88 gagn . 85 8 11“ 8 1n“ * ö“ 102 „. 9 „ mür den schweren Folgen einer Theuerung der nothwendigsten schränkun ¹ ¹ . auf e Lebensbedürfnisse zu kämpfen, welche ihre Wirkung auf den kleine⸗ Weise 8 plopliche und sofortige Umgeft ven Verkehr im Allgemeinen in sehr drückender Weise geäußert gehung vermieden, ein Uebergavg vermtlent habe. Müsse man nun anerkennen, wie dies senigen Berufsklassen beschränkt werden —
9 eigentlich auch vom Handelsstande nicht bezweifelt werde, daß die Aufhebung 4. Wucher⸗ auch nicht ausschließlich, so gesehe läßt sich biergegen
geseße. “ 1. 19 eine Steigerung des Zinsfußes . m gemeinen zur Folge haben werde, so liege di 5 einzelne, in ihrer Begren bt fe üen ge die gegründete grenzung nicht fest bestimmbare Vernks Besorgniß nicht fern, daß eine solche gesetzlich bewirkte Erhöhung 8.5 ihre Uebelstaͤnde babe, die um se Fee Fen vernfspla des Geldpreises auch auf die Preise aller anderen Produkte, insn und sohe sich, wie dier, um die Anwendung eines Straßgese 1* besgeng anse bee nothwendigen hasen ereaase zurückwirken und mit Pennhcee. Kegen 7. vhene ꝓ 1ee 086 gt varreche am e Fortdauer eines Zustandes begünstigen dürf r . brenstrafen zu ahnden sei, sich in die ere Fr⸗ ¹ 1 günstigen dürfte auflö S die Morkaon G — sich in die andere Kie Abkürzung gerade lebhaft gewilnscht werden müsse. 8 88 e sen Br onenarSeha 1 welche die Handlung vorzedeün 8 Was das Interesse des eigentlichen kaufmaäͤnnischen Verkehrs anderer Uebelstand wuͤrde n zn erachten sei oder nicht. 6 9 der vorliegenden Frage anbetrifft, so ist es die Absicht, dasselbe den Charakter einer allgemeinen 8 abas. semehr. man einem Gese urch das, in der Vorbereitung begriffene Handelsgesetzbuch und so mehr auch die Umgedung destealben b edeutung entzieht, zwar dahin zu erledigen, daßs bei Darlehnen und Krediten an eine Ein zweiter Weg;, um die GHefahren erkeichtert wird Kaufmann, auch wenn dieselben gegen gerichtliche Eintr einen Aufbebung der Wuchergeseße, namentlich in der er ae. wele Hrundstücke gemacht werden die zestimmung des — auf kann, zu beschraͤnken, wuͤrde darin besteden, daß 8 veit, Herbeifüͤhn Vereinigung der Interessenten le⸗ Iwes Imssatzes der ventional⸗Jinsen im Allgemeinen der fralen in die Hobe der Ce⸗ 8 g der Interessenten lediglie Beschras I1 insen im Allgemeinen der freien Uebere er 1 überlassen wird. Eine solche vorscheäste — eschräͤnkung ’ benten überlassen wuͤrde, jedoch nach ia pegenon dees 9. r bestimmten, schon in der bestehenden Gesetzgebung abegeicsicr den Zeied itneh I“ Vorschrift fuͤr die Fälle getroffen wükede hed handelten Zweig des Geldverkehrs 2 ö5 be⸗ 1 und die Unerfahrenbeit minderjähbriger Rersone . d 8 88 rvH Bezug hat würde der wird 8 die se 8 — ger Personen sgemißb Z“ *8 V fezug hat, er Beant⸗ rd. In dieselbe Kategorie wurden vielleick 8 pauc wortung der vorliegenden Frage hinsichtlich der übrigen Art 1 „Darlehne gestellt werden können, wele wielleicht auch noch die Feine Geldverkehrs nicht präludiziren — en des ganz üͤbermaͤßige Jinse e. welche den ärmeren Velksklassen gexe Bei dem Gewichte der für beide Ansichten ven -b auf welche eaefen Umstaͤnden gegeben zu werden pffege veranlasse ich die Königliche Regierung sich See esen C Gruünde fuͤr die Aufhetunz eben se des gropern 1N. bergeleitete sinden unter vorgängiger Anbér 28 Lwar nach Be⸗- nicht passe 11““ * gängiger Anbsrung einzelner Unterbeher sen v 1— 3 1 behörden, denen Indlich zch 8 vaasgens and desen che Beurtheilung in den einschläͤgigen Ver vndlich ic noch zu demerken, daß besonders in Rucksicht auf de Kußern. sahrtich nber den Gegenstand zu br 2 22. „ um 1857.
„ * „ 8 2 8v; des aäͤndlichen Grund⸗Kredtis die Vesorgniß in Frag f 8 5 8 - G 8 6 8 Faäam 88 888 nicht die Beseitigung der gesezlichen Schranken far den gnefa hene2ee in Kanäle leiten mochte, in denen die Rüc⸗ft bt Arnn 8 ¹ — 8 8 Elgrische Sicherbheit⸗ gegen den Vorkbe lboͤbere 38 b 1 b 88 1 2 2 geg eil boͤberer: en verschw r
1 1 Minister fün Handel, Gewerbe und Fffentliche Arbeiten. b ere Jinsen verschn ände, resh 16 An
sämmtliche Koönigliche Regierungen
se 9 dgesch ve d̃ — — b
gewisse Zeitdauer wegfiele. Es wurde auf d lung der bestebenden Geh. — und die Maßregel auf n fuͤr welche ein Beduürfnißt, we doch vorzugsweise, vorbanden ist Inde geltend machen, daß die Beschränkung eines DVei
—
geschuͤkten Schranf
Kg 9' 8 e 8 „ e I. dessenigen Moderamens enkhehrte, welches bisber d 8 1 8 8 81 * — 3 1 - qt ximum des gesetzlich erlaubten Zinsfußes gewaährkworde ürch da obh nicht der Aufbebung der WMuz. geive vorden, und fernen dürfte in ö“ 8 58 Wue ergesetze eine Uebergangszeit folger kehrs eine Zinsfuß dis zur anderweiten Regelung des Ver 8 Fel 9. ün die Grundbefitzer ünerschwingliche Hoͤbe erreichen neeh 9 ¹ 8 8 8 8 8 1222* d ¹ 6 6— eeeneebesren G ann den jetzteren; insbesondere dem Landwirtben öt; di eade 8 entstehen könnten, sofern der Realkredit ferner nicht 88 8 sFAber 311 8 „ b 8 1 Pgep 8* 8 er üblichen Iiusen zu dalten wäre. die Pfandbriefe 8* megen den Rominalwertb sönken und viele Obpotheken⸗Korder 8e t. Ante würden. . veken⸗ Ferderungen geküͤndig NI2 Die Handelskammer veranlasse üunter Berückchtigung der
einer naͤberen E Zeit vorgekommene Anregungen babden
weit ein Veoienecheung der Frage Veranlassung gegeben, edurfniß zu einer Abänder de
kennen sei. Ubäͤnderung
Bekanntlich sind dieselben
Verschiedene in neuerer zu ob und wie⸗
der Wuchergeseße anzuer⸗
83 die Eingangs erwabnte 1 obigen Andentungen eifti 8 sichtigung d gen in reistiche Erw 1g- azu Keden und Sich daldigst gutachtlich daruüͤder gegen 6 d geneäguns Verlin, den Juli 1856 g Futerh er Miniser im Handel, Gewerbe und sfentliche Arbeite de Arbeiten In Vertretung (Ses) von Pommer⸗Esche.
Frage
1.
8 in England vor nicht langer Zeit aufge⸗ 88. er wasnne in Mhesren andern Staaten gleiche 8 üdnteb. begriffen. Die Fein ereits getroffen oder in der Vordereltung Ghrunde liegende Anficht derte 11 1- 888 Maßregeln zum Personalkredit, dessen der Handel, die H. — . sse del, die Landwirtdschast, die Gewerde aner wausegichenden essfenßs zu ihrem Gedeiben notdwendig deduͤrfen “ e d n ct zu begrüͤnden sei, so lange den Kapikaldenern u F Anlegung ihrer Kapitalten in Actien oder Staotapapie bee. Nn⸗ oder Auslandes eine der übernommenen Gefahr eaen ddere e
An
8 NAUANSHAISAIESAH. W à Handelskammern und kaukmaͤnnische Corporationen
*△
Bekaunntn d: 11 n,, 4 G “
Nutzung gewährt werd Rens. b oöͤbdere 3 2 — betref⸗
ein elnen Personen 8 I 8 Iinsnutzung des Kapitals, welches fend die AllerdSchste Bestätigung des S G 1.
schränkt dleide, das orgeliezen wird, auf ein geschliches Maximum de⸗ unter der B * Ie
Art der Anlegung e gesJartptt zu den Vortdeilen, welche die erstere Berl Tbb serdausen⸗ ” 1 n 1 * 1; 1 8 * „ 8 212 8
Die natartiaes ö“ „ egaraschend dezeichnet werden muüße 8 erliner Chausseebau⸗Gej ellschaft“ a ebildeten
a on Koöͤnigs Wusterhausen über Walte
8 v. 4
des der Na 8 „ f Juste 1. die 8ee ea a,n. H. der Personenkredit üich von den Berufs daca tr legung in Aetien 88, nsa⸗ wesentlich deduͤrfen, adwende und die An. EEE 2 rös⸗ Vortheil des Auslandes wung weeee,Mocdt selten zum uͤderwiegenden derf, Rudow und Rixdorr. darin, daß, um die —— werde. Eine andere Folge destede 8— I1I1““ wendung omme 1 Seseße zu umgeden, Anskunftsmettel zur B ühssan ., 28 8 n, 8 ¹ c., d 1 ur In⸗ K Inte. 8 S 8 A „⸗ 9 9 1 eines dberen Faufprenee bn een⸗ der Wechsel, das ewilligen zum übr die Bildung eines Actien⸗Vereins nicht erreschdar seien, gleichwodl ade demeden n., dem Strafgeseze, üder Walteredorf. Rndom nnd .use von Konigs⸗Wusterhausen ader dem Kreditsucher derdältnißmaäzzis Königs -W. ger 859 e und Rirdorf unter der Benennung: 8 9 ge 2 . kensfen⸗- Verliner Chausseebau⸗ Gesellschaft“, mit Sittein Konigs ⸗Wusterhausen, zu genehmigen, und das Ge⸗
größere Verpflichtungen 8 1 gen und Opfer aufer! wenn durch Gestattun 8 afer egen. als er zu tkr. 2 Hestattung doͤberer Zinssätze .edehen Föätte. 2 wie zu erwarten ermn 8 4 1„ e deo* 8 — — 8 sellschaftsstatut mittelst Allerhöchsten E G 2 1 ochsten Erlasses vom 5 b 8
wisse Konkur 81 E. Konkurxent der Harleider derdeigefüͤdrt wuͤrde. Endlich duͤrfe der 8 8 18 8 2 2„*2 8 8” Dies wird nach Vorschrift des §. Z des Gesetzes über die
der Uederschreitun ch 9 des Zinsfußes insof - Herleihen auf hdoͤderen a0 es, insofern entstede, als da 8 auf hoͤberen Zins in solche Schichten der Hesellschaft ödhtzaan S 88] 8 8₰ d. A 2,] 5 5 2 7
. der erwädnte Allerhoͤchste Erlaß nebst Statut
rch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Potsdam zur
werde, welche mit Rü ßß
it Rucksicht 8
Gefabr auf den zu erwartenden Geidaens fahren einer entehrenden Kriminalstraͤfe nicht S Heldgedinr
ffentlichen Kenntniß gelangen wird. EEEETE
222— “ “ 16 8 8
9722
aber fu 8 s s Auf 18 nha e döͤdere Vortheile gewädren lassen welchen die Beseitigung der Wüerhene Pefadren nicht derkennen, z Jeit. Anlaß geden kand er Wuchergesetze und dorzugsweise in d A, zu Berlin, den 12 Januar 1 8 ann. Diesen Gefadren koͤnnte anscheinend erevr. 1— — —g 1nr “ und iche Arbeiten. Spon der Hepdt. 1
. Des
verschiedenen Wegen entgegengetreten werden. auf zwei
Der eine Weg wuͤrde . b darin desteh d -
geltenden Ausnahmen cei steben, daß den schon nung geeeen 8i eine den Zeitverhältnissen
1 t nämlich, was die L
. Landesthei b
8 Gesepeskraft hat, betrifft, 8 8 69- ASen Angemcine kurze Zeit Uns üSe. Darlehnen, welche größeren dandeien 422 des Zefa⸗ 8 . ngstrus auf 6 Monat gegeben werden, die B vwer auf lassen bes ne 88 8879 veeeen würde sich in der — „ baß fie eits auf alle Handel⸗ und Gew — Leitern au Zesider von Grundstuͤcken ausgedehnt vnree. ensenehe. e Be⸗
1“ e
.—
8 gegenwärti entsprechende Auedet.
Ministerium der geistlichen, Medizinal⸗ Die Berufung des Oberlehrers . g des ers Dr. Lubd Direktor der Dorotheenstädtschen höheren A.g.
C“ Unterrichts⸗ und Angelegenheiten 112
“
116“'
1 zum Bürgerschule zu Berlin
dienst⸗Orden der Baierschen Krone zu ertbeilen.
zum dem
zum Hauptm., v. Stwolinski, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr.
Port. Faͤhnrs Leib⸗Hus. Regt., zu Port. Fähnrs. beföͤrdert. v. Nostit, Port. Fähnr. vom 7, ins 30. Inf.⸗Regt, Frbr. v. d. Trenck gen. zu Koͤnigsegg, Sec.
Lt. Leib⸗Husaren⸗Regiment.
103
Berlin, 17. Januar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ Adigst geruht: Dem Geheimen Regierungs⸗Rath Wedding Berlin die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von sern Majestät ihm verliehenen Ritter⸗Kreuzes vom Civil⸗Ver⸗
2
Personal-Deründerungen in der Armee. Offiziere, Portepee⸗Fäbnriche ꝛc. e Ernennungen, Beförderungen und Versehungen. Den 3. Januar. 1 Ollech,
Masor vom großen Generalstabe, v. Berneck, Major von
der Armee zꝛe., zu Mitgliebdern der Studien⸗Kommission des Kadetten⸗
Corps ernannt. Blank, Seec. Lt. a. D. früber Feldwebel im 12. Inf Regt., Zim mermann, Seec vü. 7. D., früber Wachtmstr. im 5 Hus Regt., als Seec. vis. resp. bei der 2. und 5. Preobinzial⸗Invaliden⸗Comp. estellt. 7 Hen 6. Januan b. Schweinitz, Hauptmann vom 1 Garde⸗Regt. zu Fuß, von dem Kommando als Adjutant bei dem Ober⸗Kommando uüͤber die Truppen in rankfurt a. M. entbunden. v Zglinitzki, Pr. Lt. vom 38. Infant. ent, als Adjutant von dem Kommando über die preußischen Truppen in Fankfurt a M. zu dem Ober⸗Kommando über die Truppen daselbst übergetreten. v. Gahette, Sec. vt, vom 38. JInf. Regt, als Adjutant u dem Kommando über die preußischen Truppen in Frankfurt g. M. ommandirt. Ebrich, Oberst⸗Lieut, und Inspeecteur der 3. Festungs⸗ Inspect., zum Inspecteur der 2. Pion.⸗Inspekt,, Lange, Oberst⸗Vieut. und Festungs⸗Bau⸗Hirekton in Posen, zum Inspecteur der 3. Festungs⸗ Inspection, Bernis, Majsor und Garnison⸗Vau⸗Direktor des V. Armee⸗ Forps, Lzum Festungs⸗Bau⸗Direktor in Posen, Now ag, Hauptm von der 1. Ingen. Insp., zum Garn.⸗Bau⸗Dtirektor des V. Armee⸗Corps ernannt. Tabper, char. Port. Fähunr., vom 8. Inf. Regt., zum Port. Fähnrich, Thortsen, Port. Fäbhnr. vom 20. Inf. Regt., zum Gec. Uieut., Graf b. Carmer., Unteross, von dems. Regt., zum Port. Fähnr., v. Nettel⸗ borst, Port. Fäbnr. vom 24. Inf. Regt., zum Gec. Lt., v. Roemer, char. Port. Fähnr. vom 2. Drag. Regt., zum Port. Fähnr, Gruson, P. Fähnr. vom 27. Inf. Regt., v. Schaͤffer, P. Fabhnr vom 32. Inf. Regt., zu Sec! Lts., Adam, char Port. Fäͤbnr., von demf Regt., v. Bore, char. Port. Föhnr. vom 10. Huf. Regte, v. d. Osten, v. Alemann, v. Muüͤnchhausen, Unteroff. vom 6. Ulan. Regt., zu Port. Fähnrs. be⸗ foͤrdert. Gerwien, Oberst und Commandeur der 20. Inf.⸗Brigabe, die Genehmigung zum Tragen der Uniform des Generalstabes, unter Führung ½à la suite des Generalstabes der Armee, ertheilt. Marschall d. Sulicki, bv. Grevenitz, Pr. Lts. vom 16. Inf. Regt., zu Haupt⸗ leuten, Vitztbum v. Eckstädt, Kraust, Sec. Lts. von dems. Regt., zu Pr. Lts., v. Massenbach, Port. Fähne vom 5. Ulan. Regt., zum
Sec. vt. befoͤrdert.
b. Esebeck, Pr. Bt. vom 2 HardeRegt zu Fuß, unter Entbin⸗ dung von dem Kommandeo als Adjut, der 2. Garde⸗Infant.⸗Brigade, Hauptm., Blecken v. Schmeling, Seconde⸗Lieutenant von Regt., zum Pr. Lt., -. Gommerfeld, Port. Fähnr. von dems. zum Sec. Lt., v. Plotho, Unterofsiz. von demf. Regt., zum Port. Gr. v. d. DTrenck, Pr. Lt. vom Kaiser Alexander Gren. Regt.,
LUt., d. Kunbheim, Port. Faͤhnr. von demf. Regt, v. Hlberg, Port. Fähnr. vom Kaiser Franz Grenadier⸗Regiment, zu Sec. Lieutenants., v. Schick⸗ fu , Seconde⸗Lieutenant vom Garde⸗Reserve⸗Infant.⸗Regiment, zum Premter Lieutenant, Gr. Bluͤcher v. Wahlstatt, Port. Fähnr. vom Garde⸗Drag. Regt, zum Sec. Lt. befördert. v. Foerster, Pr. Lt. vom Garde⸗Reserbe⸗Inf. Regt, als Adjut. zur 2. Garde⸗Inf.⸗Brig. komman⸗ dirt. v. Vornstaͤdt, Unteroff. vom 6 Inf. Regt., Scholtz, Musketier vom Inf.⸗Regt., v. Flotow, vd. Bosse, v. Jastrzemski, char. von dems. Regt., Kraatz, char. Port. Fähnr. vom 2.
Den 8.
vom 2. Leib.⸗Husaren Regiment, ins 1. Flies, Major vom 3. Hus. Regt., zum Commandeur des 2ten Leib⸗Hus. Regts., v. Rohr, Major vom 12. deur des 5. Ulan. Regts ernannt. v. Bredow, Major und etatsm. Stabsoffizier vom 1. Drag. Regt., ins 3. Hus. Regt, versetzt. v. Kyck⸗ busch, Major und Eskadr.⸗Chef im 1. Drag. Regt., zum etatsm. Stabs⸗ Offizier im Regimeunt beföͤrdert v. Koölichen,
versetzt.
der Land wehr: Den 6. Januar. vom 1. Aufg. des
B
e
Jo uanne, Sec. Lt. 3. Bats. 20. Regts.) G 12, ins 2. Bat. 24. Regts, einrangirt. Helmke,
Aufgeb. des 1. Bats. 26. Regts., Mittag, Schüte,
Sec. Lt. Sec Bats. 2
burg, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgeb. des 1.
befoͤrdert. Bat. N. Regts. einrangirt. hugem. vom Train 1. Aufgeb. des 2.
Fauptm., Kolligs, Richter, Sec. Lts. 1. Bats. 17. Regts., zu Pr. Lts. befördert.
Hase, Pr. Lt. vom 2.
16. Regts., 2. Aufgeb.
Bat. vom
Regts., Lohmann, Seec. Lt. von der Artill. 2. Aufgeb. des 1. Bats. 17., ins 3. Bat. 16. Regts., v. Bernuth, Westermann, Setc. Lts.
manbeu
b. Thielau, See
Hus. Regt., zum Comman⸗
Major und Eskabr.⸗ Chef im 4. Hus. Regt., als etatsm. Stabsoffiz. zum 12. Hus. Regt. versetzt.
32., ins 2. Bat. v. Arnim, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgeb. des 1. Bats. vom 2ten
Lts. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 26. Regts., Gr. v. d. Schulenburg⸗Wolfs⸗ Regts.,
Michaelis, Ruffmann, Sec. Lts. vom 2. Aufg. des 2. Bats 77. Regts., Reckling. Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgeb. desselb. Bat., Rudolph, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgeb. des 3. Bat. 31. Regts., zu Pr. Lts. Aufgeb. des 2. Bats. 32., ins 3. Elbers, Pr. Lt. mit dem Charakter als zum des
Harmuth, Sec. Lt. vom
1. Aufgeb. des 1. Bat. 18., ins 1. Bat. 13. Regts., Rosendahl, Althaus, Sec. L8ts. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 17., ins 1. Bat. 16.
vom 1. Aufg, des 1. Bats. 17. Regts., Jungblutb, See. Lgt. vom 1 Aufgeb. des 2. Bats. 25., ins 2. Fat. 17. Regts., Hicee d. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 26. Regts., ins Ldw. Bat. 37. Inf. Regts., v. d. Heyden, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des 1. Bats. 17 Regte ins Ldw. Bat. 40. Inf. Regts., einrangirt. v Den 8. Januar. “ Bar. v. Maercken zu G. eeralb, Major a. D., zuletzt auptm Dmn 17. Inf. Regt., zum Fübrer des 2. Aufgeb. des 3. Vatzs. 4. arbe⸗Lbw.. Regts. ernannt. Bucanus, Vice-Wachim. vom 3 Bat. 6. Regts zum Sec. Lt. bei der Kavall. 1. Aufgeb. beförbert. v. Meske, Pr. vi. bvon der Kav. 1. Aufgeb. des 3. Bafs. 7. Regts,, zum inter. Gacabr. szuͤhrer ernannt,. Hildebrand, Sec. Lt. vom 2, Aufg. des 3. Bats 6 Regts 1 Wolkewitz, Sec. Bt. von der Artill. 2. Aufgeb. des 1. Bats 23 g 3. Bat. 7. Megts. einrangirt. Keckv. Schwarzbach, Masor a. O., zuletzt im 7. Inf. Negt., izum Fuͤbrer des 2. Aufg. 1. Bats,. 6. Regts., v Major a. D. zuletzt Hauptmann im 27. Inf. Regt., zum Fübrer 2. Aufgeb. 2. Bats. 6. Regts. ernannt. v. Luck, Pr. Nt. vom 1 des 2 Bats. 2. Regts., ins 2. Inf. Regt. versetzt. “ Abschiebsbewilligungen we. Hen 6. Januar Gr. Wrschowetz⸗Sekerka v. Sebezicz, Oberst Lieut, u. CGom⸗ des 2. Leib-Hus⸗Regts., mit bder Regts.⸗Uniform und Pension, Hecling, Oberst und Inspecteur der 2 Pion.⸗Inspection, als Gen. Masor mit Pension, v. Ottenfelb, Hauptm, vom 32. Inf.⸗Regt., mi der Regt.⸗Unif. u. Pension, der Abschieb bewilligt. v. Funcke, See⸗Lt. vom 12. Hus.⸗Regt., ausgeschieben. Ven 8. Januar. Nt. vom 2. Garbe⸗Regt. zu Fuß, und zu den beurlaubten Offizieren der Inf. 1. Aufgeb. 2. Garbe⸗Lbw.⸗Regts. übergetreten Prinz Woldemar Rittm. Nla suite bes Garbe⸗Hrag. Negts., v. Schm. ude, Sec. Lt. vom 18. Inf. Regt., diesem bebufs Auswanberung, Hirsch, See. Lt. vorn 18 Regt., mit dem bebingten Civilversorgungs⸗Anspruch, der Abschiet bewilligt
2½
ausgeschieden des 3. Bats zur Libppe
Bei der Landwebr: Den 6. Januar. Vollrath Pr. Nt. vom 2, Aufg. des 2. Bats.
26. Regts. als Hauptm, 38
May, Sec Lt. vom 2. Aufg. besselb. Bats.,, als Pr. Lt., beiben mit ihrer bisher.
Unif., Hoffmann II., Sec, Lt, vom 1. Aufgeb. bes 1. Bats. 31. Regts., BVobnstedt, Sec. Lt, vom 1, Aufgeb. des 2 Bats. 32. Negts., Neitzke, Rittm. von der Kav. 1. Aufgeb. des 1. Bats. 13. Regts., Schulenb urg, Meiling, Pr. Lts. von der Kab. 2. Aufgeb. bdes 1. Bats. 16. Negts als Rittm., Hoffmann, Pr. Nt. vom 2. Aufg. des 1. Bats. 17. Regts., als Hauptm, den letzten vieren mit jhrer bisher. Unif., der Abschiet be⸗
willigt. Den 8. anuar
Gr. v. Matuschka, Major a. D., von dem Ve rhaͤltniß als Führer des 2. Aufgebots 1. Bats. 6. Regte., v. Froreich, Major a. D. von dem Verhältniß als Führer des 2. Aufgebots 2. Bats. 6. Negts ent⸗ bunden.
Militair⸗Aerzte
h Den 6. Januar. 1 Dr. Deiters, Oberarzt vom 7. komb. Reserbe⸗ und Bats.⸗Arzt des 3. Bats. 15. Lbw. Regts. ernannt.
Michtamtliches. Preußten. Charlottenburg, 17. Januar. Des König Majestät, Allerhöchstwelcher Sich vorgestern Abend nach Potsdam begeben hatten, wohnten gestern der im Kunersdorfer Forst statt⸗ findenden Hofjagd bei, zu welcher auch die Königlichen Prinzen und eine zahlreiche Jagdgesellschaft eingeladen war; nach derselben fand im Königlichen Schlosse zu Potsdam das Diner statt. Um 7 Uhr kehrten Se. Majestät der König nach Charlottenburg zurück.
Baiern. Nürnberg, 15. Januar. Heute, Mittags 11 Uhr, wurde die Versammlung der Abgeordneten zur Be⸗ rathung des deutschen Handelsgesetzbuches 1 dem Herrn Staatsminister der Justiz Dr. v. Ringelmann mit einer der Handlung augemessen Rede eröffnet. Wie bei der Versammlung zur Berathung des deutschen Wechselrechts im Jahre 1851 in Leipzig der damalige sächsische Minister, so wurde auch hier der Herr Minister durch Acclamation zum Vorsitzenden er⸗ wählt. Derselbe nahm jedoch, da ihn seine Amtspflichten nach München zurückrufen, den Vorsitz nur für die vorbereitenden Sitzungen an und beantragte die Wahl eines ständigen Vorsitzenden, welche heute noch nicht erledigt werden konnte und deshalb auf die, nächsten Sonnabend stattfindende zweite Sitzung vertagt wurde. Der preußische Abgeordnete, Gehsimer Ober⸗Justtz Bischof, legte den kürzlich in Berlin von einer Sach verständigen ⸗Versammlung berathenen und angenommenen preußischen Entwurf eines Handelsgesetzbuchs, der österreichtsche Bevollmächtigte, Handelsgerichts⸗Präsident Ritter von Raula aus Wien, gleichfalls einen eigenen Entwurf vor. Ueber die Frage, welcher von beiden Entwürfen der Berathung zu Grunde zu legen sei, wurde eine Einigung noch nicht erzielt, sondern die Entscheidung vertagt. In der heutigen Fröffnungs⸗ Sitzung waren außer dem Minister von Ringelmann foigrnde Ab- eordnete gegenwärtig: Für Oesterreich: Handelsgerichts-Pmisidrnt Rüter von Raula und Sectionsrath im Handeis-⸗Ministerwum don Schindler gue Wien; für Preußen: Geheimer Dber —Iustizrath
8
zum
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von Bischof (Verfasser des preußischen Entwurfs) und Kom⸗