1857 / 8 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Majestäͤt

Königs der Niederlande

ertheilen.

Bekanntmachung.

Zur Vermeidung von Weiterungen für das in die Königliche Charite wird hierdurch bekannt gemacht, daß die

Aufnahme suchende Publikum Aufnahme in dieselbe nicht nur . gegen Vorausbezahlung der Kosten auf die ersten 30 Tage, oder gegen Beibringung eines sogenannten Armenscheins, sondern auch Nauf eigene Meldung in allen denjenigen Faͤllen erfolgt, in welchen der Zustand des Kranken dessen Zurückweisung Bebhufs naͤberer Bescheinigung der Berechtigung zur Aufnahme nicht Berlin, den 2. Januar 1857. Sche azah oliche Charite⸗Direction. 1“

Nichtamtliches.

Buaden. Karlsruhe, 7. Januar. Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Michael von Rußland ist heute Vormittag zum Besuch der Großterzoglichen Familie von Stuttgart wieder hier eingetroffen und im Großherzoglichen Residenzschloß abgestiegen. Heute Nacht ist der Großfürst von hier abgereist, um sich nach Nizza zu Ihrer Majestät der verwittweten Kaiserin von Rußland zu hbegeben. (Karlsr. Ztg.)

Oesterreich. Vicenza, 6. Januar. Der Einzug Ibrer Majestäten fand gestern Morgens statt. Abends waren die Plätze und Hauptstraßen der Stadt festlich erleuchtet, so viel dies der Regen zuließ. Um 9 Uhr. erschienen Ihre Majestäten im Peatro

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Großbritannien und Irland. Londo n, 7. Januar. Auf der Höhe von Sunderland hat der Sturm 9 Schiffe auf den Strand geworfen. Etwas noͤrdlich von dem dortigen Hafen schei⸗ terte die „Aurora“ und, wie man fürchtet, kamen säͤmmtliche an Bord befindliche Menschen ums Leben. Bei YNarmoutbh strandeten über 12 mit Kohlen beladene Boote; die Mannschaft ward gerettet.

Frankreich, Paris 7. Januar. Die ihrem bauptsachlichen Inbalte nach bereits telegraphisch mitgetheilte Note des „Moniteur“ vom 6. Januar lautet woͤrtlich:

„Die Vertreter der contrahirenden Hoͤfe des Pariser Congresses ba⸗ ben sich im Ministerium der auswaͤrtigen Angelegenbeiten zur Conferenz versammelt und ein Protokoll unterzeichnet, welches die bei der Voll⸗ streckung des Vertrages vom 30. Maͤrz eingetretenen Schwierigkeiten ab⸗ schließt. Man weiß, daß die Ortslage der Grenzregultrungs⸗Commisston die Verständigung über alle Punkte der neuen Grenzlinie zwischen der europaͤt⸗ schen Tuͤrkei und Rußland erschwerte, ferner war wegen der Schlangeninsel bei der Nichterwähnung derselben im Vertrage eine Feststellung zu treffen, end⸗ lich entzog die strenge Anwendung des Artikels 21, in dem das Oonaudelta zur Moldau geschlagen war, eine Gebietsstrecke, die bisher direkt von der boben Pforte abhing, von nun an der unmittelbaren Souveraimetäaͤt der Türkei. Die Konferenz ging in die Beschlüsse des Kongresses ein und wollte alle Interessen versoͤhnen. Sie hat desbalb einstimmig beschlossen, daß die Grenze vom Trajanathale bis zum Valpuck läuft, so daß Volgrad und Toback zur Moldau gehören und Rußland auf dem rechten Ufer jener Wasserstraße die Stadt Comrat mit einem Gebiet von ungefaͤhr 330 Quadrat⸗ Wersten erhaäͤlt. Die Schlangeninsel ist als der Donaumuͤndung zugeboͤrig be⸗ trachtet worden und man ist daber üͤbereingekommen, daß sie das Geschickder⸗ selben theilt. Endlich bat die Konferenz erkannt, daß der Kongreß die

Absicht gehbabt hat, durch Artikel 21 des Friedens⸗Vertrages die westlich von der Grenze gelegenen Gebietsstrecken in idre fruͤhere Stellung zuruck zuversetzen und um sich den Anordnungen der Friedensunterhöndler anzu⸗ schließen, bat sie bestimmt, daß dieses Gebiet zur Moldau geschlagen wird mit Ausnabme des Donaudelta, welches direkt an die Tuͤrket zurückfällt. Es ist außerdem festgestellt worden, daß bis spaͤtestens zum Z0sten März die Grenz⸗Regulirung vollzogen sein und gleichzeitig die oͤsterreichischen Truppen und das englische Geschwader die Donau⸗ fürstenthüͤmer und die innern Gewaͤsser der Tuͤrkei geräumt baben sollen Dann kann sich die Kommission der Donaufuͤrstentbuͤmer, deren Mitglie⸗ der sich schon in Konstantinopel befinden, nach jenen Provinzen degeden und die ihr uͤbertragene Mission erfüllen. Sobald sie ibre Arbeit doll⸗ endet bat, giebt sie der nach Art. 25 des Vertrages in Paris zusammen tretenden Konferenz Rechenschaft, so daß dann durch eine Condention das endliche Einverständniß üͤber die Organisation der Donaufürsten⸗ thuͤmer zwischen den kontrabirenden Parteien abgeschlossen sein wird.“

Italien. Turin, 5. Januar. morgen eroͤffnet.

Marquese Alfieri di Sostegnio wurde zum Präsidenten, Ritte L. Dasambrois und Graf Siccardi zu Vice⸗Präsidenten des Senats ernannt.

Genua, 4. Januar. Die Räumung des Königlichen rine⸗Arsenals hat begonnen. Bentivenga, bekannt aus den le Ereignissen in Sieilien, ist A*“

Die Kammern werden über⸗

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ihm verliehenen Ritter⸗ Kreuzes vom Großherzoglich luremburgischen Orden der Eichen⸗Krone zu Eoao““

Parma, 3. Januar. In einem politischen Prozesse hat die Anklagekammer am 30. v. M. eilf Individuen, gegen welche kein Beweis vorlag, losgesprochen und freigelassen. Vierzehn wurden in den Anklagestand versetzt.

RMußland und Polen. Aus St. Petersburg, 6. Januar, wird dem „Nord“ telegraphirt: „Großfürst Konstantin bat diesen Abend unsere Hauptstadt verlassen und begiebt sich über Kowno

und Königsberg nach Hannover, wo er mit seiner Gemahlin einige V Wochen bleiben und dann auf einige Wochen zu Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Mutter gehben wird. Großfürst Konstantin reist unter dem Namen eines Admirals Romanoff und wird von seinen Adju⸗

tanten, Oberst Greig, Schiffs⸗Lieutenant, Fürst Uschtowski und dem Kammerherrn Golowne, begleitet.“

Warschau, 4. Januar. Die Regierung ist in Unterhandlung wegen Verpachtung des Warschau⸗Wiener Schienenweges. Als Bewer⸗ ber sind aufgetreten die Gesellschaft Stieglitz⸗-Pereire⸗Baring⸗Hope; hiesige Kapitalisten, mit Banquier Leopold Kronenberg an der Spitze, und die Eigenthümer der Oberschlesischen Bahn; ferner Y beabsichtigt die Regierung Konzessionen zu anderen Eisenbahnen,

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welche das Königreich mit den Haupthandelsplätzen Preußens ver⸗ binden sollen, zu ertheilen. Der General Smolikowski von dem Wegebau⸗Departement ist zu diesem Zweck nach Berlin gereist. Die Regierung will die Bau⸗ Konzession für die Bahn von Lowicz nach der preußischen Grenze ertheilen; dieselbe wird nach Posen führen. Auch eine andere kürzere Bahn soll die Warschau⸗Wiener mit der Oberschlesischen verbinden. (H. B. H.) b

5. Isnuar. Durch einen Kaiserlichen Ukas vom 18. No⸗ 2† Ror 8 . 8 8 . 1 2 8 1 vember v. . wurde dem Kaiserlichen General Adiutanten Adam Rzewuski, so wie seinen beiden Brüdern,

zuerkannt. (Königsb. Hart. Z.)

1 Amerika. N ew⸗York. Der „New York Herald“ den Haupt⸗Inhalt des zwischen der en glischen und der ameri⸗ kanischen Regierung am 17. Oktober geschlossenen Vertrage s, welcher die Schlichtung der central =— merikanischen Wirren zum Zwecke hat. Im ersten Artikel wird gesagt, daß die Ver⸗- einigten Staaten und Großbritannien die in den folgenden Arti⸗ keln enthaltenen Bestimmungen den Republiken Nicaragua und Costariecg zur Annahme vorlegen wollen. Artikel 2 setzt ein besonderes Gebiet für die Mosquito⸗Indianer fest. Die Gren zen desselben giebt der „Herald“ jedoch nicht an. Die Grenz⸗ Regultrung ist Sache zweier Kommissare, deren einen die Königin von England, den anderen der Präsident von Nicaragua ernennt. Art. 3 bestimmt, daß innerhalb dieses Gebietes die Mosgquito⸗ Indianen das Recht haben sollen, sich ihre eigenen Gesetze zu geben und daß dieses Recht ihnen von Nicaragua garantirt werden soll. Auch soll Nicaragna sie gegen alle Angriffe von Westen und Norden ber schützen. Dee Mosquito⸗Indianer sollen jedoch nicht befugt sein ohne die gemeinsame Einwilligung der Vereinigten Staaten und Groß- britanniens ihr Gebiet oder ihre Rechte irgend einem anderen Staate abzutreten, es müßte denn Nicaragua sein. Im Falle der Ein⸗ verleibung in diese Republik sollen sie jedoch dieselben Rechte und Pflichten haben, wie ijeder andere Bürger Nicaragua's. Laut Art. 4 soll das ganze südlich vom Flusse Warcoe oder Segovia gelegene Gebtet mit Ausnahme der den Mosquito⸗Indianern ein⸗ geraumten Strecke, ohne Präaͤjudiz für die Rechte von Honduras oder für irgend eine Grenzfrage zwischen dieser Republik und Nicaragua, unter folgenden Bedingungen als zu Nicaragug gehörig E erklärt werden. Die Republik Costa Rica behält ie freie Schifffahrt auf dem Flusse San Ju⸗ n. Grenzstreitigkeite zwischen Nicaraguag und Costa Rica, TEö1““ auf die kunftige Ausdehnung der Stadt San Juan oder Grey⸗ v den, wenn die erwähnten Staaten zu keiner freund⸗ Erledigung derselben gelangen können, den Ver⸗ Staaten u Großbritannien zur schiedsrichterlichen überwiesen. Die beiden schiedsrichterlichen Mächte diesem Behufe erforderlichen Falles noch den Beistand n Anspruch nehmen. San Juan wird Frei⸗ „wenngleich unter Souverainetät Nicaragua's. eytown sich verbindlich machen, den Mosquito⸗ it lang halbjährlich eine Entschädigungssumme n abgetretene Gebiet zu zahlen. Artikel 6 be⸗ Nicaragua binnen sechs Monaten nach

bringt

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Ratifizirung Mosgquitogebietes genden Kommissare ernennen sollen. Ein Jusatz⸗Artike! aß, wenn die Lage Nicaragua's die 1 fortige Ausführung des rages nicht gestattet, eine derartige Ver⸗ zogerung die Gültigkeit des Vertrages für England und Amerika in keiner Weise berinträchtigen soll. Ein zweiter Zusatz⸗Artikel erklärt daß Belize oder Britisch⸗Honduras nicht in den Bestim⸗ Clapton⸗Bulwer⸗Vertrages inbegriffen war, und daß Insland sich bemühen wird, sich mit der Republik Guatemala über 82 8Se dieses Gebietes zu einigen. Ferner erklärt der Artikel, daß England durch den am 27. August 1856 mit Hon⸗

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die Grafenwürde 8

die mit der Grenzregulirung des

Eumma 2268

duras abgeschlossenen Vertrag auf die so genannten Bat⸗Inseln verzichtet hat, und daß sowohl es selbst, wie die Vereinigten Staaen sich verpflichten, in alle Zukunft die Unabhängigkeit und die Rechte des besagten freien Gebietes als eines Theiles der Republik Hon⸗ duras anzuerkennen und zu respektiren. 8

Eine der „Pr. C.“ aus Merxiko zugegangene Meldung vom 2ten Dezember bestätigt die bereits kürzlich gegebene Mit⸗ theilung, nach welcher es der dortigen Regierung gelungen ist, die Unterwerfung Vidaurri's im Wege der Unterhandlung zu erzielen. Derselbe verläßt seinen Posten als Gounverneur von Nueva Leon, und dieser Staat soll in freier Wahl darüber einen Entschluß fassen, ob er mit Cohahuila einen einzigen Staat bilden will, wie es Vidaurri verlangt hatte, oder ob die beiden Staaten wie bisher getrennt bleiben sollen. Nach diesem Vergleiche wird nunmehr auch Tampico sich genöthigt sehen, von der bisheri⸗ gen feindlichen Stellung gegen den Gouverneur Garza abzulassen, welcher letztere bisher an der Spitze der T ruppen zwischen Monterey und Saltillo gegen Vidaurri öoperirte. Die Stadt Puebla leistete Widerstand und bildete fortdauernd einen Heerd es Aufstandes, welcher die Verbindung der Hauptstaͤdt mit Beraeruz und die öffentliche Sicherheit auf dieser Straße wesentlich benachtheiligte. So waren in Veraeruz beträchtliche Waarensendungen eingetroffen, deren Zollertrag der Staatskasse ansehnliche Hülfsmittel lieferte, allein der Transport jener Waaren nach der Hauptstadt schien nicht in allen Fällen gut abzulaufen. Man wußte, daß ein Karren⸗Convoy von mehreren hundert Ballen in dem Städtchen Huamantla von den Pronunciados angehalten worden war, welche die Ladung nur gegen ein Lösegeld von zwei Realen per Ar roba freigeben wollten. Die Kammer⸗Verhandlung über den neuen Ver⸗ fassungsentwurf war zu Ende, und nur wenige Artikel, welche an die Kommission zurückgesandt waren, hatten eine nochmalige Prü⸗ fung zu gewärtigen. Zu den letzteren gehörte bemerkenswerther Weise nicht der Artikel 15, welcher die Religionsfreiheit be trifft und in unveränderter Fassung angenommen wurde. Das

noch immer

Desamortisations⸗Gesetz wurde fortdauernd zur Ausführung ge sich der Werthbetrag der von Corporationen übergegangenen Grundstücke

bracht, und belief in Privat⸗Eigenthum

bereits auf 17 Millionen.

Den Berichten aus Peru zufolge, revolutionaire Bewegung im Süden des Landes immer mehr um sich zu greifen. Zwei Kriegsschiffe der Regierung, „Loa“ und „Apurimae“, waren zu den Insurgenten übergegangen; drei andere, „Izeuchaca“, „Tumbes“ und „Neayle“ waren ihnen mit schnell zusammenge raffter Bemannung nachgeschickt worden, werden aber wahrscheinlich den Kürzeren gezogen haben und sind entweder genommen, oder werden selbst zu den Aufständischen übergegangen sein. Der Präsident Castilla hatte mittlerweile eine Proclamation erlassen, in welcher er den „Loa“ und „Apurimae“ für Seeräuberschiffe und die Mannschaft für vogelfrei erklärt. General Lizarzaburu war zum Kriegs⸗ und Marine⸗Minister ernannt worden. Der General San Roman hatte sich mit allen disponiblen Truppen von Jslay nach Taceng auf den Marsch gemacht, um sich an die dort stehende Division Freyre anzuschließen. Nach seinem Abzuge jedoch hatte sich Islay für den Aufstand erklärt und General San Roman selbst war am 19. November in Tambo von dem Obersten Brusset angehalten worden, es soll ihm aber in der Nacht gelungen sein, nach Puno zu entkommen. Nach Angabe des „Comercio de Lima“ wäre die Bewegung in Arequipa erstickt worden, wenn sie nicht durch den Abfall der beiden Kriegsschiffe neue Nahrung erhalten häͤtte. Privatbriefe aus Lima äußern die Ansicht, daß es dem Präsidenten gelingen werde, den Aufstand zu unterdrücken, und daß die konstitutrende Versammlung ihm zu dem Zwecke außerordentliche Machtvollkommenheit übertragen werde.

Asien. Ein Privatbrief aus Schanghai vom 10. Novem⸗ ber berichtet von einem neuen Siege der chinesischen Insurgenten über die Kaiserliche Armee, in Folge dessen die letztere die genannte Stadt räumte und die Infurgenten sich definitiv darin festsetzten. Der Kampf fand am 5. November statt, und am folgenden Tage proklamirte der Insurgenten⸗Chef die Absetzung der regierenden Dpnastie und erklärte sich zum Wiederhersteller der Dynastie der Ming. (Köln. Ztg.)

8 Paris, Donnerstag, 8. Januar. (Wolff's Tel. Bur.) Aus Neapel wird gemeldet, daß eine neapolitanische Fregatte, die nach Sicilien bestimmte verabschiedete Soldaten am Bord hatte, in die Luft geflogen sei; die Zahl der Opfer ist bedeutend.

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„1. —— Im Regierungsbezirk Aachen sind in der Zeit vom 1. August 1855 bis ult. Juli v. J. 2222 entgeltliche und 46 unentgeltliche, in

Jagdscheine ausgefertigt worden.

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Die Auswanderung ü ber Antwerpen ist, einem uns zugegangenen Bericht zufolge, im Jahre 1856 etwas staärker gewesen als im Jahre 1855; gegen das Jahr 1854 ist dieselbe aber immer noch um mehr als die Haͤlfte zurückgeblieben. Es wurden nämlich über Antwer⸗- pen während des Jahres 1854 auf 108 Schiffen 25,843, während des Jahres 1855 auf 38 Schiffen 7133 und während des e 1856 auf 56 Schiffen 10,010 Auswanderer befördert. Davon gingen im Jahre 1856 7577 Auswanderer auf 35 Schiffen nach New⸗Vork, 942 au „8 Schiffen nach HQuebeck und Montreal, 300 auf 4 Schiffen nach Boston, 8 203 auf 3 Schiffen nach New⸗Orleans, 231 auf 2 Schiffen nach RNio Janeiro, 182 auf 3 Schiffen nach Rio Grande, endlich 545 Auswanderer auf 2 Schiffen nach Buenos⸗Ayres. Von Klagen der Beförderten hat man während dieses Jahres beinahe nichts gehört. (Pr. C.)

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Gwerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten. Köln, 3. Januar. Am 15. Dezember v. J. brach auf der Düssel⸗ dorf⸗Elberfelder Eisenbahn, etwa 200 Nuthen von der Station Düsselborf, im Güterzuge unter einem Güterwagen waäͤhrend der Fahrt, jeboch bei verminderter Geschwindigkeit resp Bremsung, in Folge einer Entgleisung beim Auflaufen des letzten Personenzuges von Elberfeld, eine Achse. Dieselbe wurde vor etwa 9 Jahren aus der Fabrik von Michels u. Co. 8 in Eschweiler Aue⸗ bezogen, hatte seit Führung der Meilenbücher, dem Jahre 1853 (in den früheren Jahren hat die Bahnverwaltung keine Meilenbücher geführt) überhaupt 4434 Meilen und seit der letzten Nebi⸗ sion 884 Meilen durchlaufen. Die Achse war aus gewöhnlichem Schmiebde- eisen. Der Bruch war vollständig, die Bruchfläche von ziemlich faseriger Textur und durchgängig frisch und gesund. Die Normalbelastung bes Wagens betraäͤgt 80 Centner und das Eigengewicht desselben 74 Centner. Der Wagen war belabden mit 80 Centnern

Nachdem die Rinderpest in der Probvinz Posen gänzlich er⸗ loschen ist, hat die Koͤnigliche RNegierung zu Frankfurt das durch Polizei⸗Verordnung vom 14. Juli v. J. ausgesprochene Verbot des Ein⸗ bringens von Rindbvieh, Schwarzvieh, Wollvieh, von Ninderhäuten und anderen giftfangenden Gegenständen aus der Probinz Posen in den Be⸗ zirk ihrer Verwaltung, so wie das durch die Amtsblatt⸗Publicanda vom 3. und 16. Juli v. J. erlassene Verbot der Abhaltung der Vieh⸗ und Pferde⸗Maͤrkte in dem auf dem rechten Oder⸗Ufer belegenen Theile des Negierungsbezirks wieder aufgehoben. (Pr. E.)

Die „Pr. C.“ erfährt, daß von der Königlich sächsischen Regierung der frühere Finanzminister Georgi und der Appellations⸗ gerichtsrath Tau chnitz zu Mitgliedern der Kommission für die Bera⸗ thung eines allgemeinen deu tschen Handels⸗Gesetzbuches ernannt worden sind. Die zur XII. Bundes⸗Kurie gehörigen Staaten werden in der Person des Professors Dr. hon Hahn zu Jena einen gemein⸗ samen Vertreter zu den Berathungen der Kommission in Nürnberg ab⸗ ordnen.

Der Senat zu Bremen hat der dort gegründeten Aetiengesellschaft des „Norddeutschen Lloyd“, welche bekanntlich eine vierzehntägige direkte Verbindung mit New⸗Vork vermittelst Schrauben⸗Dampfschiffe berzustellen beabsichtigt, bei der definitiven Constituirung des Unterneh⸗ mens, die Rechte einer juristischen Person verheißen und dem von der provisorischen Verwaltung bearbeiteten Statut die Genehmigung ertheilt. (Pr. C.)

Ueber den französischen Küstenhandel liegen neuere An⸗ gaben vor, denen zufolge der diesem Zweige entsprechende Antheil der allgemeinen Handelsbewegung im Jahre 1855 sich auf 2,231,724 Tonnen 1000 Kilogramm) belief. Dieser Betrag übertrifft die Bewegung des Vorjahres um 29,348 Tonnen, bleibt jedoch gegen das Mittel aus den fünf Jahren 1850 bis 1854 um 39,460 Tonnen zurück. Die Schwan⸗ kungen, welche sich in diesen beiden Zahlen aussprechen, erscheinen unbedeutend, wenn man damit z. B. die Bewegung des Jahres 1837 im Betrage von nur 1,782,109 Tonnen bvergleicht. Zehn Jahre später, 1847, war die Bewegung des Küstenbandels bereits auf 2,627,405 Tonnen gestiegen. Diese Zunahme erscheint als eine doppelt interessante Thatsache, insofern sie mit der Bildungsepoche des ersten nen⸗ nenswerthen Schienennetzes in Frankreich zusammentrifft. Bis zur Mitte der dreißiger Jahre betrugen die auf den Bau der französischen Bahnen verwendeten Summen noch keine 10 Millionen Francs, 1847 bereits deren 788 Millionen, und die Gesammtlänge der dem Verkehr übergebenen Strecken belief sich auf 1850 Kilometer. Inzwischen baben dungen einen Betrag von mehr als 3000 Millionen und die kehr übergebenen Strecken eine Gesammtlänge von 6,500 Kil reicht. Es scheint also doch mit dieser großartigen Entwi Eisenbahn⸗Verkehrs vorläufig eine wenn auch er⸗ der Cabotagebewegung verbunden und durch Erfolg, den man vielleicht mit Recht renz zwischen Land⸗ und Seetransport zwischen bestätigen die Zahlen nicht du weise. So betrug die Küstenbandelsber im Jahre 1837 1,038,247 Hier ist also ein Fortschritt allein es fragt sich, ob Verkehrs im richtigen Betrag der Küstenhande Ss 2 gegenseitigen Verkehr Kanathäfen unter sich mit 1,565,401 Tonnen, auf der Mittelmeerhäfen unter sich mit 560,221 Tonnen, auf de eh ider Klassen don Häfen unter em- ander mit 106,102 Tonnen. tische Gestade nimmt aifs etwa drei Viertel dieses Zweiges der Handelsbewegung für sich in Ansbruch. Die Anzahl der Seereisen, welche Handelsbewegung erforderkich machte, detrug 69,732 nen nur der ungemein geringe Theil b den

von 724 auf Reisen zwischen belden Mer

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