1856 / 249 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Berliner Börse vom 20. Oktober 1856.

Amtlicher Wechsel-. Fonds- und Geld-Cours.

Pfandbriefe.

E1n

Weechsel -Ceurse. 8

Amsterdam 250 Fl.

ditöo 28580 FI Hamburg 300 M London 1 I. S Vien im 20 Fl. F. 150 Fl. Augsburg 150 Fl. Leipzig in Cour. im 14 Thl. uss 100 Thlr. rkf. a. M. südd. W. 1006 Fl. Petersburg 100 S. B..

143 ½ 142

Kur- und Neumärh. 3 Ostpreussische 3 153 ½⅔ Pommersche 3 150 ⅔⅞ 1b 88. äche .4 6 18 ½ 6 0. 79 Schlesische... 3 95 ½ Vom Staat garantirte 102 Lit. B..V 3 Westprenuss 3 ½

2222½2 92 2 2 2

45,2S.

56 26 Rentenbriefe.

106

8

Kur- und Neumärk. Pommersche Posensechhe Preussische. Rhein- u. Westph. Süächsische Schlesische.

Pr. Bk. Anth-Scheine

Friedrichsd'or... Andere Goldmünzer

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N

1 Fonds-Course.

Preuss. Freiw. Anleihe.. von 1850... von 1852. von 1854. von 1855.. von 18565 .. voen 1853. Staats-Schuldscheine Prämiensch. d. Seehdl. à 50 Th. Praäm. Anl. v. 1855 à 100 Thlr. 3 ½ Kur- und Neum. Schuldverschr. Oder-Deichbau-Obligationen 4 Berl. Stadt-Obligaa 4

ha lns. 2. 82 ‧* 2x* Ga.

9- S. g

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1

Br. Gld. Li

RKW’

+‿80* α‿△ 08 SO & G⸗

SEF

Br. Gld. 83 ½ Magd.-VWitt. Prior. 4% 88 ¾ Münster-Hammer 4 87 Niederschl.-Mirk... 92 8

do. Prioritite 4 92 -1-

do. Conv. Prioritäts-4 92 8

III. Ser. 4 912

2

Aachen-Düsseld. 3 ½ do. Prioritüts- 4 do. II. Emission 4 do. III. Emission 4 ½

Azechen-Mastricht —- 61 do. Prioritäte 4 ½ 93 ½ do. do.

Berg.-Märkische... 85 ½ do. IV. Serie5 10 do. Prioritäts- 101 Niederschl. Zweigb. do. do. II. Serie 100 Oberschles. Lit. A. 194 198

do. (Dortm.-Soest) gdo. Lit. B. *

Berl. Anh. Lit. A. u. B. 160 40. Prior. Lit. 4,4 do. Prioritäts- 4o. Prior. Lit. B. 3 ½ 80½ do. do. 99 ½ do. Prior. Lit D. 4“ 894 8s

Berlin-Hamburger. 106 105 do. Prior. Lit. E 3 ½ 76*8 5 do. Prioritats-4 ½ 100 ¼ 100 ¼ Prinz Wilh. (St.-V.) 8 58 do. do. II. Em. 448 do. Prioritäts-5 2†

Berlin-Potsd.-Magd. 129 128 do. II. Serias. 5 do. Prior. 9bne. V do. III. Serie. 5 do. do. Lit. C. 4 ½ 99 Rheinische 112 do. do. Lit. D. 4 ½ 98 ¼ 97 ¾ do. Quitgsb. (225 E.) 8

Berlin-Stettiner... 139 138 [do. (Stamm-) Prier. 4 111 do. Prior. Oblig. * sdo. Prioritäts-Obüg. 4

Bresl. Sehw. Frb. alte-

do. do.

düo. vom Staat gar. 3. Cöln-Crefelder.

Ruhrort-Cref.-Kreis

Gladbacher.

do. Prioritkts- 1⅛ 8 do. Prioritäts- do. Prior. Oblig. 99 ¾ 99 ¼ Stargard-Posen. . do. do. II. Em. 5 do. Prioritäts- 4

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12

3 3

II. Emission 15

do. III. Emission 4 1“ do. IV. Erzaission 4 32 do. Prior.-Oblig. 4 ½ Düsseldorf-Elberf.] 145 ½ co. III. Serie do. Frioritäts- 4 Wilh. (os.-Gdbg.) alte 156 ½ do. PErieritäts- 5 do. neue Magdeb.-Halberst. de. Prioritäts-4 89 ¼ —- [Nasdeb.-Wittenb. —⸗ do. II. Emission 4 ½ 987 97¾

8—

Nichtamtliche Notirungen.

CNII Prioritäts- Actien. Nordb. (Friedr. With.) Belg. Oblig. J. de "*Es: do. Samb. et Meuse

Ausländ. Eisenb.O- Stamm-Actien.

Amsterdam-Rotterdam Kiel-AltonnaVU Loebau-Zittauu.. Lu iwigshafen-Bexbach Mainz-Ludwigshafen.. Neustadt-Weissenburg Mecklenburger Nordb. (Friedr. Wilh.) Zarskoje-Selo.

Kass.-Vereins-Bk.-Act. 4

Disconto Commandit- Antheil 1

11““ 1“

Zf Br. Gld.

Ausläud. Fonds. V

Braunschw. Bank 4 149 Darmst. Bank. 4 145 do. II. Emission. 4 133 1 Geraer Bank 4 108 10. Staats-Präm.-Anl. Weimar. Bank 4 130 ¼ übecker Stasts-Anl. 4 ½ Oesterreich. Metall. 5 78 Kurhess. Pr. 0 bl. 40 T†h. do. Fational-Anleihe 5 89 J. Bad. do. 35 Fl.... do. Präm. Anleihe 4 102 ½ Schaumburg-Lippe do. Russ. Stiegl. 5. EE 1“ do. do. 2 Span 3 % ml. Sehnld. V Jo. 1 à 3 % steigende

Zt Poln. Pfdbe. in S.Rbl. 4 do. Part. 500 Fl. 4 Sardin. Engl. Anleihe. 5 Sardm. bei Rorhschild. 3 Hzmb. Feuer-Kasse. 3 ½

Preuss. Bank-Antheilscheine 139 ½ a 140 gem. Crefeld Kreis Gladbach 90 a 91 ¼ gem. Darmstädt. Bank 144 a gem.

Breslau-Schw.-Freib. alte abgestempelt.

Oberschles. Litt. B. 176 a 177 gem.

do. II. Emission 132 a ½¼ a gem.

A qnE

Der Umsatz in den meisten Actien war e Cour haupteten sich jedo

heute nicht von meist fest.

Berliner Getreidebörse vom 20. Oktober.

Weizen loco 70 100 Rthlr., 89 90 pfd. gelb. schles. 90 Rthlr. bez.

Roggen loco 50 52 Rthlr. pr. 82pfd. bez, 84 85pfd. 50 ½ Rthlr. pr. 82 pfd bez., 85 87 pfd. 51 ½ 52 Rthlr. pr. 82 pfd. bez., Oktober 50 51 Rthlr. bez. u. Br., 50 ¾ G., Oktober-November 49 ½ 50 ¾ Rthlr. bez. u. Br., 50 G., November-Dezember 48 48 ¾ Rthlr. bez. u. Br, 48 G., Frühjahr 48 47 ¾ 48 ¼ Rthlr. bez., 48 ½⅛ Br., 48 G.

Gerste 48 52 Rthlr.

Hafer 25 29 Rthlr. 8 2

Rüböl loco 18 Rthlr. Br., Oktober 17 ½ 5 11 Rthlr. bez. u. G., 18 Br., Oktober -November 17 i6 ¾ Rthlr. bez. u. Br., 17 G., No- vember-Dezember 16 ⅛½ 17 Rthlr. bez. u. Br., 16 ½ G., Dezember- Januar 16 Rthl. bez., 16 Br., April - Mai 15 ¾ Rlthr. Br., 15 % G.

Spiritus loco ohne Fass 29 ½ ½ Rthlr. bez., Oktober 29 ½ 30 Rthlr. bez u. Br., 29 ¾˖ G., Oktober-November 27 ½ 28 ¼ Rthlr. bez., 28 ½

r., 28 G., November-Dezember 26 ¾ ½¾ Athlr. bez. u. Br., 26 ¾ G.,

Dezember-Januar 26 Rthlr. bez., Br. u. G., April-Mai 25 ¾ 26 Rthlr. bez. u. Br., 25 ¾ G. 3

Weizen angeboten. Roggen loco zu billigeren Preisen einiger Umsatz, Termine anfangs niedriger verkauft, schliesst fest und höt⸗ bezahlt; gek. 300 Wispes. Rüböl zu besseren Preisen gehandelt; geb-

600 Ci. Spiritus anfangs flau, schliesst besser bezahlt und fest.

Breslau, 20. Oktober, 12 Uhr 57 Minuten Nachm. (Ioh d. Staats-Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 96 Br. PEe Actien 153 ½ Br., neuer Emission 141 ¾ G. Oberschlesische Actien . 194 ¾ Br. Oberschlesische Actien Lit. B. 177 ½ G. Oberschjesisre⸗ Prioritäts-Obligationen D. 88 7% Br. Oberschlesische Prioritais Obiisaeg- nen E. 76 ¼ Br. Kosel-Oderberger 155 ¼ Br., neuer Emission —.. 18 Oderberger Prioritäts-Obligationen 88 4⁄12 Br. Neisse-Brieger Actian 9.

Spiriius pr. Eimer zu 60 Quart bei 80 pCt. Tralles 12⁷ Retghr Weizen, weiss. 86—107 Sgr., gelb. 86 104 Sgr. Rosggen 55 61 8 Gerste 47 54 Sgr. Hafer 28 —31 Sgr.

Die Börse war geschäftslos und die Notirunge medrigern. 1

n zum Theil etwas

Redaction und Rendantur: Schwieger.

. . —₰ 5 erei. Druck und Verlag der Königlichen Gebeimen Sber⸗Hofbuchdruckere (Rudolph Decker.)

2

s Abonnement beträgt: 25 Sgr. üir das Vierteljahr 1 1-lhelten der Monarchie 8 vohne preis⸗ Erhöhung.

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Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung an, [ür Lerlin die Expedition des Königl. Hreußischen Staats-Anzeigers: Mauer⸗Straße Nr. 54.

Fge. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem bei dem Ober⸗Marstall⸗Amte angestellt gewesenen, in den

Kuhestand getretenen Hof⸗Baurath Braun den Titel als Geheimer

ofrath; und

ae” Vermessungs⸗Revisor Thiele zu Quedlinburg den Cha⸗

nkter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen. 11.“

Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen und

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Wilhelm von preußen sind von Neu⸗Strelitz wieder hier eingetroffen.

tsdam, 20. Oktober.

Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Groß⸗ herzogin von Mecklenburg⸗Schwerin sind im Königlichen Schlosse zu Potsdam, und

Se. Königliche Hoheit der Prinz von Wasa au Sanssouci eingetroffen. .

1 8

8 84

Bestätigungs⸗Urkunde vom 13. Oktober 1856 betreffend den mit der Oberschlesischen Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft unterm 17. September 1856 abgeschlossenen Betriebs⸗Ueberlassungs⸗Vertrag.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König 8 von Preußen ꝛc. ꝛc. Nachdem mit der Oberschlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft unterm 17. September 1856 der anliegende Vertrag (a.) abgeschlossen ist, wollen Wir diesen Vertrag unter landesherrlicher Bestätigung der darin enthaltenen Statut⸗Aenderungen, insbesondere auch der darin vorgesehenen Vermehrung des Anlage⸗Kapitals durch Ausgabe von ferneren 63,031 Stück Stamm⸗Actien Litt. C. zu 100 Thalern hierdurch genehmigen. Diese Urkunde ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. GSegeben Berlin, den 13. Oktober 1856.

(L. 8.) Friedrich Wilhelm.

von der Heydt. Simons. 8

ge Zwischen der Königlichen Staatsregierung, vertreten durch den Ge⸗ dnafestegierungs „NRath und Eisenbahn⸗Kommissarius von Nostitz, dm Ve und 8 dolh Verwaltungsrathe der Oberschlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft, be⸗ mmächtigt durch den Beschluß der General⸗Versammlung vom 25. August „. andererseits, 8 vorbehaltlich der Allerhöchsten Genehmigung heute folgender Ver⸗ ag abgeschlossen worden. 1

Der Staat übernimmt für Rechnung der Oberschlesischen Eisenbahn⸗

Gesellschaft die weitere Ausführung des Baues, so wie die Verwaltung und den Betrieb sämmtlicher, das Oberschlesische Eisenbahn⸗Unternehmen

bildenden Bahn⸗Unternehmungen, ohne jede weitere Beschränkung, als in diesem Vertrage selbst näher bestimmt ist. 8 2

4

Zu dem Ende wird unter der Firma 8 „Königliche Direction der Oberschlesischen Eisenbahn“ von dem Königlichen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten eine Direction bestellt, welche in Breslau ihren Sitz und inner⸗ halb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises die Rechte und Pflichten einer öffentlichen Behörde haben soll. Auf dieselbe gehen alle in dem Gesell⸗ schafts⸗Statute und dessen Nachträgen den Gesellschaftsbehörden und der General⸗Versammlung beigelegten Befugnisse und Obliegenheiten mit Aus⸗ 1cg der in den §§. 8 und 10 des Vertrags speziell gedachten Faälle über.

Die Königliche Direction ist der Vorstand der Gesellschaft und ver⸗ tritt dieselbe gerichtlich und außergerichtlich. Die Königliche Direction tritt ferner in alle bereits bestehenden gesetzlichen und speziellen Rechte und Verbindlichkeiten der bisherigen Privatverwaltung, namentlich auch in alle geschlossenen Vollmachts⸗ und Dienstverträge mit den vorhandenen Gesellschafts-Beamten ein.

Die Kosten dieser Verwaltung (Gehäͤlter, Reise⸗ und Büreaukosten) werden aus dem Fonds der Gesellschaft bestritten, jedoch bleibt dem Staate vorbehalten, der Direction auch die Leitung des Baues und Betriebes anschließender Bahnen mit zu übertragen, in welchem Falle die Gehälter und sonstige Kosten der Central⸗Verwaltung nach Verhältniß der Meilen⸗ zahl der verwalteten Bahnen unter die verschiedenen Eisenbahn⸗Unterneh⸗ mungen vertheilt werden.

Um der Gesellschaft eine Mitwirkung bei Ausführung der Bauten und bei Leitung des Unternehmens zu gewähren, soll ein Verwaltungs⸗ rath von funfzehn gewählten Mitgliedern und sechs Stellvertretern beibe⸗ halten werden, welche in Breslau ihren Wohnsitz haben müssen. Die Mitglieder und die Stellvertreter müssen wenigstens zehn Actien besitzen, welche während der Amtsdauer bei der Königlichen Direction deponirt werden.

Der gegenwärtige Justitiarius der Gesellschaft bleibt außerdem für die Dauer seines Amtes sitz⸗ und stimmberechtigtes Mitglied des Ver⸗ waltungsraths, auf dessen Mitglieder und Stellvertreter im Uebrigen die Bestimmungen des §. 36 des Gesellschafts⸗Statutes Anwendung finden.

Dieser Verwaltungsrath (§. 3) wird bis zum Schlusse des Jahres 1857 durch die Mitglieder und Stellvertreter des jetzigen Verwaltungs⸗ raths (mit Ausschluß des vom Staate bisher ernannten Mitgliedes) ge⸗ bildet. Mit dem 1. Januar 1858 scheidet ein Drittel der gewählten Mitglieder und 12 Stellvertreter und demnächst jährlich zum 1. Januar ein Drittel sowohl der Mitglieder als der Stellvertreter aus. Dieses Ausscheiden erfolgt nach dem Amtsalter und, soweit letzteres von gleicher Dauer ist, durch das Loos. Die Ausloosung wird 4 Wochen vor der ordentlichen General⸗Versammlung durch den Verwaltungsrath selbst vor⸗ genommen. Vom Schlusse des Jahres 1860 ab ist die Amts dauer der gewählten Mitglieder und Stellvertreter eine dreijährige. Die Stellen der Ausscheidenden werden durch die ordentliche General⸗ Versammlung wieder besetzt, jedoch werden statt der mit dem 1. Januar 1858 ausschei⸗ denden 12 Stellvertreter blos zwei neu gewählt. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar.

§. 5

Der Verwaltungsrath wählt' aus seiner Mitte einen Vorfitzenden und einen Stellvertreter desselben. 6 Die Stellvertreter werden 1. dem Vorsitzenden des Verwaltungs⸗ rathes nur bei eintretendem Bedürfniß und zwar nach der Reihenfolge des Dienstalters einberufen, bei gleichem Dienstalter aber nach der Zahl der Stimmen, mit denen sie gewählt worden sind. Außer diesem Falle haben sie in den Versammlungen des Verwaltungsrathes keine Stimme.

Der Verwaltungsrath versammelt sich auf möglichst zeitige schrift⸗ liche Einladung seines Vorsitzenden, so oft dieser es nöthig erachtet, oder die Direction darum ersucht oder mindestens drei Mitglieder einen moti⸗ virten Antrag hierauf richten. 98 .“