1856 / 246 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

behalt ihrer etwanigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern.

Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Die Unterlassung der hier erforderten Anzei⸗ gen zieht die im §. 147 der Konkurs⸗Ordnung vom 8. Mai 1855 angedeuteten Nachtheile nach fich.

*

[2026] 1 8 Wiederholte Aufkündigung der Posener 3 ⁄½p roz. Pfandbriefe.

Unter Bezug auf unsere Kündigungs⸗Bekannt⸗ machung vom 21. Mai d. J. fordern wir die s aller damals aufgekündigten Posenschen Izproz. Pfandbriefe wiederholentlich auf, ge⸗ dachte Pfandbriefe unverzüglich an unsere Kasse abzuliefern.

Die speziellen Verzeichnisse aller solchergestalt wiederholt aufgerufenen Pfandbriefe sind bei den beiden landschaftlichen Kassen hierselbst und an den Börsen von Berlin und Breslau aus⸗ gehängt, auch in den hiesigen Zeitungen, in den öffentlichen Anzeigern der Königl. Regierungs⸗ Amtsblätter hier und zu Bromberg, so wie in der Berliner Haude und Spenerschen und in der Breslauer Zeitung eingerückt worden. Posen, den 1. Oktober 1856. 8

General⸗Landschafts⸗Direction.

[2029]

Disconto⸗Gesellschaft in Berlin.

Nach Art. 78 des Statuts kann ein Stimm⸗ recht in General⸗Versammlungen nur von den⸗ jenigen Commanditairen ausgeübt werden, deren Commandit⸗Antheile Tausend Thaler oder mehr betragen und spätestens acht Tage vor Beru⸗ fung der General⸗Versammlung nach Art. 36 des Statuts eingeschrieben sind.

Zur Ausführung dieser Bestimmungen machen wir Folgendes bekannt:

Die Einschreibung erfolgt bei uns auf schrift⸗ liches Ersuchen der Commanditaire und gegen Vorzeigung der Kommandit⸗Antheile. Die Nummern derselben, so wie Namen, Stand und Wohnort der Commanditaire müssen deutlich geschrieben sein. Sollen Interimsscheine über Theilzahlungen eingeschrieben werden, so ist außer den Nummern auch die Zahl der Kommandit⸗ Antheile, auf welche sie lauten, anzugeben. Interims⸗Quittungen über vollgezahlte Kom⸗ mandit⸗Antheile werden nicht eingeschrieben, da dieselben (nach unserer Bekanntmachung vom 2. Juli d. J.) gegen die wirklichen Stücke um⸗ zutauschen sind.

Auswärtige Commanditaire können, um die Kosten der Einsendung zu ersparen, auf ihrem Einschreibungsgesuch die Vorzeigung der Com⸗ mandit⸗Antheile durch eine Behörde, welche ein amtliches Siegel führt, oder durch ein mit uns in erbeblichem Geschäfts⸗Verkehr stehendes Handelsbaus bescheinigen lassen.

Ueber die erfolgte Einschreibung ertheilen wir eine von zwei mit der Controle beauftragten Angestellten unterzeichnete Bescheinigung, durch deren Datum der Tag bezeichnet wird, an welchem die Einschreibung stattfand.

Diese Einschreibungs⸗Bescheinigung,“ verbunden mit dem Besitz der eingeschriebe⸗ nen Commandit⸗Antheile zur Zeit der General⸗ Versammlung, ist als Legitimation des Commanditairs zur Theilnahme an den Ge⸗ neral⸗Versammlungen erforderlich, und dient hierfür so lange, als der Besitz sich nicht ändert.

Ueber den Nachweis des letztern zur Zeit der General⸗Versammlungen werden wir, bei der zuerst abzuhaltenden, das Nähere bekannt machen. 8

Berlin, den 30. September 1856.

Dirrection der Disconto⸗Gesellschaft.

L

Zur Lieferung von 2 Stück Eisenbahn⸗Post⸗ wagen steht auf den 25. d. M., Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäfts⸗Lokal ein Sub⸗ missions⸗Termin an.

Die Submissions⸗Offerten sind zu diesem Ter⸗ min verfiegelt und frankirt mit der Aufschrift:

1

(4978]

abzuliefern sind, soll in 2 Loosen im g öffentlichen Submission 1 e-; . g der Hierzu ist ein Termin auf 8- Sonnabend den 8. November d. ae Sehcfa.ge⸗ 10 Uhr, . in unserem Ge ts⸗Lokale (auf Nb 1ehg Cel dens Bahnhofe Lieferungslustige werden aufgefordert Offerten verfiegelt und mit wersgesofdet. „Submission auf die Lieferung v Coaks für die Stargard⸗Posenen Eisenbahn pro 1857“ sher versehen, bis zur angesetzten Termins⸗ 8 8 Eö“ Direktion zusenden. Die Eröffnung der einge 1. Offerten wird im Termin in Gegeniangne . 1a“ etwa persönlich erscheinenden Submittenten 5 Die Lieferung von 20,360,000 preußischen folgen. 1 an. Pfunden Coaks fuür die Stargard⸗Posener Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen in un Eisenbahn, welche frei auf das Ufer bei dem Central⸗Büreau zur Einsicht offen und w Coaks⸗Magazin des Bahnhofes zu Stettin un⸗ auf portofreie Anträge mitgetheilt. mittelbar oberhalb der Eisenbahn⸗Brücke in der Bromberg, den 6. Oktober 1856. Zeit vom 1. Mai bis ultimo Oktober 1857 Königliche Direction der Ostbahn

„Offerte zur Lieferung von Eisenbahn⸗Post⸗ wagen“ an uns einzureichen. Submissions⸗ Exemplare und Bedingungen können hier ein⸗ gesehen oder gegen Erstattung der Kopialien von hier aus bezogen werden. Breslau, den 10. Oktober 1856. Königliches Eisenbahn⸗Kommissariat.

*

Bekanntmachung.

Stargard⸗Posener Eisenbahn.

Stunde portofrei ein⸗

serem erden

Aachen⸗Düsseldorfer Eisenbahn. Betriebs⸗Einnahme pro September 1856 8 pro September 1856 weniger... Das Plus bis ult. August c. betrug .. .f. Ergiebt eine Mehr⸗Einnahme bis ult. September von Aachen, den 12. Oktober 1856. Königliche Direction der Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.

rort⸗Krefeld⸗Kreis Gladbacher Eisenbahn. 21as üü-

1 33,121

41,716 Thlr. 45,558 3,887 Thlr. 20,477 Thlr. 16,590 Thlr.

„†

*2 2 4% 0 02 0

g8, Betriebs⸗Einnahme pro September 1856 .. ... G N 77 * 1855 pro September 1856 mehr Hierzu das Plus bies ult. Augist . . . .. . .... Ergiebt eine Mehr⸗Einnahme bis ult. September Aachen, den 12. Oktober 1856. 3 Königliche Direction der Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.

Düsseldorf⸗Elberfelder Eisenbahn.

Die außerordentliche General⸗Versammlung vom 4. Oktober dieses Jahres, welche zu dem Zwecke eingeladen war, über den Antrag der Verschmelzung der Düsseldorf⸗Elberfelder mit der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn, resp. über den deshalb abgeschlossenen Vertrag vom 22. September dieses Jahres zu beschließen,

ist nicht beschlußfähig gewesen, indem die im §. 32 des Statuts vorgeschriebene Zahl zu stimmender Actien nicht vertreten war. §. 32. Des Statuts bestimmt: General⸗Versammlung beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der Staats⸗Behörde: c) über abändernde Bestimmungen des Statuts, welche jedoch nur nach vorhergehender Bekanntmachung durch die im §. 9 bezeichneten oͤffentlichen Blätter, auf den Antrag des Verwaltungsraths und mit Zustimmung der Inhaber von wenigstens drei Vier⸗ theil sämmtlicher Actien beschlossen werden kEnnen. Sind in der deshalb berufenen Versammlung diese drei Viertheile der Actien nicht vertreten, so wird eine zweite auf gleiche Weise, jedoch zwei Monate vorher und unter Androhung des Präjudizes, eeinberufen, daß eine einfache Stimmenmehrheit über diese Abänderung entscheidet. Es wird daher die zweite

außerordentliche General⸗-Versammlung

zu demselben oben angegebenen Zwecke auf

Mittwoch, den 7. Januar 1857, Morgens 11Uhr, im Gasthofe zum „Prinzen von Preußen“ dahier,

unter angeführtem Präjudiz und mit dem Bemerken einberufen, daß die statutenmäßige erste An⸗ meldung der Actien bis Mittwoch, den 26. November dieses Jahres, Abends 6 Uhr, und die zweite Legitimation in den zwei Tagen vor der General⸗Versammlung spͤtestens bis Dienstag, den 6. Januar künftigen Jahres, Abends 6 Uhr, bewirkt sein muß, und daß nach §. 34 des Statuts jede Actie eine Stimme hat.

Es wird gebeten, den anzumeldenden Actien geordnete Verzeichnisse in Duplo beizufügen und schließlich noch bemerkt, daß Druck-Exemplare des zur Verhandlung kommenden Vertrages der Verschmelzung der Düsseldorf⸗Elberfelder mit der Vergisch⸗Märkischen Eisenbahn vom 22. Seh⸗ tember 1856 bei den Herren Banquiers Baum, Böddinghaus u. Comp hier, von der Heydt⸗Kersten u. Söhne in Elberfeld, Mendelssohn u. Comp. und der Direction der Diskonto⸗Kasse in Berlin entnommen werden können, welchem Vertrage folgende hauptsächliche Bedingungen zum Grunde liegen:

1) Die Düsseldorf⸗Elberfelder Eisenbahn⸗Gesellschaft vereinigt sich mit der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft in der Weise, daß letzkere Aktiva und Possiva der Dusseldorf⸗Elber⸗ felder Eisenbahn⸗Gesellschaft übernimmt und die Stamm⸗Actionaire der letzteren als Stamm⸗ Actionaire in die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗Gesellschaft eintreten mit gleichen Nechten und Pflichten der ältern Actionaire;

2) für je drei Actien der Duͤsseldorf⸗Elberfelder Eisenbahn⸗Gesellschaft giebt die Bergisch⸗Mar⸗ lsch Gb Gesellschaft fünf Actien ihrer Bahn mit Antheil an der Dividende vom .Januar z 3

3) die am Schlusse des laufenden Jahres im Betriebs⸗Fonds vorhandenen Ueberschüͤüsse merhes nach Abzug einer Summe von 36,000 Thaler für den Reserve⸗ und Erneuerungs⸗Foonds der 4500 Thaler Materialienbestand unter die bisherigen Actionaire der Duͤsseldorf⸗Elberfe Eisenbahn⸗Gesellschaft als Dividende pro 1856 vertheilt. Düsseldorf, den 11. Oktober 1856

2*

er Präfident des Verwaltungsraths: 8 Wortmann.

Kölnisch

[2030]

bring ,n, den 15. Oktober 1856. Der Staats⸗Kommissar, Ober⸗Regierungsrath B irck.

e Privat⸗Bank.

Die Banknoten von 10 Thalern werden von heute ab zur Verausgabung kommen, und vn wir deren Beschreibung deshalb hiermit zur öffentlichen Kenntnieas.

ö1I1““

Der Verwaltungsrath, Frz. Heuser.

Smidt.

eschreibung.

Die Noten von 10 Thlr. der Kölnischen Privat⸗Bank sind von weißem mit Naturrand ver⸗

sebenem Ha

KO

den kürzeren die Zahl

Auf der Schauseite befindet sich auf orange

Thaler

10 Zenn

8

nfpapier und haben mit Wasserzeichen an den längeren Seiten die Worte:

gelbem, guillochirtem Grunde der Text:

“X“

im Vierzehn-Thalerfusse 3 0 8 zahlt die

Kölnische Priva, dem Inhaber dieser Yote.

8 Köln, den 1. Mai 1856. Der Verwaltungsrath.

F. Heuser. A. Oppenheim.

Die Direction.

Smiclt.

ferner ein Auszug aus den §§. 17 und 20 des Statuts wie die Strafandrohung und in der

rechten und linken Ecke unten die Bezeichnung Ser. Eingetragen und der Name des Kontrolbeamten.

IV. nebst laufender Nummer, das Wort:

Die Rückseite hat wieder die Zeichnung der 100, 50 und 20 Thalerscheine, und werden die

bier Eckschilder von der Zahl 10 eingenommen.

Auch diese Noten haben den trockenen Kontrolstempel.

[20187 Bekanntmachung..

Die Bürgermeisterstelle in hiesiger Stadt, mit welcher ein jährliches Gehalt von 800 Thlr. berbunden ist, soll auf 12 Jahre wieder besetzt werden. Bewerber, die wenigstens das zweite juristsche Examen bestanden haben, wollen sich unter Beifügung des Nachweises ihrer Qualifi⸗ tation bis zum 15. November cr. bei uns melden.

zeitz, den 15. Oktober 1856.

EEneehedneten.

Lorenz.

[on’ Edictal⸗Citation.

Bei dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga befinden sich für nachbenannte Personen seit einer Reihe von Jahren Deposita, zu deren Empfangnahme die Eigener sich in dem ganzen Zeitbverlauf nicht gemeldet und über deren Leben und Aufenthalt bis hinzu keine Auskünfte haben erlangt werden können, nämlich zum Besten: 1) Des Johann Jacob und des G

Friedrich Gebrüder Paros lawsky, seit länger denn 17 Jahren von hier abwesend, circa (Sohn der Hedwig Paros b lawsky, geb. Tschauke.) 2) des Johann Jacob Brüu⸗ ning; seit länger denn 22 Jah⸗ ren von hier abwesend, circa (Sohn des Knochenhauerge⸗ sellen Johann Benjamin Brüning und der Katha⸗ . rina Margaretha Gründel.) 3) des Heinrich Wirbitzky; angeblich seit 1832 im Militair dienst circa (Sohn des Schuhmachers Ca⸗ simir Wirbitzky und der Anna Nitzkewitz.) 9) Der Wassilissa Larionowa Dobraschewitz; seit vielen Jahren von hier abwesend, eirea (Tochter des Hanfbinders La⸗ rion Alexandrow Sawerin.) Des Schuhmachergesellen Chri stian Träger, seit länger als 15 Jahren von hier abwesend, 6 des Rei 8 eirca les Reinhold Georg Holm, eit vielen Jahren von hier ab⸗ ecfreca Wilhelm Andreas und es Jacob Gebrüder Forbes,

9

seit vielen Jahren von hier ab⸗

wesend circa

(Sohn des Com⸗

mis William Forbes und

der Helena Dorothea Stan⸗ kiewitz.)

8) Des Peter Friedrich Braunschweig; seit vielen Jahren von hier abwesend, circa

(Bruder der weiland Raths⸗ herrin Dorothea Ruff, geb. Braunschweig.)

Des Johann Gottlieb und der Katharina Geschwister Hackel; seit vielen Jahren von hier abwesend, circa

(Kinder des Kaufmanns Jo⸗

hann Ludwig Hackel.) Oeés Woaaaich Malchow; seit vielen Jahren von hier abwesend, circa

(Sohn des Schneidermeisters Johann Joachim Malchow und der Anna Margaretha verwittwet gewesenen Hiepe,

geb. Klinckmann.) 1

Es werden demnach von diesem Waisengerichte

die genannten Personen, im Falle ihres Ablebens aber deren etwaige Descendenten oder ander— weitige nächste Blutsverwandte, hiermit und Kraft dieses von Gerichtswegen aufgefordert und an— gewiesen, in dazu anberaumter Frist von Acht⸗ zehn Monaten a dato, mithin spätestens den 17. März 1858 entweder in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte resp. zur Empfangnabme besagter Deposita oder Geltend⸗ machung ihrer Rechtsanspruͤche an selbige, bei diesem Waisengerichte mit den rechtserforder⸗ lichen Nachweisen und Dokumenten sich zu mel⸗ den und sodann den Austrag Rechtens abzu⸗ warten; unter der ausdrücklichen Verwarnung, daß widrigenfalls obbenannte Personen für todt erklärt, deren etwanige Verwandte aber für präͤkludirt erachtet und nicht weiter gehört wer⸗ den sollen; worauf sodann über die sich als vacant ergebenden Vermögensbestände weiter ergehen wird, was Rechtens.

Riga Rathhaus, den 17. September 1856.

Nr. 560.

A. E. Kröger,

902 Gietaaa Bei dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga befinden sich für nachbenannte Personen

8 4 11“] . ““ 1““ seit einer Reihe von Jahren deposita, zu deren

Empfangnahme die Eigner sich in dem ganzen Zeitverlauf nicht gemeldet und über deren Leben und Aufenthalt bis hinzu keine Auskünfte haben erlangt werden können, nämlich zum Besten: 1) der Lotte Kaspar's Tochter, seit vielen Jahren von hier abwesend, circea SR. 5 (Tochter des zum Gute Kayen⸗ hoff verzeichneten Bedienten Kaspar und der Anna). Des Lieutenants Karl Ket⸗ termann, seit länger denn 17 Jahren von hier abwesend, circa (Sohn des Christoph Burchard Kettermann.) Der Dorothea Regina Rut⸗ kau, geb. Hentsch, und der Wilhelmine Constantie Amalie Hentsch, seit länger denn 17 Jahren von hier abwe⸗ send eT1616 (Töchter der Negina Hentsch, geb. Sabel) der Anna Dorothea Köh⸗ ler, seit länger denn 20 Jah⸗ ren von hier abwesend ... circa (Tochter des Schuhmacher⸗ meisters Ernst Köhler und der Charlotte Schneidig.) der Helena Dorothea Ro⸗ manowsky, angeblich verehe⸗ lichten Naiwitschew, seit län⸗ ger denn 17 Jahren von hier dbwWE“ eirogg (Tochter des Arbeitsmanns Romanowsky und Luise Salpeter.) 8 Des Schneidergesellen Carl Heinrich Beinert, seit län⸗ ger denn 25 Jahren von hier AöbwI . (Sohn des weiland Casimir Beinert und der Mariane Nowitzky.) Des Carl Gustav, Joachim Jacob und Johann Chri⸗ stian, Gebrüder Grupner, seit vielen Jahren hier abwesend, circa (Soͤhne des Schneidermeisters Jacob Graupner und der Anna Katharina Abra⸗ hamson.) Des Ernst Johann Eckardt, seit länger als 15 Jahren von hier abwesend circa (Sohn des Goldarbeiters Ernst Otto Eckardt und der Elisabeth Mansky.)

8

y) des Schneidergesellen Johann

Heinrich Thomsen, seit vie⸗ len Jahren von hier abwesend, re (Sohn des Schneidermeisters Johann Peter Thomsen und dder Maria Henriette Ahrens.)

Es werden demnach von diesem Waisengerichte die genannten Personen, im Falle ihres Ab⸗ lebens aber deren etwanige Descendenten oder anderweitige nächste Blutsverwandte, hiermit und Kraft dieses von Gerichts wegen auf⸗ gefordert und angewiesen, in dazu anbe⸗ raumter peremtorischer Frist von Achtzehn Mo⸗

naten a dato, mitbin spätestens den 17. März—

1858entweder in Person oder durch gehörig legiti⸗ mirte Bevollmäͤchtigte resp. zur Empfangnahme besagter Deposita oder Geltendmachung ihrer Rechtsansprüche an selbige, bei diesem Waisen⸗ gericht mit den rechtserforderlichen Nachweisen und Dokumenten sich zu melden und sodann den Austrag Rechtens abzuwarten, unter der ausdrücklichen Verwarnung, daß widrigenfalls obbenannte Personen für todt erklaͤrt, deren et⸗ wanige Verwandte aber für präkludirt ’ee und nicht weiter gehört werden sollen; worauf sodann über die sich als vakant ergebenden Ver⸗ mögens⸗Bestände weiter ergehen wird, was Rechtens. Riga Rathhaus, den 17. September 1856

Nr. 561. 8

A. E. Kröger, Imp. Civ. Rig. Jud. pupill. S