1856 / 299 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Königliches statistisches Büreau.

Die Seeschifffahrt an der Ostseeküste des preußischen Staats.

Bis 1853 hatte der deutsche Zollverein in seinem Gebiete nur die Häfen an der Ostsee im preußischen Staate, als Eingangs⸗ und Aus⸗ gangspunkte an der Meeresküste. Indessen kommt an diesen Greuzstätten doch immer nur ein verhältnißmäßig kleiner Theil der Waaren ein, welche der Zollverein vom Auslande zu seinem Bedarf bezieht. Ueber Hamburg auf der Elbe, über Emmerich auf dem Rhein, auf den Eisenbahnen besonders von Belgien nach Aachen, über Bremen auf der Weser, und an vielen ande⸗ ren Grenz⸗Zollämtern gegen Frankreich, Schweiz, Väelßec⸗ gegen Oesterreich und Rußlaͤnd ꝛc. gehen eine Menge Artikel auf Landwegen in den Zoll⸗ verein ein. Dennoch bleibt die Ostsee auch für die Verhaͤltnisse des Ein⸗ gangs in den Zollverein wichtig. Die meisten Artikel, welche in den Zollverein eingehen, werden nach dem Tarif in Centnern angegeben; doch werden mehrere sehr bedeutende Artikel in andern Maßen angegeben; Getreide in Scheffeln, Vieh in Stücken, Holz in Klaftern, Schiffslasten, Heringe in Tonnen. Neduzirt man die nicht in Centnern angegebenen Sbjekte in Gewicht und nimmt den Scheffel Weizen zu 85 Pfd., Roggen zu 80 Pfd, die Schiffslast Bauholz zu 37 Ctr., ein Stück Bauholz zu 4, eine Tonne zu 3 Ctr., so war 1853 der Gesammt⸗Waareneingang des Zollvereins 45,542,837 Ctr. nach den Kommerzial Nachweisungen; von diesen fielen auf die Ostsee als Eingang 10,214,077 Ctr., d. h. 22,4 pCt. Stärker ist die Betheiligung der preußischen Ostseehäfen bei dem Aus⸗ gang. Der Gesammt⸗Ausgang berechnet sich 1853 für den Zollverein auf 51,431,832 Ctr.; da sehr schwere Objekte, Getreide und Holz, viel Ausgang an der Ostsee haben, so fallen 1853 auf diese nach gleichen Reductionen, als oben angedeutet worden, 15,057,120 Ctr., d. h. 29,3 pCt. Beinahe der 4te Theil des Eingangs und beinahe der zte Theil des Ausgangs sind auch für den Zollverein ein wichtiges Objekt statistischer Betrach⸗ tung; für Preußen aber haben die Ostseehäfen ihre besondere Bedeutung. Es ist daher nicht ohne Interesse, die Bewegung und den Gang des Handels, so wie die Anzahl der Schiffe, die den preußischen Ostseehäfen angehören, einer näheren Betrachtung zu unterziehen.

In dem „Handels⸗Archiv“, Jahrgang 1853, Zweite Hälfte, Ab⸗ schnitt II. Statistik S. 53, und Jahrgang 1855, Nr. 35, finden sich An⸗ gaben über die Anzahl der Schiffe der preußischen Seehäfen. Es sind unterschieden Segelschiffe, Dampfschiffe und Küstenfahrzeuge, letztere zu 25 Last oder weniger. Die Dampfschiffe werden bei den zu größeren Fahrten bestimmten Schiffen und auch bei den Küstenfahrzeugen 6 der Cabotage, besonders hervorgehoben. Vom Jahre 1852 fehlen näͤhere amtliche Angaben; mit dieser Bemerkung lassen wir zunächst eine Ueber⸗ sicht der preußischen Handelsschiffe für die Jahre 1849 bis Anfang 1856 fr mit Ausschluß des Jahres 1852 nach den Regierungs⸗Bezirken olgen:

Es waren vorhanden am 1. Januar

von Ladungs⸗ fähigkeit nach Normal⸗ lasten von 4000 Pfd.

Lasten.

Segel⸗, Dampf⸗ schiffe, Küstenfahr⸗ zeuge.

Beman⸗

nung

Anzahl.

138

27,203 ½ 368 23 21791 368 23 23,736 368 43

v

UF288858n

für 1852 fehlen die Notizen.

für 1853 datirt die Aufnahme erst vom April, nicht vom Januar, und sind die Dampf⸗ schiffe nur der Zahl nach angegeben. 118 23,326 1286 3 8 inkl. 6

8 168 9 inkl. 2 8 Dampfschiff. 124 24,514 inkl. 6 9 175 inkl. 3 6 Dampfschiff. 126 24,366 inkl. 1;

124 1366 inkl. 9 4 19 inkl. 2 Dampfschiff.

inkl. 5 Dampfschiff.

Segel⸗, Dampf⸗ scchffe, Küstenfahr⸗ zeuge.

von Ladungs⸗ fähigkeit nach Normal⸗

lasten von 4000 Pfd.

Lasten.

1849

26,187 143 60 48

1440 29

9

1850

24,962 175 60 34

1367 9

1851

25,249 179 2383

1377 36 3

1852

1853

24,1 16 8

1360 16

7261 82

1488 16

28,761 82

1521 16

28,269 116 ½⅔

1500

die kleineren Zahlen bedeuten Dampf⸗

1849

40,062 ½ 326 2,811 ½

2559

1850

39,21 326 2,887 ½

1851

411 2,973 45

2428 84

Stettin 8

1853

36,216 1,518 ½⅔

2372 204

1854

35,905 ½ 1,807

[2242 270

1855

36,463 ½⅔ 1,923

2261 294

1856

37,463 1,859 ½⅔

2342 306

die kleineren Zahlen

bedeuten Dampf⸗ schiffe.

fehe die Notiz

intl.9 Dampfschiffe

1889

525 155

1850

542

140

1851

520 149

1852

1853

9,006 916

1854

2

841½

1855

9,811

10,438

r

fehlen die Notizen

*

.“ 2425 G

Statistische Mittheilungen.

Das „Dresdner Journal“ hat in der Beilage von Nr. 290 „Sie Bevölkerung und die neue Territorial⸗Eintheilung des Königreichs Sachsen“ veröffentlicht. Dieser Veröffentlichung zufolge zäͤhlt Sachsen gegenwärtig 2,039,176 Einwohner. Eingetheilt wird es in die vier Re⸗ gierungs⸗ Bezirke Dresden, Leipzig, Zwickau und Budissin. Jeder der drei ersten Regierungs⸗Bezirke schließt vier Amts⸗Hauptmannschaften und der letzte zwei derselben ein. Die Schönburg'schen Nezeßherrschaften mit ihrer Gesammtkanzlei Glauchau sind natürlich unter dem Regierungs⸗ Bezirke Zwickau besonders aufgeführt. Zum Zweck der Nechtspflege ist Sachsen in 19 Bezirksgerichte und 116 Gerichtsämter eingetheilt, während um Zweck der Steuer⸗Erhebung vier Steuerkreise mit 25 Steuerbezirken gebildet worden sind.

Nach amtlichen Mittheilungen verbrauchte Paris im Jahre 1855

945,018 Hektoliter Wein, 237,926 Hekt. Bier, 76,669 Hekt. Branntwein

und Liqueur, 25,319 Hekt. Eidre, 78,869,216 Kilogr. Fleisch, 1,823,260 Kilogr. Käse, 6,923 Kilogr. Salz und 317,542 Kilogr. Eis, für Seefische

wurden 8,785,320 Fr., für Süßwasserfische 908,312, für Austern 1,534,047, für Geflügel und Wild 15,888,875, für Butter 17,602,221 und für Eier 8,608,671 Fr. verausgabt. An Holz wurden 838,869 Kubikmeter, an Holzkohlen 3,346,041 und an Steinkohlen 3,405,263 Hekt. verbraucht.

Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Nach Berichten über den Gewerbebetrieb im Regierungs⸗ Bezirk Aachen haben auch in der letzten Zeit, ungeachtet der augen⸗ blicklich beschränkten Geldverhältnisse, die dortigen industriellen Etablisse⸗ ments ihre Geschäfte sehr thätig fortgesetzt. Namentlich wurde in den Tuch⸗, Kratzen⸗, Nadeln⸗, Maschinen⸗, Eisen⸗ und Papier⸗Fabriken fort⸗ während lebhaft gearbeitet. Die Nachfrage in Wollenwaaren war so stark, daß die Tuchsabriken theilweise Tag und Nacht arbeiteten. In den Maschinenfabriken, denen eine Anzahl Arbeiter durch die in Köln errichtete neue Maschinenfabrik entzogen wurde, fehlte es sogar an ausreichenden Arbeitskräften. Eben so waren die Baumwollen⸗ und Halbwollen-Manufakturen in erwünschtem Betriebe, Thaͤtigkeit der Seiden⸗, Sammet⸗ und Sammetband⸗Webereien nahm noch täglich zu.

und der Verdienst derselben wird auf jährlich 40,000 Rthlr. angeschlagen. Die Gerbereien des Kreises Malmedy haben auch wieder eine größere Thätigkeit, seidem die Preise des Leders mit denen der rohen Häute mehr und mehr in ein ausgleichendes Verhältniß gekommen sind. kleineren Gewerbe und besonders die Bauhandwerke waren, der späten Jahreszeit ungeachtet, noch vollauf beschäftigt. Nicht minder lebhaft und lohnend war der Bergwerks⸗ und Hüttenbetried, der ebenfalls unausgesetz⸗ ten Fortgang hatte. kaum genügen und man besorgte sogar, daß für den Winter wieder Man⸗ gel an Kohlen eintreten würde. Auf den Hüttenwerken werden auch

fremde Erze mit Vortheil verarbeitet, namentlich schien der aus Spanien V

bezogene Galmei sehr reichhaltig zu sein.

s Mannheim, 14. Dezember. Seit einigen Tagen Tabaksmakler als Kaͤäufer in großer Bewegung. Die Preise sind um stark den vierten Theil gestiegen, und ein Käufer überbietet den andern. In Seckenheim sind dieses Jahr beiläufig 12,000 Ctr. Tabak gewachsen, und gestern und vorgestern wurden bereits 7000 Ctr., und zwar noch unter dem Dach, davon verkauft um den enormen Preis von 26.—30 Fl.; und es dürften die übrigen 5000 Ctr., wenn die Verkäufer Lust hätten, jetzt ebenfalls in anderer Hand sein. (Karlsr. Z.).

sees Die belgische zweite Kammer hat so eben das Giro⸗ stempelgesetz für ausländische Wechsel der Handelspapiere nach dem von der Central⸗Section und dem Finanzminister amendirten Entwurf, fast ohne an dessen Fassung irgend Erhebliches zu ändern, angenommen. Die Zustlmmung des Senats unterliegt keinem Bedenken. Nach dem neuen Gesetz wird jeder innerhalb belgischen Gebietes auf ein im Auslande kreirtes

Handelspapier zu setzende Vermerk der Acceptation, des Indossaments oder

der Quittung fortan stempelpflichtig und der Unterzeichner des Vermerks zur Verwendung des timbre adhésif verbunden. Der Stempelsatz soll die Hälfte des im Gesetz vom 20. Juli 1848 vorgeschriebenen Satzes betra⸗ gen. Bei Wechselduplikaten reicht es aus, wenn der Stempel zu einem Exemplar kassirt wird. Zu Konossomenten soll der durch ein Gesetz vom

28. Dezember 1848 kreirke Stempel von 10 Centimes verwendet werden. V

Bei uns, fügen wir zum Vergleich mit den diesseitigen Institutionen hinzu, ist die fragliche Materie bereits durch das Stempelgesetz vom Jahre 1822 und die Allerhöchste Ordre vom Jahre 1830 geregelt. Wechsel verfallen der Stempelsteuer unmittelbar nach dem Eingang in die diesseitiigen Staaten. Wechsel, im Auslande ausgestellt und auf einen Ort im Auslande gezogen, welche innerhalb der diesseitigen Staate in Umlauf kommen, sind nicht stempelpflichtig. (Pr. C.)

v

Turin, 13. Dezember. Die amtliche „Gazzetta Piemontese“ ent⸗ hält den Text des zwischen Oesterreich und Piemont am 19. Inni d. F abgeschlossenen Eisenbahnvertrages.

St. Petersburg, 6. Dezember. Der 1851 festgesetzte Ausgangs⸗ zoll, 15 Kopeken per Last von Schiffen, die von Riga abgehen, soll nach den bisherigen Grundsäͤtzen laut Kaiserlichem Ukas bis zum 1. Januar 1862 forterhoben und der Ertrag zu Hafen⸗Arbeiten und Deckung der zu diesem Zweck gemachten Anlehen verwendet werden. Es sind neuerdings mehrere Actien⸗Gesellschaften vom Kaiser genehmigt und deren Verfassung bestätigt worden. Der liefländische Gutsbesitzer Baron

asimir von Wolf und der hiesige Kaufmann erster Gilde Emanuel

und die

In der Bürgermeisterei Myhl im Kreise Heinsberg sind gegenwärtig schon an 400 Sammetwebstühle in Betrieb,

Auch die

Die Kohlenbergwerke konnten der starken Nachfrage

sind sowohl

Ausländische

Nobel sind zur Gründung einer Actien⸗Gesellschaft ermächti welche unter dem Namen „Lowatski⸗Starorußki“, aeschasg eafatedhgt⸗ Compagnie, mechanische Eisenbearbeitung, Guß eiserner Produkte mittelst verbesserter Vorrichtungen in den Central⸗Gouvernements des Reiches verbreiten und diese damit zu billigen Preisen versehen will. Die Fabrik-⸗ Etablissements sollen am Ilmen in Chmielew angelegt werden. Das Anlage⸗Kapital, eine halbe Million Silber⸗Rubel, wird durch Actien⸗ Ausgabe zu 200 Silber⸗Rubel pr. Actie beschafft. Der 1847 hier ge⸗ gründeten See⸗, Fluß⸗ und Landverkehrs⸗Versicherungs⸗Sozietät „Nadeschda“ ist gestattet worden, ihre Geschäfte auch auf den Transport von La- dungen auszudehnen und ihre Firma demgemäß zu ändern. Gleichzeitig ist derselben die Vergrößerung des Stamm⸗Kapitals bis zu einer Million mittelst 10,000 Actien à 100 Rubel gestattet. (H. B. H.)

Aus Warschau vom 14. Dezember wird gemeldet, daß daselbst an diesem Tage wiederum ein Kaiserlicher Ukas aus den Protokollen des Staatssekretariats für das Königreich Polen publizirt worden ist. Der⸗ selbe datirt vom 28. Oktober und betrifft die Beschaffung der Ar⸗ beitskräfte für das Staats⸗Berg⸗ und Hüttenwesen. In Erwägung nämlich, daß die bisherige Anordnung, wonach dem Betrieb dieses Industriezweiges mit Rekruten ausgeholfen wurde, die zum Armeedienst untauglich erschienen, nicht den erwarteten Erfolg ge⸗ habt, soll die durch Ukas vom 10. Juli 1840 gestattete Ueberweisung von Nekruten für solche Zwecke fernerhin nicht mehr stattfinden. Andererseits aber wird, um den Staats⸗Berg⸗ und Hüttenwerken die Erlangung von Arbeitskräften zu erleichtern, den für dieselben in Dienst genommenen Arbeitern, sobald fie vereidigt und in die Stammrollen ein⸗ getragen sind, für die Zeitdauer ihrer Beschaäͤftigung in diesem Fach, die Befreiung von der Aushebung zum Militairdienst zugesichert. Eben so sollen die Söhne von Bergleuten, welche sich dem Beruf ihrer Väter widmen und, als zum Bergbau quaͤlifizirt, in die Stammrollen eingetra⸗ gen sind, vom Militairdienst entbunden sein. Der Administrationsrath des Königreichs Polen ist angewiesen, die Vorschriften festzusetzen, nach welchen bei der Annahme von Arbeitern für den Berg⸗ und Hüttendienst und bei ihrer Eintragung in die Stammrollen desselben verfahren werden soll. An demselben Tage war in Warschau auch eine den Tabakshandel betreffende Publication der Staatsverwaltung der fiskalischen Tabaks⸗ Einkuͤnfte im Koͤnigreich Polen erschienen. In derselben wird darauf hingewiesen, daß diese Verwaltung auf Grund eines Reskripts der Re⸗ gierungs⸗Kommission der Finanzen vom 1. Dezember 1848 im Monat Januar 1849 zu drei wiederholten Malen durch die öffentlichen Blätter des Königreichs bekannt gemacht habe, daß bei Strafe der Defraudation, unter keinem Vorwand ein öffentlicher Verkauf von Cigarren, welche auf erhaltene Erlaubniß aus dem Auslande eingeführt worden, stattfinden dürfe. Da dessenungeachtet, wie die neue Bekanntmachung sagt, dergleichen Cigarren in Kaufläden, Restaurationen, Kaffeehäusern, Konditoreien und anderen Etablissements in Warschau fortwährend verkauft werden, und dieses Geschäft in immer größerem Maßstabe betrieben wird, so findet die fiskalische Tabaks⸗-Verwaltung im Interesse der Staats⸗Einkünfte sich veranlaßt, von neuem darauf aufmerksam zu machen, daß Cigarren, welche von Privatpersonen oder Handeltreibenden auf erhaltene Erlaubniß aus dem Auslande bezogen oder eingebracht werden, nur für den eigenen Ge⸗ brauch der Person dienen dürfen, welcher eine solche Erlaubniß ertheilt worden ist, daß also sowohl der Erlaubnißschein selbst, wie die darauf eingeführten Cigarren, weder verkauft noch an andere Personen cedirt werden können. Die Tabaks⸗Controle ist zugleich angewiesen worden, jeden Debit von Cigarren, die nicht aus inländischen Tabaks⸗Niederlagen herrühren, in allen öffentlichen Etablissements aufs Strengste zu ver⸗ folgen und die Uebertreter auf fiskalischem Wege zur Rechenschaft zu Fiehen (C. C)

Leipzig, 17. Dezember. Leipzig-Dresdener 307 Br. Löbau- Zittauer Litt. A. 60 Br.; Litt. B. —. Magdeburg-Leipeiger 291 G.; do. II. Em. 249 Br. Berlin -Anhaltische —. Berlin-Stettiner Cöln-Mindener —. Thüringische 132 ¾¼ G. Friedrich-Wilhelms-Nord- bahn —. Altona -Kieler —. Anhalt-Dessauer Landesbank-Actien Litt. A. u. B. 141 Br.; do. Litt. C. 124 ¼ G. Braunschweigische Bank-Actien, alte 141 ¼ Br.; do. vom Juli 1856 138 ½ Br.; do. vom No- vember 1856 136 Br. Weimarische Bank-Actien Litt. A. u. B. 130 ½ G. Wiener Banknoten 96 ½ G. Oesterreichische 5proz. Metalliques 79 Br. 1854er Loose —. 1854er National-Anleihe 80 8 Br. Preussische Prä- mien-Anleihe —-

*

Hamhurg, 17. Dezember, Dachmnittags 2 Ubr 36 Mn. 3proz. Spanier 35. 4proz. Spanier 32 ⅝. Bei lebhastem Umsatze fest.

Getreidemarkt. Weizern loco flau, pr. Frühjahr ab Auswärts vernachlässigt. Roggen loco stiller; pr. FrübJ. ab Königsberg 120 Pfd. zu 77 zu machen. Oel loco 30, pro Mai 29 %, pro Oktober 27 ½ Kaffee ruhig. Disconto 6, 6 ¾̃ pCt

Frankfurt a. M., 17. Dezember, Nachmitt. 2 Uhr 28 Minut.

Schluss -Course: Neueste preussische Anleibe —. Preussische Kassenscheine 105. Cöln-Mindener Eisenbahn-Actien —. Friedrich- Wilbelms -Nordbahn 60. Ludwigshafen-Bexbach 144 ½. Frankfurt- Hanau —. Berliner Wechsel 104 ½. Hamburger Wechsel 88 ¾. Londoner Wechsel 117 ½. Pariser Wechsel 93. Amsterdamer Wechsel —. Wiener Wechsel 112. Frankfurter Bank-Antheile —. 3proz. Spanier 37 ½. 41 proz. Spanier 23 ¾. Kurhessische Loose 38 . Badische Loose 48 ½. 5proz. Metalliques 76 ¾. 4 ⁄6proz. Metalliques 67. 1854er Loose 101 ⅞. Oesterreichisches National-Anlehen 78 ¼ Oesterreichische Bank -Antheile 1163. Wien, 17. Dezember, Mittags 12 Uhr 45 Minuten. (Wolff's Bur.) Anfangs niedriger, bei Abgang der Depesche fester bei Geschäfte.

Tel.

animirtem