1857 / 9 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Der Regierung bleibt es vorbehalten, die Wahl anderer Blätter zu fordern und nöthigen Falls vorzuschreiben. b Kapitel Sieben. 89 Bilanz. Dividende und Reservefonds.

Paragraph Drei u nd dreißig. Am dreißigsten Juni eines jeden Jahres soll von dem Verwaltungs⸗ ein Inventar des Gesellschaftsvermögens aufgenommen und eine Bilanz des Aktiv⸗ und Passiv⸗Vermögens angefertigt und dieselbe späͤte⸗ stens bis zum fünfzehnten August, nachdem solche vorher in ein dazu bestimmtes Buch eingetragen ist, den in der zunächst vorberge⸗ gangenen ordentlichen General⸗Versammlung aus den Aktionairen gewähl⸗ ten drei Rechnungs⸗Revisoren (Paragraph Zwanzig) nebst den Jah⸗ res⸗Rechnungen zugestellt werden. Diese Revisoren prüfen die Rech⸗ nungen ind Bilanz mit den ihnen im Geschäaͤftslokale des Verwaltungs⸗ rathes vorzulegenden Büchern und Skripturen der Gesellschaft und erstatten daruͤber in der nächsten General Versammlung Bericht, welche über die Decharge der Rechnung beschließt. 1 Der Verwaltungsrath wird in jedem Jahre bei der Inventar⸗ Aufnahme bestimmen, wie viel in der Bilanz an dem Werth der Immo bilien, Maschinen, Geräthschaften und anderen beweglichen Gegenständen, welche das Kapital der Gesellschaft ausmachen, abgeschrieben werden soll. Der nach Abzug des Passivs bleibende Ueberschuß des Aktivs bildet den reinen Gewinn des Geschäftsjahres. Die Bilanz ist durch die Gesellschaftsbläͤtter zur zu bringen.

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Paragraph Vier u und dreißig.

Aus diesem Jahresgewinne werden bei jedem Abschlusse vorweg zehn Prozent zur Bildung eines Reservefonds abgezogen und entnommen bis dieser die Hoöͤhe von Einhundert und zehntausend Thalern erreicht hat. Die nutzbare Anlegung des Reservefonds bleibt dem Verwaltungsrathe uͤberlassen. Zinsen werden demselben nicht zugeschrieben. Wird der Re⸗ serbefonds angegriffen, so wird derselbe in gleicher Weise ergänzt. 8 er Reserbvefonds kann nur auf den besondern und von der General⸗Ver⸗ sammlung genehmigten Vorschlag des Verwaltungsrathes ganz oder theilweise zur Verwendung kommen. (Paragraph Drei und zwanzig.)

Der Reservefonds darf zu Dividendenzahlungen unter keinen Um⸗ staͤnden verwandt werden.

Demnaͤchst wird von dem Mitglieder des Verwaltungsrathes zwangig.)

Der Rest des Jahresgewinnes wird als Dividende unter die Aktio⸗ naire vertheilt. Die Zahlung der Dividende erfolgt jährlich am ersten November gegen Aushaͤndigung der Dividendenscheine zu Händen des Inhabers derselben. Die Dividenden sind an der Gesellschaftskasse in Dortmund und berden Bankhaäͤusern, welche der Verwaltungsrath. noch sonst bestimmen wird, zu er⸗ heben und zahlbar; sie verjaͤhren zu Gunsten. der Gesellschaft, falls sie innerhalb füͤnf Jahren von dem bestimmten Zahlungstage an nicht erhoben werden.

Kapitel Achet. 1“ 1 8 Aufloͤsung der Gesellschaft

VPVaragraph Fünf und dreißig.

Außer dem Falle der statutenmäßigen Beendigung der Gesellschaft (Paragraph Drei) kann die Auflösung der Gesellschaft waͤhrend den ersten füͤnfzig Jahren oder spaͤter nur durch den Verwaltungsrath oder auf Verlgen von einer Anzahl von Aktionairen, welche mindestens drei Viertel der Aktien repräsentiren, beantragt werden. Der Verwaltungs Rath ist dazu verpflichtet, wenn die Hälfte des Grundkapitals verloren gegangen ist.

Diese Auflösung kann nur sammlung beschlossen werden, sitzers eine Stimme bilden, gleichviel, einigt sind.

In jeder solchen Versammlung muß die Hälfte der sämmtlichen Aktien vertreten sein; ist dieses nicht der Fall, so ist eine neue außerordentliche Versammlung anzuberaumen, in der die dann anwesenden Aktionaire, wie in der Einladung ausdrücklich anzugeben ist, vollgültig Beschluß fassen koͤnnen.

In beiden Versammlungen kann die Auflösung der Gesellschaft nur durch eine Majorität von zwer Drittheilen der Stimmen beschlossen wer den. Der Beschluß bedarf der landesherrlichen Genehmigung.

8 Die Aufloͤsung erfolgt nach Maßgabe der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Den Modus der Liquidation, die Liquidatoren und deren Befugnisse bestimmt der Verwaltungsrath.

Kapitel

Schlichtung von Streitigkeiten. 1 Paragrapb Sechs und dreißig. 1 Alle Streitigkeiten, welche zwischen der Gesellschaft und den Aktio⸗ nairen als solchen entstehen, mit Ausnahme des Paragraph Zwölf vor gesehenen Falles, sollen, mit Ausschließung des Rechtsweges, durch Schiedsrichter entschieden werden, von denen jeder Theil einen ernennt.

Jahresgewinne die Remuneration fuͤr die abgezogen. (Paragraph Acht und

in einer außerordentlichen General⸗ Ver⸗ in welcher jede zwei Aktien desselben Be wie viele Aktien in einer Hand ver

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Ein Obmann tritt nur dann hinzu, wenn die beiden Schiedsrichter sich Tagen nicht einigen koͤnnen. In diesem Falle ernennt das Direktorium des Kreisgerichts zu Dortmund den Obmann. Schiedsrichter und Obinann müssen in dem Bezirke des Kreis⸗ gerichts zu Dortmund wohnen. auf die ihm durch Notar oder Gericht insinuirte Aufforderung

ners die Ernennung des Schiedsrichters länger als acht Tage,

er sich gefallen lassen, daß der andere Theil auch den zweiten Schieds⸗ richter ernennt.

MAie Aktion aire sind, wie groß auch ihre Anzahl bei einer Streit⸗ sache sein möge, einen Bevollmächt

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Verzögert einer der streitenden Theile

wenn sie ein und dasselbe Interesse haben, verbunden,

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zeichnen, welchem alle prozessualischen Bestellen sie einen Bevollmächtigten nicht, so ist die Gesellschaft, sowie das Schiedsgericht befugt, ihnen alle Mittheilungen und Insinuationen in Ge mäßheit der Paragraphen Zwanzig und Ein und zwanzig Titel Sieben, Theit Eins der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung in einer einzigen Abschrift auf dem Prozeßbüreau des Kreisgerichts zu; dortmund zustellen zu lassen.

Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts findet, außer in den Fällen der Nichtigkeit nach Paragraph Einhundert zwei und siebenzig ditel Zwei, mittel statt.

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Verhaltniß der Gesellschaft zur Staatsregierung

Paragraph Sieben und dreißig. Die Koͤnigliche Regierung ist befugt, einen Kommissar nehmung des Aufsichtsrechts für beständig oder fuür einzelne stellen. Dieser Kommissar k General⸗Versammlung oder sonstige Organe der Gesellschaft gültig zu sammenberufen und ihren Berathungen beiwohnen, sondern auch jederzecit von den Büchern, Rechnungen, Registern und sonstigen Verhandlungen und Schriftstuͤcken der Gesellschaft, Einsicht nehmen.

Kapitel Ze

zur Fälle zu be⸗

Paragraph Acht und dreißig

Die Gesellschaft hat mit Ruüͤcksicht auf die von ihr betriebenen Berg baue, Hutten“ und andern gewerblichen Unternehmungen für die kirchlichen und Schulbedürfnisse der von ihr beschaͤftigten Arbeiter zu sorgen, aus zu den Kosten der Polizei und Gemeinde⸗Verwaltung in angemessenen Verhaͤltnisse beizutragen und entziehen sollte, angehalten werden, für die gedachten Zwecke, sowie noͤth genfalls zur Gruͤndung und Unterhaltung neuer Kirchen⸗ und

Verordnungen und Verhandlungen in einer einzigen Ausfertigung oder Abschrift mitgetheilt werden koͤnnen.

Theil Eins der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung, kein Rechts

Wahr

ann nicht nur den Gesellschafts⸗Vorstand, die

sowie von deren gewerblichen Anlagen

kann, sofern dieselbe sich dieser Verpflichtumg

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steme diesenigen Beiträge zu leisten, welche von der Staats⸗Regierung;

nach schließlicher Bestimmung der betreffenden Ressortminister und de Ministers fuͤr Handele, Gewerbe und öffentliche Arbeiten für nothͤwendt erachtet werden

Anl a ge. 8 ““ der Harpener Bergb au⸗Aktien⸗Gesellschaft No. über Zweihundert Thaler preußisch Courant⸗

Es wird hierdurch bescheinigt, daß auf diese Aktie anzdie Kasse de HFarpener Bergbau⸗Aktien Gesellschaft Zweihundert Thaler preußite Courant eingezahlt sind. Der Inhaber dieser Aktie hat nach Höhe diese Betrages und in Gemaͤßheit des unter dem vom Staate h staͤtigten Statutes der Gesellschaft verhältnißmäßig gleichen Antheil 8 dem gesammten Eigenthum, Gewinn und Verlust der Gesellschaft.

Dortmund, den

Der Verwaltungs⸗Rath Harpener Bergbau⸗Aktien⸗Gesellschaft

Anlage B Dividendenschein 8 der Harpener Bergbau⸗Aktien Gesellschaft.

zu der Aktie Nr. Inbaber empfaͤngt am 1. Nov. gegen diesen Dividendenschein der Kasse der Gesellschaft oder bei den sonst bestimmten Bankbäusermd statutenmäßig festgestellte Dividende fuͤr das Geschästsjabr.2Q Dortmund, den ... ten

der Harpener Bergbau Aktien⸗Gesellschaft.

Anmerkung. Vorstehender Dividendenschein wird nach K§. 34 d Statutes ungültig, wenn die darauf zu erbebende Dividende u. innerhalb fünf Jahren nach dem bestimmten Zahlungstage erhoh wird. Anlage C.

Der Verwaltungsrath

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der Harpener Bergbau Aktien⸗Gesellschaft.

Der (Stand und Namen) zu (Wohnort) hat auf die Aktie 19 8 der Harpener Bergbau⸗Aktien⸗Gesellschaft Thaler preußisch Cour.

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Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentlic⸗ 88 Arbeiten. 7* Der Materialien⸗Verwalter bei dem Salz⸗Amte zu Könt born, Alexander Wesener ist zum Salinen⸗Faktor; und G 88

den 15ten d. Mto.

v. Rittberg, Sec.

Assistent der

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Der Berg⸗Amts⸗Secretatr zu Bochum, Gustav Schmitz zum Kassen⸗Controleur und Materialien⸗Verwalter bei dem Salz⸗ Amte zu Königsborn ernannt worden.

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Die näͤchste Sitzung des Herrenhauses sindet am Donnerstag

is . 10. Januar 1857. Der Präsident des Herrenhauses. A. Prinz zu Hohenlohe.

statt.

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4 Tages ODrd n un g.

4 nar⸗Sitzung des Hauses der Abgeo ham Montag, den 12. Januar 1857, Mittags 12 Uhr . Prüfung von Ersatzwahlen. Wahl eines Schriftführers. I“ Erster Bericht der Kommission für das Justizwesen über ver⸗ schiedene Petitionen. Erster Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über verschiedene Petitionen.

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personal-Veränderungen

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Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 27. Dezember 1856. v. Kleist, Port. Fäbhnr. a. D., fruͤher im 1. Hus. Regt. wieder angestellt. Den 29. Dezember.

Frbr. v. Reitzenstein, Oberst a. D., zuletzt Flügel⸗Absutant Sr. Mafestät des Königs und Commandeur des 2. Ulan. Regte., der Charakt. als Gen. Major verliehen.

Den 30. Dezember.

Kirchbach, Oberst⸗Lieutenant vom Generalstabe des Corps, zum Abtbeilungs⸗Chbef im großen Generalstabe ernannt. von Schöler, Major vom Generalstabe, vom Kommando der Garde⸗ Infanterie zum General⸗-Kommando des Garde ⸗Corps übergetre⸗ ten. v. S andrart. Hauptm. vom arosen Generalftah. m W 98* befördert. Stein v. Kaminski, Hauptm. vom 2. Narde“Regt. zu Fuß, unter Ueberweisung zum Kommando der Garde⸗Infanterie, in den Generalstab versetzt. d. Fabeck, Hauptm. vom 1. Garde⸗Regt. zu Fuß, zum Major, v. Kleist, Pr. Lt. von dems. Regt., zum Haubptm., Graf Lt. von dems. Regt., zum Pr Lt., v. Griesheim, Negt., zum Sec. Lt befördert. v. Block, Garde⸗Regt. zu Fuß, zum Commandeur

Garbe⸗

Port. Fähnr. von dems. Hauptm. und Comp.⸗Chef im 8 der Leib⸗Comp. ernannt.

Den 1. Januar 1857. Major und Artill.“Offizier vom Platz in Luxemburg, ins Wickenkamp, Major und Art.⸗Ofsizier vom Platz in Erfurt, Wille, Major u. Artill.⸗Offizier vom Platz in Posen, ins 5te Artill.Negt., Lindenbaum, Major und Artill.⸗Offizier vom Platz in Neisse, ins 6. Artill.⸗Regt., Igel, Major und Artill.⸗Offizier vom Platz in Koblenz, ins 8. Art.⸗Regt., Colomier, Maj. a la suite des 3. Art. Regts. und Command. des Train⸗Bataillons vom UII. Armee⸗Corps, ins 5. Artill.⸗Regt., Huye, Hauptmann und Artill.⸗Offizier vom Platz in Pillau, Diestel, Hauptm. la suite des 1. Artill. Negts. u. Directions⸗ Pulverfabrik zu Spandau, ins 1. Artill. Negt., Pauli, Hauptm. und Artill.“Offizier vom Platz in Thorn, ins 2. Artill. Regt., Dalitz, Hauptm. und Artill.⸗Offizier vom Platz in Cosel, ins 6. Artill. Regt., Weigelt, Hauptm. vom 3. Artill. Regt., unter Fübrung à la zuite des Regts., Frhr. v. Nordeck, Pr. Lt. vom 4. Artill. Regt., unter Führung à la suite des Regts., zur komb. Festungs⸗Artill.⸗Abtheilung, v. Rockhausen, Hauptmann à la zuite des 3. Artill. Regts., Rein⸗ hardt, Pr. Lt. à la suite des 4. Artillerie⸗Negiments, von der kombi⸗ nirten Festungs⸗Artillerie⸗Abtheilung resp. ins 3. und 4. Artill. Regt., v. KalcdFreutb, Port. Fäbnr. vom 2. Artill. Regt, ins 8. Kür. Regt. verseßt. v. Oertzen, Hauptm. vom Garde⸗Artill.⸗ Negt., zum Artill.⸗ Offiz. vom Platz in Erfurt, Knothe, Hauptm. vom 1. Artill. Regt., unter Beförderung zum Major und Führung à la suite des 3. Artill.⸗ Negts., zum Commandeur des Train⸗Bataillons vom III. Armee⸗Corps, Wohlgeboren, Hauptm. vom 1. Artill. Regt., zum Artill.⸗Offizier vom Platz in Pillau, Panten, Hauptm. vom 2. Art⸗Regt., zum Artill.⸗ Offiz vom Platz in Thorn, Schlawe, Hauptm. vom 3. Artill. Regt., zum Artill. Offizier vom Platz in Pofen, Kretschmer, Hauptm. vom 6. Artill. Regt, zum Artill. Offiz. vom Platz in Neisse, v. Langen, Hauptm. von dems. Regt., zum Artill.⸗Offiz. vom Platz in Cosel, Coster, Hauptm. vom 8. Artill. Regt., unter Beförder. zum Major, zum Artill.⸗ Sffiz. v. Platz in Luxemburg, Ta ckmann, Hauptm. v. dems. Regt., z. Artill.⸗ Offiz. v. Platz in Koblenz, ernannt. Bennin, Hauptm. u. Vorstand d. Artill.⸗Depots zu Berlin, Friese, Hauptm. u. Artill.⸗Offiz. v. Platz in Graudenz, Schülein, Hauptm. und Artill.⸗Offiz. vom Platz in Magde⸗ burg, v. Gontard, Hauptm. u. Artill.⸗Offiz. vom Platz in Schweidnitz, zu uͤberzäbhl. Majors, Bychelberg, d. Helden⸗Sarnowski, Pr.

Herkt, 3. Art. Regt.,

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Lts. vom Garde⸗Artill. Regt, zu Hauptleuten, Hein, v. Scheliha ea Sec. Lis. von dems. Regt., zu Pr. Lts, Stumpff, Hen ning, Pr. Lis. vom 3. Artill. Regt., lezterer unter Versetzung zum 8. Artill. Regt., zu Hauptleuten, Büsching, Corsep, Sec. Lts. vom 3. Artill. Regt., zu Pr. Lts., Kayser, Wimmel Port Fähnrs von dems. Regt., zu außeretatsm. Sec. Lts., Müller pr. Lt. vom 6. Artill Regt., zum Hauptm., v. Garczynsli, Sec. Lt. von dems. Regt zum erdtn eni 98, L. 485 Pr gis. vom 8. Artill. Regt., zu Haupt⸗ 8 ahlle, Habel, Sec. Lts. von dems. Re b Pr. L Mende, v. Sch ell, Port. Fähnrs. von den Fen⸗ 43 9 v 8 befördert. Prinz von Preußen Köͤnigl. Hoheit, General⸗Oberst der Infanterie ac., zum Chef des 7ten Husaren⸗Regiments Prinz Carl zu H ohenzollern⸗Sigmaringen, zum Seconbe⸗Lieut 4 la suit“ des Garde⸗Artill. Regts. ernannt. p. Schlegell, Oberft⸗ Lieut., Flügel⸗Adjutant Sr. Majestät des Königs und Commandeur des 2. Inf. (Königs) Regts., zum Obersten beföͤrbert.

Eskens, Hauptm. 1e h Regt. von dem Kor do als Adjutant der 29. Infant.⸗Brigade Lntbunden, Ca mheeee as ss 19 ne r ghg z dhas. zur 29. Infanterie⸗Brigade kommandirt.

ar. v. Dalwig, Sec. LI. vom 38. r Be 8 Seror. Fe ö8 f. terh. beres⸗ Inf. Regt, unter Beförderung zum Abschiedsbewilligungen nc.

1““ 1— n ezember 1856.

r. v. Hade, Rittm. a. D., zuletzt aggr. de Ne seiner bisher. Pension zur Dispofit on neacha dem 1. 1 Regt mit

Pütter, Haupt Oen 1. Januar 18510x.

NKüͤtter, Hauptm. vom 2. Artill Regt., mit der Armee⸗Uniform, Aussicht auf Civilversorgung und Penston! v. Nolte, F-eeee 5. Artill. Regt, als Major mit der Regts.⸗Unif., Aussicht auf Anstellung n der Gendarmerie und Pension, Neumann, Hauptm. vom 6. Artill. Negt., als Major mit der Regts.⸗Uniform, Aussicht auf Civilversoöorgung und Pension, v. Viebahn, Sec. Lt. vom 1. Artill. Regt., der Ab scien bewilligt. Jaeppelt, Sec. Lt. vom 5 Artill. Negt ausgeschieden

Militair⸗Aerzte. 1 1ö“ Den 3. Januar. Dr. Meyer, Ober⸗Stabs⸗ und Negts. Arzt vom 13. Inf. Regt., mit Pension, Kollev, Affistenz⸗Arzt vom 22. Iuf. Regt., mit Aussicht auf Civilversorgung und Pension, Dr. Quistorp, Assistenz⸗Arzt vomn db ichle; diege Weissenfels, Assistenz⸗Arzt vom 26. Ldw. Regt., der 2 chied bewilligt. De. Petri, Ober⸗Stabs⸗ und Regiments⸗Arzt vom 30. Infanterie⸗Regt., in gleicher Eigenschaft zum 13. Inf. Regt. versetzt. Dr. Neumann, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom 1. Garde⸗Regt. zu Fuß zum Obere⸗Stabs⸗ u. Regts. Arzt des 30. Inf. Negts., mit Hauptmanné- Nang, Dr. Vogel, Assistenz⸗Arzt der 3. Pion. Abtheilung, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 3. Bats. 4. Garde⸗Landwehr „Regiments ernannt. Den im Reserve⸗ und Landwehr⸗Verhältniß befindlichen Aerzten: 8 Cynthius des 4., Dr. Gronover, Doe. Kirchhoff des 15. D;. Voßwintel, Dr. Mooren des 17, Dr. Weidenb ach des 25. D. 33. Inf. Regts., Dr. Goecbel, DDr. Gerharbi, Dr. Gerbes vom Ldw. Bat. 37. Inf. Negts., der Charakter „Affistenz⸗Arzt“ verliehen.

Militair⸗Beamte.

Den 11. Dezember 1856.

Siegfried, Milit.⸗Intendant des I Armee⸗Corps, vom 1. 1857 ab mit Pension in den nachgesuchten Ruhestand versetzt

Duüurch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums:

Den 12. Dezember 1856. 8

Peters, Zahlmeister 2. Kl., Sec. Lt. a. D., bom 2. Bat. (Stettin)

1. Garbe-Ldw. Regts., mit Penfion verabschiedet. Den 19. Dezember.

Henry, Intend.⸗Nath von der Milit.⸗Intend. des III. Armee⸗Corvs, zu der des II. Armee⸗Corps, v. Koschitzki, Inkenb.⸗Rath von der Milit⸗ Intend des II. Armee⸗Corps, zu der des I. Armee⸗Corps, Scheurich, Intend.⸗Assessor von der Milit „Intend. des V. Armee⸗Corps, zu der des III Armee⸗Corps verseßt. 8 8

Den 24. Dezember.

Bierfreund, Intenb.⸗Referendarius von der Milit.⸗Intend. de

III. Armee⸗Corps, zum überzähligen Intend.⸗Assessor ernannt⸗

Nichtamtliches. Preußen. Potsdam, 10. Januar. Se. Majestät der König begaben Sich gestern Vormittag 11 Uhr zu der auf der Bornimer Feldmark stattfindenden Hofjagd, wohnten dem Kessel⸗ treiben und einem Vorstehertreiben bei und kehrten um 2 ½ Uhr nach dem Stadtschlosse zurück. Um 5 Uhr war daselbst Dier, an welchem die zur Jagd anwesenden Prinzen Königliche Hobeiten als: Prinz von Preußen, Prinz Karl, Prinz Friedrich Karl, Prinz von Würt⸗ temberg, so wie Se. Hoheit der Prinz Friedrich Wilhelm von Dessen und die sämmtlichen zur Jagd befohlen gewesenen Herren Taeil nahmen. 8 1. Nach Tafel arbeiteten Se. Majestät mit dem Mimister⸗Präs⸗- denten. Abends war im Königlichen Schlosse bei Ihren Matestäten Ball und Souper, wozu eine zahlreiche Gesellschaft geladen war. Um 1 Uhr zogen Ihre Majestäten Sich in Allerhöchstihre Be⸗ mächer zurück. Breslau, 9. Januar. Se. Köntgliche Hoheit der Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen begas sich deute früud zur Besichtigung des 2ten Batailons 11ten Iufanterte⸗-Regiments ngach Schweidnitz und kehrte am Abend von dert dierder zurück. (Br. Z.) Cöln, 9. Januar. Die Post aus Engkand ven deute st ausgeblieben b

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