Für das Verfahren der Schiedsrichter fi
1 sind die Bestimmungen des Paragraphen Einhundert sieben und sechszig und folgende Theil Eins Titel Zwei der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung maaßgebend.
8 Paragraph Achtunddreißig. 3 Abänderungen des Statuts können in einer General⸗Versammlung mit einer Mehrbeit von drei Bierteln der anwesenden oder vertretenen
Stimmen beschlossen werden, wenn ihr allgemeiner Inhalt bei der Ein⸗ berufung angedeutet war. Alle Abänderungen tatuts bedürfen der landesberrlichen Genehmigung.
1b EWTEä.
Verhältniß der Gesellschaft zum Staate.
8 8 Paragraph Neununddreißig. 8
Die Königliche Regierung ist befugt, einen Kommissar zur Wahr⸗ nehmung des Aufsichtsrechts für beständig oder für einzelne Fälle zu be⸗ stellen. Dieser Kommissar kann nicht nur den Gesellschafts⸗Vorstand, die General⸗Versammlung oder sonstige Organe der Gesellschaft gültig zusammenberufen und ihren Berathungen beiwohnen, sondern auch jeder⸗ zeit von den Büchern, Rechnungen, Registern und sonstigen Verhand⸗ lungen und Schriftstücken der Gesellschaft Einsicht nehmen, und alle
Anstalten der Gesellschaft inspiziren. “
Paragraph Vierzig. 8 Hesellschaft hat mit Ruͤcksicht auf die von ihr betriebenen Berg⸗ bau⸗, Hütten⸗ und andern gewerblichen Unternehmungen für die kirch⸗ und Schulbedürfnisse der von ihr beschäftigten Arbeiter zu sorgen, nsoweit die Verpflichtung dazu nach den bestehenden gesetzlichen Bestim⸗ mungen nicht Gemeinden oder andern korporativen Verbänden und Per⸗ sonen obliegt, oder diese dazu nicht im Stande sind, auch zu den Kosten er Volizei’ und Gemeinde⸗Verwaltung in angemessenem Verhältnisse bei⸗ üsteuern, und kann, sofern dieselbe sich dieser Verpflichtung entziehen sollte, angehalten werden, für die gedachten Zwecke, sowie noͤthigenfalls zur Gründung neuer Kirchen⸗ und Schulsysteme diejenigen Beiträge zu leisten, welche von der Staats⸗Regierung nach schließlicher Bestimmung 1 es Ministers für Handel, Gewerbe
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er betreffenden Ressortminister und d fentliche Arbeiten für nothwendig erachtet werden. Transitorische Bestimmung. nach erfolgter landesherrlicher Genehmigung führen die Herren: Geheimer Kommerzienrath Conrad zu Berlin, Geheimer Regierungsra ruckenmüller zu Dortmund dulz zu Lünen, Westphalia Dieselben sind zugleich diejenigen s Statutes welche die Königliche Staats⸗Regierung etwa empfehlen wird, Die Funktionen ltungsrathes dauern bis zur Einsetzung eines
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Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
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Schwedler, ist die Stelle des technischen Mitgliedes des Königl. Eisenbahn⸗Kommissariats in Berlin nebst Wahrnehmung der im 9 Geschäftsbereiche des Königlichen Eisenbahn⸗Kommissarius für die
Thüringische Eisenbahn zu Erfurt vorkommenden Geschäfte über
tragen, die dadurch erledigte Stelle beim Königlichen Eisenbahn⸗ Kommissariate in Breslau dem zum Königlichen Eisenbahn⸗-Bau- Inspektor ernannten seitherigen Königlichen Eisenbahn⸗Baumeister Simon übertragen und der Königliche Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor Plathner zum ersten Bau⸗Inspektor im technischen Eisenbahn- Büreau des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten befördert; ferner
Die bisherigen Königlichen Büreau⸗Assistenten bei dem Ministe⸗
rium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Walter und Liebenow, zu Königlichen Geheimen Revisoren, so wie
Der Ober⸗Berg⸗Amts⸗Kanzlist Adolph Pelmann zum Kanzlei⸗Inspektor bei dem Königlichen Ober⸗Berg⸗Amte zu Bonn ernannt worden. 8 8
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Ministerium der geistlichen, Unterricht 1““ Medizinal⸗Angelegenheiten. Der bisherige Privatdocent Dr. Schaum hierselbst ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der hie⸗ sigen Königlichen Universität und der Privatdocent Dr. Gerstäcker hier zum ersten Custos der entomologischen Sammlung der ge⸗ dachten Universität; so wie
Der Kandidat der Theologie und des Schulamts Gerhard
Ferdinand Christian Guerike zum Lehrer am Gymnastum zu Lyck ernannt. 8 8
Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 15ten Division, von Schack, von Cöln.
Abgereist: Der General⸗Major und Commandeur der 9ten Kavallerie⸗Brigade, Graf von Schlippenbach, nach Glogau.
Berlin, 21. Januar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Hauptmann von Knorr, im öten Jäger⸗ Bataillon, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Sachsen Majestät ihm verliehenen Ritter-Kreuzes des Albrechts⸗ Ordens; so wie dem Adjutanten des Kriegs⸗Ministers, Premier⸗ Lieutenant von Brandenstein, im 1sten Garde⸗Regiment zu Fuß, zur Anlegung des von des Kaisers von Rußland Majestät ihm verliehenen St. Annen⸗Ordens dritter Klasse zu ertheilen.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 21. Januar. Ihre Majestäten der König und die Königin trafen gestern Nachmittag nach 2 Uhr von Charlottenburg hier ein und nahmen im Atelier des Bildhauers Professor Kiß das daselbst aufgestellte Modell zum Standbilde des Hochseeligen Königs Friedrich Wilhelm III. Majestät in Augenschein, dinirten im Königlichen Schlosse hierselbst und wohnten einer Soirée bei Ihrer Durchlaucht der Frau Fürstin von Liegnitz bei. b ge
— In der gestrigen (9.) Sitzung des Abgeordneten⸗ Hauses gab der Minister⸗Präsident folgende Erklärung über den Stand der neuenburger Angelegenheit ab:
„Meine Herren! Als die gegenwärtige Session des Landtags eröffnet wurde, haben des Königs Majestät am Schluß der Thronrede den Fall zu bezeichnen geruht, in welchem Allerhöchstsie die Wehr⸗ kraft des Landes mit Rücksicht auf diejenigen Ereignisse aufzubieten entschlossen seien, welche sich in Neuenburg zugetragen. — Wir waren Willens, vorbereitet und im Stande, für die Rechte des Königs mit den Waffen einzutreten. Aber diese Nothwendigkeit liegt jetzt nicht mehr vor. Wir haben nunmehr Kunde, daß die in Neuenburg in Haft gehaltenen Unterthanen des Königs bedingungslos auf freien Fuß gesetzt sind. Es wird jetzt also möglich sein, die neuenburgischen Verhältnisse im Wege einer europäischen Konferenz zu ordnen. — Meine Herren! Sie werden es natürlich finden, daß ich mich auf diese Be⸗ merkung beschraͤnke; aber bei der Wichtigkeit der Sache habe ich doch nicht unterlassen wollen, dem hohen Hause von dem Stande der Ange⸗ legenheit hiermit Kenntniß zu geben.“ “ 8
Diese Mittheilung wurde von dem Hause mit lebhaftem Beifall empfangen. 1
gn en ster des Innern brachte darauf im Allerhöch⸗ sten Auftrage folgende Gesetz⸗Entwürfe ein: 1) die Ab⸗ änderung des Artikels 76 (Einberufung der Häuser im Januar) und 2) Abänderung des Artikels 107 der Verfassungs⸗Urkunde (Ab⸗ stimmung bei Verfassungs⸗Aenderungen nach 10 Tagen) betreffend Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete der Bericht der
Kommissionen für Finanzen und Zölle und Handel und Gewerbe über die Verordnung vom 27. Oktober 1856 wegen Abänderung des Vereins⸗Zoll⸗Tarifs. Von den vereinten Kommissionen ist das Bedürfniß der erwähnten Verordnung und die Zweckmä⸗ ßigkeit der getroffenen Abänderungs⸗Bestimmungen des Tarifs an⸗ erkannt worden. Allgemeine Annahme hat bei den Mitgliedern der Kom⸗ missionen der gestellte Antrag gefunden: „Das hohe Haus um ein Er⸗ suchen der Staatsverwaltung zu bitten, für die endliche Herabsetzung der Eingangszölle von ausländischem Eisen besorgt sein zu wollen.“ Die vereinigten Kommissionen haben schließlich einstimmig beschlossen: dem Hause der Abgeordneten die Annahme der provisorischen Ver⸗ ordnung vom 27. Oktober 1856 wegen Abänderung des Zolltarifs zu empfehlen, und tragen darauf an: „daß das hohe Haus die Königl. Regierung um Anwendung ihrer dringendsten Bemühungen bei den Zollvereinsstaaten ersuche, daß die Zölle auf ausländisches Eisen baldigst ermäßigt werden.“ Der erste Theil des Kommissions⸗ antrages, so wie folgender Antrag des Abgeodnr. Freiherrn von Patow wurden angenommen: „Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: der provisorischen Verordnung vom 27. Oktober 1856 die nachträgliche Genehmigung zu ertheilen, zugleich aber die Erwartung auszusprechen, daß die Staats-Regierung bei den jährlichen Zoll⸗Konferenzen und jeder sich sonst darbietenden Ge⸗ legenheit ihre dringendsten Bemühungen fortsetzen werde, um eine Ermäßigung der Zölle auf ausländisches Eisen herbeizuführen.“ Es folgte in der Berathung der Bericht der Kommission für Finan⸗ zen und Zölle über die wegen Abänderung des Mahl⸗ und Schlacht⸗ steuer⸗Gesetzes vom 30. Mai 1820 erlassene Verordnung vom 27. Oktober v. J. — In der Kommission hatte sich keine Stimme gegen die nachträgliche Genehmigung dieser Verordnung erhoben, weshalb sie einstimmig beschlossen hatte, dem Hause der Abgeordne ten die Genehmigung der Verordnung vom 27. Oktober v. I I empfehlen. Der Kommissionsantrag wurde ohne Debatte angenommen.
Breslau, 19. Januar. Se. Königl. Hoheit der Prinz Fried⸗ rich Wilhelm von Preußen, Hoͤchstwelcher heute Morgen von Berlin kommend hier wieder eingetroffen war, machte im Laufe des Vormittags dem kommandirenden General von Lindheim seinen Besuch und wohnte am Abend der T heatervorstellung des „Prophe⸗ tenn bei.
Köln, 20. Januar. Die Post aus England ist ausgeblieben. Gründe unbekannt.
Sachsen. Weimar, 19. Januar. Höchsten Orts ist be⸗ schlossen worden, den Landtag auf Sonnabend den 22. Februar wieder zu berufen, dergestalt, daß die Sitzungen Montag den 23sten Februar wieder beginnen sollen.
DOesterreich. Triest, 19. Januar. Der Lloyddampfer „Asia“, welcher am 10ten d. M. von hier nach Konstantinopel abging, scheiterte am 12ten d. M. in der Gegend von Valona. Die Passagiere, Gelrposten und Postfelleisen wurden gerettet. Das Schiff und die Waavenladung sind untergegangen. Die Waaren sind größtentheils assekurirt.
Schweiz. Bern, 18. Januar. Heute früh um fünf Uhr erreichten die neuenburger Gefangenen die französische Grenze bei Verrières. Bei der gegenwärtigen Sachlage fand der Bundesrath es angemessen, von der ihm ertheilten Vollmacht Gebrauch zu machen, und beschloß, dem General anzuzeigen, daß die aufgebotenen Truppen entlassen werden können. Die Entlassung derselben findet jedoch nur allmälig statt. (Köln. Z.)
Niederlande. Haag, 19. Januar. So eben erscheinen
drei Königliche Beschlüsse. Dem Minister des Innern, Dr. Simons,
wird auf seine wiederholte Bitte, wegen fortwährenden zerrütteten Gesundheits⸗Zustandes, die Entlassung verliehen, mit Vorbehalt späterer Wiederanstellung im Staatsdienste, wenn seine Gesundheit
es erlaubt. Der Minister des protestantischen Kultus, Ritter von
Rappard, welcher jetzt interimistisch dem Departement des Innern vorsteht, ist definitiv zum Minister des Innern ernannt, und das Ministerium des protestantischen Kultus dem Herrn Wiardi⸗ Beckman, jetzigem Rathsherrn in dem provinzialen Appellhofe von Nordholland, anvertraut worden. (Köln. Ztg.)
„Amsterdam, 19. Januar. Der 62ste Geburtstag der Königin⸗ Wittwe wurde heute in üblicher Weise gefeiert. Die Königin ist jetzt ganz hergestellt und wohnte gestern zum ersten Male im Haag dem Gottesdienste in der Kirche wieder bei. — Der Prinz und die Prinzessin Heinrich trafern gestern Abends aus Luxemburg im Haag Belgien. Brüssel, 19. Januar. In der heutigen Kam⸗- mer⸗Sitzung ist das Kriegs⸗Budget für 1856, dessen Totalbelauf 33,586,720 Fr. 7 C. beträgt, mit 60 Stimmen gegen 1 genehmigt worden.
Großbritannien und Irland. London, 19. Januar. Dem „Calcutta Morning Chronicle“ vom 2. Dezember zufolge steht dem indisch⸗britischen Reiche wieder eine Vergrößerung bevor, indem die ostindische Regierung die Absicht hat, die Staaten von Radsch⸗ putana einzuverleiben. Dieses Gebiet nimmt einen Raum von 7600 Quadratmeilen ein und zählt an 3,000 0 90 Seelen.
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Frankreich. Paris, 19. Januar. Wie der „Moniteur“ meldet, wurden dem Kaiser und der Kaiserin gestern eine große Anzahl Ausländer von Rang durch die betreffenden Gesandten vor⸗ gestellt. — Der vorjährige Mehr⸗Ertrag der indirekten Steuern, der, wie schon gestern mitgetheilt wurde, etwas über 75 Millionen
Franken betrug, vertheilt sich auf fast sämmtliche Einnahmequellen und beläuft sich u. A. bei den Eintragungs⸗ und Hypothekengebüh⸗ 1
ren auf 19, beim inländischen Zucker auf 18, beim Tabak auf 10 bei den Getränken auf 26, beim Salz auf 8, beim Stempel auf 8
und bei der Brieftaxe auf 2 Mill. Fr.; blos die Zölle haben de
erhebliche Minder-Einnahme von 13 Millionen herausgestellt, die aber fast ganz davon herrührt, daß im Jahre 1856 so wenig aus⸗
ländischer Zucker eingeführt wurde.
Spanien. Aus Madribd schreibt man unterm 13. Januar: „General Prim befindet sich noch immer zu Toledo. Sein Secre⸗ tair ist auf Befehl der Regierung nach Cuengça abgereist. — Vor⸗ gestern begaben sich zu Quintanar de la Orden, einer Stadt von 6000 Einwohnern, zwischen Madrid und Albacete, aus Anlaß des Befehls der Behörden, alle Waffen abzuliefern, ernste Excesse. Sechszig Mann Infanterie, die dahin abgeschickt waren, um bei Vollziehung des Befehls mitzuwirken, wurden von den Einwohnern mit Flintenschüssen empfangen und mehrere Soldaten getödtet oder
V verwundet. Gestern Abends sandte man zur Herstellung der Ord⸗
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nung mit dem letzten Bahnzuge zwei Bataillone Infanterie nach Quintange ab. In der Provinz Cuenga ist der Progressist Gallego, Ex⸗Capitain der National⸗Miliz, von politischen Gegnern ermordet worden.“
Italien. Turin, 17. Januar. Der Minister Cavour erwiderte gestern auf die Interpellationen Brofferio's und Pala⸗
viecini Trivulzio's, die von den Mächten eingeleiteten Unterhandlun⸗
gen wegen Italiens seien noch im Gange, er müsse strenges Schwei⸗ gen darüber beobachten. Die Regierung werde niemals revolu⸗ tionaire Bewegungen in Italien ermuthigen, niemals feindliche Handlungen begehen gegen Regierungen, mit denen das Land im Frieden sei. Das Attentat in Neapel verdiene Abscheu. Italien habe im pariser Kongresse kein unmittelbares und materielles, aber ein sehr wichtiges moralisches Resultat erzielt; denn Europa habe
jetzt günstigere Ansichten von Italien, das es früher strenger be-
urtheilte.
Rom, 15. Januar. Auf ausdrückliche Anordnung des heiligen Vaters wurde gestern in der Apostelkirche für das Seelenheil des Erzbischofs von Paris ein feierliches Requiem celebrirt. Sämmtliche Cardinali palatini, die dem päpstlichen Throne beigegebenen Bischöfe, Erzbischöfe und Patriarchen mit den päpst⸗ lichen Kammerherren vertraten dabei Seine Helligkeit selber. Auch General Goyon war mit dem französischen Offiziercorps zu gegen. — Das nächste geheime Konsistorium ist aus diesem Monat in den April verlegt. (Köln. Ztg.)
Türkei. Aus Konstantinopel, 9. Januar, wird der „Independance Belge“ geschrieben, daß die Konferenz zur Berathung des Fermans für die Donau⸗ Fürstenthümer am 7. Januar ihre vierte Sitzung hielt, in welcher die Arbeit vollendet und der neue
Entwurf des Fermans definitiv festgestellt wurde. Ueber die Ver⸗
einigung der beiden Fürstenthümer wird kein Wort gesagt, die Suzerainetät der Pforte bleibt vollständig gewahrt, und die türki sche Regierung behält das Veto über die von den Divans auszu sprechenden Wünsche, sobald diese der Suzerainetät Eintrag zu thun drohen; auch „hofft man“, daß die Divans sich nicht mit Fragen befassen, die den Rechten der Pforte zuwider laufen.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 14. Januar.
Der Oberst im Generalstabe, Lebediew, liefert im „Invaliden“ eine
umfassende Kritik in Betreff der leichten Infanterie und der Scharf schütßen, in welcher die großen Nachtheile nachgewiesen werden, die Rußland im letzten Kriege aus dem Mangel beider erwachsen sind. Es wird besonders der furchtbaren Wirksamkeit der Scharfschützen gedacht, die der russischen Armee „ungeheure“ Verluste an Todten und Verwundeten in der Schlacht an der Alma, bei Inkerman und an der Tschernaja zugefügt haben. „Gleich wie,“ helßt es, „bei Austerlitz und bei Jena Russen und Preußen die bittern Folgen alter Routine erfahren mußten, als gegen ihre dünnen, gestreckten Linien Napoleon mit seinen Kolonnen overirte, so haben die erwähnten Schlachten dargethan, daß Massen⸗Operationen und das glatte Feuergewehr nichts vermochten gegen die mörderische Wirkung der gezogenen Büchse des Scharsschützen und des franzö⸗ sischen leichten Infanteristen. Diese Lehren benutzend, hat Rußland zur Stunde bereits ein Kontingent von 32 Bataillonen Scharf⸗ schützen nebst 4 Lehrbataillonen derselben, ferner bei jedem Ba⸗ taillon der Garde und Linie eine Compagnie Scharfschützen und endlich die angesiedelten finnländischen Scharfschützen⸗Bataillone organisirt.“
— Aus Warschau vom 17. Januar wird selbst am Tage vorher in der katholischen Kathedralkirche feierliche Exequien fuür alle früͤheren Erzbischöfe von Warschau stattfanden. Am 15ten war die neu gewählte Aebtissin der warschauer Kano⸗
—
nissen, Adelaide Dunin, in der dortigen St. Andreas⸗Kirche
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