Erlaß vom 1. Juli 1856 — betreffend die Zustän⸗ digkeit zur Ausstellung von Leichen⸗Pässen im Gebiet der österreichischen Militair⸗Grenze.
uni 1856. (Staats⸗Anzeiger Nr. 177. S. 1457.)
Verfügung vom 14. J
it Bezug auf meinen Erlaß vom 14. v. M., die Verabredung
mit Ee.een hatn. Anerkennung der gegenseitigen Leichenpüsse als Transport⸗Legitimationen auf den beiderseitigen Staatsgebieten betreffend, benachrichtige ich die Königliche Regierung, daß nach Herrn Minister der auswärtigen Angelegenheiten von aiserlich österreichischen Gesandtschaft gemachten Mit⸗ theilung in dem Gebiete der östreichischen Militair⸗Grenze als kom⸗ petente Behörden zur Ausstellung von Leichenpässen ie beiden Kaiserlich Königlichen Landes⸗General⸗Kommandos in Agram und
Temesvar nachträglich bestimmt worden sind. Berlin, den 1. Juli 1856.
Der Minister des Innern. 8 von Westphalen.
un 8 8 sämmtliche Königliche Regierungen und an das Königliche Polizei⸗Präsidium hierselbst.
8
1 8
Cirkular⸗Erlaß vom 12. August 1856 — betreffend den Transport von Leichen durch die Königlich Preußischen und die Königlich Baierschen Staaten.
20. März 1854 ““ 88 S. 1055, Mai 1854 (Staats⸗Anzeiger Nr. 137 S. 1055. 8 1 221 S. 1670.) 177 S. 1457.)
Verfügung vom Desgl. vom 3. S. Desgl. vom 10. Juli 1854 (Staats⸗Anzeiger Nr. Desgl. vom 14. Juni 1856 (Staats⸗Anzeiger Nr.
In gleicher Weise wie zwischen der diesseitigen und den Re⸗ We“ 8 Sachsen, Hannover, Braunschweig, Kurhessen, Lauen⸗ burg, Anhalt⸗Dessau und Oesterreich, ist nunmehr auch zwischen der Königlich Baierischen Regierung und dem preußischen Gouverne⸗ ment ein Abkommen dahin getroffen worden, daß die von den kom⸗ petenten Behörden des einen Staates ausgestellten Leichenpässe für ausreichend erachtet werden, um den Transport von Leichen auch im Gebiet des andern Staats zu gestatten, und sind demgemãß die Königlich Baierischen Kreis⸗Regierungen bereits mit der bezüglichen Weisung versehen worden. 8 Die Königliche Regierung setze ich hiervon mit Bezug auf die Verfügungen vom 12. Oktober und 5. November 1849, so wie vom 20. März, 3. Mai, 10. Juli 1854 und 14. Juni d. J. zur Nach⸗ achtung in Kenntniß.
Berlin, den 12. August 1856.
Der Minister des Innern. v““ Sulzer.
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An sämmtliche Königliche Regierungen und an das Polizei⸗Präsidium hierselbst.
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Cirkular⸗Erlaß vom 15. August 1856 — betref⸗
fend den Transport von Leichen aus den Königlich sächsischen Staaten nach dem Auslande.
Im Anschlusse an den Erlaß vom 5. November 1849 wird der Königlichen Regierung anliegend Abschrift einer von dem Königlich sächsischen Ministerium des Innern unterm 14. Juli cr. erlassenen Verordnung, die Leichenpässe betreffend, (a.) zur Kenntnißnahme
Berlin, den 15.
E 111“
August 1856.
Der Minister des Innern. Im Auftrage: Sulzer.
die Königlichen Regierungen der Pro⸗ vinzen Brandenburg, Schlesien, Pom⸗ mern, Sachsen, Westfalen und Rhein land, und an das Königliche Polizei Praͤsidium hierselst.
An
111“““
1) Der Transport einer Leiche von dem Sterbe⸗Orte nach „ Orte 92 Auslandes ist nur unter der Voraussetzung statthaft, azehe selben, bei gehöriger Beobachtung der nachstehenden Vorschrift vnn. Nr. 2, medizinalpolizeiliche Bedenken nicht entgegenstehen. Darüber 1 dies der Fall sei, hat der betreffende Bezirksarzt zu kognosziren, vn 1 daher ins künftige jedem Gesuche um Ausstellung eines Leichen⸗Passes 8 Zeugniß des genannten Medizinal⸗Beamten daruͤber beizufügen, daß de Transport der betreffenden Leiche an und für sich unbedenklich falle.
2) Wird der Transport gestattet, so darf derselbe naͤchst Beohach⸗ tung der sonstigen, in dem unter Nr. 3 gedachten Falle etwa noch anzu— ordnenden besondern Vorsichtsmaßregeln nur in doppelten, durch Ver⸗ pichung gut verschlossenen Särgen, von welchen der innere von hartem Holze sein muß, erfolgen. Darüber, daß dieser Vorschrift genau nachge gangen werde, haben die betreffenden Orts⸗Polizeibehörden im Verein mit den Bezirksärzten Obsicht zu führen.
3) Der Transport von Leichen solcher Personen, welche an an⸗ steckenden Krankheiten verstorben sind, nach dem Auslande ist, insoweit nicht medizinalpolizeiliche Bedenken denselben unter allen Umständen ber⸗ bieten, wobei dem Gutachten des betreffenden Bezirksarztes nachzugehen st ausnahmsweise nur unter der Voraussetzung statthaft, daß die Regierungen der von der Transport⸗Route betroffenen Staaten, nachdem dieselben von der Krankheit, an welcher der Tod erfolgt ist, ausdrücklich in Kenntniß gesetzt worden, den Durchtransport der Leiche durch ihr Staatsgebiet ausdrücklich genehmigt haben, und daß demnächst diejenigen Vorsichtsmaß⸗ regeln auf das Genaueste befolgt werden, welche diesfalls von dem betreffen⸗ den Bezirksarzte werden fuͤr nöthig erachtet oder beziehentlich von einer oder der anderen ausländischen Regierung verlangt werden. Die Ans⸗ stellung des Leichenpasses ist in solchen Fällen bei dem unterzeichneten Ministerium nachzusuchen und wird seitens desselben nur dann erfolgen, wenn die Genehmigung der betreffenden ausländischen Regierungen in glaubhafter Form beigebracht wird, und aus dem betreffenden Dokumente zugleich hervorgeht, daß die Erstern von der Natur der letzten Krankheit des Verstorbenen vorher gehörig in Kenntniß gesetzt worden seien. Wegen der Obsicht über die gehörige Befolgung der vorgedachten besonderen Vorsichtsmaßregeln gilt das bereits unter Nr. 2 Gesagte.
4) Jedem Leichen⸗Transporte ist eine zuverlässige Person als Ve⸗ gleiter beizugeben, welche für ihre Person mit gültigen Reiselegitimat versehen sein muß. “
Hiernach haben sich Alle, die es
Dresden, den 14. Juli 1856.
angeht, gebührend zu achten.
Cirkular⸗Erlaß vom 30. August 1856 treffend den Transport von Leichen aus zoglich Anhalt⸗Bernburgischen Staaten.
Verfügungen vom 20. März und 3. Mai 1854. (Staats⸗Anzeiger
Fr. 13 16 “ 1 v 1“ Verfügung vom 10. Juli 1854. (Staats⸗Anzeiger Nr. 221. S. 1670.) Verfügung vom 14. Juni 1856. (Staats⸗Anzeiger No. 177. 1
Verfügung vom 12. August 1856. (Siehe vorstehend.)
wie zwischen den diesseitigen und den Re⸗ gierungen von Sachsen, Hannover, Braunschweig . Kurhesth Lauenburg, Anhalt⸗Dessau, Oesterreich und Baiern ist Hnsühe auch zwischen der Herzoglich Anhalt-Bernburgischen Regierung un dem preußischen Gouvernement ein Abkommen dahin getioft worden, daß die von den kompetenten Behörden des einen Stag ausgestellten Leichen-Pässe für ausreichend erachtet werden, um 5 Transvort von Leichen auch im Gebiete des anderen Staates zi gestatten. “ 8 Von dem Herzoglich Anhalt⸗Bernburgischen Staats⸗Ministerin ist demzufolge der Herzoglichen Regierung, Abtheilung des Zaln und der Polizei, für dringende Fälle auch den Kreisämtern Püsen stedt, Bernburg und Coswig die Ausstellung von Leichen⸗Päf übertragen worden. de Königliche Regierung setze ich hiervon mit Bezug auf 18
In gleicher Weise,
Verfügungen vom 12. Oktober und 5. November 1849, vom 5 1
März, 3. Mai und 10. Juli 1854, so wie vom 14. Jund 6 12. August d. J. zur Nachachtung in Kenntniß. 1 Berlin, den 30. August 1856.
Der Minister des Innern. Im Auftrage: 8 8 An
die Königlichen Regierungen und an das Polizei⸗Präsidium zu Berlin. vI16
Finanz⸗Ministerium.
. Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4ten Klasse 114ter zaialicher Klassen⸗Lotterie siel 1 Hauptgewinn von 40,000 Lüns. auf Nr. 84,993. 1 Gewinn von 5000 Rthlr. auf nth0. 343. 1 Gewinn von 2000 Rthlr. auf Nr. 5949.
Rn. 16 Gewinne zu 1000 Rthlr. fielen auf Nr. 327. 1487. u06. 11,185. 12,908. 13,950. 15,237. 15,622. 16,311. 18,135. 24:9. 19,628. 19,764. 24,736. 27,260. 28,328. 29,209. 30,502. 10 39. 31,662. 35,423. 36,740. 40,699. 43,179. 50,375. 50,852. 2 353. 53,540. 53,699. 54,588. 60,566. 62,080. 64,754. 65,274. 99o. 68,157. 69,102. 75,086. 76,787. 77,212. 80,239. 84,888. 29820. 90,885. 91,796 und 94,971.
ewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 3942. 4607. 9615. 1, 44,702. 12,869. 13,322. 14,708. 14,919. 15,590. 16,922. 67. 23,854. 28,823. 29,293. 40,612. 41,726. 44,426. 48,915. 1168. 52,202. 56,641. 58,452. 59,966. 65,481. 66,331. 67,544. 11551. 77296. 81,723. 81,773. 82,229. 86,659. 88,855. 89,163. d 94,963; 1 2. Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 1517. 2410. 2540. 511. 5109. 9606. 15,743. 16,215. 18,714. 19,401. 19,882. 20,946. 97558. 22,584. 23,245. 23,464. 24,335. 25,306. 26,337. 26,541. 27565. 28,5646. 30,528. 31,563. 32,915. 33,813. 34,752. 35,618. 1,987. 37,027. 39,308. 39,835. 40,219. 41,106. 42,245. 45,044. 16710. 47,569. 48,982. 55,098. 55,447. 55,785. 58,123. 58,839. 29,469. 59,698. 61,656. 61,694. 62,652. 64,225. 65,275. 67,112. 7472. 72,773. 75,211. 76,000. 76,125. 76,156. 77,928. 78,365. 29998. 79,834. 80,250. 80,433. 80,791. 81,194. 81,337. 82,146. 27338. 84,291. 85,276. 85,482. 87,792. 88,428. 89,458. 93,179 und 93,323. V 2 Berlin, den 8. November 1856. Königliche General⸗Lotterie⸗Direction
Berlin, 8. November. Se. Majestät der Koͤnig haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem General-Stabs⸗Arzt der Armee und Leibarzt, beheimen Ober⸗Medizinalrath Dr. Grimm, die Erlaubniß zur Anlegung des von der Königin von Spanien Majestät ihm ver⸗ liehenen Commandeur⸗Kreuzes erster Klasse des Ordens Isabella
der Katholischen, und dem Hofmaler, Professor W. Hensel zu Y
Berlin, zur Anlegung des von des Königs von Griechenland
Majestät ihm verliehenen goldenen Ritter-Kreuzes des Erlöser-⸗
drdens; so wie dem Hofstaats⸗Secretair des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen Königliche Hoheit, Rath, zur Anlegung des von des Kaisers von Rußland Majestät ihm verliehenen Et. Annen⸗Ordens dritter Klasse zu ertheilien.
personal-Heränderungen in d
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Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzun gen.
““ Den 22. Oktober. 8 Messerschmidt v. Arnim, Oberst und Commandeur des Garde⸗ Kür⸗Regts., zum Commandeur der 6. Kavall.⸗Brigade ernannt. v. d. Schulenburg, Major vom Regt. Garde du Corps, in das Garde⸗ Kür. Regt. versetzt und mit dessen Führung beauftragt; v. Stülpnagel,
Näsor à la suite des Negts. Garde du Corps, unter Entbindung von
dem Verhältniß als persönlicher Adjut. des Prinzen Albrecht von Preußen
königliche Hoheit, als etatsmäßiger Stabsoffizier in das Regt. einrangirt;
öRotberg, charak. Port. Fäͤhnr. vom 38. Inf. Regt., zum 5. Jäͤger⸗ bat. versetzt; v. Thadden, Sec. Lt. vom 6. Inf. Regt, von dem Kom⸗ nando als Erzieher bei dem Kadettenhause in Wahlstatt zum 1. Novem⸗ kerx c. entbunden. v. Wissmann, Sec. Lieut. vom 22. Inf. Regt., d Volschwing II., Sec. Lt. vom 34. Inf. Regt,, als Erzieher bei dem gadettenhause zu Berlin, John II., Sec. Lieut. vom 10. Inf. Regt., als erieher bei dem Kadettendause zu Wahlstatt, Stier, Sec. Lieut. vom 9. Inf. Regt., als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Kulm, v. Schütz, viabieut. dom 35. Inf. Regt., als Erzieber bei dem Kadettenhause zu verg, sämmtlich vom 1. Nov. c. ab bis vorläufig zum 1. Mai 1858 mmandirt. v. Haeften, Gefreiter vom 5. Ulan. Regt., unter Versetzun
um Iten Ulan. Regt., zum Port. Fähnr. befördert. bB
bkeih ber.
b. Blücher, tä ienflkistung beim Kriegs⸗Ministerium, in das Kriegs⸗Ministerium ingod b. Karczewski, Pr. Lt. vom 4. Inf. Regt., unter Entbin⸗ ung beim dem Kommando als Adjut. der 1. Inf. Brig. und Aggregi⸗ Hn gcs 1. Inf. Regt, zum Hauptm. befördert und zur Dienstleistung 8 mnegs⸗Ministerium kommandirt. v. Massow I., Pr Lt. vom 5ten ¹Regt., als Adjut. zur 1. Inf. Brigade kommandirt.
r Den 27. Oktober. unter jedemann, Major und Vorstand des Artill.⸗Depots zu Berlin, Führung a la suite des 4. Artill. Regts., zum Commandeur des
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Hauptm. aggr. dem 4. Inf. Regt. und kommandirt
Trains vom IV. Armee⸗Corps ernannt. de Nerce, Hauptm. u. Artill. Offizier vom Platz in Küstrin, zum überzähl. Major befördert. Ben⸗ nin, Hauptm. vom 4. Artill. Negt., zum Vorstande des Artill.⸗Depots zu Berlin ernannt. v. Schroetter, Sec. Lt. à la sune des Garde⸗ Artill. Regts., v. Bönninghausen, Sec. Lt. 3 la suite des 7. Artill. Regts., von der komb. Festungs⸗Artill.⸗Abtheilung resp. in das Garde⸗ und 7. Artill. Regt., v. Sydow, Sec. Lt. vom Garde⸗Artill. Regt., Gossler, Sec. Lieut. vom 3. Artill. Regiment, Schreiber, Sec. Lieut. vom 7. Artillerie⸗Regiment, unter Führung à la suite der resp. Regimenter, zur kombinirten Festungs⸗Artillerie⸗Abtheilung, Frhr. v. Stockmar, außeretatsm. Sec. Lt. vom 8. Artill. Regt. in das Garde⸗Artill.⸗Regt. versetzt. Köhler, Hauptm. vom 6. Artill. Regt,, als Adjut. zur 3. Artill. Inspect. kommandirt. v. Loebell, Hauptm. à la suite des 6. Artill. Negts. u. Mitgtied der Artillerie⸗Prüfungs⸗Kom⸗ mission, zum Mitgliede der Prüfungs⸗Kommission für Artillerie⸗Premier⸗ Lieutenants ernannt.
in Die außeretatsmäßigen Seconde⸗Lieutenants:
Witte, v. d. Knesebeck, Munther, Kunowski I., v. d. Hude vom Garde⸗Artill. Regt., Siehr, Puppel, Weyl, Hellwig, Graß, Weber vom 1. Artill. Regt., Zielke, Uhl, Berendt, Preussen⸗ dorff vom 2. Artill. Regt., Ilgner, Früstedt, Knobbe, Müller IV., v. Lüttichau vom 3. Artill. Regt., Mente, Reichardt, Fiedler, Bergau, Küper, Ströhmer, Kanz vom 4. Artill. Negt., Raabski, Matschke, Keyl vom 5. Artill Regt., Fiedler, Richter, Thomas, v. Schramm vom 6. Artill. Regt., v. Hahn, Nochlitz, Hüger, Dieterichs, Schindler, Zimmermann vom 7. Artill. Regt., Kleine, Mattner, Schott, Claasen, Fischer, Krause vom 8. Artillerie⸗Regiment, sämmtlich zu Artillerie⸗Offizieren ernannt. Die Portepeefähnriche: Rummel, Blume vom Garde⸗Artill. Regt., Rausch, Braut, Ulrich, Hildebrand, Gerhards vom 1. Ariill. Regt., Groß unter Versetzung vom 2. zum 6. Artill. Regt., v. De⸗ witz, unter Versetzung vom 2. zum Garde⸗Artill. Regt., Kreßmann, unter Versetzung vom 2. zum 6. Artill. Regt., Eckardt, Glagau, von Podewils, unter Versetzung vom 2. zum 7. Artill. Regt., Ebert, Schmitt, Voß, Krause, Apel vom 3. Artill. Regt., Mann, Lilly, Wienrich, Theremin, Hübler vom 4. Artill. Regt., Loesecke, v. Kleist, Lange, Metzke, Beihl, Heinike, Stern, Dittmar vom 5. Artill. Regt., Grottke, Kalide, Siegert, Rückert, Otto vom 6. Artill. Regt., Riesen, Heinicke, Stoy, Pickert, Kuphal, Wernekinck vom 7. Artill. Regt., Mattner, Heyn, Pietsch, Holtzhey vom 8. Artill. Regt., sämmtlich zu außeretatsmäßigen Se⸗ conde⸗Lieutenants befördert.
8 Den 30. Oktober. Steigmann wski, Obermeister von der Hand resp. des 5. u. 1. Artill. Regts., zu Zeuglieutenants und Rechnungs⸗ führern bei den Artillerie⸗Werkstätten befördert. Bar. v. Koschkull, Oberst und Kommdr. des 5. Inf. Regts., unter Beförderung zum Gen. Major, zum Kommdr. der 14. Inf. Brig., v. Schlegell, Oberst und Kommdr. des Kadetten⸗Corps, unter Beförderung zum Gen. Major, zum Commandeur der 24. Inf. Brig., v. Frobel, Oberst und 2ter Kom⸗ mandant von Koblenz und Ehrenbreitstein, zum Commdr. des 5. Inf. Regts., v. Rosenberg, Oberst⸗Lieutenant und Direktor des Kadettenhauses zu Potsdam, unter Beförderung zum Obersten, zum Commandeur des Kadetten⸗Corps, Gr. v. Oriolla, Oberst und Commandeur des 7. Hus. Regts., zum Commandeur der 5. Kavall.⸗Brigade, ernannt. Herzog Eugen v. Württemberg Hoheit, Oberst und Commandeur des 8. Hus. Regts., unter Stellung à la suite dieses Regiments, mit der Füh⸗ rung der 11. Kavall.⸗Brigade beauftragt. v. Wostrowsky, Major vom 4. Drag. Neg., zum Commandeur des 7. Hus. Regts., v. d. Lancken, Major vom 5. Ulan. Regt., zum Commandeur des 8. Hus. Regts., v. Goetze, Major vom 6. Ulan. Regt., zum Commandeur des 3. Ulan.
Regts. ernannt. Den 1. Nobember.
Gaede, Major und Escadrons⸗Chef im 4. Drag. Regt., zum etats⸗ mäßigen Stabs⸗Offizier im Regiment befördert. v. Schön, Major und Escadrons⸗Chef im 2. Drag. Regt., als etatsmäßiger Stabs⸗Offizier ins 6. Ulan. Regt., v. Stangen, Major und Escadrons⸗Chef im 1. (Leib⸗) Hus. Regt, als etatsmäßiger Stabs⸗Offizier ins 5. Ulan. Regt. borseßtk. 8
⸗Kompagn.
vee6 1 Den 27. Oktober. Claessen, Vice⸗Feldw. vom 2. Bat. 25. Landw. Regts
Lt. bei der Artillerie 1. Aufgeb. befördert.
Ca d
zum Sec.
Abschiedsbewilligungen ꝛc. v Den 223. Oktober 1 Gr. Clairon d'Haussonbville, Gen. Maj. und Commandeur d. 5. Kavall. Brig., mit Pension. Meyer, Oberst⸗Lieut. u. Commandeur d. 3. Ulanen⸗Regts., als Oberst mit der Regts.⸗Uniform und Pension, in den Ruhestand versetzt. Schütz, Oberjäger und Sec. Lt. vom reiten⸗ den Feldjäger⸗Corps, Benda, Schmidt, v. Alvensleben, Feldjäger mit dem Charakter als Sec. Lieut. vom reitenden Feldjäger⸗Corps aus⸗
geschieden. DNei S Zimmermann, Oberst⸗Lieut. à la suite des 5. Artill. Rgts. und Command. des Trains vom V. Armee⸗Corps, mit der Uniform des 3. Artill. Regts. und Pension. Brewing, Hauptm. vom 2. Artill. Regt. als Maj. mit der Regts.⸗Uniform, Auss. auf Civilversorgung und Pen- sion. Brämer, Setc. Lt. à la suite des 3. Artill. Regts. und von der komb. Festungs⸗Artill.⸗Abtheil, der Abschied bewilligt. Bausch, Sec. Lt. vom 7. Artill. Regt., Fih etfiesen Illing, Port.⸗Fähnr. vom 6. Artill.
Regt., zur Reserve entlassen.