,700 173,701 173,800 174,601 174,00 177,601 177,70] 181,601 181,700 187,101 187,200 187,501 187,000 188,701 188,800 188,901 189,000 192,501 192,000 202,701 202,800 203,001 203,100 203,101 203,200 205,101 205,200 207,901 208,000

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Legitimation einer weiteren Prüfung nicht unterworfen wird, in Preußischem Courant gezahlt.

Wer aber seine Prämie im Laufe von vier Jahren nicht er⸗ hebt, hat sie nach den näheren Bestimmungen, welche die vorer⸗ wähnte, dem Prämien⸗Scheine beigedruckte Bekanntmachung enthalt verwirkt, und wird ihr Betrag zu milden Zwecken verwendet.

Mit der Absendung der Prämien⸗Beträge durch die Post und der damit verknüpften Korrespondenz wird sich die Haupt⸗Seehand⸗ lungs⸗Kasse nicht befassen. v“ v“

Berlin, den 15. Oktober 1856.

f 2 General⸗Direction der Seehandlungs⸗Societät. Remmert.

Camphausen.

Aq

Die Erneuerung der Loose zur bevorstehenden; 114ter Königlichen Klassen⸗Lotterie, welche bis zum 24 ber c. bei Verlust des Anrechts dazu geschehen muß, in Erinnerung gebracbctht.

Berrlin, den 16. Okto er 1856.

Berlin, 15. Oktober.

ihm verliehenen Commandeur⸗Kreuzes erster Klasse mit Eichenlaub

scheHessen. Kassel, 14. Oktober. In der heutigen offent⸗

1983

m für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Verfügung vom 30. September 1856 betreffend

die Bestimmung, daß formell qualifizirte Beamte

nicht gleichzeitig mit den kommissarischen und den

Vermessungs⸗Geschäften in der nämlichen Aus⸗ einandersetzungs⸗Sache zu beauftragen sind.

Alus dem in der Gemeinheitstheilungs⸗Sache von N. über den Ansatz der Diäten des Oekonomie⸗Kommissions⸗Gehülfen N. erstat⸗ teten Berichte vom 10. d. M. hat das Ministerium ersehen, daß die Königliche Regierung es für zulässig erachtet, einen für beide Gattungen von Arbeiten formell qualifizirten Beamten gleichzeitig mit den kommissarischen und den Vermessungs⸗Geschäften in der nämlichen Sache zu beauftragen.

Diese Ansicht kann jedoch vom Ministerium nicht gebilligt wer⸗ den und die Königliche Regierung wird deshalb veranlaßt, eine solche Vereinigung der erwähnten verschiedenartigen Geschäfte in Eine Hand künftig zu vermeiden.

Berlin, den 30. September 1856.

1“ für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. b

Ministerium

Igg.

In Gemäßheit des §. 112 der Bank⸗Ordnung vom 5. Oktober 1846 ist von mir die Errichtung einer Kommandite der preußischen Bank in Nordhausen beschlossen worden. Ueber den Geschäfts⸗ umfang und die Eröffnung derselben wird das Haupt⸗Bank⸗Direk⸗ torium das Nähere bekannt machen.

Berlin, den 13. Oktober 185656.

1442“ ““ Angekom men: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und General⸗Inspecteur der Artillerie, von Hahn, vom Rhein. Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 5. Division, von Wussow, von Frankfurt a. O.

1G Se. Excellenz der Staatsminister und Ober⸗Präsident der Provinz Westfalen, Dr. von Duesberg, von Münster.

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, außerordentliche besandte und bevollmächtigte Minister am Kaiserlich französischen Hofe, Graf von Hatzfeldt, von Paris.

Se. Excellenz der Erb⸗Landhofmeister im Herzogthum Schlesien V Kammerherr Graf von Schaffgotsch, von Breslau.

V

gnädi n. r. Se. Majestät der König haben Aller⸗ in gs geruht: Dem Wirklichen Geheimen Legationsrath Balan Nn inisterium der auswärtigen Angelegenheiten, die Erlaubniß zur fmegung des von des Großherzogs von Baden Königliche Hoheit

es Ordens vom Zähringer Löwen zu ertheilen.

8

n Sitzung der Zweiten Kammer der Landstände wurde die Ver⸗

hand 1 baeung über das Wahlgesetz fortgesetzt und (mit Ausnahme der Schla 3 und 9, worüber der Ausschuß noch zu berichten hat), zum

cesg geführt worauf die Sitzung in eine vertrauliche überging.

Frankfurt, 13. Oktober. Freiherr v. Brenner⸗Felsach, der zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Oesterreichs am griechischen Hofe ernannt ist, begiebt sich mit dem⸗ selben Schiffe auf seinen neuen Posten, welches den König O,‚tto nach Athen zurückführt. (Fr. Bl.)

Schweiz. Bern, 12. Oktober. Auf das Ansuchen der Großherzoglich badischen Gesandtschaft theilt der Bundesrath fol⸗ gende Erklärung derselben, betreffend Niederlassungs⸗Ver⸗ hältnisse, den Ständen durch Kreisschreiben vom 8. Oktober mit:

Daß künftig und in so lange von der Schweiz Gegenrecht geübt werde, die Bürger der Schweiz in Bezug auf die Gestattung des Auf⸗ enthalts in einer badischen Gemeinde und der Betreibung von Landbau, Handel und Gewerbe nach den gleichen Bestimmungen wie inländische

Nichtgemeindeglieder behandelt werden und keinen ausnahmsweisen Be⸗ schränkungen oder Lasten unterworfen werden sollen.

Der Bundesrath überläßt es den Ständen, die diesfalls ge⸗ eigneten Verfügungen von sich aus zu treffen, da ein Niederlassungs⸗ vertrag zwischen der Schweiz und dem Großherzogthum Baden be⸗ kanntlich nicht besteht, somit auch aus jener Erklärung für die Schweiz keine Verbindlichkeiten hergeleitet werden können. (Fr. P.)

Frankreich. Paris, 13. Oktober. Nach dem „Moniteur“ empfing der Kaiser gestern den General Kheredine, der ihm im Auftrage des Bey's von Tunis eine Wiege für den Kaiserlichen Prinzen überbrachte. Der Minister des Innern hat durch Rund⸗ schreiben die Präfekten angewiesen, in den Provinzen den Eifer der Polizei⸗Kommissare zu mäßigen, die oft dadurch, daß sie gegen unbedeutende Uebertretungen oder Vergehen mit äußerster Strenge einschreiten, keine friedliche Stimmung gegen die Regierung erwecken. Man hat bemerkt, daß bei den zahlreichen Streitigkeiten, zu denen der neuliche Ausziehtag zwischen den Haus⸗ Eigenthümern und ihren Miethsleuten Anlaß gab, die Polizei⸗ Kommissare den letzteren, namentlich wenn sie zur Arbeiterklasse gehörten, in allen Fällen Recht gaben, wo sich die streitige Frage nur irgend zu ihren Gunsten wenden ließ. Der Marine⸗Minister hat den See⸗Präfekten und Stations⸗Kommandanten durch Rund⸗ schreiben angezeigt, daß an Bord sämmtlicher Kriegsschiffe der Kaiserlichen Marine eine Subscription für eine dem Schöpfer der französischen Marine, Colbert, zu errichtende Bildsäule eröffnet wer⸗ den soll. Ein zweites Rundschreiben untersagt aufs bestimmteste die Einschiffung von Frauen an Bord von Schiffen der Kaiserl. Ma⸗ rine. Aus Marseille wird gemeldet, daß am 10ten die Zweig⸗ bahn von Aix eröffnet wurde. Herr von Ronceray, der im Auf⸗ trage der Nordbahn⸗Direction den flüchtigen Dieben nach Amerika nachgereist war, ist wieder hier angelangt. Bei seiner Abreise von New⸗York saßen die Gebrüder Grellet und Perrault dort im Ge⸗- fängnisse; Carpentier und den anderen Mitschuldigen war man auf

der Spur, und wahrscheinlich sind sie in diesem Augenblicke bereits V verhaftet.

Der „Köln. Ztg.“ wird aus Paris, den 14. Oktober, Mor⸗ gens, telegraphisch gemeldet, daß die Gesandten Frankreichs und Englands von Neapel abberufen seien und beide Flotten sollten noch denselben Tag nach Neapel unter Segel gehen. Marquis Antonelli, der neapolitanische Gesandte in Paris, würde sich nach Brüssel begeben.

Spanien. Aus Madrid vom 12. Oktober wird telegra⸗ phirt: „Das Ministerium hat seine Entlassung eingereicht; sie ist von der Königin angenommen worden. Ihre Majestät hat den Marschall Narvaez mit Bildung eines neuen Kabinets beauf-⸗ tragt, in welchem er den Vorsitz führen wird.“ Eine zweite Depesche aus Madrid, vom 13ten, lautet: „Die Zusammensetzung des neuen Kabinettes ist folgende: Auswärtiges, Pidalz Finanzen, Seivas; Inneres, Nocedal; Justiz, Arzuelas; Krieg, Ur⸗ bistondo; Marine, General Lersundi. General Dulce ist als General-Capitain von Madrid durch General Sanz ersetzt wor⸗ den. General Pezuela ist zum General⸗Direktor der Kavallerie ernannt.“ Die pariser „Vérité“ giebt eine Liste des neuen Mi⸗ nisteriums, in welcher Narvaez als Conseils⸗Präsident aufgeführt ist. In einer uns zugegangenen telegraphischen Depesche wird auch Narvaez als Conseils⸗Präsident genannt.

8 Portugal. Lissabon, 9. Oktober. Die Portugiesen, welche kürzlich den Hafen Ambriz an der afrikanischen Westküste von Neuem okkupirten, haben denselben, so wie den gleichnamigen Fluß für die Grenze der Provinz Angola erklärt. Zu Ambriz ist ein Zollhaus errichtet worden. Ein gewisser Gattai hat der por⸗ tugiesischen Regierung den Vorschlag gemacht, einen elektrischen Telegraphen zwischen Portugal und Brasilien zu legen.

Italien. Genua, 11. Oktober. Dem „Corriere Mercan⸗ tile“ zufolge wären die Dampffregatten „Carlo Alberto“ und „Governolo“, die Segelfregatte „Eurydice“ und der Transport⸗ Dampfer „Tanaro“ zum Auslaufen nach Ajaccio bereit. Die „Constituzione“ würde der Kaiserin⸗Mutter von Rußland zur Ver⸗ fügung gestellt bleiben.