1856 / 253 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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die Zeit bis zum 1. August 1855 zu genehmigen, nicht eingehen Len da, 584 die Ersohrung wiederholt gelehrt, eine solche Maß⸗ regel, ohne ihren eigentlichen Zweck, die wohlfeilere Beschaffung eines gesunden Nahrungsmittels für die minder wohlhabende Be⸗ völkerung irgend zu erfüllen, nur einen erheblichen Ausfall an den geme inschaftlichen Zoll⸗Revenüen zur Folge hat. 18 4) Erhaltung der Schloßruine zu Burg bei Solingen. Dem auf diesen Gegenstand bezüglichen Antrage Unserer ge⸗ treuen Stände ist durch außerordentliche Bewilligun der veranschlag⸗ ten Baukosten zur Erhaltung der Schloßruine in Burg entsprochen 4 8 ““ Wiederherstellung des Kreises Mettmann. Dem wiederholten Antrage Unserer getreuen Stände in der Petition vom 23. Oktober 1854, 1 wegen Wiederherstellung des gierungs⸗Bezirk Düsseldorf, hat nicht entsprochen werden können, Gründe für diese Maßregel vorliegen. 6) Meliorationsfonds für die Rheinprovinz. em Antrage Unserer getreuen Stände, 8 daß die Hälfte der seit 1847 bis 1853 einschließlich aufgelaufenen Zins⸗Ueberschüsse des Dotationsfonds für die Rheinische Provin⸗ zal⸗Hülfskasse nicht als Prämie an Sparkassen⸗Interessenten gege⸗ ben, sondern zur Bildung eines besonderen Meliorationsfonds für hddie Rheinprovinz verwendet werde, haeben Wir gern Unsere Zustimmung diesen Meliorationsfonds in Vorschlag gebrachte Statut mit eini⸗ gen, auf die sichere Erfüllung seines Zweckes berechneten Abände⸗ rungen bereits Unsere Genehmigung erhalten. 1 7) Ausschließung eines Ofens bei Pfändungen. Dem Antrage Unserer getreuen Stände ist durch den Artikel 8 des Gesetzes vom 11. Mai 1855, die Abänderung einiger Vor⸗ schriften über das gerichtliche Verfahren in dem Bezirke des Appella⸗ tionsgerichtshofes zu Köln betreffend (Ges.⸗S. S. 550) entsprochen worden. 8) Kommunalstraße Der Petition Unserer getreuen Stände vom wegen Aufnahme der Neuß⸗Rommerskirchener Kommunalstraße unter die Bezirksstraßen ist dadurch die gewünschte Folge gegeben, daß durch Unseren Erlaß vom 11. August d. J. genehmigt worden ist, daß die Neuß⸗Rommerskirchener Kommunalstraße, nachdem der Voll⸗ endungsbau derselben durch die betheiligten Gemeinden vorschrifts⸗ mäßig ausgeführt sein wird, in das Verzeichniß der Bezirksstraßen des Regierungsbezirks Düsseldorf aufgenommen werde. Zugleich haben Wir diesen Gemeinden zu dem erwähnten Vollendungsbau eine entsprechende Bauprämie bewilligt. 9) Kommunalstraße von Düren nach Lechenich von Düren nach Erp. Auf die Anträge wegen Bewilligung einer Staats⸗Prämie Ausbau der in den Regierungsbezirken Aachen und Köln

8

4 ertheilt; auch hat das für

von Rommerskirchen bis Neuß.

und 8

zu dem chausseemäßigen gelegenen

98 von Düren nach Lechenich und von Düren nach Erp jeder der genannten Straßen bewilligt. 10) Gemeinde⸗Chaussee von Vossenhof über Oedt

8 nach Mühlhausen.

Auf den Antrag Unserer getreuen Stände haben Wir die Aufnahme der Gemeinde⸗Chaussee von Vossenhof über Oedt nach Mühlhausen unter die Bezirksstraßen des Regierungs⸗Bezirks Düsseldorf genehmigt.

11) Einrichtung einer besonderen Besserungs⸗Anstalt

für jugendliche Verbrecher evangelischer Konfession in dem vormaligen St. Martins⸗Kloster bei Boppard u. s. w.

Zu der von Unseren getreuen Ständen nach der Petition vom 24. Oktober 1854 deschlossenen Verwendung einer Summe von 20,000 Rthlrn. aus dem disponiblen Viertel der von dem ursprüng⸗ lichen Stammkapitale der Rheinischen Provinzial⸗Hülfskasse aufge⸗ kommenen Zinsen zur Einrichtung einer besonderen Besserungs⸗An⸗ stalt für jugendliche Verbrecher evangelischer Konfession in dem vor⸗ maligen St. Martinskloster bei Boppard, haben Wir gern Unsere landesherrliche Zustimmung ertheilt, dagegen auf die Bitte Unserer getreuen Stände, die Erziehung der in der Besserungs⸗Anstalt zu Steinfeld unterzubringenden Knaben katholischer Konfession an den Orden der Schulbrüder zu überweisen, schon deshalb nicht ein⸗

gehen können, weil dieser Orden von auswärtigen Obern ab⸗

hängig ist. „In Ansehung der Eleven des mit dem rauhen Hause zu Horn bei Hamburg verbundenen Bruderhauses ist bereits durch Unsere

Ordre vom 18. Juli 1851 denjenigen derselben, welche auf Staats⸗

kosten ausgebildet sind, die Anstellungsberechtigung für g für Gefangen⸗ wärterstellen in den diesseitigen Landen allgemein beigelegt worden, so daß hiern .

8.

die Bezirksstraßen des Regierungs⸗Bezirks Düsseldorf Kreises Mettmann im Re-⸗

da auch jetzt keine erheblichen V

E111“ bei Boppard einzurichtenden Besserungsanstalt schon jetzt nichts

12) Polizei⸗Strafgelder. Niachdem durch das Gesetz vom 26. März d. J. die N gen und Lasten aus der vorläufigen Straffestsetzung den mit Polizei⸗Verwaltung beauftragten Gemeinden überlassen worden der nehmigen Wir mit Bezug auf die Petition Unserer getreuen Sei 8 vom 22. Oktober 1854, daß die Verwendung dieser Strafgeldenn den ostrheinischen Landestheilen der Regierungsbezirke Koblen 8 Düsseldorf ebenfalls nach Maßgabe der Ordre vom 27. Vanat 1822 zur Verpflegung und Erziehung verlassener Kinder erfol 1 4113) Neuß⸗Gladbacher Kommunal⸗Straße. Der Aufnahme der Neuß⸗Gladbacher Gemeinde⸗Stra

utzun⸗

2

ße Unter

t durch den neuerdings erfolgten Ausbau der Düsselrvorf⸗Masegn

bacher Eisenbahn herabgesunkene Wichtigkeit dieser Straße für de

öffentlichen Verkehr, der mangelhafte bauliche Zustand dieser Stris

und die große Zahl wichtigerer, zur Aufnahme unter die Beziti⸗

straßen in Vorschlag gebrachten Wege entgegen. 14) Rheinische Zuchtstier⸗Körordnung.

1839 einzugehen, muß Bedenken getragen werden.

ein Bedürfniß zeigt, wird zwar die Sorge der Verwaltung sen müssen. Es ist aber zu hoffen, daß dieser Zweck durch die Hand⸗ habung der Gemeinde⸗Ordnung am angemessensten wird erriche werden können.

Die Ausdehnung der Strafbestimmung der Körordnung auf

legen einer Kuh überlassen wird, würde ein Eingriff in die Fie⸗ heit des landwirthschaftlichen Verkehrs sein, welcher durch den ge⸗ ringen davon zu erwartenden Erfolg nicht gerechtfertigt sein winde 15) Abtretung des Grund⸗Eigenthums zu baulichen Zwecken auf dem nicht im Gebiete des Allcge⸗

24. Oktober 1854

haben Wir eine Neubau⸗Prämie von 3000 Rthlr. für die Meile

ach auch der Anstellung derselben in der zu St. Martin

den'schen Bergamtsbezirks. Der Antrag wegen Ausdehnung der in der Ordre vom lüter November 1838 wegen Abtretung des Grundeigenthums zu bex⸗⸗ auf den nicht im Ge⸗

V baulichen Zwecken gegebenen Bestimmungen b biete des Allgemeinen Landrechts belegenen Theil des Essen⸗Pe⸗

1855 (Gesetz⸗Samml. 1855 S. 168) ergangene Gesetz seine Er⸗ ledigung erhalten.

I den'schen Bergamtsbezirks hat durch das unter dem 25. Februn;

I eintretender Mobilmachung der Armee durch Land⸗ lieferung herbeizuschaffenden Pferde.

Der Antrag Unserer getreuen Stände in der Petition vong

24. Oktober 1854, daß der unter Nr. bestimmte Maximal⸗Taxsatz für der Armee durch Landlieferung herbeizuschaffenden Pferde erlüht werde,

hat durch das Gesetz vom 12. September 1855 (Ges.⸗S. S. 609

seine Erledigung gefunden.

17) Uebernahme der Mosel⸗Straße zwischen Koblenn

und Alf auf den Bezirks⸗Straßen⸗Fonds. Dem Antrag Unserer getreuen Stände in der Petition ben

24. Oktober 1854 entsprechend, haben Wir genehmigt, daß die Ge⸗

meinde⸗Chaussee von Koblenz über Moselkern und

rungsbezirks Koblenz aufgenommen werde.

Strotzbüsch.

J 3 ücksichti . 4 9ud; In Berücksichtigung des Antrages Unserer getreuen Stündt

auf Bewilligung einer Staatsprämie zum Bau einer Gemeindt⸗ Chaussee von Traben über Croev nach Strotzbüsch

betheiligten Gemeinden eine Neubau-Prämie nach dem Satze vl

6000 Rthlrn. für die Meile, welche von Unserem Ober-⸗Präsidentn,,

V nach Maßgabe der größeren oder geringeren Bedürftigkeit Ftehg treffenden Gemeinden, zu vertheilen ist, so wie die sisfalie

Rechte in Betreff des Baues und der Unterhaltung bewilligt. 19) Gemeinde⸗Chaussee von Kempen bis Rothenban V Auf den Antrag Unserer getreuen Stände in der Peittion 6 25. Oktober 1854 wegen Bewilligung einer Staatsprämite, dem Satze von 5000 Thlrn. auf die Meile, für meinde-Chaussee von Kempen nach Rothenbach hat gen werden können.

V und 20) Beseitigung der Pappel⸗Alleen an den Land

Bezirks⸗Straßen.

Auf die Anträge Unserer getreuen Stände in füriste vom 25. Oktober 1854, haben Wir bestimmt, daß, die Vor eer Unserer Erlasse vom 9. April 1851 und 19. Juli 1854 und b behufs Ausführung des ersteren von Unserem Minister

1—

Auf die Abänderung der Zuchtstier⸗Körordnung vom 28. M.

Die Beschaffung von Zuchtstieren in den Gemeinden, wo sh

solche Fälle, wo ein nicht angekörter Stier unentgeltlich zum Fö⸗

grankenpflege meinen Landrechts belegenen Theile des Essen⸗Wer⸗

16) Erhöhung des Maximal⸗Taxsatzes für die hei 1

7 der Verordnung vom 24. Februar 181 die bei eintretender Mobilmachung

golge gegeben werden kann.

V Cochem nach Af nach vollendetem Ausbau zur Bezirksstraße erhoben und unter den Namen „Moselstraße“ in das Bezirksstraßen⸗Verzeichniß des Rege⸗

18) Gemeinde⸗Chaussee von Traben über Croey nüch

haben Wir dm dieser Chausse

den Bau einer Ge⸗ V nicht eingesole

hetitien;

für Hande,“

ewen Juli 1851 und 30. Juli 1854, wegen allmäliger Be⸗ vom 10“

ang von lombardischen und canadischen Pappeln an den Staats⸗ stigu 1 auch auf die Bezirks⸗, Kommunal⸗ und Actien⸗Straßen ghousten, Proving Anwendung finden sollen.

der Uebrigens wird Unsern getreuen Ständen eröffnet, daß 1) Un⸗

Behörden der Rheinprovinz auch bei den Bezirks⸗, Kommunal⸗ at Veien⸗Straßen auf allmälige Beseitigung von Pappel⸗Alleen, ““ Schädlichkeit für die Vegetationen ihrer Umgebungen, ndere Baumarten, nachgewiesen ist, nach Maßgabe der gedach⸗

Erlasse hinwirken werden, 2) zur gänzlichen Untersagung von ine n⸗ Ulmen⸗ und Buchenpflanzungen an öffentlichen Straßen biche enügender Anlaß vorliegt, und 3) in solchen Fällen, in welchen tinCksetung der, nach der ersten Anpflanzung anderer Baum⸗ e ungen noch stehen gebliebenen Pappeln durch andere Bäume ganmäßig schon in einem früheren Zeitpunkte als 10 Jahre nach slans ersten Anpflanzung zulässig erscheint, danach verfahren werden

daß aber einer allgemeinen Abkürzung dieses Zeitraums über⸗ wiegende Rücksichten entgegenstehen. 8 2) Uebertragung der Oekonomie, des Haushalts und zer Pflege der weiblichen Irren in der Irren⸗Heil⸗ Unstalt zu Siegburg an den Orden der barmherzigen Schwestern.

Die Ansicht Unserer getreuen Stände, daß durch Uebertragung des Haushals und der Pflege der weiblichen Irren in der Heil⸗ und Pflege⸗Anstalt in Siegburg an den Orden der barmherzigen Schwestern erhebliche Ersparnisse zu erreichen seien, hat sich bei niherer Prüfung und Ermittelung nicht als begründet ergeben.

Wir müssen deshalb Bedenken tragen, auf den nebengedachten An-

nag einzugehen.

9) Einführung der barmherzigen Schwestern in das

6 Landarmenhaus zu Trier.

den Antrag Uuserer getreuen Stände, die Armen⸗- und und die Oekonomie in dem Landarmenhause zu Trier karmherzigen Schwestern zu übertragen, so wie auf die wegen gleichzeitiger Aufnahme von Diakonissinnen abgegebene Erklärung wollen Wir die erbetene Genehmigung dahin ertheilen, daß die pflege der Kranken, der Irren und der Kinder, so wie die Oeko⸗ nomie in der Anstalt, rücksichtlich der Katholischen den barmherzigen Schwestern, rücksichtlich der Evangelischen den Diakonissinnen an⸗ vertraut werde, und es sind, da hierbei die räumliche Trennung beider Konfessionen für unumgänglich nöthig zu erachten, die er— forderlichen Anordnungen getroffen worden, um solche einzuleiten. 23) Land⸗Armenhaus zu Trier.

In Betreff der Anträge zu 2 und 3 der Petition Unserer ge⸗

rreuen Stände vom 11. Oktober 1852, über welche Wir Uns in

dm Landtags⸗Abschiede vom 2. Oktober 1854 eine endliche Ent⸗

sheidung noch vorbehalten haben, eröffnen Wir Denselben, daß dem Antrage,

daß das Land⸗Armenhaus zu Trier seiner ursprünglichen Be⸗

stimmung zurückgegeben werde, so wie dem anderen Antrage, daß der Kommission zur Verwaltung

tages beigegeben werden mögen, nach dem Ergebniß der darüber stattgehabten Erörterunge

Unser Landtags-Kommissarius ist beauftragt, über die Gründe, welche bei dieser Entscheidung zur Erwägung gekommen sind, Unsern getreuen Ständen eine nähere Mittheilung zu machen.

24) Rheinische Provinzial⸗Feuer⸗Societät.

Was die Anträge Unserer getreuen Stände in der Petition vom 25. Oktober 1854, bezüglich des Feuer⸗Versicherungswesens letrifft, so sind wegen der in Verbindung stehenden Punkte ad 1, 7 4, 7, 8 und 9, welche in der Hauptsache die Fixirung der Prä⸗ nien, wie sie der §. 33 des revidirten Reglements vom 1. Sep⸗ imber 1852 bestimmt, die Uebernahme der Garantie seitens der NMovinz wegen der etwanigen Insufficienzen und die Gründung tiner provinziellen Mobiliar⸗Feuer⸗Societät bezwecken, in Rücksicht darauf, daß sie von sehr eingreifender Art in Beziehung auf alle üffentlichen und provinziellen Societäten sind, noch weitere Erörte⸗ lungen veranlaßt worden, deren Ergebnisse zu erwarken stehen, wührend wegen der Anträge zu 3, 5 und 6, betreffend die Zulas⸗ sung von Rückversicherungen, die Zusammensetzung des ständischen Uusschusses und dessen Berufung und Wirksamkeit, als nur die eschäftsführung berührend, das Erforderliche durch Unsern Ober⸗ räsidenten angeordnet werden wird. 8

25) Landbeschäler⸗Depot zu Wickrath. 9 Mit der beantragten Beschaffung einer größeren ngsten der Percheron⸗Race

Zahl von für das Landbeschäler⸗Depot zu Wick⸗ taih ist bereits vorgegangen und soll mit dieser Maßregel in an⸗ gemessener Ausdehnung fortgefahren werden, wogegen auf eine Ver⸗ stüßerung des Depots über die etatsmäßige Zahl von 50 Hengsten

wenn eine

1g. nur erst dann Bedacht genommen werden kann, des pferde⸗

liee Benutzung der vorhandenen Hengste Seitens

be und öffentliche Arbeiten erlassenen Cirkular⸗Verfügungen

des Land-Armenhauses statt der bisherigen zwei künftig drei Mitglieder des Provinzial⸗Land-⸗

keine

züchtenden Publikums dies nöthig machen sollte, und die disponible Mittel der Staatskasse diese Maßregel gestatten. 26) Aufnahme der Güter Lülsdorf und Vockrath in die Matrikel der landtagsfähigen Rittergüter der Rhein⸗ 3 provinz. 8 Auf die Anträge Unserer getreuen Stände vom 26. Oktober 1854, haben Wir 1) dem Gute Haus Lülsdorf, im Siegkreise, dem Heinrich Jeseph Rolshoven gehörig, und 2) dem Gute Vockrath, im Kreise 2 forstmei te Vockrath, im Kreise Neuß, dem Oberforstmeister vpon Steffens gehörig, die Eigenschaft landtagsfähiger Rittergüter beigelegt und deren Aufnahme in die Ritterguts⸗Matrikel genehmigt. 27) Erlaß einer Declaration der Allerhöchsten Ordre vom 21. Juni 1844 dahin: daß die von Eltern vorge⸗ nommenen Theilungen des Vermögens unter die Kin⸗ der und die Veräußerungen von Erbschaftsquoten unter

Miterben vom Kaufwerthstempel befreit seien. r Meber den Gegenstand des Antrags Unserer getreuen Stände 8 veranlaßt, welche noch nicht zum Abschlusse ge angt. 28) Vereinigung des Provinzial⸗Hebammen⸗Lehr⸗ Instituts zu Köln und der damit verbundenen Ent⸗

bindungs⸗Anstalt mit einer städtischen Kranken⸗

1 Anstalt daselbst. V

In Beziehung auf diesen Gegenstand sind Verhandlungen im Gange, welche noch nicht so weit gediehen sind, um eine definitive Entscheidung in der Sache treffen zu können. 29) Eisenbahn⸗Verbindung zwischen der Aachen⸗Düs⸗ seldorfer und der Rheinischen Eisenbahn über Jülich.

Was den Antrag Unserer getreuen Stände in Betreff der Eisenbahn⸗Verbindung zwischen der Aachen⸗Düsseldorfer und der Rheinischen Eisenbahn über Jülich betrifft, so eröffnen Wir Unse⸗ ren getreuen Ständen, daß die Herstellung dieser Verbindung zwar in das Auge gefaßt ist, der Zeitpunkt ihrer Ausführung sich indessen noch nicht angeben läßt. . 30) Vorst⸗Crefelder und Süchteln⸗Strälener

3 Gemeinde⸗Chaussee. .

daß die Vorst⸗Crefelder und die Süchteln⸗Strälener Gemeinde

Chaussee in die Reihe der Bezirksstraßen des Regierungsbezirks

Düsseldorf aufgenommen werden, 8 haben Wir mit der Maßgabe Folge gegeben, daß die damals noch vorhandenen baulichen Mängel derselben von den betheiligten Ge⸗ meinden vorher beseitigt würden. 8

Da die von der Regierung zu Düsseldorf hierüber gepflogenen Verhandlungen zu einem befriedigenden Ergebnisse geführt haben, und die noch rückständigen Arbeiten ausgeführt sind, so hat di Uebernahme der genannten Chausseen für den Bezirksstraßen⸗Fonds des Regierungsbezirks Düsseldorf nunmehr stattgefunden.

31) Aufnahme der Straße von Zell über Merl nach Alf in die Reihe der Bezirksstraßen.

Auf den Antrag Unserer getreuen Stände haben Wir den Bau einer Chaussee von Zell über Merl nach Alf genehmigt und den Gemeinden, welche die Bau-Ausführung derselben übernommen haben, eine Prämie nach dem Satze von 8000 Rthlrn. pro Meil b bewilligt.

Zugleich haben Wir auch genehmigt, daß die Straße na vollendetem chausseemäßigen Ausbau in die Reihe der Bezirksstraßen des Regierungsbezirks Koblenz aufgenommen und daß der ganzen durch Vereinigung dieser Chaussee mit den Lützerath⸗Alfer un Zell-Gödenrother Bezirksstraßen entsprechenden Straße der Name Lützerath⸗Gödenrother Bezirksstraße beigelegt werde. 32) Gemeinde⸗Chaussee von Düren über

Heinsberg e. e. b

Eben so haben Wir genehmigt, daß die Gemeinde⸗Chausseen von Düren über Jülich nach Heinsberg und von Köttenich über Niederzier nach Steinstraß unter die Bezirksstraßen des Regierungs⸗ Bezirks Aachen aufgenommen werden.

33) Gemeinde⸗Chaussee von Heinsberg über Wassen berg nach Erkelenz ec. ꝛc.

Ferner haben Wir genehmigt, daß die Gemeinde⸗Chausseen

1) von Heinsberg über Wassenberg nach Erkelenz, 1

2) von Schleiden über Sistig und Schmidtheim bis zur Köln⸗ Trierer Bezirksstraße und 1

3) von Witzerath über Lamersdorf nach Hauscheid vom 1sten Juli 1855 ab in die Reihe der Bezirksstraßen des Re⸗ gierungsbezirks Aachen aufgenommen und den ersteren beiden die Namen: Heinsberg⸗Erkelenzer und Schleiden⸗ Schmidtheimer Straße beigelegt, die letztere aber mit der Hauscheid⸗Gemünder Bezirksstraße vereinigt, und dieser vereinigten Straße in dem Bezirksstraßen ⸗Verzeichniß der Name Witzerath⸗Gemünder Straße gegeben wird.

34) Revision des Grundsteuer⸗Katasters. Der Antrag, welchen Unsere getreuen Stände bei Gelegenheit

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Jülich nach

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