1856 / 275 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Telegraphische Depesche.

Dirschau, 19. November. Wasserstand in der Nogat 8 Zoll. Uebersatz beim Zusammenschieben des Grundeises sehr beschwerlich Für Equipagen und Lasten kein Uebersatz. Wasserstand in der Weichsel 6 Fuß 4 Zoll. Personen und Gepäcke werden per Kahn zur Tages⸗ und Nachtzeit übergesetzt. Frachten nur per Spitzkahn am Tage.

Paris, Donnerstag, 20. November. (Wolff's Tel. Bur.) Eine hier eingetroffene Nachricht aus Mar rid vom 17ten meldet, daß in Malaga am 16. ein Aufstand stattgefunden habe. Die Aufständischen haben die militairische Besatzung angegriffen und die Republik proklamirt. Die Truppen haben muthig widerstanden. Die Aufständischen hatten 5 Todte, di Ordnung ist wieder hergestellt.

Gestern Abend wurde die 3proz. auf de 80 gehandelt.

Konigliches statistisches Büreau.

111““

Auszug aus dem 6ten Bande über den preußischen Staat für das Jahr 1849; enthaltend die Tabelle der Fabrications⸗Anstalten und Fabrik⸗ Unternehmungen aller Art

für 1849 und 1852.

Forisetzung. (Siehe Staats⸗Anzeiger Nr. 202 1. J. S. ü. Die Gewebe.

Fbschnisit.

Jnmeite

Fabricationen, welche mit der Weberei in näherer Verbin⸗

dung stehen, ohne doch zur eigentlichen Weberei 88 zu gehören. 1) Fabriken für Zwirn, Strick⸗, Stick⸗ und Nahgarn aus Wolle, Baumwolle und Leinen. Ueber die Vertheilung dieses Industriezweiges durch die Provinzen folgt nachstehende Tabelle pro 1852:

Zahl der Anstalten Arbe iter

2

65

Preußen . Posen . Brandenburg...... 20 Pommern 1 Schlesien 11“ 14 Sachsen. 13 Westfalen.. t

2 5] 1

der Tabellen und amtlichen Nachrichten

Summa 143 2205 Die Provinz, in welcher diese Art von Industrie am meisten blüht, ist der Rbein, und hier wiederum der Regierungs⸗Bezixk Düsseldorf mit 67 Fabriken und 1031 Arbeitern, also beinahe die Hälfte des Staats. Die Hauptsitze derselben sind die Kreise Crefeld, Gladbach, Kempen und Elberfeld.

Die meisten dieser Fabriken sind in den Städten, nämlich von 143 mit 2265 Arbeitern im ganzen Staate 107 mit 1774 Arbeitern in den Städten.

Bei diesen Fabriken werden Kinder und weibliche Personen beschäf⸗ tigt. Die Anzahl der Kinder war 168 von 2265 Arbeitern, also 7,42 pCt. Weibliche Personen waren 1527, also 67,42 pCt.

2) Seiden⸗Moulinagen, Seiden⸗Haspel⸗ und Zwirn⸗ 8 Anstalten.

Die rohe Seide bedarf noch mancherlei Vorbereitung, ehe sie verwebt wird. Es sind namentlich die Winder und Winderinnen, die insbesondere bei Crefeld im Orte Hüls dies Geschäft verrichten. Oft werden wohl diese Vorbereitungen bis zur Aufwickelung der Seide auf die Bobinen, die dann dem Seidenweber übergeben werden, als zur Seidenweberei ge⸗ hörig betrachtet, und bei den Seidenfabriken als Arbeiter in den Listen aufgeführt. Indessen bestehen auch eigene Etablissements als Seiden⸗ Moulinagen, Seiden⸗Haspel⸗ und Zwirn⸗Anstalten, bei welchen die Dar⸗ stellung des seidenen Zwirns als eine zu vielen Zwecken unmittelbar zu verwendende Waare zu betrachten ist, von denen eine Uebersicht aus der nachfolgenden Tabelle hervorgebt.

In den Provinzen Anstalten: Arbeiter

Preußen Posen. 1 Brandenburg.. 193 Pommern Schlesien b 8 88 27 Westfalen 1A1AXAAXX“ 106 Rhein.. 3 810

1139

V

8

Nur in der Stadt Berlin und den Regierungs⸗Bezirk Liegnitz, Erfurt, Arnsberg und Düsseldorf bestanden Ende 1reslau 132 Anstalten. ies Der Hauptsitz dieser Industrie ist in dem Negierungs⸗Bezirk Düͤs⸗ dorf, hier wurden 1852 in 108 Anstalten 810 Arbeiter beschaͤftigt ssl⸗ Kreise Elberfeld, Geldern, Kempen, Gladbach, Crefeld und Neuß 1 Sitze dieser Anstalten. ind Anstalt mit 106 Arbeitern. In den in Berlin befindlichen 13 Anstalt sind auch die Seiden⸗Moulinagen, die von Heese und Rammlow 8 anderen errichtet sind, in denen die Cocons der gewonnenen Seide 88. haspelt werden, mitbegriffen. g Auch bei diesen Fabriken werden Kinder und weibliche Personen be⸗ schäftigt. Unter den in 1852 in diesen Fabriken im Staate überhaupt beschaͤftigten 1139 Arbeitern befanden sich 113 Kinder und 893 weiblich Personen, d. i. resp. 9,92 und 78,40 Prozent. 8 1“ c. Dritter Abschnitt. Fabriken meist größerer Art, welche die Gewebe schiedenem Gebrauch im bürgerlichen Leben wei

11ö6

8 verarbeiten.

1) Fabriken für wollene Zeuge.

Es sind die Tuchfabriken und Fabriken für wollene Zeuge getrennt in den Tabellen verzeichnet. Außer dem wollenen Gewebe, welches als Nebenbeschäftigung auf dem Lande vorkommt, und eigentlich nur im Re⸗ gierungsbezirke Gumbinnen von Bedeutung ist, wird Wolle von gewerb⸗ lichen Tuchmachermeistern zu Tuch und von Wollenwebern zu Fries Jacken, Decken und anderen wollenen Zeugen verarbeitet. Die Gewerbe⸗ tabelle führt die gewerblichen Tuchmacher und die Weber anderer wollenen Zeuge nur summarisch auf. Außer dieser gewerblichen Ver⸗ arbeitung wird nun aber Wolle auch in Fabriken größerer Art weiter verarbeitet. Diese Tuchfabriken überflügeln nach und nach die früher mehr dem gewoͤhnlichen Handwerker angehörig gewesene Industrie in Tuch vollstäͤndig, insofern nicht, wie vielfach geschieht, die Tuchmacher in den einzelnen Stäͤdten, als Innungen vereinigt, zu einer fabrikmäßigen Be⸗ treibung ihres Geschaͤfts übergehen. Es giebt ferner Fabriken zu wollen Zeug, welches nicht, wie das Tuch, aus Krempelgarn gewebht, festgefilzt und gewalkt wird, sondern mehr aus Kammwollengarn allein oder ber⸗ mischt mit Kameel⸗ oder Leinengarn, Seide oder Baumwolle bereitet, bis⸗ weilen etwas gerauht, geschoren, gewalkt wird, wie Ratine, Kasimire ꝛc, oder auch einfacher vorbereitet, wie Berkane, Biber, Moltons, Rasche, Friese, Flanelle ꝛc. so in den Handel kommt.

Es folgt eine Tabelle, welche nach den Provinzen für 1852 die Fabrication in Tuch und wollenen Zeugen getrennt darstellt.

. Sonstige Fabriken für wollene und halb⸗ wollene Zeuge.

In den

Zahl der Anstalten. Zahl der Arbeiter Anstalten.

Preußen...... 8 143 30 1 48 23 1 Brandenburg...... 4742 5 2466 Pommern 16 7 Schlesien 8 1394 Sachsen. 96 1340 6621 Westfalen ET“ 2 7 1 1 Nhei.... ..60Db 1836

Summe 870 720,888 388 10,5211 281178771 892 3832

Zieht man die Stuͤhle ab von denjenigen, die in der Monarchie als Wolle und Halbwolle gehend angegeben sind, so müssen diejenigen verbleiben, welche gewerbsweise von Webern, Tuchmachern, kleineren

Handwerkern betrieben werden.

Diese Verhältnisse stellen sich für 1852 folgendergestalt: In Wolle und Halbwolle gingen gewerbsweise . 28,623 Stühle, in Tuchfabriken 10,909 Stühle, in Fabriken anderer Wollen⸗ ꝛc. Waaren 4,724

68 2 ö

—15 633 2

Bleiben für den handwerkzugehörigen Betrieb .... ... 12,990 Stühle.

Es gehen hiernach in Wolle und Halbwolle im preußischen Staate

mehr Stühle in Fabriken, als für den kleineren Betrieb einzelner Ge⸗ werbtreibenden.

Tuchfabriken sind pro 1852 819 mit 29,888 Arbeitern angegeben, also im Durchschnitte jede Fabrik mit 36 Arbeitern. Der Hauptsitz ist die Nheinprovinz, wie besonders an der Arbeiterzahl ersichtlich ist. Von 29,888 Arbeitern im Staate fallen 21,141, also 70,16 Prozent, guf die Rheinprovinz. Der Durchschnitt der Arbeiterzahl giebt in dieser Provinz auf jede Fabrik 79. Die meisten und bedeutendsten sind mit 127 Fabri⸗ ken und 417,454 Arbeitern im Regierungsbezirk Aachen. Es hat hier also jede Fabrik durchschnittlich 138 Arbeiter. Aachen und Umgegend ist seit Jahrhüͤnderten der Hauptsitz der Tuchfabrication in Deutschland un jetzt im preußischen Staate. b

Nach der Rheinprovinz sind die bedeutendsten Tuchfabriken in 8n Provinz Brandenburg. Es bat dieselbe zwar mehr Anstalten, jede 889 selben aber hat nach dem Durchschnitt 16 Arbeiter; welches jedoch, wie sich von selbst versteht, nicht ausschließt, daß viele groͤßere Fabriken in Tuch eine bedeutend ansehnlichere Zahl von Arbeitern beschäftigt. C Regierungsbezirk Frankfurt ist der Durchschnitt größer, es waren 1228 Anstalten mit 2776 Arbeitern, also hatte jede Anstalt im Durchschnitt 89 Arbeiter. In Kalau, Sommerfeld, Finsterwalde, Züllichau, Guben ꝛt.

sind gr 9

Auch der Regierungs⸗Bezirk Arnsberg hat eine 8

1 8 11“ E1“X““ b11 e Tuchfabriken, so wie auch in den Städten Luckenwalde, Neu⸗ Ruppin, Brandenburg des Regierungsbezirks Potsdam. Nach Brandenburg kommt in der Tuchfabrication, nach Arbeitern gerechnet, die Provinz Sachsen mit 96 Fabriken und 1391 Arbeitern; im Hurchschnitte jede Fabrik 14 Arbeiter. Der Regierungsbezirk Magdeburg at die meisten Tuchfabriken, nämlich 70 mit 1192 Arbeitern, und zwar in I., Kalbe, Aschersleben, Halberstadt und Werni⸗

den Kreisen Jerichow gerode. 8 18 8 Süe W11 81 8b

Die Provinz Schlesien hat 56 Tuchfabriken mit 1391 Arbeitern, also durchschnittlich jede 25 Arbeiter. Der Regierungsbezirk Breslau hat nur 3 Luchfabriken, aber mit 179 Arbeitern. Im Regierungsbezirk Liegnitz ind 31 Fabriken mit 1154 Arbeitern, und im Regierungsbezirk Oppeln 92 Anstalten mit nur 58 Arbeitern.

Berlin, 19. November. Wie die amtliche Zusammenstellung der im verflossenen Jahre 1855 zur Einholung der Allerhöchsten Bestätigung bei dem Justizminister vorgelegenen rechtskräftigen Todesurtheile ergiebt, belief sich die Zahl der letzteren im Ganzen auf 54 (8 mehr gegen 1854). Darvon wurden durch Allerhöchste Entscheidung 39, und zwar 28 im Wege der Bestätigung, 11 im Wege der Gnade erledigt, während im Vorjahre bei nur 25 erledigten Urtheilen in 29 Fällen Bestätigung und nur in 6 Fällen Begnadigung eintrat. Was die übrigen 15 Urtheile des verflossenen Jahres betrifft, so kamen 12 erst im Jahre 1856 zur Erledigung, in 3 Fällen griff natürlicher oder gewaltsamer Tod des Verbrechers der Bestätigung vor. In 2 Fällen, wo ein e Begnadigung eingetreten ist, sind die Inquisiten gänzlich auf freien Fuß gesetzt worden; in allen übrigen Fällen ist eine Umwandelung der Todes⸗ strafe in lebenslängliches Zuchtbaus erfolgt. Nach den einzelnen Pro⸗ vinzen kamen 2 bestätigte Urtheile auf Brandenburg, 3 auf Preußen,

5 auf Pommern, 8 auf Schlesien, 1 auf Sachsen, 3 auf Posen, 6 auf die Rheinprovinz, von den Begnadigungen kamen 1 auf Preußen, 3 auf Schlesien, 1 auf Sachsen, 6 auf Posen; aus der Provinz Westphalen hat überhaupt kein Todesurtheil vorgelegen. Mord (§. 175 des Straf⸗ gesetzbuches) lag vor in 22 Fällen aus der Zahl der bestätigten Urtheile, Todtschlag bei Unternehmung eines Verbrechens oder Vergehens (§. 178 Strafgesetzbuch), in 6 Fäͤllen; die Begnadigungen betrafen 8 Fälle von Mord, 3 Fälle von Todtschlag. Unter ersteren be⸗ traf in 3 der Provinz Schlesien und in 1 der Provinz Preußen angehörigen Fällen das vorliegende Urtbeil die Ermordung leib⸗ licher Kinder aus Motiven der Noth und Verzweiflung. Die auffallende Thatsache, daß der Begnadigung die völlige Freilassung folgte, betraf einen in der Provinz Posen vorkommenden Fall von Todischlag bei Unternehmung eines Naubes, in welchem die Verurtheilung von drei Personen als angeblichen Complicen erfolgt war. Die Confirmation die⸗ ses Urtheils erstreckte sich nur auf einen derselben, welchem die Haupt⸗ thäterschaft zur Last fiel, während die beiden andern, auf den Antrag des Justizministers, als minder gravirt, zu lebenswieriger Zuchtbaus⸗ straff begnadigt wurden. Auch diese Strafe wurde indeß aufgehoben, nachdem kurz vor der Hinrichtung der eigentliche Delinquent mit aller Bestimmtheit und zur Reinigung seines Gewissens ein Geständniß dahin ablegte, daß die von ihm als Mitschuldige angegebenen beiden Personen völlig unschuldig und an dem Tage des Verbrechens nicht einmal am Orte des letzteren gegenwärtig gewesen seien.

Im Negierungs⸗Bezirk Erfurt sind in der Zeit vom 1. August 1855 bis ultimo Juli d. J. 2050 entgeltliche und 122 unentgeltliche in Summa 2172 Jagdscheine ausgefertigt worden. 8

Land wirthschaft.

Die Landeskultur in den hohenzollernschen Landen macht nach Mittheilungen, die wir don dorthber empfingen, neuerdings ganz merkbare Fortschritte. Namentlich zeigt sich eine zunehmende Nei⸗ gung zu genossenschaftlichen Ent⸗ und Bewässerungsanlagen. Im Sep⸗ tember und Oktober d. J. traten 2 größere Wiesen⸗Meliorationen von beziehungsweise 500 und 600 Morgen durch Bildung von zwei Genossen⸗ schaften in das Stadium der Ausführung und eine dritte, gleich der vor⸗ gedachten von 600 Morgen Fluß⸗Korrektionen auf längeren Strecken in sich schließend, wurde bis zur Vorlegung an die Interessenten behufs der Gesellschaftsbildung gefördert. Mehre minder beträchtliche Meliorationen verwandter Art wurden durch Vereinigung der Betheiligten zur Aus⸗ führung gebracht, und die Hrainirungen hatten so guten Fortgang, daß

Jahre allein im Waldschen Bezirke über 100,000 D ainröͤhren

in diesem Jah gelegt worden. (Pr. C.)

Aus Breslau wird der „Pr. C.“ gemeldet, daß in dortiger Gagend die Bestellung der Wintersaaten an Weizen und Roggen bei sehr günstiger Witterung rasch von statten gegangen ist, da die Aecker sich sehr leicht zubereiten ließen. Die Frübsaaten zeigen sich bereits überall sehr gut. Die Kartoffel⸗Ernte ist reichlich ausgefallen und hat vorzüglich meblreiche Früchte gelicfert. Nur zeigr sich bei den Kartoffeln, welche in Kellern, Gruben oder Haufen aufbewahrt werden, oft Neigung zur Fäul⸗ niß, namentlich bei den Knollengattungen, die auf etwas feuchtem Boden angebaut waren. Die Oelsaaten sind so üppig hervorgewachsen, daß im Falle eines sehr feuchten Winters Fäulniß zu besorgen sein würde.

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V numerirten.

Heamburg, 18. November. Der Senat hat heute einen der näch⸗ sten Versammtung Erbges. Bürgerschaft vorzulegenden Antrag publizirt welcher den Entwurf einer Verordnung in Betreff des Ab⸗ schreibens in der Vank enthält. Der Entwurf ist das Ergebniß der Berathungen einer im Laufe dieses Sommers niedergesetzten gemischten Kommission, bestehend aus drei Senatsmitgliedern, zwei Banco⸗Bürgern und zwei Commerz⸗Deputirten und bezweckt die unmittelbare gegenseitige Ausgleichung und Skontirung sämmtlicher an einem Tage faͤlligen Banco⸗ Zahlungen im Laufe desselben Tages zu effektuiren. Die Kommission hat die Ueberzeugung erlangt, daß sich die Schwierigkeiten, welche der neu einzuführende Mechanismus mit sich bringt und die ihren Grund in der großen Anzahl der zu regulirenden Conten (es sind derzeit 1400 Bank⸗ Interessenten) und in der Kuͤrze der Zeit haben, unter allen Umständen bewältigen lassen. Der Entwurf der Verordnung ist folgender:

§. 1. Der Art. 13 des neu revidirten Bankreglements vom 7. Sep⸗ tember 1710, demzufolge Niemand befugt sein soll, Geld zu assigniren, das nicht zum wenigsten eine Nacht ihm zugeschrieben gestanden, wird aufgehoben, und kann künftig ein jeder Bank-Interessent nicht nur über den Saldo, den sein Conto am Morgen auswies, sondern auch über das⸗ jenige, was im Laufe des Tages zu demselben hinzukommt, durch Ab⸗ schreibung am nämlichen Tage verfügen.

§. 2. Wenn ein Interessent mehr abzuschreibeu assignirt, als sein Credit, mit Einschluß der im Laufe des Tages hinzukommenden Posten, beträgt, so werden die eingereichten Assignationen (Bankzettel), so weit das Credit des Contos reicht, ausgeführt, auch wenn dabei eine derselben nur zum Theil erfüllt wird. Das Mehrassignirte ist ungültig.

§. 3. Um für den im vorigen Paragraphen erwähnten Fall die Rangordnung zu bestimmen, in welcher die Assignationen auszuführen sind, werden zunächst saäͤmmtliche an einem Tage eingereichten Zettel, der Bank⸗Buchführung entsprechend, in zwei Abtheilungen geschieden, je nachdem sie vor oder nach 1 Uhr Nachmittags eingereicht worden sind. Die bis 1 Uhr eingereichten Zettel gehen den nach 1 Uhr eingereichten unbedingt vor. Unter den Zetteln einer jeden Abtheilung bleibt die Bestimmung der Nangordnung der Bank⸗Verwaltung überlassen, wofern nicht der assignirende Interessent selbst die Reihenfolge, in welcher er seine Zettel berücksichtigt wissen will, durch Numerirung derselben be⸗ zeichnet hat, als in welchem Falle allemal der niedrigeren Nummer vor der höberen der Vorrang gegeben werden muß. Sind die zu einer und derselben Abtheilung gehörigen Zettel zum Theil numerirt, zum Theil nicht numerirt, so baben die numerirten den Vorzug vor den nicht

§. 4. Jeder Interessent, welcher mehr abzuschreiben assignirt hat, als der Saldo seines Contos am Morgen, zuzüglich dessen, was von an⸗ deren Conten im Laufe des Tages au sein Conto abzuschreiben auf⸗ gegeben worden ist, beträgt, hat eine Ordnungsstrafe von 1 pECt. Ert. von Banco des überschießenden Betrages, mindestens jedoch 3 Mark Crt., zu entrichten. Der Artikel 11 des Bank⸗Reglements vom 7. September 1710 wird demgemäß hierdurch abgeändert.

§. 5 Die Einreichung der Bankzettel kann künftig nur bis 4 Uhr Nachmittags geschehen, und zwar nach 1 Uhr gegen die bisher übliche Gebühr von 2 Sh. für jeden Zettel.

§. 6. Das große Bank⸗Kollegium wird ermächtigt, diejenigen Ver⸗ fügungen, welche ihm zu Erhaltung besserer Ordnung und Sicherheit in der Ausführung obiger Bestimmungen annoch erforderlich scheinen möch⸗ ten, nach eingeholter Genehmigung Eines Hochedlen Rathes zu treffen und zu veröffentlichen. (H. B. H.)

Zu den großartigsten Bau⸗Unternehmungen, welche gegenwärtig in den Vereinigten Staaten in der Ausführung begriffen find, gebört der Durchbruch eines Eisenbahn⸗Tunnels durch die in der Nähe der Jersey-⸗City und New⸗YVorks belegenen Hügel „Bergen „Hills“. Es handelt sich hier um Verlängerung der New⸗Vork⸗ und Eriebahn bis an den East⸗Riber (Hudson) bei Jersey⸗City und Vermeidung der Gefabren und Hindernisse, welche aus dem sich Kreuzen sämmtlicher Züge in dem bisher ausschließlich für den Uebergang jener Hügelreihe dienenden Terrain⸗Durchschnitt „Bergen Cut“ für den Verkehr erwuchsen. Zu diesem Zwecke wird, zwei Meilen von Jersey⸗City, auf eine Strecke von 4300 Fuß, ein 23 Fuß hoher, 29 ⅔˖ Fuß breiter Tunnel durch festes Felsgestein mittelst Pulver gesprengt. Durch die Anlegung von 8 senkrechten Schachten sorgt man für den Luftwechsel. Füͤnf von diesen sind bereits bis auf das Niveau durchgesprengt. Mit⸗ telst Dampfmaschinen werden die abgesprengten Steine herausgehoben. Der ganze Bau ist für 600,000 Dollars in Akkord gegeben und dadurch, daß man an allen Punkten, wo es immer zulässig ist, zugleich arbeitet und Tag und Nacht die Arbeit fortsetzt, hofft man bis zu dem kontrakt⸗ lich festgesetzten Termin, Dezember 1857, das Werk zu vollenden. Zu⸗ gleich sind an dem projektirten Endpunkt der Bahn in Jersey⸗City groß⸗ artige Werft⸗Anlagen in Angriff genommen, um den direkten Güter⸗ und Personenverkehr von dort weiter nach New⸗Vork mittelst Dampfbooten zu bewerkstelligen. (Pr. C.)

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Leipzig, 19. November. Leipzig-Dresdener 294 G. Löbau- Zittauer Litt. A. 61 G.; Litt. B. —. Magdeburg Leipziger 277 8.; do. II. Em 234 2 Br. Berlin-Ankaltische 169 Br. Berlin-Stettiner 140 G. Cöln- Mindener —. Thüringische 131 Br. Friedrich- Wilchelms-Nordbabhn —. Altona-Kieler Anhalt-Dessauer Landesbank-Aetien [ itt. A. u. R. 137 G.; Litt. C. 124 Br. Braupschweigische Bank- Actien alte 140 Br.; do. vom Juli 1856 ; do. vom Novbr. 1858 WVeimarische hauk-Acuüen Litt. A. u. B. 129 ¾ G. Wiener Banknoten 96 G. Oesterreichische 5proz. Metalliques 78 i G. 1854er Loose —. 1854 er National-Anleihe 80 ½ G. Preussische Prämien- Anleihe

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