1856 / 254 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Maschine zur Anfertigung von Sandforme gießereien, so weit dieselbe

erkannt ist,

1“ ½% auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗

fang des preußischen Staates ertheilt worden.

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1* 8— 2 38 ö11111““

Bekanntmachung vom 24. Oktober 1856 betref⸗ fend die unterm 13. Oktober c. erfolgte Aller⸗ höchste Bestätigung der Statuten einer Actien⸗ Gesellschaft unter dem Namen: „Broicher Berg⸗

werks⸗Actien⸗Verein“ mit dem Domizil S heim an der Ruhr.

es Königs Majestät haben die Errichtung einer Aectien⸗ esellschaft unter dem Namen „Broicher Bergwerks⸗Actien⸗Verein“ mit dem Domizil zu Mülheim an der Ruhr zu genehmigen und deren in dem notariellen Akte vom 24. August d. J. festgestellte Statuten mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 13. Oktober d. J.,

für Eisen⸗ als neu und eigenthümlich

Finanz⸗ Ministerium.

Bei der heute angefangenen Ziehung der 4ten Klasse 114ter Königlicher Klassen⸗Lotterie gel 1 Hauptgewinn von 50,000 Rthi auf Nr. 36,366; 4 Gewinne zu 2000 Rthlr. fielen auf Nr. 52 435 52,808. 73,404 und 77,779; 33 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf N 705. 1460. 5145. 11,519. 21,324. 22,287. 24,914. 31,504. 34,27.

75,712. 80,007. 81,644. 81,935.

39 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 97.2429. 2699. 2808. 5390 11,785. 14,897. 16,045. 16,333. 16,348. 17,426. 27,416. 37,793. 38,655. 38,702. 39,340. 39,688. 39,949. 40,667. 40,896. 41,79 44,107. 45,999. 47,387. 48,891. 49,982. 52,930. 62,107. 71,249 72,603. 76,069. 83,086. 83,259. 83,297. 86,994. 89,214. 91,618. 92,793 und 93,375. 1 85 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 593. 691. 709. 4692. 7484. 9312. 9466. 10,311. 11,565. 12,620. 13,653. 13,866. 17,228 17,543. 18,293. 19,262. 19,549. 19,739. 20,692. 21,369. 22,016 22,255. 23,463. 23,815. 23,934. 25,682. 26,449. 31,088. 32,743 32,819. 33,106. 35,409. 36,092. 36,638. 30,840. 37,175. 38,580.

welcher nebst den Statuten durch das Amtsblatt der Regierung zu 39,155. 39,516. 39,968. 40,067. 41,006. 41,293. 41,616. 42,738.

Düsseldorf zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht werden wird, zu be⸗

stätigen geruht. Das wird nach Vorschrift des §. 3 des Gesetzes Actien⸗Gesellschaften vom 9. November Berlin, den 24. Oktober 18505. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.

EE

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Bekanntmachung vom 24. Oktober 1856 treffend die unterm 13. Oktober d. J. erfolgte Allerhöchste Bestätigung der Statuten einer Actien⸗Gesellschaft unter dem Namen „Berg⸗ bau⸗Actien⸗Gesellschaft Glückauf“ mit dem Do⸗ d. Ruhr.

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Des Königs Majestät haben die

nehmigen und die unterm 1. August d. J. notariell vollzogenen Gesellschafts⸗Statuten mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 13ten d. Mts., welcher nebst dem Statute durch das Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden wird, zu bestätigen geruht.

Dies wird nach Vorschrift des §. 3 des Gesetzes über die Actien⸗Gesellschaften vom 9. November 1843 hierdurch bekannt gemacht.

Berlin, den 24. Oktober 1856. 8

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arb

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und ““ Medizinal⸗Angelegenbdeiteen.

b 111114““ Der bisherige Privatdocent Dr. Franz Susemihl ist zum

außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Greifswald ernannt worden.

88½

Die Kunst⸗Ausstellung im Königlichen Akademie⸗Gebäude wird auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Königs bis zum Sonn⸗ tag, den 16. November, verlängert.

Berlin, den 27. Oktober 1856. 8

K Königliche Akademie der Künste.

Profs soß Herbig, ice⸗Direktor.

Dü. E. H. Toelken, Geheimer Regierungs⸗Rath ꝛc., Seecretair der Akademie.

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über die 1843 hierdurch bekannt

Errichtung einer Actien⸗ Gesellschaft unker dem Namen: „Bergbau⸗Actien⸗Gesellschaft Glückauf“ mit dem Domizil zu Mülheim an der Ruhr zu ge⸗

43,486. 45,239. 45,358. 46,208. 48,736. 49,776. 50,548. 54,058. 54,538. 8 66,521. 68,159. 70,273. 71,197. 72,995. 74,815. 76,203. 76,52 77,608. 78,924. 81,220. 81,841. 84,972. 85,103. 85,180. 88,066 88,503. 88,641. 90,255. 90,592. 90,811. 91,099. 91,271 und 94,089. Ihwael den I König liche General⸗Lotterie⸗Direction.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst Clodwig zu Hohenlohe⸗Schillingsfürst, von Breslau.

Se. Excellenz der General⸗Lieutenant, General⸗Inspecteur d Festungen und Chef der Ingenieure und Pioniere, Brese, von Stettin.

Der General-Major und Commandeur der 2ten Garde⸗In⸗ fanterie⸗Brigade, von Kleist, aus der Provinz Schlesien.

Der General-Major und Commandeur der 20sten Infanterie⸗ Brigade, von Roon, und

Der General⸗-Major und Commandeur der 10ten Kavallerie⸗ Brigade, von Schenckendorf, von Posen.

Der General-Major und Commandeur der 4ten Kavallerie⸗ Brigade, Collins, von Bromberg. 6

Abgereist: Se. Excellenz der Staatsminister für Handel, Gewerbe und oöffentliche Arbeiten, von der Heydt, nach Breslau.

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober⸗Jäger⸗ meister, Graf von der Asseburg⸗Falkenstein, nach Meisdorf.

Se. Excellenz der Großherzoglich mecklenburg⸗ schwerinsche Staatsminister, Graf von Bülow, nach Schwerin.

Der General⸗-Major und Commandeur der 16. Infanterie⸗Bri⸗

gade, von Schöler, nach Erfurt. Der Kammerherr und General-Intendant der Königlichen Schauspiele, von Hülsen, nach Dessau. Der Direktor im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent⸗ liche Arbeiten, Oesterreich, und F 1 Der General⸗Bau⸗Direktor Mellin, nach Breslau.

8 .“ . Berlin, 27. Oktober. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Staats⸗ und Minister des Königlichen Hauses, von Massomw, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Baiern Majestät ihm verliehenen Groß⸗Kreuzes des Civil-Verdienst⸗Ordens der baierischen Krone zu ertheilen.

Bekanntmachung.

Die chirurgische und augenaͤrztliche Klinik

Klinikum, Ziegelstraße Nr. 6, wird für das bevorstehende

semester gegen Ende dieses Monats eröffnet. Kranke, zu deren H. chirurgische oder augenärztliche Hülfe nothwendig ist, können sich daselbst täglich, Mittags von 1 bis 3 Uhr, melden. Bedürftige Kranke erhalten, außer freier Behandlung, auch freie Arznei. Die Anmeldung zur Auf⸗ nahme dringender Krankheitsfälle wird von den in

nenden Assistenz⸗Aerzten zu jeder Zeit entgegengenommen. unentgeltliche Aufnahme nachsuchenden Kranken wollen sich

—— armaganw as

dem Unterz ichneten schriftlich melden. Privatkranke können gegen Be

34,768. 39,545. 43,908. 50,792. 51,001. 54,419. 55,454. 62,569U. 63,351. 65,802. 67,958. 68,163. 68,317. 71,849. 72,102. 73, 669. 32,433. 85,864. 89,472. 90,148

56,529. 57,546. 57,914. 58,553. 63,031. 65,408. 65,730.

g der reglementsmäßigen Kurkosten aufgenommen werden, so Zeit beträchtlich erweiterte Räumlichkeit es gestattet. den 21. Oktober 1856. Dr. B. Langenbeck, Geheimer Medizinal⸗Rath und Professor, Direktor des Königlichen Klinikums, Kasernenstraße Nr. 2b.

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Preußen. Potsdam, 26. Oktober. Ihre Majestäten er König und die K önigin begaben Sich gestern Vormittag ach Berlin und geruhten daselbst die Kunstausstellung im Akade⸗ mie⸗Gebäude in Augenschein zu nehmen. Demnächst. nahmen Se. Majestät der König. mehrere Vorträge im Königlichen Schloss ntgegen, woselbst auch das Diner stattfand. Abends besuchten

Ihre Königlichen Majestäten die Vorstellung der Signora Ristori im Königlichen Opernhause und kehrten nach derselben nach Sans⸗ souci zurück. Heute Vormittag wohnten Ihre Königlichen Maje— stäten dem Gottesdienste in der neu restaurirten Hof⸗- und Gar⸗ nison⸗Kirche bei. Mittags fand bei Allerhöchstdenselben auf Sans⸗

souci Familientafel statt. Königsberg, 24. Oktober. Der seit dem 5ten d. M. hier versammelt gewesene 13te Provinzial⸗Landtag des Königreichs Preußen ist heute durch den Königlichen Landtags⸗Kommissarius, Ober⸗Präsidenten Eichmann, in feierlicher Weise geschlossen den. Auf diesem Provinzial⸗Landtage haben außer den (in Nr. 248 d.

Bl.) erwähnten Vorlagen noch folgende ihre Erledigung gefunden:

Den vielfachen Bitten der Berechtigten sowohl, als der Verpflichte⸗ en nachgebend, haben Se. Majestät der König Allergnädigst geruht, den ntwurf eines Gesetzes, betreffend die Regulirung des Abdeckerei⸗

wesens, vorzulegen. Der Entwurf enthält im Wesentlichen die Bestim⸗

nung, daß die Verechtigungen, Abdeckerei⸗Konzessionen zu ertheilen und Abgaben dafür zu erheben, gegen Entschädigung aufgehoben, die Zwangs⸗ und Bann⸗Rechte der Abdecker Privaten gegenüber auf Provocation und nach dem bestehenden Ablösungs⸗Verfahren abgelöst, dagegen Real⸗ und ausschließliche Berechtigungen, insoweit sie nicht mit Zwangs⸗ und Bann⸗ rechten verbunden sind, bestehen bleiben sollen, und ist der Entschädigungs⸗ satz auf den 25fachen Betrag des aus den Jahren 1835 bis 1854 nach⸗ zuweisenden Durchschnitts⸗Rein⸗Ertrages normirt Der Landtag nahm die Vorlage als ein vielgefühltes Bedürfniß an, stellte aber den Antrag, daß in keinem Punkte eine Provocation auf Ablösung abzuwarten sei,

daß vielmehr in allen betreffenden Fällen mit dem Erscheinen des Ge⸗ setzes die Berechtiaungen sowohl, als auch die Verpflichtungen aufgehoben resp. abgelöst werden, damit die Abdeckerei überall frei werde. Als Entschädigungssumme ist nicht der 25fache, sondern der 20fache Betrag des ermittelten Neinertrages angemessen erachtet worden.

Rachdem durch das Gesetz vom 2. März 1850, G. 2. N. 1 dg Obereigenthum des Lehnsherrn über die Lehngüter und sonach auch bei den ermländischen Lehnen der Lehnnexus zwischen dem Lehnsherrn und den Vasallen aufgehoben, desgleichen auch durch die im §. 2, Nr. 6 da⸗ selbst ausgesprochene allgemeine Aufhebung der gesetzlichen Vorkaufs⸗,

Naher⸗ und Retraktrechte an Immobilien, dem Lehn⸗, Vorkaufs⸗ und Netraktrechte der Agnaten ein Ende gemacht worden ist, stellte sich ein anomaler und der Erhaltung der Familienrechte ungünstiger Rechts⸗ zustand des ostpreußischen und ermländischen Lehnswesens als ein zur ferneren Konservirung ungeeigneter heraus. Demgemäß haben Seine Majestät der König Allergnädigst geruht, den Entwurf eines Gesetzes,

betreffend die erleichterte Umwandlung ostpreußischer und erm⸗ laͤndischer Lehne in Familien⸗Fideikommisse, vorzulegen.

Der Landtag erkannte in dieser Vorlage die weise Absicht Sr. Majestät

des Königs, nicht nur das läͤstige und unhaltbare Lehnswesen zu beseiti— gen, sondern auch durch Erleichterung der Umwandelung der Lehne in Fideikommisse die Erhaltung der Güter in den Familien der Besitzer zu bewirken. Dieser letztere ungemein wichtige Gesichtspunkt rief den An— trag hervor, die Umwandlung aus Lehne in Fideikommisse, nicht wie die Vorlage solches bestimmt, auf Lehne mit einem Reinertrage von min⸗

destens 2000 Tblr. zu beschränken, sondern die beabsichtigte Erleichterung

auf alle Lehne auszudehnen. Dieser Antrag fand um deshalb keinen Eingang, weil die bestehende Gesetzgebung im Betreff der Erleichterung der Fideikommisse entgegensteht und ist die Allerhöchste Vorlage vom Landtage unverändert angenommen werden Der Chausseebau ist von allen Landtagen und bei allen Gelegen⸗ heiten, wo sich Bewohner der Provinz versammelten, als das dringendste Bedürfniß anerkannt; er ist die Bedingung, unter der die Provinz in Beziehung auf materielle Wohlfahrt, Prästationsfähigkeit, Intelligenz und sittlichen Fortschritt mit anderen Gegenden unseres Vaterlandes auf gleiche Stufe treten kann. Von dieser Auffassung ausgehend und da die Staatsmittel nicht ausreichen, allen Bedürfnissen und besonders den großen Bedürfnissen der Provinz in dieser Beziehung nachzukommen, hatte der vorige Landtag das Anerbieten gestellt, einen Prämien⸗Bau⸗Fonds durch Aufbringung von 100,000 Rthkr. jährlich auf 15 Jahre zu gründen, wenn die Staats⸗Regierung eine gleiche Summe einzahlte, und hatte in der Voraussetzung, daß dieses Anerbieten die Allerhöchste Zustimmung erhalten werde, eine Chaussee⸗Bau⸗Kommission gewählt, welche unter dem Borfitz Sr. Excellenz des Herrn. Landtags⸗Marschall Grafen zu Dohna⸗

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Lauck die weitere Ausführung der betreffenden Beschlüsse bewirken sollte Die Staats-Regierung hat das Anerbieten nicht in allen Punkten ge⸗ nehmigt; sie hat den Zuschuß zum Prämien⸗Fonds abgelehnt, dagegen di Bewilligung von Staats⸗Prämien in Aussicht gestellt. Trotz dieser ver⸗ änderten Grundlage ist die Provinzial⸗Chaussee⸗Bau⸗Kommission im August 1854 in Wirksamkeit getreten, besonders in Erwägung, daß, wenn sie von aller Verantwortlichkeit sich frei haltend, unthätig blieb und erst dem jetzigen Landtage die weiteren Beschlüsse vorbehielt, eine Reihe von Jahren nutzlos verloren gegangen wäre. Unterdessen hat die Kommission bis jetzt für 155 8 Meilen Chaussee⸗Prämien von 5000 Rthl. bis 12,000 Rthl. pro Meile, im Gesammtbetrage von 855,905 Rthlr. bewilligt, und zwar im Regierungs⸗Bezirk Gumbinnen für 7 ½ Meilen 65,500 Rthlr., ir Regierungs⸗Bezirk Königsberg für 32 ½ Meilen 200,030 Rthlr., im Re⸗ gierungs⸗Bezirk Marienwerder für 113 ⅔⅜ Meilen 569,375 Rthlr., im Re⸗ gierungs⸗Bezirk Danzig für 1 ¾ Meilen 21,000 Rthlr. Davon sin 60 Meilen im Bau begriffen und für 20 Meilen sind die Prämien mit 99,8334 Rthlr. gezahlt worden. Es ist hierbei zu bemerken, daß die Staats⸗Regierung der von ihr in Aussicht gestellten Bewilligung von Prämien im vollsten Umfange nachgekommen ist, indem sie fast durchwe eine Prämie von 10,000 Rthlr. pro Meile zugesichert und auch zur Dis⸗ position gestellt hat. In den Provinzial⸗Chausseebau⸗Prämien⸗Conds sind bis jetzt an Beiträgen 394,520 Rthlr. geflossen, so daß nach Abzug de Unkosten von circa 1786 Athlr. und der gezahlten Prämien noch 292,900 Nthlr. disponibel bleiben. Aus diesem disponiblen Fonds hat die Chaussee⸗ bau⸗Kommission zur rascheren Förderung des Ausbaues von den im Bau begriffenen Staats⸗Chausseen die Summe von 170,000 Rthlr. auf Rück⸗ zahlung in zwei bis fünf Jahren als Vorschuß geleistet. Der Landtag ertheilte zu den bis jetzt gethanen Schritten der Chausseebau⸗Kommissio nachträglich seine Genehmigung und votirte der gedachten Kommission den besondern Dank fuͤr das vertrauensvolle Vorschreiten auf dem vom Landage angebahnten Wege.

Ueber die Petition auf Verwendung um Herabsetzung des Servises der Stadt Mehlsack geht der Landtag zur Tagesordnung über.

Auf der Entwickelung der Handels⸗ und Verkehrsverhältnisse der Provinz lasten besonders hemmend und störend von der einen Seite das russische Prohibitiv⸗System mit dem erschwerten Grenzverkehr, von der andern Seite der Sundzoll. Diese lange gefühlten und mehrfach ange regten Hemmnisse haben den Landtag in Folge einer eingegangenen Peti tion bewogen, die Herbeiführung eines Handelsvertrages von Sr. Majestä dem Könige zu erbitten.

Ueber eine Petition auf Abänderung der strafrechtlichen Bestimmun⸗ gen, betreffend die Thierquälerei, ist der Landtag zur Tagesordnung über⸗ gegangen.

In Betreff der Verpflichtung zur Unterhaltung der Landstraßen und Wege hat die Wege⸗Ordnung vom Jahre 1764 und daneben auch das Allgemeine Landrecht und eben so das Provinzial⸗Recht Giltigkeit. Die in diesen verschiedenen Gesetzen enthaltenen Bestimmungen find theils lückenhaft, theils in Bezug auf die Verpflichtung selbst, wie auf das Maß der Verpflichtung nicht übereinstimmend. Die bieraus sich erge⸗ bende Rechtsunsicherheit hat Petitionen hervorgerufen und hat der Land⸗ tag beschlossen, Sr. Majestät dem Könige die Bitte vorzutragen, dem nächsten Provinzial⸗Landtage den Entwurf einer neuen Wege⸗ Ordnung für die Provinz Preußen vorlegen zu lassen.

Ueber die Petition der Stadt Frauenburg auf Ermäßigung der von ihr zu zahlenden Grundsteuer, so wie über Petitionen auf Erhöhung der Gehälter der Beamten ging der Landtag zur Tagesordnung über; desgleichen über eine Petition der Stadt Barten auf Aenderung der Gesetze im Betreff der Schiedsmänner.

Oldenburg, 25. Oktober. Die großherzogliche Familie ist nach längerer Abwesenheit in Eutin gestern Abend hier wieder ein⸗ getroffen. e

Zu den in Hannover zwischen Bevollmächtigten verschiedener benachbarten Staaten wegen Einführung des Zollgewichts als Landesgewicht am 28. d. M. stattfindenden Konferenzen ist diesseits der Ministerialrath Bucholtz abgeordnet. (Wes. Z.) b Hessen. Darmstadt, 25. Oktober. Das heute erschienene Regierungsblatt verkündet in 117 Paragraphen den aus München vom 16. d. M. datirten Landtagsabschied. „Als Wir in einer bewegten Zeit Uns genöthigt sahen“, sagt der Großherzog zur Ein⸗ leitung dieses umfassenden Aktenstückes, „eine außerordentlich Versammlung zu berufen, hegten Wir, vertrauend auf d den Sinn Unseres getreuen Volkes, die Erwartung, da lingen werde, auf Grund Unserer Verordnung vom *

1850 ständische Kammern zu bilden, welche Unsere väterlichen Absichten, die Zustände des Landes zu anerkennen und bereit sein würden, zu deren

rung mitzuwirken. Unser Vertrauen ist gerechtfertigt worden * Unsere Erwartungen sind in Erfüllung gegangen. Unter mung der außerordentlichen Stände-Versammlung ist nicht nur b; Hauptaufgabe, für welche sie berufen war (Schaffung neuer zweck⸗ mäßigerer Bestimmungen über Bildung der landständischen Kam⸗ mern) in befriedigender Weise gelöst, sondern es ist auch eine Reibe anderer wohlthätiger Gesetze und Einrichtungen in das öSe⸗ rufen worden.“ Es folgen sodann die landesherrlichen Ent⸗ schließungen auf die gemeinschaftlichen Beschlüsse der beiden Kam⸗ mern des 5jährigen außerordentlichen Landtags. Am

Schlusse heißt es: „Indem Wir die Versammlung Unserer Lieben und Getreuen, der

beiden Kammern der außerordentlichen Ständever⸗ sammlung, hiermit schließen und ihre Mission als deendigt Eafle. ren, folgen Wir zugleich dem Drange Unseres Herzens, wenn Wir den Mitgliedern derselben für die

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Unterstützung, welche sie mit