1856 / 279 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Ihres Verwaltungsbezirks mit der erforderlichen Anweisung Feve zu versehen. Berlin, den 29. September 1856. 88

An sammtliche Königliche Regierungen in den sechs östlichen Provinzen. Abschrift hiervon zur gefälligen Kenntnißnahme. Beerlin, den 29. September 1856. . Der Minister des Innern. Der Finanz⸗M 8 . von Westphalen. von Bodelschwingh.

die Herren Ober-Präsidenten der sechs

8 * vX““

Die Zeitschriften hat der Leser selbst aus den Fächern zu entne Jedes Heft oder Blatt ist nach gemachtem Gebrauche wieder ünehmen. Platz zu legen. an seinen

Die neuen zur Ansicht ausliegenden Werke dürfen nicht geschnitten werden. 5. 5 8 nicht auf.

Exzerpte dürfen nur mit Bleistift gemacht werden. Auße jeder Lesende für etwanige Beschädigung der Journale und

zukommen. n

Wer Bücher aus der Bibliothek des Ministeriums oder des Pades Oekonomie⸗Kollegiums im Lesezimmer zu benutzen wünscht bat 88 Titel nebst der Nummer der ihm ertheilten Einlaßkarte deutlich auf b Zettel zu schreiben und findet dieselben am folgenden Tage im Lese bor, wo sie für diesen Tag ausgelegt bleiben. sezimmer

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rdem hat

östlichen Provinzen.

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188

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Bekanntmachung vom 15. November 1856 be⸗ treffend die Einrichtung eines Lesezimmers zur Benutzung der Bibliotheken des Königlichen Mini⸗ steriums für die landwirthschaftlichen Angelegen⸗ heiten und des Königlichen Landes⸗Oekonomie⸗ aahqeh I Sezn nenmhtetu Kollegiums. 11.““ vr2801E Janumg. 4. wan1U 1 ee Ddie Bibliotheken des Königlichen Ministeriums für die land⸗ virth schaftlichen Angelegenheiten und des Königlichen Landes⸗

Oekonomie⸗Kollegiums haben eine nicht unbeträchtliche Anzahl von

Büchern angesammelt, die sich zum größeren Theile auf Land⸗ und

Forstwirthschaft beziehen. 82 Eben so werden von diesen Behörden über 130 das land⸗

wirthschaftliche Ressort berührende Zeitschriften fortlaufend gehalten.

Um diese Werke den Kennern und Freunden der Land⸗ und Forstwirthschaft, welche sich in Berlin aufhalten, zugänglich zu

machen, ist ein Lesezimmer in der Schützenstraße Nr. 27 parterre

neben dem Ministerialgebäude eingerichtet, in welchem die Zeit⸗ Ichriften gelesen und Bücher aus den Bibliotheken eingesehen wer⸗ den können. ““ Auuch sollen Bücher verliehen werden. CE““ FHiterüber ist das nachstehende Regulativ (a) erlassen worden,

nelches in dem Lesezimmer noch besonders ausliegen und den Be Die Lokalität ist vorläufig noch

suchern ausgehändigt werden wird. eine sehr beschränkte und die ganze Einrichtung ein erster Versuch.

n Es wird erwartet, daß das Publikum hierauf billige Rücksicht

nehme.

Wer das Lesezimmer zu besuchen oder Bücher zu entleihen wünscht, wende sich gefälligst an den Vorsteher des Central⸗Büreaus des Ministeriums, Geheimen Kalkulator Nitschke, Schützenstraße Nr. 26, persönlich oder in frankirten Briefen. Die Eröffnung des Lesekabinets findet am 1. Dezember d. J. statt.

—2 Das Central⸗Büreau wird vom 24sten dieses Monats an Mel⸗ dungen entgegennehmen.

Beerlin, den 15. November 1856. MNiinisterium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. von Manteuffel II. II111“ on Me g u Wa Seh N immateng un 88

für die Benutzung des Lesezimmers und der Bibliotheken des Königlichen Mijnisteriums für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten und des Ky oSdniglichen v1 Vom 1. November 1856. 88 . 1.

8 Das Lesezimmer ist mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage an jedem b Tage der Woche von 2 bis 8 Uhr eetage unentgeltlich geöffnet. Wer dasselbe benutzen will, hat eine Einlaßkarte bei dem Vorsteher des Central⸗Büreaus des Ministeriums, Geheimen Kalkulator Nitschke, Schützenstraße Nr. 26, in den Vormittagsstunden in Empfang zu nehmen, unter Angabe seines Namens, Standes und seiner Wohnung, so wie des zZeitraums, auf welchen die Karte benutzt werden soll.

8 Ueber ein Kalenderjahr hinaus wird keine Karte ertheilt. Nach Ablauf desselben ist die Erneuerung z9 ewwix m“ In dem Lesezimmer werden ausliegen:

a) die neuen Hefte oder Blätter der vorhandenen Zeitschriften, 4 Wochen

lang nach dem Erscheinen, .) ein Verzeichniß dieser Zeitschriften, e) die neuen Werke aus dem Gebiete der land⸗ und forstwirthschaft⸗ Hun lichen Literatur zur Ansicht, 9 d) ein Verzeichniß der zur Benutzung gestellten Bücher der Bibliothek . des Ministeriums für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten und ddes Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums.

216 1 Diejenigen Werke, deren diese Bebörden ihrerseits zum fortlaufenden Gebrauche bedürfen, sind in diesen Katalogen nicht verzeichnet.

der Herzog von Sachsen⸗-Altenburg anwesend.

Wer Bücher entleiben will, hat, insofern er im Central⸗Büreg

des landwirthschaftlichen Ministeriums persönlich nicht bekannt ist

Cautionsschein beizubringen. EWI 8

Zur Ertheilung von Cautionsscheinen sind berechtigt die Mitglieder des Ministeriums für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten und de

8.

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Jeder Sautionsschein muß unker genauer Bezeichnung des Namens des Siandes und der Wohnung des Kaventen fuͤr die Dauer eines be⸗ stimmten Zeitraums ausgestellt werden.

Formulare zu derartigen Cautionsscheinen werden im Central⸗Büreau des Ministeriums unentgeltlich verabfolgt. §. 10.

Ueber die entliehenen Bücher ist ein Empfangsschein nach dem unten verzeichneten Schema auszustellen, welcher nach Wiederablieferung der Bücher zurückgegeben wird.

Die entliehenen Bücher müssen 4 Wochen nach dem Datum der Aus⸗ lieferung zurückgestellt werden, widrigenfalls durch einen Mahnbrief daran erinnert wird.

Erfolgt gleichwohl nach Ablauf von abermals 4 Wochen die Rüc⸗ lieferung nicht, so wird das zurückbehaltene Buch auf Kosten des Ent⸗ leihers neu angeschafft und der Letztere verliert das Recht, fernerhin aus der Bibliothek Bücher zu belehene w

Beschädigte Buͤcher werden gleichfalls auf Kosten des Entleihers neu⸗ angeschafft.

85 §. 13.

Eine Versendung von Büchern außerhalb Berlins findet vorläͤuft

nicht statt LEEEEEö111 ““ 1“ e §. 14. - f 1

Kostbare Kupfer⸗ und Kartenwerke werden nicht verliehen und koͤnnen solche nur in dem Lesezimmer eingesehen werden.

Es ist den Besuchern des geis ere nicht gestattet, ihrerseits das⸗ selbe zur Auslegung von Werken, Zeitschriften oder sonstigen Bekannt⸗ machungen zu benutzen. In dem Lokale wird stets ein Kanzleidiener des Ministeriums an⸗ wesend sein, welcher zur unentgeltlichen Hülfsleistung der Besucher des Lesezimmers verpflichtet ist.

Es wird dagegen erwartet, daß einem etwanigen Ans Folge geleistet wird.

Berlin, den 1. November 1856. 128; Miinisterium für die landwirthschaftlichen Angelegenbeiten. au n.. von Manteuffel II. 1eds Größe und Einrichtung der Empfangsscheine 1

üuchen desselben

Datum

Name Stand Wohnung

NMNichtamtliches.

Preußen. An Stelle des Bürgermeisters Bartsch Kaufmanns Grund in Breslau, welche beide ihre Mandate als Ab⸗ geordnete niedergelegt, sind am 24. November d. J. im ersten breslauer Wahlbezirke, bestehend aus der Stadt Breslau, der Geheime Bergrath Steinbeck und der Stadtgerichts⸗Rath Fürst, beide in Breslau, zu Abgeordneten gewählt worden.

Oldenburg, 22. November. So viel man hier erfährt, wird der Landtag nicht noch im gegenwärtigen Jahre, sondern er im Januar des nächsten Jahres einberufen werden. Old. Z.)

Sachsen. Dresden, 24. November. Heute Mittags 88 in der katholischen Hofkirche die feierliche Einsegnung der clah Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Anna mit Sr. Kaiseri Königlichen Hoheit dem Erbgroßberzoge F erdinand von Toö e stattgefunden. Von fremden Herrschaften waren Se. Kaisere Königliche Hoheit der Großherzog von Toskana, se 9 Se. Hoh (L. Z. Gestern Nachmittag sind;

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Be⸗ Weimar, 24. November.

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voßherzoglichen Hofe hier eingetroffen: Ihre Kaiserliche

pce am Gaehn Großfürstin Constantin, Se. Hoheit der Herzog

haßeph und Ihre Hoheit die Prinzessin Therese von Altenburg. 0

(Weim 3, Glückstadt, 24. November. Heute kam das lische Dampfschiff „City of Boulogne“ von England mit circa n. Legionairen der britisch⸗deutschen Legion hier an. 40 zürttemberg. Stuttgart, 21. November. Heute hat estät der König den Kaiserl. russischen General⸗Adjutanten, Major Grafen vo n Benkendorff, in Audienz empfangen ssen Händen das Schreiben Sr. Majestät des Kaisers von durch welches Graf von Benkendorff Gesandter und bevoll⸗ (St.⸗

Se. Maj General⸗ und aus de Kußland entgegengenommen, 82 als Kaiserlich russischer außerordentlicher mächtigter Minister am hiesigen Hoflager beglaubigt wird. WEEETLEEWIWW111““ 1.

Schweiz. Bern, 21. November. Der eben in Lausanne versammelte waadtländische Großrath hat den Bericht des Staatsraths über die Eisenbahn⸗Angelegenheit angehört. Dieses Aktenstück bleibt bei der Behauptung, daß die Beschlüsse der Bun⸗ des⸗Versammlung gegen Bundesverfassung und Bundesgesetze seien und verlangt eine Billigung der bisherigen Haltung des Staats⸗ raths. Die Aufregung scheint ziemlich bedeutend zu sein. Auf eine Interpellation hat der Staatsrath die Erklärung gegeben, keinerlei militairische Anordnungen getroffen zu haben. (Fr. J.) G“

Niederlande. Haag, 22. November. Ihre Majestät die Königin ist heute mit ihrem jüngsten Sohne, dem Prinzen Alerander, von ihrer Reise nach Oeutschland wieder hier eingetroflen.

Großbritannien und Irland. London, 22. November. heute wurde der sechszehnte Geburtstag der Königlichen Prinzessin zurch Glockengeläute und Kanonenschüsse gefeiert.

In Durham ist am vorigen Montage plötzlich Gordon Drum— mond, Oberst der Coldstream⸗Garden, mit Tode abgegangen. Der kapfere Oberst machte die Belagerung von Sebastopol mit.

Frankreich. Paris, 23. November. Der „Moniteur“ inthält die Mittheilung, daß gestern zu St. Cleud unter dem Vor⸗ stze des Kaisers Ministerrath gehalten wurde. Die russischen Marine⸗Offiziere zu Toulon haben alle Theile des dortigen Arse⸗ nals, so wie auch das Flaggenschiff des Admirals Trehouart be⸗ sucht, der sie sehr freundlich empfing und persönlich überall umher⸗ führte. Es steht jetzt fest, daß das Kriegsschiff „Duroc“ sich nach den indischen Meeren und unter Umständen nach dem per⸗ sschen Meerbusen begiebt, um die dortigen Vorgänge zu beobach⸗ ten. Herr Guizot ist nach längerer Abwesenheit hieher zurüuck⸗ gekehrt; er wird im Januar bei Biot's Aufnahme in die fran⸗ zösische Akademie die Antwortrede halten. Das Gesetz-Bülletin bringt ein Dekret, das für die in diesem Jahre zu bezahlenden Mlitair⸗Pensionen einen Ergänzungs⸗Kredit von 1,300,000 Fran⸗ ken zur Verfügung stellt. Das Denkmal, das die Stadt La Fleche dem Andenken Heinrich's IV. errichten läßt, ist der Jolledung nahe. Die Statue stellt den König im Kriegs⸗ gewande dar. Das Schwert ist nach jenem modellirt, welches Heinrich IV. trug und das im Louvre aufbewahrt wird. In der Rechten hält der König die Stiftungs⸗Urkunde des Kollegiums La Floche. Die neuesten Nachrichten aus Algerien lassen besorgen, daß die jüngste Razzia gegen die Kabylen keineswegs die gehofften Erfolge gehabt habe und daß eine neue Expedition in größerem Maßstabe nöthig werden dürfte. Die mit Frankreich verbündeten Stämme sind neuerdings den Angriffen der nicht unterworfenen Stämme ausgesetzt gewesen, wobei sie ansehnliche Einbußen erlitten. Der „Constitutionnel“ enthält eine Aufforderung zur Unter⸗ sütung der ärmeren Klassen, auf welche Weise es auch sei, da die Verwaltung nicht über hinreichende Mittel verfüge, um Allen helfen zu können.

Spanien. Eine Depesche aus Madrid vom 21. November lautet: „Die „Madrider Ztg.“ veröffentlicht ein Dekret, das den sinanzminister ermächtigt, für 60 Millionen Realen Getreide und Mehl im Auslande ankaufen und zollfrei einführen zu 1 Man arbeitet im Finanzministerium eifrig an der Redaction des Finanzplans des Herrn Barzallana.“

Italien. Nachrichten aus Neapel vom 20. November melden die Veröffentlichung eines Handelsvertrages zwischen dem Königreiche beider Sicilien und den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Es war von einer allgemeinen Revision des Zoll⸗ tarifs die Rede. Der König befand sich noch immer in Gaeta. RNußland und Polen. St. Petersburg, 19. Novem⸗ 8 Von den auf der Rhede von Sebastopol in Grund gebohrten Schiffen der russischen Flotte sind nach geschehener Untersuchung 88 wenige brauchbar. Im Ganzen wurden 70 Fahrzeuge vom *2. September bis 17. Februar versenkt, von denen die meisten 10 Jahre gedient haben. Die Linienschiffe „Paris“, „Großfürst Con⸗ santin“, „Maria“, „Tschesme“ haben sich auf dem Meeresgrunde zuf die Seite gelegt und sind daher wegen des Herüberfallens aller Geschütze, schweren Gegenstände und des Ballastes sehr beschädigt. „rabrye⸗ und „Kulewtschy“, so wie die Dampfer „Wladimir“, „Vessarabia“, „Gromonossetz“, „Odessa“, „Krim“ und „Turok“

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stehen aufrecht und sollen von der „Chersonnes“ und einigen Transportschiffen hervorgeholt werden. Ueber die Sprengung der unbrauchbar gewordenen ist man noch nicht einig, weil dadurch der Grund der Rhede mit Ketten, Geschützen, Ankern und anderen schweren Dingen überstreut und später dadurch die Ankerlichtung erschwert werden würde. In dem am Kaspischen Meere beleg⸗ nen Landstrich herrscht rege Thätigkeit. Zwischen Astrachan Schoudrakow, Bakinks und Astrabad zirkuliren fortwährend Transportschiffe und Dampfer. Letztere, der „Taski“ und „Kuba“, haben 300 Mann Truppen nach Schoudrakow gebracht; erstere verschiffen Militair⸗Geräthschaften und Proviant. Be⸗ kanntlich hat Fürst Bariatinski sich auf seinen Statthalterschafts⸗ Posten in Tiflis über das Kaspische Meer von Astrachan

V nach der Festung Petrowski begeben und bei der Gelegenheit die

Garnisonen und Waffenplätze in Augenschein genommen. Außerdem ist seinem Hauptquartier und Generalstab eine besondere Dienst⸗ abtheilung angefügt worden, welche unter dem Namen du jour⸗

Dienst des Seewesens, bestehend aus einem Contre⸗Admiral und

mehreren See⸗Offizieren, die Flotille im Kaspischen Meer, die Kreuzer an der Osttüste des Schwarzen Meeres und die Ruder-⸗Flotille der Kosaken des Asowschen Meeres befehligt. Man erinnert, sich, daß vor Kurzem ein General⸗-Gouverneur⸗Posten von Kutais geschaffen wurde, und daß alle diese neuen Dispositionen unter Oberbefehl des Statthalters gestellt sind, der übrigens auch über das Observations⸗Corps Chruleff's an der türkisch⸗kaukasischen Grenze gebietet, die Linien, welche den Ost⸗Kaukasus einschließen, befehligt und über die Besatzung des kaukasischen Gebiets unter Bebutoff überhaupt verfügt. (H. B. H.)

Nachrichten aus Warschau vom 22. November zufolge, war auch die verwittwete Frau Herzogin von Leuchtenberg, Groß⸗ fürstin Marie, mit ihren Söhnen von St. Petersburg dort an⸗ gekommen. Eine eben in Warschau publizirte, im Namen des Kaisers erlassene Verordnung des Administrations⸗Raths des Königreichs Polen vom 28. Oktober bestimmt, daß die gericht⸗ lichen Aufforderungen an Personen, welche ohne Erlaubniß der Regierung im Auslande sich aufhalten, zur Rückkehr, nicht mehr, wie es in der Verordnung vom 7. Mai 1850 festgesetzt war, „in die Regierungs⸗Zeitung (Gazeta Rzadowa) des Königreichs und in fünf im Kaiserreich erscheinende periodische Schriften,“ sondern nur in die Regierungs⸗Zeitung des Königreichs Polen, und zwar dreimal, in dreiwöchentlichen Zwischenräumen, eingerückt werden sollen. Insofern frühere Aufforderungen dieser Art noch nicht dreimal in allen den besagten Zeitschriften gestanden haben, sollen sie von Neuem in der Regierungs⸗Zeitung des Königreichs veröffentlicht werden. Der Termin für die Rückkehr von Personen der erwähnten Kategorie und für ihre Rechtfertigung darüber, warum sie nicht auf die erste Aufforderung der Behörde zurückgekehrt sind, soll von dem Datum an gerechnet wer⸗ den, an welchem die Aufforderung zum dritten Male in der Regierungs⸗Zeitung steht. Außerdem soll jede Aufforderung, welche eine Person betrifft, die in allen Gouvernements des König⸗ . reichs zur Rücktehr aufgefordert wird, auch einmal in die Gouverne-⸗ ments⸗Blätter inserirt, der Termin aber in allen Fällen, wie oben, gerechnet werden. Die Liste der aufzufordernden Personen ist vor⸗ her immer erst dem Fürsten Statthalter zur Entscheidung vorzu⸗ legen, ehe eine solche Aufforderung in die Regierungs⸗Zeitung eingerückt wird.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 18. Novem⸗ ber. Der Kronprinz, der sich während seines Aufenthaltes in Christiania in seinem Kanzler⸗Amte bei den Universitäten Lund und Upsala resp. durch den Bischof von Lund und den Erzbischof von Upsala hatte vertreten lassen, hat, seitdem er wieder hier weilt, die⸗ ses Amt wiederum selbst übernommen.

In Betreff der Befestigung unserer Hauptstadt erwartet die Regierung erst ein Gutachten, und deshalb soll, einer Erklärung des Königs zufolge, während des gegenwärtigen Reichstages noch keine Kreditbewillligung zu diesem Zwecke gefordert werden.

Dänemark. Kopenhagen, 23. November. Der bis⸗ herige Amtmann des Amtes Svendborg, Stiftsamtmann, Kammer⸗ herr Lüttichau, ist zum Ober⸗Präsidenten der hiesigen Residenz⸗ stadt ernannt worden. 1

Der durch Larsen's Tod vakant gewordene Posten eines Justitiarius des Höchstengerichts soll dem früheren Conseils⸗Präsi⸗ denten Bang zugedacht sein. Vorgestern fand das feierliche Leichen⸗ begängniß Larsen's statt. 88

Australien. Nachrichten aus Melbourne vom 2Ssten August pr. „Lightning“ melden, daß die Wahlen der Mitglieder des Parlaments, 30 für das Oberhaus und 60 für das Unterhaus, die allgemeine Aufmerksamkeit fast ausschließlich in Anspruch nab⸗ men, wiewohl der gesetzliche hohe Census die Konkurrenz unter den Wählbaren sehr beschränkt. Die Wahlen für das Oberhaus hatten am 27. August begonnen, die Wahlen für das Unterhaus sollten erst im Oktober statthaben. Man war lebhaft beschäftigt mit Einleitungen zur Errichtung von Telegraphen und Eisenbahn⸗- Verbindungen zunächst zwischen den Kolonieen Piekoßis und

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