v111“ 8 1 18 2) Tar-Preis der bei Mobilmachung der Armee durch Landlieferung zu beschaffenden Pferde. Der Antrag Unserer getreuen Stände in der Petition vom 14. Oktober 1854, daß die unter Nr. 7 der Verordnung vom 24. Februar 1834 getroffene Bestimmung, durch welche in Be⸗ treff der bei eintretender Mobilmachung der Armee mittelst Landlieferung herbeizuschaffenden Pferde ein Maximal⸗Taxsatz vpoon 120 Rthlr. festgesetzt worden, aufgehoben werde, hat durch das Gesetz vom 12. September 1855 (Gesetzsammlung Seite 609) seine Erledigung gefunden. 3) Subsidiarische Verpflichtung der Tragung der Kriminalkosten. Der Antrag Unserer getreuen Stände in 14. Oktober 1854, daß den altpommerschen Städten die nach §. 8 der Verordnung vom 2. Januar 1849 aufrecht erhaltene Verpflichtung zur Tra⸗ gung der Kriminalkosten abgenommen werde, hat durch das Gesetz vom 1. August 1855 (Gesetz⸗Sammlung Seite 579) und die von Unseren Ministern der Justiz, des Innern und der Finanzen zu dessen Ausführung erlassenen Instructionen seine Erledigung gefunden. 8 4) Anlegung eines Hafens bei Leba. Die zur Beschlußnahme über das Projekt der Anlage eines Hafens bei Leba erforderlichen Vorarbeiten „sind auf Kosten des Staats angeordnet und werden in nähere Erwägung gezogen werden. 5) Eisenbahn von Stargard na Colberg resp. Cöoöslin. Die Petition wegen Herstellung einer Eisenbahn von Star⸗ gard nach Colberg resp. Cöslin hat inzwischen durch Sicherstellung
dieser Bahn ihre Erledigung gefunden. i- “ der Agnaten und Mitbelehnten daß zur Entschei⸗
Städte zur
der Petition vom
nach pommerschem Lehnrecht.
Auf den Antrag Unserer getreuen Stände: dung der Frage 6 8 Eegcatlonstecht der Agnaten und Mitbelehnten des pommerschen Lehnrechts durch §. 2 Nr. 6 des Ablösungs⸗Gesetzes vom 2. März 1850 in dem ausdrücklich aufgehobenen Verkaufs⸗ Näher⸗ und Retrakt⸗Recht mit aufgehoben, oder als noch fort⸗
bestehend zu betrachten sei,
ein Gutachten des Plenums des Ober⸗Tribunals eingeholt werden möge, hat nicht eingegangen werden können, weil das Ober⸗Tri⸗ bunal nach der bestehenden Verfassung seine Rechtsprechung über die in Rede stehende Frage nur in einem zur Entscheidung vor⸗ liegenden konkreten Falle durch Plenarbeschluß, nicht durch ein von demselben abzugebendes Plenargutachten feststellen kann.
Im Uebrigen ist dem Bedürfnisse einer besseren Regelung der
Verhältnisse der Pommerschen Lehne, soweit dieselbe nicht durch die Entscheidung der gedachten Frage bedingt ist, durch das kürzlich publizirte Gesetz, betreffend die erleichterte Umwandlung Alt⸗Vor⸗ pommerscher und Hinterpommerscher Lehne in Familien⸗Fideikom⸗ misse vom 10. Juni 1856 (Gesetz⸗Sammlung S. 554) bereits ab⸗ geholfen worden.
Zu Urkund dieser Unserer gnädigsten Bescheidungen haben Wir den gegenwärtigen Landtags⸗Abschied Höchsteigenhändig vollzogen und verbleiben Unsern getreuen Ständen in Gnaden gewogen.
Gegeben Sanssouci, den 23. Oktober 1856.
Friedrich Wilhelm.
von Manteuffel. von der Heydt. Simons.
von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. 8 Graf Waldersee.
Für den Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten: von Manteuffel
“ 11““
Staats⸗Ministerium.
Der Geheime Kanzlei⸗Secretair Froböse ist zum Geh eim en Registrator bei der Centralstelle für Preß⸗Angelegenheiten ernannt
88 8 ] 8
Ztnisterium fur Handel, Sewerbe und
öffentliche Arbeiten. 8 Der Königliche Landbaumeister Steinbeck zu Merseburg ist im Königlichen Bau⸗Inspektor ernannt, und demselben die Bau⸗
nspektor⸗Stelle zu Schleusingen verliehen worden.
2406
Verfügung vom 30. November 1856 — betreffend die Portofreiheit der dienstlichen Korrespondenz⸗ und Geld⸗Sendungen, die wegen einer Beschäfti⸗ gung von Strafgefangenen außerhalb der König⸗ lichen Straf⸗Anstalten erforderlich werden.
Gesetz vom 11. April 1854 (Staats⸗Anzeiger Nr. 93 S. 702.)
Die nach des behKeaaen Vorschriften (§. 159 der Ueberstcht der Portofreiheits⸗Verhältnisse) von den Königlichen Straf⸗Anstal⸗ ten in Anspruch zu nehmende Portofreiheit ist für diejenigen Fäll⸗ in welchen eine Beschäftigung der in Königlichen Straf⸗Anstalten detinirten Gefangenen, nach Maßgabe des Gesetzes vom 11. April 1854 (Gesetz⸗Sammlung Seite 143), außerhalb der Straf⸗Anstalten stattfindet, dahin bestimmt worden, daß die durch eine solche Be⸗ schäftigung von Strafgefangenen veranlaßten dienstlichen Korre⸗ spondenz⸗ und Akten⸗Sendungen zwischen den betreffenden Straf⸗ Anstalts⸗Direktionen und den Beamten, denen die Beaufsichtigung der außerhalb der Anstalten beschäftigten Strafgefangenen über⸗ tragen ist — insoweit die Acten⸗Sendungen einzeln das Gewicht von 20 Pfund nicht übersteigen — und außerdem auch die Geld⸗Sendungen der betreffenden Strafanstalts⸗ Directionen an die Beamten, denen die Beaufsichtigung der außerhalb der Anstalten beschäftigten Strafgefangenen übertragen ist, portofrei befördert werden sollen.
Alle übrigen Sendungen, die aus einer derartigen Veranlas⸗ sung erforderlich werden, namentlich Paket⸗Sendungen, welche an⸗ dere Gegenstände als Akten, Schriften oder Rechnungen enthalten,
sind dagegen portopflichtig. 8 Berlin, den 30. November 18566.
Verfügung vom 7. Dezember 1856 — betreffend die Portofreiheit der Handelskammern auf Waa⸗ ren⸗Sendungen, die ihnen von dem Ministerium für Handel ꝛc. zur Ansicht und Weiterbe förderung
an andere Handelskammern überwiesen sind. “
Mit Bezug auf die General⸗Verfügung vom 21. Juli 1850, wonach für Waaren, welche von dem Ministerium für Handel ze. im allgemeinen Interesse an eine Handelskammer zur Ansicht und Weiterbeförderung an andere Handelskaämmern abgesandt werden, die Portofreiheit bewilligt worden ist, werden die Königlichen Post⸗ Anstalten angewiesen, Waaren⸗Sendungen einer Handelskammer an die andere von jetzt ab nur dann portofrei zu befördern, wenn ste mit dem Rubrum:
„cirkulirt auf Anweisung des Ministeriums“ bezeichnet sind und die Sendung
„unter dem Siegel einer Handelskammer“ erfolgt. 1
6 Berlin, den 7. Dezember 1856.
Verfügung vom 12. Dezember 1856 — betreffend den Schluß der Beförderung von Paket⸗ und Geld⸗ Sendungen nach Amerika via Hamburg.
Bekanntmachung vom 23. Juni 1856.
(Staats⸗Anzeiger Nr. 1 S. 126 l.)
“ “
Die zwischen Hamburg und New⸗York durch die Dampf⸗ und Segelschiffe der Hamburg-Amerikanischen Paketfahrt⸗Actien⸗Gesel⸗⸗ schaft bisher unterhaltene regelmäßige Verbindung ist mit dem lsten d. M. bis zum 1. März k. J. geschlossen worden.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 23. Juni d. J. wird das korrespondirende Publikum hiervon mit dem Be⸗ merken in Kenntniß gesetzt, daß Päckerei- und Geld-Sendungen nach Amerika zur Beförderung über Hamburg bis Mitte Februar k. J. durch die Post⸗Anstalten nicht angenommen werden. Bis zu dem gedachten Zeitpunkte werden Päckereien nach Nord⸗Amerika, au deren Begleit⸗Adressen nicht ein anderer Speditionsweg ausdrücklich vorgeschrieben ist, auf der Route über Bremen ihre Beförderung erhalten. Berlin, den 12. Dezember 1856.
General⸗Post⸗Amt.
1.“
Schmückert.
die medizinische Fakultät zählt
1
Bescheid vom 24. Oktober 1856 — betreffend die Heranziehung der Beamten zu den Gemeinde⸗Zu⸗ schlägen zur Klassen⸗ und klassifizirten Ein⸗ kommensteuer. .
v1“ 1““
“ 1.
Erlaß vom 18. August 1856. (Staats⸗Anzeiger Nr. 231. S. 1886.) Erlaß vom 2. Juni 1856. (Staats⸗Anzeiger Nr. 48. S. 1215.)
Auf die Anfrage der Königlichen Regierung in dem Bericht, betreffend die Heranziehung der Beamten zu den Gemeinde⸗Zu⸗ schlägen zur Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer, verweisen wir die Königliche Regierung zunächst auf den Erlaß vom 18ten August d. J., worin ausgeführt worden ist, daß und weshalb nicht die Hälfte des Gehalts als Maßstab der Besteuerung anzusehen, ondern die Hälfte des Staatssteuer⸗Satzes — soweit dieser lediglich nach dem Dienst⸗Einkommen des Beamten und nicht mit Rücksicht auf dessen Privatvermögen bemessen worden — als das Objekt zu betrachten ist, von welchem die Zuschläge berechnet worden.
Sodann bemerken wir, daß, wie die Königliche Regierung in dem ersten Theile und zu Ende Ihres Berichts richtig ausführt, nach der klaren Bestimmung des Erlasses vom 2. Juni d. J. in den Fällen, wo der Beamte neben seinem Diensteinkommen noch ein anderes Einkommen zu beziehen hat, die Einschätzung dergestalt stattfinden muß, daß der auf das Gehalt fallende Theil der Ge⸗ sammt⸗Staatssteuer zu berechnen, von dem so gefundenen Betrage die Hälfte zu nehmen und diese Hälfte als der mit Zuschlägen zu belegende Gegenstand anzunehmen ist, während daneben von dem aus obiger Berechnung für das Privat⸗Einkommen sich ergebenden ganzen Staats⸗Steuersatze die Zuschläge unverkürzt bemessen werden.
Berlin, den 24. Oktober 1856b5.
Der Minister des Innern. Der Finanz⸗Minister. Westphalen. von Bodelschwing.
An die Königliche Regierung zu N.
Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant, Ge⸗ neral⸗Adjutant Sr. Majestät des Königs und Commandeur der bten Division, von Willisen, aus der Provinz Preußen.
Der designirte Königlich spanische außerordentliche Gesandte
und bevollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, Marquis de la Ribera, von Paris.
Berlin, 16. Dezember. Se. Majestät der Köͤnig haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Seconde⸗Lieutenant Freiherrn Senfft von Pilsach, à la Suite des 7ten Ulanen⸗Regiments, die Erlaub zur Anlegung des von des Kaisers von Rußland Majestät ihm verliehenen St. Stanislaus⸗Ordens dritter Klasse zu ertheilen.
Summarische Uebersicht der immatrikulirten Stu⸗ direnden auf der Albertus⸗Universität zu Königs⸗ berg in Pr. von Michaelis 1856 bis Ostern 1857.
Von Ostern bis Michaelis 1856 waren Studirende vorhanden, ein⸗ schließlich von zwei nachträglich Immatrikulirten
Dabon sind a) gestorben ͤd111111414“A“”
c) laut Erkenntniß von der Universität
entfernt
d) abgegangen.
Es sind demnach geblieben 1
In diesem Semester sind immatrikulirt
die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher...
8. 8 “ nländer 93 die theologische Fakultäaͤt zählt L 1
1e“ Inländer Ausländer
352
die juristische Fakultät zäͤhlt..
Inläͤnder Ausländer
a) Inlaäͤnder mit dem Zeugniß 1“
b) Inländer, ohne Zeugniß der Reife, auf Grund des §. 36 des Reglements vom
4. Juni 1834 immatrikulirt,
82
e) Ausländer ... . ......
die philosophische Fa⸗ kultät zählt... V
Erlaubniß
ber.
Außerdem besuchen die Vorlesungen: “ a) bei der pharmaceutischen Studien⸗Kommissisn inseribirte Pharmaceuten b) mit bes. Genehmigung des zeitigen Prorektors
8
Es nehmen also im Ganzen an den Vorlesungen Theil -u.
ö EI
Nichtamtliches. Preußen. Berlin, 16. Dezember. Se. Majestät der
V König trafen gestern Vormittag 10 Uhr im Königlichen Schlosse
bierselbst ein und nahmen die gewöhnlichen Vorträ
Später besuchten Allerhöͤchstpiesellen, “ Ihrngegfn ega; die Königin, die Wohlthätigkeits⸗Ausstellung zum Besten des Frauen⸗Kranken⸗Vereins, und kehrten, nachdem Ihre Majestät die Königin noch andere Wohlthätigkeits⸗Ausstellungen mit Allerhöchst⸗ Ihrer Gegenwart beehrt hatten, nach Charlottenburg zurück.
— Nach einer der „Pr. C.“ vorliegenden Mittheilung aus Meyiko ist Herr Arriojo für den hiesigen Gesandtschaftsposten designirt. Der Genannte, ein Schwager des jetzigen Präsidenten Commonfort, bekleidete eine Zeit lang die Stellung als Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
— Bei der diesjährigen Versammlung des Kirchentages war von Seiten der leitenden Ausschüsse bekanntlich der Vorschlag gemacht worden, den Kirchentag in der Folge statt der jährlichen Wiederholung nur alle zwei Jahre zu veranstalten. Der Vorschlag fand in der Versammlung lebhaften Widerspruch und man vereinigte sich schließlich dahin, den Ausschüssen die nochmalige Erwägung der Sache anheimzugeben. Es ist nunmehr, wie wir ver⸗ nehmen, beschlossen worden, den Kirchentag zum nächsten Jahre wieder zu berufen. (Pr. C.)
Sachsen. Weimar, 15. Dezember. Wir erfahren aus sicherer Quelle, heißt es in der hiesigen Zeitung, daß die Zoll⸗ konferenz Mittwoch den 17. d. M. geschlossen werden wird.
Schweiz. Bern, 13. Dezember. Da das Amt des Bun⸗
des-Präsidenten mit dem Jahreswechsel auf eine andere Person übergeht, so hat der Bundesrath gestern die dadurch veranlaßte Vertheilung der Departements der eidgenössischen Verwaltung vor⸗ genommen. Mit dem 1. Januar nächsthin besteigt Herr Forne⸗ rod aus der Waadt den Stuhl des Bundes⸗Präsidenten, und Herr Stämpfli, welcher von dieser Stelle zurücktritt, übernimmt die Lei⸗ tung der Finanzverwaltung. Das ebenfalls erledigre Zoll⸗Depar⸗ tement wurde Herrn Bundesrath Knüsel zugetheilt. (Köln. Z.) „ — Auf den Antrag des General⸗Anwalts, es möchte Herr Ludwig Pourtalès⸗Sandoz gegen Kaution provisorisch frei⸗ gelassen werden, hat die Anklagekammer beschlossen: Wenn ein ge⸗ nügendes ärztliches Zeugniß vorgelegt werde, so sei das Präsidium der Anklagekammer ermächtigt, gegen eine Kautionsleistung von 80,000 Fr. die Haft des Hrn. Ludwig Pourtalès⸗Sandoz in Hausarrest umzuwandeln. (N. Z. Z.)
Niederlande. Haag, 13. Dezember. Die zweite Kammer der Generalstaaten hat heute die 14 ersten Artikel des Finanz⸗ kapitels über die Staatsschuld angenommen. Bei dem Artikel 15 über Tilgung und Ablösung der verzinslichen Staatsschuld machte Herr van Zuylen die Motion, man möge die Debatte über diesen Gegenstand verschieben, bis diejenige über die Ausgaben beendigt wäre; der Finanzminister sprach sich dagegen aus; die Motion wurde mit 36 gegen 29 Stimmen angenommen. Am 15ten wird noch einmal über das Kapitel der außerordentlichen Ausgaben ab⸗ gestimmt. (Düss. Ztg.)
Großbritannien und Irland. Aus Malta, 10. De⸗ zember, wird gemeldet, daß Admiral Dundas am Bord des „Wellington“ am 3. Dezember nach Lissabon abfuhr, während das englische Geschwader bei Malta blieb, um die Lösung der Ver⸗ wicklungen zwischen England und Frankreich einer⸗ und Neapel andererseits abzuwarten.
Frankreich. Paris, 15. Dezember. Der heutige „Moni⸗ teur“ bringt Ernennungen für die Büreaus des Senats und der Legislative. Graf Morny ist wiederum zum Präsidenten der Legislative ernannt worden. (Tel. Dep.)
Italien. In Marseille trafen am 14. Dezember Nachrichten aus Neapel vom 11. Dezember ein. Das offtzielle Blatt der neapolitanischen Regierung meldet, daß der Meuchelmörder (dessen Hinrichtung gestern bereits telegraphisch mitgetheilt ist) Milano heiße und ein Insurgent von 1848 sei, der 1852 begnadigt wurde und mit Hülfe falscher Papiere in das Heer eintrat. Aus dem genannten Blatt erfahren wir ferner, daß die Hauptstadt am Abend des 9. Dezember eine außerordentliche Erleuchtung veranstaltete. — Die neuesten in Marseille eingetroffenen Nachrichten aus Sicilien sind vom 10. Dezember. Auf der Insel herrscht Ruhe und man hofft, daß in Folge der jüngsten Ereignisse der Gang der Refor⸗ men nicht gehemmt werde.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 9. Dezem⸗ Der am 3ten d. M. vom Minister des Innern dem Reichs⸗