Berliner Börse vom 15.
11““
1856
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ezember
Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours.
Eisenbahn-Actien.
Hamburg. dito London
Wien im 20 Fl. F. 150 Fl. Augsburrg 150 Fl. Leipzig in Cour. im 14 Thl.; 8 T.
uss 100 Thlr..
Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl. 2 M.
Petersburg 100 S. R
Kurz 2 M. Kurz 2 M. 3 M. 2 M. 2 M. 2 M.
-2 M. [3 W.
Fonds -Course.
Preuss. Freiw. Anleihe. Staatsanleihe von 1850. 1852. 1854.
Von Von
von 1855
von 1856.
dito von Staats-Schuldscheine
Prämiensch. d. Sechdl. à 50 Th. Prämien-Anl. v. 1855 à 100 Th. Kur- u. Neum. Schuldverschr. Oder-Deichbau-Obligationen.. Berliner Stadt-Obligationen..
do do.
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Brief.] Geld.
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Posensche...
Pfandbriefe. Kur- und Neumäark.
Pommersche Posensche.. do. 1 Schlesische. Vom Staat garantirte eee““ 8
2 ⁰°ο ο %
Rentenbriefe.
Kur- und Neumärk. Pommersche. Preussische Rhein- und Westph. Sächsische... Schlesische..
Pr. Bk. Anth. Scheine
Friedrichsd'or.... Andere Goldmünzen Thlr..
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Ostpreussische .
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Br. If.
Gld. Aachen-Düsseldorf. 3 ½ 84 do. Prioritäts- do. II. Emission do. III. Emission Aachen-Mastrichter do. Prioritäts- do. II. Emission Bergisch-Märkische do. Prioritäts- do. do. II. Serie do. (Dortm.-Soest) Berl. Anh. Lit. A. u. B. do. Prioritäts- do. do. Berlin-Hamburger 1 do. Prieritäts- do. do. II. Em. Berlin-Potsd.-Magd. do. Prior. Oblig. do. do. Lit. C. do. do. Lit. D. Berlin-Stettiner . .. do. Prior.-Oblig. Bresl. Schw. Frb. alte do. do. neue Cöln-Crefelder do. Prioritäts- Cöln-Mindener..... do. Prior.-Oblig. do. do. II. Em. G0. . do. III. Emission do. IV. Emission Düsseldorf-Elberf.. do. Prioritäts- do. Prioritäts- Magdeb.-Halberst..
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Magdeb.-Wittenb. — Magd.-Witt. Prior. Münster-Hammer .. 6 Niederschles.-Mark. do. Prioritäts- do. Conv. Prioritäts- do. do. III. Serie do. do. IV. Serie Niederschl. Zweigb. Oberschles. Lit. A. do. Lit. B. do. Prior. Lit. A. do. Prior. Lit. B. do. Prior. Lit. D. do. Prior. Lit. E. Prinz Wilh. (St.-V.) do. Prioritäts- do. II. Serie do. III. Serie „[Rheinische do. (Stamm-) Prior. do. Prioritäts-Oblig. do. vom Staat gar. Ruhrort-Cref.-Kreis Gladbacher do. Prioritäts- do. II. Serie Stargard-Posen.... do. Prigritäts- do. II. Emission Thüringer do. Prior.-Oblig. do. III. Serie 4 ½‿ Wilh. (cos.-Odbs.) alte — do. neue do. Prioritäts- do. II. Emission
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Nichtamtliche Notirungen.
Auslän d. Eisenb.- Stamm-Actien.
Amsterdam-Rotterdam Kiel-Altona
Loebau-Zittau .... Ludwigshafen-Bexbach Uswe-Hudwigshaken 88 Neustadt-Weissenburg Mecklenburger.. Nordb. (Friedr. Wilh.) Zarskje CI.
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Ausl.
do.
Prioritäts- Actien.
Nordb. (Friedr. Wilh.) Belg. Oblig. J. de l'Est Samb. et Meuse
Disconto
Kass.-Vereins-Bk.-Act.
IbIeG..... . ....
Commandit-
Br. Gld.
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Br. Gld. Poln. Pfandbr. in S.-R. 92 ¼ 91¾ do. Part. 500 Fl. 4 86 ½ — Sardin. Engl. Anleihe. — — Sardin. bei Rothschild’⸗- Sis „[Hamburg. Feuer-Kasse — do. Staats-Präm.-Anl. Lübecker Staats-Anl.. Kurhess. Pr. 0 bl. 40 Th. N. Bad. do. 35 Fl
Schaumburg-Lippe do. Span. 3 % inl. Schuld. do. 1 à 3 % steigende
Ausländ. Fonds.
Braunschweig. Bank.. Darmstädter Bank
do. II. Emission ... Geraer Bank.... Weimar. Bank Oesterreich. Metall....
do. National-Apleihe
do. Prm.-Anleihe.. Russ. Stiegl. 5. Anl. do. do. 6. Anl. do. v. Rothschild Lst. do. Engl. Anleihe ... do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl.
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Präm.-Anleihe v. 1855 à 100 Thlr. 115 a 114 ¼ gem. Oberschles. Litt. A. 163 a 161 gem.
Breslau-Schw.-Freib. alte 150 a 148 gem. Ladwigshafen-Bexbach 144 ⅓ a 143 ½ gem
Cölu-Mindener 155 a 154 a 155 gem. Disconto Commandit-Antheile 126 a 125 ¼ gem.
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Berlin, 15. Dezember.
zur Notiz.
Die Börse war heut bei nur geringem Geschäft in matter Haltung und schloss mit meist niedrigen Coursen
Berliner Getreidebörasase
Weizen loco 50 — 86 Rthlr.
Roggen loco 44 — 45 ¼ Rthlr. bez., do. 89pfd. 45 ¼ Rthlr. bez., do. 88pfd. 45 ⅞ Rthlr. pr. 82pfd. bez., Dezember 44 — 45 ¼ — 44 ½ Rthlr. bez. u. G., 45 Br., Dezember-Januar 43 ½ — 44 ½ — 44 Rthlr. b
vom 15. Dezember.
u. G., 44 ½ Br., Frühjahr 45 ¼ — ½ — ¼ Rthlr. bez. u. G., 45 ½ Br. Gerste 32 — 38 Rthlr. Hafer 20 — 25 Rthlr.
Erbsen 4 0 — 50 Rthlr.
e2.
Rüböl loco 16 ⅞ Rthlr. Br., Dezember 16 ¼ — ½2 Rthlr. bez. u. Br., 165 G., Dezember-Januar 16 ¼ — † Rthlr. bez., 16 12 Br., 16 ¼ G., Ja- nuar-Februar 16 ⅛ Rthlr. Br., 16 ¾ G., Februar - März 16 ¼ Rthlr. Br., 16 ⁄12 G., April- Mai 15 ½ — Rthlr. bez. u. Br., 15 ¾ G.
Spiritus loco ohne Fass 241 ¾ — 5 Athlr. bez., Dezember u. Dezem- ber-Januar 25 — 24 ½ Rthlr. bez. u. G., 24 ¾¼ Br., Januar -Februar 25 ½ — 25 Rthlr. bez. u. Br., 24 ¾¼ G, Februar- März 25 ⅛ — ½ Rthlr. berz. u. Br, 25 ¼ G., März -April 25 ¾% Rthlr. bez. u. G., 26 Br., April- Mai 26—25 ¾, Rihlr. bez. u. G., 26 Br.
Weizen behauptet. Roggen bei unveränderten Preisen etwas leb- haster, Termine unter kleinen Schwankungen schwach behauptet Rüböl bei lebhaftem Umsatz pr. Frühjahr zu steigenden Preisen gehandelt. Spiritus ziemlich unverändert; gekündigt 40,000 Quart.
(Rudolph Decker.)
eines Gesetzes, betreffend die
—
pas Abonnemsent beträgt: 25 Sgr. G für das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchäe ohne Preis⸗Erhöhung.
—
—
Alle post-Anstalten des In- und
el 1 Auslandes nehmen Bestellung an, — für Berlin die Expedition des Königl * Preußischen Staats-Anzeigers:
Si Mauer⸗Straße Nr. 54.
88 88 A“ 8 “ Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerubt: Dem Vorstands⸗Mitgliede der Oberschlesischen Eisenbahn⸗Ge⸗ sellschaft, Major a. D. Ravenstein zu Breslau, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Königlich baierschen Hauptmann und Flügel⸗Adjutanten Freiherrn von Leonrod den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse, dem Vorstands⸗Mitgliede der Oberschlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft, Kommerzienrath Fried⸗ laender zu Breslau, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, und dem Kämmerei⸗Haupt⸗Kassen⸗Diener Anton Kleinert zu Breslau das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Landtags⸗Abschied für die zum Provinzial⸗ Landtage im Jahre 1854 versammelt gewesenen Stände des Herzogthums Pommern und Fürsten⸗ thums Rüägen.
Vom 23. Oktober 1856.
Ergänzungs⸗Gesetz vom 24. Mai 1853 (Staats⸗Anzeiger Nr. 133, S. 900).
Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853 (Staats⸗Anzeiger Nr. 143, S. 971)
Gesetz vom 1. August 1855 (Staats⸗Anzeiger Nr. 200, S. 1509). Gesetz vom 12. September 1855 (Staats⸗Anzeiger Nr. 216, S. 1617). Ergänzungs⸗Gesetz vom 25. Februar 1856 (Staats⸗Anzeiger Nr. 86 501).
Gesetz vom 26. Mai 1856 (Staats⸗Anzeiger Nr. 168, S. 1381). 8
16
Gesetz vom 10. Juni 1856 (Staats⸗Anzeiger Nr. 150, S. 1234).
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König b von Preußen ꝛc. ꝛc. entbieten Unsern getreuen Ständen des Herzogthums Pommern und Fürstenthums Rügen Unsern gnädigsten Gruß, und ertheilen hiermit auf die uns vorgelegten Gutachten und Anträge des im Jahre 1854 versammelt gewesenen Provinzial⸗Landtags den nach⸗ stehenden Bescheid:
I. Auf die gutachtlichen Erklärungen über die Pro⸗ positionen:
1) Zlerstückelung von Grundstücken und Gründung neuer Ansiedelungen. 3 Das von Unsern getreuen Ständen über den Entwurf eines
Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes, betreffend die Zerstückelung von Grundstücken und die Gründung neuer Ansiedelungen vom 3. Januar 1845 und des Ergänzungs⸗Gesetzes vom 24. Mai 1853 unter dem 12. Oktober 1854 abgegebene Gutachten wird bei den diesfälligen weiteren legislativen Verhandlungen über diesen Ge d benutzt werden.
“ von Grundstücken und Gründung
neuer Ansiedelungen in Neu⸗Vorpommern und
RFüũgen.
Das Gutachten Unserer getreuen Stände über den Entwurf
Zertheilung von Grundstücken 8i die Gründung neuer Ansiedelungen in Neu⸗Vorpommern und Rügen, hat bei dgr weitern Berathung über diesen Gegenstand entsprechende Berücksichtigung und durch das Gesetz vom WG d. J. (Gesetz⸗ Sammlung Seite 613) seine Erledigung gefunden.. 3) Eränzungen zur Städte⸗Ordnung für die sechs östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853. Die gutachtliche Aeußerung Unserer getreuen Stände in An⸗ sehung der lebenslänglichen Wahl der Bürgermeister ist bei Erlaß des inzwischen hierüber ergangenen Gesetzes vom 25. Februar d. J.,
betreffend die Ergänzung des §. 31 der Städte⸗Ordnung sechs östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853 S. 120) zur Berücksichtigung gekommen.
Die behufs der Ergänzung der §§. 5 und 7 der Städte⸗ Ordnung vom 30. Mai 1853 begutachteten Fragen, wegen Er⸗ theilung und Entziehung des Bürgerbriefes, sind mit Rücksicht auf die inzwischen über andere Gemeindegesetze stattgefundenen legis⸗ lativen Verhandlungen einstweilen noch nicht zum weiteren Austra gebracht worden.
Was endlich die hinsichtlich der Verwandlung des Gemeinde Glieder⸗Vermögens (Bürgervermögen) in Kämmerei⸗Vermögen in Frage gekommene Ergänzung des §. 49 der Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853 betrifft, so sind Verhandlungen darüber eingeleitet, inwiefern der beabsichtigte Zweck im Wesentlichen sich im Verwal⸗ tungswege wird erreichen lassen.
4) Verleihung der Städte⸗Ordnung andie Ortschaft Grabow und Verwaltung der Polizei daselbst. Dem Gutachten Unserer getreuen Stände entsprechend, haben Wir der Ortschaft Grabow, bei Stettin, unbeschadet ihrer fort⸗ vauernven Angehörigkeit zum platten Lande, die Städte⸗Ordnung vom 30 Mai 1853 mit Ausschluß der Bestimmungen des Tit. VIII. derselben, bereits durch Unsere Ordre vom 26. Februar 1855 ver⸗ liehen. Was aber den Antrag Unserer getreuen Stände betrifft, daß es bei der bisherigen Verwaltung der Polizei über Grabow durch die Polizei⸗Direction zu Stettin auf Staatskosten auch fernerhin verbleiben möge, so ist dieser Punkt besonderer Regelung vorzube⸗ halten gewesen, da die Voraussetzung, daß die Polizei in Grabow gegenwärtig auf Staatskosten verwaltet werde, nur zum Theil be⸗ gründet ist, die Gemeinde Grabow vielmehr schon jetzt Beiträge zu den dortigen Kosten der Polizei⸗Verwaltung leistet, und über deren Feststellung für die Zukunft zur Zeit noch Verhandlungen eeIe14141“
II. Auf die ständischen Petitionen.
1) Chausseebauten. “ “ ““ 8 11““
8 Die Voraussetzung, von welcher Unsere getreuen Stände in der Petition vom 14. Oktober 1854 ausgehen, daß die Provinz Pommern verhältnißmäßig sehr wenig Staats⸗Chausseen erhalten habe, daß dagegen die von ihr übernommenen Lasten zum Bau und zur Unterhaltung von Kreis⸗ und Kommunal⸗Chausseen mit den gleichartigen Verwendungen der übrigen Provinzen in einem großen Mißverhältniß stehen, entbehrt, wie die dem An⸗- trage gemäß vorgenommene genaue und gründliche Unter⸗ suchung der in Beziehung auf den Chausseebau in den ver⸗ schiedenen Landestheilen bestehenden Verhältnisse ergeben hat, der thatsächlichen Begründung. Auch liegt keine Veranlassung zu der Besorgniß vor, daß die zur Förderung der Chausseebauten auf die Eingesessenen der Provinz Pommern übernommenen Lasten die Kräfte derselben übersteigen und die zum Bau der Chausseen aufgebrach⸗ ten Kapitalien wegen mangelnder Mittel zur Unterhaltung als nutzlos verwendet anzusehen sein werden, vielmehr ist zu erwarten, daß in dem Maße, wie bei den freien Beschlüssen der Kreisstände, die von Ihnen zu vertretenden Interessen der Kreise in Beziehung auf die Förderung des Verkehrs und auf die Verhältnißmäßigkeit der darauf zu verwendenden Mittel richtig erkannt sind und nachdem auch die Prä⸗ stationsfähigkeit von Unsern Behörden sorgfältig geprüft worden ist, die Ausführung der übernommenen Chausseebauten durch allge⸗ meine Hebung des Wohlstandes der Provinz nicht nur einen, den Aufwand übersteigenden Nutzen gewähren, sondern eben dadurch
für die (Gesetz⸗Sammlung
auch das Mittel werden wird, um den Kreisverbänden die Beschaf⸗ fung der Unterhaltungskosten der
Chausseen künftig zu erleichtern.