festgesetzt worden. 8 Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist
der hiesige Justizrath Toobe bestellt. Die Gläu⸗
biger des Gemeinschuldners werden aufgefor⸗
dert, in dem
auf den 1. November cr., Nachmittags
8 1 Uhr,
vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Rauscher
im Audienz⸗Zimmer des unterzeichneten Kreis⸗
gerichts anberaumten Termin ihre Erklärungen
und Vorschläge über die Beibehaltung dieses
Verwalters oder die Bestellung eines ander instweiligen Verwalters abzugeben. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an enselben zu verabfolgen oder zu zahlen, viel⸗ ehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 1. Dezember cr. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An⸗ zeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse ab⸗ zuliefern. Pfandinhaber und andere mit den⸗ selben gleichberechtigte Gläubiger des Gemein⸗ uldners haben von den in ihrem Besitz be⸗ findlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. Zuͤgleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig
sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vor⸗
recht bis zum
27. November cr. einschließlich
bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelde und demnäͤchst zur Pruͤfung der sämmtlichen, nnerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗Personals auf den 16. Dezember cr., Vormittags 8 10 Uhr, vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Rauscher m Audienz⸗Zimmer zu erscheinen. Nach Ab⸗ haltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfah⸗ ren werden.
Zugleich ist noch eine zweite Frist zur An⸗
meldung bis zum
1. Februar 1857 einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb der selben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten
Forderungen Termin
auf den 10. Februar 1857, Vormittags 10 Uhr, vor dem genannten Kommissar anberaumt; zum Erscheinen in diesem Termin werden die Gläu⸗
biger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat
eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ ufügen.
Jeder Glaͤubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Drte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be⸗
rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen
und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen
es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justizräthe Bock, Holtzendorff
und Wohlgebohren zu Sachwaltern vorgeschlagen. Memel, den 17. Oktober 1856.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
1
20533]Ä Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Memel. Erste Abtheilung, Memel, den 17. Oktober 1856, Nachmitt. 3 Uhr. Ueber das Vermögen des Kaufmanns A. Pop⸗ inga zu Memel, ist der kaufmännische Kon⸗ kurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstel⸗ lung auf den
.Seyber 1856 estgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist er Justizrath Bock bestellt. Die Gläubiger des Hemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 1. November c, Vormittags 1 14 Uhr, 5 vor dem Kommissar, Herrn Assessor Peterenz, im Audienzzimmer des unterzeichneten Kreisgerichts anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vor⸗ schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas
an Geld, Papieren oder anderen Sachen in
Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, viel⸗ mehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum letzten November 1856 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 17. November 1856 ein⸗ schließlich, bei uns schriftlich oder zu Proto⸗ koll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befin⸗ den zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗ personals auf den 13. Dezember c., Vormittags 10 Mhr vor dem Kommissar, Herrn Assessor Peterenz, im Audienzzimmer zu erscheinen. Nach Abhal⸗ tung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.
Zugleich ist noch eine zweite Frist zur An⸗ meldung bis zum 1. Februar 1857 ein⸗ schließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin auf
den 24. Februar 1857, Vormittags
10 Uhr, vor dem genannten Kommissar anberaumtz; zum Erscheinen in diesem Termin werden die Gläu⸗ biger aufgefordert, welche ihre Forderungen in⸗ nerhalb einer der Fristen anmelden werden.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen.
Jeder Gläaͤubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be⸗ rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es bier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ Anwalte Justizräthe Toobe, Holtzendorff und Wohlgebohren zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Memel, den 17. Oktober 1856.
Königl. Kreisgericht. Erste Abtheilung.
[2093] Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu D.⸗ Erste Abtheilung. 18
Den 6. Oktober 1856, Vormittags 12 Uhr.
Ueber den Nachlaß des am 9. Februar d. J. zu M. Friedland verstorbenen Kreisrichters Mathias ist der gemeine Konkurs im abgekürz⸗ ten Verfahren eröffnet und der Tag der Zah— lungs⸗Einstellung auf den 1. Juni d. F. fest⸗ gesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Secretair Dau bestellt.
Die Gläubiger des Erblassers werden aufge⸗ fordert, in dem auf
den 11. Nobember cr., Vormittags
10 Uhr, vor dem Kommissarius Kreisgerichts⸗Rath Schultze anberaumten Termine die Erklärungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des defini— tiven Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Erblasser etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Be⸗ sitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an seine Erben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 15. Nobember d. J. einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer et⸗ waigen Rechte, eben dahin zur Konkursmasse abzuliefern.
Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldnerrs haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle diejenigen, welche an die
Mässe Anspruͤche als Konkurs⸗Gläͤubiger machen
wollen, hierdurch aufgefordert, ihre dieselben mögen bereits rechtshänsfcunpn nicht, mit dem dafür verlangten Bekrfen od zum 15. November d. J. einschließ uns schriftlich oder zu Protokoll dr ans bei und ee de-s Hensens der sommulcen innerhalb der gedachten Frist ange en rungen auf 8 gemeldeten Forde⸗ den 10. Dezember c., Vormittaa⸗ 10 Uuhr. wittage vor dem Kommissarius zu erscheinen 2 L schriftlich einreicht 8 eine Abschrift derselben und ihrer 2 zufügen. 8 ihrer Anlagen be Jeder Gläubiger, welcher nicht i Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß nnsean Anmeldung seiner Forderung einen der Uiesilt Rechts-Anwälte, Justizrath Kloer, Gofueh und Harbarth bestellen und zu den Akten 88 zeigen. an⸗
[2086] A““ Königlich Niederschlesisch⸗ Märkische Eisenbahn.
Die tarifmäßige Lieferzeit für Frankfurt a. d. O. bestimmte Güter 1 n F. November cr. ab für die Dauer der n⸗ vorstehenden Messe hiermit verdoppelt. 6
Berlin, den 21. Oktober 1856.
Königliche Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.
[2043] Vekanntmachung Die Lieferung der zu den Dienstileidungen unserer Betriebs-Beamten pro 1857 erforder⸗ lichen Tuche als: 1 30 Ellen blauer Düͤffel, 1700 „ graues Kommistuch, 1250 „ blaues WE“ 360 „ feines graues Tuch, 260 „ feines blaues Tuch, soll im Wege der Submission verdungen werden. Die Bedingungen sind in unserem Geschäfts⸗ Lokale auf der Theaterstraße, so wie bei unserem Haupt⸗Magazinverwalter auf der Station Mar⸗ schierthor hierselbst und bei sämmtlichen Stations⸗ Vorstehern offen gelegt und werden auch gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt. Qualifizirte Unternehmer werden ersucht, ihre Anerbietungen versiegelt, portofrei und mit der Aufschrift: „Submission auf Tuchlieferung“ versehen, bis spätestens den 12. November d. J., Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäftslokale hier abzugeben, wo⸗ selbst die Eröffnung in Gegenwart der etwa er⸗ schienenen Submittenten erfolgen wird Aachen, den 14. Oktober 1856. Königliche Direction der Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.
Actien⸗Gesellschaft für Fabri⸗ von Eisenbahnbedarf zu Berlin.
Nachdem das Statut unserer Gesellschaft durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 28. Auguft d. J. (ecfr. Gesetz⸗Sammlung de 1856 S. 822] landesherrlich genehmigt ist, hat sich das Grün⸗ dungs⸗Comité nach §. 46 des Statuts durch Wahl von zwei neuen Mitgliedern, so wie durch Ernennung des Vorsitzenden und seines Stell⸗ vertreters, als Verwaltungsrath konstituirt und ist außerdem die Stelle des späͤter ausgeschie⸗ denen Kaufmauns James Bird durch Neuwal nach §. 18 1. c. wieder besetzt worden.
Demgemäß besteht der Verwaltungsrath folgenden Personen: 8
dem Leihamts⸗Direkor Buck,
Vorsitzenden, Stadtrath Buck, als treter desselben, Eisenbahn Direktor nier .“ Regierungsrath und Eisenbahn⸗Direktot Hoffmann zu Potsdam, Gebeimen Regierungs⸗ und Rothe zu Berlin, b
Regierungs⸗ und Baurath g.
G Unruh zu Dessau, zu Berlin.
Pztiergutsbesitzer Zoller zu; Rittergutsbesitzer 3 Hinweisung auf
aus
0. ls
zu Stellver⸗
Baurath
D. bon
7
7 Wir fordern nunmehr unter
△
“
§. 11 1. c. die Actienzeichner hierdurch auf, den ddse Rate von Zehn Prozent. also Zwanzig 55 ser Preuß. Courant auf jede Actie, in den me n vom 2. bis 10. Januar 1857, Vormit⸗ zwtschen 9 und 1 ÜUhr in unserm Büreau, straße Nr. 12 baar zu berichtigen und da⸗ die entsprechende Zahl von Interims⸗ Kasttungen in Empfang zu nehmen. - Wir stellen indessen denjenigen Zeichnern, welche die Interimsquittungen früher zu erhal⸗ ten wünschen, zugleich frei, die Zahlung von wanzig Thalern Pr. C. auf jede Actie auch sbon in der Zeit vom 3. bis 10. November b. J., mit Ausnahme des Sonntags, zu leisten und dabei eine fünfprozentige Zinsvergütigung von fünf Silbergroschen für eine jede Interims⸗ quittung von 20 Thlr. in Anrechnung zu bringen. Sollten die vorstehend eingeforderten Zah— lungen nicht bis zum 10. Januar k. J. ein⸗ schließlich geleistet werden, so treten gegen die säumigen Zeichner die im §. 11 des Statuts festgesetzten Nachtheile ein. Berlin, den 27. Oktober 1856
der Verwaltungsratb der Actien⸗Gesellschaf Fabrication von Eisenbahnbedarf Buck. 1
“ Minerv
Die Besitzer der Interims⸗Actien⸗Bescheini⸗
gungen: “ Nr. 4146 bis 4150 2 „(CA1 , 4185 4156 „ 4460: 4161 „ 4165:
1000 Thlr. 1000 „ 1000 „
/
8 42885 2 4 “ 4 4 werden mit Bezug auf die §§. 6, 7 u. 8 der
Gesellschafts⸗Statuten aufgeferdert, die rückstän⸗ dig gebliebene 5te, 6te, 7te, 8te und 9te Ein⸗ zahlung mit zusammen 50 pCt. des Nennwerthes nebst Verzugszinsen bei einem der Banquiers der Gesellschaft zu leisten und die Original⸗Actien da⸗ gegen in Empfang zu nehmen, widrigenfalls
nach §. 7 des Statuts verfahren werden muß.
Zreslau, den 24. Oktober 1856.
General⸗Direction der Schlesischen Hütten⸗, Forst⸗ und Bergbau⸗ Gesellschaft Minerva.“ ““
Rheinische Bergbau⸗ und Hüttenwesen⸗Actien⸗ Ge— sellschaft.
Gemäß §. 6 unserer Statuten ersuchen wir hierdurch die Actionaire unserer Gesellschaft, die 5te Einzahlung a 10 pCt. oder Thlr. 50 pr. Actie bis zum 1. Dezember d. J. eniweder bei der Gesellschafts⸗Kasse bierselbst oder nach ihrer Wahl bei den Bankhäusern der Herren Baum Boeddinghaus u. Comp. in Düsseldorf, von der Heydt Kersten uüu. Söhne in Elberfeld franco zu leisten. Duisburg, den 25. Oktober 1856.
” 8 Der Vorstand.
Sächsisch⸗Thüringische TII1Ib 8 9 198 2 Actien⸗Gesellschaft 1 % Pv . . 8 für Braunkohlen⸗Verwer thung zu Halle a. d. S. WWETEEEie Einzahlung. „Mit Hinweis auf §. 34 des Gesellschaf Ges werden die Herren Actionaire ersucht, 1 dierte Einzahlung von zehn Prozent (20 Thaler Preußisch Courant pro Actie) bis zum 1. Dezember d. J. zu leisten. Für die bis zum 1. September d. J. ge⸗ msteten Einzahlungen sind 7¼ Silbergroschen Fäfen auf jede 20 Thaler in Abzug zu bringen. ie Gelder sind an die Direction un⸗
8
2071
serer Gesellschaft hierselbst (Franken⸗ straße Nr. 7) unter Beifügung der Quittungs⸗ Bogen zu zahlen, respektive kostenfrei einzu⸗ senden.
„Auch diesmal wieder können Mehr⸗ respek⸗ tive Voll⸗-Zahlungen — erstere jedoch nur in Raten von 10 zu 10 Prozent — gemacht werden. Denjenigen, welche bereits voll ein⸗ gezahlt haben, oder jetzt einzahlen, werden ge⸗ gen Rückgabe der Quittungs⸗Bogen auf Ver⸗ langen die Actien⸗Dokumente ausgehändigt.
Halle, den 28. Oktober 1856. Der Verwaltungsrath.
8
Magdeburger Privat⸗Bank.
Da die durch unsere Bekanntmachung vom 9. September c. ausgeschriebene 2te Einzahlung à 20 pCt. auf die Actien Nr. 376 bis 385. 1033 bis 1036. 1114. 1208. 1209. 1419. 1421 bis 1426. 1430. 1434 bis 1438. 1442 u. 1443 bis heute nicht geleistet ist, so fordern wir die betreffenden Inhaber hierdurch auf, dieselbe jebst 2 Thlr. per Actie Conventionalstrafe spä⸗ testens bis zum 30. November d. J. zu bewir⸗ ken, widrigenfalls nach §. 11 unseres Statuts wird verfahren werden. v
Magdeburg, den 25. Oktober 1856.
Der Verwaltungsrath der Magdeburger Privat⸗Bank. Alb. Fabricius.
110oo 1 Thüringische Bank.
Unserer mehrfachen Aufforderungen. ungeachtet ist auf die Interims⸗Actien der Thüringischen Bank sub Nr. 40 36./40. 7603/7. 81 76. 8198. 8827/28. 9748/50. 9956/57. 11816/20. 14716/20. 14763. die vierte Cinzahlung nicht ge⸗ leistet worden. Nach §. 5 unserer Sta⸗ tuten werden dieselben hierdurch für werthlos erklärt und an derenStelle neue Interims⸗Actien unter gleichen Nummern ausgegeben.
Sondershausen 22. Oktober 1856.
Die Direction. Zehender.
Z4
[2089] Privatbank zu Goth
Zu Leistung der dritten Einzahlung auf die Ackien der Privatbank zu Gotha mit 10 pCt., also mit dem Betrage von 20 Thlr. auf jede Actie, sind durch das unterzeichnete Comité die Tage vom 1. Dezember 1856 an ““ dergestalt bestimmt worden, daß der
45. Janugr 18523 der letzte Tag der NJah Die Einzahlungen können gleichmäßig guͤltig sowohl bei der Hauptkasse der Privatbank zu⸗ Gotha, als bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft in Berlin, der Allgemeinen Deutschen Kredit-Anstalt in Leipzig, und
bei den Herren Joh. Goll u. Söhne in
6 Frankfurt a. M. geleistet werden.
Mit dem Betrage der —
Actie ist das Actien⸗Certifikat mit der — Quittung über die beiden ersten Einzahlungen zu überreichen und dagegen ein neues Aectien⸗ Certifikat mit Interims⸗ Quittung in Empfang zu nehmen.
Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des Art. 6 des Statuts fordern wir die In⸗ haber von Actien der Privatbank zu Gotha auf, in der vorbezeichneten Maße die dritte Einzahlung pünktlich zu leisten.
Wer diese Theilzahlung nicht bis spaͤtestens den 15. Januar 1857, Abends 6 Uhr,
1
leistet, verwirkt eine Conventionalstrafe bvon 2 Thlr. auf jede Aetie. 8 Noch wird darauf aufmerksam gemacht, daß es gestattet ist, an dem anberaumten Theilzah⸗ lungs⸗Termine auch voll einzuzahlen, unter der Bedingung, daß auf die Ergänzungszahlung 3 Thlr. 9 Sgr. pro Actie Zinsen nachgezahlt werden, wodurch der Actien⸗Inhaber das Recht erwirbt, schon vom 21. Juli 1856 an mit dem vollen Actienbetrage an der Dividende Theil zu nehmen, b
Gotha, den 24. Oktober 1856 1 Comité der Privatbank zu Gotha. C. F. Cyriax. Gustav Mönich.
200 Privatbank zu Gotha.
Die durch Bekanntmachung vom 18. Augu d. J. eingeforderte zweite Einzahlung auf die Actien der Privatbank zu Gotha ist am Schlusse der mit dem 14. Oktober d. J. abgelaufenen ersten Zahlungsfrist auf folgende Rummern der Actien⸗Certifikate mit Interimsquittung über die erste Theilzahlung als:
Nr. 215 — 218. 509 —- 512. 651— 660. 671
— 672. 688 — 690. 1023 — 1030. 161
— 1617. 2312 — 2346. 2876 — 288. 3087 — 3149. 3399 — 3404. 4190. 4921
— 4934. 5507 — 5508. 7708 — 7711. — zusammen 166 Stück — nicht geleistet gewesen.
In Gemäßheit der Bestimmung in Art. 6 des Statuts fordern wir die Inhaber der berzeich⸗ neten Actien⸗Certifikate hiermit auf, die nock rückständigen Betraͤge von 20 Thlr. auf jed Actie sammt der berwirkten Conventionalstraf von 2 Thlr. auf jede Actie
bis zum 29. November d. J., als dem letzten Tage der zweiten Zah⸗ lungsfrist, Abends 6 Uhr, bei der Hauptkasse der Privatbank zu Gotha ein⸗ zuzahlen, widrigenfalls alle aus den betreffenden Actien gegen die Bank herzuleitenden Rechte für erloschen werden erachtet und nach Vorschrift des Art. 6 des Statuts wird verfahren werden.
—,
8
Gotha, den 25. Oktober 1856.
1 Comité der Privatbank zu Gotha. C. F. Cyriax. Gustab Mönich.
1991
— ga Antrag des für den Nachlaß des im August d. J. verstorbenen hiesigen Kaufmanns Carl Heinrich Steffens zum Curator hereditatis jacentis bestellten Kaufmanns Schiller hieselbst ist vor dem unterzeichneten Gerichte ein Termin auf den 16. Dezember d. J., Morgens 11 Uhr, anberaumt worden, um den Schuldenstand de gedachten Nachlasses und die Erben zu demselben zu erforschen.
Es werden daher zu obigem Termin alle bö treffenden etwaigen Nachlaßgläubiger, so wie alle etwaigen Erbprätendenten zur genauen An⸗ meldung ihrer Ansprüche und Production ihrer etwaigen Beweisthümer respektive zur Beibrin⸗ gung ihrer Legitimationen hierdurch vorgeladen unter dem ein für allemal angedrohten Nach⸗ theil des Ausschlusses von der Nachlaßmasse und des Verlustes ihrer Beweismittel. resp., daß die sich meldenden und legitimirenden Erbpräten⸗ denten, als die rechten Erben angenommen⸗ ihnen als solchen die Erbschaft überlassen und das Erbenzeugniß ertbeilt werden wird, wogegen die sich nach der Präͤclusion etwa meldenden näheren oder gleich nahen Erben die Disposi⸗ tionen der in die Erbschaft Getretenen anzuer⸗ kennen und zu übernehmen schuldig sein sollen.
Auch haben etwaige auswäaͤrtige Liquidanten gleichzeitig procuratores in loco zu legitimiren unter dem ein⸗ für allemal angedroheten Nach⸗ theil des Gebundenseins an die Beschlüsse der am Orte befindlichen oder gehörig vertretenen Gläubiger.
Schwerin im Großherzogthum
3. Oktober 1856.
Das Magistrats⸗Gericht.