1856 / 290 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Berlin, 7. Dezember. Die Lahng. Konferenz beschäftigte sich in ihren letzten drei Sitzungen mit der Frage über die zu berufende Landes⸗Synode. Daß eine solche aus geistlichen und weltlichen Mitgliedern zu bestehen habe, wurde von vornherein als unbedingte Voraussetzung festgestellt. Eben so wurde als ein hier nicht zur Frage stehender, unzweifelhafter Grundsatz hervorgehoben, daß die evange⸗ lische Landeskirche als eine Einheit aufzufassen sei, mithin auch als solche in einer Landes⸗Synode darzustellen sei. Als eine

Frage, die auch bei dieser Verhandlung von dem entschiedensten Einfluß sei, und an welche sich zugleich die wesentlichsten Be⸗ denken gegen eine Landes⸗Synode knüpften, wurde sodann im An⸗ schluß an einen der gedruckten Anträge des Referenten, Geheimen Justizraths Dr. Abegg, das Verhältniß der Konfessionen in Be⸗ ziehung auf die Landes⸗Synode zunächst zum Gegenstande der Verhand⸗ lung gemacht. Es bot sich dadurch Gelegenheit, die Ansichten über das Verhaͤltniß der Union zum Bekenntniß wiederholt in großer Ausführlich⸗ keit mit Bezug auf die vorliegende Frage zu äußern. Von mehreren hierzu gestellten Anträgen ging der eine dahin, daß schon die erste Be⸗ rufung der Synode so bestimmt, wie möglich, auf Grund des Bekennt⸗ nisses erfolgen müsse. Ein anderer, wesentlich auf demselben Grunde basirender Antrag bezweckte, daß vor weiterer Beschlußnahme über die Berufung einer Landes⸗Synode die konfessionelle Frage auf der Grundlage und in Gemäßheit der Allerhöchsten Ordren vom 24. Februar 1834 und 6. März 1852 zu einer gerechten Lösung gebracht, insbesondere in Kultus, Gemeinde⸗Ordnung und Kirchen⸗ verfassung das gute Recht der lutherischen und reformirten Kirche als solcher gegen jede aus der Union entnommene Beeinträchtigung und Verdunkelung sichergestellt werde. Die Versamm⸗ lung lehnte jedoch in der Majorität diese beiden Anträge ab und ent⸗ schied sich für folgende, von den Referenten und Korreferenten gestellten Anträge, worin sie das Bekenntniß in Beziehung auf die Landes⸗Synode hinlänglich gewahrt fand. .

1) In der Landeskirche ist das Bekenntniß der einzelnen Konfession rechtlich gewährleistet. 2) Ueber das Bekennt⸗ niß können Majoritäten nicht entscheiden. 3) Das nume⸗ rische Verhältniß der einzelnen Konfession ist daher bei der Zusammensetzung der Landessynode nicht maßgebend. 4) Bei Fragen aber, die nur aus dem Bekenntnisse zu beant⸗ worten sind, ist nach Maßgabe der Kabinets⸗Ordre vom 6. März 1852 eine itio in partes zulässig.

In Betreff der Konstituirung der Landessynode faßte die Versamm⸗ lung folgende beiden Beschlüsse: 1 .

1) Nur der Dienst an der Kirche soll die passive Wahlfähigkeit auf allen Stufen des Synodalverbandes begründen.

2) Dieser Verband, welcher in der Landessynode seinen Abschluß findet,

soell auf Kreis⸗ und Provinzial⸗Synoden beruhen.

Ein (entgegenstehender) Antrag, daß bei der Einrichtung des Syno⸗ dalwesens von der Anschauung einer auf Gemeindewahlen ruhenden Re⸗ präsentation der Gemeinden völlig zu abstrahiren sei, wurde hierdurch als erledigt angesehen. 1

Anlangend die Frage, ob die Berufung einer Landes⸗Shnode zur Zeit angemessen erscheine, beschloß die Versammlung, sich dahin aus⸗

usprechen: 1 sofortige Einberufung einer Landessynode durch

das Bedürfniß der Erledigung der liturgischen, Diako⸗ nie⸗ und Ehe⸗Frage nicht geboten sei, sondern für diese

Erledigung auf Grund der hier gepflogenen Berathun⸗

gen den aus den Erwaͤgungen des gesammten Kirchen⸗

regiments zu erwartenden Beschlüssen volle Autorität zukomme.

Dadurch war zugleich ein anderer Antrag, der bezweckte, daß für jetzt von der Ausbildung der höheren Stufen des Synodalwesens Ab⸗ stand genommen werde, nach dem Beschlusse der Versammlung erledigt.

Ohne Abstimmung vereinigte sich die Konferenz schließlich zu den Beschlüssen: daß Sr. Majestät dem Könige vorbehalten sein müsse, Männer seines Vertrauens in die Synode zu berufen, und daß die von der Eh⸗ node zu fassenden Beschlüsse verbindliche Kraft und Vollziehbarkeit erst durch Allerhöchste Bestätigung Sr. Majestät des Königs erlangen.

8 Am 5. Dezember erfolgte der feierliche Schluß der Konferenz.

Die letzte Ansprache des Vorfitzenden, Wirklichen Geheimen Naths von Uechtritß, wurde Namens der Versammlung von dem Geheimen Staats⸗ Minister Flottwell erwidert. Der Superintendent Ball hielt nach Vor⸗ lesung von Joh. 17 das feierliche Schlußgebet und beendigte die Feier, nachdem der letzte Vers aus dem Lied: Nun danket alle Gott, gesungen worden war, mit dem Aaronitischen Segen.

. Statistische Mittheilungen.

—— Die Frequenz der Gymnasien, Progymnasien und Realschulen des preußischen Staates hatte sich im Winter⸗Semester von 1855— 56, bis zu dessen Schluß uns amtliche Angaben hierüber vor⸗ liegen, im Vergleich zu der Schülerzahl am Schlusse des vorhergegangenen Sommer⸗Semesters, folgendermaßen gestellt. In den 15 Gymnasien der Pro⸗ vinz Preußen belief sich die Gesammtzahl der Schüler während des genannten Winter⸗Semesters auf 4950, gegen 4326 zu Ende des vorhergegangenen Sommer⸗Semesters; in den 9 Gymnasien der Provinz Pommern während des Winter⸗Semesters auf 2435, gegen 2332 am Schlusse des Sommer⸗ Semesters; in den 18 Gymnasien der Provinz Brandenburg auf 5089, gegen 5045; in den 21 Gymnasien der Provinz Sachsen auf 4857, gegen 4474; in den 7 Gymnasien der Provinz Posen auf 2452, gegen 2166; in den 21 Gymnasien der Provinz Schlesien auf 6905, gegen 6942; in den 13 Gymnasien der Provinz Westfalen auf 2948, gegen 2523; in den 21 Ghmnasien der Rheinprovinz auf 5446, gegen 4595. Die zwei Progymnasien der Provinz Preußen hatten während des Winter⸗ Semesters von 1855 1856 eine Gesammtzahl von 317 Schülern, gegen 267 am Schlusse des vorhergegangenen Sommer⸗Semesters; das eine

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11’“ ö“ . A1““ Progymnasium (Klosterschule Donndorf) der Provinz Sachsen 27 25; die 8 Progymnafien der Provinz Westfalen 458 gegen 488: di 11 Progymnasien der Rheinprobinz 669 gegen 581. In den Provinzen Pommern, Brandenburg, Posen und Schlesien haben Progymnasien nicht bestanden. In den 11 Real⸗ oder hoöͤheren Bürgerschulen der Provinz Preußen befanden sich während des genannten Winter⸗ Semesters zusammen 3556 Schüler, gegen 3249 am Schlusse des vor⸗ hergegangenen Semesters; in den 5 dergleichen Lehr⸗Anstalten der Pro⸗ vinz Pommern 1265 gegen 1304; in den 12 dergleichen der Provin Brandenburg 6131, gegen 5926; in den 7 dergleichen der Provin, Sachsen 1905, gegen 1773; in den 5 dergleichen der Provinz Posen 1426, gegen 1328; in den 6 dergleichen der Provinz Schlesien 2138 gegen 1943; in den 6 dergleichen der Provinz Westfalen 465, gegen 425; und in den 13 dergleichen der Rheinprovinz 1960, gegen 1797.

(Pr. C.)

gegen

Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Aus einer über die neueren Straßenbauten im Regierungs⸗ Bezirk Posen der „Pr. C.“ zugegangenen Mittheilung ergiebt sich, daß die Chausseen von Wreschen nach Miloslaw, von Schroda nach Kostrzyn von Kozmin nach Pleschen und von Jarocin nach Kozmin nebst der Warthebrücke bei Neustadt im Herbst dem Verkehr übergeben worden find. Die Chausseen von Schrimm nach Czempin, von Bojanowo nach Guhrau von Borek nach Jaraczewo und von Alt⸗Boyn nach Schmiegel nahen fich ihrer Vollendung. Die Chaussee von Stenzewo über Grätz nach Woll⸗ stein ist fertig, und die weitere Strecke nach Züllichau im Bau begriffen. Die Chausseebauten von Fraustadt nach Wollstein, von Punitz nach Kröben, Pogorzelle und Borzeciczki, von Adelnau nach Ostrowo, und von Kempen über Stupia und Opatow nach der oberschlesischen Grenze werden kräftig betrieben. Gleichen Fortgang hat der Chausseebau von Rogasen nach Samter. Die Strecke von Rogasen nach Obornik wird wahrscheinlich noch vor Eintritt des Winters dem Verkehr übergeben werden. Der Chausseebau von Samter nach Lipnica, welcher während der Ernte wegen Mangels an Arbeitern eine Unterbrechung erfuhr, wird seit dem Anfang September wieder fortgesetzt. Außerdem wird auch an den Chausseen von Neustadt a. W. nach Murzynowo, von Pinne nach Tirschtiegel und Brätz, von Posen nach Obornik und von Gorzyn nach Birnbaum und Wronke fortgearbeitet. Auf der Chausseestrecke zwischen Betsche und Bobelwitz, so wie auf der Kreis⸗Chaussee von der Birnbau⸗ mer bis zur Bomster Kreisgrenze werden die Erdarbeiten ausgeführt, während für den Chausseebau von Czacz nach Rakwitz die Vorbereitungen getroffen werden.

Leipzig, 6. Dezember. Leipzig-Dresdener 302 G. Löbau- Zittauer Litt. A. 60 G.; Litt. B. —. Magdeburg-Leipziger 290 Br.; do. II. Em. 249 Br. Berlin-Anhaltische 170 G. Berlin-Stettiner 140 ½ G. Cöln-Mindener 162 G. Thüringische 136 G. Friedrich- Wilhelms-Nordbahn 57 G. Altona-Kieler —. Anhalt-Dessauer Lan- desbank-Actien Litt. A. u. B. 139 G.; Litt. C. 124 G. Braunschwei- gische Bank-Actien, alte 140 ½ G.; do. vom Juli 1856 —; do. vom Novbr. 1856 —. Weimarische Bank-Actien Litt. A. u. B. 130 ½¼ G. Wiener Banknoten 96 ½ G. Oesterreichische 5proz. Metalliques 80 Br. 1854er Loose —. 1854er National-Anleihe 81 ¾¼ Br. Preussische Prä-

mien-Anleihe

aFrig, 6. Dezember, Nachmittags 3 Ubr. (Wolff'’s Tel. Bur.) An der Börse herrschte einige Unentschlossenheit. Die 3 proz. eröffnete zu 69, 95, wich auf 69, 80, stieg dann auf 70, sank wiederum auf 69, 80 und schloss in matter Haltung zu diesem Course. Consols von Mittags 12 Uhr und von Mittags 1 Uhr waren gleichlautend 94 (cou- pon détaché) gemeldet.

Schluss-Course:

3Zpros. Rente 69, 80. 4 ½proz. Rente 91, 70. 3proz. Spanier 38 ½. 1proz. Spanier 24 ⅛. Silber-Anleihe 87 ½.

7. Dezember. ¼%Wolsf's Tel. Bur.) Hutf dem Boulevard geringes Geschäst. Die 3proz. begann zu 69, 95 und schless bei matter Stim- mung zu 70.

London, 6. Dezember, Mittags 1 Uhr. (Wolsl's Tel. Bur.) Consols 94 (coupon détaché).

Amsterechsanz, 6 Dez., Nsachwittags 4 Uhr. (Wolff's Tel. Bur.) Oesterreichische und spanische Effekten mehr angeboten bei ziemlich lebhaftem Geschäft.

Schluss-Course: 5proz. öüsterreichische National-Anleihe 75 ½ 5prozs. Metalliques Litt. E. 83 %. 5 proz. Metalliques 74 ⁄2. 2 ½ proz. Metalliques 38 ½. 1 proz. Spanier 23 ⅛. 3 proz. Spanier 37,%. 5proz. Russen Stietz- litz 93 ½ 5proz. Russen Stieglit de 1855 95, 3⁄32,. Mexikaner 20¼. Holländische Integrale 63.

Königliche Schauspiele.

Dienstag, 9. Dezember. Im Opernhause. (207te Vorstellung) Die Willy's, oder: Gisela. Phantastisches Ballet in 2 Abtheilungen von St. Georges und Coralli. Musik von Adam. (Frl. Lanner

vom K. K. Hoftheater zu Wien: Gisela, als erste Gastrolle.)

Vorher: Das Stelldichein, oder: Alle fürchten sich. Komische Ope

in 1 Akt, nach dem Franzoösischen: Les rendez-vous bourgeois

des Hoffmann. Musik von N. Isouard. Mittel⸗Preise. Im Schauspielhause. (243ste Abonnements⸗Vorstellung). Still

Wasser sind tief. Lustspiel in 4 Abtheilungen, von Schröder.

Kleine Preise. Mittwoch, 10. Dezember. Im Opernhause. (208te Vor⸗ stellung.) Der Feensee. Große Oper in 5 Abtheilungen, von Scribe und Melesville, aus dem Französischen übersetzt von C. Grünbaum. Musik von Auber. Ballets von Hoguet. Mittel⸗Preise. Im Schauspielhause. (244ste Abonnements⸗Vorstellung). Narziß. Trauerspiel in 5 Akten, von Brachvogel.

Kleine Preise.

2378] (Steckbrie Y“ Der unten näher bezeichnete Tabackshändler und Cigarrenfabrikant Heinrich Wilhelm Kasang, auch Siegfried Carl genannt, aus Hamburg gebürtig, zuletzt in Frankfurt a. O. wohnhaft, ist der Theilnahme an einem betrüg⸗ lichen Bankerutt verdächtig und hat sich heimlich entfernt. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des Kasang Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unverzüglich der nächften Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen, und mit allen bei ihm sich vor⸗ sindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß⸗Expedition abzuliefern.

Es wird die ungesäumte Erstattung der da⸗ durch entstandenen baaren Auslagen und den berehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfäͤhrigkeit versichert.

Berlin, den 3. Dezember 1856.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für ebee

Signalement des Kasang. .“ Derselbe ist ungefähr 34 Jahre alt, evangelischer Religion, am 22. September 1822 geboren, 5 Fuß 4 Zoll groß, hat dunkelbraunes Haar, freie Stirn, braune Augen, dunkelbraune Augenbrauen, obales Kinn, eine dergl. Gesichtsbildung, blasse Gesichtsfarbe, längliche Nase, gewöhnlichen Mund, dunkelbraunen Schnurr⸗ und Backenbart, gute Zähne; ist mittlerer Gestalt, spricht die deutsche Sprache. Besondere Kennzeichen und die Beklei⸗ dung können nicht angegeben werden.

JJ1“ 8 Wider den Handlungslehrling Ernst Emil Leßmann aus Landeshut, den Gärtnersohn Julius Hoffmann aus Buchwald und den Schlossergesellen Moritz Drescher aus Michels⸗ dorf, zuletzt in Pesth, ist die Untersuchung auf Grund des §. 110 des Strafgesetzbuches eröff⸗ net, weil dieselben, vor Erfüllung der Militair⸗ pflicht, 1849, 1852, resp. 1851 ohne Genehmi⸗ gung ausgewandert sind. Die Angeklagten werden zu dem zur Hauptverhandlung bestimm⸗ ten Termine, den 5. März 1857, Nachmittags 5 ½ Uhr, in das hiesige Gerichtslokal vorgeladen und auf⸗ gefordert, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Be⸗ weismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem Gerichte so zeitig vor dem Termine anzu⸗ zeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft vwerden können. Im Falle des Ausbleibens der

Angeklagten wird mit der Untersuchung und

Entscheidung in contumaciam berfahren. Landeshut in Schlesien, am 1. Dezember 1856. Koͤnigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[2270] Domainen⸗Verpachtung Die im Königsberger Kreise der Neumark, Meile von Freienwalde an der Oder, 3 ½ Mei⸗ len von dem Bahnhofe der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn zu Neustadt⸗Eberswalde und 10 Mei⸗ len von Berlin belegene Königliche Domaine Reuenhagen, bestehend in: 1 1) dem Haupt⸗Vorwerk Neuenhagen mit König⸗ lichen Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebäuden und einem Areal von 1235 Morgen 178 Ruthen, worunter 20 Morgen 37 ◻. Gärten, 604 Morgen 15 ◻K. Aecker, 233 Morgen 110 ◻R. Wiesen, 193 Morgen 175 QR. Hütung nebst Fischerei, Brau⸗ und Brennerei, und dem Verlagsrechte über den Krug zu Neuenhagen, 2) dem Neben⸗Vorwerk Fährkrug mit König⸗

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lichen Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebäuden und einem Areal von 134 Morgen 860R., worunter 1 Morgen 170 ◻. Gärten, 78 Morgen 17 ¶◻R. Aeäcker, 31 Morgen 70 ◻k. Wiesen, 18 Morgen 143 [◻¶R. Hütung, soll in dem auf

den 18. Dezember d. J., Vormittags

11 Uhr, im Königlichen Regierungs⸗Gebäude hierselbst vor dem Regierungsrath Bredow anberaumten Ter⸗ mine im Wege des öffentlichen Ausgebots für den Zeitraum von Johannis 1857 ab auf 18 Jahre bis Johannis 1875 anderweit verpachtet werden. 8

Zur Uebernahme der Pachtung, mit welcher die Domainen⸗Amts⸗Verwaltung und die Unter⸗ receptur für Domainen⸗Gefälle verbunden, ist ein disponibles Vermögen von 15,000 Thlr. er⸗ forderlich.

Die Verpachtungs⸗Bedingungen, Karten, Flächen⸗ und Gebäude⸗Nachweisungen, so wie die Regeln der Licitation können in unserer Domainen⸗Registratur während der Dienststun⸗ den eingesehen werden, auch sind wir auf dahin gerichteten Antrag bereit, die speziellen Bedin⸗ gungen gegen Erstattung der Kopialien durch Postvorschuß abschriftlich mitzutheilen.

Frankfurt a. d. O., den 20. November 1856.

Königliche Regierung,

Abtheilung für die Verwaltung der direkten

Steuern, Domainen und Forsten.

389] Oeffentliche Kündigung.

Die unbekannten Inhaber folgender West⸗ preußischer Pfandbriefe: I. Danziger Departements: Nr. 5. Puc⸗ drowo A. a 50 Thlr.; Nr. 6. 8. 9. Puc⸗ drowo A., jeder a 25 Thlr.; Nr. 3. Puc⸗ drowo D. a 100 Thlr. I. Marienwerderer Departements: Nr. 1 und 5 Linowiec und Piontkowo, jeder a 1000 Thlr.; Nr. 6 und 7 desgleichen jeder a 500 Thlr.; Nr. 34 Nogath a 1000 Thlr.; Nr. 37 desgleichen a 800 Thlr.; Nr. 38 desgleichen a 600 Thlr.; Nr. 6. 9. 10. 11. 15. desgleichen jeder a 500 Thlr.; Nr. 21. desgleichen a 300 Thlr.; Nr. 22. 41 und 46. desgleichen jeder a 200 Thlr.; Nr. 25 und 43. desgleichen jeder a 100 Thlr.; Nr. 27. 28 und 44. desgleichen jeder a 50 Thlr.; Nr. 30. 31 desgleichen jeder a 25 Thlr.; Nr. 7 Rubinkowo a 1000 Thlr.; Nr. 1 und 18 Widlice jeder a 500 Thlr; Nr. 3 desgleichen a 400 Thlr.; Nr. 5 und 26 desgleichen jeder über 100 Thlr.; Nr. 7 desgleichen über 50 Thlr.; Nr. 9. 21. 29. desgleichen jeder über 25 Thlr. werden aufgefordert, die ad 1I. bezeichneten Pfandbriefe der Provinzial⸗Landschafts⸗Direction zu Danzig und die ad II. bezeichneten Pfand⸗ briefe der Provinzial⸗Landschafts⸗Direction zu Marienwerder in kursfähigem Zustande nebst laufenden Coupons spätestens bis zum 15. Fe⸗ bruar 1857, gegen Empfangnahme gleichhal⸗ tiger Westpreußischer Pfandbriefe und Coüupons, einzureichen, widrigenfalls das §. 103 Th. 1 des revidirten Westpreuß. Landschafts⸗Regle⸗ ments vorgeschriebene Präklusions⸗Verfahren in Betreff dieser Pfandbriefe auf Kosten des In⸗ habers derselben veranlaßt werden wird. Ferner werden die unbekannten Inhaber der Westpreußischen Pfandbriefe: 8 Nr. 16 und 20 Bendomin, jeder über 75 Thlr., Danziger Departements, im Gefolge der vorhergegangenen öffentlichen Kündigung vom 5. Juni 1856 nochmals auf⸗ gefordert, diese Pfandbriefe spätestens bis zum 31. März 1857 der Provinzial⸗Landschafts⸗ Direction zu Danzig in coursfähigem Zustande mit laufenden Coupons, gegen Empfangnahme gleichhaltiger Westpreußischer Pfandbriefe und

verliert.

1 9 g

r.

Coupons, einzureichen, widrigenfalls die In⸗

haber dieser Pfandbriefe mit ihrem Realrecht auf die im Pfandbriefe ausgedrückte Spezial⸗ Hypothek präkludirt, der Pfandbrief in Ansehung dieser Spezial⸗Hypothek für vernichtet erklärt, dieses im Landschafts⸗Register, so wie im Hypo thekenbuche vermerkt und der Inhaber mit seinen Ansprüchen wegen des Pfandbriefes und der dazu gehörigen Coupons nur an die Landschaft verwiesen und mit allen hieraus entstehenden Kosten belegt werden wird. Marienwerder, 5. Dezember 1856.

Direction. von Rabe.

Königlich Westpreußische General⸗

[2172] Bekanntmachung.

Das über den Nachlaß des am 1. Juli 1854 zu Thale verstorbenen Geheimen Regierungs⸗-

und Appellationsgerichtsraths Ludwig Georg Adolph Friedrich Krause unterm 3. Juni 1856 eröffnete erbschaftliche Liquidations⸗Verfahren ist, da das darin am 11. September 1856 er⸗ gangene Präklusions⸗Erkenntniß die Rechtskraft beschritten hat, beendigt. Halberstadt, den 29. Oktober 1856.

Königl. Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[2384] Bekanntmachung. Der über das Vermögen des Lederhändler C. A. Regensburg hierselbst durch Beschluß vom

9. April cr. eröffnete Konkurs ist durch die Zurücknohme sämmtlicher angemeldeter Forde⸗

rungen an die Masse erledigt und wird hier⸗ durch mit dem Bemerken für aufgehoben erklärt,

daß auch der durch die Verfügung von demselben Tage erlassene offene Arrest seine Wirksamkeit

Halle aS., den 2. Dezember 1856. 298 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[2385] Bekanntmach In dem über das Vermögen des Gasthof⸗ Besitzer Carl Lipper eröffneten Konkurse ist der

Justizrath Toobe zu Memel zum definitiven Verwalter ernannt werden. 8 Memel, den 1. Dezember 1856.

Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.

[2339] Konkurs⸗Eröffn ung. 8 Königl. Kreisgericht zu Halle, I. Abtheilung.

Den 28. November 1856, Vormittags 10 Uhr.

Ueber das Vermögen des Schuhwaaren⸗ händlers L. Herrmann hiersekbst ist der kauf⸗ männische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗Einstellung auf den 18. Nobember c. festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Herr Justizrath Wilke hier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem auf den 13. Dezember d. J., Vormittags

10 Uhr, vor dem Kommissar Herrn Kreisgerichts⸗Rath Balcke im Terminzimmer Nr. 6 anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwal⸗ ters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Be⸗ fitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an

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