1856 / 264 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

t, nach Communication mit den betreffenden Forstbeamten, Ingenieur⸗Schule, Hauptmann Jungé im 1. Artillerie⸗Regiment, lb sämmtlicher Staatsforsten zu beiden Seiten der unter zur Anlegung des ihm verliehenen Ritter⸗Kreuzes dieses Ordens

nnung bei Ausmittelung des dem suspendirten Beamten einst⸗ den Vorschriften ihre polizeiliche Haft in N. erfolgen darf und weilen zu belassenden Einkommens angerechnet werde, er⸗ folgen muß. Für die Nachtheile, welche der Gemeinde N. al auerha 8 scheint nicht minder begründet in der Natur der Sache, dem Besitze des Stadt⸗ und Kreisgerichts hierdurch erwachst wniglicher Verwaltung stehenden resp. Königlichen Bahnen in zu be“ 111“ als dafür ebenmäßig das rechtsgeschichtliche Moment der im müssen die mit einem solchen Besitze verbundenen Vortheile sen, Fün Breite von circa 2 Ruthen außerhalb des Bahnterrains bei ——4*“ §. 222 der Kriminal⸗Ordnung enthaltenen, die Anrechnung des billige Ausgleichung darbieten; keinenfalls aber kann darin eine t Auf⸗ und Abträgen, bei höheren Aufträgen aber in einer 8 f 1 8 Gehalts und der Emolumente bestimmenden Vorschrift spricht, Grund gefunden werden, dem Staate eine Verpflichtung 8 on circa 4 Ruthen vom Rande des Planums ab, en Nichtamtliches. welche bis zur Emanation der in dem hier beregten Punkte weisen, welche nach den Gesetzen als bestehend nicht anzuerkeme⸗ Boden von Gras, Moos, Haide, Laub und Nadeln stets entblößen 12, EE“ wörtlich eben so, wie die späteren Disziplinargesetze vom 11. Juli ist. Hiernach muß es bei dem Erlaß der dortigen Königlichen 9 Pdurch Umhacken oder Umgraben wund erhalten zu lassen, damit Ko Preußen. Le bin eih, 6. November. Se. Majestät der 1849 §. 55 und vom 21. Juli 1852 §. 51 disponirenden Aller⸗ gierung vom 5. Dezember v. J. sein Bewenden behalten, und 8. mn auf diesen, die Bahn begrenzenden Streifen kein durch den x begaben sich in Begleitung Ihrer Königlichen Hoheiten des höchsten Verordnung vom 29. März 1844 §. 55 (Gesetz⸗Sammlung Magistrat kann nur veranlaßt werden, demselben Folge zu leist er hohh motivbetrieb veranlaßtes Feuer entzünden und über denselben 9 695 von Preußen und der Prinzen Karl, Albrecht und Friedrich S. 88) in Wirksamkeit gewesen ist und in dem gedachten Punkt Berlin, den 9. August 1856. ““ nn den benachbarten Forsten mittheilen kann. ibe von Preußen am 4ten d. M. zur Jagd nach Letzlingen, wo⸗ durch letztere Verordnung keine Aenderung hat erfahren sollen. Der Minister des In Die Königliche Regierung wird in Folge dessen veranlaßt, die selbst auch Allerhöchster Einladung zufolge der Großherzog von

rch 18* 1 nern. I 8 ; 1. Mecklenburg⸗Schwerin Königli Hohei Dies bestätigen namentlich die aus den einschlagenden Akten des b örster mit entsprechender Anweisung zu versehen, daß sie den gliche Hoheit, der Herzog von Königlichen Staatsraths zu entnehmenden Materialien des Gesetzes, Im Auftrage: Cüeffadee Eisenbahn⸗Beamten die Ausführung jener Maßregel Srneog Hoheit, der Prinz A. von Württemberg König⸗

aus denen sich ergiebt, daß unter dem im §. 55 a. a. O. gebrauch⸗ CECNECer. sen, und mit denselben wegen der dabei wahrzunehmenden der Prinz Friedrich Wilhelm von Hessen und ten Ausdruck: „Linkommen“ auch das Emolument der Dienstwoh⸗ 1 z sühdnungen zur Vorbeugung von Beschädigungen an dem auf Söre Persschicsths die Fürsten W. und A. Radziwill ein⸗ nung mitbegriffen gedacht, ferner, daß der in Rede stehende Punkt An ten Streifen vorhandenen Holzbestande Abrede treffen, zu welchem trafen. An den folgenden Tagen, den 5ten und 6ten d. Mts.,

bei der Schluß⸗Redaction des Gesetzes gleichfalls zur Erwägung den Magistrat zu N. 1 gchuf es zweckdienlich sein wird, daß die Schutzbeamten auf Er⸗ fanten entt Hinzuziehung der sonst noch eingeladenen Gäste, die gebracht, dessenungeachtet aber außer Berücksichtigung bei Fassung . fidern die Mitaufsicht über die zu jenen Arbeiten von den Eisen⸗ Hofjagden statt; es wurden am ersten Tage in zwei eingestellten

des §. 55 a. a. O. gelassen worden ist. 8 I uahn⸗V

& ; 3 . 1 1 erwaltungen bestellten Arbeiter bereitwillig übernehmen. Jagen drei Stück Rothwild, 212 Stück Dammwild und 44 Sauen Ew. ꝛc. stelle ich ergebenst anheim, hiernach den vorliegenden 85 8 rlin, den 22. August 1856. C((1I und am zweiten Tage, ebenfalls in zwei eingestellten Jagen, Spezial⸗Fall gefälligst erledigen zu lassen. Was die Höhe der Ver⸗ Erlaß vom 29. August 1856 die Anwendbarkeit 8 sechs Stück Rothwild, 18 Stück Dammwild und 52 Sauen ge⸗ gütigung für die Amtswohnung betrifft, so hat es kein Bedenken, des Art. 6 des Armenergänzungsgesetzes von 118“ 8 schossen. Se. Majestät der König gedenken Sich morgen nach dem N. event. den nach den ortsüblichen Sätzen festgestellten Werth 21. Mai 1855 auf Fälle betreffend, in denen nh 1MMIM1“ 1 18 V E“ zurückzubegeben und daselbst um 1 Uhr Mittags einzu⸗

der Wohnung zur Hälfte zu vergütigen. ülfs 116“ 1 b BI . Berlin, den 19. Juni 1856. Hülfsbed schon vor Publicati ü 8 bh;- Regierungen t V K6n96 berg⸗ 5. November. In der eilften Plenar⸗Sitzung b b esetzes hervorgetreten ist. simmt . 188 des preußischen Landtages kamen folgende Gegenstände zur Der Minister des Innern. N S 8 Erörterung: von Westphalen. Gesetz vom 21. Mai 1855 (Staats⸗Anzeiger Nr. 128 S. 989.) I“ V Weitlacfi dele Shesa stt S ng,e e6 88 16“ V ar n und Schreibereien bei Erhebung der Provinzial⸗Chanssee⸗ An ö.“ 8 8 Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4ten Klasse 114ter Steuer fur die königlichen Kassen und Kassen⸗Behö den Königlichen Ober⸗Präsidenten 88 2 1 Mäͤgtserat zu N. hat mit Ew. ꝛc. Verfügung vom söniglicher Klassen⸗Lotterie fiel 1 Hauptgewinn von 10,090 daß auf Grund des 8 die Ee“ der Provinz N. 8 20. Juli d. J., betreffend die Fürsorge für die Geschwister R. gthlr. auf Nr. 27,994. 5 Gewinne zu 5000 Rthlr. fielen tivs vom 1. Juli 1854 im Monat Januar jeden Jahres erhoben wird. u“] 8 1 vporgelegt und meine Entscheidung über die Anwendbarkeit des Art,.6 uf Nr. 40,366. 72,316. 80,414. 89,672 und 94,290. 3 Ge⸗ Der Landtag beschloß demgemäß: daß die jährliche Provinzial⸗Chaussee⸗ ff. des Armen⸗Ergänzungs⸗Gesetzes vom 21. Mai v. J. auf solche , vinne zu 2000 Rthlr. auf Nr. 16,435. 50,721 und 79,114. Steuer 1 der Einkommen⸗ und Klassensteuer⸗Ist⸗Einnahme des vergange⸗ 11M“ Fälle, in denen die Hülfsbedürftigkeit schon vor Publication dieses 44 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 280. 619. 2087. nen Jahres betragen, daß dieselbe am 1. Februar jeden Jahres erboben, 8 8 8 Gesetzes hervorgetreten ist, beantragt. 165. 4302. 5266. 6541.˖15,521. 15,761. 17,716. 17,832. 22,736. daß das bei der Subrepartition auf jede Kommune treffende Kontingent Bescheid vom 9. August 1856 betreffend die Wenngleich der Spezialfall durch die inzwischen angestellte ge- ℳ,976. 26,277. 27,451. 28,609. 28,957. 30,403. 32,996. 33,751. beh bc beibehalten und daß der Kosten der polizeilichen Haft verurtheilter Indi⸗ richtliche Klage seine Erledigung finden wird, so glaube ich d 51467. 38,527. 39,419. 43,203. 45,942. 50,274. 50,766. 51,366. nige Ausfall von den Kommunen übertragen, der etwanige Ueber⸗ S 1 - doch 3755 5 372 1 schuß aber zur Kommunalkasse abgeführt werden soll. viduen in der Zwischenzeit von ihrer Entlassung unm des allgemeinen Prinzips willen jenem Antrage entsprechen u.— 5419. 60,026. 61,411. 62,188. 62,524. 67,971. 69,040. 71,334. Der Magistrat zu Mehlsack führte Beschwerde, daß die Regie⸗ WEEA1“” zer 1 müssen. Ew. zc. gehen in der erwähnten Verfügung davon aus 71,461. 72 824. 74,145. 74,278. 75,800. 79,127. 93,254. und rung an eordnet hab daß R S 86 Rohr⸗, B . aus dem Gerichtsgefängnisse bis zur Unterbrin⸗ b 8e. 8„ 8 Süg e v5 4 I G - e, daß Reparaturen an Stroh⸗, Rohr⸗, Bretter⸗ 1 9 daß Art. 16 des allegirten Gesetzes die Anwendung desselben auf ½,712. und Schindeldächern in den Städten unter keinen Umständen ge⸗-⸗ gung in der Besserungs⸗Anstalt. Fälle, in welchen die Fürsorge für einen Armen schon vor Publica⸗ 42 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 2025. 2648. 5427. stattet werden sollen, und beantragte eine Frist zur Beseitigung tion dieses Gesetzes hervorgetreten, mithin auch die des Art. b6 11 745. 10,458. 10,828. 12,883. 13,015. 14,737. 15,166. 16,006. der qu. Daͤcher. Da eine Remedur bei der vorgesetzten Behorde Die in der Vorstellung des Magistrats vom 21. Dezember ausschließe. Diesem Grundsatze kann ich nicht beitreten, denn 6,934. 26,307. 27,644. 29,979. 35,067. 37,102. 37,945. 38,6114. nachgesucht worden ist, überdies der Erlaß einer Baupolizei⸗ v. J. vorgetragene Beschwerde, wegen der demselben auferlegten Art. 6 bestimmt lediglich über das formelle Verfahren, ohne die 3,099. 40,951. 41,017. 42,664. 44,460. 45,077. 48,189. 48,387. b 1 1 steht, hatte der Landtag den Uebergang zur Tages⸗ Kosten der Unterhaltung von Polizeigefangenen, kann nicht für be⸗ bisher gültigen materiellen Vorschriften der Armengesetzgebung zu 8979. 51,275. 56,888. 61,663. 69,128. 70,563. 70,610. 72,935. Sracchas nriczuflens,- esgleicheh rer 78 Antrag, wongch bss Gestnhe. gründet erachtet werden. Es handelt sich in dem vorliegenden Falle ändern, kann also nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen auh 77693. 80,420. 83,897. 86,263. 92,383. 93,506 und 94,824. Gesindebuch Seavöriagen ümte gen aujcht. eicen Shessih. sön ec. fän.. um Kostenbeträge, welche für die Unterhaltung von solchen im Polizei⸗ auf bereits vor Publication des alleg. Gesetzes hervorge⸗ 84 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 2056. 2588. 3001. Die Ninderpest ist im vergangenen Jahre aus Rußland 11 gefängnisse verwahrten Personen entstanden sind, die nach Verbüßung tretene Fälle der Hülfsbedürftigkeit Anwendung finden. Hierzu 1959. 6829. 6911. 7406. 8166. 9098. 9348. 9514. 9930. 9958. Polen in Preußen eingedrungen und hat einzelne Ortschaften der Pro-⸗ ihrer Strafe nach dem Ausspruche des Richters in eine Besserungs⸗ kommt, daß die Verpflichtung der Eltern, für ihre Kinder 12617. 13,862. 16,711. 19,338. 20,368. 22,047. 22,365. 23,041. vinz verheert. Die Anstrengungen und Opfer dieser Ortschaften, um bdies Anstalt haben gebracht werden sollen, die jedoch bis zur Ausführung zu sorgen, eine täglich neu entstehende ist, daß also auch schon aus 3219. 23,690. 24,376. 26,068. 27,494. 29,364. 29,639. 30,034. Krankheit zu unterdrücken und deren Weiterverbreitung zu verhüten, so dieser Unterbringung einstweilen nicht auf freien Fuß gestellt werden diesem Grunde der Art. 6, insofern es sich um die Erfüllung dieser 30,180. 30,507. 30,697. 32,865. 33,578. 35,556. 35,610. 35,710. wie der Grenzkreise, um dieselbe abzuwehren, sind verhaͤltnißmäßig seht konnten. Derartige Kosten gehören nun aber allerdings zu den Verpflichtung für die Zukunft handelt, Platz greifen muß. In 36176. 37,994. 38,684. 39,179. 40,038. 40,805. 41,636. 41,749. bedeutend. Der Landtag erkannte an, daß die Opfer im allgemeinen In- Orts⸗Polizei⸗Verwaltungskosten, welche nach §. 3 des Gesetzes vom dieser Beziehung unterscheidet auch der Magistrat in dem Rescut 1 41432. 44,510. 45,571. 47,194. 477436. 48,026. 49,278. 49,514. terest 88 geeg bren, —“ den Tägt für, den ganzene 11. März 1850 die Stadtgemeinde zu tragen hat. Wenn der vom 20. Februar d. J. sehr richtig zwischen den entstandenen und 99,854. 51,892. 52,142. 52,915. 53,268. 55,434. 57,783. 58,570. Flgn die gasten Dgg, 6 dn sinig set, deetgsstenge gs rfschalag üph 58 Magistrat hiergegen bemerkt, daß es sich dabei um die Kosten der entstehenden Kosten und nur die Eistaltung der letteren wenen ⁷1 4823. 65,335. 66,891. 68,225. 69,793. 71,740. 73,819. 76,604. tionen, beschlossen: agen 1n Uesezar den König dis Vitte du E.“ Ausführung eines Erkenntnisses handle, so ist diese Behauptung darin der N. auferlegt. 7,741. 78,774. 81,107. 81,443. 82,863. 84,619. 85,696. 88,157. jetzt leidenden Ortschaften und Kreisen aus Staatsmitteln zu Hülfe zu nicht als zutressend anzuerkennen, denn die Ausführung des Er-⸗ Ew. ec. ersuche ich ergebenst, von Vorstehendem der Regierung 8,587. 89,726. 90,381. 90,563. 91,192. 92,162 und 94,077. kommen und eine Revision der Gesetzgebung in Betreff der Rinderpest kenntnisses besteht einerseits in der Vollstreckung der erkannten Ge⸗ zu N. Kenntniß zu geben und dieselbe anzuweisen, in ähnlichen; Berlin, den 7. November 1856. 8 und der zur Unterdrückung und Abwehr derselben aufzubringenden Kosten fängnißstrafe, andererseits in der Aufnahme in die Besserungs⸗An⸗ künftigen Fällen sich der materiellen Entscheidung auf Grund des Königliche General⸗Lotterie⸗Direction. zu veranlassen. 1 Fan⸗ nicht aber in derjenigen Haft, welche zwischen diesen beiden Art. 6 l. c. zu unterziehen. G“] 8 Ueber die Petition, bei Repartition saͤmmtlicher Provinzial⸗Abgaben ollstreckungen im polizeilichen Interesse lediglich deshalb angeordnet Berlin, den 29. August 18505. 1 1“ die Beamten in den cieöö Städten der Regierungsbezirke werden muß, um die Abführung in die Besserungs⸗Anstalt möglich Marienwerder und Danzig außer An atz zu lassen, ist der Landtag zur zu erhalten. Die polizeiliche Haft, in welcher derartig verurtheilte Der Minister des Innern. Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. LELagesordnung übergegangen, weil die Beamten durch das Gesetz vom 1 in 2 1 8 8. Juni 1822 in der angeregten Beziehung genügend geschützt sind; des⸗ Individuen in der Zwischenzeit, von ihrer Entlassung aus dem Ge⸗ Im Auftrage: L 1 LE.“ 88Lehed gIse er 4, S. e. non 1b b 8 Der bisherige Diätarius Johann Julius Robert Simon gleichen über die Petition, die erste und zweite Klassensteuerstufe von richtsgefängnisse bis zu ihrer Unterbringung in der Bess gs⸗Anstalt 1 serige Dictavus Io han ae 1 inzi s frei iner s f din müs gung r Besserungs⸗Ansta b 8 1 zum Geheimen Secretair bei der Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗ Zahlung der Provinzial⸗Chausseesteuer freizulassen, weil zu einer solchen geha ten werden müssen, hat keine andere Grundlage, als diejenige jeder An Schulden er t 8 1 Befreiung überhaupt kein Grund vorhanden ist und der Chausseebaufonds polizeilichen Haft, nämlich die der sicherstellenden Verwahruug der be⸗ de 1 1“ ernannt worden. circa ¼ seiner Einnahme dadurch verlieren würde. treffenden Personen zum Zwecke der künftigen weitern Vollstreckung den Königlichen Ober⸗Prästdenten 8

- dder Provinz N. e Der Landtag hat in Beziehung auf Eisenbahnen nachstebende 8 gegen sie ergangenen Erkenntnisses. Solche Gefangene sind 1b Bitten 8 86 Mäajestät den König gerichtet: 1) um Vollendung des aher während dieser Zeit recht eigentli 3 8 8 1 3 8 Baues der bahn von Königsberg bis zur russischen Grenze; 2) um und die sahfken für s,Scaft 5 E11 gn Angeko mmen: Der General⸗Major und Inspecteur der ;sten Herbeiführung des Ausbaues der nachbezeichneten Linien, entweder auf zu den nach §. 3 des Gesetzes vom 11 Mär⸗ ““ 6 3 2 genieur⸗Inspection, von Prittwitz, von Küstrin. Staatskosten oder durch Konzessionirung von Actien⸗Gesellschaften unter meinde zu tragenden Orts⸗Poli eiverwaltu 8. st Richtig ist 8 ““ v“ Gewäbrung einer Zinsgarantie von 4 pCt., resp. um baldige Feststellung freilic), daß d 6 vsz 1— ngskosten. chtig ist es DdDbd8d“ h v“ der Richtung dieser Linien: a) der Zweigbahn (von der zu vollendenden uh vemgemnt ß die Gemeinde derartige Kosten auch für Siche⸗ Abgereist: Der General⸗Major und Commandeur der 7ten Ostbahn) nach Norden und nach Süden im Regierungs⸗Bezirk Gumbin⸗ solche Individuen tragen muß, welche, ohne der Gemeinde N. irgend⸗

1G - Cirkular⸗Erlaß vom 22. August 1856 die S Kavallerie⸗Brigade, von Derenthall, nach Magdeburg. nen, b) einer Verbindung von Bromberg nach Thorn und von Thorn wie anzugehören, nur deshalb, weil sie ihr Vergehen in dem Ge⸗ rung der Staatsforsten gegen etwaige aus 8 u nach Königsberg, c) einer Verbindung zwischen Danzig und Stettin, richtsbezirke des N. Stadt⸗ und Kreisgerichts begangen haben, in Lokomotivbetriebe der Eisenbahnen zu besorg d) einer Verbindung der Ostbahn rechten Weichselufers mit dem russi⸗ das Gerichtsgefängniß zu N. eingeliefert und daselbst abgeurtheilt Waldbrände betreffend. schen Eisenbahnnetz bei Warschau. Der Landtag erkennt die bier bezeich⸗

worden sind. ieser - 2 Berlin, 7. N 6 jeste a: neten Linien als die für die Provinz wichtigsten an. Die Zweigbabhnen s Dieser Umstand ändert jedoch in der Sache selbst in, 7. November. Se. Majestät der König haben Aller im Regierungs⸗Bezirk Gumbinnen werden einerseits die reichen noͤrdlich

nichts, da es bei der Beurtheilung darüber, für welche Polizei Nach ei ithen Uinisters für Handel, Ge. —Uhigst irektor der vereini schlief

2. ; ach einer Mittheilung des Herrn Ministers für Handel, 0. st geruht: Dem Direktor der vereinigten Artillerie⸗ und . N. Nerkehr erschließe en

gefangenen die Gemeinde Kosten zu zahlen hat, nicht dar⸗ werbe und Fffentliche Arbeiten 1 heshähesge Directionen ir Räeenieumr⸗Schule „Obersten Lade mann, die Erlaubniß zur An⸗ heceseecn. de gafein E“ 1s E““

auf ankommen kann, ob diese Gefangenen der Gemeinde Königlichen und der unter Koͤniglicher Verwaltung stehenden Eise 9 1 ng des von des Königs von Württemburg Majestät ihm ver⸗ theilweise vollendet, theilweise in Ausführung begriffen ist, mit der N. angehören, beziehungsweise zu derselben in einem Ver⸗ bahnen, behufs Sicherung der Staatsforsten, gegen etwaige erbe s enen Komthur⸗Kreuzes zweiter Klasse des Friedrichs⸗Ordens, Ostbahn herstellen. Die Verbindung zwischen Königsberg, Thorn,

hältnisse stehen, sondern nur darauf, ob nach den bestehen⸗ den Lotomotivbetrieb der Eisenbahnen zu besorgende Waldbränt wie dem Directions⸗Assistenten der vereinigten Artilleri und Bromberg ist von großer Bedeutung, nicht nur weil dieselbe

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