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v“ * v11X.4“ 8 8ʃ 2 ARriegs⸗Ministerium.
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Bekanntmachung vom 19. Dezember 1856 — betreffend die Preissätze für die nicht in natura erhobenen
“ Rationen, für den Zeitraum vom 1. Januar bis Ende März 1857.
„Die in dem Zeitraum vom 1. Januar bis Ende März 1857 von immobilen Truppen nicht in natura empfangenen, aus dem Militair⸗Etat zuständigen Rationen werden, in bekannter Weise, nach folgenden Preissätzen vergütigt.
Die monatliche Ration
Einzelne Fourage⸗Beträge für kranke “ Dienstpferde.
21 18
àA a 3 Metzen Hafer, 2 ⅞ Metzen Hafer, 5 Pfund Heu, 5 Pfund Heu, 8 Pfd. Stroh 8 Pfund Stroh mit mit
Rthlr. Sgr. Pf. Rthlr. Sgr. Pf.
àx
à 2 ½ Metzen Hafer, Der Schffl. Der Centner Das S 5 Pfund Heu, cif 18
8 Pfund Stroh Hafer Heu Stroh mit mit 111“ mit
—
Königsberg in Pr. Danzig Marienwerder ...
— — b ......... rankfurt a. d. O.. osen.... Bromberg... Breslau Liegnitz Oppeln Magdeburg. Merseburg Erfurt
1 S
1856. Kriegs⸗Ministerium.
—:
Rthlr. Sgr. Pf. Rthlr. Sgr. Pf. Rthlr. Sgr.] Pf.] Rthlr. Sgr.
——Vnnennünneerenmnrrnrevne,
Kilitair⸗Oekonomie⸗Departement.
Messerschmidt.
Preußische Bank.
Bekanntmachung vom 20. Dezember 1856 — be⸗ treffend die Bedingungen zur nachträglichen Er⸗ werbung neuer Bankantheile der preußischen Bank.
Bekanntmachung vom 29. November 1856 (Staat S. 2298). ö1’1’1“”“;
Anzeiger Nr. 283
„Um vielseitig ausgesprochenen Wünschen zu genügen, bestimme ich hierdurch in Uebereinstimmung mit den Anträgen des Central⸗ Ausschusses der preußischen Bank: 1]) daß denjenigen Personen, welche bereits vor dem 30. Novem⸗ ber d. J. Bank⸗Antheile erworben, jedoch verabsäumt haben, ihr Eigenthumsrecht in die Stammbücher der Bank eintragen zu lassen, gestattet sein soll, auf je zwei solcher Bank⸗Antheile, unter den in meinem Erlaß an die Bank⸗Antheils⸗Eigner vom 29. November d. J. aufgestellten Bedingungen, einen neuen Bank⸗Antheil zu erwerben, wenn sie die Eintragung ihres Eigenthums an den alten Bank⸗Antheilen in die Stamm⸗ bücher der Bank noch vor dem 5. Januar 1857 bewirken; daß denjenigen Personen, welche einen vor dem 30. November d. J. erworbenen einzelnen Bank⸗Antheil besitzen, der Er⸗ werb eines neuen Bank⸗Antheils unter den vorgedachten Be⸗ dingungen gestattet sein soll, wenn sie einen zweiten alten noch unabgestempelten Bank⸗Antheil erwerben und die Ein⸗ tragung ihres Eigenthums an beiden alten Bank⸗Antheilen in die u““ der Bank vor dem 5. Januar 1857 be⸗ wirken.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Chef der Preußischen Bank. 1 von der Heydt
5 8 — 8 8 8 Angekom : Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 12ten Division, von Rommel, von Münster.
Berlin, 27. Dezember. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Geheimen Ober-⸗Finanzrath Henning im Finanz⸗Ministerium die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Hannover Majestät ihm verliehenen Commandeur Kreuzes zweiter Klasse des Guelphen-⸗Ordens zu ertheilen.
Personal-Deränderungen in der Armeec. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.
Ernennungen, Befoͤrderungen und Versetzungen.
8 Den 13. Dezember. 8 S Fähnr. vom Kaiser Franz Gren.⸗Regt., zum Sec. ns 22. Inf. Regt. versett. v. Thile, Hauptm. vom
Kaiser Alexander Gren.⸗Regt., unter Aggregirung bei diesem Regiment,
der diesseitigen Gesandtschaft in Paris attachirt. v. Dorpowski, Haupt mann vom 16. Inf. Regt., unter Beförderung zum Major, zum Direk
tor des Kadettenhauses zu Wahlstatt ernannt. v. Basedow, P. Fähnr. vom 4. Jäger⸗Bat., v. Opypen, Port. Fähnr. vom 5. Jäger⸗Bat., zu Sec. Lts., Keusch, Pr. Lt. vom 13. Inf. Regt., zum Hauptm., Klipfel, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Berger, v. Rappard, von en Faͤhnrs. von dems. Regt., zu Sec. Lts., Vetter, char. Port. Fähnr. von dems. Regt., Heymann, Frhr. v. Blomberg,
Gillhausen, Port.
Reinecke, Ranzom, Unteroff. vom 15. Inf. Regt., zu Port. Fähnrs.,
Effnert, v. Arnim, Albrecht, Port. Fährs. vom 16. Inf. Regt.,
zu Sec. Lts., Edler v. Rosenthal, Unteroff. von demselb. Regt., zum Port. Fähnr., von Nordhausen, Pr. Lt. vom 17. Inf. Regt., zum
Hauptmann, Jagem ann, Sec. Lt. von demselb. Regt., zum Pr. Lieut., Hecking, Feige, Port. Fähnrs. von demselben Regt., zu Sec. Lieuts.,
Bollinger, ÜUnteroff., und v. Bredow, Westphal, char. Port.
Fähnrs. von dems. Regt., Frhr. v. Rosen, char. Port. Fähnr. vom 4.
Kür. Regt., zu Port. Fähnrs., v. Kall, Edler v. Hymmen, Port
Commandeur des 3. Bats. 17. Ldw. Regts. ernannt.
Summarische
2475
ähnrs. v. 5. Ulan. Regt., zu Sec. Lts., v. Grävenitz, char. Port. Fähnr. von dems. Regt., zum Port. Fähnr. befördert. Gr. v. Hacke, Hauptm. vom 1. Garde⸗Regt. z. F. unter Beförderung zum Major, zum — Gr. v. Kanitz,
Premier⸗Lieutenant vom 1. Garde⸗Regiment zu Fuß, zum Hauptmann, Gr. v. Waldersee I., Seconde⸗Lieutenant von demselben Negt., zum Premier⸗Lieut., v. Alvensleben II., v. RNauch, char. Port. Fäaͤhnrs. bon dems. Regt., zu Port. Fähnr., v. Erckert, Pr. Lt. vom 2. Garde⸗ Regt. zu Fuß, zum Hauptm., v. Pallandt, Sec. Lt. von dems. Regt. zum Pr. Lt., Gr. v. Pfeil, Frhr. v. Borcke, Port. Fähnrs. von dems. Regt., zu Sec. Lts., v. Lettow⸗Vorbeck, char. Port. Fähnr. von dems. Regt., zum Port. Fähnr., v. H ülsen, Port. Fähnr. von dems. Regt., unter Versetzung ins 21. Inf. Regt.. zum Sec. Lt., v. Helldorff, Port. Fähnr. vom Kaiser Alexander Gren. Regt., zum Sec. Lt., v. Borcke, Hauptm. vom Kaiser Franz Gren. Regt, zum Major, Freiherr v. Schleinitz I., Pr. Lt., von demselben Regiment, zum Hauptmann, Kasch, Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt., Vogel v. Falcken⸗ ein, Unteroffizier von dems. Regt., zum Port. Fähnr., Frhr. Gans dler zu Putlitz, Port. Fähnr. vom Garde⸗RNeserve⸗Inf⸗Regt., zum Sec. Lt., v. Puttkammer, char. Port. Fähnr. von dems. Regt., b. Borcke, char. Port. Fähnr. vom Garde⸗Kür.⸗Regt, Gr. v. Arnim, Unteroffizier vom Garde⸗Drag.⸗Regt., zu Port. Fähnrs., v. Tietzen u. Hennig, Pr. Lt. vom Garde⸗Reserve⸗Inf.⸗Regt., zum Hauptm. beför⸗ dert. v. Alvensleben, Sec. Lt. vom 10. Hus. Negt., ins Regiment der Gardes du Corps versetzt. 111“”
Den 16. Hezember.
v. Rauch, Hauptm. vom Generalstabe, unter Belassung Kommando der 12. Division, zum Major befördert. v. Fidler, Pr. Lt. vom Garde⸗Artill. Regt., unter Beförderung zum Hauptm. des General⸗ stabes, in den großen Generalstab versetzt. 88 ““
1“ Den 13 eeirber⸗
Koeler, Major a. D., zuletzt Hauptmann im 16. Inf. Regt., zum Fuͤhrer des 2. Aufgeb. des 1. Bats. 16. Landwehr⸗Regiments ernannt. b. Hövel, Hennecke, Vice⸗Feldwebel vom 1. Bataill. 16. Negiments, Schüller, Vice⸗Feldwebel vom Landwehr⸗Bataill. 36. Infanterie⸗Regts., zu Sec. Lts. 1. Aufg., Heck, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des Landw. Bats. 39. Inf. Regts., zum Hauptm., Holter, Saurland, Utsch, Sec. Lts. vom 2. Aufg. desselb. Bats., zu Pr. Lts, Saurland, Vice⸗Feld⸗ webel von demselben Bat., zum Sec. Lt. 1. Aufgeb. befördert. Freiherr v. Quadt u. Hüchtenbruck, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 1. Bats. 10., ins 1. Bat. 16. Regts., Frhr. v. Bodelschwing⸗Plettenberg, Sec. Lt. a. D., früher im 8. Hus. Regt., bei der Kavall. 1. Aufg. des 1. Bats. 16. Regts. einrangirt. v. Jena, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 2. Garde⸗Landw. Regts., zum Pr. Lt. befördert.
Abschiedsbewilligungen ꝛc. Den 13. Dezember. 8
Wahnschaffe, Feldjäger mit dem Char. als Sec. Lt. vom re den Feldjäger-Korps, mit Pension, v. Clausewitz, Oberst⸗Lieut. und Direktor des Kadettenhauses zu Wahlstatt, als Oberst mit der Uniform des Kadetten⸗Korps und Pension, Wagner, Hauptm. zur Disposition, zuletzt im 16. Inf. Negt., mit seiner bisherigen Pension, v. Helldorffl. Hauptm. vom Garde⸗Reserve⸗Inf.⸗Regt., mit der Regts.⸗Unif., Aussicht auf Anstellung in einem Invalidenhause, und Pension, Gr. v. Bethusy, Sec. Lt. vom Garde⸗Schützen⸗Bataillon, Gr. v. Pölzig, Sec. Lt. vom Regt. Gardes du Corps, der Abschied bewilligt.
Wrei de v Hahed weh r.. Den 138 Deemer. Löwenberger v. Schönholtz, Oberst⸗Lieut. und Commandeur des 3. Bats. 17. Regts., mit der Unif, des 17. Inf. Regts., Aussicht auf Civilversorg und Pension, Brune, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des 1. Bats. 16. Regts., als Pr. Lt., Kämper, Nittm. von der Kav. 2. Aufg. des 2. Bats. 16. Regts., beiden mit ihrer bisher. Unif., der Abschied bewilligt.
Militair⸗Beamte.
8 Den 16. Dezember.
Gundermann, Zahlmeister vom 1. Bat. 1. Garde⸗Ldw.⸗Regts.
bei seiner Pensionirung die Aussicht auf Anstellung im Civildienst ertheilt
Uebersicht der immatrikulirten Studirenden auf der Friedrich⸗Wilhelms⸗Uni⸗ versität zu Berlin von Michaelis 1856 bis
11414“4* 1
Von Ostern bis Michaelis 1856 find gewesen...
Davon find abgegangen.
Es sind demnach geblieben.
Dazu sind in diesem Semester angekommen
Die Gesammtzahl der immatrikulirten Srbstenen hev gt daher.U ; 8 4 Inländer 22
Die theologische Fakultät zählt F 51 “ — Inländer 548
Die juristische Fakultät zählt. . - 146
der 211 Die medizinische Fakultät zählt.... anlsege,
1
a) Inländer mit d.
Feugnch d. Reife 171
b) Inländer mit t. Zeugniß d. Nicht⸗ reife nach §. 35 d. Die philosophische Fakultät zählt Hken. 1 e) Inl. ohne Zeugn. d. Reife nach §. 36 des Reglements v. 4. Juni 1834
1 11“ “ Außer diesen immatrikulirten Universität als zum Hören der Vorlesungen berechtigt:
1) nicht immatrikulirte Pharmaceuten... nicht immatrikulirte der Zahnheilkunde Beflissen Eleven des Friedrich⸗Wilhelms⸗Instituts . Eleven der medizinisch⸗ chirurgischen Akademie für das Mili⸗ tair und bei derselben attachirte Unterärzte von der Armee. Eleven der Bau⸗Akademie .. 11““ .. Berg⸗Eleven 3 Remunerirte Schüler
Die Gesammtzahl der nicht immatrikulirten Zuhörer ist Es haben folglich an den Vorlesungen Theil genommen im Ganzen 2276
Nichtamtliches.
„Preußen. Berlin, 26. Dezember. Am Weihnachts⸗ Heiligabend waren die hier anwesenden Mitglieder der Königlichen Familie und viele Personen des Königlichen Hofstaats ꝛc. bei Ihren Königlichen Majestäten im Schlosse zu Charlottenburg ver⸗ sammelt, woselbst auch die Bescheerung Statt hatte.
Gesstern und heute wohnten Ihre Königlichen Majestäten in der Schloßkapelle zu Charlottenburg dem von dem Hofprediger Dr. Hoffmann und Dr. von Hengstenberg gehaltenen Gottes⸗ dienste bei. V
— Die unter dem 8ten d. Mts. erlassene Preußische Depesche an die Gesandten in Paris, London, Wien und St. Petersburg lautet, wie folgt:
„Herr Graf! Ew. Excellenz sind schon von der ablehnenden Antwort in Kenntniß gesetzt, welche der schweizer Bundesrath auf die Forde: rung der Freilassung der Neuenburger Gefangenen ertheilt hbat, wie solche auf Befehl des Königs, unseres hohen Herrn, von seinem Ge⸗ sandten bei der schweizer Eidgenossenschaft gestellt worden war. Die vorherige und bedingungslose Annahme dieser Forderung war, wie Sie wissen, Herr Graf, vom Könige als unerläßlicher Ausgangspunkt für jede fernere Unterhandlung über die endliche Lösung der Frage wegen der Lage des Fürstenthums Neuenburg aufgestellt.
Die Langmuth, welche unser hoher Herr so viele Jahre bei einer seinen unbestreitbaren Rechten zuwiderlaufenden, allen Grundsätzen recht⸗ mäßiger Autorität und der Heiligkeit der Verträge widersprechenden Lage der Dinge bewiefen hat, mochte der Schweiz ausreichende Bürg⸗ schaft bieten, daß bei den eventuellen Unterhandlungen Se. Maäjestät die hohe Maͤßigung nicht verleugnen würden, die ihn in seiner früberen Haltung geleitet und die von den europäischen Mächten mehr als einmal anerkannt worden war. Dringende und fast einstimmige Vor⸗ stellungen in diesem Sinne sind von den Mächten, die das Londoner Pro⸗ tokoll unterzeichneten, an die Eidgenossenschaft gerichtet worden und der deutsche Bund hat nach einhelliger Annahme der in jenem Pro⸗ tokolle festgestellten Grundsätze durch die deutschen Regierungen, welche diplomatische Vertreter in der Schweiz haben, die preußische For⸗ derung um unverzügliche Freilassung der neuenburger Gefangenen kräftig. unterstützt.
Unter solchen Umständen gewinnt die Weigerung des Bundesrathes doppelt an Bedeutung. Es liegt offen vor, daß die schweizer Eid⸗ genossenschaft in einer bedauernswerthen Verblendung über ihre wahrhaften Interessen die vöͤlkerrechtlichen Feststellungen unbeachtet läßt, kraft deren das Fürstenthum Neuenburg unter europaͤischer Ga⸗ rantie als ein Kanton in die Schweiz aufgenommen worden ist. Die Schweiz brüstet sich eines augenblicklichen Erfolgs, schöpft ihre Eingebungen aus Dden alle Ordnung und Autorität G grabenden Grundsätzen und erleidet den Einfluß einer größtentbeils ursprünglich dem schweizer Gebiete fremden, revolutionairen Propaganda: sie vergißt oder scheint die frühern Nechte der Könige von Preußen zu vergessen, welche Art. 22 und 76 des wiener Vertrags bekräftigt haben, und läßt nur die des Art. 75 gelten, welcher der Schweiz Rechte einräumt. .
Der Köͤnig, unser hoher Herr, hat die Verpflichtungen, welche die gegenwärtige Lage ihm auferlegt, reiflich erwogen. Das neuliche Ver⸗ halten des Bundesraths bei so schweren und entscheidenden Umständen gegenuͤber den vereinigten Bemühungen der Maͤchte hat Sr. Majestät die Ueberzeugung gewährt, daß Sie nicht mehr mit der vertrauensvollen Langmuth, die Ihr in den letzten Jahren eine gewisse Passivität aufer. legten, Maßregeln entsagen können, vermittelst deren Allerhöchstdieselben die Rechte vu das Fürstenthum Neuenburg in wirksamerer Weise als auf lediglich diplomatischem Wege wieder gewonnen. Die europäischen Mächte möͤgen vielleicht letzteren noch ferner einschlagen und der König
wird sich gewiß nicht weigern, Vorschläͤge zu prüfen, die als Resultat
ihrer Bestrebungen vorgelegt würden.