1856 / 302 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Die Beschlüsse werden durch absolute Stimmenmehrheit gefaßt; bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. ur Gültigkeit eines Beschlusses ist, mit Ausnahme der in §§. 51 und 54 sub 5 gedachten Fälle, Anwesenheit von wenigstens drei Mit⸗ gliedern oder Stellvertretern erforderlich resp. genügend. . UMeber jede Verhandlung wird ein Protokoll aufgenommen.

16 8) Von den Beamten der Gesellschaft. Wahl derselben.

Die Beamten der Gesellschaft werden von der Direktion ernannt, mit Ausnahme: 1.

a) des ersten Administrations⸗Beamten (Spezial⸗Direktor oder Geschäfts⸗ rer),

b) 8 1 technischen Beamten (Ober⸗Ingenieur oder Betriebs⸗

Direktor),

c) des Syndikus der Gesellschaft und dessen Stellvertreterrl‧, d) des Vorstehers des Kassenwesens oder Haupt⸗Rendanten.

Die Wahl dieser vier Beamten erfolgt durch den Verwaltungsrath, welcher auch die Kontrakts⸗Bedingungen, so wie die den betreffenden Beamten zu ertheilenden Dienst⸗Instructionen feststellt.

Die Wahl ad a bis c, so wie die betreffenden Dienst⸗Instructionen bedürfen der Bestätigung resp. Genehmigung des Staates (§. 6 sub 1 c.).

ö“ und Dienst⸗Instructionen, so wie die Bestallung des Syndikus werden von der Direction vollzogen.

Der Stellvertreter des Syndikus ist dazu bestimmt, denselben bei einzelnen Behinderungsfällen zu vertreten und wird von dem letzteren selbst mit Genehmigung der Direction gewählt. Seine Legitimation wird durch eine, vom Syndikus ausgestellte, mit der Genehmigung der Direc⸗ tion versehene Substitutions⸗Vollmacht geführt.

§. 57. 1.“ 8. Kassenwesen. 8 8 Ueber die Einrichtung und Verwaltung des Kassenwesens wird Verwaltungsrathe eine besondere Iustruction festgestellt. Vorübergehende Bestimmungen.

Bis zur Konstituirung des Verwaltungsrathes werden die Rechte Gesellschaft von dem Comité, welches das ganze Actien⸗Unternehmen

der

ins Leben gerufen hat und das aus nachfolgenden Personenn:

Hugo, Fürst zu Hohenlohe auf Slawenzitz, Adolph, Prinz zu Hohenlohe auf Koschentin, Victor, Herzog von Ratibor auf Rauden, Andreas, Graf Renard auf Groß⸗Strehlitz,

Baron von Muschwitz zu Breslau, v“ Geheimer Kommerzien⸗Rath G. H. Ruffer zu Breslau, besteht, wahrgenommen und in dem Umfange ausgeübt, wie sie in diesem

Statut der Direction und dem Ausschuß beigelegt find.

Besonders steht dem Comité die Befugniß zu, das Gesellschafts⸗ Statut, so wie das ganze Bauprojekt mit der Königlichen Staats⸗Regie⸗ rung zu vereinbaren und an dieselbe Anträge wegen der etwaigen Er⸗ weiterungen und Ausdehnungen der Bahn zu veranlassen und zu pflegen, so wie die Bedingungen festzusetzen, unter welchen das Actien⸗Kapital von 2,500,000 Rthlr. (§. 4) gezeichnet werden soll und die Zeichnung selbst herbeizuführen, nach Umständen auch mit dem Bau selbst zu be⸗ innen, die nöͤthigen Einzahlungen auf die gezeichneten Actien auszu⸗ schreiben, die nothwendigen technischen und Verwaltungs⸗Beamten anzu⸗ stellen; überhaupt aber die Gesellschaft bis zu ihrer vollständigen Konsti⸗ tuirung nach Innen und Außen rechtsgültig zu vertreten und alles Dasjenige anzuordnen und auszuführen, was ihm für das Interesse der Gesellschaft und insbesondere zur schnellen und ungesäumten Ausführung des Bau⸗Projekts nothwendig und erforderlich erscheiint.

Alle Beschlüsse des Comités, welches sich einen Vorsitzenden wählt, werden nach absoluter Stimmenmehrheit und bei Anwesenheit von min⸗ destens vier Mitgliedern gefaßt, wobei bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden entscheidet.

Es soll dasselbe auch befugt sein, eines der Mitglieder zu substitui⸗ ren und mit Ausführung und Weiterverfolgung der gefaßten Beschlüsse zu beauftragen. b

§. 60.

Scobald die landesherrliche Bestätigung des Statuts erfolgt sein wird, wird das Comité eine General⸗Versammlung sämmtlicher Actien⸗ zeichner berufen und die Wahl des Verwaltungsrathes durch dieselben

Wer durch Actienzeichnen en beitritt, unterwirft sich damit den vom Comité verlautbarten interimistischen Bestimmungen dieses Statuts, und erkennt alle von dem Comité als Vertreter der Gesellschaft getroffenen Maßnahmen und eingegangenen Verbindlichkeiten, als die Gesellschaft und die Actienzeichner verpflichtend, an.

Das von dem Comité verwaltete Vermögen wird der Direction nach deren Zusammensetzung übergeben, die von dem Comité zu legende Rech⸗ nung von dem zu ernennenden Ausschusse geprüft und revidirt.

Die Beschlußnahme über die Decharge bleibt der nächsten, auf die konstituirende folgenden General⸗Versammlung vorbehalten.

1 1““ . 3 11““

Dividendenscheine, welche innerhalb vier Jahren, von der Verfallzeit ab

gerechnet, nicht erhoben werden, ver⸗ chaft

fallen der Gesell

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Sppeln⸗Tarnowißer Tisenbahn⸗Gesellsschaft. vü.ö. 200 Thaler in Preuß. Cvurant. Actie

der Oppeln⸗Tarnowitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft. Inhaber dieser Actie hat an die Kasse der Oppeln⸗Tarno⸗ witzer Eisenbahn⸗Gesellschaft Zweihundert Thaler Preuß. Courant baar eingezahlt und nimmt nach Höhe dieses Betrages und in Gemäßheit des am u . voon Sr. Majestät dem Könige von Preußen Allerhöͤchst bestätigten Statutes verhältnißmäßigen Theil an dem gesammten Eigenthume, Gewinn und Verlust der Gesellschafttt. Direction der Oppeln⸗Tarnowitzer I

1 N. N N fi

Mitglied der Direction.

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Miitglied der Direction. 8 Haupt⸗Rendant.

Beilage B.

Anerkenntniß 8 Eintausend Thaler Actien⸗Zeichnung zur Oberschlesischen Zweigbahn

Wirr bescheinigen hiermit, daß

zu der Oberschlesischen Zweigbahn für die Strecke von Oppeln nach Tarnowitz die Summe von Eintausend Thalern Courant gezeichnet und hierauf laut untenstehender Quittung 5 Prozent oder 50 Thaler baar eingezahlt hat.

Dieses Anerkenntniß wird bei der nächsten Einzahlung gegen Interims⸗Actien⸗Scheine in Apoints zu 200 Thalern umgetauscht werden.

Breslau, den 2. Januar 1856.

Das Comité zlur Erbauung der Oberschlesischen Zweigbahn. Vertretendes Mitglied. Vertretendes Mitglied.

Auf vorstehendes Anerkenntniß, die erste Einzahlung 3 5 Prozent mit funfzig Thalern Courant für Rechnung des Comité's baar erhal⸗ ten zu haben, bescheinigen hiermit.

Breslau, den ten Januar 1856.

Beilage C.

b 8 Actien⸗ eiS Bogen

ppeln⸗Tarnowitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft.

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hat auf den gezeichneten Actien⸗Betrag von Zw Courant 15 Prozent mit Dreißig Rthlr. an die Gesellschafts⸗Kasse einge⸗ zaͤhlt und empfängt nach vollständiger Einzahlung von Zweihundert Thalern preuß. Courant gegen diesen, alle geleisteten Theilzahlungen nachweisenden Quittungsbogen, die auf den Inhaber lautende Gesell⸗ schafts⸗Actie stempelfrei ausgehändigt.

Die ferneren Einzahlungen auf diesen Qllittungsbogen werden vier Wochen vor dem Zahlungstermine von dem Gesellschafts⸗Vorstande durch öͤffentliche Bekanntmachungen in dem Preuß. Staats⸗Anzeiger, der Vossischen, der Schlesischen und der Breslauer Zeitung eingefor⸗ dart und alle eingezahlten Beträge hierauf quittirt und laut §. 21 der Gesellschafts-Statuten mit vier Prozent verzinst.

Breslau, den ..ten 185..

Das Comité

der Oppeln⸗Tarnowitzer Eisenbahn⸗Gesells

von Muschwitz. Ruffer. Vertretendes Mitglied

aft. 38 Vertretendes Mitgliedr. Der Haupt⸗Rendant.

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Anerkenntnißschein.

No

zzu der Oppeln⸗Tarnowitzer Stamm⸗Actie Mo . 1.““

Der Produzent dieses Talons erhaäͤlt ohne weitere Prüfung seiner

Legitimation die für die vorstehend bezeichnete Stamm⸗Actie neu auszu⸗ fertigenden Dividendenscheine fuͤr die nächsten fünf Jahre. Breslau, den 1 Dividendenschein *o... zur Oppeln⸗Tarnowitzer Stamm⸗Actie

Irnhaber dieses empfängt im Monat ““ aus der Gesellschafts⸗Kasse die für das nächst⸗vorhergegangene

Kalender-Jahr festzusetzende Dividende, deren Betrag ““

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ragen FolioF

Ministerium für Handel,

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Gewerbe und öffentliche v11111A1A4A4A4A4*“

8. 8 5 111“

Der Geheime Registrator Merten ist zum Geheimen expedi⸗ renden Secretair ernannt; so wie

Der Baumeister Karl Friedrich Wertens zu Danzig zum Königlichen Kreis⸗Baumeister ernannt und demselben die Kreisbaumeister⸗Stelle zu Weißensee verliehen; und

Der von der Königlichen Direction der Ostbahn beschäftigte

Baumeister Heinrich Eduard Wilhelm Schultze zu Dirschau

worden.

8 1““

i Eisenbahn⸗Baumeister ernannt

Justiz⸗Ministerium.

Der bisherige Kreisrichter Ostermeyer zu Darkehmen ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgerichte zu Heydekrug mit Anwei⸗ sung seines Wohnsitzes in Heydekrug, und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Insterburg ernannt; so wie

Die Ernennung des Kreisrichters Ritter zu Goldap als Rechtsanwalt für den Bezirk des Kreisgerichts zu Heydekrug und

zugleich als Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Insterburg auf seinen Ant

rag zurückgenommen worden.

ng vom 30. September 1856 betreffend arifirung von Gemischen aus Wachs nu lg,

Ew. ꝛc. erhalten die Anlagen ꝛc. ꝛc. mit dem Bemerken zurück, daß von einem Gemisch aus Wachs und Talg der Zoll wie von Talg, und zwar nach dem Gesetze vom 31. Januar v 2 Rthlrn. für den Centner zu erheben iit.

Berlin, den 30. September 1856.

Direktor der

J mit

Der General den Königlichen Geheimen Herrn N. zu N.

88

Allerhöchste Verordnung vom 4. Dezember 1856 betreffend die Modification der Vorschrift Nr. 7 Alinea 1 der Allerhöchsten Verordnung vom v 1 81 Gesetz vom 15. April 1852 (Staats⸗Anzeiger Nr. 102 S. 577). Allerhöchste Verordnung vom 18. 888 1852 (Staats⸗Anzeiger Nr. 137 Seite 801).

82 1 8

8 18 Die nachstehende Allerhöchste Kabinets⸗‚Ordre: Auf Ihren Vortrag finde Ich Mich bewogen, die Vorschrift Nr. 7 Alinea 1 Meiner Verordnung vom 18. Mai 1852, betref⸗ fend die Ausführung des Gesetzes vom 15. April 1852, aufzuheben und an deren Stelle Folgendes anzuordnen:

„Verbleibt der mit zeitiger Untersagung der Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte Bestrafte in der Armee, so tritt derselbe mit dem Tage, an welchem die in dem Erkenntnisse bestimmte Zeit abläuft, ohne weitere besondere Bestimmung in die erste Klasse des Soldatenstandes zurück, insofern er an diesem Tage dem Beurlaubtenstande angehört. Wenn dagegen der Bestrafte an dem genannten Tage bei der Linie oder der Landwehr im aktiven Dienste sich befindet, so erfolgt der Rücktritt in die erste Klasse des Soldatenstandes ohne weitere besondere Bestimmung erst bei seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienste. Wird aber der Bestrafte nach Eintritt des gedachten Tages noch vor seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienste, von seinem vorgesetzten Befehlshaber der Wiederaufnahme in die erste Klasse des Solda⸗ tenstandes für würdig erachtet, so bleibt dieselbe in jedem einzel⸗ nen Falle von Meiner Genehmigung abhängig, welche auf dem

in der Ordre vom 18. März 1839 vorgeschriebenen Dienstwege 88

einzuholen ist.” 8

In der hierauf folgenden vertraulichen Sitzung wurde dem

Zweiten Kammer, gewählt, und wurden für letztere die

r Kenntniß der A

bringen. 8 zu Potsdam, den 4. Dezember 1850. EE“ (gez.) Friedrich Wilhelm.

c““ 8 E(ceegengez.) Graf von Waldersee. An den Kriegs⸗Minister.

wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.

1

Berlin, den 12. Dezember 1856.

Der Krieg s⸗Minister. . Graf Waldersee.

„Berlin, 22. Dezember. Se. Majestät der Koͤnig haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Wirklichen Legationsrath Saint⸗Pierre im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Belgier Majestät ihm ver⸗ liehenen Offizier-Kreuzes des Leopold⸗Ordens; so wie dem Ge⸗

heimen Seehandlungsrath Scheller zu Berlin zur Anlegung des von des Königs von Hannover Majestät ihm verliehenen Ritter⸗ Kreuzes des Guelphen-Ordens zu ertheilen. 8

Preußen. Charlottenburg, 21. Dezember. Ihre Majestäten der König und die Königin begaben Sich gestern Vormittag nach Berlin und besuchten daselbst verschiedene Magazine, so wie die Ausstellung der selbstständigen Handwerker. Demnächst nahmen Se. Majestät der König die gewöhnlichen Vorträge im Königlichen Schlosse entgegen und waren demnächst mit der Königin Majestät zum Diner bei Sr. Hoheit dem Prinzen Friedrich Wilhelm von Hessen. Nach demselben kehrten Allerhöchstdieselben, nachdem Se. Majestät noch den Vortrag des Minister⸗Präsidenten empfangen hatte, nach Charlottenburg zurück. Heute Vormittag wohnten die Allerhöchsten Herrschaften dem vom Hofprediger Dr. Snethlage in der Schloßkapelle hierselbst abgehaltenen Gottes⸗ hei bei. Mittags fand Familien⸗Diner bei Ihren Majestäten att.

Im vierten Koblenzer Wahlbezirk sind an Stelle des Landraths Fonck in Adenau und des Regierungsraths Henrich in Koblenz, welche ihre Mandate niedergelegt, am 18. Dezember d. J. der Bürgermeister Clotten in Ahrweiler und der Dom⸗ probst Holzer in Trier zu Abgeordneten gewählt worden.

Düsseldorf, 20. Dezember. Der Königliche Flügel⸗Adjutant

und Commandeur des 5. Ulanen⸗Regiments, Oberst von Man⸗

teuffel, ist heute Morgen nach Berlin abgereist. (Düss. Z.)

Reuß. Gera, 17. Dezember. Auf höchsten Befehl hat das hiesige Konsistorium einen auf frühere Landtags⸗Anträge basirten Erlaß publizirt, dem zufolge alle auf Kirchen⸗ und Schulenrechnun⸗ gen bezüglichen, bei Aufhebung der Patrimonialgerichte an die Justizämter abgegebenen Akten den Patronatsherren wieder zurück⸗ zugeben und den letzteren ein Exemplar der Kirchen⸗ und Schul⸗ rechnung jedesmal vor deren Abhörung zuzustellen ist. Auch steht den Patronatsherren die Befugniß zu, der Abhörung dieser Rech⸗ nung entweder in Person oder durch einen Stellvertreter beizu⸗ wohnen, und es ist ihnen die Konkurrenz bei Verwaltung des Kirchen⸗ und Schulvermögens, so wie die Ausstellung der Vocation ferner zugesichert. (Leipz. Ztg.)

Lübeck, 20. Dezember. Die „Lübecker Anzeigen“ das vom heutigen Tage datirte Münzgesetz, durch Lübeck der 35 Mark⸗ oder 14 Thaler⸗Fuß eingeführt n

Hessen. Kassel, 20. Dezember. In der Ersten Kammer vom 18. d. M. wurde die Mittheil Kammer über die Annahme des Gesetz⸗Entwurfs über rungs⸗Anlagen angezeigt und besprochen, eine Eingabe des meisters von Gelnhausen, die Anlage einer Eisenbahn nach Fulda betreffend, an den Finanz⸗Ausschuß und die nächste öffentliche Sitzung auf den 5. n k. J. bestimmt, um die Berathung des Wahlgesetzes anzutreten

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nehmen nach eine Kommission von drei Mitgliedern suchung der landständischen Akten und Literalien und zur erstattung darüber, so wie ferner eine Kommission zur Ausglei der Differenzpunkte in der Verfassungs⸗Angelegenheit

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Frhr. Riedesel, von Milchling und Martin bestellt. Zur theilweisen Deckung des unerwartet Defizits in unserem Staatshaushalte wird den ein Gesetz⸗Entwurf zur Erhöhung der Grund werden. Auch ein den vorigen Kammern vor

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